Archiv für den Monat August 2021

Eine andere Seite des schönen (Fussball-)Spiels

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(causasportnews / red. / 30. August 2021) Von den schönen Seiten des Fussballsports wird oft berichtet und gesprochen. Es gibt aber auch zahlreiche nicht so tolle Aspekte dieser ehemals schönsten Nebensache der Welt, die längst zur Hauptsache mutiert ist. Davon können vor allem Unfallversicherer ein Lied singen, denn sie sind es, welche in der Regel die finanziellen Belastungen nach Fussball-Verletzungen zu tragen haben. Kein Wunder, dass Versicherungs-Anstalten und -Gesellschaften immer wieder versuchen, die Unfallzahlen im Sport im Allgemeinen und im Fussballsport im Besonderen zu verringern. Meist geschieht dies mit Aufklärungs- und Informationskampagnen, mit denen gefährdete Sportler/innen zur Vorsicht angehalten und bezüglich der Verletzungsgefahren sensibilisiert werden sollen. Wie derzeit die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva), die rund zwei Millionen Schweizerinnen und Schweizer gegen die Risiken von Betriebs- und Nicht-Betriebs-Unfällen sowie gegen Berufskrankheiten versichert.

Im Zuge einer neusten Präventionskampagne der selbständigen Unternehmung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Luzern wird vor allem auf die Risiken von Fussball-Fouls hingewiesen. Fouls, so die Suva, seien nicht nur unfair, sondern auch gefährlich. In der Schweiz (mit rund 8,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern) werden pro Jahr rund 15 000 Fussballerinen und Fussballer durch unsportliches Verhalten von Gegenspielerinnen und Gegenspielern verletzt. Insgesamt ca. 45 000 Fussball-Unfälle ereignen sich jährlich. Mehr als die Hälfte der durch ein Foulspiel bedingte Verletzungen weisen eine Heilungsdauer von mehr als einem Monat auf. Dabei würden oft Kopf, Gesicht, Zähne, Schulter, Schlüsselbein, Brustbein, Rippen und Rücken verletzt, meldete die Suva. Über die mit Fussball-Unfällen zusammenhängenden Kosten kann nur gemutmasst werden.

In anderen Dimensionen bewegen sich die Sportverletzungen in Deutschland (mit über 80 Millionen Bewohnenden): Statistisch wird von ungefähr 1,2 Millionen Sportunfällen pro Jahr ausgegangen. Jeder dritte, kostenauslösende Sportunfall ereignet sich im Fussball. In Österreich (mit knapp 9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner) ereignen sich pro Jahr ungefähr 200 000 Sportunfälle; etwa 45 300 Unfälle entfallen auf den Fussball. In allen drei Ländern schlagen beispielsweise, neben den Ski-Unfällen, auch die Fahrrad- und Bike-Unfälle zu Buche. Ein spektakulärer Fahrradunfall ereignete sich 2018 in Österreich. Ursache hierfür war ein mangelhafter Wegzustand. Die Klage des verunfallten Fahrradfahrers gegen den Weg-Halter (§ 1319a ABGB) wurde letztlich vom Obersten Gerichtshof abgewiesen (Urteil vom 26. Mai 2021). («Causa Sport» wird im demnächst erscheinenden Heft 2/2021 auf diesen Fall zurückkommen; http://www.causasport.org).

Europarecht begünstigt eine Fussball-«Super League»

