Archiv für den Monat Juli 2020

„Causa Michael Lauber“ fast ausgestanden

(causasportnews / red. / 30. Juli 2020) Die Ära des über die FIFA-Affäre gestolperte Schweizer Bundesanwalts Michael Lauber geht nun doch einigermassen rasch formell zu Ende. Der höchste Ermittler und Ankläger in der Schweiz, der sich massive Pflichtverletzungen in seiner Amtsführung hat zuschulden kommen lassen und der mit der Wahrheit mehr als nur locker umgegangen war, wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat (vgl. auch causasportnews vom 26. Juli 2020), wird den Bundesdienst verlassen. Zwar nicht sofort, doch immerhin. Nach langem juristischen Hin und Her wurde der Druck auf Michael Lauber, der letztlich über Treffen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino gestolpert ist, zu gross. Er hat seinen Dienst als Bundesanwalt quittiert und das Dienstverhältnis auf Ende Januar 2021 gekündigt. Die „Causa Michael Lauber“ ist somit ausgestanden, wenn auch noch nicht ganz. Michael Lauber wäre nicht Michael Lauber, wenn auch die letzte Phase seiner Amtszeit in Minne über die Bühne gehen würde. Zwar hat er sein Arbeitsverhältnis formell korrekt auf den 31. Januar 2021 gekündigt, sein Büro will er aber bereits in den nächsten Tagen räumen – und so seine angeblich aufgelaufenen Ferien beziehen. Das geht juristisch zwar gar nicht, aber auch das kann man noch versuchen und mit dem Arbeitgeber (Bund) noch ein wenig taktieren. So wird es nun noch um diesen von Michael Lauber geltend gemachten Ferienanspruch ein Gerangel absetzen. Doch dann wird die „Ära Michael Lauber“ endgültig Geschichte sein. Mit Spannung wird nun in Richtung des Zürcher „Sonnenbergs“ geschaut. Es wird damit gerechnet, dass bald einmal gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino wegen der Treffen mit Michael Lauber Ermittlungen angehoben werden. Die untransparenten Treffen zwischen Michael Lauber und Gianni Infantino mit unappetitlichen juristischen und politischen Folgen hätten dann auf jeden Fall nicht die falschen Protagonisten dieser dubiosen Geschichte um den Weltfussball in den Abgrund gerissen.

P.S.: Und soeben ist offiziell gemeldet worden, dass das besagte Strafverfahren gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino wegen verschiedener Delikte durch den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes eröffnet werden soll. Betroffen von diesem Verfahren ist auch Bundesanwalt Michael Lauber. Die Ethik-Kommission der FIFA müsste aufgrund dieser Sachlage den FIFA-Präsidenten sperren. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

Affaire à suivre.

Ein Denkmal für Köbi Kuhn?

Jakob Kuhn; © R. Niemeyer

(causasportnews / red. / 28. Juli 2020) „Corona“ hat eine Umwertung gewisser Werte gebracht und tangiert in einer ethisch hoch-aufgeladenen Welt auch das Geschichtsbewusstsein. Man weiss es ja genau: Die Geschichte ist wohl eine der nutzlosesten Forschungs-Disziplinen. Denn es entspricht der Notorietät: Der Mensch lehrt nie aus der Geschichte, deshalb ist sie so wichtig wie ein Fahrrad, das im Zweirad-verrückten China umfällt. Mit „Corona“ verhält es sich bekanntlich so, dass für diese Pandemie niemand eine „Schuld“ trägt und auch niemand dafür verantwortlich gemacht werden kann – die Nation der Fahrradfahrer aus dem fernen Osten wird zwar wegen „Corona“ verdächtigt, aber erhärtet ist bis anhin nichts, geschweige denn, dass den Chinesen eine „Schuld“ an der derzeitigen, mundialen Katastrophe nachgewiesen werden könnte. Für den Menschen ist es wohl am schlimmsten, nicht zu wissen, wer für ein Unglück verantwortlich ist oder wer dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Unglücke oder auch unglückliche Konstellationen gibt es auf unserem Planeten zuhauf. Irgendwie werden nun „Schuldige“ intensiv für alles gesucht. Kein Wunder, dass nun überall auf der Welt Menschen, die durch ihre frühere Anwesenheit auf der Welt oder irgendwelche Aktivitäten in einem gewissen Sinne nachhaltig geworden sind, der Kampf angesagt wird. Die Versinnbildlichungen des markant Vergangenen bilden Denkmäler, die vor allem wichtigen Männern eine post-vitale Präsenz in der nach-Welt garantieren. Ab und zu werden auch Frauen in den Stand der Säulenheiligen befördert. Doch dieser Status bröckelt allgemein. Überall werden Berühmtheiten aller Art von den Sockeln geholt. Irgendwie haben sich schliesslich auch diese Berühmtheiten Fehltritte erlaubt – sei es als Eroberer, Unterdrücker oder Menschenschinder. Vor ein paar Tagen hat es Christoph Kolumbus erwischt: Die Staute des italienischen Entdeckers wurde im US-Bundesstaat Minnesota demontiert. Auslöser waren Kundgebungen gegen Polizeigewalt und Rassismus. Sogar in der friedfertigen Schweiz geht es Denkmälern an den Kragen. Am Zürcher Bahnhofplatz steht ein solches von Alfred Escher, einem gewieften Unternehmer (u.a. Gründer der Credit Suisse und „Vater“ des Gotthard-Tunnels), dessen Erinnerungsstück nun bestenfalls ins Museum abtransportiert werden soll. Die Familie habe einen Teil ihres Reichtums schuftenden Sklaven in Kaffee-Plantagen zu verdanken; wer seinen Reichtum so aufgehäuft hat, gehört vor allem in der tief-roten Stadt Zürich aus der Erinnerung und von öffentlichem Grund verbannt.

