Archiv für den Monat Februar 2019

EU-Kommission erleidet Schlappe gegen den FC Barcelona

(causasportnews / red. / 27. Februar 2019) Die EU-Kommission und deren Wettbewerbskommissarin, Margrethe Vestager (Dänemark) haben erneut eine Niederlage erlitten, diesmal gegen den FC Barcelona. Gewiss, gegen den FC Barcelona darf man (in der Regel allerdings auf dem Spielfeld) verlieren, aber diese juristische Niederlage dürfte für die alles andere als wettbewerbsfreundlich bekannte EU-Kommission besonders schmerzen. Schiedsrichter der Partie zwischen der EU-Kommission und dem FC Barcelona war das Gericht der Europäischen Union. Weil die Übungs-Anlagen der EU-Kommission durchwegs alles andere als einfach sind, sei der Sachverhalt nur gerafft wiedergegeben: Im Zentrum der gerichtlichen Auseinandersetzung stand das EU-Beihilferecht. Die Kommission beanstandete, dass das spanische Recht dem Top-Klub einen mit den Beihilfe-Regularien der EU nicht zu vereinbarenden Vorteil gewähre. Der FC Barcelona als Verein geniesst eine günstigere Besteuerung als Kapitalgesellschaften, die stärker als Vereine besteuert werden. Vor rund 30 Jahren wurden – mit Ausnahmen – alle Vereine im Professional-Sport gezwungen, sich in Kapitalgesellschaften umzuwandeln. Der FC Barcelona durfte aufgrund der damaligen Rechtslage ein Verein bleiben und profitiert so von einer günstigeren Besteuerung als wenn sich die Katalanen als Kapitalgesellschaft hätten organisieren müssen. Die EU-Kommission warf dem FC Barcelona vor, sich durch diese Konstellation und den so generierten Mehr-Mitteln einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft zu haben. Die EU verlangte, dass der spanische Staat dem FC Barcelona Nachforderungen zu stellen habe, was der Klub aber nicht akzeptierte. Nun entschied das Gericht der EU gegen die EU-Kommission und monierte insbesondere, es sei nicht nachgewiesen worden, dass die spanische Regelung den Katalanen überhaupt einen Vorteil verschafft hätte; bezüglich dieser Beurteilung müssten alle bedeutenden steuerlichen Aspekte in Betracht gezogen werden, was die Kommission aber unterlassen habe. Die EU-Kommission kann den Entscheid innerhalb von zwei Monaten an der Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter ziehen. – In einem ähnlichen, ebenfalls vom Gericht der EU beurteilten Vorgang blieb Athletic Bilbao sieglos – wie oft auch im Spiel auf dem grünen Rasen gegen den FC Barcelona.

Unnobles im Nobel-Club

(causasportnews/ red. / 26. Februar 2019) Laut internen Quellen soll der Grasshopper Club Zürich (GCZ) Ende des vergangenen Jahres einen Juniorentrainer freigestellt haben, der in mehreren Fällen Geld in unbekannter Höhe von Eltern angenommen hatte, um deren Kinder diverser Altersklassen speziell zu fördern, indem sie in Jugendteams des Rekordmeisters integriert werden und Einsatzzeiten sowie Probetrainings erhalten sollten. Der Trainer soll geständig sein. Unnobles also beim sog. Zürcher „Nobel-Club“.