© UEFA

(causasportnews / red. / 29. August 2021) Weshalb sollen wohlhabende, europäische Top-Fussballklubs nicht noch wohlhabender werden und sich weiterhin mit weniger wohlhabenden Klubs im Rahmen der «cash cow» im europäischen Klub-Fussball, der Champions League, solidarisieren müssen? – Das ist die Grundidee von zwölf Top-Klubs in Europa, die im Frühjahr die Schaffung einer Elite-Liga ausserhalb des Fussball-Verbandswesens (konkret des Europäischen Kontinentalverbandes UEFA) anstrebten. Innert ein paar Tagen scheiterten sie allerdings (einstweilen) kläglich. Statt zwölf sezessionswillige Klubs waren und sind es nun nur noch drei (Real Madrid, FC Barcelona und Juventus Turin). Die Macht des Faktischen, die Potenz der UEFA, hatte die Sezession der Begüterten, zu denen etwa auch der FC Bayern München zählte, vorerst gebremst. Doch die drei verbliebenen Vereine der «Super League» haben ihr Vorhaben nicht aufgegeben. Im Gegenteil. Sie sind nach wie vor der Überzeugung, dass eine Top-Liga ausserhalb des organisierten Verbandswesens, sinnvoll ist und Zukunftschancen hat. Die ersten Abspaltungsbestrebungen wurden im Frühjahr, vor Beginn der Fussball-Europameisterschaft, vom europäischen Kontinentalverband noch abgeblockt; letztlich geht es darum, den Wert des Parade-Wettbewerbs im europäischen Fussball, die Champions League, nicht zu entwerten und die Fussball-Solidarität (die Schwachen machen die Starken stark und stärker, verbleiben aber im Wettbewerb) hochzuhalten. Von Solidarität mit den Schwächeren und Schwachen wollen die sezessionswilligen Klubs nichts (mehr) wissen und forcieren ihre Sezessions-Pläne weiter. Obwohl offiziell derzeit nur die drei genannten Klubs aktiv an der Geburt der «Super League» arbeiten, haben die Verbände, insbesondere die UEFA, und die Sezessions-Willigen schon einmal ihre Juristen in Stellung gebracht. Tendenziell herrscht die Meinung vor, dass das EU-Wettbewerbsrecht die Monopolstellung der UEFA mit Blick auf eine Verselbständigung der Besten und die Organisation eines Elite-Wettbewerbs alles andere als begünstigt. Allfällige UEFA-Sanktionen, die Rede war auch schon von Ausschluss der Klubs, die man an sich im Boot halten will, gegenüber den Abtrünnigen sind wohl null und nichtig. Letztlich dürfte das finale, juristische Wort in dieser Angelegenheit vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gesprochen werden. Das Europarecht begünstigt die Schaffung der Elite-Liga im europäischen Fussball zweifellos. Die Super-Klubs sind sich allerdings bewusst, dass sie für die Umsetzung ihrer Pläne auf den Goodwill der Fussball-Fans angewiesen sind. Ohne treues und zahlendes Publikum ist auch eine Eliteliga ein Papier-Tiger oder ein flügellahmes Marketing-Vehikel. Was die Gunst des Publikums anbelangt, liegen die Dinge noch im Argen. Das wollen die Klubs derzeit mit einer Charme- und Werbeoffensive ändern. PR-Aktivisten werden schon einmal in Stellung gebracht. Lediglich mit für sie begünstigenden Gerichtsurteilen werden die europäischen Top-Klubs die Sezession von der UEFA nicht bewerkstelligen können. Doch früher oder später wird die UEFA das Monopol im europäischen Klubfussball wohl nicht mehr für sich alleine beanspruchen können und die «Milch» der Fussball-cash cow «Champions League» (indirekt) mit den Besten der Besten teilen müssen.

Von der «La Ola-» zur «Delta-Welle»

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(causasportnews / red. / 27. August 2021) Die Fussball-Europameisterschaft vom Sommer dieses Jahres ist in der schnelllebigen Zeit längst Geschichte, wirkt aber immer noch nach. Es wird vor allem in den Medien analysiert, kommentiert und beleuchtet – die Nachhaltigkeits-Thematik steht im Zentrum. So auch etwa in der kirchlichen Presse. Was bewegt die Kirche, sich zu einem solchen Turnier zu äussern? Ein wichtiger Grund dürfte darin zu sehen sein, dass Sport und Kirche mehrere Parallelitäten aufweisen. Und teils eine Schicksalsgemeinschaft bilden. Wie sagte es doch einst der frühere, renommierte deutsche Bundesverfassungsrichter und Sportrechtler Prof. Udo Steiner: «Wenn die Medien vielbeachtete Schlagzeilen produzieren wollen, müssen sie über den Weltfussballverband FIFA oder die katholische Kirche schreiben.». Negativ-Themen im Zusammenhang mit dem Sport und der Kirche sind für das Publikum stets von grossem Interesse. Wie sich die Kirche (bzw. ein Vertreter dieser Gemeinschaft) gegenüber dem Sport, insbesondere dem Fussballsport, verhält, manifestiert ein Beitrag («König Fussball und Corona») in der Zeitschrift «franziskus» (Ausgabe 3/2021, 21), dem Publikationsorgan des Franziskaner-Ordens. Im Zentrum der Betrachtung von Br. Andreas Murk (Kloster Schwarzenberg / Deutschland) steht die Thematik Fussball und «Corona». Der zweifelsfrei gläubige Ordensbruder verfolgte nach eigenem Bekenntnis «etwas ungläubig die zumeist gut gefüllten Stadien» der Europameisterschaft. Im Text, der während der Europameisterschaft entstanden ist, fragt er sich besorgt: «Kommt nach der «La Ola-Welle» die ‘Delta-Welle’ mit voller Wucht?». Der Gottes-Mann lag mit seiner Befürchtung richtig, wie es sich nun herausstellt. Mit Blick auf die Organisatoren des Turniers, denen die Stadien offensichtlich gar nicht voll genug sein konnten, zitiert der Kloster-Bruder Horst Seehofer: «Ich halte diese Position der UEFA für absolut verantwortungslos.». Bekanntlich blieb es bei diesem Lippenbekenntnis. Bei Betrachtung der Verhältnisse um «König Fussball» ortet Andreas Murk massive Privilegien des Sports im Vergleich zu anderen Lebens- und Tätigkeitsbereichen. Gleichzeitig weist er auf Parallelen zwischen Sport und Kirche hin, um dann dieses Fazit zu ziehen: «Der Wille zur Aufklärung» scheine im Sport mit seinen ebenfalls vielen, neuen und älteren, nicht aufgearbeiteter Skandalen «oft nicht grösser zu sein als bei der viel-gescholtenen römisch-katholischen Kirche». Um dann letztlich festzuhalten, dass der skandalträchtige Fussball durchwegs «glimpflicher» davonkomme als die immer wieder von Turbulenzen erfasste katholische Kirche. Dennoch stellt er fest, dass man aus der Kirche austreten, dem Fussball aber nicht entsagen könne. «Aus dem Fussball kann und braucht man nicht austreten». Will offenbar heissen: «König Fussball» beherrscht die Welt – auch in den Zeiten von «Corona». Dass Andreas Murks Leidenschaft primär der Kirche gehört, ist nachvollziehbar. Er wird jedoch gemäss eigenem «Credo» insbesondere auch künftig zu den Fussball-Konsumenten gehören, wenn auch «durchaus mit gewissen Enttäuschungen», wie er schreibt.  

