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Absage der Skirennen am Matterhorn: Kein Prestige-Verlust für Zermatt

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(causasportnews / red. / 27. Oktober 2022) Es ist und war eine verwegene Idee, Weltcup-Skirennen vor der Kulisse des weltberühmten Matterhorns zu veranstalten und durchzuführen (vgl. dazu auch causasportnews vom 3. Oktober 2022). In diesen Tagen hätte es soweit sein sollen. Doch es kam alles anders. Die Natur machte den Skisport-Machern einen dicken Strich durch die Rechnung. Nach der geplanten Männerabfahrt musste auch das nun vorgesehene Rennen der Frauen abgesagt werden. Kein Schnee auf Teilen der Rennstrecke – oder: Die Natur setzte den Menschen auch am wohl am berühmtesten Berg der Welt Grenzen. Es herrscht nun allenthalben ein Heulen und Zähneknirschen. Doch das Desaster war voraussehbar. Skirennen im Oktober durchzuführen, wenn Menschen teils noch in Sommerbekleidung in den Bergen bei spätsommerlichen Temperaturen wandern, ist nun in der Tat ein geradezu hirnrissiges Unterfangen. Es rächt sich jetzt, dass eine an sich nicht so schlechte (Marketing-)Idee nicht gerade von den befähigtesten Leuten umgesetzt werden sollte. Auch in diesem Projekt waren Seilschaften am Werk, die auch schon anderweitig in Sport-Projekten versagt haben, vor allem die Führung des Internationalen Ski-Verbandes (FIS) mit Sitz in Oberhofen am Thunersee. Zermatt mit dem Matterhorn ist eine derart starke Marke, dass mit diesem «Brand» im Rücken die Abhaltung dieser Rennen durchaus hätte in die schneesicheren Monate durchgedrückt werden können. Die Harmonie im organisierten, internationalen Skisport ist allerdings die oberste Maxime der Funktionärs-Gilde der FIS. Diese linientreuen, eingefahrenen Funktionärs-Apparatschiks sowie die rührigen Organisatoren vor Ort stehen nach diesem Absage-Desaster weit schlechter da als Zermatt mit dem Welt-Symbol «Matterhorn» im Rücken. Die Absagen der Rennen am Fuss des 4478 Meter hohen Berges mit Weltruf werden der Marke «Zermatt» nichts anhaben können. Kein Prestige-Verlust also für das rund 6000 Seelen zählende Dorf im hintersten Winkel des Mattertals, das zwischendurch durchaus auch ein paar 10 000 Touristinnen und Touristen beherbergt und als Touristenmagnet par excellence gilt. Lächerlich gemacht haben sich nach diesem Absage-Debakel einzig Skisport-Funktionäre der FIS und ein paar selbstherrliche Dilettanten in der Organisation im Walliser Fremdenkurort, Menschen also, denen die Natur gleich die Grenzen auch in dieser Hinsicht aufgezeigt hat.

Italien: Sicherer Pistenbetrieb dank Alkoholverbot und Haftpflichtversicherungspflicht

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(causasportnews / red. / 5. April 2022) In Europa neigt sich die Skisaison 2021/22 dem Ende entgegen. Italien wartete per Anfang 2022 mit einer bemerkenswerten Neuerung auf, die das Skifahrer(innen)-Leben auf den Pisten von Bella Italia sicherer machen sollte: Die Regierung setzte durch, dass auf den italienischen Pisten grundsätzlich auf Alkohol verzichtet werden muss. Für den (Haftpflicht-)Fall der Fälle, muss nun zudem von jedem Skifahrenden eine obligatorische Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, dies zur Abdeckung von Schäden, die Dritten gegenüber verursacht werden könnten. Das Alkoholverbot gilt allerdings nicht absolut, sondern orientiert sich an den Vorgaben, die für den Alkoholkonsum auf den Strassen Italiens gelten. Total sicher fährt natürlich Ski, wer gänzlich auf jeglichen Alkoholkonsum verzichtet. Auch andere Länder, wie etwa das Wintersportland Österreich, kennen gleiche oder ähnliche Regeln wie nun Italien. Liberal in punkto Alkohol auf Skipisten verhält sich die Schweiz. Wer allerdings unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, muss mit Nachteilen rechnen, etwa mit der Kürzung von Versicherungsleistungen. In punkto Sicherheit im Schneesport hat Italien zu Beginn dieses Jahres überdies weitere Sicherheitsregeln erlassen; so ist die Helmpflicht für Minderjährige nun kompromiss- und ausnahmslos eingeführt worden.

