Archiv für den Monat Januar 2018

„Todesurteil“ für US-Sportarzt Larry Nassar

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Justitia im Fall von Larry Nassar: Definitiv mit scharfem Schwert, vielleicht sogar mit Cowboy-Boots…

(causasportnews / red. / 31. Januar 2018) Das Drum und Dran war ein bisschen so wie beim Football-Star O.J. Simpson, der vor mehr als 20 Jahren wegen Mordes angeklagt, jedoch 1995 freigesprochen wurde. Doch im soeben entschiedenen Fall ging es für den Angeklagten weniger gut aus: Dem Sportarzt Larry Nassar wurden Sexualverbrechen an minderjährigen Turnerinnen vorgeworfen; die Richterin, Rosemarie Aquilina, sprach ihn vor wenigen Tagen schuldig und verurteilte ihn zu bis zu 175 Jahren Haft. Spektakulär an diesem Prozess gegen einen Exponenten aus der Sportszene war weniger die Verurteilung, welche nach dem Teilgeständnis des Beschuldigten auf der Hand lag und allgemein als „gerecht“ qualifiziert wurde, als das Verhalten der Richterin in diesem Aufsehen erregenden Prozess. So eröffnete sie die Entscheidung mit den Worten: „Ich spreche hiermit Ihr Todesurteil aus“ (vgl. NZZ am Sonntag, 28. Januar 2018; „Schutzheilige der US-Turnerinnen“). Sichtlich kostete die Richterin, die den „Fall ihres Lebens“ sichtlich genoss und den Prozess als Tribunal gegen Larry Nassar inszenierte, ihren richterlichen Auftritt aus. Den Geschädigten bot sie eine geradezu exzessive Plattform. In keiner Phase des Verfahrens bestand auch nur der geringste Zweifel daran, dass der Beschuldigte schuldig gesprochen und hart bestraft werden würde. Selbstverständlich war aufgrund der Faktenlage die Verurteilung des Sportarztes gerechtfertigt. Die Richterin nahm im Verfahren dennoch jede Gelegenheit wahr, um den Beschuldigten abzukanzeln und den Gerichtssaal zu einer Bühne der Geschädigten zu machen. Solches ist der etwas speziellen amerikanischen Rechtsprechung, die zuweilen als „Micky Maus-Justiz“ qualifiziert wird, zwar nicht fremd, doch gab die Rolle der zur Objektivität verpflichteten (Schieds-)Richterin, wie sie einer Angehörigen oder einem Angehörigen der Justiz an sich zukommen sollte, auch in den USA zu Diskussionen Anlass. So gehört es auch in Übersee zu den Maximen der Rechtsprechung, dass eine Richterin oder ein Richter einen Prozess unparteiisch führt und auch entsprechend urteilt. Rosemarie Aquilina, die unter der Richter-Robe dem Vernehmen nach am liebsten Jeans und Cowboy-Boots tragen soll, betonte nach der Verurteilung des Sportarztes, dass sie ohne Vorurteile in den Prozess gegangen sei – ein Umstand, der gemäss europäischem Rechtsempfinden selbstverständlich ist. Gemäss Medienberichten sei von dieser Unabhängigkeit im Prozess jedoch nicht viel zu merken gewesen (so die zitierte NZZ am Sonntag). Der Prozess hat wohl nur vom Resultat (Urteil) her gehalten, was er versprochen hatte.

Die sportliche Dimension der Alternative für Deutschland (AfD)

