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Freispruch für den Betreiber der Zermatter «Walliserkanne»

causasportnews, Nr. 1012/04/2023, 30. April 2023

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(causasportnews / red. / 30. April 2023) Es waren regelrechte Wildwest- Szenen, die sich gegen Ende des Jahres 2021 im berühmten Walliser Wintersport-Ort Zermatt ereigneten. «Corona» hielt die Welt in Atmen. Der Widerstand gegen behördlich angeordnete Massnahmen im Zuge der Pandemie-Bekämpfung eskalierte nicht nur im mondänen Zermatt, sondern flächendeckend entlud sich ein regelrechter «Glaubenskrieg» zwischen Befürwortern und Gegnern der «Corona»-Massnahmen. Ein Zankapfel bildeten etwa die Zertifikats- sowie die Maskenpflicht, um die sich die Wirtefamilie der «Walliserkanne», die sich sportlich in der Eiskletter-Szene einen Namen geschaffen hat, foutierte: Weder die Betreiber noch die Gäste des Restaurants an der Zermatter Flaniermeile hielten sich an die verordnete Zertifikatspflicht; auch die Maskentragpflicht wurde weitgehend nicht befolgt. Gegen diese angeordneten Massnahmen wurde vielmehr in geradezu provokativer Art und Weise verstossen (vgl. auch causasportnews vom 2. Januar 2022). Die Polizei räumte schliesslich das Restaurant, setzte die Wirtefamilie in Haft und verbarrikadierte den Eingang zum Restaurant. Die Aktion verlief alles andere als gesittet, weil sich die Wirtefamilie relativ militant zur Wehr setzte und die Welt über digitale Kanäle bezüglich der dargestellten Behördenwillkür ins Bild setzte. Der im Nobel-Wintersportort ausgetragene Kleinkrieg zwischen Bürgern (der «Walliserkanne»-Familie) und den Behörden sowie der Polizeieinsatzkräfte war nach Auffassung der Tourismus-Verantwortlichen nicht gerade image-fördernd, aber auch nicht schädlich. Sich gegen die Behörden aufzulehnen und sich mit ihnen anzulegen kommt im Kanton Wallis nie schlecht an. Soweit als möglich wurde der Ball um die Ereignisse in der «Walliserkanne» so flach als möglich gehalten, und die Geschehnisse wären wohl sogar und irgendwie unter dem berühmten Deckel geblieben, hätten die wackeren Eiskletterer aus Zermatt und ihre Angehörigen nicht über die sozialen Netzwerke Wind und Stimmung gegen die Behörden gemacht. Dass das alles dennoch ein gerichtliches Nachspiel haben musste, leuchtet ein. Dieses ging nun, wie die Walliser Medien melden, für den hauptverantwortlichen Betreiber der «Walliserkanne», der sich wegen Widerhandlungen gegen das «Covid-Gesetz» vor dem Bezirksgericht in Visp verantworten musste, gut aus. Weil die von der Anklagebehörde vorgelegten Beweise, aus verschiedenen Gründen, im Verfahren gegen ihn nicht verwertet werden durften, resultierte ein glatter Freispruch. Die Renitenz des Hauptverantwortlichen der «Walliserkanne», der sich im Zuge der angeordneten «Corona»-Massnahmen insbesondere vehement gegen die damalige Zertifikats- und die Maskenpflicht zur Wehr setzte, hat sich gelohnt. Für die Walliser Strafverfolgungsorgane und die politischen Behörden ist dieser Freispruch des Betreibers der Zermatter «Walliserkanne» jedoch eine herbe Niederlage und eine gewaltige Demütigung. Dass die Behörden nach dem Katz und Maus-Spiel mit dem «Walliserkannen»-Clan den Kürzeren gezogen haben, ist ein Super-GAU für den Kanton Wallis. Im Zuge des Freispruchs hat der Staat auch die Verfahrenskosten zu tragen und dem Wirt des Restaurants eine Entschädigung zu bezahlen. Das letzte Wort in dieser Affäre, die dem Image des weltweit bekannten Nobel-Tourismusort zweifelsfrei kaum geschadet hat, ist allerdings noch nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft kann noch in die Berufung gehen.

In den «Darkräumen» des Weltfussballs

causasportnews, Nr. 1004/04/2023, 8. April 2023

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(causasportnews / red. / 8. April 2023) Obwohl der frühere FIFA-Präsident Joseph Blatter längst (2016) das höchste Amt im Weltfussball verloren hat, seine Würde jedoch keineswegs, hält der Rachefeldzug seines Antipoden aus dem Wallis und Nachfolgers auf dem FIFA-Thron, Gianni Infantino, unvermindert an. Weshalb auch immer – echte Gründe gibt es sichtbarerweise keine –, wird weiter aus dem «Home of FIFA», vom Zürichberg aus allen, auch juristischen Rohren gegen den Ex-Präsidenten und seine frühere Entourage «geschossen». Eine Armada willfähriger Anwälte und PR-Menschen aller Art werden immer wieder in Marsch gesetzt, um Blatter & Co. zu brüskieren und um diesen zu plagen – koste es (den Weltverband!), was es wolle. Apropos Pekuniäres: Es werden von Infantino & Co. weder Kosten noch Aufwendungen gescheut, um das Kesseltreiben gegen den jetzt immerhin 87jährigen Blatter nicht abflauen zu lassen. Mit Fug darf dabei die Frage gestellt werden, ob derartige Angriffe auf die Integrität von unbescholtenen Menschen mit den Idealvorstellungen des von der Funktionärskaste glorifizierten Weltfussballs zu vereinbaren sind; allerdings werden durch diese Agitationen vom Zürichberg aus auch immer wieder die öffentliche Hand und die Steuerzahlenden belastet.