Und in Zürich wird derzeit über ein Denkmal, das einem der bekanntesten Fussballspieler der Zwinglistadt gewidmet sein soll, lebhaft diskutiert. Mehr wird daraus aber wohl nichts, denn Denkmäler sind in dieser Stadt, welche alles auf die Karte „Fahrrad“ setzt, nicht mehrheitsfähig. Das geht auch nicht, wenn sich der Betroffene von ganz unten hochgearbeitet hat, immer bescheiden und nahbar geblieben ist und Jakob („Köbi“) Kuhn hiess. Der im letzten Jahr verstorbene, langjährige Mittelfeldstratege des FC Zürich, der versierte Nationalspieler und zuletzt Trainer der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft wäre für ein Denkmal prädestiniert; zumal er in Repräsentant des apolitischen Sports war. Das meint vor allem auch seine Witwe, die findet, Köbi Kuhn solle in Bronze weiterhin durch entsprechende Präsenz seinen positiven Geist und seine Philanthropie von einem Sockel in Zürich-Wiedikon aus über die Menschen verbreiten. Das sieht der Zürcher Stadtrat ziemlich anders und bekämpft dieses bourgeoise Projekt, auch wenn Köbi Kuhn als Prototyp des Emporkömmlings aus der Unterschicht gilt. Klar, ein Denkmal hat mit der sozialistisch-kommunistischen Denke von Gleichheit und Gleichmacherei nichts zu tun. Deshalb wird einer der genialsten, ehemaligen Fussballspieler, den die Schweiz je hatte, seinen letzten Platz wohl lediglich in der Sport-Historie finden. Velo-Ausflüge von Schulklassen zum angedachten Denkmal von Köbi Kuhn auf der „Fritschiwiese“ in Zürich werden Träume bleiben.

Bundesanwalt Michael Laubers kruder Abgang – was geschieht nun mit dem FIFA-Präsidenten?

