Archiv für den Monat Juli 2022

War Reinhold Messer 14 mal ganz oben oder nicht?

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(causasportnews / red. / 29. Juli 2022) Fast immer wieder in der «Sauregurkenzeit» eilt den Medien der bald 70jährig Deutsche Eberhard Jurgalski zu Hilfe und hält der journalistischen Sommer-Ebbe entgegen, so wie letztes Jahr um etwa die gleiche Zeit (vgl. causasportnews vom 6. Juni 2021). Der, gemäss Eigenwerbung, führende Chronist zu den 8000ern, wiederholt heuer seine These, dass nicht die in den gängigen Chroniken geführten 44 Bergsteigerinnen und Bergsteiger alle 14 Berge der Welt über 8000 Meter erklommen hätten, sondern lediglich deren drei. Zu diesen Bergsteigern mit dem Erklimmungsmakel gehört auch der berühmteste Bergsteiger der Moderne, der heute 77jährige Südtiroler Reinhold Messner. Die Geschichte ist eigentlich längst abgekocht, aber eben, die «Sauregurkenzeit» macht’s möglich, dass Legenden zumindest in Frage gestellt, wenn nicht sogar zerstört werden. Denn mit der Besteigung der Top-Höhen dieser Welt ist es so eine Sache: Der Mount Everest (8849 m) ist nicht etwa mit dem Matterhorn (4478 m), mit der der Zugspitze (2962 m) oder mit dem Grossglockner (3798) gleichzusetzen; sowohl auf dem Matterhorn (ist nicht der höchste Berg der Schweiz) als auch auf der Zugspitze oder dem Grossglockner sind die höchsten Gipfel-Punkte vor Ort peinlichst genau markiert, gleichsam amtlich vermessen. Wer einen solchen Punkt auf Europas Bergen erreicht hat, wird ob der erzielten Leistung nicht mehr in Frage gestellt. Bei den 8000ern ist das alles nicht so einfach, denn selbstverständlich gibt es in der Regel ganz oben keine Markierung, welche den höchsten Punkt des Berges unverrückbar festhält. So kann es durchaus sein, dass sich ein Bergsteiger oder eine Bergsteigerin auf dem höchsten Punkt des Berges wähnt, jedoch sich effektiv auf einem leicht tiefer gelegenen Vorgipfel oder einem unebenen Grat befindet, allenfalls nur ein paar Meter unterhalb des Gipfels. Das von Eberhard Jurgalski längst ausgewertete Material führt zum Schluss, dass Reinhold Messner, der als erster Mensch auf allen 8000ern dieser Welt gestanden haben soll, sich effektiv «nur» auf 13 Gipfeln und somit nicht als erster Mensch auf allen 14 Gipfeln zuoberst befand. An der Annapurna (8091 m) habe er einige Meter vor dem Gipfel gestoppt, wird ihm entgegengehalten. Kann sein. Die Frage ist allerdings, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein 8000er als bestiegen gilt. Machen ein paar Meter Differenz zum effektiv höchsten Punkt eine Gipfelbesteigung also ungültig? Diese Frage wird derzeit in verschiedenen Medien ausführlich diskutiert, so etwa in der im linken Spektrum anzusiedelnden Zürcher Zeitung «Tages – Anzeiger» mit ihrer kontinuierlichen Neid-Berichterstattung. «Grössen wie Reinhold Messner waren gar nie auf allen 8000er-Gipfeln» titelt das Blatt kürzlich (21. Juli 2022) einigermassen genüsslich – und kramte die «olle Kamellen-Geschichte» von Eberhard Jurgalski hervor. Neben dem Südtiroler sollen von 44 Bergsteigern und Bergsteigerinnen 41 effektiv gar nicht, wie in den Chroniken geführt, auf allen Gipfeln über 8000 Metern gestanden haben; durchwegs aus Gründen, die damit zusammenhängen, dass die höchsten Punkte dieser Gipfel nicht einfach zu lokalisieren sind. Die «Sauregurkenzeit» bietet natürlich die ideale Gelegenheit, um ein mediales Pingpong zu starten. Entsprechend fiel die Antwort von Reinhold Messner (selbstverständlich ebenfalls) im «Tages-Anzeiger» vom 25. Juli 2022 aus: «Ich für meinen Teil war oben – und das nimmt mir niemand», erklärt sich der Top-Alpinist auf einer ganzen Zeitungsseite. Lehre aus der aufgewärmten Geschichte: In der Todeszone über 7000 Metern funktioniert Statistik wohl anders als auf dem Matterhorn, auf der Zugspitze oder auf dem Grossglockner…

Tour de France – ob das noch Sport ist?