Da fühlt es sich geradezu anachronistisch-zynisch an, wenn von der neusten, juristisch krass fehlgeschlagenen Attacke vom Zürichberg und aus dem Zürcher Enge-Quartier auf Blatter & Co. zu berichten ist. Dabei steht das moderne und luxuriöse Fussball-Museum («FIFA-World») im Zentrum, das Gianni Infantino und seinen Getreuen seit jeher ein Dorn im Auge ist; das war schliesslich auch nicht deren Idee. Nach einem teuren Mieterausbau und immensen Investitionen werden seit dem Abschluss des Mietvertrages zwischen der FIFA und der Eigentümerschaft, Swiss Life AG, bis 2045 jährlich 8,9 Millionen Franken an Mietzinsen an den Versicherungskonzern überwiesen. Das müsse zumindest als ungetreue Geschäftsbesorgung qualifiziert werden, wurde in einer Strafanzeige Ende 2020 der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich vermeldet. Verzeigt wurden von der FIFA und der FIFA Museum AG nebst dem Urheber des Museums-Projekts, Joseph Blatter, der damalige Generalsekretär Jérôme Valcke, der Finanzchef Markus Kattner sowie der damalige FIFA-Hausarchitekt Karl Botta. Von einer ungetreuen Geschäftsbesorgung könne keine Rede sein, fasste die Staatsanwaltschaft des Kanton Zürich nun verfahrensbeendend zusammen, wobei der Mietzins für die Museumsnutzung nicht zu beanstanden sei. Letztlich sei die FIFA mit der Swiss Life AG in seriöse Verkaufsverhandlung getreten, und es sei der Museums-Deal auch nach sorgfältiger Evaluation des Museums-Standortes und des Gebäudes (Mietobjektes) sowie nach der Festlegung der Gesamtkosten durch die FIFA-Finanzkommission und das FIFA-Exekutivkomitee (das Exekutivorgan der FIFA) abgesegnet worden. Mit Datum vom 22. März 2023 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Joseph Blatter und Jérôme Valcke ein, gegen Markus Kattner und Karl Botta wurde es sogar nicht einmal an die Hand genommen. Ärgerlich ist es für die Steuerzahlenden, dass die Verfahrenskosten mangels gesetzlicher Grundlagen auf die Staatskasse genommen werden (müssen) und dem ehemaligen FIFA-Präsidenten eine Entschädigung für seine Anwaltskosten ausgerichtet wird.

Bemerkenswert muten die Ausführungen der Staatsanwaltschaft mit Blick auf das von den Anzeigeerstattern Vorgebrachte an. Die Anwälte von FIFA und FIFA-Museum haben den Untersuchungsbehörden geradezu Skurriles aufgetischt, etwa, zwischen Joseph Blatter und Exponenten der Museums-Vermieterschaft seien in einem «abhörsicheren Raum» im Kloster Einsiedeln konspirative Treffen, auch zum Thema Museums-Mietzinskosten, usw. abgehalten worden. Die FIFA-Anwälte, mit dem sinnigen Namen «Klein», scheuten keine, auch keine grossen Kosten (zu Lasten des Weltfussballs) und reichten im Verfahren zur Untermauerung der Thesen der Absprachen von Beteiligten rund um das Kloster Einsiedeln den Bericht einer sog. «Spezialfirma» ein, die sich mit den Besonderheiten des Klosterwesens befasste; konkret gab das Kloster Einsiedeln demnach die Kulisse für die «Darkräume» des Weltfussballs ab – gleichsam im Namen des Sportes. Für einmal ging es im traditionellen Welttheater im Klosterdorf um die «schrägen» Seiten des Weltfussballs. In diesem Bericht wird auch von mystischen Treffen Joseph Blatters mit (schwarzen) Übersee-Fussballfunktionären berichtet, wobei wahrscheinlich die von der FIFA beauftragten Forensiker die wohl teils dunkelhäutigen Fussball-Funktionäre mit der «schwarzen Madonna» in der Klosterkirche Einsiedeln vermengt haben…Eine geradezu mystische, grossartige «Darkraum»-Saga bildet das Kernstück der Darlegungen der «Klein»-Anwälte im Auftrag des Verbandes. Dass dieser Unsinn nun von den Strafverfolgungsbehörden vom Tisch gefegt wurde, hat aber auch dargelegte, durchaus juristische Gründe, welche der FIFA jedoch von der Staatsanwaltschaft erläutert, werden mussten: Ein Museums-Projekt eines gemäss Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) organisierten Sportverbandes ist grundsätzlich selbstverständlich konform und mit dem Zweck der FIFA (Art. 2 der FIFA-Statuten) zu vereinbaren. Damit hängt auch zusammen, dass eben ein Verband zur Verfolgung des idealen Zweckes wirtschaftliche Mittel einsetzen darf. Ein Verein oder Verband unterliegt schliesslich nicht den Gesetzmässigkeiten und Ausrichtungen von Kapitalgesellschaften.

So endet wohl auch diese juristische Attacke des Weltfussball-Verbandes gegen Blatter & Co. mit einem veritablen, juristischen Debakel, auf Kosten der Allgemeinheit sowie zu Lasten der FIFA-Kasse. Die Verzeigung belegt in jedem Fall, dass der Begriff der ungetreuen Geschäftsbesorgung durchaus auch schillernd-vielseitig interpretierbar ist.