Wie sich die neuen, restriktiveren Regelungen auf Italiens Pisten in der zu Ende gehenden Saison ausgewirkt haben, ist noch unklar. Informell war in Erfahrung zu bringen, dass zumindest die präventive Wirkung der zum Jahresbeginn eingeführten neuen Normierungen durchaus spürbar sei. Italiens Pistenbetrieb ist wohl sicherer geworden.

Die Krux mit der Skibindung

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(causasportnews / red. / 11. Februar 2022) Es ist der blanke Horror eines Skirennfahrers oder einer Skirennfahrerin, wenn sich bei einem Sturz mit über 100 Stundenkilometern die Bindung nicht öffnet. Ebenso ist es ein Graus, wenn sich eine Bindung öffnet, obwohl sie sich nicht hätte öffnen dürfen. Die Trilogie von Skischuh, Bindung und Ski ist sowohl im Renn- als auch im Breitensport eine Wissenschaft für sich. Deren oberste Maxime lautet: Der Schuh soll aus der Bindung springen, wenn er muss…

Im Breitensport ist die Skibindung regelmässig zu prüfen, um die entsprechende Sicherheit auf den Pisten zu gewährleisten. Das empfiehlt auch etwa die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) regelmässig und grundsätzlich vor Beginn der Wintersaison. Die Erfordernisse an eine Skibindung sind im Rennsport natürlich anders gelagert als im Breitensport. Insbesondere im professionellen Skisport steht ein Heer von Technikern im Einsatz, um unter anderem das Thema «Skibindung» unter Sicherheitsaspekten regelmässig zu fokussieren. Bei Gelegenheits-Skifahrern werden kontinuierliche  Tests empfohlen – aus Sicherheitsgründen und um den haftungsrechtlichen Erfordernissen der Versicherungen, welche an Bindungen, Schuhe und Skis gestellt werden, zu genügen. Ungetestete Skibindung können bei einem Unfall, dessen Ursache beispielsweise im genannten Bereich zu orten ist, zu Kürzungen von Versicherungsleistungen führen. Zu beachten ist im Einzelfall, ob die gängigen, auch internationalen Prüfnormen eingehalten worden sind. Ist etwa die Bindung nicht optimal eingestellt worden und resultiert (daraus) ein Unfall, könnten Versicherungsleistungen zufolge Grobfahrlässigkeit gekürzt werden. Theoretisch. In der Praxis verzichten die Unfallversicherer durchwegs darauf, derartige Regressforderungen zu erheben. In jedem Fall empfehlen Versicherer, Skibindungen regelmässig zu prüfen und das entsprechende «Gütesiegel» auf die Skis kleben zu lassen. Durchwegs wird den heute auf dem Markt angebotenen Skibindungen ein guter Qualitätsstandard attestiert. In den letzten vier Jahrzehnten hat sich die Zahl der Unterschenkelverletzungen beim Skifahren jedenfalls halbiert.

Unfälle im Zusammenhang mit Skibindungen können auch Fragen von Produktefehlern nach sich ziehen. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte gegen Ende des letzten Jahres folgenden Fall zu beurteilen: Bei einer Skiabfahrt stürzte die klagende Freizeit-Sportlerin und verletzte sich. Sie liess vor Gericht ausführen, weil sich die Skibindung nicht geöffnet habe, handle es sich um einen Produktfehler gemäss Österreichischem Produkthaftungsgesetz (PHG). Mit dieser Argumentation drang die klagende Skifahrerin im konkreten Fall allerdings nicht durch. Wegweisend stellte der Oberste Gerichtshof fest, es entspreche gerade nicht dem Stand der Technik, dass sich eine Skibindung in jeder denkbaren Sturzsituation öffne.

Das Thema und der Gerichtsentscheid des Obersten Gerichtshofs Österreichs vom 16. September 2021 wird in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport» (Heft 1/2022) behandelt (www. causasport.org).

Mit Zertifikaten auf die Skipisten?