© Marco Nürnberger

(causasportnews / red. / 26. Juli 2020) Ein aktueller Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen besiegelt das Schicksal des amtierenden Schweizer Bundesanwalts Michael Lauber. Nachdem die Richter im Lohnkürzungsstreit den höchsten Ermittler und Ankläger der Schweiz unter anderem der Lüge bezichtigt haben, ist der Abgang des 54jährigen Juristen nicht mehr abzuwenden (vgl. auch causasportnews vom 4. Mai und 11. Juni 2020). Das hat er selber erkannt und seinen Rücktritt als Bundesanwalt angeboten. Dieses Vorgehen ist so kurios wie dessen Verhalten in der „Causa FIFA / FIFA-Präsident“. Seit geraumer Zeit sind (nicht protokollierte) Gespräche zwischen Michael Lauber und Gianni Infantino Gegenstand von Spekulationen aller Art sowie von Untersuchungen. Die Protagonisten erinnern sich teils nicht mehr an diese Unterredungen und/oder deren Inhalte. Gerade in dieser Angelegenheit machte Michael Lauber eine denkbar schlechte Figur. Dennoch wehrte er sich mit juristischen und weniger juristischen Mitteln gegen seine Absetzung. Mit Hilfe von Star-Anwälten, PR-Beratern, schillernden Parlamentariern und Lobbyisten drückte Michael Lauber im vergangenen September seine Wiederwahl im Schweizer Parlament durch (causasportnews vom 28. September 2019). Dieses Parlament und insbesondere die bürgerlichen Kräfte verhalfen dem Juristen mit Walliser Wurzeln, wenn auch knapp, im September 2019 zur Wiederwahl. Dass sich ein in die Enge getriebener Beamter mit allen Mitteln zur Wehr setzt(e), war und ist verständlich. Dass jedoch das Parlament als Wahlbehörde derart versagt hat, ist unverzeihlich. Nicht primär der Bundesanwalt hat dem Schweizer Staatswesen einen Reputationsschaden beschert, sondern ein Parlament, das nicht gerade als Zentrum intellektueller Potenz gilt und so auch kein Abbild der Schweizer Bevölkerung darstellt. Nicht von ungefähr ist im Zusammenhang mit den beiden Kammern (National- und Ständerat) immer wieder vom „Parlament Peinlich“ die Rede (causasportnews vom 25. September 2019). Das Schweizer Volk wird allerdings erst in drei Jahren die Möglichkeit haben, die derzeit überwiegenden parlamentarischen Fehlbesetzungen zu korrigieren. Wird in der „Causa Lauber“ nun teils argumentiert, Michael Lauber habe dem Ansehen der Justiz Schaden zugefügt, ist diese Optik sicher unzutreffend; der Justiz kann in dieser Angelegenheit nicht der geringste Vorwurf gemacht werden. Der unappetitliche Vorgang bedeutet nichts anderes als eine Bankrotterklärung des Schweizerischen Parlamentarismus‘. Zweifelsfrei ist und war der amtierende Bundesanwalt eine Fehlbesetzung – auch in fachlicher Hinsicht, was nach dem finalen, vernichtenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts offenkundiger denn je wurde. Da hat Michael Lauber nach Bekanntwerden der Entscheidung aus St. Gallen seinen Rücktritt angeboten, was einigermassen irritiert. Einen Rücktritt anzubieten ist schlicht unmöglich. Entweder man tritt zurück oder wird sonst bspw. aus dem Amt entfernt. Das juristische Basiswissen scheint dem höchsten Ermittler und Ankläger völlig abhanden gekommen zu sein, oder es war nie da. Oder aber der untragbar gewordene Bundesanwalt pokert nun um die Vergoldung seines kruden Abgangs. Im Moment sind die Modalitäten der Beendigung des Gastspiels von Michael Lauber als Bundesanwalt unklarer denn je. Unsicher ist überdies, was nun mit dem in die bundesanwaltschaftlichen Vorgänge involvierten FIFA-Präsidenten geschieht. Es wird damit gerechnet, dass bezüglich des Komplexes, über den Bundesanwalt Michael Lauber nun stolperte, durch einen bereits ernannten, ausserordentlichen Staatsanwalt gegen Gianni Infantino ein Strafverfahren eröffnet wird. Nur so dürfte klar werden, was Inhalt der Gespräche zwischen dem Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten war. Damit wäre dann auch der Nachfolger von Joseph Blatter als FIFA-Präsident nicht mehr tragbar und würde wohl von der FIFA-Ethikkommission aus dem Verbands-Amt entfernt – so wie damals sein Vorgänger Joseph Blatter. Sicher ist in dieser Affäre, die eigentlich als „Posse“ zu qualifizieren wäre, nur eines: Die unsägliche, unnütz Gelder verschlingende und Kräfte absorbierende Bundesanwaltschaft gehört schleunigst abgeschafft.