Auch in diesem Fall wäre die FIFA nicht die FIFA, wenn sie gegen die Einstellung, bzw. die Nichtanhandnahme und zur Abwendung dieser neusten Justiz-Pleite nicht noch mit Beschwerde an das Zürcher Obergericht gelangen würde. Was dann heissen würde: Affaire à suivre…

Wenn sich zwei Walliser streiten, leidet der Sport

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(causasportnews / red. / 10. März 2023) Es ist ein offenes Geheimnis auch ausserhalb des Welt-Fussballverbandes (FIFA), dass der ehemalige Präsident des in Zürich domizilierten, internationalen Verbandes, Joseph Blatter, und der aktuelle Präsident, Gianni Infantino, nicht gerade Freunde sind. Die Frage ist überdies, ob sie es jemals waren. Seit dem mehr oder weniger durch äussere Umstände erzwungenen Abgang des heute 87 Jahre alten Joseph Blatter als Präsident im Jahr 2016 sind sich der aus Visp stammende Ex-Präsident und der aktuelle Präsident aus dem benachbarten Brig immer spinnefeinder geworden. Die Gründe hierfür seien an dieser Stelle offen gelassen. Die andauernden Gehässigkeiten und Streitereien zwischen den beiden Wallisern haben nicht dafür gesorgt, dass die FIFA immer mehr in ein noch schlechteres Licht gerückt wird als dies seit geraumer Zeit der Fall ist. Das miese Verhältnis zwischen dem ehemaligen und dem aktuellen Präsidenten manifestiert sich in vielerlei Hinsicht, so gehören seit Jahren juristische Streitigkeiten und Gerichtsverfahren, die teils mit der Fehde der beiden Walliser zusammenhängen, zum Alltag und schaden letztlich dem organisierten Sport im Allgemeinen und dem Image der FIFA im Besonderen. Die Entwicklungen und Vorkommnisse spalten auch den Kanton Wallis. Hier ist Joseph Blatter der Platzhirsch, Gianni Infantino, der Immigrant aus Italien, gilt als Aussenseiter. Man vergisst im zweisprachigen Kanton nicht, dass der aktuelle FIFA-Präsident jede Gelegenheit wahrnimmt, um seinen Vorgänger im höchsten Fussball-Amt zu demontieren. Ein «Leserbrief» im gewichtigen Lokalmedium «Walliser Boten» unter der Überschrift «Sepp Blatter unser Ehrenburger» sagt zwar nicht alles aus, aber doch vieles: «Seit in der FIFA einiges drunter und drüber geht und auch Sepp Blatter nicht zuletzt aufgrund der Intrigen seines zweifelhaften Nachfolgers sein Fett abkriegt, …, bleibt Sepp Blatter ein Burger, ein Ehrenburger». («Walliser Bote» vom 7. März 2023). Dies zum Thema «Sympathieverteilung» in der Causa Joseph Blatter gegen Gianni Infantino – und umgekehrt.
Das Leben geht für beide Walliser weiter. Für Joseph Blatter, geboren am 10. März 1936 in Visp, der heute seinen 87.Geburtstag feiert, altersbedingt wohl ziemlich entspannt. Etwas anders in jedem Fall für Gianni Infantino, der in der kommenden Woche, anlässlich des FIFA-Kongresses am 17. März in Rwanda, für weitere vier Jahre zum FIFA-Präsidenten gewählt werden wird. Es ist gemäss FIFA-Statuten an sich die letzte Amtsperiode für den Walliser aus Brig, der in zwei Wochen seinen 53. Geburtstag feiert. Gemäss FIFA-Statuten wäre das die dritte und letzte Amtsperiode (die Amtsdauer für den FIFA-Präsidenten beträgt gesamthaft höchstens zwölf Jahre), doch Gianni Infantino hat kürzlich schon einmal verlauten lassen, dass er ab 2027 nochmals für vier Jahre FIFA-Präsident bleiben wolle. Wie dem auch sei. Just vor der FIFA-Generalversammlung in einer Woche wurde bekannt, dass die Schweizerische Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen Gianni Infantino wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Betrugs eingestellt habe. Der Privatjet-Flug des FIFA-Präsidenten am 11. April 2017 von Surinam nach Genf sei strafrechtlich nicht zu beanstanden (Anmerkung: Die Strafverfolgung der Bundesanwaltschaft, wegen der nicht protokollierten Treffen mit der Strafverfolgungs- und Anklagebehörde des Bundes wird fortgesetzt).
So werden die weiteren Lebensjahre des Ex-FIFA-Präsidenten und des aktuellen Verbands-Oberen die FIFA und die Öffentlichkeit wohl weiterhin beschäftigen – alles zweifellos nicht immer zum Wohle des Fussballsports – und auch nicht gemäss dem FIFA-Motto: «for the good oft the game».