Offenbar kommt es immer häufiger vor, dass Trainer und Vereine von verschiedener Seite, Eltern, Betreuer, Spielerberater etc., unter Druck gesetzt werden, damit ihre Schützlinge optimale Förderung erhalten. Dabei sind ihnen fast alle Mittel recht. Sich über diese Zustände zu wundern, ist allerdings verfehlt. Es scheint einem aktuellen, gesellschaftlichen Trend zu entsprechen, dass Kinder ambitionierter Eltern nicht allein durch ihre Leistungen zum Ziel kommen müssen und sollen, sondern der Weg zum Erfolg weitgehend mit tatkräftiger Unterstützung der Eltern geebnet wird. Dieses Phänomen beschränkt sich notorischerweise nicht nur auf den Sportbereich, sondern umfasst gleichsam alle Lebensbereiche. Schon im zarten Kindergartenalter beginnt teilweise der Wettbewerb, indem die Sprösslinge neben Aktivitäten in der Musikschule auch Kinder-Yoga betreiben und Früh-Englisch erlernen müssen. Nach der Einschulung dauert es meistens nicht lange, bevor die Vorbereitungen für die Mittelschule in Angriff genommen werden. Lehrer und Betreuer können ein Lied davon singen, welche Methoden von den Eltern teilweise angewandt werden, um auch minder begabte Kinder zu (vermeintlichen) Superschülern zu formen. Meistens heisst das Zauberwort dann „Stützunterricht“. Will der Lehrer für bessere Noten nicht Hand bieten, wird allenfalls auch anwaltlicher Beistand geordert, um die elterlichen Interessen trotz mangelndem Können durchzusetzen. Die ganze Schul- und Ausbildungszeit ist dann eine Perpetuierung dieses Zustands. Das kann auch schon einmal soweit gehen, dass Eltern sich nicht scheuen, z.B. Uni-Arbeiten durch fachkundige Dritte für ihre Kinder schreiben zu lassen, um möglichst gute Abschlussnoten zu realisieren. Nach dem mit allen Mitteln erwirkten Universitätsabschluss wird der Nachwuchs dann mit Hilfe guter Kontakte der Eltern in einem passenden Unternehmen platziert. Dort ist dann aber in der Regel Schluss mit lustig. Sowohl in einer Unternehmung als auch in einem Sportverein muss der junge Mensch irgendwann selbst Flagge zeigen und Leistung bringen, da Geld und andere Einflussnahmen irgendwann nicht mehr wirken. Dies funktioniert in der Regel nur, wenn wirklich Talente und Begabungen vorhanden sind. Im Sport wird es an der Spitze meist eng. Sie wird durchwegs nur von denen erreicht, die hart gearbeitet haben, über das Glück der Tüchtigen verfügen und nicht alles von den Eltern auf dem Serviertablett präsentiert erhalten.

(Quelle: „Tages-Anzeiger“ Zürich, 26. Februar 2019)

Lawinenunglück: Die Fragen nach Schuld und Verantwortung

(causasportnews / red. / 25. Februar 2019) Es sollte nicht vorkommen, aber es kann dennoch geschehen: Auf der als sicher geltenden Skipiste „Kandahar“ in Crans-Montana im Wallis (Schweiz) ist vor ein paar Tagen eine Lawine niedergegangen und hat bis jetzt ein Todesopfer und mehrere verletzte Skisportler gefordert. Der Schock sitzt rundherum immer noch tief, doch allmählich werden Fragen nach Schuld und Verantwortung gestellt. Nur wenige Tage vor dem Vorfall ist die Piste von Experten auf Sicherheit hin überprüft worden, und obwohl deren Abschlussbericht noch nicht vorliegt, bestehen keine Zweifel, dass die Piste als soweit gefahrlos benutzbar qualifiziert worden ist; wäre dem nicht so, hätten die Experten zweifellos sofort Alarm geschlagen. Pisten werden bekanntlich so angelegt und betrieben, dass sie unter den üblichen Bedingungen als lawinensicher gelten. Doch eine Risikospanne bleibt immer.

Aus (zivil-)rechtlicher Sicht steht die sog. „Verkehrssicherungspflicht“ im Fokus (Pflicht, im Rahmen des Zumutbaren die notwendigen Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen; so muss etwa ein Skiliftbetreiber dafür sorgen, dass Pistensicherheit und Rettungsdienste gewährleistet sind). Eine Schranke der Verkehrssicherungspflicht bildet die Selbstverantwortung des Einzelnen. Derzeit wird im „Fall Crans-Montana“ eher der strafrechtliche Aspekt ins Zentrum des Interesses gerückt. Im Vordergrund geht es um allfällige pflichtwidrige Unvorsichtigkeiten, welche Voraussetzungen für die Erfüllung der Tatbestände der fahrlässigen Körperverletzung (Art. 122 ff. des Strafgesetzbuches; StGB) oder Tötung (Art. 117 StGB) sind (Art. 12 StGB sowie das Begehen einer Tat durch pflichtwidriges Unterlassen: Art. 11 StGB). Im Moment sind die Ermittlungsbehörden gefordert, welche bereits tätig geworden sind. So hat die Walliser Staatsanwaltschaft entsprechende Strafverfahren (gegen Unbekannt) eröffnet. Die zivilrechtliche Seite des dramatischen Unglücks wird die Juristen dann zu einem späteren Zeitpunkt beschäftigen; insbesondere dürfte dann auch die Frage der Selbstverantwortung gestellt werden, was in Anbetracht des Grundsatzes „casum sentit dominus“ bei einer derartigen Konstellation, wie sie sich nun in Crans-Montana präsentiert(e), eine spezielle Dimension der juristischen Beurteilung bei den sich stellenden Haftungsfragen bilden dürfte. Als besonders tragisch ist der Umstand zu werten, dass nach dem Lawinenniedergang eine Person gestorben ist, die sich bei einem Rettungseinsatz befand.

