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Präsidenten-Pleiten in der Swiss Football League (SFL)

Kapellbrücke in Luzern; Photo by Corinna Widmer on Pexels.com

(causasportnews / red. / 26. November 2022) Die Feststellung, es klebe Blut am Präsidentenstuhl der Fussball-Professional-Abteilung in der Schweiz (Swiss Football League, SFL), wäre bei weitem übertrieben. Aber so ganz ohne scheint dieses Nebenamt in der renommiertesten Abteilung der drei Unternehmenseinheiten des Schweizerischen Fussball-Verbandes (SFV) nicht zu sein. Der amtierende Präsident der SFL ist zwar aktuell nicht wegen Verfehlungen im Amt angezählt, sondern im Zusammenhang mit dem Krieg, den Russland nun seit genau neun Monaten gegen die Ukraine mit unvorstellbarer Brutalität führt. Philipp Studhalter war bis vor vier Jahren als Anwalt in eine Unternehmung involviert, deren Eigner, Oligarch Suleiman Kerimow, eine besondere Nähe zum Kreml-Kriegstreiber Vladimir Putin aufweist. Immer noch aktiv in dieser Hinsicht ist der Bruder des SFL-Präsidenten, der Treuhänder Alexander Studhalter. Dieser ist nun auf die berüchtigte US-Sanktionsliste im Zusammenhang mit dem Russland-Krieg gesetzt worden. Das allein hat zwar keinerlei juristische Konsequenzen, aber die politischen Dimensionen einer solchen Ächtung sind enorm; auch für das Umfeld eines so Geächteten, im konkreten Fall für den Bruder des umtriebigen Treuhänders, eben Philipp Studhalter. Für die SFL und den organisierten Fussball im Allgemeinen ist es zudem nicht gerade image-fördernd, wenn das familiäre Umfeld des Liga-Präsidenten international auf diese Weise in die Schlagzeilen gerät. Dass es den ehemaligen Anwalt und Präsidenten des FC Luzern sowie jetzigen Liga-Vorsitzenden mittelbar, und seinen Bruder unmittelbar erwischt hat, ist kein Zufall. Die Innerschweiz gilt als Eldorado (auch) russischer Oligarchen, die mit Hilfe von Anwälten und Treuhändern ihre Gelder im Herzen der Schweiz bunkern oder ihre meist trüben, dubiosen Geschäfte über die Zentralschweiz abwickeln. Auch wenn der unter Druck geratene, amtierende SFL-Präsident betont, dass es zwischen seiner abgeschlossenen Anwaltstätigkeit im Dienste der Russen und seinem aktuellen Präsidentenamt im Fussball keinen Zusammenhang geben würde, ist es in jeder Hinsicht als nicht gerade ideal zu werten, wenn sich die Nummer 1 der SFL im Fadenkreuz der unberechenbaren Amerikaner befindet, obwohl lediglich sein Bruder auf der Sanktionsliste figuriert. Sippenhaftung ist eine Eigenheit auf diesem Planeten. Was das heisst, musste etwa die FIFA (mit Sitz in Zürich) vor einigen Jahren schmerzlich erfahren, wobei hier strafrechtliche Verfehlungen von Fussball-Funktionären im Vordergrund standen, auch wenn sich letztlich die Amerikaner auf diese Weise für die WM-Endrunden-Vergabe an Katar (statt an die USA) am Verein FIFA «rächten».

Auch der Vorgänger des amtierenden SFL-Präsidenten war nicht frei von Fehl und Tadel. Heinrich Schifferle hat sich während seiner Zeit als Leader der Professional-Abteilung im SFV offensichtlich Verfehlungen geleistet, die zwar ebenfalls nichts mit seinem Fussball-Amt zu tun hatten, aber mehr als nur Schönheitsfehler im CV des rührigen Sportfunktionärs darstellten. Das Obergericht Zürich hat den 2021 als SFL-Präsidenten zurückgetretenen Winterthurer nach dem Bezirksgericht Winterthur im Juli des vergangenen Jahres wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung (zum Nachteil seines damaligen Arbeitgebers) ebenfalls schuldig gesprochen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie das Obergericht Zürich auf Anfrage von «causasportnews» bestätigte; der Vorgang ist derzeit am Schweizerischen Bundesgericht pendent. Für Heinrich Schifferle gilt also nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Zwei Beispiele, zwei zumindest unappetitliche Vorgänge oder Vorfälle mit Exponenten an der Spitze der SFL. Zwei eigentliche Fussball-Präsidenten-Pleiten sind es in jedem Fall.

