Archiv für den Monat Januar 2021

Nie orientierungslos – auch im (Sport- und Rechts-)Leben nicht

Martin Nolte

(causasportnews / red. / 28. Januar 2021) Man wäre geneigt zu glauben, dass im Zeitalter der Navigationssysteme die Sportart «Orientierungslauf» ein Anachronismus bildet. Zwar gehört der Orientierungslauf-Sport (OL) zweifelsfrei nicht gerade zu den telegensten Publikums-Sportarten; aber OL boomt, was vielleicht auch auf die derzeit weltweit grassierende Pandemie zurückzuführen ist. Dieser Individualsport, im Wald sowie auf Wiesen und Feldern praktiziert, kann wenigstens «gefahrlos» und vor allem mit Distanz zu anderen Menschen betrieben werden. Orientierungslauf bedeutet letztlich «sich orientieren» – und das gilt gerade für OL-Läufer/innen vollumfänglich. Wie etwa für den renommierten Sportrechtler Prof. Dr. Martin Nolte von der Deutschen Sporthochschule in Köln, der den OL-Sport erfolgreich und intensiv nicht nur betreibt, sondern «lebt». An der Kölner Hochschule steht er dem von ihm 2014 gegründeten Institut für Sportrecht vor. Sportrechtliches Orientierungslaufen ist aber nur ein Themenbereich des 53jährigen Juristen, der die Maximen des Orientierungslaufs auch in seinem gesamten Berufs- und Privatleben beachtet. Sich orientieren, nie orientierungslos sein – das hat Martin Nolte, auch Co-Redaktor der Sport-Fachzeitschrift «Causa Sport» und mit dem Institut für Sportrecht in Köln zudem Kooperationspartner der Zeitschrift, durchwegs verinnerlicht (Anmerkung: «causasportnews» ist der aktuelle Blog von «Causa Sport»; so gesehen, sind diese Zeilen durchaus auch als Information in «eigener Sache» zu qualifizieren).

OL ist eine Kombination von Muskeln und Köpfchen, wie Martin Nolte, der über ein ansehnliches Erfolgs-Palmarès verfügt, zu sagen pflegt. Nur so nebenbei sei’s angemerkt: Schnelldenker Martin Nolte braucht lediglich zwischen drei und fünf Sekunden, um sich eine OL-Laufroute zu merken! Auch die üblichen Komponenten des Sports, wie Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit und Schnelligkeit sind bei dieser Sportart selbstverständlich unabdingbar. Der OL hat das Leben des agilen Sportrechts-Professors seit Kindsbeinen an geprägt. Schon das Elternhaus war entsprechend «OL-affin» ausgerichtet. Martin Nolte sagt es nicht explizit, aber für ihn ist es selbstverständlich: Der OL-Sport gehört zu den anspruchsvollsten Sportarten. Ebenso klar ist der militärische Bezug des Orientierungslaufs. Martin Nolte verbrachte seine Bundeswehrzeit in der Sportfördergruppe Warendorf «mehr im Wald als in der Kaserne», wie er sagt. Das Spiel mit Karte und Kompass begleitete ihn während seines ganzen Lebens, bis jetzt ins «hohe Sport-Alter». Wer im Rahmen dieser Sportart einmal Blut geleckt hat, kommt offensichtlich nicht mehr los davon. Martin Nolte gehört zu den rund 1500, in rund 100 Vereinen organisierten OL-Läufern in Deutschland (auch viele Frauen betrieben selbstverständlich diese Sportart auf diesem Niveau). Zehntausende üben sich immer wieder mit Karte und Kompass in der Natur – Tendenz steigend. In Schweden ist OL hinter dem Fussball die beliebteste Sportart. Welche Ziele verfolgt Martin Nolte noch in dieser Sportart? Die Teilnahme an Olympischen Spielen kann es nicht sein; OL ist nicht-olympisch. Wohl eben, weil zu wenig telegen. Der Jura-Professor wird seinen Sport weiterhin auf hohem Niveau betreiben und dabei seine wissenschaftlichen Aktivitäten nicht vernachlässigen. Bereits seine Doktorarbeit führte ihn sinnbildlich in den Wald, eben, wie einen OL-Läufer: «Die Erholungsfunktion des Waldes» (1999) war eine Untersuchung, die sich mit dem Haupt-Elixier des OL-Läufers befasste: Dem Wald. OL-Sport und Natur bilden natürlich nicht selten Spannungsfelder (etwa im Bereich des Immissionsrechts). Zum Thema «Staatliche Verantwortung im Bereich Sport» habilitierte der Kölner Sportrechtsprofessor im Jahr 2004. Und Fragen zu Staat und Recht beschäftigen ihn seit Jahren. Wie jetzt in der «Corona»-Zeit. Rechtsfragen zum organisierten Sport gibt es in der Zeit des «Geistersports» zuhauf. Nicht nur die Thematik der Staatshaftung für Sport-Wettkampfverbote gehört zu diesem brisanten Themenkomplex, der eine neue Dimension des sportrechtlichen Orientierungslaufs abgibt. OL weist Martin Nolte jedenfalls den Weg: Im Sport, im Leben und im Beruf.