«Dr. Pump» und andere Peinlichkeiten um Dopingvorgänge

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(causasportnews / red. / 9. Februar 2023) Geht es um die Bodybuilder-Szene sind Doping-Gerüchte, auch wenn es sich um entsprechende Freizeit-Aktivitäten in diesem Betätigungsfeld geht, rasch im Umlauf. Die Muskelprotze und -protzinnen stehen immer wieder im Fokus, weil diese Aktivitäten letztlich im Graubereich von Sport, Lifestyle und Masochismus anzusiedeln sind. Dann und wann jagen sich Doping-Gerüchte, etwa dann, wenn Anabolika und/oder andere unerlaubte, leistungssteigernde Substanzen zum Thema werden. Vor einigen Tagen rückte die Bodybuilder-Community ins Zentrum des öffentlichen Interesses, als bekannt wurde, dass der soeben auserkorene Solothurner Kantonsarzt mit einem Dopingvorgang in Verbindung gebracht wurde. Dieser Arzt, in der Szene offenbar auch «Dr. Pump» und «BBDoc» genannt, ist selber aktiver Bodybuilder und soll der Ernennungsbehörde (konkret dem Kanton Solothurn) verschwiegen haben, dass gegen ihn eine Strafuntersuchung im Zusammenhang mit Vergehen gegen das Sportförderungsgesetz im Gange ist (für den Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung). Gemäss der zuständigen Staatsanwaltschaft soll sich ein Anfangsverdacht ergeben haben, dass der 44jährige Mediziner verbotene leistungssteigernde Mittel verschrieben und so gegen das Sportförderungsgesetz verstossen habe (das strafrechtliche Dopingverbot gemäss Sportförderungsgesetz erfasst nicht nur Sportlerinnen und Sportler, welche Wettkampfsport betreiben, sondern alle Personen, die sich z.B. auch privat sportlich betätigen. Dieses für die Aufgabe eines Kantonsarztes nicht ganz unbedeutende Faktum einer laufenden Untersuchung ist von «Dr. Pump» gegenüber der kantonalen Ernennungsbehörde verschwiegen worden. Es ist evident, dass der Bewerber deshalb für diese Funktion nicht in Frage gekommen wäre, auch wenn Kantonsärzte in der Schweiz eher schwierig zu finden sind und die Funktion des Kantonsarztes nicht gerade zu den prickelnden Herausforderungen im Rahmen einer medizinischen Karriere gehört.

Jedenfalls gab der Kanton Solothurn anfangs Februar die Wahl des Arztes und Bodybuilders zum neuen Kantonsarzt bekannt, um nur ein paar Tage später zurückzukrebsen, nachdem die Solothurner vom Strafverfahren wegen des Verstosses gegen das Sportförderungsgesetz erstmals überraschenderweise Kenntnis erhalten hatten. Zum neu gewählten Solothurner Kantonsarzt seien relevante Sachverhalte bekannt geworden, welche der Arzt und Bodybuilder im Bewerbungsprozess verschwiegen habe, teilte die zuständige Staatskanzlei des Kantons Solothurn mit. Die Euphorie nach der Bekanntgabe des Mediziners und Sportlers zum Kantonsarzt (man habe «einen engagierten Fachmann» für den Posten des höchsten Mediziners im Kanton Solothurn gefunden) schlug innerhalb von wenigen Tagen in Ernüchterung um (und es wurde mitgeteilt, dass aufgrund der bekannt gewordenen Tatsachen die entsprechenden, personenrechtlichen Konsequenzen folgen würden). Peinlich ist die Angelegenheit für Solothurn alleweil; aber auch für «Dr. Pump», der im Bewerbungsverfahren diesen Umstand seiner privaten Tätigkeit verschwiegen hatte. Ebenso peinlich mutet mit Blick auf den Kanton Solothurn der Umstand an, dass die offenbar angedachten, personenrechtlichen Konsequenzen seit Tagen immer noch in Abklärung sind. Zumindest hätte der Kanton den neuen Kantonsarzt umgehend in seiner frisch übernommenen Funktion einstellen müssen. (Hauptquelle: «SonntagsZeitung» vom 5. Februar 2023)

Promi-Todesfall im Ex-FIFA-Hotel

Rive Gauche im Hotel Baur au Lac Zürich
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(causasportnews / red. / 7. Februar 2023) Das Hotel «Baur au Lac» in Zürich gehört zu den renommiertesten Herbergen in der Limmatstadt. Dort steigen regelmässig neben begüterten und vermeintlich begüterten Normal-Sterblichen Stars, Sternchen und Prominente ab. Zumindest bis im Mai 2015 war das «Baur au Lac» auch der bevorzugte Übernachtungsort der ausländischen Fussballfunktionäre, die beispielsweise aufgrund von Aktivitäten im Rahmen des Weltfussballverbandes FIFA in Zürich weilten. Eben bis 2015. Am 27. Mai 2015, kurz vor dem FIFA-Kongress in Zürich in jenem Monat, wurden mehrere unter Korruptionsverdacht stehende, vorwiegend aus Südamerika stammende Fussball-Funktionäre frühmorgens aus ihren Betten im «Baur au Lac» geholt und in Auslieferungshaft gesetzt (vgl. etwa auch causasportnews vom 10. Januar 2020). Es war dies eine konzentrierte Aktion der amerikanischen Anti-Korruptionsbehörden mit den Schweizerischen Strafverfolgungsbehörden. Im Morgengrauen jenes Mai-Tages hielten sich ausgewählte, vorinformierte Journalisten aus Übersee in der Lobby des Hotels auf, um die Welt über die Verhaftungsaktion aus erster Hand zu informieren. Die Vorgehensweise war in vielerlei Hinsicht speziell; nicht klar ist etwa bis heute, weshalb die Funktionäre, welche über die USA nach Zürich angereist waren, nicht gleich von den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden in den USA inhaftiert wurden. Jedenfalls konnten die Amerikaner mit dieser konzentrierten, gut vorbereiteten Aktion mit Hilfe der dienstbeflissenen Schweizer Polizeibehörden einen weltweit beachteten «Coup» landen. Auf einen Schlag erlangte das Hotel «Baur au Lac» in Zürich weltweiten Bekanntheitsgrad, natürlich mit der Folge, dass Fussballfunktionäre aus aller Welt bis heute die Luxus-Herberge, die seit jenem Ereignis im Jahr 2015 als «sport-kontaminiert» gilt, weitgehend meiden.