Der «Fall Marius Müller» – oder wenn der «Stammtisch» Recht spricht

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(causasportnews / red. / 26. August 2022) Das war in der Tat nicht gut, was der Torhüter des FC Luzern, Marius Müller, nach der Niederlage seines Klubs in St. Gallen, dass ihm «das schwule Wegdrehen tierisch auf den Sack» gehe, vor den TV-Kameras gesagt hat. Gemeint waren seine Vorderleute, welcher seiner Meinung nach nicht konsequent genug und engagiert in den Kampf um den Ball und um die eigene Lufthoheit im Strafraum steigen würden. Seit dieser Aussage in den Medien, eine sog. «homophobe Entgleisung», ist der Schlussmann der Luzerner einem regelrechten «Shitstorm» aus der üblichen «Ecke» ausgesetzt. Derartige Praktiken auf einem Fussballplatz mit homosexuellem Verhalten gleichzusetzen gehe gar nicht, sind die Lautsprecher in der Öffentlichkeit überzeugt. Das geht in der Tat nicht. Wer solches sagt, macht sich vor allem diejenigen Menschen, welche auf der moralisch richtigen Seite des Lebens stehen, zum Feind. Aber soll dennoch nicht auch bei derartigen Artikulationen, die in der Hitze des Gefechts geschehen können und dem «Mainstream» zuwiderlaufen, die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben? Gehört der Schlussmann der Innerschweizer wirklich gleich auf den Scheiterhaufen, weil er das Wort «schwul» in diesem sportlichen Zusammenhang verwendet hat? Hätte Marius Müller den Begriff etwa durch «pomadig» ersetzt, wäre alles keine Aufregung wert. Der Torhüter, der mit seiner Artikulation seine Vorderleute kritisierte und nicht gegen Homosexuelle hetzte, ist geständig und hat den Fehler eingesehen, sich entschuldigt; sein Klub hat mit seinem Angestellten Abbitte geleistet, doch es braucht offenbar noch mehr an Rache und Sühne für diese zweifelsfrei unüberlegte und deplatzierte Redewendung. Aber ein «Schwulenhasser» oder ein «Hetzer» ist Marius Müller zweifelsfrei nicht. Er beabsichtigte mit seiner Artikulation keine Schmähung Homosexuellen gegenüber. Seine Tat war effektiv eine «homophobe Entgleisung». Das ist rechtlich zu werten.

Der Disziplinarrichter der Swiss Football League (SFL) hat den 29jährigen Torhüter sanktioniert, ihn mit einem Verweis bedacht und ihm eine Busse von 2000 Franken auferlegt. Eine zweifelsfrei angemessene Sanktion. Zuwenig für die noch verbliebenen «Stammtische» in diesem Land? Wohl eher nicht. Die Rolle der «Stammtische» hat zwischenzeitlich eh die Boulevard-Presse übernommen. Doch diese Form von «Stammtisch» kann kaum als Perpetuierung des traditionellen Zirkels in Restaurants bei Wein und Bier bezeichnet werden. So poltert der «Stammtisch» der Moderne, in der Schweiz die Zeitung «Blick», nach diesem Sanktionsentscheid der Liga – nicht gegen den Täter, sondern pöbelt gegen die Richter. Und wie! «Das ist ein feiges Urteil», überschreibt die Sport-Chefredaktorin ihren Kommentar (24. August 2022). Dass sie aufgrund ihrer fehlenden, juristischen und anderen Fachkenntnisse nicht verstanden hat, dass in einem solchen Fall das Sanktionsrecht anzuwenden und kein Racheentscheid gefragt ist, ist eine Sache. Die andere Sache ist, dass im Rahmen der Rechtsanwendung die Moral, bezüglich derer die Redaktorin meint, sie stehe hier selbstverständlich auf der «richtigen» Seite und müsse das den Unmoralischen auch entgegenwerfen, mit Rechtsanwendung verwechselt wird. «Humbug» sei ein solches Urteil, und das Reglement verkomme so zur Farce, sind nur zwei Aussagen, die in einem an Absurditäten nicht mehr zu überbietenden Kontext stehen. Letztlich ist dieser Text, der besser nie geschrieben worden wäre, eine reine Hetze gegen die Sanktions-Rechtsanwender der SFL; Fertigmacher-Journalismus ist für dieses Blatt, mit dem vor allem linke Politiker bis hinauf zur Landesregierung kungeln, ein probates, jedoch je länger desto mehr untaugliches Mittel, um die serbelnde Auflage aufzufangen. Mit Verlaub: Das war kein «feiges Urteil», wie diese Redaktorin ohne jegliche berufliche Qualifikationen in den Raum stellt, sondern der Kommentar ein dümmliches, rein hetzerisches Elaborat. Die SFL-Entscheidung ist eine korrekte Anwendung des Sanktionsrechts mit der Ausfällung einer angemessenen Strafe für den sanktionierten Torhüter. Aber so ist die Welt heute und hat sich grundsätzlich im Verlaufe der Jahrhunderte nur wenig verändert. «Kreuzigt ihn», wurde früher auch schon gefordert; und gleich nochmals erging die gleiche Forderung, als die Frage des «Weshalb» gestellt wurde. Die Kampagne der Zeitung gegen die, welche das Recht korrekt angewendet haben, ist widerlich, passt jedoch zum journalistischen Zeitgeist. Aber man darf den Aussaggehalt aus dieser Ecke auch nicht zu hoch werten; zu schwach ist diese Zeitung geworden. Die Redaktorin will nun die Feigheit der Rechtsanwender vor dem «Mainstream» ihrer sechsjährigen Tochter erklären, wie sie schreibt. Es lässt sich leicht ausmalen, welche Ideologie hier aufgetischt wird. Immerhin: Auf dass die Lautsprecher in der Gesellschaft auch künftig nicht aussterben!

