(causasportnews / red. / 21. Dezember 2020) Die Vorwürfe gegenüber dem auch international äusserst erfolgreichen Schweizer Springreiter Paul Estermann waren und sind massiv: Zwei Pferde soll er misshandelt und verletzt haben; auch habe er sie in ihrer Würde beeinträchtigt, wird ihm vorgeworfen. Weil der bald 58jährige Spitzen-Sportler vor allem mit der Peitsche geradezu brutal umgegangen sein soll, wurde er 2019 vom Bezirksgericht Willisau wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt. Da der sportliche Druck auf den Reiter aufgrund dieser Verurteilung zu gross wurde, gab er bald nach dem erstinstanzlichen Urteil seinen Rückzug aus dem Elitekader der Springreiter bekannt, dies, um vor allem dem Pferde-Kader eine unbelastete Vorbereitung für die Olympischen Sommerspiele in Tokio zu ermöglichen (vgl. auch causasportnwes vom 26. November 2019). Sowenig, wie Paul Estermann das erstinstanzliche Urteil akzeptierte, gelangten allerdings auch die Olympischen Spiele in diesem Sommer in Japan zur Austragung. In einem halben Jahr sollten die um ein Jahr verschobenen Spiele aber stattfinden, was aufgrund der derzeitigen «COVID-19»-Lage jedoch als eher unwahrscheinlich erscheint; zudem steht Japan kaum mehr hinter der Gross-Veranstaltung in Tokio. Für den noch nicht rechtskräftig verurteilten Paul Estermann wird das alles so oder so nicht mehr von Belang sein, da eine Rückkehr ins Nationalkader der Springreiter auch nach einem Freispruch kaum ein Thema werden dürfte. Und ob ein solcher Freispruch realistisch ist, wird von Rechts-Experten eher bezweifelt. Zu klar sei die Faktenlage – und diese sieht für den Reiter nicht gerade positiv aus. Für Paul Estermann gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Mit Spannung wird nach kürzlich erfolgter Berufungsverhandlung das Urteil des Luzerner Kantonsgericht erwartet. Dieses soll im Verlaufe des Monats Januar 2021 bekannt gegeben werden.
(causasportnews / red. / 19. Dezember 2020) Der Internationale Sport-Schiedsgerichtshof TAS (Tribunal Arbitral du Sport») ist seinem Ruf als sport-juristische «Wundertüte» wieder einmal gerecht geworden. Vier Jahre wäre der nationale Sport Russlands wegen des flächendeckenden Dopings vom Weltsport ausgeschlossen gewesen, wenn es nach der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gegangen wäre. Die globale Doping-Kontrollinstanz sah es als erwiesen an, dass im russischen Sport in den Jahren 2011 bis 2015 (pro memoria: 2014 fanden in Sotschi am Schwarzen Meer Olympische Winterspiele statt!) ein eigentliches Doping-Netzwerk aktiv war, in das Funktionäre, Politiker und Sportlerinnen sowie Sportler involviert waren. Die WADA schloss deshalb Russland bzw. die russische Anti-Doping-Agentur (Rusada) für vier Jahre vom Weltsport aus. Das wollten die Russen nicht auf sich sitzen lassen und gelangten an das TAS in der Westschweiz. Dass in Bezug auf die Vorhalte nicht viel auszurichten sein würde, wussten die Russen natürlich bestens; jedoch wurde vor allem das Sanktionsmass (vierjähriger Ausschluss Russlands aus dem Weltsport) angegriffen; wohlwissend, dass das TAS dafür bekannt ist, in der Regel eher politisch denn juristisch zu entscheiden. Und Russland ist im Sport bekanntlich nicht niemand…
Die Kalkulation Russlands ging auf: Nicht überraschend halbierte das TAS das Strafmass gleich um die Hälfte, während die Vorhalte der WADA gegenüber der Rusada weitgehend bestätigt wurden. Alles wohl nach dem Motto: Halb so schlimm, also halbieren. Russland kann mit diesem Verdikt (natürlich) «leben». Letztlich geht es jetzt um die Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen 2021 in Tokio, die wohl wegen «Corona» und zufolge des wachsenden Widerstandes in der Bevölkerung Japans so oder so kaum stattfinden werden. Der Ausschluss Russlands an den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking wird für das Land locker zu verkraften sein, zumal doping-integre Athletinnen und Athleten aus Russland dennoch «neutral» (nicht unter der Fahne Russlands) an den Wettkämpfen teilnehmen dürfen.