2000px-Eintracht_Frankfurt_Logo.svg(causasportnews / red. / 29. Januar 2018) Die rechtslastige „Alternative für Deutschland“ (AfD) sorgt nun auch im Sport für Schlagzeilen. Der Präsident des traditionellen Bundesligisten Eintracht Frankfurt e.V., Peter Fischer, hat sich mit der Partei, die eine nicht unbedeutende Fraktion im Deutschen Bundestag stellt, angelegt. Oder anders: Die AfD hat nun auch eine sportliche Dimension erreicht. Mit den alternativen Rechten hat der 62jährige Unternehmer und Eintracht-Präsident rein gar nichts am Hut und sprach sich diesbezüglich verschiedentlich pointiert gegen die seines Erachtens untolerierbare AfD-Politik aus. Nun hat er an der Jahreshauptversammlung des Klubs am Sonntag nachgelegt und erklärt, dass Mitglieder oder Wähler der AfD nicht zur Eintracht passen würden. Solche Personen würden als Mitglieder des Vereins abgelehnt, sagte Fischer. Die klaren Worte des Präsidenten sind einerseits nachvollziehbar, schaut doch der Klub auf eine bezüglich braunen Gedankenguts nicht ganz astreine Vergangenheit zurück. Anderseits hat Peter Fischer mit seiner Äusserung eine Diskussion entfacht, deren Ende nicht absehbar ist. Statt Eintracht also Zwietracht in Frankfurt. Selbstverständlich ist umgehend die Rechtsfrage gestellt worden, ob ein Verein Personen, die einer missbeliebigen Partei angehören oder eine solche Partei auch nur schon wählen, als Vereinsmitglieder eines Sportvereins ferngehalten werden können. Das ist grundsätzlich möglich. Ein Verein kann sich auf die Vertragsfreiheit und das vereinsrechtliche Selbstbestimmungsrecht berufen und derartige Personen vom Verein fernhalten. Geht es um die Aufnahme in einen Verein, kann dieser relativ „vieles“, wie Rechtsexperten unisono die Auffassung vertreten. Falls es der Verein überhaupt merkt, dass sich konkret eine Person, die der AfD angehört oder welche diese Partei wählt, für eine Aufnahme in den Verein bewirbt, darf der Verein gestützt auf die Vertragsfreiheit den Abschluss eines Aufnahmevertrages verweigern. Etwas schwieriger dürfte es sein, Vereinsmitglieder, welche der AfD angehören oder diese Partei wählen, aus dem Verein auszuschliessen. Dies ist nur möglich, falls entsprechende Ausschliessungsvoraussetzungen gegeben sind bzw. insbesondere entsprechende Satzungsbestimmungen vorliegen. Mit seinen Äusserungen hat Peter Fischer jedenfalls eine brisante Debatte lanciert. Er wird sich in diesem Zusammenhang jedoch die Frage gefallen lassen müssen, was er etwa gegen Hooligans, die Vereinsmitglieder sind, zu tun gedenkt. Die Frankfurter Hooligans gehören zu den militantesten Vertretern der Zunft und wirken seit Jahren relativ unbehelligt.

Anzeige bei der EU-Kommission gegen Vertragsstrukturen in der Formel 1 zurückgezogen

(causasportnews / red. / 26. Januar 2018) flag_yellow_highDie Rennställe Alfa Romeo Sauber und Force India haben die im September 2015 gemeinsam bei der EU-Kommission eingereichte Anzeige wegen behaupteter wettbewerbsrechtswidriger Ausgestaltung der Vertragsstrukturen in der Formel 1 zurückgezogen. Die beiden Rennställe hatten sich insbesondere durch das Regime der Ausschüttung der Preisgelder sowie der Verteilung anderer Mittel benachteiligt gesehen und machten Verstösse gegen Art. 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; Art. 102 AEUV verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung) geltend. Nach dem zwischenzeitlich erfolgten Wechsel der Geschäftsführung in der Formel 1 von Bernie Ecclestone zu Chase Carey und anderen, damit einhergehenden Veränderungen sind Alfa Romeo Sauber und Force India zum Schluss gelangt, dass sich die von ihnen identifizierten problematischen Aspekte intern lösen lassen werden. Der in Anbetracht dessen erfolgte Rückzug der Anzeige bei der EU-Kommission bindet diese allerdings nicht; sie ist insbesondere nicht daran gehindert, die fraglichen Praktiken und Vertragssysteme aus eigenem Antrieb (weiter) zu untersuchen und – falls sie zum Schluss gelangen sollte, dass sie das EU-Wettbewerbsrecht verletzen – entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Ein „Papiertiger“ gegen die FIFA

Pleniere

Sitzungssaal der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Bild: PPCOE)

