
(causasportnews / red. / 26. November 2022) Die Feststellung, es klebe Blut am Präsidentenstuhl der Fussball-Professional-Abteilung in der Schweiz (Swiss Football League, SFL), wäre bei weitem übertrieben. Aber so ganz ohne scheint dieses Nebenamt in der renommiertesten Abteilung der drei Unternehmenseinheiten des Schweizerischen Fussball-Verbandes (SFV) nicht zu sein. Der amtierende Präsident der SFL ist zwar aktuell nicht wegen Verfehlungen im Amt angezählt, sondern im Zusammenhang mit dem Krieg, den Russland nun seit genau neun Monaten gegen die Ukraine mit unvorstellbarer Brutalität führt. Philipp Studhalter war bis vor vier Jahren als Anwalt in eine Unternehmung involviert, deren Eigner, Oligarch Suleiman Kerimow, eine besondere Nähe zum Kreml-Kriegstreiber Vladimir Putin aufweist. Immer noch aktiv in dieser Hinsicht ist der Bruder des SFL-Präsidenten, der Treuhänder Alexander Studhalter. Dieser ist nun auf die berüchtigte US-Sanktionsliste im Zusammenhang mit dem Russland-Krieg gesetzt worden. Das allein hat zwar keinerlei juristische Konsequenzen, aber die politischen Dimensionen einer solchen Ächtung sind enorm; auch für das Umfeld eines so Geächteten, im konkreten Fall für den Bruder des umtriebigen Treuhänders, eben Philipp Studhalter. Für die SFL und den organisierten Fussball im Allgemeinen ist es zudem nicht gerade image-fördernd, wenn das familiäre Umfeld des Liga-Präsidenten international auf diese Weise in die Schlagzeilen gerät. Dass es den ehemaligen Anwalt und Präsidenten des FC Luzern sowie jetzigen Liga-Vorsitzenden mittelbar, und seinen Bruder unmittelbar erwischt hat, ist kein Zufall. Die Innerschweiz gilt als Eldorado (auch) russischer Oligarchen, die mit Hilfe von Anwälten und Treuhändern ihre Gelder im Herzen der Schweiz bunkern oder ihre meist trüben, dubiosen Geschäfte über die Zentralschweiz abwickeln. Auch wenn der unter Druck geratene, amtierende SFL-Präsident betont, dass es zwischen seiner abgeschlossenen Anwaltstätigkeit im Dienste der Russen und seinem aktuellen Präsidentenamt im Fussball keinen Zusammenhang geben würde, ist es in jeder Hinsicht als nicht gerade ideal zu werten, wenn sich die Nummer 1 der SFL im Fadenkreuz der unberechenbaren Amerikaner befindet, obwohl lediglich sein Bruder auf der Sanktionsliste figuriert. Sippenhaftung ist eine Eigenheit auf diesem Planeten. Was das heisst, musste etwa die FIFA (mit Sitz in Zürich) vor einigen Jahren schmerzlich erfahren, wobei hier strafrechtliche Verfehlungen von Fussball-Funktionären im Vordergrund standen, auch wenn sich letztlich die Amerikaner auf diese Weise für die WM-Endrunden-Vergabe an Katar (statt an die USA) am Verein FIFA «rächten».
Auch der Vorgänger des amtierenden SFL-Präsidenten war nicht frei von Fehl und Tadel. Heinrich Schifferle hat sich während seiner Zeit als Leader der Professional-Abteilung im SFV offensichtlich Verfehlungen geleistet, die zwar ebenfalls nichts mit seinem Fussball-Amt zu tun hatten, aber mehr als nur Schönheitsfehler im CV des rührigen Sportfunktionärs darstellten. Das Obergericht Zürich hat den 2021 als SFL-Präsidenten zurückgetretenen Winterthurer nach dem Bezirksgericht Winterthur im Juli des vergangenen Jahres wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung (zum Nachteil seines damaligen Arbeitgebers) ebenfalls schuldig gesprochen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie das Obergericht Zürich auf Anfrage von «causasportnews» bestätigte; der Vorgang ist derzeit am Schweizerischen Bundesgericht pendent. Für Heinrich Schifferle gilt also nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Zwei Beispiele, zwei zumindest unappetitliche Vorgänge oder Vorfälle mit Exponenten an der Spitze der SFL. Zwei eigentliche Fussball-Präsidenten-Pleiten sind es in jedem Fall.