Glücklicherweise lässt sich das Hotel einen Steinwurf vom Zürichsee entfernt auch auf andere Weise füllen, eben mit Stars, Sternchen, Prominenten und Vertreterinnen und Vertreter des Jet-Set. Aber wo (gut) gelebt wird, wird auch gestorben. So rückte das «Baur au Lac» kürzlich wieder in die Schlagzeilen, als es den Tod eines Millionärsfamilien-Sprosses zu vermelden gab. Zuerst wurde verklausuliert kommuniziert, doch die Illustrierte «BUNTE» hielt sich in ihrer neusten Nummer nicht mehr zurück und vermeldete den mysteriösen Tod von «Philly», mit vollem Namen Louis Philip Schuler-Voith, der tot in einem Zimmer des «Baur au Lac» aufgefunden worden war. Eine leblose Person konnte nicht mehr wiederbelebt (!) werden, verlautete aus Deutschland, was die «BUNTE» zu folgendem Fazit verleitete: «Louis Philip Schuler-Voith wurde leblos in einem Hotel in Zürich gefunden und konnte nicht wiederbelebt werden. Die Society ist in tiefer Trauer» («BUNTE» vom 2. Februar 2023). Der vom gelernten Schlosser Louis Schuler begründete, heutige Schuler-Konzern ist ein bedeutender Zulieferer der Automobilindustrie. Die Eltern des Verstorbenen bewegen sich offenbar zumindest im mehrstelligen Millionenbereich. Noch ist unklar, welches die Gründe für den Tod des jungen Mannes, der nur 38 Jahre alt wurde, im «Baur au Lac» sind. Die «BUNTE» wird diesbezüglich zweifellos «dran» bleiben und es der Welt zu gegebener Zeit mitteilen.

Fehlgelenkte Sportler(innen) im Zeitalter der «Social Media»

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(causasportnews / red. / 8. November 2022) Sportlerinnen und Sportler haben sich im Verlaufe der Zeit nicht eklatant verändert. Die Leistungen auf den Sportplätzen wurden und werden wie bis anhin registriert, aber was sich neben den Arenen, vorwiegend im privaten Bereich, bisher abspielte, bildete eine eigentliche «Black Box». Doch diese Lage hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Was früher privat war, wird heute in der Öffentlichkeit ausgebreitet und verbreitet. Den «Social Media» sei Dank. Kamen Sportlerinnen und Sportler im privaten Bereich bis vor einigen Jahren nicht zurecht, blieb das so verborgen wie durchwegs etwa die Gewalt in Beziehungen. Das ist heute anders. Die «Social Media» und damit die privaten und intimen Lebensbereiche sind ein Teil der Öffentlichkeit geworden, die von den Protagonisten des Sports weitgehend gesucht und akzeptiert werden. Hiess es früher noch, wie es der ehemalige Deutsche Bundespräsident Christian Wulff einmal gesagt hat, die Medien würden mit Prominenten wie in einem Lift hochfahren, aber auch mit ihnen wieder herunter, hat modern eine Adaptierung erfahren. Dank oder wegen der «Social Media» dürfen, können oder müssen wir am Privatleben der Sportlerinnen und Sportler teilnehmen; bei den Influencerinnen und Influencern geht das noch weiter: Hier erstreckt sich die Beteiligung der Öffentlichkeit am Intimleben dieser Personen auf die hintersten und letzten Körperteile. Sportlerinnen und Sportler nutzen heute die sozialen Medien, um die Menschheit an ihren sportlichen und anderen Höhenflügen teilnehmen zu lassen. Sie sind dann allerdings auch dabei, wenn der sportliche und persönliche Sinkflug einsetzt und sie dann von denen, welche sich mit der Flucht in die Öffentlichkeit einiges oder viel versprechen, auch entsprechend genutzt werden.

Grundsätzlich ist die Öffentlichkeit heute geradezu verdammt, alles zu erfahren, was man oft gar nicht erfahren möchte. Zum Beispiel bezüglich des Fussballspielers Jérôme Boateng. Der Weltmeister von 2014 im Deutschen Nationalteam ist offensichtlich im Privatbereich völlig fehlgelenkt. Prügelvorwürfe einer ehemaligen Lebensgefährtin sind nicht nur deshalb transparent geworden, weil der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit immer noch existiert. Vor allem die «Social Media» haben wesentlich dazu beigetragen, dass über den heute 34jährige Deutsche, der seine besten Jahre im FC Bayern München erlebte, seit geraumer Zeit mehr als nur Unappetitliches bekannt wurde. Im privaten Umfeld ist der Fussballstar derart vom Pfad der Tugend und von den gängigen Verhaltensnormen abgekommen, dass Dinge in die Öffentlichkeit getragen werden, die eigentlich vernünftigerweise gar niemand vernehmen und mitverfolgen möchte. Im Berufungsverfahren am Landgericht in München ist Jérôme Boateng soeben wegen verschiedener Delikte, wie Körperverletzungen und Beleidigungen, zu einer Strafe von 120 Tagessätzen à 10 000 Euro verurteilt worden, womit der Akteur von Olympique Lyon als vorbestraft gilt (das Amtsgericht in München verurteilte den Fussballer vor einem Jahr zu 60 Tagessätzen, d.h., er galt nach jenem Urteil als nicht vorbestraft), falls das Urteil letztlich Bestand haben sollte (woran an sich nicht zu zweifeln ist, weil im Berufungsverfahren das Verdikt der ersten Instanz bestätigt und die Strafe verschärft wurde; im Moment gilt für den Fussballspieler die Unschuldsvermutung). Das Landgericht München war, wie die Vorinstanz, überzeugt, dass der Beschuldigte seine frühere Lebensgefährtin mehrmals körperlich attackiert und beleidigt hatte, selbstverständlich im privaten Rahmen. Die sozialen Medien tragen dazu bei, dass die «Causa Jérôme Boateng» genüsslich in der Öffentlichkeit ausgebreitet wird – nicht nur, wie es früher der Fall gewesen wäre, in den Boulevardmedien. Die mediale Entwicklung ist faszinierend und erschreckend zugleich: In den sozialen Medien sind die Menschen und deren Aktivitäten «gläsern» geworden. Im positiven Sinne sind «Social Media» Segen, im negativen Kontext Fluch.

