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Erleichterung bei den Sportverbänden und -organisationen: Konzernverantwortungs-Initiative scheitert an den Kantonen

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(causasportnews / red. / 30. November 2020) Erleichterung bei den Sportverbänden und -organisationen in der Schweiz: Die sog. «Konzernverantwortungs-Initiative», die allenfalls auch diese Gebilde getroffen hätte (vgl. dazu causasportnews vom 6. November 2020), ist zwar knapp vom Stimmvolk (mit dem Volksmehr) gutgeheissen worden, jedoch am Ständemehr (Mehrheit der Kantone) gescheitert. Auch wenn sich nun die Initianten als schlechte Verlierer zeigen und zukunftsgerichtet umgehend eine Änderung der Volksabstimmungs-Modalitäten verlangen (analog den USA, als die Demokraten nach der Wahl von Donald Trump im Jahr 2016 das Elektoren-System und die Bedeutung der Bundesstaaten in Frage stellten), dürfen sich die «Sieger» sagen: Sieg ist Sieg – so, wie ein Weltmeistertitel eben auch ein WM-Titel ist, der nach einem vierwöchigen Turnier erst in der Final-Verlängerung errungen worden ist.

Es war vorauszusehen, dass die Initiative, welche zuletzt schwerpunktmässig in einen Schlagabtausch zwischen «links» und «rechts» ausartete, höchstens knapp angenommen würde (konkret fehlten der Initiative nur knapp 6 000 Stimmen, bei einer Wahlbeteiligung von allerdings auch nur 47 %). Die Initianten verbuchten einen Achtungserfolg, weil sich etwa die Katholische Kirche dem initialen Bestreben anschloss und flugs alle Kirchenmitglieder, welche sich gegen den Vorstoss aussprachen, als Un-Christen abqualifizierte. Auch das Argument, dass jeder Gegner der Initiative sich auf der «falschen» moralischen Seite befinde, zeigte offensichtlich Wirkung. Diese und weitere «heiligen» und «unheiligen Allianzen» sowie das professionelle und konzentrierte Auftreten von NGO’s, die massiv Gelder in diesen politischen Kampf gegen das Wirtschafts-Establishment investierten, brachten die Wirtschaft und das Lager der Gegner der Initiative an den Rand eines Abstimmungs-Debakels. Dieses Engagement kirchlicher, karitativer und sonstiger Vereinigungen auf der «moralisch richtigen Seite» weist allerdings auch eine Kehrseite auf: Dass meist steuerbefreite Organisationen ihre (Spenden-)Gelder in politische Kämpfe investieren, dürfte nicht ohne Folgen bleiben (so haben sich etwa die Spender des «Fastenopfers» der Schweizer Katholikinnen und Katholiken allenfalls darüber gewundert haben, dass das «Fastenopfer» an vorderster Front für die Initiative eintrat!). Seit der «Konzernverantwortungs-Initiative» ist jedenfalls klar geworden, dass dem Establishment künftig aus diesen Kreisen bei entsprechenden, politischen Vorstössen professionell organisierte sowie industriell und kommerziell aufbereitete Gegenwehr drohen wird.

Niemand wird bestreiten wollen, dass sich auch Konzerne und Verbände ausserhalb der Schweiz (menschenrechts-)konform zu verhalten haben. Tun sie dies nicht, sind die notwendigen, betriebs-internen Sicherungsmechanismen zu aktivieren, falls sie nicht schon eingesetzt werden. Mit juristischer Repression vor Schweizer Gerichten für Taten im Ausland wäre keine Besserung zu erzielen gewesen.

Was die Initiative und das Abstimmungsresultat vom Sonntag belegt haben: Es kann nicht von einem wie auch immer interpretierbaren «Graben» in der Schweiz gesprochen werden. Vielmehr ist das Resultat das Ergebnis der derzeitigen, hiesigen Kräfteverhältnisse. Oder eben: Ein weiteres Resultat im Kampf «links» gegen «rechts» – oder «gut» gegen «böse» – wie derzeit in den USA.