Schweizer Professional-Liga: Von Bank zu Bank

© Credit Suisse

(causasportnews / red. / 30. November 2020) Ungefähr so stark beachtet wie die Geschehnisse auf dem Fussballplatz, nämlich kaum, wurde eine an sich bemerkenswerte Entscheidung im Schweizer Fussball-Marketing, die kürzlich einigermassen diskret kommuniziert worden ist: Auf die kommende Saison hin (2021/22) wechselt der Liga-Haupt- und Titelsponsor. Die seit der Saison 2012/13 als Partner-Bank und Namens-Geberin der Swiss Football League (SFL) auftretende «Raiffeisenbank» wird von der internationalen Grossbank «Credit Suisse» abgelöst. Die Schweizer Fussball-Professional-Abteilung wird ab kommendem Sommer als «Credit Suisse Super League» auftreten.

Es mutet einigermassen überraschend an, dass auf höchster Fussball-Marketing-Ebene und mitten in der «Corona»-Krise dieser Wechsel vollzogen worden ist. An der Zahlungsfähigkeit von «Raiffeisen» mangelte es zweifelsfrei nicht. Jedoch dürfte vor allem auch die Liga nicht unglücklich darüber sein, dass sich das «Kapitel Raiffeisen» im Professional-Fussball auf diese Weise beenden lässt. Die Bank hat durch Verfehlungen des Managements in den letzten Jahren einen gewaltigen Reputationsschaden erlitten. Der oberste Chef des Genossenschafts-Verbundes sass monatelang in Untersuchungshaft und wird demnächst wegen verschiedener Delikte angeklagt (für ihn und alle Mit-Angeklagten in diesem Komplex gilt die Unschuldsvermutung). Die bekannt gewordene Anklageschrift zeichnet ein Bild vom Management dieser Bank, das an Sodom und Gomorra erinnert; der Chef aller Chefs der Genossenschaftsbank, der das Motto des Genossenschaftsrechts, «in gemeinsamer Selbsthilfe» aktiv zu werden (Art. 828 des Obligationenrechts, OR), wohl etwas gar einseitig wörtlich nahm, füllte sich offenbar nicht nur eifrig die eigenen Taschen, begünstigte Mitstreiter, betrieb Nepotismus und pflegte «Netzwerk-Aktivitäten» besonderer Art, sondern trieb sich auch eifrig im Milieu herum und vergnügte sich in Luxus-Hotels mit Damen verschiedenster Marschrichtung. Aufsichtsgremien des Banken-Genossenschaftsbundes, Revisionsstellen und Kontrollorgane, darunter Personen aus dem Wirtschafts-Establishment und aktive und ehemalige Politiker, schauten weg oder versagten wegen Unvermögens. Sich in einem solchen Umfeld positionierten zu lassen, ist dem anständigen Ruf einer Sport-Liga selbstverständlich mehr als abträglich. So dürfte es einem Befreiungsschlag gleichkommen, dass für die «SFL» die Kooperation mit der «Raiffeisenbank» bald Geschichte sein wird. Zumal das imagemässig stark angeschlagene Bankhaus mit Haupt-Genossenschaftssitz in St. Gallen durch ein einigermassen intaktes Finanzinstitut, eben die international aufgestellte «Credit Suisse», eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich, mehr als gut ersetzt werden konnte, obwohl auch die Zürcher Bank in letzter Zeit immer wieder mit speziellen bzw. eigenartigen, personellen Vorkommnissen und Rochaden an der Spitze aufgefallen ist. Aber wo in diesem speziellen Business gibt es so etwas nicht? Dass die «Credit Suisse» die «Raiffeisenbank» im Rahmen der Professional-Liga in der Schweiz als Werbepartner und Titelsponsor ersetzt, macht durchaus Sinn: Sie ist seit rund 25 Jahren Partnerin des nationalen Fussball-Verbandes (SFV) und kann künftig werblich den gesamten Schweizer Fussball als Plattform nutzen. Und dem Verband und der SFL werden weiterhin ungeschmälert und gesichert finanzielle Mittel aus einigermassen unverdächtigen Quellen zufliessen.

