(causasportnews / red. / 29. Mai 2017) Seit Jahren wird das Thema „Doping“ im Fussball kontrovers diskutiert. „Doping bringt im Fussball nichts“, lautet in der Regel die Stellungnahme von Seite des Fussballs; „auch im Fussball ist Doping als reale Bedrohung der sportlichen Integrität zu qualifizieren“, meinen Experten im Allgemeinen. Die Antwort auf die Frage müsste wohl ausgewogen lauten: „Es kommt drauf an“. Ein Blick auf die Liste der verbotenen Mittel und Massnahmen führt wohl zur evidenten Forderung, dass Doping auch im Fussball bekämpft gehört. Im Zusammenhang mit der Dopingdiskussion im Fussball wurden beispielsweise immer wieder Anabolika (aufbauende Steroide) und Amphetamine (Stimulanzien) genannt. Dopingfragen stellen sich markant seit den Fehltritten des argentinischen Fussball-Stars Diego Maradona, der Weiterlesen
Archiv für den Monat Mai 2017
Ticketing-Fusion (einstweilen) geplatzt
(causasportnews / red. / 26. Mai 2017) Die 2016 angekündigte Fusion der beiden führenden Schweizer Ticketing-Unternehmen „Ticketcorner“ und „Starticket“ ist – zumindest vorläufig – geplatzt. Den auch in den in der Sport-Eventbranche dominierenden Firmen ist ein Zusammengehen von der Schweizerischen Wettbewerbskommission („Weko“) untersagt worden, weil dies, so die „Weko“, zu einer (unzulässigen) marktbeherrschenden Stellung der fusionswilligen Ticketing-Player führen würde.
Hinter den beiden Ticketing-Unternehmen stehen die beiden Schweizer Verlage „Tamedia“ („Startickt“) und „Ringier“ („Ticketcorner“); an „Ticketcorner ist zudem der Deutsche Ticketkonzern „CTS Eventim“ beteiligt. Durch eine Fusion würden die fusionierenden Ticketing-Unternehmen einen Marktanteil von gegen 90% erreichen, was der „Weko“ ein Dorn im Auge ist. Pro Jahr werden durch „Ticketcorner“ und „Starticket“ zwischen 15 und 20 Millionen Tickets verkauft. Noch scheint in diesem Fusionsprojekt das letzte Wort nicht gesprochen zu sein: Die Verlage wollen allenfalls gegen den „Weko-Entscheid“ gerichtlich ankämpfen; sie sind der Auffassung, dass die „Weko“ mit der Negativ-Entscheidung die „dynamischen Marktentwicklungen“ im Ticket-Markt verkannt habe. Im Falle einer gerichtlichen Beurteilung würde sich der Hauptstreitpunkt wohl um die Definition des „relevanten Marktes“ drehen. Damit hängt letztlich unter anderem die Bestimmung des Marktanteils zusammen. Mit dem Schweizer Ticketing-Markt und insbesondere mit „Ticketcorner“ hatte sich die „Weko“ in der Vergangenheit schon verschiedentlich befassen müssen (siehe dazu auch Kartellrechtswidriges Verhalten von Ticketcorner AG und AG Hallenstadion Zürich und die Printausgabe 4/2016 von Causa Sport; CaS 2016, 369).
„Fall Vanessa Sahinovic“ – Verunglückt als Arbeitnehmerin
(causasportnews / red. / 24. Mai 2017) Tragisches ereignete sich anlässlich der Europaspiele vor fast zwei Jahren in Baku (Aserbaidschan): Die damals 15jährige österreichische Synchronschwimmerin Vanessa Sahinovic wurde auf dem Gehsteig von einem Shuttle-Bus der Organisatoren überfahren und so schwer verletzt, dass sie Querschnittlähmungen erlitt. Die ehemalige Sportlerin wird wohl zeitlebens an den Rollstuhl gebunden sein; die Familie Sahinovic baut auf Grund dieser Umstände derzeit ein behindertengerechtes Haus. Nebst der menschlichen Tragödie weist der Vorfall auch eine wirtschaftliche Komponente auf. Die ehemalige Spitzen-Synchronschwimmerin wird das Leben, wie es vor dem Unfall war, nicht mehr führen können. Die finanziellen Folgen sind noch nicht absehbar. Es ist deshalb naheliegend, dass der Unfall vom 11. Juni 2015 auch zum „Versicherungs-Fall“ wird, bzw. bereits geworden ist. Insbesondere stellt sich dabei die Frage, ob der Unfall in Baku als Freizeitunfall oder als Arbeitsunfall zu qualifizieren ist. Hierzu hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Wien für eine wegweisende Klärung gesorgt: Vanessa Sahinovic sei damals nicht als Freizeitsportlerin in Baku gewesen, sondern das Rechtsverhältnis zwischen der Sportlerin und dem entsendendem Verband (konkret war dies das Österreichische Olympische Komitee, ÖOK), müsse als Dienstverhältnis – mit den umfassenden versicherungsrechtlichen Folgen – angesehen werden. Beobachter in Österreich rechnen nach diesem rechtskräftigen Entscheid mit weitreichenden Folgen allgemein für Verbände, welche Athletinnen und Athleten zu Sport-Anlässen entsenden. Für die Sportlerinnen und Sportler dürfte es indessen eine Beruhigung sein, dass derartige Vorkommnisse nicht (mehr) unter Freizeitunfälle zu subsumieren sein werden. Die Qualifikation eines solchen Ereignisses als Arbeitsunfall dient jedenfalls der sozialen Absicherung von Athletinnen und Athleten.
(Mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben von „Causa Sport“)
Schuster, bleib bei deinen Leisten…
(causasportnews / red. / 23. Mai 2017) Auch beim erfolgreichen Sportartikel-Konzern „adidas“ wachsen die Bäume nicht in den Himmel, bzw. muss die Unternehmung einsehen, dass eine Fokussierung auf das Kerngeschäft die beste Geschäfts-Erfolgsgarantie darstellt. Der deutsche Sportartikel-Gigant erwarb 1998 den französischen Skihersteller „Salomon“ und gleich dazu auch die Golf-Marke „TaylorMade“. Bereits 2005 wurde die Skisparte Weiterlesen
Siegeskauf als Betrug?
(causasportnews / red. / 22. Mai 2017) Der ehemalige kasachische Radrennfahrer Alexander Winokurow soll 2010 den Radsport- Frühjahrsklassiker Lüttich -Bastogne-Lüttich nur gewonnen haben, weil er seinem mit ihm in Führung liegenden Konkurrenten Alexander Kolobnew für den Sieg eine Geldzahlung von Weiterlesen
Roberto Heras gewinnt Schadenersatzprozess

Roberto Heras (Bildnachweis: Ckoelma at Dutch Wikipedia)
(causasportnews / red. / 19. Mai 2017) Der Spanische Oberste Gerichtshof in Madrid hat dem ehemaligen spanischen Radprofi Roberto Heras einen Schadenersatzanspruch im Umfang von € 724‘904 zuerkannt. Diese Summe entspricht dem Verdienstausfall, den der Radsportler zufolge einer fälschlich verhängten Dopingsperre in den Jahren 2006 bis 2008 erlitten hat.
Roberto Heras wurde kurz nach dem Gesamtsieg an der Spanien-Rundfahrt Vuelta im September 2005 positiv Weiterlesen
Vom Täter zum Opfer

Uli Hoeness (Bild wikimedia: author Harald Bischoff
(causasportnews / red. / 15. Mai 2017) Unserer irren Welt von Fake-News und Medien-Chaos hat ein bestandener Fussball-Funktionär eine weitere Komponente hinzugefügt: Die Selbst- und Dritt-Täuschung. Dass auch Sportfunktionäre ab und zu in einer Parallelwelt leben, ist nicht neu, und diesbezügliche Phänomene wären auch keine Zeile wert. Doch was sich vor einigen Tagen im Fürstentum Liechtenstein zugetragen hat, verlangt Erwähnung – weil das Ereignis Gepflogenheiten manifestiert, die mehr als nur mit Stirnfalten zur Kenntnis genommen werden können, sondern tief blicken lassen. – Da wird der aktuelle Präsident des FC Bayern-München (ausgerechnet) im Fürstentum Liechtenstein engagiert; nicht nur um über Fussball zu sprechen, sondern vor allem über sich selber. In der Hofkellerei des Fürstenhauses, im berühmten Vaduzer „Torkel“, durfte sich Uli Hoeness im Rahmen eines Business-Lunches, für den 375 Franken pro Person zu bezahlen waren, vor allem in eigener Sache artikulieren. Organisiert wurde der Anlass von einer Event-Agentur. Gemäss Medienberichten war anlässlich dieses „Networking-Anlasses“ unter dem Titel „Meet the president“ neben Fussballerischem auch viel Persönliches und diesbezüglich Erstaunliches zu hören. „Ein Freispruch wäre völlig normal gewesen“, soll der wegen Steuerdelikten verurteilte und auf Bewährung in Freiheit befindliche Bayern-Präsident im „Torkel“ in die Runde gerufen haben. Wer solches nach erfolgter Selbstanzeige und rechtskräftiger Verurteilung mit anschliessendem Gefängnisaufenthalt sagt, muss offensichtlich seine Glaubwürdigkeit hinterfragen lassen oder belegt schlicht ein Leben in einer Parallelwelt. Dass Uli Hoeness nach seiner Verurteilung durch das Landgericht München auf weitere Rechtsmittel verzichtet hat, ist nachvollziehbar. Die unappetitliche