Nochmals zum «Ständemehr», das aufgrund des Abstimmungsresultats mehr als in die Kritik geraten ist: Dieses abzuschaffen wäre etwa auf der gleichen Ebene anzusiedeln, wie wenn die USA den Präsidenten nur noch nach Mehrheitsgrundsätzen wählen und die Bedeutung der Gliedstaaten auf diese Weise relativieren würden. In der Schweiz hätte die Abkehr von diesem System mit einer Schwächung des Föderalismus’ vor allem für die wirtschaftlich starken Kantone einen massiven Vorteil: Der Finanzausgleich, mit dem etwa Bern und weite Teile der Westschweiz massiv unterstützt werden, wäre dann auch vom Tisch. Vielleicht sind die Tage des herkömmlichen Bundesstaates  gezählt. Aus staatsrechtlicher Sicht ist das allerdings ein eher unwahrscheinliches Szenario: Notwendig wäre dann in einer Abstimmung das Ständemehr…

«Konzernverantwortungs-Initiative»: Die Krux mit dem «Unternehmens»-Begriff

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(causasportnews / red. / 6. November 2020) Es ist fast wie im amerikanischen Wahl-Krimi: Lange schien alles klar, jetzt, in der Akut-Phase, ist alles offen. So sieht es auch bei der ebenfalls international beachteten «Konzernverantwortungs-Initiative» aus, über die das Schweizer Stimm-Volk am 29. November 2020 befinden wird. Die Initiative verlangt, dass künftig Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bei Nichteinhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards im Ausland in der Schweiz zur Verantwortung gezogen werden, also auch gerichtlich belangt werden können. Aufgeschreckt u.a. durch eine Meldung von «causasportnews» (vgl. causasportnews vom 28. Oktober 2020) sahen sich die Initianten nun genötigt, aus ihrer Sicht bezüglich Begrifflichkeit im Initiativ-Text für Klarheit zu sorgen. Nämlich insofern, was den Terminus des «Unternehmens» anbelangt. Die Initiative verlangt unmissverständlich (einzig) von «Unternehmen», dass sie sich entsprechend korrekt im Ausland verhalten sollen und gegenteiligen Falles in der Schweiz zur Rechenschaft gezogen werden können. Im Bericht von «causasportnews» vom 28. Oktober 2020 ist explizit auf das Beispiel des Weltfussballverbandes FIFA hingewiesen worden, der im eigenen Regelwerk eine Bestimmung vorsieht, die in die mit der «Konzernverantwortungs-Initiative» vorgegebene Richtung zielt, auch wenn die Normierung von Art. 3 der FIFA-Statuten einigen Interpretationsspielraum zulässt. So haben sich die Initianten der «Konzernverantwortungs-Initiative» nun bemüssigt gesehen, sich zu artikulieren, wie sie den «Unternehmens»-Begriff verstehen. Darunter seien natürlich auch internationale Verbände und Stiftungen mit Sitz in der Schweiz gemeint – also auch etwa das Internationale Olympische Komitee (IOK), die FIFA (ungeachtet von Art. 3 der Statuten), die UEFA (Europäischer Fussballverband) oder die IIHF (Internationaler Eishockeyverband) alles Vereine nach Schweizerischem Recht.

Bei genauer Betrachtung des Initiativtextes und der begleitenden Erörterungen sieht die Sachlage aber wohl etwas anders aus. So können etwa Vereine grundsätzlich nicht als «Unternehmen» bezeichnet werden, auch wenn sie gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit wirtschaftlichen Mitteln nicht-wirtschaftliche Zwecke verfolgen, was vereinsrechtlich durchaus zulässig ist (Art. 61 Abs. 2 ZGB). Der «Unternehmens»-Begriff ist an sich klar auf Kapitalgesellschaften fokussiert, nicht jedoch auf juristische Personen ohne wirtschaftliche Zweckverfolgung. Dieser Umstand, bzw. dieser nun aufgeflammte Diskussionspunkt, könnte dazu führen, dass Befürworter der Initiative im letzten Moment noch ins Nein-Lager wechseln. Ob diese Unsicherheit, wie der Begriff des «Unternehmens» zu qualifizieren ist, dann den Gesetzgebungsprozess in der ausgedehnten Form, wie dies nun die Initianten sehen, «überlebt», steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Aber vielleicht wird die Initiative in der Abstimmung am Monatsende eh «gebodigt», und es erübrigen sich dann alle Mutmassungen. Die jetzt aufgebrachte Unklarheit könnte selbstverständlich auch das Abstimmungsverhalten der Schweizerinnen und Schweizer positiv oder negativ beeinflussen. Grundsätzlich gehen die Prognosen derzeit in die Richtung, dass die Initiative angenommen wird. Aber mit den Auguren ist es oft so eine Sache. Sie sind eben erst im amerikanischen Präsidenten-Wahlkampf eines besseren (oder schlechteren) belehrt worden.