Sport ist auch Politik – diesmal zu Gunsten der Rad-WM

(causasportnews / red. / 21. Februar 2019) Grosse Sportveranstaltungen haben es gemeinhin schwer, einigermassen passable Austragungsorte und -bedingungen zu finden. Es müssen nicht einmal Gross-Events, wie Olympische Spiele, Fussball-Weltmeisterschafts-Endrunden oder tatsächlich oder vermeintlich umweltbelastende Veranstaltungen sein. Oft erwächst auch bescheideneren Anlässen Opposition, wenn es etwa um Austragungsmodalitäten geht. Fand letztes Jahr ein an sich als umweltverträglich eingestuftes Elektro-Autorennen, ein sog. Formel-E-Rennen, in Zürich erfolgreich statt, so erwuchs dem (privat finanzierten) Anlass dennoch seitens des Zürcher Stadtrates derartige Opposition, dass dieser Grossanlass in diesem Jahr nun in Bern, eine ebenfalls dunkelrote Stadt, wirtschaftlich allerdings weit schwächer als Zürich, durchgeführt wird. Prinzipien sind Prinzipien – und Ideologien bleiben Ideologien. Geht es insbesondere um Autos oder vierrädrige Mobilität im Allgemeinen, verstehen die Politiker/innen in Zürich kaum Spass. Erstaunlich war, dass der Formel-E-Renn-Anlass überhaupt einmal in Zürich ausgetragen werden konnte; die privaten Initianten legten allerdings ein derartiges (organisatorisches) Tempo vor, dass die träge Politik nicht mehr dagegen steuern konnte. In dieser Stadt, in welcher der erste Reformator, Huldrych Zwingli, gross und berühmt wurde, bedeutet eben einmal soviel wie keinmal. Da verfügt die zweirädrige Mobilität in der von links dominierten Welt-Metropole an der Limmat einen anderen Stellenwert. Das Velo ist (fast) alles, die motorisierte Mobilität gilt als Teufels-Werk. Zürich ist längst das Miniatur-Peking Europas geworden – vor allem, was die nicht-motorisierte Zweirad-Politik anbelangt. Deshalb erstaunte es nur bedingt, dass kürzlich das Zürcher Stadtparlament einen Betrag von rund acht Millionen Franken bewilligte, um die Rad-Strassen-Weltmeisterschaft 2024 nach Zürich zu holen. In der zwinglianisch geprägten Stadt, in der mehr Radwege unvermindert ge- und Strassen permanent abgebaut werden, verfügen Grossanlässe im Zusammenhang mit dem Velo über jeglichen, nicht nur finanziellen, Kredit. Bemerkenswert ist allerdings, dass sich auch die (in krasser Minderheit befindlichen) bürgerlichen Parteien positiv zu dieser Kreditvorlage äusserten und entsprechend bei der Beschlussfassung votierten. Für einmal herrschte im dunkelroten Zürich Einigkeit über alle Parteigrenzen hinweg. Offensichtlich wollte sich das bürgerliche Lager bewusst nicht gegen die Umsetzung des Grundsatzes „Brot und Spiele“ im Rahmen dieses Velo-Projektes stemmen; gegen eine Rad-WM zu sein, bringt zweifelsfrei keine Wähler-Stimmen. So wird Zürich wohl gute Chancen haben, mit staatlicher Finanzspritze eine umweltverträgliche Gross-Veranstaltung an die Limmat zu bringen. Dass die Kreditvorlage derart klar angenommen wurde, dürfte allerdings auch einer gewissen Unwissenheit zuzuschreiben sein. Der Begleittross im Rahmen von einzelnen Radsport-Veranstaltungen kann in der Regel nicht gerade als ökologisch verträglich qualifiziert werden. Derartiges entzieht sich aber dem TV-Konsumenten.

Funktionäre des Schweizerischen Pferdesportverbandes intern gemassregelt

(causasportnews / red. / 14. Februar 2019) Es ist eher selten, dass sich die interne Justiz eines Sportverbandes gegen ebendiesen Verband stellt, obwohl der nachfolgend geschilderte Sachverhalt durchaus kein Unikum im Sport-Verbandswesen darstellt und solche Konstellationen immer wieder vorkommen. Doch die juristischen Konsequenzen eines derartigen Vorgangs weisen Seltenheitswert auf. Er hat sich unlängst im Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS), einem Verein nach schweizerischem Recht (Art. 60 ff. Zivilgesetzbuch) mit Sitz in Bern, zugetragen: Das Verbandsgericht des SVPS – als sog. „unechtes Schiedsgericht“ – hat nach einem rund eineinhalb Jahre dauernden Verfahren gegen vier Mitglieder der Selektionskommission für die Disziplin Endurance (SELKO) Verwarnungen ausgesprochen (Entscheid des Verbandsgerichts SVPS vom 29. Januar 2019 i.S. U.W. c. SELKO SVPS).