Bundesanwaltschaft verbrennt weiterhin Geld in der Strafsache Joseph Blatter und Michel Platini

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(causasportnews / red. / 20. Oktober 2022) Wer gedacht hätte, nach den klaren Freisprüchen für Joseph Blatter und Michel Platini am Bundesstrafgericht in Bellinzona (vgl. auch causasportnews vom 8. Juli 2022) würde die Anklagebehörde des Bundes, die Bundesanwaltschaft, sich nun darauf besinnen, der Geldverbrennung in dieser Causa ein Ende zu setzen, sieht sich getäuscht oder wieder einmal in den weltfremden Kosmos der Bundesanwaltschaft zurückversetzt. Die Anklagebehörde gelangt an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts und will an dieser Instanz die Freisprüche gegen die ehemaligen Fussball-Top-Funktionäre in Schuldsprüche mit geradezu magischer Kraft in Schuldsprüche verwandeln lassen. Im Zusammenhang mit einer Zwei-Millionen-Zahlung des Fussball-Weltverbandes (FIFA) unter dem Präsidium von damals Joseph Blatter an Michel Platini verlangte die Anklagebehörde eine Verurteilung wegen Betrugs und weiterer Wirtschaftsdelikte. Am Bundesstrafgericht erlitt die Bundesanwaltschaft im Hochsommer allerdings eine krachende Niederlage; die beiden Angeklagten liefen mit Total-Freisprüchen im Gepäck und mit zugesprochenen Entschädigungen aus dem Gerichtssaal. Das Verfahren hatte die Schweiz bis zu jenem Zeitpunkt Millionen gekostet und dem Land international einen grandiosen Image-Schaden beschert. Die unsinnige Geldverschwendung zu Lasten der Steuerzahlenden geht nun aber zufolge der Anrufung der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts durch die Bundesanwaltschaft weiter. Offensichtlich gebärdet sich der neue oberste Ermittler und Ankläger aus dem beschaulichen Kanton Nidwalden, Stefan Blättler, geradezu «beratungs-immun», denn Rechtsexperten gehen davon aus, dass die am Bundesstrafgericht erfolgten Freisprüche nicht mehr zu kippen sein werden. Es wird also auch in dieser Sache weiterhin Geld der öffentlichen Hand zum Fenster hinausgeworfen. Geschickter, bzw. opportunistischer scheint sich die Privatklägerin FIFA in diesem Verfahren zu verhalten und wird im Berufungsverfahren nicht mehr aktiv. Mit gutem Grund: Immerhin versenkt auch die FIFA mit unnötigen Verfahren, die durchwegs im juristischen Desaster endeten, Geld zuhauf. Am Zürichberg dürfte die Erkenntnis eingekehrt sein, dass Geld, welches so vergeudet wird, das Vereinsvermögen des Verbandes massiv schädigt und dass das für die aktuelle Führung des Weltverbandes durchaus persönliche, verbandsrechtliche Konsequenzen haben könnte. Keine Rolle spielt für die streitlustige Bundesanwaltschaft, die einmal mehr einer juristischen Apokalypse entgegensegelt, der Umstand, den immerhin bald 87jährige Joseph Blatter, der in seinem Funktionärsleben kaum alles falsch gemacht haben dürfte (vgl. auch causasportnews vom 15. Juli 2022), auch einmal zur Ruhe kommen zu lassen…

Empathie war allerdings noch nie die Stärke der Ermittlungs- und Anklagebehörde des Bundes.

Von (ehemaligen) Fussballprofessionals, Kettensäge-Angreifern und Gewalttätern

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(causasportnes / red. / 10. August 2022) Im idyllischen Starnberg halten sich Menschen mit in der Regel viel Geld auf – oder sie erwecken zumindest diesen Anschein. Sonst geht es im beschaulichen Oberbayern oft auch menschlich, oder allzu menschlich, zu und her. Wenn sich diese menschlichen Dinge ereignen, wird darüber höchstens dann gesprochen, wenn es sich um involvierte Persönlichkeiten jeglicher Schattierung handelt.

Wenn jemand beispielsweise Jens Lehmann heisst und dieser ehemalige Deutsche Nationaltorhüter in Starnberg ausrastet, dann wird die Sache nicht nur für die Regenbogenpresse interessant. Wäre es nicht Jens Lehmann gewesen, der sich offenbar die Sicht auf den Starnberger See martialisch sichern wollte, wäre der Vorfall wohl unbekannt geblieben. So setzte es indessen einen Medienfüller ab. Offensichtlich ging es um eine nachbarschaftliche Auseinandersetzung, die dazu führte, dass der 52jährige Ex-Torwart die Nerven verlor und sich in Selbstjustiz mit einer Kettensäge einen Dachbalken einer Nachbar-Liegenschaft vornahm. Der Fussball-Rentner nervte sich über einen anderen, konventionellen Rentner, den 91jährigen Architekten Walter Winkelmann, der offenbar nach Ansicht von Nachbar Jens Lehmann etwas allzu exzessiv baute. Die Garage, welcher der Kettensäge-Angriff durch Jens Lehmann galt, versperrte offensichtlich die Sicht des Ex-Torhüters auf den See, weshalb dieser die Sache in Selbsthilfe zu regeln versuchte. Geht es um Garagen, erträgt es beim bejahrten Architekten mit bevorzugter Architektur-Disziplin «Garagen-Bau» keinen Spass. Erreicht hat die Fussball-Legende dadurch allerdings nichts, ausser, dass nun gegen ihn wegen Sachbeschädigung ermittelt wird. Unangenehm könnte die Attacke für den 61-fachen Nationalspieler vor allem auch deshalb werden, weil nun an seiner Schuldfähigkeit gezweifelt wird; immer wieder auftretende Wutausbrüche sind offenbar verbürgt. Zumindest titelt die «Bunte» schon einmal in diese Richtung: «Ausraster mit Kettensäge?», fragt die Zeitschrift, garniert mit einem Bild des Ehepaars Lehmann. Soweit ist die Angelegenheit allerdings noch nicht wie bei Schauspielerin Katja Bienert, die in der selben Klatsch-Zeitschrift gesteht «Ich kann meinen toten Mann spüren». Na ja.