(causasportnews / red. / 24. Januar 2018) Das neue Jahr ist noch jung, doch bereits im ersten Monat 2018 erfolgen aus dem politischen Lager die ersten „Nadelstiche“ gegen die FIFA. Diesmal ist es die Parlamentarische Versammlung des Europarates in Strassburg, die heute ein neues Kontrollgremium zur Überwachung ethischer Grundsätze im Rahmen grosser Sportverbände – welches allerdings im Rahmen der EU angesiedelt werden solle – gefordert hat. Auch wenn sich die gefasste Resolution gegen alle grossen Verbände und Sport-Organisationen, so auch das Internationale Olympische Komitee (IOK), richtet, ist evident, dass in erster Linie der Weltfussballverband ins Visier genommen werden soll, weil gemäss Erklärung aus Strassburg künftig mit diesem Kontrollorgan sicher gestellt werden soll, dass Wahlen bezüglich wichtiger Funktionen im Verband „integer“ verlaufen. Einzelne Parlamentarier/innen stossen sich nämlich seit geraumer Zeit an der Personalpraxis von FIFA-Präsident Gianni Infantino; ihm wird vorgeworfen, Weiterlesen

„Olympischer Friede“ und sport-politische Detailpflege

Flagge Nordsüdkorea (causasportnews / red. / 23. Januar 2018) Über Monate hinweg haben sich der amerikanische Präsident Donald Trump und der nordkoreanische Diktator Kim Jong-un ein wortreiches Gefecht um Raketen und Atomprogramme geliefert, doch seit klar ist, dass nordkoreanische Sportler/innen an den Olympischen Spielen in Südkorea teilnehmen werden (vgl. auch causasportnews vom 11. Januar 2018) herrscht „Olympischer Friede“. Nicht wegen der Fehde mit dem nordkoreanischen Machthaber schien bis vor kurzem die Teilnahme von Donald Trump am World Economic Forum (WEF) Ende dieser Woche in Davos gefährdet, sondern der Budget-Streit in Washington, der nun ebenfalls glücklich beigelegt werden konnte; Weiterlesen

Das Volk wird über das Schweizer Geldspielgesetz entscheiden

Geldspielgesetz (causasportnews / rbr. / 19. Januar 2018) Die Schweizer Stimmbevölkerung wird das letzte Wort darüber haben, ob das vom Parlament unlängst beschlossene Geldspielgesetz in Kraft tritt oder nicht. Innert der gesetzlichen Frist zur Ergreifung des Referendums, die gestern abgelaufen ist, sind die hierfür nötigen 50‘000 Unterschriften zusammengekommen. Die verschiedenen, am Referendum beteiligten Organisationen haben der Schweizerischen Bundeskanzlei in Bern gestern rund 60 000 beglaubigte Unterschriften eingereicht. Damit kommt es zu einer Volksabstimmung über das Gesetz, die voraussichtlich im Juni 2018 stattfinden wird.

Die Bundesversammlung hatte Ende September 2017 – nach über eineinhalb Jahren parlamentarischer Beratungen – das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) verabschiedet (vgl. causasportnews vom 29. September 2017). Gegen diesen Beschluss steht gemäss der Bundesverfassung (Art. 141 BV) und dem Bundesgesetz über die politischen Rechte (Art. 59 ff. BPR) das sog. fakultative Referendum offen: 50 000 Stimmberechtigte können innerhalb von 100 Tagen eine Volksabstimmung über das Gesetz verlangen. Von dieser Möglichkeit wurde nun Gebrauch gemacht. In dieser Abstimmung wird einzig das Volksmehr – eine Mehrheit der Standesstimmen (Kantone) ist nicht erforderlich – ausschlaggebend sein.

Stein des Anstosses im neuen Gesetz bilden in erster Linie die sog. Netzsperren. Mit diesen soll in der Schweiz der Zugang zu Webseiten ausländischer Anbieter von Geldspielen (wie Interwetten, Bwin, usw.) gesperrt werden. Somit könnten in der Schweiz nur Schweizer Spielbanken ihre Geldspiele auch online anbieten. Im Parlament war die per Gesetz erfolgende Einführung solcher Sperren – obwohl für die Schweiz ein Novum – auf überraschend wenig Widerstand gestossen; dies, obwohl die Verfassungsmässigkeit dieser Massnahme und ihre technische Wirksamkeit unter Experten umstritten sind (vgl. causasportnews vom 2. März 2017 und vom 5. Januar 2017). Bei den Jungparteien verschiedener etablierter Parteien unterschiedlichster Couleur (SVP, FDP, Grünliberale, Grüne) und weiteren Gruppierungen sah dies nun anders aus. Wie sich die Stimmbevölkerung letztlich zu dieser Frage stellen wird, ist im Moment nicht abschätzbar. Bereits bekannt ist, dass sich ausländische Anbieter von Geldspielen in nicht unerheblichem Ausmass finanziell an der Unterschriftensammlung für das Referendum beteiligt haben. Ein ähnliches Engagement von ihrer Seite ist auch im Abstimmungskampf zu erwarten. Demgegenüber werden auch die Geldspielanbieter intensiv für ihre Anliegen werben.