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(causasportnews / red. / 27. Juli 2022) Das härteste Radrennen der Welt, die Tour de France (TdF), wird bisweilen auch «Tour der Leiden» und ähnlich genannt. Kein Sportanlass brachte soviele Helden hervor und liess unzählige Hoffnungen scheitern, wie die «Grande Boucle» in der über 100jährigen Geschichte. Die TdF bildet auch die Historie unzähliger Dramen, persönlicher Abstürze, mirakulöser Erfolge und spektakulärer Ereignisse. Sie ging vor ein paar Tagen mit dem Gesamtsieg des Dänen Jonas Vingegaard zu Ende. Die Veranstaltung ist seit Jahren umstritten, nicht erst, seit das Teilnehmerfeld so richtig durchgedopt worden ist. Anlässlich der Ausgabe 2022 gedachte vor allem Deutschland des Heldenaktes von Jan Ullrich, der vor genau 25 Jahren das Radrennen für sich entschied – um bald danach abzustürzen. In diesen Tagen erzählt das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» das Sportler- und Privatleben der revitalisierten Sport-Legende nach, dies aktuell unter dem Generaltitel «Die Tragik eines Betrügers» («Der Spiegel», 23. Juli 2022). Es ist eine Geschichte, die an sich eher in die Rubrik «Helden-Recycling» passen würde. So ist es mit den Medien: Sie fahren mit den Helden, die es werden wollen oder es schon sind, hoch oder noch höher, im «Fall Jan Ullrich» bezüglich seiner Gewaltsleistungen an der TdF mitjubelnd bis zur Alpe d’Huez hinauf und bis nach Paris; sie sind dann auch dabei, wenn es, in welcher Hinsicht auch immer, wieder bergab geht. So, wie dies bei Jan Ullrich nach seinen grössten Triumphen geschah.

Grundsätzlich war die aktuelle Auflage 2022 der TdF sportlich nichts aussergewöhnlich Spektakuläres. Das Übliche halt: courant normal à la Tour de France eben. Zwar rollte die Veranstaltung unter dem Damoklesschwert der drei Krisen, welche die Welt derzeit beherrschen und die allgemein mehr als nur stimmungsdämpfend sind: «Corona-Krise», «Ukraine-Krise», «Klima-Krise». Die letztgenannte Krise bekam das TdF-Peloton heuer besonders zu spüren. Bei 40 Grad Luft- und 60 Grad Asphalttemperaturen kam zur sportlichen Härte noch die brutale Hitz dazu – permanent aufgezeigt in stundenlangen TV-Übertragungen, welche dem Leiden der Fahrer ein Gesicht gaben. Auch wenn die Organisatoren der Rundfahrt die aufgeheizten Strassen mit Sprühfahrzeugen kühlten (sinnigerweise aber nicht die Fahrer), war die 109. Auflage der Tour etwas Besonderes und verlieh der «Klima-Krise» eine spezielle und sportliche Ausdrucksweise. Weshalb letztlich nicht nur die Medien die unbeantwortbare Frage in den Raum stellten, ob das denn alles noch Sport sei.

Formel 1 ausser Rand und Band: Tolles im Tollhaus

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(causasportnews / red. / 24. Juli 2022) In den Sommermonaten erreicht die Formel 1 meistens ihre Höhepunkte, auf und neben den Rennpisten. Seit der Niederländer Max Verstappen den Dauer-Weltmeister Lewis Hamilton als Champion abgelöst hat, ist auch eines klar geworden: Die Formel 1 hat ein Fan-Problem. Es sind dies die Holländer, die seit dem Titelgewinn ihres Landsmannes 2021 aus dem Häuschen sind und die Formel 1-Austragungsorte in ein Meer von Orange verwandeln. Soweit – sogut. Die Kehrseite dieser Medaille: Die Niederländer pflegen nicht nur eine konventionelle Fan-Kultur, sondern haben die Formel 1 und ihr Umfeld entdeckt, um so richtig die «Sau» herauszulassen. Sie verwandeln anlässlich der Renn-Wochenende einen immer noch tollen Sport in ein Event-Tollhaus. Das ginge auch noch, wenn hier nicht eine Negativ-Seite offenkundig würde. Vor allem am GP im österreichischen Spiegelberg (10. Juli 2022) wurde es manifest, dass das Fan-Problem der Formel 1 nicht nur im überbordenden Alkohol-Konsum des enthusiastischen Publikums zu orten ist, sondern vor allem dieser dazu führt, dass sich Frauen immer weniger an die Rennstrecken wagen. In Spiegelberg ging es auch ausserhalb des Renngeländes derart dramatisch zu und her, dass Übergriffe auf Frauen fast zum Normalfall wurden. Sexismus und Frauenfeindliches sowie diskriminierendes Verhalten männlicher «Fans» gegenüber Frauen bildeten den Rahmen dieses Rennsport-Festes. Es wurde gepöbelt, gegrabscht und gedemütigt. Weil dieses von den Holländern geprägte Fan-Verhalten eine neue Tendenz im Umfeld der Formel 1 zu sein scheint und das erträgliche Mass krass überschritten worden ist, wollen sich die Organisatoren der Rennen nach den flächendeckenden Klagen gegen diese gegen Frauen gerichtete Fan-Unkultur etwas einfallen lassen, um dem Treiben ein Ende zu setzen. Das wird relativ schwierig werden, zumal gerade der Motorsport immer eine Trilogie von Sport, Show und Sex abgab, auch wenn die Nummerngirls bei den Rennstarts längst der Geschichte angehören. Da wird es auch wenig nützen, dass sich die Formel 1-Fahrer schockiert und angewidert ob dem Treiben der Fans gegen die Frauen im Rahmen der Rennen zeigen. Es entspricht eher dem Mainstream, dass die Formel 1 im Besonderen und der Motorsport im Allgemeinen zum «Ballermann-Mekka» des Sportes verkommen ist; dagegen lässt sich wohl gar nichts unternehmen. So wenig, wie etwa gegen den sexistischen und frauenverachtenden Exzess auf Mallorca. Dass der «Puffmama-Song» «Layla» derzeit die Hitparadenspitzen Deutschlands stürmt, sagt wohl alles. Und dass private TV-Sender aus der Schmuddel-Ecke mit der Formel 1 seit Jahrzehnten gigantische Zuschauerquoten erreichen, ist auch kein Zufall. Sport und Erotik als Symbiose verkauft sich eben stets gut. Das alles sei hier lediglich im Sinne des konventionellen Journalismus’ festgehalten und aufgezeigt nach dem Grundsatz: «Sagen, was ist» (gemäss dem «Spiegel»-Gründer Rudolf Augstein).