Zwar könnte in dieser «Causa Doping Russland» noch das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne angerufen werden. Niemand zweifelt allerdings daran, dass die TAS-Entscheidung der juristischen Weisheit in dieser Doping-Angelegenheit letzter Schluss sein wird; zu sehr befindet sich das höchste Gericht der Schweiz auf pro-TAS-Kurs (und kann, das sei gerechterweise erwähnt, in dieser Sache die TAS-Entscheidung auch nicht vollumfänglich überprüfen).
(causasportnews / red. / 10. Dezember 2020). Alle Drohungen und Verunglimpfungen der Schweizer Strafbehörden und der Justiz vom Zürcher «Sonnenberg», dem Sitz des Weltfussballverbandes FIFA, aus, waren wohl eher ein klassisches Eigentor. Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, hat sich durch die Muskelspiele aus der FIFA-Zentrale nicht beeindrucken lassen und sieht im Verhalten von FIFA-Präsident Gianni Infantino Anzeichen für ein strafbares Verhalten, wie er soeben bekannt gegeben hat. Es geht um ungetreue Geschäftsbesorgung mit Blick auf die Benutzung eines Privatjets von Surinam in die Schweiz durch den FIFA-Präsidenten und weiterer Privatpersonen. Die nicht protokollierten Treffen (an denen der FIFA-Präsident teilgenommen hatte und an welche er sich nicht mehr erinnert), mit dem ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber (an die er sich ebenfalls nicht mehr erinnert), sind nicht Gegenstand dieses Verfahrensabschnittes.
Da im Privatjet nur Privatpersonen mitflogen (und nicht etwa auch Ex-Bundesanwalt Michael Lauber), liegt die Verfahrenskompetenz in der «Causa Privatjet» nun bei der Bundesanwaltschaft, welche über die Eröffnung des Strafverfahrens abschliessend entscheiden wird. Dass Stefan Keller deutliche Hinweise für ein strafbares Verhalten des FIFA-Präsidenten ausmacht und die Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen diesen als angezeigt qualifiziert, ist keine Überraschung. Es sind auch in diesem Komplex zuviele Ungereimtheiten und Widersprüche auszumachen, weshalb die Eröffnung der Strafuntersuchung durch die Bundesanwaltschaft nun aufgrund der Einschätzung von Stefan Keller als wahrscheinlich gilt. Da nützen auch die insbesondere medial orchestrierten Rechtfertigungsversuche von Gianni Infantino in letzter Zeit nichts. Die in diesem Zusammenhang seitens der FIFA gegen die Schweizer Untersuchungsbehörden und die Justiz inszenierte Kesseltreiben hat die aktuelle Entwicklung eher noch befeuert.
Für Gianni Infantino und weitere Betroffene gilt die Unschuldsvermutung.
Im Falle der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den FIFA-Präsidenten dürfte ein Entscheid der FIFA-Ethikkommission mit Spannung erwartet werden. Nach den üblichen Gepflogenheiten wäre Gianni Infantino als Präsident zumindest während der Dauer des Strafverfahrens kaum mehr zu halten.
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(causasportnews / red. / 8. Dezember 2020). Die Neuerung war den Medien nur eine kurze Meldung wert, doch diese hatte es in sich. Nicht nur, weil es um den Frauenfussball geht, sondern auch, weil der Weltfussballverband (FIFA) regulatorisch in Arbeitsvertragsverhältnisse der Frauen-Professionals eingreift.