Die offizielle Bestätigung der Schweizerischen Bundeskanzlei über das Zustandekommen des Referendums steht derzeit noch aus.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Antidoping-Regime

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Sitzungssaal des EGMR (Bild: Adrian Grycuk)

(causasportnews / rem. / 19. Januar 2018) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat mit einem Urteil vom 18. Januar 2018 Verstösse gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch bestimmte Regelungen des in Frankreich geltenden Antidoping-Regimes verneint. Art. 8 EMRK schützt u.a. das Recht des Einzelnen auf unbeeinträchtigtes Privat- und Familienleben. Dieses sahen die (zahlreichen) Beschwerdeführerinnen und -führer insbesondere durch die Möglichkeit verletzt, Dopingkontrollen ausserhalb von Wettkampf- und Trainingszeiten sowie -orten unterworfen zu werden. Auch rügten sie die Verpflichtung, über ihre jeweiligen Aufenthaltsorte Auskunft zu geben, als Verstösse gegen Art. 8 EMRK. Der EGMR erkannte zwar an, dass die entsprechenden französischen Regelungen die durch Art. 8 EMRK garantierten Rechte beeinträchtigen. Jedoch befanden die Strassburger Richter, dass die Beeinträchtigungen durch die den fraglichen Regelungen zugrunde liegenden Ziele gerechtfertigt seien. Insbesondere würde die französische Regelung ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den auf dem Spiel stehenden Interessen der Beteiligten herstellen. Im Ergebnis wies der EGMR die Beschwerden ab. Das Urteil wird nicht nur Frankreich als direkt betroffenen Staat, sondern auch die Welt-Antidopingagentur WADA aufatmen lassen, da Frankreich die entsprechenden, von den privaten Antidopingorganisationen erstellten Regelungen praktisch unverändert in staatliche Vorschriften übernommen hatte. Eine ausführlichere Analyse des Urteils des EGMR wird in der Ausgabe 1/2018 von „Causa Sport“ erscheinen.

Befristete Arbeitsverträge im Berufsfussball bleiben zulässig

termination-1538207_1920(causasportnews / kl. / 18. Januar 2018) Mit Urteil vom 16. Januar 2018 hat der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt die Revision des ehemaligen Torhüters des Bundesligaklubs FSV Mainz 05, Heinz Müller, gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 2016 abgewiesen.

Heinz Müller hatte vor dem Arbeitsgericht Mainz gegen die Befristung seines Arbeitsvertrages bzw. auf Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis geklagt und in erster Instanz am 19. März 2015 Recht bekommen (Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19. März 2015 – 3 Ca 1197/14; vgl. Causa Sport 2015, 136 ff. und 145 ff.). Das Arbeitsgericht vertrat die Auffassung, Weiterlesen

Die (sportlichen) Einöden in den Top-Ligen mit (wirtschaftlichen) Auswirkungen

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„Luft raus“ in den europäischen Top-Ligen?

(causasportnews / red. / 15. Januar 2018) In den in Europa wichtigen Fussball-Ligen Deutschland, England, Frankreich und Spanien ist der Kampf um Punkte im nationalen Meisterschaftsbetrieb nach der Weihnachts- und Neujahrspause (mit Ausnahme England – dort wird durchgespielt) voll entbrannt. Signifikant ist dabei, dass in den genannten Ländern je ein Klub praktisch uneinholbar in Front liegt und Bayern München, Manchester City, Paris Saint-Germain sowie dem FC Barcelona die Meisterschaft 2017/18 kaum mehr zu entreissen sein wird. In Deutschland liegen die Bayern satte 13 Punkte vor RB Leipzig, in England hat Manchester City den Stadtrivalen Manchester United schon um 15 Punkte zurückgebunden, in Frankreich liegt der Neymar-Klub Paris Saint-Germain immerhin elf Punkte (oder vier Siege) vor Monaco, und Atletico Madrid wird den Messi-Verein FC Barcelona mit einem Rückstand von neun Punkten kaum mehr am Titel-Gewinn hindern können. Barcelonas Erzrivale Real Madrid liegt bereits 19 Punkte hinter dem FC Barcelona zurück – allerdings bei einem Spiel weniger. Eine brisante Konstellation in Anbetracht der aktuellen politischen Verhältnisse in Spanien; im Fussball haben die Katalanen eindeutig die Nase vorne. Das alles präsentiert sich so zum Auftakt zur zweiten Meisterschaftshälfte.