So bleibt, von diesen Phänomen empört Kenntnis zu nehmen (Empörungsgesellschaft), Betroffenheit zu mimen (Betroffenheitsgesellschaft) und die aus dem Ruder gelaufene Fan-Kultur in der Formel 1 anzuprangern (Verurteilungsgesellschaft). Ändern wird sich deshalb auch hier nichts, wie auch sonst nicht in der Eventbranche. So musste das Publikum soeben empört und schockiert zur Kenntnis nehmen, dass der Sexismus sogar bei den Wagner-Festspielen in Bayreuth ausartet. Körperliche Übergriffe, sexistisches Gehabe und perverse SMS-Praktiken soll es hinter den Kulissen der Festspiele auf dem «Grünen Hügel» geben, eher nicht praktiziert durch Tristan und Isolde auf der Bühne. Auch in der Filmbranche soll es allenthalben hoch zu und hergehen. Viele Details hierzu wird die Öffentlichkeit nie (mehr) erfahren, denn der schillernde Regisseur und Frauenversteher Dieter Wedel hat alle Geheimnisse hierzu soeben ins Grab mitgenommen.

Demnach halten es die Philosophen letztlich auch mit diesem Thema sibyllinisch und stellen resigniert fest: «So ist die Welt, und müsste nicht so sein».

Ausschluss Russlands aus dem Sport rechtskonform

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(causasportnews / red. / 20. Juli 2022) Das war vorauszusehen: Grundsätzlich ist der Ausschluss Russlands bzw. der Sportverbände und -vereine wegen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem organisierten Sport möglich und demnach rechtskonform (vgl. dazu auch causasportnews vom 12. Juli 2022). In diesem Sinne hat sich der Internationale Sportschiedsgerichtshof CAS in Lausanne in ersten Entscheidungen geäussert. Es ging dabei um die Sparte Fussball. Relativ zügig nach Kriegsbeginn haben der Kontinentalverband Europas (UEFA) sowie der Internationale Fussballverband (FIFA) den Fussballverband Russlands (RFS), der seit 1912 Mitglied des Weltfussballverbandes und seit 1992 des Europäischen Verbandes UEFA ist (Anmerkung: Die Kontinentalverbände sind selbständige FIFA-Sektionen und damit Vereine nach schweizerischem Recht; auch die FIFA ist ein Verein nach schweizerischem Recht mit Sitz in Zürich) aus dem internationalen Fussballgeschehen ausgeschlossen; dabei handelt es sich formell wohl um Suspendierungen, die dereinst auch wieder aufgehoben werden können. Auch Klubs und Einzelsportler trafen die Massnahmen von UEFA und FIFA. So gelangten die ausgeschlossenen Klubs (St. Petersburg, Sotschi, ZSKA Moskau und Dynamo Moskau) an das Schiedsgericht und blitzen ab. Entscheide bezüglich Individualsportler und -sportlerinnen wurden noch nicht bekannt. Am einschneidendsten war für den Verband Russlands die Elimination aus der Qualifikation für die Fussball-WM-Endrunde zum Jahresende in Katar.

Der CAS begründete die Bestätigung der Suspensionen mit noch nie dagewesenen Umständen aufgrund des von Russland losgetretenen Krieges. Die Reaktionen hierauf seitens der FIFA und der UEFA verhielten sich innerhalb der Statuten, verhiess es aus Lausanne. Das völkerrechtswidrige Vorgehen gegen die Ukraine zeitige u.a. einschneidende Konsequenzen auf den organisierten Sport, der aus Gründen der Sicherheit und der ordnungsgemässen Abläufe des Sportbetriebes zu diesen Mitteln greifen dürfe.

Bezüglich der von den Suspensionen mittelbar betroffenen Sportlern und Sportlerinnen äusserte sich der CAS in einem obiter dictum dahingehend, dass die einzelnen Sporttreibenden an sich nichts dafür könnten und hierfür keine Verantwortung tragen würden, wie sich ihr Land (Russland) verhalte. Was natürlich unzutreffend ist, solange diese Athleten und Athletinnen einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Heimatland aufweisen, etwa durch die Nationalität. Diese Verständnisäusserungen seitens des CAS mit Bezug auf die Individualsportlerinnen und -sportler legt die Einschätzung nahe, dass russische Sportlerinnen und Sportler durchaus Chancen haben, beim CAS die Zulassung zum organisierten Sport zu erstreiten, was natürlich verheerend wäre; dem in der Regel opportunistisch und weniger juristisch als politisch entscheidenden CAS ist jedoch auch diese Fehlleistung zuzutrauen. So, wie es die Teilnahme russischer Sportlerinnen und Sportler nach dem Staats-Doping-Skandal in Russland gebilligt hat. Diese durften, obwohl sie ein Teil des Systems waren und sind, als «neutrale» Teilnehmende weiterhin im internationalen Sport mitwirken. Dieser «Sündenfall» des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) und des CAS vor Russland wirkt bis heute nach.