Investoren nehmen den Sport immer mehr in Beschlag

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(causasportnews / red. / 24. August 2021) Seit geraumer Zeit haben Investoren das «Investitionsvehikel Sport» entdeckt. Vor allem in den lukrativen Sportmärkten in Europa versuchen sie sich an allen Orten und im Rahmen verschiedenster Sportprojekte. Dies geschieht im Grossen (etwa durch den französischen Klub Paris Saint-Germain, der sich dank den permanenten Finanzspritzen aus Katar, durch Qatar Sports Investments, kürzlich einen der besten Fussballspieler der Welt, Lionel Messi, leisten konnte); aber auch in der Fussball-Provinz kommen und gehen Investoren. Gleichzeitig mit dem Messi-Transfer von Barcelona nach Paris liess der FC Lugano in der Schweiz aufhorchen: Im Tessin wurde nach einem monatelangen Finanz-Gerangel um den Klub, der jahrelang von einem schillernden Geschäftsmann, Angelo Renzetti, getragen und gestützt wurde, der Verkauf an den US-Milliardär Joe Mansueto, publik. Dieses Engagement scheint einigermassen fundiert abgestützt zu sein. Der Amerikaner ist nämlich auch Eigentümer des MLS-Klubs «Chicago Fire» und versteht etwas vom Business.

Nicht immer nehmen Sport-Invests, vor allem im professionellen Fussball, ein gutes Ende, vor allem nicht in zweit- und drittklassigen Fussballmärkten – nicht nur in der Schweiz. Ende Juli wurde bekannt, dass der ehemalige «Besitzer» des dann in Konkurs gefallenen Westschweizer Klubs FC Neuchâtel-Xamax, der Tschetschene Bulat Tschagajew, bereits wieder im Jahr 2026 in die Schweiz einreisen darf. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine letztes Jahr im Zuge einer strafrechtlichen Verurteilung des Tschetschenen verhängte Einreisesperre leicht verkürzt. Die Verurteilung des Geschäftsmannes wegen Vermögensdelikten und anderer Straftaten im Zusammenhang mit dem durch ihn zu verantwortenden finanziellen Kollaps des Neuenburger Klubs, welcher derzeit in der Challenge League (zweitoberste Spielklasse) die Tabelle anführt (!), ist noch nicht rechtskräftig.