In der Regel gestalten Klubs und professionelle Fussballspielerinnen ihre Arbeitsvertragsverhältnisse selber, wobei durchwegs, wie bei den Männern, die Bestimmungen über Entschädigungen, Spesen, usw. von vordergründiger Bedeutung sind. Meistens sind im Rahmen der Arbeitsvertragsverhältnisse der Frauen und Männer die jeweiligen nationalen Arbeitsvertragsbestimmungen relevant, in deren (Länder-) Sphären Spielerinnen und Spieler sowie Klubs aktiv sind (nationales Territorialitätsprinzip). Im organisierten Fussball werden insbesondere in den verschiedenen nationalen Ligen durch das Verbandsrecht Standard-Verträge, teils mit bestimmten, zu beachtenden Inhalten (meist Minimalstandards), vorgegeben, die aber in konkreten Arbeitsvertragsverhältnissen konkretisiert und individualisiert werden können. Es bestehen also Wechselwirkungen, oft auch Spannungsfelder, zwischen Verbandsrecht und Arbeitsrecht, obwohl selbstverständlich im Arbeitsrecht immer die Rechtsbeziehungen zwischen Klub (Arbeitgeber) und Sportler(in) die Regel sind.
In einer eher ungewöhnlichen Vorgehensweise hat nun der Weltfussballverband FIFA weltweit Vorgaben für das Arbeitsvertragsverhältnis zwischen Klubs und Professional-Fussballspielerinnen im Rahmen des Mutterschaftsschutzes als verbindlich erklärt. Das mutet insofern speziell an, weil in diesem Bereich einzig Klubs und Athletinnen Vertragsparteien sind. Die Regelung erfolgt offenbar deshalb, weil in etlichen, nationalen Rechtsordnungen der Mutterschaftsschutz von kickenden Frauen von bescheidenem Gehalt ist. Professional-Fussballerinnen können künftig weltweit mindestens 14 Wochen in den Mutterschaftsurlaub gehen und erhalten dabei mindestens zwei Drittel der arbeitsvertraglich vorgesehenen Entschädigung; das entspricht der arbeitsrechtlichen Regelung in der Schweiz: Art. 319 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts, OR. Die Fussball-Ligen werden (über die jeweiligen nationalen Verbände, die Mitglieder der FIFA sind) verpflichtet, in ihren Bereichen dieser Regelung zum Durchbruch zu verhelfen. Tun sie das nicht, können sie sanktioniert werden. Was den Weltfussballverband zu diesem Regulierungs-Schritt bewogen hat, ist unklar. Die Frauen bilden aber natürlich ein gewaltiges Fussball-Potential, sich in diesem Segment positiv in Szene zu setzen, bedeutet zumindest keinen Image-Schaden für die FIFA. Dem Weltverband ist immerhin von Frauenseite her Goodwill sicher
(causasportnews / red. / 5. Dezember 2020) Gemeinhin wird dem Sport völkerverbindende Bedeutung nachgesagt, aber er kann offenbar auch «entzweiend» wirken, wie das Beispiel des Skisports zeigt. Beziehungsweise wird aktuell ersichtlich, wie nationales Denken und Handeln im Zeitalter von «Corona» prävaliert. Die Rede ist nun allerdings nicht vom kommerziell geprägten, organisierten Spitzen-Sport, sondern vom alpinen Skizirkus für alle, den sog. Alpinen Breitensport. Auch dieser weist bekannterweise bedeutende wirtschaftliche Komponenten auf. In den Skigebieten wird nicht nur Sport getrieben, sondern auch gegessen, (reichlich) getrunken; zudem erfolgt eine breitgefächerte Verlustierung; siehe Ischgl. Und das ist bei diesem Problem auch der springende Punkt. Frankreich, Italien und Deutschland tendieren dazu, ihre traditionellen Skigebiete erst nach den Feiertagen wieder frei zu geben – oder die angekündigten Restriktionen erst allmählich im neuen Jahr zu lockern. Falls es «Corona» dann zulässt. Österreich als klassisches Wintersportland ist sich (auch) der wirtschaftlichen Verantwortung in der «Corona»-Zeit bewusst und möchte eher einen liberalen Weg einschlagen, was Lockerungen von angeordneten