(causasportnews / red. / 27. Februar 2019) Die EU-Kommission und deren Wettbewerbskommissarin, Margrethe Vestager (Dänemark) haben erneut eine Niederlage erlitten, diesmal gegen den FC Barcelona. Gewiss, gegen den FC Barcelona darf man (in der Regel allerdings auf dem Spielfeld) verlieren, aber diese juristische Niederlage dürfte für die alles andere als wettbewerbsfreundlich bekannte EU-Kommission besonders schmerzen. Schiedsrichter der Partie zwischen der EU-Kommission und dem FC Barcelona war das Gericht der Europäischen Union. Weil die Übungs-Anlagen der EU-Kommission durchwegs alles andere als einfach sind, sei der Sachverhalt nur gerafft wiedergegeben: Im Zentrum der gerichtlichen Auseinandersetzung stand das EU-Beihilferecht. Die Kommission beanstandete, dass das spanische Recht dem Top-Klub einen mit den Beihilfe-Regularien der EU nicht zu vereinbarenden Vorteil gewähre. Der FC Barcelona als Verein geniesst eine günstigere Besteuerung als Kapitalgesellschaften, die stärker als Vereine besteuert werden. Vor rund 30 Jahren wurden – mit Ausnahmen – alle Vereine im Professional-Sport gezwungen, sich in Kapitalgesellschaften umzuwandeln. Der FC Barcelona durfte aufgrund der damaligen Rechtslage ein Verein bleiben und profitiert so von einer günstigeren Besteuerung als wenn sich die Katalanen als Kapitalgesellschaft hätten organisieren müssen. Die EU-Kommission warf dem FC Barcelona vor, sich durch diese Konstellation und den so generierten Mehr-Mitteln einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft zu haben. Die EU verlangte, dass der spanische Staat dem FC Barcelona Nachforderungen zu stellen habe, was der Klub aber nicht akzeptierte. Nun entschied das Gericht der EU gegen die EU-Kommission und monierte insbesondere, es sei nicht nachgewiesen worden, dass die spanische Regelung den Katalanen überhaupt einen Vorteil verschafft hätte; bezüglich dieser Beurteilung müssten alle bedeutenden steuerlichen Aspekte in Betracht gezogen werden, was die Kommission aber unterlassen habe. Die EU-Kommission kann den Entscheid innerhalb von zwei Monaten an der Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter ziehen. – In einem ähnlichen, ebenfalls vom Gericht der EU beurteilten Vorgang blieb Athletic Bilbao sieglos – wie oft auch im Spiel auf dem grünen Rasen gegen den FC Barcelona.