Die Last, Olympische Spiele austragen zu müssen

(causasportnews / red. / 23. Juli 2020) Am kommenden Wochenende hätten die XXXII. Olympischen Sommerspiele in Tokio beginnen sollen. Wie seit Ende März bekannt, wird der grösste Sportanlass der Welt allerdings nicht stattfinden. „Corona“ verunmöglicht es. In Abstimmung mit dem Austragungsort und der Regierung Japans hat das Internationale Olympische Komitee (IOK) entschieden, die nun verschobenen Spiele genau in einem Jahr durchzuführen. Nachdem nun aber die Entwicklungen mit COVID-19 nicht absehbar sind und niemand weiss, wie lange diese Pandemie die globale Welt im Griff haben wird, wackelt auch der Austragungstermin im Sommer 2021. Vor allem die kürzlich getätigte Aussage des IOK-Präsidenten Thomas Bach, dass Olympia-„Geisterspiele“, also Wettkämpfe ohne Zuschauer/innen, nicht denkbar seien, macht hellhörig und lässt einiges vermuten. Hinzu kommt, dass sich in Japan die öffentliche Meinung unter dem Druck der sich verschärfenden Pandemie contra die Spiele gewendet hat. War es bei der Vergabe des Anlasses an Tokio vor allem für Japan eine Ehre, nach 1964 jetzt wiederum Olympische Sommerspiele austragen zu dürfen, würde man die Veranstaltung im kommenden Jahr bereits jetzt gerne ganz ungeschehen machen. Statt Freude mit Blick auf den Anlass tritt die spürbare Last, Olympia 2021 austragen zu müssen. An Stelle des Olympia-Fiebers also Pandemie-Angst. Aber vielleicht wird es so oder so nicht soweit kommen und die Spiele werden definitiv abgesagt. Oder sie würden in einer abgespeckten Form durchgeführt. Die täglich steigenden Infektionszahlen sind im Moment die Hauptsorge der Japaner. So ist Olympia 2021 in weite Ferne gerückt; und doch belastend nahe. Das IOK gibt sich bedeckt, bis wann bezüglich der Austragung der Spiele 2021 ein Entscheid gefällt werden müsste. Im Moment ist alles möglich. Am wahrscheinlichsten scheint die Variante, dass die Olympischen Sommerspiele in Tokio gemäss derzeitiger Lage nicht stattfinden werden, es sei denn, das heimtückische Virus würde demnächst, wie es weitsichtige Menschen, wie US-Präsident Donald Trump, glauben, bald einmal quasi über Nacht verschwinden.

Olympische Spiele gelten als grösster Sportanlass der Welt. Doch im Zusammenhang mit dem geplanten Austragungsort Tokio im kommenden Jahr rückt auch der zweitgrösste Sportanlass der Welt in den Fokus nicht nur der sport-interessierten Öffentlichkeit: Sogar in Fussballkreisen herrscht je länger desto mehr nur noch verhaltener Optimismus vor, was die Durchführung der Fussball-Weltmeisterschafts-Endrunde 2022 in Katar betrifft. Vielleicht kann auf diese Weise der gordische Knoten im Zusammenhang mit dem üblicherweise grössten Fussballfest auf diesem Planeten durchschlagen werden. In diesem Fussball-WM-Endrunde-Projekt steckt seit dem Vergabeentscheid des Weltfussballverbandes (FIFA) im Jahr 2010 in Zürich der „Wurm“ drin. Ginge „Katar 2022“ nicht über die Bühne, würde dies in den Augen der meisten Menschen kein Schaden bedeuten. Apropos Schaden: Verschiebungen oder Absagen von Grossanlässen können zu Schäden aller Art führen. Im Moment sind Veranstaltungs-Ausfallversicherer daran, Rückstellungen für allfällige, derart versicherte Schäden vorzunehmen.

SFL: Dem Meisterschaftsende entgegen zittern

(causasportnews / red. / 20. Juli 2020) Mit einem unglaublichen Effort auf allen Ebenen schaffte es die Deutsche Fussball Liga (DFL), die Meisterschaft 2019/20 unter dem Damoklesschwert von COVID-19 und mit „Geisterspielen“ zu Ende zu führen. Etwas gemächlicher ging die Problematik „Beendigung des Meisterschaftsbetriebs“ die Professional-Fussball-League in der Schweiz an: Wenn alles gut geht, soll die Meisterschaft 2019/20 spätestens am 2. August beendet werden. Eben, wenn alles gut geht…