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(causasportnews / red. / 9. Oktober 2021) Die Wintersport-Saison 2021/22 naht, und das bedeutet nicht nur ungetrübte Vorfreuden auf das Vergnügen im Schnee. COVID-19 mit allen Auswirkungen hängt wie ein Damoklesschwert über den Schneesport-Regionen im Alpenraum. Was ist also vorzukehren, um zum Schneesport zugelassen zu werden? In Italien, Österreich und Deutschland erfolgten in der vergangenen Saison strikte Restriktionen als Massnahmen gegen die weitere Verbreitung des Virus, in der Schweiz wurde alles etwas liberaler gehandhabt. Apropos Schweiz: Hier herrscht auch vor Beginn der kommenden Wintersaison die Meinung vor, dass durch den Schneesport im Freien keine Ansteckungsgefahr zu befürchten sei. Was grundsätzlich und theoretisch stimmt, nur sind die Verhältnisse bei der Ausübung des Schneesportes einiges komplexer: Skifahrerinnen und Skifahrer lassen sich durch alle möglichen Transportmittel in die Höhen bringen, an Skiliften wird hautnah angestanden, in Transport-Gondeln und -Kabinen ist die Gefahr, sich mit dem Virus anzustecken, relativ gross, und in den Bergrestaurants kommt sich das Schneesport-Volk ungewollt oft ziemlich nah. Wie lässt sich also eine adäquate Schutz-Lösung für die Schneesport-Fans vorsehen? Die Nachbar-Alpenländer der Schweiz werden wohl für Schneesportler einen «3-G-Nachweis» (geimpft, getestet, genesen) verlangen. In den Bergbahn-Gondeln dürften  FFP2-Masken zur Pflicht werden. In der Schweiz ist es derzeit noch völlig unklar, wie die Ausbreitung von «Corona» im Schnee effizient bekämpft werden soll. Nicht auszuschliessen ist, dass sich die Eidgenossenschaft zu dieser Lösung durchringt: Es würden dann in den Schneesportgebieten die gleichen Vorgaben wie im öffentlichen Verkehr gelten, mit dem Ergebnis, dass auf den Skipisten keine Maskenpflicht vorgeschrieben wäre, in Transportkabinen und -gondeln hingegen schon. Restaurants-Besuche wären nur mit Zertifikaten möglich. Eine weitreichende Zertifikatspflicht für ganze Schneesportgebiete ist eher unwahrscheinlich. Auf ungeimpfte Gäste wird in der Schweiz niemand verzichten wollen…

Der Winter ist nicht mehr allzu fern; und wer weiss, vielleicht verändert sich die Pandemie-Lage in den nächsten Wochen noch ins Positive, was bedeuten würde, dass der Schneesport 2021/22 doch etwas lockerer betrieben werden könnte als in der letzten Saison. In der Schweiz will der gewichtige Seilbahn-Dachverband Mitte Oktober orientieren, welche Regeln mit Blick auf die Bekämpfung des Virus und zum Schutz der Sportausübenden im kommenden Sport-Winter gelten könnten. Letztlich wird die Landesregierung entscheiden und sich wohl diesmal zumindest für einheitliche Lösungen in der Schweiz stark machen. Trotz Föderalismus will niemand mehr einen Reglements-«Flickenteppich».

Entzweit der Skisport die (europäische) Einheit?

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(causasportnews / red. / 5. Dezember 2020) Gemeinhin wird dem Sport völkerverbindende Bedeutung nachgesagt, aber er kann offenbar auch «entzweiend» wirken, wie das Beispiel des Skisports zeigt. Beziehungsweise wird aktuell ersichtlich, wie nationales Denken und Handeln im Zeitalter von «Corona» prävaliert. Die Rede ist nun allerdings nicht vom kommerziell geprägten, organisierten Spitzen-Sport, sondern vom alpinen Skizirkus für alle, den sog. Alpinen Breitensport. Auch dieser weist bekannterweise bedeutende wirtschaftliche Komponenten auf. In den Skigebieten wird nicht nur Sport getrieben, sondern auch gegessen, (reichlich) getrunken; zudem erfolgt eine breitgefächerte Verlustierung; siehe Ischgl. Und das ist bei diesem Problem auch der springende Punkt. Frankreich, Italien und Deutschland tendieren dazu, ihre traditionellen Skigebiete erst nach den Feiertagen wieder frei zu geben – oder die angekündigten Restriktionen erst allmählich im neuen Jahr zu lockern. Falls es «Corona» dann zulässt. Österreich als klassisches Wintersportland ist sich (auch) der wirtschaftlichen Verantwortung in der «Corona»-Zeit bewusst und möchte eher einen liberalen Weg einschlagen, was Lockerungen von angeordneten Massnahmen anbelangt. Soweit, so gut. Wenn nun nicht die Schweiz einfach hineingrätschen würde: Das in den Augen insbesondere der Deutschen «sonderbare Bergvolk» stört die europäische Harmonie, indem es auch hier einen Sonderweg beschreiten will. Das kann die Schweiz natürlich. Immerhin gehört die Eidgenossenschaft nicht der Europäischen Union (EU) an und darf sich (einstweilen) auf die nationale Eigenständigkeit besinnen. «Im Wallis wird über die Festtage Ski gefahren und in den Restaurants gegessen», brachte es der Walliser Staatsrat Christoph Darbellay kürzlich auf den Punkt. Und der Schweizer Tourismus applaudierte. Das sorgt in den Alpenländern Frankreich, Italien und Deutschland für Verstimmung; Österreich hält sich in dieser Frage aus naheliegenden Gründen ziemlich bedeckt. Dafür schlägt der Eidgenossenschaft aus Brüssel nun ein eisiger Wind entgegen. Das alles in einem Zeitpunkt, da die Schweiz ein sog. «Rahmenabkommen» mit der EU anstrebt und eine grundsätzliche getroffene Einigung in delikaten Punkten nachverhandeln will. Da würde in der EU-Zentrale schon ein wenig Solidarität in der Krise erwartet. Klar ist, dass die Bekämpfung von «Corona» und die zu ergreifenden Massnahmen nationale Aufgaben sind. Aber ein wenig Solidarität würde die EU von der Schweiz in dieser Frage im Rahmen des Breitensportes, bei dem es sich nicht spassen lässt, durchaus erwarten. Die (vermeintliche) Aufmüpfigkeit und die harte Haltung sind unter dem Aspekt des europäischen Solidargedankens in der Tat erstaunlich, auch wenn es bei der liberalen Handhabung der «Corona»-Massnahmen vor allem um nationale Belange geht. Erstaunlich auch deshalb, weil vor allem die Schweizer Politik vor Europa geradezu kuscht und sich vor den EU-Repräsentanten jeweils unterwürfig in den Staub zu werfen pflegt. Doch jetzt zeigt das Bergvolk, europäisch gesprochen, «Cojones». Wirtschaftliche Überlegungen, auch im Zusammenhang mit dem traditionellen Skisport, sind in einem Land ohne Bodenschätze von derartiger Relevanz, dass sogar die so gefährdete, europäische Harmonie hintanstehen muss. Aber irgendwann wird «Corona» Geschichte sein; ebenso die Gefahr, dass der europäische Einheitsgedanke aufgrund der Auswüchsen dieser Pandemie auch ausserhalb der Union nachhaltig Schaden nehmen könnte.