Massnahmen anbelangt. Soweit, so gut. Wenn nun nicht die Schweiz einfach hineingrätschen würde: Das in den Augen insbesondere der Deutschen «sonderbare Bergvolk» stört die europäische Harmonie, indem es auch hier einen Sonderweg beschreiten will. Das kann die Schweiz natürlich. Immerhin gehört die Eidgenossenschaft nicht der Europäischen Union (EU) an und darf sich (einstweilen) auf die nationale Eigenständigkeit besinnen. «Im Wallis wird über die Festtage Ski gefahren und in den Restaurants gegessen», brachte es der Walliser Staatsrat Christoph Darbellay kürzlich auf den Punkt. Und der Schweizer Tourismus applaudierte. Das sorgt in den Alpenländern Frankreich, Italien und Deutschland für Verstimmung; Österreich hält sich in dieser Frage aus naheliegenden Gründen ziemlich bedeckt. Dafür schlägt der Eidgenossenschaft aus Brüssel nun ein eisiger Wind entgegen. Das alles in einem Zeitpunkt, da die Schweiz ein sog. «Rahmenabkommen» mit der EU anstrebt und eine grundsätzliche getroffene Einigung in delikaten Punkten nachverhandeln will. Da würde in der EU-Zentrale schon ein wenig Solidarität in der Krise erwartet. Klar ist, dass die Bekämpfung von «Corona» und die zu ergreifenden Massnahmen nationale Aufgaben sind. Aber ein wenig Solidarität würde die EU von der Schweiz in dieser Frage im Rahmen des Breitensportes, bei dem es sich nicht spassen lässt, durchaus erwarten. Die (vermeintliche) Aufmüpfigkeit und die harte Haltung sind unter dem Aspekt des europäischen Solidargedankens in der Tat erstaunlich, auch wenn es bei der liberalen Handhabung der «Corona»-Massnahmen vor allem um nationale Belange geht. Erstaunlich auch deshalb, weil vor allem die Schweizer Politik vor Europa geradezu kuscht und sich vor den EU-Repräsentanten jeweils unterwürfig in den Staub zu werfen pflegt. Doch jetzt zeigt das Bergvolk, europäisch gesprochen, «Cojones». Wirtschaftliche Überlegungen, auch im Zusammenhang mit dem traditionellen Skisport, sind in einem Land ohne Bodenschätze von derartiger Relevanz, dass sogar die so gefährdete, europäische Harmonie hintanstehen muss. Aber irgendwann wird «Corona» Geschichte sein; ebenso die Gefahr, dass der europäische Einheitsgedanke aufgrund der Auswüchsen dieser Pandemie auch ausserhalb der Union nachhaltig Schaden nehmen könnte.
(causasportnews / red. / 1. Dezember 2020) Die «COVID-19»-Pandemie wirkt auch auf den Sport wie ein unkontrollierbarer Impakt. Abgebrochene und verkürzte Sportveranstaltungen kosten durchwegs mehr als mit ihnen Mittel generiert werden können. Angesichts der regelmässig überdurchschnittlich hohen Aufwandposition „Personalkosten“ suchen Klubs in den gängigen Mannschaftssportarten nach Mittel und Wegen, um etwa die Gehaltskosten der Sport-Protagonisten zu reduzieren. Diskussionen über Gehaltsverzichte und -kürzungen wurden schon während und nach dem «Lockdown» in der ersten Jahreshälfte meist emotional geführt. Aber es stellen sich hierzu auch diverse, vor allem juristische Fragen, wie beispielsweise: Wie ist ein Gehaltsverzicht oder eine Salärkürzung rechtlich zu qualifizieren? Dürfen Sportler-Saläre einseitig gekürzt werden und wird Einvernehmlichkeit benötigt? Was ist in Arbeitsverträgen allenfalls vorzukehren, um für künftige Krisenfälle mit Mittelknappheit gewappnet zu sein? Welche Vergütungsstrukturen im Sport-Arbeitsrecht lassen sich aufgrund der «COVID-19»-Thematik allenfalls andenken? Diese und weitere Fragen und Themenbereiche behandeln Fachleute für Sport-Arbeitsrecht aus der Schweiz, aus Deutschland und aus Österreich im Rahmen eines speziellen Webinars, das am 9. Dezember 2020 zwischen 16.00 und 17.30 Uhr durchgeführt wird.