Die Aufrechterhaltung des Meisterschaftsbetriebs hing in den letzten zwei Wochen an einem seidenen, bzw. „goldenen“ Faden – kann das Championnat nicht beendet werden, drohen der Liga, und damit den Klubs, Millionen-Schäden. Durch „Corona“ wurde der Klubbetrieb des FC Zürich praktisch lahmgelegt (causasportnews vom 12. Juli 2020). Die 1. Mannschaft des Traditionsvereins befand sich in Quarantäne und wurde so virus-bedingt ausser Gefecht gesetzt. Die Zürcher traten gegen den FC Basel und den BSC Young Boys mit Reserveteams an und verloren beide Spiele hoch. Aber der FC Zürich rettete so wenigstens die Meisterschaft. Allerdings mehren sich die Stimmen, welche aufgrund dieser Gegebenheiten von „Wettbewerbsverzerrung“ und von „Unfairness“ sprechen. Beides ist wohl ungerechtfertigt, da „Corona“ und die Folgen von niemandem zu verantworten sind und jedermann von der Seuche getroffen werden kann. So wie Verletzungen bei Leistungsträgern oder garstige Wetterverhältnisse bei einzelnen Spielen. Objektive Faktoren können immer Einfluss auf einen sportlichen Wettbewerb haben, „verzerren“ diesen im Sinne der Chancengleichheit allerdings nicht. „Fairness“ im Sinn von ethisch motivierter Gerechtigkeit zu bemühen, ist also deplatziert (vgl. zur Thematik „Fairness“ im organisierten Sport etwa Urs Scherrer / Remus Muresan / Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl., 2014, 129 f.). Die Medien haben in den letzten Tagen zum Trommelfeuer in dem Sinne angesetzt, dass der SFL-Spielbetrieb einen weiteren Fall wie die pandemisch bedingte Eingrenzung des FC Zürich nicht (mehr) ertragen würde. Was natürlich unzutreffend ist. Auch andere, allenfalls von COVID-19 be- und getroffen Mannschaften könnten die Meisterschaft so, wie es der FC Zürich getan hat und immer noch praktiziert, zu Ende führen. Zufriedenstellend ist die Gesamtlag allerdings nicht. Aber auch die derzeit praktizierten „Geisterspiele“ bereiten schliesslich keine Voll-Freude. Um keinen weiteren „Fall FC Zürich“ aufkommen zu lassen, ist die SFL gefordert, das bis anhin löchrigen Schutzkonzept effizienter durchzusetzen. Sie ist soweit guten Willens, aber gefordert sind vor allem die Klubs und deren Personal. Schliesslich ist immer noch unklar, wie es kommen konnte, dass zehn Spieler und Staff-Angehörig des FC Zürich, darunter der Präsident, in die „Corona“-Falle tappten. Apropos Liga: Nicht zuletzt aufgrund der Probleme im Zusammenhang mit „Corona“ hat der auch aus andern Gründen angeschlagen Liga-Präsident, Heinrich Schifferle, soeben erklärt, im kommenden Jahr sein Amt zur Verfügung zu stellen. So wird nun weiter dem Meisterschaftsende entgegen gezittert und der 2. August herbeigesehnt.

Juristische „Wundertüte TAS“ belässt Manchester City im CL-Rennen

© TAS

(causasportnews / red. / 15. Juli 2020) Nur für Träumer war es ein Problem, als der englische Top-Klub Manchester City vom Europäischen Fussballverband (UEFA) wegen Verletzung des „Financial Fairplay“ eine zweijährige Europacup-Sperre kassierte und mit 30 Millionen Euro gebüsst wurde (vgl. auch causasportnews vom 17. Februar 2020). Vor allem der Ausschluss aus den europäischen Wettbewerben mutete für den von Pep Guardiola trainierten Klub vordergründig verheerend an. Nur vordergründig. Nach dem Schuldspruch durch die UEFA und der Ausfällung der Busse war es nicht nur Insidern klar, dass das von den Engländern angerufene Sport-Schiedsgericht in Lausanne (Tribunal Arbitral du Sport, TAS) zumindest die Fussball-Sperre aufheben würde. Das Gericht, als juristische „Wundertüte“ ohne grossen juristischen Wert bekannt, wurde seinem parteiischen Ruf gerecht und hob die Sperre gegen Manchester City auf. Auf den ersten Blick mutet es allerdings sonderbar an, dass der Sportgerichtshof, dem das Schweizerische Bundesgericht seit Jahren völlig ungerechtfertigt den Status eines ordentlichen Gerichtes einräumt, die UEFA ins Unrecht versetzte. Normalerweise liegt die Verfahrens-Erfolgsquote an diesem „Gericht“ für Sportverbände bei gegen 100%. In diesem Fall schien das TAS seine Linientreue verloren zu haben und belässt Manchester City zum Leidwesen der UEFA weiterhin im CL-Rennen. Allerdings wird der Klub weitgehend von Arabern alimentiert, und diese sind im Weltsport zwischenzeitlich mindestens so wichtig geworden wie die Fussball-Verbände. Sich auf diese Weise mit den Investoren aus den Emiraten anzulegen und diese zu verärgern, war ein klares „No-Go“ für das opportunistische TAS. Und weil Geld in den Emiraten keine Rolle spielt, erkannte das Sport-Schiedsgericht, dass Manchester City zwar ein bisschen gegen das „Financial Fairplay“ der UEFA verstossen habe, dieses Fehlverhalten aber mit einer Zahlung von 10 Millionen Euro abgegolten sei. Dieser Betrag wird der Klub mit einem Lächeln aus der Portokasse beglichen. Wichtig ist für die Engländer, dass sie in der Champions League weiterhin dabei sein werden. Zumindest in diesem Fall entscheid das TAS nachvollziehbar nicht als juristische „Wundertüte“; Erklärung siehe oben. Ein Nebenaspekt bleibt im Zuge der „Causa Manchester“ offensichtlich: Die seit jeher umstrittene „Financial Fairplay“-Regelung der UEFA ist mit dieser Entscheidung als das entlarvt worden, was sie ist: Als Scherz!