Wie erwartet: Barcelona statt Basta

(causasportnews / red. / 17. Juli 2022) Es kam so, wie es kommen musste und so, wie erwartet: Robert Lewandowskis Zeit beim FC Bayern München ist abgelaufen. Der wohl derzeit beste Stürmer der Welt wechselt zum FC Barcelona. Der noch bis im nächsten Jahr laufende Arbeitsvertrag des 33jährigen Polen mit dem Münchner Nobel-Klub ist gegen eine Vertragsauskaufszahlung von rund 50 Millionen Euro (Gesamtpaket) vorzeitig beendet worden. Dass der Top-Fussballer letztlich seinen Wechselwunsch durchsetzen konnte, entspricht den Gesetzmässigkeiten im Professional-Fussball, wenn sich ein Spieler trotz laufenden Vertrages verändern will. Gereizt auf das Thema Robert Lewandowski und den thematisierten Wechsel zum FC Barcelona angesprochen, beendete der Vorstandsvorsitzende der FC Bayern München AG, Oliver Kahn, die Diskussionen hierüber vor ein paar Wochen auf seine Art und Weise. Mit einem «Basta», genug des Schwurbelns, wies der «Titan» auf den noch bis 2023 laufenden Vertrag hin, den es zu erfüllen gelte – Ende der Diskussion eben. Jetzt heisst es in der «Causa Robert Lewandowski» doch «Barcelona statt Basta», wie die Medien vermelden. Der FC Barcelona, der das Rennen um Robert Lewandowski gemacht hat, war sich über den Ausgang des vor einiger Zeit angezogenen Transfers ziemlich sicher, ja, konnte sicher sein (causasportnews vom 5. Juni 2022). Für den polnischen Nationalspieler ist es wohl die letzte Chance, nochmals richtig und mit besseren Erfolgsaussichten als mit dem FC Bayern München im europäischen Top-Fussball mitzumischen. Mit den Münchnern den elften Deutschen Meistertitel in Serie anzupeilen, war für ihn verständlicherweise zuwenig herausfordernd. In Spanien wird Robert Lewandowski die Möglichkeit geboten, in die Fussstapfen des Kult-Fussballspielers Lionel Messi zu treten. Derweil werden in München trotz des Transfersegens die Wunden geleckt. Die Vertragsverlängerung von Serge Gnabry wird nach dem Abgang von Robert Lewandowski etwa so irre enthusiastisch gefeiert wie die Rückkehr des abgehalfterten Dieter Bohlen in die Jury von «Deutschland sucht den Superstar» in der Musik-Branche. Nie die Hoffnung und den Glauben an das Unmögliche aufgeben, und vor allem keine Schwäche zeigen – das gilt in den Eventsegmenten Sport und Musik gleichermassen.

Weiterer Rachefeldzug der FIFA gegen Joseph Blatter

(causasportnews / red. / 15. Juli 2022) Kaum haben sich die Wogen nach den Freisprüchen des Bundesstrafgerichts in Bellinzona in der Causa Joseph Blatter und Michel Platini, es ging dabei um eine FIFA-Zahlung von zwei Millionen Franken an den ehemaligen Star-Spieler und Top-Funktionär Michel Platini (vgl. auch causasportnews vom 8. Juli 2022), geglättet, wird für Joseph Blatter neues Ungemach aus Zürich bekannt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten und den Ex-FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke, der kürzlich in einem Berufungsprozess noch nicht rechtskräftig schuldig gesprochen wurde (causasportnews vom 25. Juni 2022) ein Strafverfahren eröffnet. Auf Anzeige des Weltfussballverbandes hin soll die Strafverfolgungsbehörde am Sitz der FIFA die Finanzierungs-Rechtskonformität des 2016 eröffneten FIFA-Museums untersuchen und allenfalls Anklage erheben. Kein Zweifel, das Museum im Enge-Quartier in Zürich kostet den Weltfussballverband eine schöne Stange Geld. Die Rede war vor der Eröffnung vom teuersten Mieterausbau, den es in der Stadt Zürich je gegeben haben soll. Die FIFA ist in einer Liegenschaft des Versicherungskonzerns «Swiss Life» eingemietet, für knapp zehn Millionen Franken jährlich; und das während 30 Jahren! Über die Betriebskosten ist nichts bekannt, aber klar ist, dass die Eintritte bei weitem nicht ausreichen, um die horrenden, laufenden Ausgaben auch nur ansatzweise zu decken. Das alles soll nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft und später allenfalls der Gerichte werden, wenn es nach dem Willen des Anzeigeerstatters FIFA geht. Die Anzeige ist zwar seit geraumer Zeit eingereicht worden, blieb bei der Staatsanwaltschaft aus unerklärlichen Gründen aber liegen. Jetzt, und nach dem Blatter-Freispruch in Bellinzona, soll diese Angelegenheit beförderlich erledigt werden. Sie dürfte, wohl bereits in einem früheren Stadium, so enden wie die in Bellinzona verhandelte Strafsache. Die Anzeige stösst nicht nur in Fachkreisen auf Unverständnis, zumal das Museums-Projekt und alle Kosten durch die zuständigen Organe der FIFA geprüft und autorisiert worden sind. Die Realisierung des FIFA-Museums war also ein rein unternehmerischer Entscheid des Verbandes. Für die Kritiker der FIFA ist die Strafsache ein weiterer Mosaikstein im Rachefeldzug des Weltfussballverbandes gegen den ehemaligen, nun 86jährigen Präsidenten. Als Treiber auch dieser Attacke unter Wallisern – Joseph Blatter stammt aus Visp, Gianni Infantino aus Brig – gilt der aktuelle FIFA-Präsident. Dafür erntet der 52jährige Walliser Kritik, die allerdings, wie alles sonst im Zusammenhang mit Joseph Blatter, am ungeliebten Fussball-Funktionär abperlt.