Nüchtern betrachtet muss bezüglich der erwähnten Ligen derzeit von sich abzeichnenden „sportlichen Einöden“ gesprochen werden. Das kann sich, so sind sich Marketingexperten einig, durchaus auf das Fussball-Konsum(enten)verhalten negativ auswirken. Geht es in einer nationalen Meisterschaft „nur“ noch um die Ehrenplätze (allerdings konkret durchwegs auch um Qualifikationen zum europäischen Königs-Wettbewerb „Champions League“), dürfte die Nachfrage nach dem „Produkt Fussball“ geringer werden. Dies betrifft dann nicht nur das unmittelbare Zuschauerverhalten (Stadionbesuche), sondern auch das mittelbare Interesse (vor allem betreffend „Pay-TV“). Die krass überlegenen Top-Klubs werden dies eher weniger zu spüren bekommen als die „Verfolger“. Ein Gewinner erhält Zuspruch, auch wenn eine Meisterschaft praktisch entschieden ist; der Zuschauer sonnt sich gerne im Lichte des Siegers. Auch unter Marketing-Gesichtspunkten wäre in den fokussierten Ligen eine gewisse Ausgeglichenheit an der Spitze sportlich und wirtschaftlich jedoch zumindest von Nutzen. Mittel- und langfristig könnten sich diese Klubs auch zu „Tode“ siegen – mit einschneidenden wirtschaftlichen Folgen.

Nordkorea nimmt an Olympischen Spielen in Pyeongchang teil

(causasportnews / red. / 11. Januar 2018) Es zeichnete sich ab, nun ist es Tatsache: Nord- und Südkorea haben sich auf eine Teilnahme Nordkoreas an den in etwas mehr als drei Wochen beginnenden Olympischen Winterspielen im südkoreanischen Pyeongchang geeinigt (vgl. auch Causa Sport News vom 9. Januar 2017). Das war das Ergebnis von Gesprächen zwischen den beiden Länder-Delegationen. Rund drei Jahre hatten sich die beiden Länder in Gesprächsverweigerung geübt. Mit Blick auf Olympia rund 100 Kilometer von der Grenze zwischen Nord- und Südkorea entfernt kam es nun relativ rasch zu einem direkten Austausch. Der Sport und schwerpunktmässig die bevorstehenden Olympischen Spiele waren das vordergründige Thema der jüngsten Annäherung zwischen den beiden verfeindeten Ländern auf der koreanischen Halbinsel. Nun wird erwartet, dass sich das „Tauwetter“ auch auf politischer Ebene fortsetzt. Immerhin hat der Sport kurzfristig einen Prozess in Gang gesetzt. Es ist davon auszugehen, dass das Internationale Olympische Komitee (IOC) der zwischen den Ländern erzielten Einigung zustimmen und Sportler/innen aus Nordkorea an den Spielen (wohl mit „Wildcards“) zulassen wird. Das IOC wird auch den weiteren Rahmen der Teilnahme Nordkoreas abstecken (Einmarschprozedere, Fahne, Kleidung der Athletinnen und Athleten). Der sportliche Wert der Teilnahme Nordkoreas an den Spielen wird als marginal eingestuft; auf Medaillen werden die Athletinnen und Athleten aus dem Norden des Landes kaum Chancen haben. Die Teilnahme des Nordens am Anlass im Süden ist aber in jedem Fall als bedeutendes politisches Signal zu werten. Allerdings ist davon auszugehen, dass Nordkorea künftig an grundsätzlichen Gegebenheiten festhalten wird. Dies betrifft insbesondere das international umstrittene Atom- und Raketenprogramm.