COVID-10-Attacke auf die Schweizer Fussball-Professional-Liga

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(causasport / 12. Juli 2020) Das war wohl die schlimmste Konstellation, welche die kürzlich wiederaufgenommene Meisterschaft der Schweizer-Fussball-Professional-Liga ereilen konnte: Einen flächendeckenden „Corona“-Impakt auf einen an der Meisterschaft teilnehmenden Klub. So nun geschehen bezüglich des FC Zürich, einer von 10 Teams, welche seit dem 19. Juni versuchen, die Meisterschaft 2019/20 zu Ende zu spielen. Das muss bis zum 2. August geschehen, weil danach die Europacup-Teilnahme-Meldungen an den Europäischen Fussballverband (UEFA) gemacht werden müssen. Und nun das. Zehn Personen aus dem Spielerkader der 1. Mannschaft und des Staff haben sich infiziert. Das kickende und in der Administration tätige Personal des FC Zürich befindet sich seither weitgehend in Quarantäne. An Meisterschaftsspiele ist nicht zu denken. Diese sind von der Professional-Liga für die nächste Zeit mit Beteiligung des FC Zürich abgesagt worden. Die Swiss Football Leagu (SFL) will anfangs Woche entscheiden, wie es weitergeht. Ein Meisterschaftsabbruch ist eine Option. Alles andere wäre wohl mit Wettbewerbsverfälschungen verbunden. Im Moment ist es mit Blick auf die Meisterschaft mit zehn Teams einzig klar: Da waren es nur noch 9…

Infektionsfälle gab es auch beim Ligakonkurrenten Neuchâtel Xamax sowie beim anderen Klub aus Zürich in der zweiten Liga (Challenge League), dem Grasshopper Club Zürich. Diese Vorkommnisse wirken sich derzeit nicht so dramatisch auf den Ligabetrieb aus wie die Infektionsfälle beim FC Zürich.

Nicht nur die Sportwelt fragt sich, wie es im FC Zürich zu diesem Infektions-Super-GAU kommen konnte. Über die Ursachen des Desasters wird derzeit nur spekuliert; es werden Fragen gestellt: War es klug, dass die Mannschaft vor wenigen Tagen geschlossen und gemeinsam per Bus zum Auswärtsspiel nach Neuenburg reiste? Bestätigt sich nun, dass es die Fussballer bezüglich der Verhaltensmassnahmen bezüglich COVID-19 etwa ausserhalb der beruflichen Aktivitäten ziemlich locker nehmen? Oder sind die infizierten Personen allenfalls teilweise „Opfer“ des Zürcher Nachtlebens geworden, das von der Politik aus Opportunitätsgründen geduldet wird, obwohl es aufgrund der markanten Verschärfung der Lage längst verboten gehört? Der FC Zürich, alleine Verantwortlich für diese Entwicklung innerhalb der Mannschaft und des Staff, gibt sich diesbezüglich, was Ursachen und Schuldige betrifft, vollends bedeckt, wohl auch deshalb, weil sogar der allein-herrschende Präsident, zwischenzeitlich ebenfalls positiv getestet, aus dem Fussball-Verkehr gezogen worden ist. Müsste die Meisterschaft nun vorzeitig beendet werden und liessen sich die Ursachen für die Infektionen im Zürcher Stadtklub eruieren, könnte auf den FC Zürich eine Schadenersatz-Lawine zurollen.