Rückblende: Nach dem Freispruch für Joseph Blatter vor einer Woche in Bellinzona hatte die FIFA als geschädigte Partei (!) in Spott und Häme eingesteckt. Nicht gut kamen auch die Medien weg, welche den juristischen Sieg Joseph Blatters, wenn überhaupt, eher säuerlich vermeldeten – und das Desaster der Bundesanwaltschaft in diesem Prozess herunterspielten. Die Schweizer Medien, wie «Neue Zürcher Zeitung», «Tages Anzeiger», «Blick» sowie das Staatsfernsehen («SRG») schiessen zusammen mit der FIFA seit geraumer Zeit gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter oder schweigen ihn tot, wie mehrheitlich nach der Urteilsverkündung in Bellinzona. Dies hat dann schliesslich dazu geführt, dass Joseph Blatter vom Bundesstrafgericht eine Entschädigung von 20 000 Franken für die mediale Vorverurteilung zugesprochen erhalten hat! Das soviel zu den Aktivitäten der «vierten Gewalt» im Staat, die immer stärker von ebendiesem Staat finanziert wird.

Claudia Pechstein siegt vor dem Bundesverfassungsgericht

(causasportnews / red. / 13. Juli 2022) Es gibt Prozesssiege, bezüglich derer man nicht so genau weiss, was sie letztlich wert sind. Ein solcher Prozesserfolg dürfte das von der 50jährigen Athletin mit Pauken und Trompeten verkündete und kommentierte Urteil des Deutschen Bundesverfassungsgerichts sein, das der erfolgreichsten Eisschnellläuferin aller Zeiten die Führung eines Schadenersatz- und Genugtuungsprozess gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) vor dem Münchner Oberlandesgericht ermöglicht (Urteil vom 3. Juni 2022; 1 BvR 2103/16). Der Ausgang jenes Verfahrens ist allerdings ungewiss. In jedem Fall bedeutet der Prozesserfolg vor dem höchsten Gericht Deutschlands zweifelsfrei ein Prestigeerfolg für die auch auf juristischer Ebene kämpferische Sportlerin, der jedoch nicht ganz so unerwartet eingetreten ist, nachdem im Februar 2019 bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Gehörsverletzung durch den Court of Arbitration for Sport (CAS) festgestellt hatte (vgl. causasportnews vom 6. Februar 2019).

Warum nun das deutsche Bundesverfassungsgericht für den 15-seitigen Entscheid sechs Jahre, davon drei Jahre seit dem Urteil des EGMR, benötigt hat, darf an dieser Stelle durchaus kritisch hinterfragt werden. In Lausanne jedenfalls, wo der CAS seinen Sitz hat, wurde zwischenzeitlich längst die Verfahrensordnung angepasst, sodass der Richterspruch aus Karlsruhe kaum Auswirkungen auf aktuelle und künftige Verfahren vor dem CAS zeitigen dürfte.

Für Claudia Pechstein hingegen haben sich die Aussichten auf Rehabilitierung in sportlicher und finanzieller Hinsicht durchaus verbessert. Die fünffache Olympiasiegerin wurde 2009 wegen eines Dopingvergehens, das sie stets bestritten hat, für zwei Jahre gesperrt. Es waren auffällige Blutwerte, die zu dieser Sanktion führten. Die bestrafte Athletin führte diese ungewöhnlichen Werte auf eine vererbte Blutanomalie zurück. Letztlich wurde die Sanktion vom Schweizerischen Bundesgericht bestätigt. Dennoch begehrte die 50jährige Ausnahmesportlerin von der ISU Schadenersatz und Genugtuung, u.a. vor deutschen Zivilgerichten. Trotz einer bestehenden, bzw. von Verbandsseite behaupteten Schiedsgerichtsvereinbarung entschied das Oberlandesgericht München 2015, dass dieser Klageweg vor einem ordentlichen Gericht offenstehe, weil die zur Diskussion stehende Schiedsvereinbarung nichtig sei. Der Bundesgerichtshof urteilte dann allerdings, dass die Schiedsvereinbarung gültig und die Klage somit insgesamt unzulässig sei, was nun das Deutsche Bundesverfassungsgericht verwarf.

Der Schadenersatz- und Genugtuungsprozess von Claudia Pechstein gegen die ISU wird nun vor dem Münchner Oberlandesgericht fortgesetzt werden. Letztlich wird sich dort zeigen, ob der Sieg der Athletin in Karlsruhe mehr als ein Pyrrhussieg gewesen ist. Ohne einer Entscheidung des Münchner Gerichts (und danach wohl höherer Instanzen) vorgreifen zu wollen, sei an dieser Stelle die Bemerkung angebracht, dass in Anbetracht der vom Schweizerischen Bundesgericht als rechtskonform qualifizierten Dopingsanktion ein Erfolg von Claudia Pechstein im Schadenersatz- und Genugtuungsprozess wohl eher überraschen würde. Aber vielleicht wird das Damoklesschwert einer gerichtlichen Entscheidung dazu führen, dass sich die Parteien aussergerichtlich vergleichen, was aber aufgrund der von Claudia Pechstein in den Raum gestellten Schadenersatzsumme von mehreren Millionen Euro dann doch wieder eher unwahrscheinlich anmutet. Affaire à suivre auch hier.

