
(causasportnews / red. / 1. Dezember 2020) Die «COVID-19»-Pandemie wirkt auch auf den Sport wie ein unkontrollierbarer Impakt. Abgebrochene und verkürzte Sportveranstaltungen kosten durchwegs mehr als mit ihnen Mittel generiert werden können. Angesichts der regelmässig überdurchschnittlich hohen Aufwandposition „Personalkosten“ suchen Klubs in den gängigen Mannschaftssportarten nach Mittel und Wegen, um etwa die Gehaltskosten der Sport-Protagonisten zu reduzieren. Diskussionen über Gehaltsverzichte und -kürzungen wurden schon während und nach dem «Lockdown» in der ersten Jahreshälfte meist emotional geführt. Aber es stellen sich hierzu auch diverse, vor allem juristische Fragen, wie beispielsweise: Wie ist ein Gehaltsverzicht oder eine Salärkürzung rechtlich zu qualifizieren? Dürfen Sportler-Saläre einseitig gekürzt werden und wird Einvernehmlichkeit benötigt? Was ist in Arbeitsverträgen allenfalls vorzukehren, um für künftige Krisenfälle mit Mittelknappheit gewappnet zu sein? Welche Vergütungsstrukturen im Sport-Arbeitsrecht lassen sich aufgrund der «COVID-19»-Thematik allenfalls andenken? Diese und weitere Fragen und Themenbereiche behandeln Fachleute für Sport-Arbeitsrecht aus der Schweiz, aus Deutschland und aus Österreich im Rahmen eines speziellen Webinars, das am 9. Dezember 2020 zwischen 16.00 und 17.30 Uhr durchgeführt wird.
Die Teilnahme ist kostenlos, die Anmeldung erfolgt über den Link http://zoom.vinber.org/
Organisation: Dr. iur. Marco Del Fabro, Zürich (E-Mail: bfms-law.ch); Prof. Dr. iur. Philipp S. Fischinger, Mannheim (E-Mail: philipp.fischinger@jura.uni-mannheim.de)