Swiss Football League: Ins Ziel gezittert

(causasportnews / red. / 15. August 2020) Nun hat es auch die Schweiz geschafft und die Professional-Fussballmeisterschaft 2019/2020 zu Ende gebracht (zum Vergleich: In Deutschland hat die Bundesliga ihren Betrieb 2019/2020 schon Ende Juni abgeschlossen). Glücklich zu Ende gebracht, wäre eine übertriebene Qualifikation – es war eher ein glückhafter Abschluss einer Meisterschaft, deren vorzeitiger Abbruch immer wieder im Raum stand, als „Corona“-Fälle in den Umfeldern von Klubs die Weiterführung des Wettbewerbs bedrohten. Vor allem, nachdem COVID-19 im FC Zürich eingeschlagen hatte und sich Spieler und Staff infizierten, wurde die Lage kritisch; sogar der Präsident des FC Zürich zählte zu den „Corona“-Opfern. Weil der FC Zürich danach teils mit Rumpf-Mannschaften antrat, war schnell einmal von Wettbewerbsverzerrungen die Rede. Zu Unrecht allerdings: Die Bedrohungslage und die erschwerten Bedingungen waren für alle Klubs der Swiss Football League (SFL) gleich. Allerdings hätte die Liga einen zweiten „Fall FC Zürich“ nicht ertragen. So zitterte sich die SFL letztlich glücklich und glückhaft ins Ziel. Ein Meisterschaftsabbruch hätte wohl einen wirtschaftlichen Kollaps etlicher Klubs bewirkt. Wird nun Bilanz gezogen, bilden die wirtschaftlichen Folgen dieses Meisterschafts-Endes die Hauptsorgen der Klubs und der SFL. In Anbetracht der allgemein gestiegenen Infektionszahlen mag an den Neustart der Meisterschaft 2020/21 im Moment schon gar niemand denken…

Es hat sich in den letzten Wochen gezeigt, wie wichtig der „Faktor Zuschauer“ ist – „Geisterspiele“ und Spiele mit begrenzten Zuschauerzahlen sind zwar möglich, aber auf den Fussball gemünzt nur eine Notlösung. Ohne oder mit wenig Publikum ist ein Fussballspiel eben nur noch ein Spiel. Dass der BSC Young Boys zum dritten Mal hintereinander Schweizer Fussball-Meister geworden ist, interessiert im Moment nur marginal. Wenigstens sind die Berner keine „Zufalls-Meister“. Auch so gesehen kann im „Corona“-Jahr 2020 nicht von einer Wettbewerbsverzerrung, bedingt durch COVID-19“, gesprochen werden. Am Wochenende des 11. bis zum 13. September 2020 soll der Startschuss zur Meisterschaft 2020/2021 erfolgen. Die Vorfreude hierauf hält sich in Grenzen. Das Championnat muss Ende Mai 2021 beendet werden. Danach steht international die um ein Jahr verschobene Europameisterschaft an mehreren Standorten auf dem Programm. Diese Veranstaltung wirkt derzeit in den Köpfen der Menschen wie ein Phantom, das man am liebsten ungeschehen machen oder verscheuchen möchte.

COVID-10-Attacke auf die Schweizer Fussball-Professional-Liga

© Poiseon Bild & Text

(causasport / 12. Juli 2020) Das war wohl die schlimmste Konstellation, welche die kürzlich wiederaufgenommene Meisterschaft der Schweizer-Fussball-Professional-Liga ereilen konnte: Einen flächendeckenden „Corona“-Impakt auf einen an der Meisterschaft teilnehmenden Klub. So nun geschehen bezüglich des FC Zürich, einer von 10 Teams, welche seit dem 19. Juni versuchen, die Meisterschaft 2019/20 zu Ende zu spielen. Das muss bis zum 2. August geschehen, weil danach die Europacup-Teilnahme-Meldungen an den Europäischen Fussballverband (UEFA) gemacht werden müssen. Und nun das. Zehn Personen aus dem Spielerkader der 1. Mannschaft und des Staff haben sich infiziert. Das kickende und in der Administration tätige Personal des FC Zürich befindet sich seither weitgehend in Quarantäne. An Meisterschaftsspiele ist nicht zu denken. Diese sind von der Professional-Liga für die nächste Zeit mit Beteiligung des FC Zürich abgesagt worden. Die Swiss Football Leagu (SFL) will anfangs Woche entscheiden, wie es weitergeht. Ein Meisterschaftsabbruch ist eine Option. Alles andere wäre wohl mit Wettbewerbsverfälschungen verbunden. Im Moment ist es mit Blick auf die Meisterschaft mit zehn Teams einzig klar: Da waren es nur noch 9…

Infektionsfälle gab es auch beim Ligakonkurrenten Neuchâtel Xamax sowie beim anderen Klub aus Zürich in der zweiten Liga (Challenge League), dem Grasshopper Club Zürich. Diese Vorkommnisse wirken sich derzeit nicht so dramatisch auf den Ligabetrieb aus wie die Infektionsfälle beim FC Zürich.