Organisation: Dr. iur. Marco Del Fabro, Zürich (E-Mail: bfms-law.ch); Prof. Dr. iur. Philipp S. Fischinger, Mannheim (E-Mail: philipp.fischinger@jura.uni-mannheim.de)
(causasportnews / red. / 30. November 2020) Erleichterung bei den Sportverbänden und -organisationen in der Schweiz: Die sog. «Konzernverantwortungs-Initiative», die allenfalls auch diese Gebilde getroffen hätte (vgl. dazu causasportnews vom 6. November 2020), ist zwar knapp vom Stimmvolk (mit dem Volksmehr) gutgeheissen worden, jedoch am Ständemehr (Mehrheit der Kantone) gescheitert. Auch wenn sich nun die Initianten als schlechte Verlierer zeigen und zukunftsgerichtet umgehend eine Änderung der Volksabstimmungs-Modalitäten verlangen (analog den USA, als die Demokraten nach der Wahl von Donald Trump im Jahr 2016 das Elektoren-System und die Bedeutung der Bundesstaaten in Frage stellten), dürfen sich die «Sieger» sagen: Sieg ist Sieg – so, wie ein Weltmeistertitel eben auch ein WM-Titel ist, der nach einem vierwöchigen Turnier erst in der Final-Verlängerung errungen worden ist.
Es war vorauszusehen, dass die Initiative, welche zuletzt schwerpunktmässig in einen Schlagabtausch zwischen «links» und «rechts» ausartete, höchstens knapp angenommen würde (konkret fehlten der Initiative nur knapp 6 000 Stimmen, bei einer Wahlbeteiligung von allerdings auch nur 47 %). Die Initianten verbuchten einen Achtungserfolg, weil sich etwa die Katholische Kirche dem initialen Bestreben anschloss und flugs alle Kirchenmitglieder, welche sich gegen den Vorstoss aussprachen, als Un-Christen abqualifizierte. Auch das Argument, dass jeder Gegner der Initiative sich auf der «falschen» moralischen Seite befinde, zeigte offensichtlich Wirkung. Diese und weitere «heiligen» und «unheiligen Allianzen» sowie das professionelle und konzentrierte Auftreten von NGO’s, die massiv Gelder in diesen politischen Kampf gegen das Wirtschafts-Establishment investierten, brachten die Wirtschaft und das Lager der Gegner der Initiative an den Rand eines Abstimmungs-Debakels. Dieses Engagement kirchlicher, karitativer und sonstiger Vereinigungen auf der «moralisch richtigen Seite» weist allerdings auch eine Kehrseite auf: Dass meist steuerbefreite Organisationen ihre (Spenden-)Gelder in politische Kämpfe investieren, dürfte nicht ohne Folgen bleiben (so haben sich etwa die Spender des «Fastenopfers» der Schweizer Katholikinnen und Katholiken allenfalls darüber gewundert haben, dass das «Fastenopfer» an vorderster Front für die Initiative eintrat!). Seit der «Konzernverantwortungs-Initiative» ist jedenfalls klar geworden, dass dem Establishment künftig aus diesen Kreisen bei entsprechenden, politischen Vorstössen professionell organisierte sowie industriell und kommerziell aufbereitete Gegenwehr drohen wird.