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Selektion der schweizerischen Reiterpaare für die Europameisterschaft Endurance 2017 in Brüssel. Die SELKO hatte die Reiter mit den besten sportlichen Resultaten nicht für diesen Anlass selektioniert, unter Verweis auf die angeblich mangelnde „Teamfähigkeit“ der betreffenden Reiter. Einer der betroffenen Sportler, seines Zeichens mehrfacher Medaillengewinner an internationalen Anlässen in dieser Disziplin, erstattete daraufhin Anzeige gegen die SELKO-Mitglieder bei der Sanktionskommission des SVPS (SAKO). Er warf ihnen „Günstlingswirtschaft“ bei der Selektion vor und verlangte deren Bestrafung durch die SAKO. Nachdem die SAKO eine Sanktionierung der SELKO-Mitglieder Mitte 2018 abgelehnt hatte, gelangte der Anzeigeerstatter mit Beschwerde an das Verbandsgericht.

Das Verbandsgericht hat die Beschwerde des Anzeigeerstatters kürzlich gutgeheissen und den Entscheid der SAKO, das Verfahren gegen die Mitglieder der SELKO einzustellen, vollumfänglich aufgehoben. Es kam zum Schluss, dass die SELKO-Mitglieder bei der Selektion für die EM-Endurance 2017 formelle Verstösse gegen das SELKO-Reglement begangen hätten; insbesondere hätten sie gegen die Bestimmung verstossen, unabhängig zu entscheiden (Art. 2.2 Abs. 2 SELKO-Reglement). Die personellen Verflechtungen innerhalb der SELKO seien derart intensiv gewesen, dass von eigentlichen Unvereinbarkeiten in der SELKO ausgegangen werden müsse. Das Verbandsgericht kritisierte auch den Umstand, dass eine der für die EM-Endurance 2017 selektionierten Reiterinnen die Ehefrau des Vorsitzenden der SELKO war. Es sprach deshalb gegen die vier beteiligten SELKO-Mitglieder (eines davon ist immer noch im Amt) eine Verwarnung gemäss Art. 11.3 Abs. 1 lit. a Anhang 1 des Generalreglements aus. Es verurteilte den SVPS zudem zur Tragung der Verfahrenskosten und sprach dem Anzeigeerstatter eine Parteientschädigung für seine Aufwendungen im Verfahren aus der Verbandskasse zu.

Der Entscheid des Verbandsgerichts ist insofern bemerkenswert, als er nicht nur die vom Anzeigeerstatter konkret beanstandete Selektion für die EM-Endurance 2017 als rechtswidrig qualifiziert; darüber hinaus bemängelt das Verbandsgericht generell die Art und Weise, wie im SVPS Selektionsverfahren durchgeführt werden. Durch Kriterien, wie „Teamfähigkeit“, welche der SELKO bei der Selektion einen erheblichen Ermessensspielraum belassen würden, vermöchten die Selektionskriterien und -reglemente, so das Verbandsgericht, keine sachlich nachvollziehbaren Entscheide zu gewährleisten und keinen Schutz gegen unfaire Selektionsentscheide zu bieten. Das Verbandsgericht fordert den SVPS daher auf, seine Reglemente entsprechend anzupassen.

Mit dem Entscheid des Verbandsgerichts findet ein Verfahren seinen Abschluss, in dessen Rahmen der Anzeigeerstatter mehrfach auch staatliche Instanzen anrufen musste; auch hatten sich zunächst sowohl die SAKO als auch das Verbandsgericht geweigert, sich der heiklen Angelegenheit anzunehmen. Erst nach zusätzlichen Interventionen des Anzeigeerstatters erfolgte eine materielle Behandlung der Vorwürfe durch die zuständigen Instanzen. Der Entscheid des Verbandsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Für die Betroffenen gilt deshalb nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Mehr zu diesem Entscheid, welcher der Redaktion zur Verfügung gestellt wurde, in der nächsten Ausgabe von „Causa Sport“.