Nicht nur die Sportwelt fragt sich, wie es im FC Zürich zu diesem Infektions-Super-GAU kommen konnte. Über die Ursachen des Desasters wird derzeit nur spekuliert; es werden Fragen gestellt: War es klug, dass die Mannschaft vor wenigen Tagen geschlossen und gemeinsam per Bus zum Auswärtsspiel nach Neuenburg reiste? Bestätigt sich nun, dass es die Fussballer bezüglich der Verhaltensmassnahmen bezüglich COVID-19 etwa ausserhalb der beruflichen Aktivitäten ziemlich locker nehmen? Oder sind die infizierten Personen allenfalls teilweise „Opfer“ des Zürcher Nachtlebens geworden, das von der Politik aus Opportunitätsgründen geduldet wird, obwohl es aufgrund der markanten Verschärfung der Lage längst verboten gehört? Der FC Zürich, alleine Verantwortlich für diese Entwicklung innerhalb der Mannschaft und des Staff, gibt sich diesbezüglich, was Ursachen und Schuldige betrifft, vollends bedeckt, wohl auch deshalb, weil sogar der allein-herrschende Präsident, zwischenzeitlich ebenfalls positiv getestet, aus dem Fussball-Verkehr gezogen worden ist. Müsste die Meisterschaft nun vorzeitig beendet werden und liessen sich die Ursachen für die Infektionen im Zürcher Stadtklub eruieren, könnte auf den FC Zürich eine Schadenersatz-Lawine zurollen.

Der kurze Prozess der Wettbewerbskommission mit dem FC Sion

(causasportnews / red. / 14. Juni 2020) Es war zu erwarten, doch es ging nun alles viel schneller und „schmerzloser“ als gedacht. Kurz vor Beginn der Wiederaufnahme der Meisterschaft in der obersten Spielklasse im Schweizer Fussball am kommenden Wochenende gab die Wettbewerbskommission „grünes Licht“ für die Fortsetzung und den Abschluss des Championnats 2019/2020: Der FC Sion hatte versucht, die Wiederaufnahme des Spielbetriebs mittels begehrter Massnahmen seitens der Wettbewerbshüter zu verhindern (vgl. auch causasportnews vom 6. Juni 2020), natürlich fühlte sich der Klub benachteiligt und durch das Fussball-Monopol geschädigt. Dieses Unterfangen erlebte nun ein jähes Ende; die Kommission watschte den Walliser Klub bzw. dessen Präsidenten, Christian Constantin, ab und sah im Beschluss der Swiss Football League (SFL) von Ende Mai, die Meisterschaft fortzusetzen, kein von der SFL zu verantwortender, wettbewerbswidriger Tatbestand. Es gehe dem FC Sion lediglich um Individualinteressen, verlautete nüchtern und sachlich aus Bern. Zwischenzeitlich hat der streitbare Präsident eingesehen, dass dem bevorstehenden Meisterschaftsbeginn mit juristischen Mitteln nicht beizukommen ist. Er werde die entsprechenden „Akten“ schliessen, liess er Medienvertreter wissen. Apropos Medien: Diese tragen zu einem grossen Teil Verantwortung dafür, dass das permanente allgemeine und juristische Querulieren aus dem Wallis immer wieder zu Unruhen und Gezänk im Schweizer Fussball führt. Das könnt auch zumindest eingeschränkt werden, wenn dem Präsidenten mit den speziellen Allüren nicht stets Plattformen zur Ausbreitung seiner kruden Weltanschauung, nicht nur in juristischer Hinsicht, geboten würden. Die Print-Medien füllen so in dieser auch für den Sport einschneidenden Phase der Ereignislosigkeit im Zuge von „Corona“ ihre Spalten. Letztlich alles zum Image-Schaden des Schweizer Professional-Fussballs.-

Auch wenn der Präsident des FC Sion nach diesem letzten juristischen „Dämpfer“ inzwischen temporär kleinlaut geworden ist, hat er bereits (nun noch weitere, bescheidene) juristisch Schritte gegen die im Zuge der Pandemie notwendig Spieler-Qualifikationspraxis der Verbände angekündigt (der Klub will nun für die Fortsetzung der Meisterschaft neue Spieler qualifizieren lassen). Gegen den FC Sion unpässliche Qualifikationsentscheide will Christian Constantin an das Rekursgericht der SFL ziehen; danach werde das Sport-Schiedsgericht in Lausanne (TAS) angerufen, droht er – so sieht allerdings juristische Hilflosigkeit im Moment auch aus Walliser Sicht aus…