Jetzt wird es justiziabel – können Russlands Sportlerinnen und Sportler ausgeschlossen werden?

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(causasportnews / red. / 12. Juli 2022) Kaum jemand hat damit gerechnet, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine über Monate gehen würde und noch andauern wird. Seit dem 24. Februar 2022 wird die Ukraine von einem Schurkenstaat zusammengebombt und die Bevölkerung malträtiert. Ein Wahnsinniger und das Regime in Moskau terrorisieren seither auch die ganze zivilisierte Welt. Es ist nicht der Krieg eines Diktators, sondern die Aggression eines Staates gegenüber einem anderen Staat; Diktator und Regime werden von einem Volk praktisch ausschliesslich gestützt. Der Westen verspricht seit Monaten Hilfe und wägt ab, wie dehnbar die Ethik, die sich blutarm präsentiert, bei der Verfolgung der Eigeninteressen sein kann. Er verlangt nun immer mehr, weil der Krieg aus dem Ruder laufen wird, Gespräche mit den Kriegstreibern – und meint, im Eigeninteressen, eigentlich Kapitulation. Was die Geschichte lehrt, wird überdies Tatsache: Sanktionen sind nichts anderes als ein Bumerang. Gewalt lässt sich nur mit Gewalt eliminieren; für die Verfolgung der genannten Eigeninteressen ist diese, im Moment zumindest, keine Option. Das Fressen in geheizten Räumen kommt vor der Moral. Der Krieg in Europa scheint jedoch erst begonnen zu haben.

Im Zuge der allgemeinen Sanktionierungen reagierte auch der organisierte Sport – zumindest teilweise. Doch auch diesbezüglich herrscht immer mehr Kriegs- und Sanktionsmüdigkeit. Russische Sportlerinnen und Sportler, Klubs, Verbände und Organisationen wurden und werden von der Sportwelt ausgegrenzt und aus dem organisierten Sport verbannt. Das war folgerichtig, denn wer eine Nähe zu Russland aufweist, das kann auch eine Staatsbürgerschaft sein, muss damit rechnen, als vom Schurkenstaat kontaminiert vom Sport mit seinen tragenden Werten ausgeschlossen zu werden (was auch für Athletinnen und Athleten aus dem Russland-hörigen Weissrussland gilt). Nach Monaten hat sich die zivilisierte Welt weitgehend an den brutalen Krieg in Europa gewöhnt, und es werden die Forderungen lauter, Russlands Vertreterinnen und Vertreter wieder am organisierten Sport teilnehmen zu lassen. Die Begründung: Athletinnen und Athleten mit russischer Nationalität könnten schliesslich nichts dafür, dass ihr Land als hemmungsloser Aggressor auftritt. So einfach ist es allerdings nicht, weil Russland immerhin einen derart rücksichtlosen und egoistischen Krieg in Europa führt, der in der Moderne seinesgleichen sucht. Es wird zurückgeblendet auf das Jahr 1939, als Deutschland, ebenfalls mit einem irrwitzigen Diktator an der Spitze, mit dem Angriff auf Polen den 2. Weltkrieg entfesselte. Russland geht mit brutalster Gewalt vor, bombt Teile der Ukraine in Schutt und Asche und mordet auf’s Übelste drauf los. Jegliches Recht, so auch das (Kriegs-)Völkerrecht, wird von Russland ausgeblendet. Die einzige Regel, an die sich dieses Land hält, ist diejenige, sich an keine Regel zu halten. Wer in dieses Geschehen involviert ist, ob direkt oder indirekt, muss Folgen gewärtigen.

Wie reagiert also der organisierte Sport auf diese beispiellose Aggression Russlands als Staat mit entsprechenden Mitdenkern und Mithandelnden im In- und Ausland? Heterogen, jedoch grundsätzlich mit Linie.

Zum Beispiel im Tennis: Die privaten Wimbledon-Organisatoren haben Spielerinnen und Spieler vom prestigeträchtigen Turnier ausgeschlossen, um Russland keine Sport-Plattform zu gewähren (causasportnews vom 29. Mai 2022). England war schon immer das effizienteste Bollwerk gegen alles Böse. Dass sich bei den Frauen die russisch-stämmige Kasachin Jelena Rybakina durchsetzte, war für die hehre Welt des Sports verschmerzbar.

Zum Beispiel in der Leichtathletik: Russlands Hochspringerin Marija Lassizkene will ihre Startberechtigung am Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne erkämpfen.

Zum Beispiel im Fussball: Das TAS wird sich in nächster Zeit auch mit Klagen gegen internationale Sportverbände, welche russische Klubs, Verbände und Spielerinnen und Spieler ausgeschlossen haben, befassen müssen. Vor allem der Europäische Fussballverband UEFA zeigte sich konsequent, um eine sportliche Antwort auf Russlands Aggression zu geben. Der Verband verzichtet auf viel Geld.

Zum Beispiel in der Formel 1: Der junge Russe Nikita Masepin wurde vor dem Saisonstart vom Haas F1- Team entlassen und klagt nun dagegen.