Es gibt Invests im Sport, die scheitern, und solche, die glücken. Sie sind meistens das Ergebnis einer immer stärker werdenden globalisierten Wirtschaft, die auch im Sport-Segment, neben seriösen Geschäftsleuten, immer mehr schillernde und windige Investoren anzieht. Schwer einzuordnen sind hingegen beispielsweise die Geschäfte des schon in seiner Jugend in Deutschland als «Wunderkind» gefeierten Lars Windhorst. Damals wurde er sogar von Bundeskanzler Helmut Kohl protegiert. Heute gilt der nun bald 45jährige Geschäftsmann als Unternehmer, der selbstverständlich durchaus seriöse Geschäfte abzuwickeln im Stande ist, dem aber auch eine – nomen est omen – windige Art nachgesagt wird; und der oft viel Wind verursacht. Oder «Staub» aufwirbelt. So ist das Engagement des lange als «Wunderkind» gepriesenen Geschäftsmannes beim Berliner Traditions-Fussball-Verein «Hertha BSC» einigermassen undurchsichtig. Seit 2019 soll Lars Windhorst 375 Millionen Euro in den Verein, derzeit das Schlusslicht in der Bundesliga, gepumpt, bzw. investiert haben. Vor ein paar Tagen verkündete er stolz, die letzte Tranche von 30 Millionen Euro bezahlt zu haben. Wenigstens das. Was aus diesem Engagement resultiert, bzw. resultieren soll, ist alles andere als transparent. Das «System Windhorst» manifestiert die internationalen, wirtschaftlichen Verflechtungen auch in diesem Sport-Segment: Das ehemalige Schweizer Model Nadja Schildknecht, das in verschiedenen Wirtschafts-Projekten tätig ist, gehört aktuell zu den PR-Beraterinnen von Lars Windhorst. Das ist natürlich kein Zufall: die 48jährige Schöne und Reiche ist die Lebenspartnerin des soeben als VR-Präsident der «Credit Suisse» abgetretenen Urs Rohner. Oder ist das alles doch Zufall? Es wird gemunkelt, Lars Windhorst bemühe sich um die Schweizer Staatsbürgerschaft, was beim heutigen, politischen, von überbordendem Sozialismus geprägten Klima in Deutschland nicht verwundert. In seinen internationalen, geschäftlichen Netzwerken sind jedenfalls einige Schweizer/innen involviert, und auch die Zürcher Anwaltsszene mischt im Finanzreigen von Lars Windhorst kräftig mit.

Kariem Husseins Doping-Sperre definitiv

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(causasportnews / red. / 22. August 2021) Was der gesperrte Schweizer Top-Leichtathlet Kariem Hussein bereits durchblicken liess, ist nun definitiv: Der wegen eines Doping-Vergehens von der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic für neun Monate von jeglicher Wettkampfaktivität ausgeschlossene Hürdenläufer aus dem Thurgau (causasportnews vom 24. Juli 2021) hat auf die Ergreifung von Rechtsmitteln gegen die ausgefällte Sanktion verzichtet. Das überrascht nicht, hat der 32jährige Athlet doch gleich nach seiner «Tat» (Verwendung von Gly-Coramin-Lutschtabletten) den Vorfall bedauert und erklärt, er wolle sich der Strafe unterziehen. Nun ist die Rechtsmittelfrist abgelaufen und die Doping-Sperre somit definitiv, was von zuständigen Stellen bestätigt worden ist. Da der Sanktions-Entscheid gegen Kariem Hussein vom Präsidenten der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic ergangen war, hätte zunächst der Rechtsbehelf des Einspruchs ergriffen werden müssen; dies hätte dann zur Durchführung eines ordentlichen Verfahrens vor der Disziplinarkammer geführt; ein Entscheid hätte anschliessend mit Berufung an das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne gezogen werden können. Das alles ist nun juristische Theorie, der Hürdenläufer übt sich nach wie vor in Demut und akzeptiert den temporären Ausschluss aus dem Wettkampfsport.

Die Verwendung derartiger Lutschtabletten ist zwar ein Doping-Delikt, doch darf hier die Frage nach der Verhältnismässigkeit gestellt werden. Das «Delikt», für das sich Kariem Hussein «geständig» erklärt hat und wofür er bestraft wurde, ist zwar gemäss Doping-Regularien nicht zu beanstanden. Für den Athleten, der in knapp einem halben Jahr 33 Jahre alt wird, ist die Sanktion dennoch hart und sportlich einschneidend. Die Verfehlung ist allerdings im Bereich der Bagatellen anzusiedeln. Insbesondere hat der Thurgauer mit der Verwendung der Lutschtabletten keine Leistungsmanipulation vorgenommen oder gewollt. Es war eine Unachtsamkeit ohne Leistungs-Beeinflussungswert; deshalb hat er die Verfehlung auch nicht beschönigt oder bagatellisiert. Dennoch ist die Bestrafung gemäss Modul-Sanktionspraxis der Anti-Doping-Behörden erfolgt. So blieb der im Sport-Sanktionsrecht geltende und anzuwendende Verschuldensgrundsatz auf der Strecke, und Kariem Hussein ist exakt gemäss Sanktions-Schema für Doping-Delinquenten bestraft worden. Es wäre wohl, mit Blick auf das Verschulden (Vorwerfbarkeit der Tat), auch eine mildere Sanktionierung vertretbar gewesen. Die (ausländische) Konkurrenz der Medaillen-Hoffnung aus dem Thurgau mit Blick auf die Olympischen Spiele in Tokio wird den Ausschluss des Schweizers von den Wettkämpfen in Tokio durch die Schweizer Anti-Doping-Behörde (!) nicht gerade betrauert haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Hürdenläufer nach Verbüssung seiner Sperre nochmals ganz «oben» mitmischen wird, ist zudem eher relativiert zu betrachten.