Vor der Abstimmung zur «Konzernverantwortungs-Initiative» – Der Steilpass der FIFA

(causasportnews / red. / 28. Oktober 2020) Am 29. November stimmt die Schweizer Bevölkerung über eine Initiative ab, die ebenso umstritten wie unsicher bezüglich des Abstimmungsausgangs ist. Zu befinden ist über die sog. «Konzernverantwortungs-Initiative», welche Konzerne mit Sitz in der Schweiz verpflichten will, die Menschenrechte sowie internationale Umweltstandards auch ausserhalb der Schweiz zu respektieren. Falls diese Vorgaben nicht beachtet werden, können Konzerne für Verfehlungen im Ausland in der Schweiz zur Rechenschaft gezogen werden. Die Vorlage ist politisch äusserst umstritten und brisant. Linkskreise treten für eine Annahme der Initiative ein, das bürgerliche Lager stemmt sich eher dagegen, vor allem was die Klagemöglichkeit in der Schweiz anbelangt. Der Ausgang der Abstimmung dürfte knapp ausfallen, oder wie man es auf den Punkt bringen könnte: Die Vorlage steht auf der «Kippe».

Die Initiative wird als Novum in der Geschichte des Schweizerischen Bundesstaates qualifiziert. Das trifft allerdings nicht ganz zu. Mit Blick auf den organisierten, internationalen Sport sticht in diesem Zusammenhang Art. 3 der Statuten des Weltfussballverbandes FIFA, einem Verein mit Sitz in Zürich/Schweiz, ins Auge. Dort heisst es unter der Marginalie «Menschenrechte»: «Die FIFA bekennt sich zur Einhaltung aller international anerkannten Menschenrechte und setzt sich für den Schutz dieser Rechte ein.». Diese vor einigen Jahren mit viel Pathos in das Grundgesetz der FIFA eingefügte Bestimmung lässt seit jeher Raum für Interpretationen. Generell richten sich die Statuten eines Vereins an die Mitglieder der juristischen Person «Verein», hier an die 211 Mitgliederverbände der FIFA. Werden also in einem Staat die Menschenrechte verletzt und setzt sich der entsprechende Mitgliedsverband nicht für den Schutz dieser Rechte ein, fragt es sich etwa, ob in der Schweiz gegen die FIFA geklagt werden kann. Oder können sogar Dritte den Weltfussballverband in Zürich verklagen, falls in Ländern die Menschenrechte verletzt werden und die FIFA, bzw. die betreffenden Nationalverbände dagegen nichts unternehmen? Fragen über Fragen also sowohl gemäss Art. 3 der FIFA-Statuten als auch bezüglich der «Konzernveratwortungs-Initiative», sollte sie Ende November angenommen werden. Bis dato ist in der Schweiz aufgrund dieser Satzungsbestimmung gegen den Weltfussballverband FIFA noch niemand vor Gericht gezogen. Sollte die Initiative allerdings angenommen werden und die Klagemöglichkeit gegen Konzerne mit Sitz in der Schweiz künftig eingeräumt werden, könnte die zitierte FIFA-Bestimmung eine ganz andere Dimension erhalten. Die FIFA würde dann aber in einem konkreten Fall (mit einem gewissen Recht) wohl einräumen, dass die statutarische Bestimmung eher deklaratorischer Natur sei und keine Anspruchsgrundlage für Klagen abgebe.