Prozessiert wird auch im Kunstturnen, im Eisschelllauf, im Eishockey und in weiteren Sportarten. Der Grundtenor ist stets derselbe, nämlich, dass für die Ausschliessung aus dem Sport keine satzungsmässige Grundlagen bestehen würden. Das ist grundsätzlich richtig, doch aufgrund der Ausschliessungsbestimmungen in den Statuten der Sportverbände und -organisationen lässt sich die Ausschliessung von Sportlern z.B. wegen ihrer Nationalitätszugehörigkeit (Russland) etwa als ungeschriebener Rechtsgrundsatz vertreten. Es kommt hinzu, dass der private, weltumspannende Sport weitgehend nach schweizerischem Recht funktioniert. In diesem Bereich wird die Privatautonomie hoch gehalten. Die Verbände und Organisationen dürfen selber festlegen, wer am Sport soll teilnehmen können. Das können letztlich auch nur Sportlerinnen und Sportler sein, welche sich von der beispiellosen Aggression Russlands klar distanzieren. Vor allem müssen es sich auch die Konkurrentinnen und Konkurrenten russischer Sportlerinnen und Sportler nicht gefallen lassen, sich sportlich mit Angehörigen dieses Staates messen zu müssen. Ein Staat, der die Grundsätze jedes zivilisierten Zusammenlebens ignoriert und sich an keine Regelung des friedlichen Zusammenlebens hält, verstösst so auch gegen die Grundwerte des Sportes. Russische Sportlerinnen und Sportler, welche sich von ihrem Staat nicht lossagen, unterliegen dem ungeschrieben Rechtsgrundsatz der Kontamination. Die Anwendung dieser «Kontaminationsregel» im Sport ist übrigens keine Neuschöpfung der Rechtslehre; man kennt sie etwa aus der Leichtathletik bei Dopingverstössen. Wie die angehobenen und die bevorstehenden Verfahren um ausgeschlossene Sportlerinnen und Sportler ausgehen am TAS und an zivilen Gerichten weltweit letztlich ausgehen werden, ist schwierig abzuschätzen, die Juristerei steht der wankelmütigen, opportunistischen Politik oft in nichts nach. Insbesondere bei dieser Frage tritt eine juristische Binsenweisheit als schöne Seite der Juristerei zu Tage: Es lässt sich alles begründen! Die Gerichte werden nun insbesondere in etlichen Fällen zu entscheiden haben, welche Sportlerinnen und Sportler mit Bezug zu Russland am Spiel, am organisierten Sportgeschehen, teilnehmen dürfen. Dabei bleibt auch kein Raum für Umgehungen, so, wie es das Internationale Olympische Komitee (IOK) nach dem Dopingskandal im Russischen Sport tut, indem Individualsportlerinnen und -sportler flugs zu «Neutralen» erklärt werden…

Freispruch für Joseph Blatter und Michel Platini – gerät Gianni Infantino nun in Bedrängnis?

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(causasportnews / red. / 8. Juli 2022) Das war vorauszusehen (vgl. etwa causasportnews vom 12. Juni 2022): Der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und der Ex-UEFA-Präsident Michel Platini sind vom Schweizerischen Bundesstrafgericht in Bellinzona von allen strafrechtlichen Vorwürfen bezüglich einer Bezahlung von zwei Millionen Franken seitens des Weltfussballverbandes unter der damaligen Führung des jetzt 86jährigen Wallisers an den heute 67jährigen Ex-Fussballspieler und Top-Fussball-Funktionär freigesprochen worden. Kein Betrug, keine Wirtschaftsdelikte, keine Urkundenfälschungen – für das Gericht in der Schweizer Sonnenstube Tessin war der Vorgang eine klare Sache. Die zwei Millionen wurden im Rahmen eines Beratervertrages bezahlt, eines Vehikels, wie es in der Schweiz gang und gäbe ist. Für die beiden mit Schimpf und Schande aus ihren Ämtern und Funktionen gejagten Funktionäre bedeutet dieser Freispruch eine besondere Genugtuung, für die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist er eine veritable Katastrophe. Die Untersuchungs- und Anklagebehörde des Bundes mit durchwegs wenig Fachkompetenz und Exponenten mit umso grösserem Geltungsdrang richten der Schweiz mit ihren oft unüberlegten Aktivitäten permanent Schaden zu, und zwar nicht nur in pekuniärer Hinsicht (die Untersuchung gegen Joseph Blatter und Michel Platini sowie die Anklageerhebung dürften den Schweizer Staat Millionen kosten). Vor allem unternimmt diese Behörde mit hohem Filz-Potential mit Anklagen, wie nun dieser in Bellinzona, alles, um dem Ruf der Schweiz als «Bananenrepublik» (dies insbesondere die Qualifikation des langjährigen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger) gerecht zu werden. Nebenbei: Die in Bellinzona Angeklagten und nun Freigesprochenen werden von den Schweizer Steuerzahlern mit Zehntausenden von Franken entschädigt; Joseph Blatter wird aus der Staatskasse überdies eine Genugtuung bezahlt.