Lawinenunglück: Die Fragen nach Schuld und Verantwortung

(causasportnews / red. / 25. Februar 2019) Es sollte nicht vorkommen, aber es kann dennoch geschehen: Auf der als sicher geltenden Skipiste „Kandahar“ in Crans-Montana im Wallis (Schweiz) ist vor ein paar Tagen eine Lawine niedergegangen und hat bis jetzt ein Todesopfer und mehrere verletzte Skisportler gefordert. Der Schock sitzt rundherum immer noch tief, doch allmählich werden Fragen nach Schuld und Verantwortung gestellt. Nur wenige Tage vor dem Vorfall ist die Piste von Experten auf Sicherheit hin überprüft worden, und obwohl deren Abschlussbericht noch nicht vorliegt, bestehen keine Zweifel, dass die Piste als soweit gefahrlos benutzbar qualifiziert worden ist; wäre dem nicht so, hätten die Experten zweifellos sofort Alarm geschlagen. Pisten werden bekanntlich so angelegt und betrieben, dass sie unter den üblichen Bedingungen als lawinensicher gelten. Doch eine Risikospanne bleibt immer.

Aus (zivil-)rechtlicher Sicht steht die sog. „Verkehrssicherungspflicht“ im Fokus (Pflicht, im Rahmen des Zumutbaren die notwendigen Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen; so muss etwa ein Skiliftbetreiber dafür sorgen, dass Pistensicherheit und Rettungsdienste gewährleistet sind). Eine Schranke der Verkehrssicherungspflicht bildet die Selbstverantwortung des Einzelnen. Derzeit wird im „Fall Crans-Montana“ eher der strafrechtliche Aspekt ins Zentrum des Interesses gerückt. Im Vordergrund geht es um allfällige pflichtwidrige Unvorsichtigkeiten, welche Voraussetzungen für die Erfüllung der Tatbestände der fahrlässigen Körperverletzung (Art. 122 ff. des Strafgesetzbuches; StGB) oder Tötung (Art. 117 StGB) sind (Art. 12 StGB sowie das Begehen einer Tat durch pflichtwidriges Unterlassen: Art. 11 StGB). Im Moment sind die Ermittlungsbehörden gefordert, welche bereits tätig geworden sind. So hat die Walliser Staatsanwaltschaft entsprechende Strafverfahren (gegen Unbekannt) eröffnet. Die zivilrechtliche Seite des dramatischen Unglücks wird die Juristen dann zu einem späteren Zeitpunkt beschäftigen; insbesondere dürfte dann auch die Frage der Selbstverantwortung gestellt werden, was in Anbetracht des Grundsatzes „casum sentit dominus“ bei einer derartigen Konstellation, wie sie sich nun in Crans-Montana präsentiert(e), eine spezielle Dimension der juristischen Beurteilung bei den sich stellenden Haftungsfragen bilden dürfte. Als besonders tragisch ist der Umstand zu werten, dass nach dem Lawinenniedergang eine Person gestorben ist, die sich bei einem Rettungseinsatz befand.