Arminia Bielefeld wieder erstklassig – 50 Jahre nach dem Skandal

© x1klima

(causasportnews / red. / 10. Juli 2020) Seit kurzem ist bekannt, dass Werder Bremen auch in der kommenden Bundesliga-Spielsaison in der obersten Spielklasse mittun wird. Neu dabei sein werden der VfB Stuttgart, der nach kurzer Zeit in der 2. Liga wieder erstklassig geworden ist, und, für viele nicht zwingend erwartet, der Tabellenerste der 2. Bundesliga, Arminia Bielefeld. Alte Fussball-Fans erinnern sich bei diesem Namen sofort an den vor rund 50 Jahren aufgeflogenen „Bundesliga-Skandal“, in dem Bielefeld eine wesentliche Roll gespielt hatte. Es ging unter anderem um den Abstiegskampf in der Bundesliga-Saison 1970/71 und um ein denkwürdiges Spiel, das Arminia Bielefeld gegen Schalke 04 auswärts 1:0 gewonnen hatte. In feuchtfröhlicher Stimmung liess der damalige, schillernde Präsident von Kickers Offenbach, Horst-Gregorio Canellas, die „Katze“ aus dem Sack und bot die Initialzündung für die nachfolgenden, umfassenden Fussball-Ermittlungen durch den legendären DFB-Chefankläger Hans Kindermann. Die Untersuchung ergab, dass u.a. für den Sieg in Gelsenkirchen 40 000 Mark aus Bielefeld geflossen waren. Im Zuge dieses ersten, grossen Skandals der Nachkriegszeit um manipulierte Fussballspiele in der Bundesliga setzt es bei den Beteiligten, massgeblich involviert war in die Vorkommnisse auch Rot-Weiss Oberhausen, Dutzende von Spieler- und Trainer-Sperren ab. Der „Bundesliga-Skandal“ ist längst Geschichte. Aktuell lässt sich wohl risikolos die Behauptung aufstellen, dass der jetzige Aufstieg von Arminia Bielefeld mit rein sportlichen Mitteln Tatsache wurde. Immerhin beendeten die Kicker aus der etwas mehr als 300 000 Einwohner zählenden Stadt in Nordrhein-Westfalen die Meisterschaft in der 2. Bundesliga souverän auf Platz 1 – mit immerhin zehn Punkten Vorsprung auf den VfB Stuttgart. Der renommierte Hamburger SV hatte 2019/20 nicht den Hauch einer Chance, den Bielefeldern oder den Stuttgartern im Kampf um den Aufstieg gefährlich zu werden.

Der Absturz des Schalke-Präsidenten: Die Moral als Fallbeil

(causasportnews / red. / 6. Juli 2020) Brot und Spiele braucht der Mensch. Er will ernährt sein und bespasst werden. Woher das Brot kommt und wer die Spiele ermöglicht, ist meistens sekundär. Wenigstens bis zu einem gewissen Grade. Doch irgendwann geht auch das nicht mehr. Wie der Absturz des langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden des Bundesligisten Schalke 04 zeigt. Clemens Tönnies brachte alle Voraussetzungen mit, um an die Spitze des organisierten Fussballs zu gelangen: Geld, Macht, Einfluss, Können. Alles hatte er sich durch harte Arbeit und cleveres Unternehmertum erarbeitet. Und dies in einer Branche, die nicht jedermanns und jedefraus Sache ist. Das Geschäft mit dem Billig- und Mengenfleisch wurde geduldet, zumindest irgnoriert – bis „Corona“ auch die Geschäftswelt des Clemens Tönnies an die Öffentlichkeit zerrte. Man darf sich bei Betrachtung der Bilder aus der Fleischproduktion in der Tat die Frage gar nicht stellen, wie dieses Business den 64jährigen Fleischfabrikanten zum Milliardär machen konnte. Schliesslich hatte er grundsätzlich alle Gesetze eingehalten; der deutsche Staat liess das Geschäft mit der Tier-Schlachterei und -Zerlegerei in dieser Form und mit diesen in dieser Branche tätigen Menschen zu. Bis „Corona“ kam und die öffentliche Moral anstelle des staatlichen Normengefüges trat. Die Pandemie legte nicht nur die Aktivitäten von Clemens Tönnies aus virologischer Sicht lahm, sondern liess ein spezielles Geschäft transparent werden. Das Geschäft, in dem wirtschaftlich klein gehaltene Arbeitende im Eilzugstempo die Kreatur Tier zur Billigware machten. Alles in Einklang mit Art. 1 des Deutschen Grundgesetzes selbstverständlich, in dem es um die Würde des Menschen geht – nicht etwa um diejenige des Tieres (vgl. auch causasportnews vom 25. Juni 2020). Weil der Mensch nicht nur von Wurst alleine leben kann, hatte sich Clemens Tönnies eine Lieblings-Nebenbeschäftigung zugelegt. Den Fussball, der ihn fast während seines ganzen Lebens begleitete. Der Fussball ganz oben macht Menschen aus historischer Sicht mitunter zu Personen der Zeitgeschichte – und oft noch mehr. In den Sportmedien zu erscheinen ist weit attraktiver als allenfalls in den Langeweile-Spalten der Wirtschaftspresse unterzugehen. Der Sport bietet die Plattform schlechthin. Die grosse Liebe des Clemens Tönnies im Fussball galt dem Traditionsverein Schalke 04, dem er während Jahren, zuletzt fast 20 Jahre als Aufsichtsratsvorsitzender, die Treue hielt. Bis jetzt im Detail klar wurde, wie der gelernte Fleischer zu Reichtum gekommen ist. Der nachhaltige „Corona“-Einbruch in seine Betriebe befeuerte Fragen der Moral. Ob zu Recht oder zu Unrecht, sei an dieser Stelle offen gelassen. Je länger Clemens Tönnies mit seinen kontaminierten Betrieben in den Schlagzeilen stand, kippte die öffentliche Meinung zusehends, die weitgehend von denen gemacht wird, welche dem Billigfleischkonsum huldigen oder ihn zumindest akzeptieren. So rasch, dass der Druck auf den Fleischfabrikanten zu gross wurde und er letztlich vor der von der Moral aufgeladenen öffentlichen Meinung kapitulierte. Eine Belastung für den Verein sei er, kommentierten die Medien signifikant. Nur ein guter und integrer Mensch ist dafür prädestiniert, Brot und Spiele zu ermöglichen. Wenn man etwas besser machen kann und es nicht tut, obwohl man es besser machen könnte, verdient keinen moralischen Schutz.