(Auf die sanktionsrechtlichen Aspekte im «Fall Kariem Hussein» wird «Causa Sport» in der nächsten Ausgabe, 2/2021, zurückkommen).

Fussball-Zahlungen immer noch und wieder «Juristen-Futter»

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(causasportnews / red. / 14. August 2021) Nach dem kürzlichen Abschluss der Fussball-Europameisterschaft sind nun i.S. «Fussball-Ungereimtheiten» wieder die Juristen an der Arbeit. Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn bereits während des Kontinental-Championnats, das letztlich Italien zum Europa-Meister werden liess, soll es am Sitz des die Europa-Meisterschaft organisierenden Kontinentalverbandes (UEFA) in Nyon am Genfersee zu Polizeiaktionen gekommen sein, in deren Verlauf offenbar zwei UEFA-Mitarbeitende verhaftet worden sind. Es soll um Schmiergeldzahlungen und Korruption im Zusammenhang mit Auftragsvergaben gehen, wie verschiedene Medien berichten. Die UEFA hüllt sich (natürlich) in Schweigen, nachdem es ihr schon einmal gelungen ist, die strafprozessualen Massnahmen im Hauptquartier während der laufenden Europameisterschaft unter Verschluss zu halten. Die UEFA wäre allerdings nicht die UEFA, wenn sie die betroffenen Mitarbeiter nicht sofort nach deren Verhaftung entlassen hätte. Entlassene, natürliche Personen, allenfalls «Organpersonen», haben selbstverständlich nichts (mehr) mit dem Verein UEFA zu tun; der Kontinentalverband schlüpfte dann auch umgehend in die Geschädigtenrolle. Ein übliches Vorgehen bei unappetitlichen Vorgängen im organisierten Fussball. Über die Anwendbarkeit von Art. 55 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) wird man sich zu gegebener Zeit Gedanken machen (können).

Derzeit rückt eine andere Affäre im Zusammenhang mit dem Weltfussballverband FIFA wieder ins Zentrum des Interesses. Dieser Tag ist der ehemalig FIFA-Präsident Josef Blatter als Beschuldigter von der Bundesermittlungsbehörde zur ominösen Zahlung von zwei Millionen Franken im Jahr 2011 an seinen damaligen, vermeintlichen Thronfolger für das Amt des FIFA-Präsidenten, den Ex-UEFA-Präsidenten Michel Platini, befragt worden. Es geht bezüglich des 85jährigen, derzeit gesundheitlich stark angeschlagenen Wallisers, der nach seinem Abgang in der FIFA 2016 von seinem Kontrahenten, Gianni Infantino, beerbt worden ist, um Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und Veruntreuung. In Anbetracht der fachlichen Schwächen der Schweizer Bundesanwaltschaft prävaliert die Prognose, dass die Beschuldigungen gegenüber Josef Blatter früher oder später in sich zusammenfallen werden (für Josef Blatter gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung). Der «Fall Josef Blatter» erinnert an eine ominöse Zahlung von 6,7 Millionen Euro vom Deutschen Fussball-Bund (DFB) an die FIFA, die nie richtig durchleuchtet werden konnte. Insbesondere gelang es nie zu beweisen, dass es sich bei diesem Betrag um Schmiergeldzahlungen mit Blick auf die WM-Endrunden-Vergabe für 2006 an Deutschland handelte. Alle strafrechtlichen Verfahren gegen Protagonisten dieses Vorganges endeten im juristischen Desaster, das von der Bundesanwaltschaft angerichtet worden war. Es resultierten letztlich Verfahrenseinstellungen und Freisprüche. Die Untersuchungen der Ermittlungsbehörde des Bundes kosteten die Schweizer Steuerzahlerinnen und -zahler Millionen von Franken. So wird es wohl auch bezüglich Josef Blatter ausgehen. Es wird kaum zu eruieren sein, für was die Zahlung von zwei Millionen Franken an Michl Platini erfolgt ist. Die Vermutung, Josef Blatter hätte die Zahlung an Michel Platini veranlasst, um diesen zum Verzicht auf eine Gegenkandidatur für das FIFA-Präsidenten-Amt zu motivieren, dürfte nie zu beweisen sein.