Bundesanwaltschaft gegen Fussball: Nun fertig mit Gemütlichkeit…

(causasportnews / red. / 13. Februar 2019) Es ist, wie es fast immer ist: Die Schweizerische Bundesanwaltschaft beginnt Ermittlungen mit allen möglichen Mitteln, wenn es opportun ist auch medienwirksam. Das ist seit Jahren so und nicht nur unter dem jetzigen Bundesanwalt, und nun bekommt es auch der organisierte Fussball zu spüren. Seit 2015 wird gegen Fussball-Funktionäre ermittelt. Die Aktionen, die Auslieferung von Funktionären an die USA und die Eröffnung von Verfahren waren die spätere Folge einer Show, welche die Schweizer Behörden kurz vor dem FIFA-Kongress Ende Mai 2015 in Zürich devot im Auftrag der USA und begleitet von amerikanischen Medien in der Schweiz inszenierten. Nicht nur die zwischen den USA und der zuständigen Schweizer Bundesrätin abgestimmten, unnötigen Verhaftungs-Aktionen in Zürich und später weitere Untersuchungen an verschiedenen Orten der Schweiz verursachten Reputationsschäden zu Lasten des organisierten Fussballs im Allgemeinen und vor allem zum Nachteil des Weltfussballverbandes FIFA. Danach wurden Ermittlungen im „Komplex Fussball“ ausgeweitet, vor allem seit der „Spiegel“ im Herbst 2015 berichtete, dass das sog. „Sommermärchen“ 2006 in Deutschland mehr oder weniger gekauft gewesen sei. Seither ist der WM-Vergabe-Zuschlag an Deutschland zum Thema auch für die Bundesanwaltschaft geworden; doch bis heute hat der Berg nicht einmal eine Maus geboren. Kein Wunder, dass sich nun vor allem ein Beschuldigter der Bundesanwaltschaft gewaltig über die Ermittlungsbehörde des Bundes ärgert: Dr. Theo Zwanziger, ehemaliger Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), kluger, streitbarer Jurist und nicht so leicht einzuschüchtern, beklagt sich derzeit bitterlich, dass man zuerst durch spektakulär ausgebreitete Aktionen und Verlautbarungen durch die Medien getrieben werde – und dann geschehe über Jahre nichts mehr. Die Fakten sprechen für die Sachdarstellung von Theo Zwanziger. Es geht exakt vor allem um eine ominöse Zahlung von 6,7 Millionen Euro, die 2005 erfolgte und gemäss dem „Spiegel“ – zwischenzeitlich durch offenkundig gewordenen Betrugs-Journalismus allerdings selber unglaubwürdig geworden – das „Sommermärchen 2006“ in Deutschland zerstört haben soll. In der Tat mutet es eigenartig an, dass die Umstände einer Zahlung von 6,7 Millionen Euro auch nach mehr als drei Jahren Untersuchung offenbar nicht zu klären sein sollen. Entweder die (Behörden) können oder wollen nicht, lassen sich die Kritikpunkte von Theo Zwanziger zusammenfassen. Nun droht gemäss einem Artikel in der „Neuen Zürcher Zeitung“ von gestern sogar die Verjährung, die für die Tatbestände, die in Frage kommen, Ende April 2020 eintreten könnte. In der Tat stellt sich die Frage, was die Bundesanwaltschaft während mehr als drei Jahren gemacht hat, um den Sachverhalt vor allem um die vieldiskutierte Zahlung, die über die FIFA in Zürich lief, zu erhellen. Und obwohl die Verjährung droht, bleibt mehr als ein Jahr Zeit, um die Vorhalte zur Anklage zu bringen. Natürlich gibt es immer wieder strafprozessuale Klippen im Komplex „Fussball-Ermittlungen“ zu umschiffen, wie unlängst die Entscheidung des Bundesgerichts in einem Entsiegelungsentscheid bezüglich des ehemaligen FIFA-Generalsekretärs zeigte (Urteil des Bundesgerichts vom 26. November 2018; 1B_196/2018; vgl. auch causasportnews vom 15. Januar 2019). Dann aber werden Vorgänge im Zusammenhang mit der Bundesanwaltschaft publik, die dem Vertrauen in diese Behörde nicht gerade zuträglich sind: Da treffen sich Exponenten der Behörden mit Fussball-Funktionären in Hotels und Restaurants, werden bezüglich Vorgängen im Rahmen von Ermittlungen nicht einmal (lapidare) Aktennotizen erstellt und scheint den Behörden an medienwirksamen Auftritten und Aktionen eher gelegen zu sein als an in derartigen Untersuchungen notwendiger Knochenarbeit.