Ist die Sache Jens Lehmann noch unter die Rubrik «Peinliches aus der Prominenten-Welt» zu subsumieren, mutet die «Causa Nico Schulz» weit unappetitlicher an. So soll die zuständige Staatsanwaltschaft derzeit auf Anzeige hin gegen den Spieler des Klubs Borussia Dortmund ermitteln. Die Vorwürfe an die Adresse des Fussballers sind geradezu abscheulich. Der 29jährige Verteidiger soll im Rahmen seiner Beziehung mit einer ehemaligen Freundin verschiedentlich gewalttätig geworden sein. Er habe die Frau, als sie schwanger war, zudem gegen den Bauch getreten. Sollten sich diese Vorhalte, welche die «Bild»-Zeitung umfassend öffentlich machte, als zutreffend erweisen, braucht der Verteidiger selber einen guten Verteidiger, jedoch anderer Art, um ihn vor Schuld und Strafe zu bewahren. Für Nico Schulz gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Fazit: Immer mehr ehemalige und aktuelle Sportler zeigen, wie tendenziell jedermann und jede Frau, vermehrt menschliche, allerdings auch abscheuliche Züge.

Weiterer Rachefeldzug der FIFA gegen Joseph Blatter

(causasportnews / red. / 15. Juli 2022) Kaum haben sich die Wogen nach den Freisprüchen des Bundesstrafgerichts in Bellinzona in der Causa Joseph Blatter und Michel Platini, es ging dabei um eine FIFA-Zahlung von zwei Millionen Franken an den ehemaligen Star-Spieler und Top-Funktionär Michel Platini (vgl. auch causasportnews vom 8. Juli 2022), geglättet, wird für Joseph Blatter neues Ungemach aus Zürich bekannt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten und den Ex-FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke, der kürzlich in einem Berufungsprozess noch nicht rechtskräftig schuldig gesprochen wurde (causasportnews vom 25. Juni 2022) ein Strafverfahren eröffnet. Auf Anzeige des Weltfussballverbandes hin soll die Strafverfolgungsbehörde am Sitz der FIFA die Finanzierungs-Rechtskonformität des 2016 eröffneten FIFA-Museums untersuchen und allenfalls Anklage erheben. Kein Zweifel, das Museum im Enge-Quartier in Zürich kostet den Weltfussballverband eine schöne Stange Geld. Die Rede war vor der Eröffnung vom teuersten Mieterausbau, den es in der Stadt Zürich je gegeben haben soll. Die FIFA ist in einer Liegenschaft des Versicherungskonzerns «Swiss Life» eingemietet, für knapp zehn Millionen Franken jährlich; und das während 30 Jahren! Über die Betriebskosten ist nichts bekannt, aber klar ist, dass die Eintritte bei weitem nicht ausreichen, um die horrenden, laufenden Ausgaben auch nur ansatzweise zu decken. Das alles soll nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft und später allenfalls der Gerichte werden, wenn es nach dem Willen des Anzeigeerstatters FIFA geht. Die Anzeige ist zwar seit geraumer Zeit eingereicht worden, blieb bei der Staatsanwaltschaft aus unerklärlichen Gründen aber liegen. Jetzt, und nach dem Blatter-Freispruch in Bellinzona, soll diese Angelegenheit beförderlich erledigt werden. Sie dürfte, wohl bereits in einem früheren Stadium, so enden wie die in Bellinzona verhandelte Strafsache. Die Anzeige stösst nicht nur in Fachkreisen auf Unverständnis, zumal das Museums-Projekt und alle Kosten durch die zuständigen Organe der FIFA geprüft und autorisiert worden sind. Die Realisierung des FIFA-Museums war also ein rein unternehmerischer Entscheid des Verbandes. Für die Kritiker der FIFA ist die Strafsache ein weiterer Mosaikstein im Rachefeldzug des Weltfussballverbandes gegen den ehemaligen, nun 86jährigen Präsidenten. Als Treiber auch dieser Attacke unter Wallisern – Joseph Blatter stammt aus Visp, Gianni Infantino aus Brig – gilt der aktuelle FIFA-Präsident. Dafür erntet der 52jährige Walliser Kritik, die allerdings, wie alles sonst im Zusammenhang mit Joseph Blatter, am ungeliebten Fussball-Funktionär abperlt.