FC Sion inszeniert erneut ein juristisches Gemetzel

(causasportnews / red. / 6. Juni 2020) Bekanntlich gibt es diverseste Möglichkeiten, um sich lächerlich zu machen. Oder um aufzufallen, oder um zu querulieren. Authentische Beispiele hierfür liefert regelmässig der FC Sion, der von einem schillernden Präsidenten (manchmal auch ins Elend) geführt wird. Im organisierten Fussball kursiert längst das Bonmot, dass nur ein verrückter oder irgendwie in Not geratener Spieler beim Klub im Wallis einen Vertrag unterschreibt. Der Präsident ist dann auch dafür bekannt, mit Angestellten des Klubs, Spielern, Trainern, engen Mitarbeitern, „ruppig“ umzugehen. Des liebstes Feindbild des FC Sion sind aber die Organisationseinheiten im Fussball. Da legt man sich nicht nur mit der Swiss Football League (SFL) und dem nationalen Verband (SFV) an, sondern zwischendurch auch einmal mit den internationalen Verbänden UEFA oder FIFA (vgl. auch causasportnews vom 1. Juni 2020). Allerdings praktisch immer erfolglos. Nun hat der unberechenbare Präsident wieder einmal ein juristisches Gemetzel angezettelt, das letztlich allerdings schlicht rechtsmissbräuchlich ist und wohl auch von den Adressaten der juristischen Botschaften aus dem Wallis so qualifiziert werden könnte. So hat die Generalversammlung der SFL vor einer Woche über die Fortsetzung der Fussball-Meisterschaft 2019/2020 im Zuge von „Corona“ entschieden und mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Meisterschaft am 19. Juni 2020 fortzusetzen. Weil Professional-Verträge in der Regel bis jeweils 30. Juni befristet sind, die Meisterschaft nun aber über dieses Datum hinaus weitergeführt wird, kann es durchaus sein, dass einigen Klubs die Spieler ausgehen. Sicher dem FC Sion, der noch im März immerhin neun Spieler ausserordentlicherweise auf die Strasse gesetzt hat. Der Klub hat dann alles getan, um eine Weiterführung der Meisterschaft – in seinen Augen eine veritable Wettbewerbsverzerrung – zu verhindern, so auch im Rahmen der Liga-Versammlung. Nun moniert der FC Sion Nachteile für kleine Klubs, weil die Spieler oft auf Leihbasis verpflichten und etliche solcher Leihverträge im Walliser Klub per 30. Juni 2020 beendet sind. Die FC Sion fordert nun von der Schweizerischen Wettbewerbskommission eine Untersuchung gegen die SFL, der Liga, welcher er als Mitglied selber angehört. Als marktbeherrschendes Unternehmen habe die SFL mit dem Beschluss betreffend Weiterführung der Meisterschaft unfaire, wettbewerbsverzerrende Wettkampfbedingungen geschaffen und die Monopolstellung missbraucht, argumentieren die Anwälte aus dem Wallis. An sich gäbe es für solche Eingaben nur eine Erledigungsart: Ab in den Papierkorb. Doch die Wettbewerbskommission ist selbstverständlich gehalten, derartige Eingaben formell zu behandeln, auch wenn sie inhaltlichen Nonsens bilden. Allerdings hat sie die Möglichkeit, derartiges, juristisches Querulantentum mit einem „Nichteintreten“ zu erledigen. Auch wenn der FC Sion juristisch einmal mehr auf dem Holzweg herumirrt, erreicht er zumindest ein Ziel: Für Unruhe, Zoff und provozierte Publizität ist gesorgt. Es kann ja auch Freude und Genugtuung bereiten, Gerichte, Behörden und die Liga, der man angehört, zu piesacken und zu beüben. Und der unberechenbare Präsident des Klubs ist bekannt dafür, durchwegs auch auf den „Mann“ zu spielen, wenn seinen kruden Ideen Substantielles gegenüber gestellt wird. Es entspricht einer notorischen Tatsache, dass sich jeweils mindestens die halbe Welt einschüchtern lässt, wenn der FC Sion zu juristischen Amok-Läufen ansetzt. Doch irgendwann könnt das Fass auch zum Überlaufen gebracht werden: Es mehren sich die Stimmen innerhalb und ausserhalb der SFL, welche wohl aufgrund dieser Aktivitäten eine Ausschliessung des FC Sion aus der Liga und somit aus dem organisierten Fussball befürworten. Es fragt sich nur, wer den Mut hat, einen solchen Antrag einzubringen.