Bei soviel «Juristen-Futter» bleibe das Kapitel «Schweizer Justiz und FIFA-Präsident Gianni Infantino» nun an dieser Stelle einmal ausgeklammert…Auch für ihn gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Ein Kommunikations-Super-GAU als Folge reiterlichen Fehlverhaltens

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(causasportnews / red. / 13. August 2021) Damit musste die deutsche Fünfkämpferin Annika Schleu nach ihrem Horror-Ritt anlässlich der Olympischen Spiele in Tokio (vgl. auch causasportnews vom 9. August 2021) rechnen: In den «Social Media» schlägt ihr auch Tage nach dem Vorfall blanker Hass entgegen. Der Versuch, die Sachlage zu beschönigen, hat sich zu einem Total-Fiasko ausgeweitet.

Die 31jährige Reiterin hatte, aufgehetzt von Nationaltrainerin Kim Raisner, ihr Pferd mit der Gerte (Reitstock) traktiert und brutal geschlagen; die Trainerin schlug noch mit der Faust zu. Es nützte alles nichts, und der Traum von der olympischen Goldmedaille platzte umgehend auf dem Rücken der malträtierten Kreatur. Umgehend nach der Tat prasselte ein «Shitstorm» auf die Athletin nieder. Zwischenzeitlich hat sich Annika Schleu so geäussert, auf moderne Kommunikationsmittel zu verzichten, und dass es ihr wichtiger sei, sich öffentlich nicht mehr diesem Hass aussetzen zu müssen als über die sozialen Medien Sponsoren-Arbeit zu leisten.

Es wäre wohl gescheiter gewesen, bei dieser Faktenlage für einmal «sorry» zu sagen. Stattdessen lässt sich die Deutsche in den Medien so zitieren: «Ich bin mir wirklich keiner Tierquälerei bewusst.». Und zur Komplettierung des Kommunikations-Super-GAU’s: «Ich habe das Pferd nicht extrem hart behandelt, ich hatte eine Gerte dabei, die vorher kontrolliert wurde. Genauso wie bei den Sporen.». Diese Aussage ist etwa so dümmlich, wie wenn man sich nach einem Autounfall unter Alkoholeinfluss ungefähr so äussern würde: «Der genossene Alkohol erfüllte alle Zertifizierungsvorgaben und wurde unter Berücksichtigung biologisch-relevanter Vorgaben produziert.». Die Reiterin gesteht einzig ein, dass es vielleicht sinnvoll gewesen wäre, den Ritt vorzeitig abzubrechen. Der «Fall Annika Schleu» hat neben der tierquälerischen Dimension des Vorgangs auch aufgezeigt, dass die Wirkung der sozialen Medien nicht unterschätzt werden darf. Und dass es durchaus Sinn machen kann, zu einem Fehler zu stehen, um des Volkes Zorn nicht noch zusätzlich zu schüren.

Die Olympische Flamme in Tokio ist erloschen

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(causasportnews / red. / 9. August 2021) «Hoffnung, Solidarität und Frieden» beschwor IOK-Präsident Dr. Thomas Bach die Welt zum Ende der Olympischen Sommerspiele in Tokio. Nichts davon, dass das die «besten Spiele waren, welche die Welt je gesehen hat» oder ähnliche Floskeln gab der oberste Olympische Schirmherr im praktisch leeren Nationalstadion in der japanischen Metropole anlässlich der Schlussfeier von sich. Bei der Zeremonie nach mehr als zwei Wochen Sport am laufenden Band atmeten die in Tokio Anwesenden und die ganze (Sport-)Welt auf: Glücklicherweise sind die Spiele nun zu Ende; ein Sportfest der Weltjugend sieht eben wohl anders aus, als das, was in Japan ablief. Die «Blase», in welcher der Gross-Anlass stattfand, hielt zwar bis zum Schluss: Aber die Olympischen Spiele 2021 wurden erfolgreich durchgezittert – dank Politik (in Japan) und Sport-Politik (seitens des IOK). Wegen «Corona» wird diese Veranstaltung, auch «Corona»-Spiele genannt, zufolge des Publikums-Ausschlusses wohl als einer der denkwürdigsten Gross-Anlässe in die Sportgeschichte eingehen. Es waren zweifellos etliche herausragende, Leistungen der Athletinnen zu verzeichnen, doch absolute, sportliche Höhepunkt prägten diesen Anlass nicht. Dafür wird anderes nachhaltig in Erinnerung bleiben, so die vereitelte Entführung der weissrussischen Athletin Kristina Timanowskaja, die den Häschern des Diktators Alexander Lukaschenko durch die Flucht nach Polen entkam. Kaum vergessen werden dürfte auch das Polit-Statement der schwarzen Amerikanerin Raven Saunders auf dem Podest. Die Manifestation gegen jede Form von Unterdrückung auf dieser Welt brachte das IOK, das seine apolitische Grundhaltung immer wieder, meist unglaubwürdig, zu unterstreichen versucht, in Nöte. Weniger Aufmerksamkeit erregte hingegen die Olympia-Mannschaft Russlands, die wegen des Russland-Ausschlusses von den Spielen als Mannschaft «Russisches Olympisches Komitee» (ROK) in Japan dabei war; auch (Sport-)Politik macht eben erfinderisch. Umgehungs-Tatbestände kennt offensichtlich auch der organisierte Welt-Sport.