Niemand wird bestreiten wollen, dass sich auch Konzerne und Verbände ausserhalb der Schweiz (menschenrechts-)konform zu verhalten haben. Tun sie dies nicht, sind die notwendigen, betriebs-internen Sicherungsmechanismen zu aktivieren, falls sie nicht schon eingesetzt werden. Mit juristischer Repression vor Schweizer Gerichten für Taten im Ausland wäre keine Besserung zu erzielen gewesen.
Was die Initiative und das Abstimmungsresultat vom Sonntag belegt haben: Es kann nicht von einem wie auch immer interpretierbaren «Graben» in der Schweiz gesprochen werden. Vielmehr ist das Resultat das Ergebnis der derzeitigen, hiesigen Kräfteverhältnisse. Oder eben: Ein weiteres Resultat im Kampf «links» gegen «rechts» – oder «gut» gegen «böse» – wie derzeit in den USA.
Nochmals zum «Ständemehr», das aufgrund des Abstimmungsresultats mehr als in die Kritik geraten ist: Dieses abzuschaffen wäre etwa auf der gleichen Ebene anzusiedeln, wie wenn die USA den Präsidenten nur noch nach Mehrheitsgrundsätzen wählen und die Bedeutung der Gliedstaaten auf diese Weise relativieren würden. In der Schweiz hätte die Abkehr von diesem System mit einer Schwächung des Föderalismus’ vor allem für die wirtschaftlich starken Kantone einen massiven Vorteil: Der Finanzausgleich, mit dem etwa Bern und weite Teile der Westschweiz massiv unterstützt werden, wäre dann auch vom Tisch. Vielleicht sind die Tage des herkömmlichen Bundesstaates gezählt. Aus staatsrechtlicher Sicht ist das allerdings ein eher unwahrscheinliches Szenario: Notwendig wäre dann in einer Abstimmung das Ständemehr…
(causasportnews / red. / 30. November 2020) Ungefähr so stark beachtet wie die Geschehnisse auf dem Fussballplatz, nämlich kaum, wurde eine an sich bemerkenswerte Entscheidung im Schweizer Fussball-Marketing, die kürzlich einigermassen diskret kommuniziert worden ist: Auf die kommende Saison hin (2021/22) wechselt der Liga-Haupt- und Titelsponsor. Die seit der Saison 2012/13 als Partner-Bank und Namens-Geberin der Swiss Football League (SFL) auftretende «Raiffeisenbank» wird von der internationalen Grossbank «Credit Suisse» abgelöst. Die Schweizer Fussball-Professional-Abteilung wird ab kommendem Sommer als «Credit Suisse Super League» auftreten.
Es mutet einigermassen überraschend an, dass auf höchster Fussball-Marketing-Ebene und mitten in der «Corona»-Krise dieser Wechsel vollzogen worden ist. An der Zahlungsfähigkeit von «Raiffeisen» mangelte es zweifelsfrei nicht. Jedoch dürfte vor allem auch die Liga nicht unglücklich darüber sein, dass sich das «Kapitel Raiffeisen» im Professional-Fussball auf diese Weise beenden lässt. Die Bank hat durch Verfehlungen des Managements in den letzten Jahren einen gewaltigen Reputationsschaden erlitten. Der oberste Chef des Genossenschafts-Verbundes sass monatelang in Untersuchungshaft und wird demnächst wegen verschiedener Delikte angeklagt (für ihn und alle Mit-Angeklagten in diesem Komplex gilt die Unschuldsvermutung). Die bekannt gewordene Anklageschrift zeichnet ein Bild vom Management dieser Bank, das an Sodom und Gomorra erinnert; der Chef aller Chefs der Genossenschaftsbank, der das Motto des Genossenschaftsrechts, «in gemeinsamer Selbsthilfe» aktiv zu werden (Art. 828 des Obligationenrechts, OR), wohl etwas gar einseitig wörtlich nahm, füllte sich offenbar nicht nur eifrig die eigenen Taschen, begünstigte Mitstreiter, betrieb Nepotismus und pflegte «Netzwerk-Aktivitäten» besonderer Art, sondern trieb sich auch eifrig