Sache wäre zweifelsfrei noch lange in den Medien breitgewalzt worden. Zudem hätte ein Revisionsprozess noch weit mehr Details zum Innenleben des nach wie vor in Deutschland hochgelobten Funktionärs zu Tage gefördert. Etwa, wie das „Börsen-Zockersystem Hoeness“ im Detail ablief und wie es sich mit den Geldmittelflüssen verhielt. Doch die Lage präsentierte sich so, dass Uli Hoeness das Urteil des Münchner Gerichts annahm und so jede Weiterung verhinderte. Der 65jährige ehemalige Top-Fussballspieler und erfolgreiche Sport-Funktionär sieht sich nun als Opfer der Umstände. Diese haben ihn seiner Meinung nach gezwungen, das Münchner Gerichtsurteil anzunehmen. Dies hat er zwar so bestimmt, doch in seiner Parallelwelt sieht er sich deshalb als Opfer. Diese Selbsttäuschung ist in Anbetracht der Umstände evident. Die Dritt-Täuschung ist es weniger. Weshalb sonst hätten sich 108 zahlende Gäste im Fürstentum Liechtenstein diesen Exkurs in eine andere Welt für teures Geld geleistet? Wobei immerhin anzumerken ist, dass der Erlös des Anlasses einem guten Zweck zugeflossen ist.
Studie zu den Sportvereinen in der Schweiz 2017 veröffentlicht
(causasportnews / Red. / 10. Mai 2017) Seit 1996 wird die Sportvereinslandschaft Schweiz regelmässig wissenschaftlich untersucht. In diesem Rahmen hat das Observatorium Sport und Bewegung Schweiz im Auftrag von Swiss Olympic, dem Bundesamt für Sport und der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft eine Studie durchgeführt, die soeben erschienen ist („Sportvereine in der Schweiz – Entwicklungen, Herausforderungen und Perspektiven“, abrufbar unter www.sportobs.ch). Für diese Studie wurden die Verantwortlichen der 86 Swiss Olympic angeschlossenen Sportverbände und von 5‘335 Schweizer Sportvereinen befragt.
Die Haupterkenntnis der Untersuchung ist, Weiterlesen
Die Sinnfrage im Sport
(causasportnews / red. / 8. Mai 2017) Geht es um Rekorde und Ausserordentliches im Sport, wird mitunter die Sinnfrage gestellt. Etwa nach einem Todesfall oder nach einem gescheiterten Rekordversuch mit anschliessender Frustbewältigung. In der Tat kann schon hinterfragt werden, ob es sich lohnt, das Leben zu riskieren, um in Rekordzeit Berge zu erklimmen oder wie sinnvoll ein Marathonversuch unter Laborbedingungen ist.
In einer Vorbereitungsphase ist der Speed-Kletterer Ueli Steck im Mount Everest Weiterlesen
Wenn Angela Merkel im Sport aktiv wäre…
(causasportnews / red. / 5. Mai 2017) Da hätte auch der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter Regie führen können: Gemäss Kirchenrecht hat der Bischof von Chur, Vitus Huonder, pünktlich an seinem 75. Geburtstag am 21. April 2017 Papst Franziskus seinen Rücktritt als Diözesanbischof angeboten. Dieser hat den Rücktritt angenommen – allerdings überraschenderweise mit Wirkung erst an Ostern 2019. So wie in der Katholischen Kirche handhabte es Joseph Blatter, der nach einem Entscheid der FIFA-Ethikkommission Ende 2015 sein Präsidentenamt nicht mehr weiter ausüben konnte. Immer wieder verschob er seinen Rücktritt, und als er nach 17 Jahren im Amt als fast 80jähriger aller seiner Funktionen enthoben wurde, waren sich die Kommentatoren einig: Der Walliser hätte sein Amt schon früher aufgeben sollen. Entsprechende Kritik wird nun auch nach dem angebotenen Rücktritt des Kirchenmanns Vitus Huonder laut, Weiterlesen