Fussball-Spielbeginn nun auch in der Schweiz – mit Klageandrohungen

© Brian Hargadon

(causasportnews / red. / 1. Juni 2020) Was für Deutschland (und etwa demnächst auch für Österreich) recht ist (und demokratisch entschieden und allgemein akzeptiert wird), soll nun auch für die Schweiz billig werden: Am 20. Juni wird die Professional-Fussball-Meisterschaft 2019/2020 fortgesetzt. Das hat am Wochenende eine ausserordentliche Generalversammlung der Swiss Football League (SFL) beschlossen. Das Votum war klar: 17 von 20 Vereinen der Super League und der Challenge League (insgesamt 20 Klubs, je 10 Vereine) stimmten für „Geisterspiele“; an derselben Versammlung wurde eine Aufstockung der obersten Spielklasse (von 10 auf 12 Klubs) ebenso klar abgelehnt (mit 14 Gegen-Stimmen). Letzterer Agendapunkt wurde auf Antrag des Spitzenreiters der Challenge League, FC Lausanne-Sport, behandelt. Die Westschweizer wollten auf diese Weise vor allem die künftige Zughörigkeit zur obersten Spielklasse sichern, was nun nach regulärem Abschluss der Saison so oder so der Fall sein wird (die Lausanner führen die Tabelle mit grossem Vorsprung an). Gegen die Aufnahme von „Geisterspielen“ votierten vor allem die Klubs von Sion und Lugano. Der FC Sion, ein Klub mit grosser Tradition, was insbesondere das juristische Terrain betrifft (erinnert sei an die zahlreichen Verfahren gegen die Relegation 2003, an die Prozesslawine gegen die FIFA und andere Verbände und die Liga ab 2011; vgl. dazu ausführlich Urs Scherrer / Remus Muresan / Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl., 2014, 292 f.), droht nach dem Entscheid der SFL wieder einmal mit juristischen Schritten gegen die Liga und gegen alles, was sich sonst noch bewegt. Der Hauptgrund hierfür ist offenbar, dass der Klub bezüglich der nun bis anfangs August 2020 dauernden Meisterschaft (die formell am 30. Juni beendet worden wäre; an diesem Datum laufen auch einige Spielerverträge aus) an Personalnot leiden könnte – ein Umstand, den der Verein, für seine ruppige Personalpolitik bekannt und berüchtigt, selbstverständlich eigenständig zu verantworten hat. „Schuld“ sollen nun auch diesmal wieder andere sein; der FC Sion fühlt sich stets zu kurz gekommen, ungerecht behandelt sowie von der ganzen Welt missverstanden und gemobbt. Drohen und einschüchtern gehört zu diesen Planspielen – und zumindest ein Teil der Medien spielt dieses üble Spiel immer willfährig mit. Jetzt sollen es also gemäss Ankündigungen aus dem Wallis die Gerichte richten. Doch es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten dafür, dass auch diese angekündigten, juristischen Auseinandersetzungen mit Niederlagen des FC Sion enden werden. Aber immerhin hat man für Aufruhr, schlechte Stimmung und unsägliches Kesseltreiben gesorgt. Es fragt sich dabei, wie lang sich die andern Liga-Mitglieder von diesem Klub noch piesacken lassen wollen. Es waren in den letzten Tag vor der Generalversammlung auch Stimmen zu hören, die eine Ausschliessung des Vereins aus dem organisierten Fussball andachten…

13. Mai 2020: Ein Glückstag für den Schweizer Sport

(causasportnews / red. / 13. Mai 2020) Dem 13. Mai wird gemeinhin eine gewisse Symbolik, tendenziell in negativer Hinsicht, zugeordnet. Das Datum lässt immer wieder Raum für Spekulationen und Deutungen. Auch was den Sport betrifft. Für ihn ist der 13. Mai 2020 in der Schweiz in jedem Fall ein Glückstag. Mit Genugtuung und Stolz hat die helvetische Sportministerin Viola Amherd verkündet, dass nun nach dem Geldsegen, der in den letzten Wochen über die offenbar marode Wirtschaft niedergeprasselt ist, nun auch der Sport mit pekuniärer Glückseligkeit bedacht wird. 350 Millionen Schweizer Franken sollen die Schweizer Fussball- und Eishockeyligen vom Staat erhalten; zu einem grossen Teil handelt es sich dabei um A-fonds-perdu-Zahlungen, die über der Sportindustrie ausgeschüttet werden; teils handelt es sich um Darlehen. Begründet wird die generöse Handlung der Schweizer Regierung mit dem Faktum, dass der organisierte Sport viele Arbeitsplätze am Leben erhalten müsse, die im Zuge der „Corona“-Pandemie gefährdet sind.