im Milieu herum und vergnügte sich in Luxus-Hotels mit Damen verschiedenster Marschrichtung. Aufsichtsgremien des Banken-Genossenschaftsbundes, Revisionsstellen und Kontrollorgane, darunter Personen aus dem Wirtschafts-Establishment und aktive und ehemalige Politiker, schauten weg oder versagten wegen Unvermögens. Sich in einem solchen Umfeld positionierten zu lassen, ist dem anständigen Ruf einer Sport-Liga selbstverständlich mehr als abträglich. So dürfte es einem Befreiungsschlag gleichkommen, dass für die «SFL» die Kooperation mit der «Raiffeisenbank» bald Geschichte sein wird. Zumal das imagemässig stark angeschlagene Bankhaus mit Haupt-Genossenschaftssitz in St. Gallen durch ein einigermassen intaktes Finanzinstitut, eben die international aufgestellte «Credit Suisse», eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich, mehr als gut ersetzt werden konnte, obwohl auch die Zürcher Bank in letzter Zeit immer wieder mit speziellen bzw. eigenartigen, personellen Vorkommnissen und Rochaden an der Spitze aufgefallen ist. Aber wo in diesem speziellen Business gibt es so etwas nicht? Dass die «Credit Suisse» die «Raiffeisenbank» im Rahmen der Professional-Liga in der Schweiz als Werbepartner und Titelsponsor ersetzt, macht durchaus Sinn: Sie ist seit rund 25 Jahren Partnerin des nationalen Fussball-Verbandes (SFV) und kann künftig werblich den gesamten Schweizer Fussball als Plattform nutzen. Und dem Verband und der SFL werden weiterhin ungeschmälert und gesichert finanzielle Mittel aus einigermassen unverdächtigen Quellen zufliessen.
(causasportnews / red. / 25. November 2020) Geht es nach dem Willen der Justizminister der Deutschen Bundesländer, soll das im Sport zirkulierende, bzw. «schwimmende» Geld bald nur noch ganz «sauber» sein. Die Justizministerkonferenz will in diesen Tagen entsprechende Vorstösse beschliessen, unter anderem eine Anpassung und Verbesserung der Geldwäsche-Gesetzgebung.
Die Anfälligkeiten des professionellen Sportes für «schmutziges» Geld sei längst bekannt; jedoch werde immer noch zuwenig getan, um diesem Übel beizukommen, verlautete aus Justizkreisen. Insbesondere die Fussball-Bundesliga müsse ein ureigenes Interesse haben, nicht nur die Tore auf dem Sportplatz, sondern auch das ganze Haus des Fussballs sauber zu halten. Immer mehr Geld im organisierten Sport begünstige üble pekuniäre Machenschaften, wie dies im Nachgang zum «Sommermärchen» anlässlich der Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland offenkundig geworden sei. Angestrebt werden eine bessere, transparentere Überwachung der Geldströme und Meldepflichten bei gewissen Finanz-Transaktionen im organisierten Sport. In die Regulierungsbestrebungen soll auch das Sportler-Vermittlungsgewerbe miteinbezogen werden. Bekanntlich werden auf nationaler und internationaler Ebene immer wieder undurchsichtige Transfers abgewickelt. Juristische Konstrukte in diesem Zusammenhang, aber auch etwa Werbe-Vereinbarungen von Sportlern, begünstigen die unkontrollierten Zirkulation der Gelder nicht nur im Spitzen-Fussball. Oft dienen auch «Steuer-Spar-Modelle» der Hinterziehung von Steuern durch Verschleierung von Finanzströmen. Nicht bekannt wurde, ob der Kampf gegen die Geldwäsche im Sport letztlich auch international geführt werden soll. Um die «dicken Fische» zu fangen und die Geldflüsse, soweit notwendig, transparent zu halten, ist eine globale Harmonisierung der Anti-Geldwäscherei-Aktivitäten im Sport jedoch unabdingbar.