Es ist halt nicht mehr wie früher, als es relativ irrelevant war, wer für panem et circenses verantwortlich zeichnete, wer für Brot sorgte und Zirkusspiele veranstaltete. Heute hängt die Latte höher. Wie hoch sie liegen muss, bestimmt die Moral – und diese kennt keine Normen-Massstäbe. Nur die flottante öffentliche Meinung. Diese wurde dem Billigfleischproduzenten, der Fleisch mit Billigst-Entlöhnten produzierte, zum Verhängnis. So kam es, dass Clemens Tönnies den moralischen Vorstellungen nicht mehr genügte, um den Leuten Brot zu geben und Spiele zu ermöglichen. Mit (Billig-)Fleisch alleine geht es jedenfalls nicht mehr. Auch wenn es keine Thema ist, für Fleisch mehr zu bezahlen, um die Arbeitenden in der Fleischverarbeitungsbranche menschenwürdig zu entlöhnen, um auch ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen – Art. 1 des Grundgesetzes ist oft weit weg.

FIFA-Sanktion mit Fragezeichen

(causasportnews / red. / 3. Juli 2020) Um die einstige Führungs-Troika im Weltfussballverband FIFA, mit Präsident Joseph Blatter, Generalsekretär Jérôme Valcke und Finanzchef Markus Kattner, ist ein weiteres, juristisches Kapitel abgeschlossen worden – wenigstens einstweilen. Wegen Missbrauchs seiner Stellung sowie Interessenkonflikten ist der anfangs 2016 von FIFA-Präsident Gianni Infantino entlassene 49jährige Deutsche Markus Kattner von der FIFA-Ethikkommission mit einer zehnjährigen Funktionärssperre im Fussball belegt und mit einer Million Schweizer Franken gebüsst worden. Der promovierte, ehemalige Finanzchef sowie Joseph Blatter und Jérôme Valcke sollen sich von 2010 bis 2014 gegenseitig Boni und weitere Zahlungen zugeschanzt haben. Markus Kattner, für den die Unschuldsvermutung gilt, ist nun der letzte des damaligen Führungstrios des Weltfussballverbandes, der vom Bannstrahl der Ethikkommission getroffen wird. Der sanktionierte Ex-Funktionär wird gegen die noch nicht rechtskräftige Kommissionsentscheidung zweifellos am Internationalen Sportschiedsgericht in Lausanne (TAS) Berufung erheben. Die Geldstrafe von einer Million Franken ist wohl eine der höchsten, von FIFA-Sanktionsgremien gegen einen Funktionär ausgefällten Bussen. Es wäre wohl sehr verwunderlich, wenn sie in dieser Höhe letztlich Bestand hätte.-

Brisant an dieser Geschichte ist der Umstand, dass wegen der Entlassung von Markus Kattner durch die FIFA seit Jahren am Arbeitsgericht in Zürich ein erbittert geführter Prozess zwischen dem Verband und dem ehemaligen Kadermitarbeiter tobt. Dass jetzt ein derart harter Sanktionsentscheid des FIFA-Organs „Ethikkommission“ (Art. 55 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) gegen den ehemaligen Spitzenfunktionär, Arbeitnehmer (Art. 319 ff. des Obligationenrechts, OR) und Organ (Art. 55 ZGB) ergeht, kann Zufall sein; oder auch nicht. Jedenfalls ist hinter das Verdikt der FIFA-Ethikkommission das eine oder andere Fragezeichen zu setzen.