Rückblende: Nach dem Freispruch für Joseph Blatter vor einer Woche in Bellinzona hatte die FIFA als geschädigte Partei (!) in Spott und Häme eingesteckt. Nicht gut kamen auch die Medien weg, welche den juristischen Sieg Joseph Blatters, wenn überhaupt, eher säuerlich vermeldeten – und das Desaster der Bundesanwaltschaft in diesem Prozess herunterspielten. Die Schweizer Medien, wie «Neue Zürcher Zeitung», «Tages Anzeiger», «Blick» sowie das Staatsfernsehen («SRG») schiessen zusammen mit der FIFA seit geraumer Zeit gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter oder schweigen ihn tot, wie mehrheitlich nach der Urteilsverkündung in Bellinzona. Dies hat dann schliesslich dazu geführt, dass Joseph Blatter vom Bundesstrafgericht eine Entschädigung von 20 000 Franken für die mediale Vorverurteilung zugesprochen erhalten hat! Das soviel zu den Aktivitäten der «vierten Gewalt» im Staat, die immer stärker von ebendiesem Staat finanziert wird.

Justizposse um Joseph Blatter und Michel Platini in der Schweizer Sonnenstube

Michel Platini darf es mit Humor nehmen: „Die Zeit vergeht, aber die Farben bleiben dieselben“…

(causasportnews / red. / 12. Juni 2022) Bereits eine gute Woche dauert der Strafprozess gegen die ehemaligen Fussball Top-Funktionäre Joseph Blatter und Michel Platini am Bundesstrafgericht in Bellinzona. Obwohl noch gute drei (Prozess-)Wochen bevorstehen, bis am 8. Juli 2022 die Urteile verkündet werden sollen, ist eines klar: Vor allem der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter sorgt für eine regelrechte Demaskierung der Schweizer Justiz, die in Bellinzona wohl einer der grössten Pleiten in ihrer Geschichte erleben wird. Eine Anklage durch eine inkompetente Behörde (Bundesanwaltschaft), ein Gericht in der Sonnenstube der Schweiz (Bundessstrafgericht), das niemand so richtig ernst nimmt, und eine Anklage, die dem ehemaligen FIFA-Präsidenten und seinem damals vorgesehenen Nachfolger im höchsten Weltfussballverbands-Amt eine perfekte Show-Bühne liefert – das ist der Stoff für diese Justizposse, die den Schweizer Steuerzahlern letztlich wohl ein paar Millionen Franken kosten wird. Nicht nur nach den ersten Prozesstagen in Bellinzona zweifelt eigentlich niemand daran, dass Joseph Blatter und Michel Platini im Juli mit überwältigenden Freisprüchen im Gepäck ihre Heimreisen antreten werden. An sich war es völlig unverständlich, dass überhaupt Anklage gegen den 86jährigen Schweizer sowie den 66jährigen Franzosen, der einst bei AS Saint-Etienne und Juventus Turin Erfolg an Erfolg reihte und 1984 mit Frankreich Fussball-Europameister wurde, erhoben wurde. Aus dem sattsam bekannten «FIFA-Komplex» rechnete sich die Anklagebehörde in diesem Fall wohl die grössten Chancen aus, auch einmal einen Prozesssieg landen zu können. Die Vorhalte gegenüber den beiden Funktionären sind in sachverhaltsmässiger Hinsicht glasklar: Die FIFA, personifiziert durch Joseph Blatter, hat Michel Platini für Beratungsleistungen, was auch immer darunter zu verstehen sein soll, zwei Millionen Franken bezahlt. Da der Rechtsgrund dieser Zahlung unklar ist, wurde nach jahrelangen Untersuchungshandlungen Anklagen wegen Vermögensdelikten und wegen Urkundenfälschung erhoben. Die Tatsache der Zahlung der FIFA an Michel Platini ist unbestritten, einzig der Grund der Zahlung bleibt bis jetzt und auch nach der ersten Prozesswoche im Dunkeln. Und wird es wohl auch bleiben. Es fehlen letztlich die Beweise, dass die beiden ehemaligen Funktionäre die ihnen vorgeworfenen Strafbestimmungen erfüllt haben. Daran, dass den angeklagten Fussball-Oldies z.B. ungetreue Geschäftsführung nachgewiesen werden könnte, glauben offenbar nicht einmal die Anklagevertreter so richtig. Auf der Bühne der Justiz inszeniert sich Joseph Blatter wohl ein letztes Mal als Show-Talent und entlarvt die Anklage gegen ihn als Rachefeldzug von wem auch immer. Bei seinen Auftritten vor Gericht führt der bejahrte Walliser, der ab und zu von gesundheitlichen Schwächen befallen wird, die Schweizer Justiz regelrecht ad absurdum. Geradezu peinlich mutet zudem etwa der Umstand an, dass ein Richter des Bundesstrafgerichts, der vorher, auch im «FIFA-Komplex», als Ermittler tätig war, nun ähnlich eines «Kronzeugen» der Anklage aufgetreten ist. Der Mann, zwischenzeitlich nach dem unrühmlichen Abgang bei der Bundesanwaltschaft nun eben Richter in Bellinzona, ist zudem in einem anderen Verfahrensteil des «FIFA-Komplexes» zwischenzeitlich selber Mit-Beschuldigter! Derartige Vorkommnisse sind letztlich das Resultat der kleinmassstäblichen Verhältnisse in der Schweiz, welche den in allen Staatsgewalten grassierenden «Filz» begünstigen.

Es dürfen nun getrost Wetten darauf abgeschlossen werden, dass die beiden ehemaligen Fussball-Funktionäre am 8. Juli 2022 freigesprochen werden und sich an satten Entschädigungen erfreuen dürfen. Die Tessiner Justizposse um Geld und Geist im Professional-Fussball wird die Ansicht im Ausland bestärken, dass die Schweiz zur «Bananenrepublik» verkommen ist, wie es der ehemalige Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) und im Sommermärchen-Prozess freigesprochene Dr. Theo Zwanziger bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu sagen pflegt. Recht hat er leider, und der laufende Prozess in Bellinzona wird ihn in seiner Meinung bestärken.