(causasportnews / red. / 24. November 2020) Zumindest den älteren Sport-Interessierten sind die Szenen, die sich am 7. Oktober 1989 im Fussball-Stadion «Tourbillon» in Sion ereignet haben, noch in Erinnerung. Es waren regelrechte Jagd-Szenen, welche vor allem die TV-Zuschauer schockierten. Die Hatz, eine eigentliche «Hexen- bzw. Schiedsrichter-Jagd», auf den bemitleidenswerten Schiedsrichter Bruno Klötzli war rund um den Erdball nicht nur in den Nachrichten zu sehen. Der «Fall» manifestierte auch ein offensichtliches, gesellschaftliches Problem, etwa den aufgeklärten Umgang mit Autoritäten. Bis anhin galt für einen Schiedsrichter das «noli me tangere» (berühre mich nicht!). Schiedsrichter Bruno Klötzli pfiff auf dem (permanent) «heissen» Terrain des «Tourbillon» just in jenem Sekundenbruchteil das Spiel zwischen dem FC Sion und dem FC Wettingen ab, als der Ball über die Torlinie flog. Kein Tor, entschied er, was den FC Sion und seine fanatischen Anhänger beglückte, den FC Wettingen jedoch in Rage brachte. Das Tor hätte in der Nachspielzeit den Ausgleich für den FC Wettingen bedeutet, der bis zu jener Szene 0:1 im Rückstand lag. Spiel verloren, Frustbewältigung war angesagt. Vor allem vier Spieler verfolgten und attackierten den flüchtenden Schiedsrichter, dessen verängstigter Gesichtsausdruck von den TV-Kameras in brutaler Realität eingefangen wurde. Einer dieser Akteure war der heute 53jährig Reto Baumgartner, der damals für die zwischenzeitlich in der Fussball-Anonymität verschwundenen Aargauer kickte (der FC Wettingen spielte in jenem Jahr im UEFA-Cup u.a. gegen die SSC Napoli – mit Diego Maradona im Kader). Reto Baumgartner und die Mannschaftskollegen Roger Kundert, Alex Germann und Martin Frei wurden für die gravierende Verletzung der Schiedsrichter-Integrität mit harten Sanktionen belegt – Reto Baumgartner mit einem zehnmonatigen Berufsverbot. Später wechselte der Heisssporn zum FC Basel. Seither lebt und arbeitet Reto Baumgartner (als Leiter Berufsbildung des Gewerbeverbandes) in der Region Basel. Der ehemalige Spieler ist natürlich längst geläutert, sogar so, dass ihn kürzlich die Mitglieder des Vereins FC Basel zum Vereinspräsidenten wählten (die Professional-Abteilung des FC Basel, die FC Basel 1893 Aktiengesellschaft, ist mit dem Verein FC Basel nicht identisch; neu ist bei diesem gesellschaftsrechtlichen Konstrukt seit der Wahl von Reto Baumgartner zum Vereins-Präsidenten, dass die Präsidien des Vereins und der Aktiengesellschaft nicht mehr in Personalunion versehen werden). In der FC Basel 1893 AG wirkt nach wie vor Bernhard Burgener als Präsident. Dieser ist seit geraumer Zeit in der Entertainment-Branche und im TV- und Film-Business tätig. Die damalige Jagd auf Schiedsrichter Bruno Klötzli mit Reto Baumgartner als einer der Hauptdarsteller dürfte trotz der neuen Rolle von Reto Baumgartner im FC Basel kein Verfilmungsthema für Bernhard Burgener werden. Die Hauptdarsteller von damals würden aber zweifellos Stoff für eine Filmgeschichte abgeben. Der attackierte Bruno Klötzli geriet nach dem Skandal in Sion auf die schiefe Bahn, verfiel der Spielsucht, unterschlug Geld und fing sich erst nach Jahren wieder auf. Heute führt er in der Westschweiz ein Restaurant.