Kaum vergessen wird die Welt das Drama um die moderne Fünfkämpferin Annika Schleu (Deutschland). Nicht einmal die vom IOK gesteuerte Television konnte verhindern, dass rund um den Erdball ein Reit-Drama schockierte: Auf Goldmedaillen-Kurs malträtierte die 31jährige Deutsche das ihr für den Parcours zugeloste, bockende Pferd «Saint Boy» unter Tränen derart, dass sich der Medaillen-Traum der Fünfkämpferin im Nu auflöste. Die unsensible Reiterin schlug das Pferd, das einfach nicht wollte, brutal und wurde von der Bundestrainerin Kim Raisner («hau mal richtig drauf») noch «scharf» gemacht; die Trainerin versetzte der bemitleidenswerten Kreatur zusätzlich einen Faust-Hieb. Es wird sich weisen, ob dieser Vorfall in der Endphase von Olympia 2021 das Ende dieser tierquälerischen Sportart einleutete. Wahrscheinlich nicht – angebracht wäre es. Dumm nur für das IOK, dass die ganze Welt zusehen musste, was mit dem «Sportgerät Pferd» alles so angestellt wird. Meist geschieht dies im Verborgenen (vgl. dazu auch den Tierquälerei-Fall aus dem Pferdesport in der Schweiz: Causa Sport 1/2021, 82 ff.), doch nun entlädt sich über der im wahrsten Sinne des Wortes dämlichen Sportlerin ein Shitstorm; ihre Brutalo-Trainerin wurde sofort gesperrt, wegen des nahenden Ende der Olympischen Spiele allerdings nur für ein paar Stunden…

Schlechter erging es zuvor dem Sportdirektor des Deutschen Radfahrer-Bundes, Patrick Moster, der seinen Schützling im Einzel-Zeitfahren unzulässig, rassistisch anfeuerte: «Hol die Kameltreiber!». Der Funktionär wurde zügig aus Tokio verbannt; weiter Sanktionen hat er zu gewärtigen. Fazit nach den Vorfällen mit Annika Schleu und Patrick Moster: Worte sind einschneidender als Taten. Oder müssen sich Annika Schleu und Kim Raisner doch noch vor dem Strafrichter wegen Tierquälerei verantworten? Verdient hätten sie es.

Quarantäne-Training für Fussball-Professionals ist kein Homeoffice

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(causasportnews / red. / 6. August 2021) Das Quarantäne-Training eines Berufs-Fussballspielers zu Hause ist nicht einer Homeoffice-Betätigung gleichzusetzen. Das hat das Landgericht Münster in Westfalen entschieden. Das Land Nordrhein-Westfalen muss deshalb dem SC Paderborn 07 das Salär für einen Professional erstatten, das der damalige Erstligist vor rund einem Jahr während einer behördlich angeordneten Quarantäne für diese Zeit an den Spieler bezahlt hatte. Der Entscheid soll nun noch vom Oberlandesgericht Hamm überprüft werden.