Alles in allem ist die Kritik aus Deutschland an den Untersuchungshandlungen wohl berechtigt, vor allem was das zeitliche Element betrifft. Sonderbar ist dabei, dass die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft offenbar inexistent ist. Dieses Gremium amtet formell einigermassen unabhängig nebenbei; ihm gehören jedoch vor allem ausgewählte Vertreter/innen der politischen Parteien, die von der Vereinigten Bundesversammlung bestimmt werden, an; dieselbe Bundesversammlung wählt auch den Bundesanwalt – streng nach Berücksichtigung von politischen Partei-Interessen, wobei markant ist, dass vor allem eine Partei und deren Umfeld im „Komplex Bundesanwaltschaft“ breitgefächert vertreten ist. Offensichtlich ist der Wunsch nach einer starken Bundesanwaltschaft allgemein nicht übermässig gross. Zu denken gibt derzeit vor allem auch der Umstand, dass in den zu untersuchenden Fussball-Fällen bis zur Verjährung immerhin noch mehr als ein Jahr Zeit bleibt. Vielleicht müsste jetzt die Marschrichtung in den Untersuchungen drastisch geändert und von der im „Dschungelbuch“ von Bär „Baloo“ beschworenen Gemütlichkeit abgerückt werden. Man könnte es ja nun mal mit harter Arbeit versuchen; so schwierig dürfte es an sich nicht sein, einen Geldmittelfluss von ein paar Millionen aufzudecken. Wohl aufgeschreckt durch den von Theo Zwanziger erzeugten Druck, scheint die Bundesanwaltschaft ein wenig erwacht zu sein und will nun Ende März den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter zur ominösen Zahlung befragen, wie die „Neue Zürcher Zeitung“ heute berichtet. Weshalb nun erst in eineinhalb Monaten, wenn Verjährung droht, dürfte sich (nicht nur) der Mann von der Strasse fragen.

FIS-Präsident im Kreuzfeuer der Kritik

(causasportnews / red. / 11. Februar 2019) Wer weit mehr als 70 Jahre auf dem Buckel hat, seit jeher im organisierten Sport tätig ist und auf viele Funktionärs-Jahrzehnte zurückblickt, darf sich alles leisten, sollte jedoch eines nicht tun: Sich zu „heissen Eisen“ äussern. Und falls doch, sind Themen, Formen und vermittelte Inhalte sorgsam abzuwägen – und klugerweise soll man sich am „Mainstream“ orientieren. Falls nicht, ist einem der „Shitstorm“ sicher.

So erlebt es derzeit der Präsident des Internationalen Skiverbandes (FIS), der Schweizer Gian Franco Kasper. Er hat gemachte Äusserungen wohl teils richtig gedacht, doch dessen kernige Aussagen provozieren seit Tagen einen Sturm der Entrüstung, der, wie heute in den Medien üblich, auch ins Persönliche abgleitet. Wenn sich der FIS-Präsident als Chef einer umweltbelastenden Sport-Maschinerie zum Klimaschutz und zur Vergabe grosser Sportanlässe äussert, jongliert er geradezu mit einer scharfen Bombe. Immerhin reist der Ski-Weltcup-Tross mit hoher zeitlicher Kadenz nicht gerade umweltschonend von Land zu Land, von Kontinent zu Kontinent, und an den Austragungsorten der Ski-Wettkämpfe sind nicht selten künstlich hergestellter Schnee und energieintensive Pistenpräparierungen notwendig. Da hätte der 75jährige Bündner Beweise zum Klimawandel besser nicht gefordert, auch wenn etwa der amerikanische Präsident ungeschmäht Unsinniges zu diesem Thema verbreiten darf; immerhin machten die Amerikaner diesen Mann in der besten Demokratie der Welt zum obersten Staatsdiener. Das macht vieles besser. Funktionär Gian Franco Kaspar hingegen ist der Vorsitzende einer monopolistischen Organisation – deshalb vielleicht die unbedachten Äusserungen zu den Vorzügen von Diktaturen. Apropos Diktatur: Es ist ein Faktum, dass in demokratisch geprägten Ländern die Austragung grosser Sportanlässe nicht mehr mehrheitsfähig ist. Letztmals hat das vor genau zwei Jahren auch der Kanton Graubünden, der Heimatkanton von Gian Franco Kasper, bewiesen, als die Olympia-Kandidatur 2026 von der Bevölkerung abgeschmettert wurde. Hier den Umkehrschluss zu wagen, folglich sei es in Diktaturen einfacher (und man müsse dies allenfalls bei der Vergabe von Sportanlässen berücksichtigen), solche Events zu organisieren, und demnach sei der Sport in Diktaturen besser aufgehoben als in Demokratien, ist natürlich eine eher abwegige Konklusion. Tatsache ist diskussionslos, dass grosse Sportanlässe in den letzten Jahren weitgehend in Ländern durchgeführt wurden, die nicht gerade durch überbordendes, demokratisches Gebaren aufgefallen sind, so etwa Russland mit den Olympischen Winter-Spielen 2014 und der Fussball-WM-Endrunde 2018; das wird auch in Zukunft tendenziell so sein. Ob das nun gut ist oder nicht, ist eine andere Frage. Gian Franco Kasper, der mit seinem Verband derzeit im demokratischen, und nicht als Diktatur bekannten Schweden die Ski-Weltmeisterschaft durchführen lässt, hat sich unglücklich zu Themen geäussert, die ihm nun einen eisigen Wind ins Gesicht blasen lassen. Vielleicht hat er es in der Tat anders gedacht – doch denken und sich äussern sind immer noch zwei verschiedene paar Schuhe – frei nach dem Sprichwort: „fürs Denken kann man nicht henken, nur für’s Äussern“. Geht es um den Skisport und um den zweifelsfrei umweltbelastenden Ski-Weltcup-Tross, hätte der Funktionär durchaus damit zusammenhängende Probleme thematisieren dürfen und können, statt sich unglücklich, heute würde man sagen „populistisch“, zu äussern. So dürfte durchaus auch im organisierten Skisport die Sinnfrage gestellt werden (der sich der Automobil-Rennsport erstaunlicherweise längst entzogen hat), nämlich, ob die in den Augen vieler Menschen unsinnige Renn-Raserei auf Skipisten noch verantwortbar ist. Oder ob Olympische Spiele und Weltmeisterschaften nicht immer am gleichen Ort auszutragen wären. Für eine Sportart wichtig ist letztlich die Medien-Berichterstattung. Wegen der Bedeutung der Medien im Sport fliegt dem bedauernswerten Funktionär aus dem Kanton Graubünden nun auch die öffentliche Meinung um die Ohren.