Die herbe Niederlage der Bundesanwaltschaft ist letztlich auch eine Schlappe für den Weltfussballverband FIFA, der im Prozess als geschädigte Partei (!) auftrat und permanent alles tut, um den verhasst gewordenen ehemaligen FIFA-Präsidenten zu drangsalieren. Das Urteil, wenn es denn rechtskräftig werden wird (es kann noch an das Schweizerische Bundesgericht gezogen werden), könnte insbesondere zum Bumerang für den amtierenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino werden. Der 52jährige Nachfolger von Joseph Blatter profitierte 2015 von diesem Vorgang der angeblich ungerechtfertigten Zahlung der FIFA an Michel Platini. Der designierte Nachfolger von Joseph Blatter wurde deswegen als Kandidat für das FIFA-Präsidium ausgeschlossen – und Gianni Infantino erbte. Was sich damals in dieser Causa genau zutrug, und insbesondere, ob Michel Platini damals trickreich aus dem Präsidenten-Rennen geworfen worden war, wird nun wohl in nächster Zeit ans Licht kommen. Sollte der damalige UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino ein Doppelspiel gespielt haben und auf unreelle Weise mitgeholfen haben, Michel Platini nicht auf den FIFA-Thron steigen zu lassen, sind seine Tage als FIFA-Präsident wohl gezählt. Interessant dürfte nun die Abklärung werden, wer wann und wie die Bundesanwaltschaft auf den Zwei-Millionen-Deal zwischen der FIFA und Michel Platini aufmerksam gemacht hat. Affaire à suivre also.

Den Frauenfussball «auf Teufel komm’ raus» fördern?

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(causasportnews / red. / 3. Juli 2022) Unvergessen sind die Worte des ehemaligen Präsidenten des Weltfussballverbandes FIFA, Joseph Blatter, der vor der Frauen-Fussball-Weltmeisterschaft 2011 in Deutschland die Förderung des Frauenfussballs zum sportlichen «Credo» des Weltverbandes machte. Mehr noch: «Auf Teufel komm’ raus» sollte der Stellenwert der Kickerinnen rund um den Erdball gestärkt und optimiert werden. Der Walliser, der in den nächsten Tagen, zusammen mit Michel Platini, einem Strafurteil des Schweizerischen Bundessstrafgerichts entgegenblickt (vgl. auch causasportnews vom 12. Juni 2022) stand damals unter dem Einfluss des grandiosen «Sommermärchens» anlässlich der WM-Endrunde der Männer 2006 in Deutschland. Was bei den Männern möglich sei, müsse sich auch bei den Frauen bewerkstelligen lassen, meinte Joseph Blatter, und legte gleich nach: «Die Zukunft des Fussballs ist weiblich». Einerseits erkannte der Ex-FIFA-Präsident im Frauenfussball ein Marketingpotential, immerhin leben auf dem Erdball mehr Frauen als Männer, anderseits galt und gilt der Charmeur mit dem Sport-Vermarktungsinstinkt zumindest stets als Frauen-Versteher. Doch der verordnete Frauen-Fussball-Boom wollte damals nicht so recht in Schwung kommen, weshalb Joseph Blatter vor der Frauen-WM 2011 alle Kräfte in der FIFA-Zentrale mobilisierte, um die Stadien in Deutschland einigermassen zu füllen. Nachdem es die Mannschaft Deutschlands nicht in den Final schuf (dort schlug im Endspiel Japan die USA dramatisch), blieb die Neuaufläge des «Sommer-Märchens» aus, und die Attraktivität des Frauen-Fussballs bewegte sich künftig auf bescheidenem Niveau.

Jetzt stehen die Europameisterschaften der Frauen-Fussballerinnen vor der Tür. In England werden demnächst 16 Nationalteams um den EM-Titel kämpfen. Der diesjährige Kontinental-Wettbewerb wird in sportlicher Hinsicht kaum grosse Wellen werfen, obwohl die Gleichberechtigungs-Bemühungen an allen Fronten und auf allen Ebenen ins Unermessliche steigen und somit auch der Frauen-Fussball von diesem Sog erfasst ist. In einigen Ländern sind schon einmal die EM-Prämien der Frauen denjenigen der Männer angeglichen worden. In der kommunistisch beherrschten Stadt Zürich sollen die Spiele der Europameisterschaft in den Aussenbereichen der Gastronomie gezeigt werden können; so, wie in solchen Fällen bei den Männern. «Stadt Zürich behandelt Frauenfussball erstmals gleichwertig», frohlockt das Zürcher Links-Blatt «Tages-Anzeiger» (2. Juli 2022) erwartungsfroh.

Ob dadurch das Fussballfeuer für die kickenden Frauen entfacht werden kann, wird sich am 31. Juli 2022 zeigen, wenn der neue Europameister, für den es (noch) keine weibliche Bezeichnung gibt, im Finalspiel im Wembley-Stadion gekürt wird. Wie sich der Frauen-Fussball nun auch entwickeln und nachhaltig präsentieren soll, lässt sich weder verordnen noch herbeisehnen. Ob der Frauen-Fussball zum realen Pendant des Männer-Fussballs wird, dürften letztlich die Fussball-Konsumentinnen und -Konsumenten entscheiden, und zwar durch entsprechende TV-Einschaltquoten sowie durch Nutzung der neuen Medien. Obwohl es dem Zeitgeist der Gleichberechtigungs-Bestrebungen widerspricht, wird man dem Publikum den Entscheid überlassen müssen, den Frauen-Fussball nicht zu mögen und ihn folglich zu verschmähen. Wie sagte es kürzlich ein männlicher Sportfan: «Ich nehme mir das Recht heraus, den Frauen-Fussball zu verschmähen».