Nach einem positiven «Corona»-Befund eines Spielers des SC Paderborn 07 wurde für einige Akteure des Klubs eine zweiwöchige Quarantäne angeordnet. Gestützt auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat der SC Paderborn 07 die Erstattung des für diese Zeit bezahlten Salärs an den Spieler gefordert. Der den Vorgang für das Land Nordrhein-Westfalen bearbeitende Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster lehnte die Kostenübernahme jedoch ab. Argumentiert wurde, der Spieler in Quarantäne hätte auch zu Hause trainieren und somit seine Arbeitsleistung erbringen können. Ähnlich wie beim Homeoffice bestehe daher kein Erstattungsanspruch (bei der Tätigkeit im Homeoffice kann der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbringen). Der Klub klagte in der Folge gegen das Land Nordrhein-Westfalen und obsiegte. Das Gericht vertrat, wie der Klub als Arbeitgeber, die Auffassung, für einen Fussball-Spieler sei während einer Quarantäne kein geordnetes Training möglich. Joggen, die übliche Absolvierung eines Trainings in Kleingruppen oder eine Kontrolle des Trainings durch den Arbeitgeber seien in der Quarantäne ausgeschlossen. Schlicht, dem Fussballer sei in dieser Zeit die Erbringung der Arbeitsleistung für den Klub (Arbeitgeber) nicht möglich gewesen. Gemäss § 56 IfSG ist jedem Arbeitnehmer, der in Quarantäne geschickt wird und so seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, das Gehalt, das vorab durch den Arbeitgeber zu bezahlen ist, diesem von der öffentlichen Hand zurück zu erstatten. Im konkreten Fall sind es rund 10 000 Euro, die das Land Nordrhein-Westfalen an den SC Paderborn 07 zu bezahlen hat. Das Urteil könnte, falls es vom Oberlandesgericht in Hamm geschützt wird, durchaus Signalwirkung haben. Betroffen sein könnten nach dieser Entscheidung allerding auch Fussball-Profis, bzw. deren Klubs, mit weit höheren Salären. Ein Wermutstropfen mit Blick auf die gesetzliche Regelung und die Entschädigung-Usanzen im Berufs-Fussball: Eine Erstattungs-Obergrenze fehlt im IfSG…

Olympische Spiel 2021 in der «Halbzeit»

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(causasportnews / red. / 2. August 2021) Die um ein Jahr verschobenen Olympischen Sommerspiele 2021 in Tokio sind in der «Halbzeit angelangt. Am meisten beschäftigte bis jetzt die Thematik, ob es gelingen würde, die Veranstaltung, wie geplant, bis zum 8. August 2021 programmgemäss durchzuführen und zu diesem Datum zu beenden. Trotz «Corona». Es braucht im Moment keine hellseherischen Fähigkeiten (mehr), um die Behauptung aufzustellen: Es wird gelingen. In der Sportblase in Tokio haben sich Sportler/innen, Funktionäre, Medienschaffende und kaum Publikum mit der Pandemie arrangiert; arrangieren müssen. Reich an sportlichen Höhepunkten waren diese Spiele bisher nicht. Sie bewegen sich im Rahmen des Erwarteten. China und die USA liegen im aktuellen Medaillenspiegel klar vorne. In Tokio werden 33 Medaillensätze mehr vergeben (insgesamt 339) als noch vor fünf Jahren in Rio (306 Sätze). Japan wird den entsprechenden Prestigekampf mit China, im Land, in dem in einem halben Jahr die Olympischen Winterspiele (Peking) beginnen werden, wohl verlieren. Japan kann jedoch mit der Durchführung der Sommerspiele wenigstens insofern das Gesicht wahren, als der sport-politische Super-GAU abgewendet werden konnte, Tokio absagen zu müssen und China nur ein paar Monate später die Sportwelt in Peking empfangen würde…

Die Verschiebung der Olympischen Sommerspiele um ein Jahr (die Veranstaltung in der japanischen Metropole hätte ursprünglich vom 23. Juli bis 8. August 2020 durchgeführt werden sollen, lässt unter anderem Begriffliches offen. Die derzeit durchgeführten Wettkämpfe tragen, auch aus markenrechtlichen und vermarktungstechnischen Gründen, die Bezeichnung «Olympische Spiele 2020», ausgetragen 2021. Apropos Bezeichnungen: Einmal mehr herrscht bezüglich der Benennung der aktuellen Spiele in Japan ein Begriffswirrwarr: Sogar Medienschaffende verwenden immer wieder die Bezeichnung «Olympiade», wenn sie aktuell von den Olympischen Spielen in Tokio berichten. «Olympiade» bedeutet allerdings ein Zeitraum, und zwar derjenige zwischen zwei Olympischen Spielen. Die Bezeichnung «Olympia» schliesslich wird regelmässig auch gleichgesetzt mit dem Begriff «Olympische Spiele». An sich bedeutet «Olympia» allerdings der Austragungsort der Olympischen Spiele auf dem Peloponnes in Griechenland. Der Austragungsort der Spiele in der Antike lag unmittelbar neben dem Heiligtum des Göttervaters Zeus, des obersten olympischen Gottes. Die Olympischen Spiel der Neuzeit werden regelmässig seit 1896 ausgetragen.