Claudia Pechstein ohne Beschwerdeerfolg

(causasportnews / red. / 6. Februar 2019) Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) weist in einem soeben bekannt gegebenen Entscheid die Beschwerde der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen die Schweiz zurück und bestätigt damit die Entscheidung der Dritten Kammer des ERGMR vom 2. Oktober (Urt. v. 4. Februar 2019, Az. 67474/10).

Bei Claudia Pechstein wurden anlässlich der Eisschnelllauf-Weltmeisterschaften 2009 in Norwegen erhöhte Retikulozytenwerte nachgewiesen, worauf sie in der Folge durch die Internationale Skating Union (ISU) wegen Dopings für zwei Jahre gesperrt wurde und dadurch unter anderem die Olympischen Spiele in Vancouver 2010 verpasste. Die Sperre wurde durch den internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne sowie anschliessend das Schweizerische Bundesgericht (BGer) bestätigt. Die Athletin startete daraufhin einen beispiellosen juristischen Kampf gegen die ISU sowie den CAS, dem sie die Qualifikation eines echten, unabhängigen Schiedsgerichts absprach. Obwohl an ihrer Unschuld bald kaum noch Zweifel bestanden (es kann zwischenzeitlich als erstellt gelten, dass die erhöhten Retikulozytenwerte auf eine ererbte Blutzellenanomalie zurückzuführen sind und die 46jährige Sportlerin somit nicht gedopt hat) und selbst der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) die Sperre durch die ISU als vermutlich unbegründet qualifizierte und sich bei Claudia Pechstein offiziell entschuldigte, scheiterte Claudia Pechstein mit ihrer Schadenersatzklage gegen die ISU erneut vor dem CAS und dem BGer. Sie wandte sich daraufhin an die deutschen ordentlichen Gerichte und fokussierte darauf, die Gerichtsbarkeit des CAS, welcher sie sich als Athletin unterworfen hatte, generell in Frage zu stellen. Sie begründete diese Auffassung damit, dass die Richter des CAS von einem Gremium ernannt würden, das massgeblich von den Verbänden bestimmt werde und ihr ein öffentliches Verfahren verwehrt worden sei; ausserdem sei sie gezwungen gewesen, die Schiedsvereinbarung zu akzeptieren. Claudia Pechstein scheiterte mit ihrer Klage zunächst vor dem Landgericht München, konnte dann vor dem Oberlandesgericht München einen (Zwischen)Erfolg erzielen, unterlag jedoch letztinstanzlich vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der die Schiedsvereinbarung mit der ISU als freiwillig abgeschlossen und damit gültig erachtete sowie die Unabhängigkeit des CAS nicht in Zweifel zog (vgl. etwa auch causasportnews vom 9. Juni 2016).

Die gegen das Urteil der Karlsruher Richter gerichtete Beschwerde Pechsteins gegen die Schweiz (in der der CAS domiziliert ist) wurde bereits im Oktober vergangenen Jahres von der Dritten Kammer des EGMR zurückgewiesen. Der Gerichtshof erkannte zwar durchaus eine generelle, mögliche Abhängigkeit der CAS-Schiedsrichter von den (Monopol-)Verbänden, wies im konkreten Fall eine Befangenheit des Spruchkörpers in Ermangelung konkreter Hinweise bzw. Substanziierung jedoch ab. In der Verweigerung einer mündlichen Verhandlung hingegen erkannte der EGMR einen Verstoss gegen die EMRK und sprach der Sportlerin eine Entschädigung in Höhe von € 8 000 zu.