Apropos Arbeitsrecht: Obwohl noch nicht klar ist, wann und ob die Professionalliga im Fussball ihren Betrieb (mit „Geisterspiele“) demnächst aufnehmen wird, haben lediglich zwei Klubs am vergangenen Montag wieder mit dem Trainingsbetrieb begonnen: Der aktuelle Leader in der Super League, der FC St. Gallen, sowie der Challenge Club mit Aufstiegsambitionen, der Grasshopper Club Zürich, der neuerdings von Chinesen über Wasser gehalten wird (causasportnews vom 14. April 2020). Die anderen Professional-Klubs verzichten derweil auf einen organisierten Trainingsbetrieb, um der Kursarbeitsentschädigung nicht verlustig zu gehen. Die Behörden haben unmissverständlich klargestellt, dass die Ansprüche für Kurzarbeitsentschädigungen umgehend entfallen würden, sobald der Klub-Trainingsbetrieb wieder aufgenommen wird. Das Verhalten der meisten Vereine, ausgenommen der aktuelle Leader FC St. Gallen und GC Zürich, zeigt nicht nur, wie der sportliche Gehalt einer wieder aufgenommenen Meisterschaft einzustufen ist: Spielbetrieb ohne Training – eine seriöse Vorbereitung für einen Wettkampfbetrieb sieht wohl anders aus. Man muss dann bei Aufnahme des Spielbetriebs wohl von einer klaren Verzerrung des Wettbewerbs sprechen, wenn Mannschaften aus rein pekuniären Gründen auf geordnete Trainings verzichten. Aber nach der frohen Botschaft aus der Bundeshauptstadt vom 13. Mai sind die Klubs eh aller finanzieller Sorgen enthoben, und auf die angedachten, künftigen „Geisterspiele“ bei Fortsetzung der Fussball-Meisterschaft kann somit auch getrost verzichtet werden. Die politisch motivierte Grosszügigkeit des Bundesrates stösst allerdings bereits auf massive Kritik. Dass mit Bundesbeiträgen gut bezahlt Fussball- und Eishockey-Professionals alimentiert werden, ist alles andere als unumstritten. Frau und Herr Schweizer haben zudem weitgehend Probleme damit, dass von Misswirtschaft, Hooliganismus und anderen Negativpunkten gebeutelte Sportarten grosszügig mit Steuergeldern bedacht werden. Aber was sich für die Wirtschaft im Allgemeinen ziemt, soll auch im Sport gelebt werden. Und an den Umstand, dass der Sport in der Schweiz weitgehend eine rein private Angelegenheit ist, mag sich in der aktuellen Krisenzeit schon gar niemand mehr erinnern.

„Geisterspiele“ – faktisch und formell…

© Ben Taylor

(causasportnews / red. / 5. März 2020) Die Folgen der globalen Verbreitung des Coronavirus ist ernst zu nehmen, ebenso die Ängste der Menschen über die unheimliche Entwicklung in dieser „Causa Virus“. Das Thema lähmt und verändert das tägliche Leben und führt auch zu aufgezwungenem Verzicht in etlichen Lebensbereichen. Wie bereits mehrfach dargelegt, ist auch der Sport massiv von dieser Epidemie, die zwischenzeitlich die Ausmasse einer Pandemie angenommen hat, betroffen. Vor allem in der Schweiz ist der Versuch unternommen worden, etwa Eishockeyspiele unter Ausschluss von Publikum durchzuführen – ein unbefriedigendes Unterfangen, wie es sich gezeigt hat. Anfangs hat die Professional-Liga der Fussballakteure in der Schweiz, die „Swiss Football League“, deren Spielbetrieb bis auf weiteres unterbrochen ist, das weitere Vorgehen bezüglich der an sich laufenden, nationalen Meisterschaft 2019/20 beraten. Und dabei soll, trotz der tristen Lage, auch das humorvolle Element nicht zu kurz gekommen sein. Im Fokus einer erheiternden Geschichte steht der Traditions-Fussball-Klub Grasshopper Zürich (GCZ; vgl. auch causasportnews vom 23. Februar 2020). Wegen des seit jeher bescheidenen Zuschauerzuspruchs bei Heimspielen der derzeit in den Niederungen der zweithöchsten Spielklasse herumdümpelnden „Hoppers“ im berühmten „Letzigrund“-Stadion kursierte lange folgende Frage mit entsprechender Antwort: Frage: Was ist der Unterschied zwischen GCZ und dem Stadtrivalen FC Zürich (FCZ), der in der Zürcher Bevölkerung immer noch fest verankert ist? Antwort: Beim FCZ kennt jeder Zuschauer jeden Spieler, bei GCZ jeder Spieler jeden Zuschauer.- So verwunderte es nicht, dass der zwar ernst gemeinte Vorschlag von GCZ anlässlich der Ligaversammlung vor ein paar Tagen trotz der alarmierenden Lage für Erheiterung sorgte. Relativ einsam stand der aktuelle GCZ-Präsident, ein relativ unbedarfter Rechtsanwalt, da, als er, in der Tat ernst gemeint, der Liga den Vorschlag unterbreitete, die Meisterschaft weiter durchzuführen, allerdings unter Ausschluss von Zuschauern. Diesen „Geisterspielen“ und dem Vorschlag des GCZ erteilte die Liga eine einhellige Abfuhr. Das veranlasste GCZ-Konkurrenten zur Aussage, dass mit „Geisterspielen“ die bei GCZ übliche Situation beim Rekordmeister lediglich zur Norm geworden wäre. Das erinnerte an das Votum eines früheren Hoppers-Präsidenten, ebenfalls ein Rechtsanwalt ohne Berührungsängste zum Sport, man solle wegen der hohen Kosten zur Bekämpfung von Fan-Exzessen Spiele aus Gründen der Kostenersparnis doch bitte unter Ausschluss von Fans durchführen. Humor ist eben auch im Sport, wenn man trotzdem lacht! Und zur Klarstellung: Juristen denken trotz allem oft richtig…