Die Grosse Kammer des EGMR bestätigt nun diesen Entscheid der Dritten Kammer und weist insbesondere nochmals darauf hin, dass das Recht auf ein faires Verfahren nicht die Einsetzung von Schiedsgerichten verhindern könne, solange es sich bei diesen um unabhängige und unparteiische Gerichte handle. Dies sei insbesondere auch dann der Fall, wenn der Athlet – wie im konkret zu beurteilenden Fall – praktisch keine andere Wahl habe, als sich der Jurisdiktion des Schiedsgerichts zu unterwerfen; letzteres begründe für sich genommen noch keinen Verstoss gegen die EMRK. In Bestätigung der Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts, welches dem CAS wiederholt die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bescheinigt hat, sieht die Grosse Kammer sodann keine Veranlassung, die Qualifikation des CAS als unabhängiges, echtes Schiedsgericht in Frage zu stellen. Damit endet wohl vorerst das juristische Tauziehen in dieser Angelegenheit (allerdings ist noch eine Verfassungsbeschwerde Pechsteins beim Bundesverfassungsgericht anhängig), und nach dem aktuellen Urteil ist bis auf weiteres davon auszugehen, dass der CAS als ein echtes, unabhängiges Schiedsgericht zu qualifizieren ist, welches die Verfahrensgarantien der EMRK zu gewährleisten im Stande ist.

Steht die FIFA vor einem Umzug nach Paris?

(causasportnews / red. / 4. Februar 2019) Wo Rauch ist, ist auch Feuer- Das ist auch im Sport-Business nicht anders als anderswo. Seit geraumer Zeit hält sich das Gerücht, der Weltfussballverband (FIFA), ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), wolle seinen Sitz von Zürich nach Paris verlegen. Unmittelbarer Grund dafür ist, dass sich FIFA-Präsident Gianni Infantino und Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron mehr als nur gut verstehen. Beide verbindet in etwa das gleiche Schicksal: Der Politiker aus dem Land des amtierenden Fussball-Weltmeisters verliert immer mehr an Glanz und muss Positives vorweisen, will er langfristig politisch überleben; könnte er die FIFA nach Frankreich holen, wäre ihm Applaus wohl sogar der „Gelbwesten“ („gilets jaunes“) sicher. Der FIFA-Präsident fühlt sich in Frankreich zweifellos wohler als in der Schweiz, in der ihm und seinem Verband seit Jahren ein eisiger Wind insbesondere seitens der Politik ins Gesicht bläst. Ein Umzug würde also nur Sieger hervorbringen. Zwar dementiert der Weltfussballverband einigermassen lau, dass ein Wegzug der FIFA aus Zürich (derzeit) kein Thema sei und begründet dies insbesondere damit, dass Dutzende neu eingestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in eine von der FIFA kürzlich gemietete Geschäftsliegenschaft in der Stadt Zürich dislozieren würden. Auch das FIFA-Museum in Zürich beweise doch, dass der Weltverband in Zürich fest verankert sei. Doch was derzeit im „Gerüchte-Nebel“ an Vermutungen, Mutmassungen und angeblichen Fakten herumschwirrt, hat seit ein paar Tagen eine andere, ernsthaft(er) zu wertende Dimension erhalten: In „Inside Paradeplatz“, einer vielbeachteten, gewichtigen, aber auch umstrittenen Internet-Zeitung aus Zürich, berichtet die Kommunikations-Legende Klaus Stöhlker relativ konkret vom Wegzug der FIFA nach Paris. Pikant an der Story ist, dass Klaus Stöhlker während Jahren der Kommunikations-Berater des ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter war… Das heisst jedoch im besagten „Fall“ nicht, dass die Geschichte lediglich ein (mittelbarer) (Gift-)Pfeil von Joseph Blatter gegenüber dem jetzigen Amtsinhaber im Home of FIFA beim Zürcher Zoo wäre. In der Tat drängt sich die Frage auf, ob ein Wegzug der vielgeschmähten FIFA aus der Schweiz nicht Sinn machen würde: Der vor allem von linken Politiker/innen stets gebashte Weltverband wäre für die Schweiz kein (angebliches) Reputationsrisiko mehr, zumal die Innovationskraft dieser Politiker/innen dafür sorgen würde, dass die dann fehlenden Gelder nach einem FIFA-Wegzug aus der Schweiz anderweitig generierbar wären. Doch noch ist es nicht soweit, dass der 1904 in Paris gegründete Weltverband aus der Schweiz, in die er 1932 dislozierte, wieder in das Gründungsland zurückkehren wird. Vielleicht sieht die Lage jedoch dann definitiv anders aus, falls Gianni Infantino im Juni erneut zum Präsidenten gewählt werden sollte. Und daran zweifelt an sich niemand.