(Quelle: WELT AM SONNTAG, Laufen mit Köpfchen, 24. Januar 2021, 3)

Beginn der Olympischen Sommerspiele in einem halben Jahr

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(causasportnews / red. /  23. Januar 2021) Wegen «Corona» und dem mutierenden, weltweit grassierenden Virus findet der organisierte Sport derzeit mehrheitlich in (auch löchrigen) Blasen statt. Der Fussball und das Eishockey mogeln sich von Veranstaltung zu Veranstaltung durch, mit jenen Akteuren, die sich im Moment nicht gerade in Quarantäne befinden; die Tennis-Welt zittert sich mit Hängen und Würgen dem Australian Open entgegen; und der Skisport verläuft einigermassen planmässig: Die teils sinnlosen Rasereien und die daraus resultierenden Schwerverletzten schaut eh kaum jemand mehr vor Ort an. Die erste Hilfe für verletzte Rennfahrerinnen und Rennfahrer sowie die Abtransporte mit Helikoptern ist bekanntlich telegener. In dieser Phase machen die Olympier Mut. Genau in einem halben Jahr sollen die um ein Jahr verschobenen Olympischen Sommerspiele in Tokio eröffnet werden. Nein, sie werden eröffnet! So sieht es jedenfalls der oberste Olympia-Boss, der deutsche IOK-Präsident, Dr. Thomas Bach, ein ehemaliger Fechter und Rechtsanwalt aus Tauberbischofsheim. Der behäbige Sport-Funktionär mit Tendenz zu Realitätsverlust äussert sich zwar in letzter Zeit nur (noch) selten aus seiner geschützten Sport-Organisations-Werkstatt am Sitz des IOK in Lausanne. Aber, wenn er spricht, dann hat das Hand und Fuss. Wie jetzt. Es gebe überhaupt keinen Grund, die Spiele in Japan abzusagen. Ein bisschen relativiert er diese Aussage dann doch. «Es gibt keinen Grund zu glauben, dass die Olympischen Spiele in Tokio nicht am 23. Juli 2021 im Olympiastadion von Tokio eröffnet werden», lässt er sich zitieren. Der Glaube kann bekanntlich Berge versetzen, deshalb ist an der Einschätzung des Funktionärs-Fossils aus Deutschland nicht im geringsten zu zweifeln. Auch Thomas Bach selber glaubt an das, was er sagt. Für Tokio 2021 gebe es keinen «Plan B», bestätigt denn auch der bald 70jährige Alt-Fechter. Glücklicherweise hat das Alphabet nach dem B noch ein paar weitere Buchstaben.

In Japan selber werden Olympische-Geisterspiele im Sommer (derzeit) nicht ausgeschlossen, obwohl sich das Land diese Grossveranstaltung zwischenzeitlich ins «Pfefferland» wünscht. Fernseh- und Digital-Vermarktung geht auch ohne Publikum. Wirtschaft und Sportbusiness sollen irgendwie am Leben erhalten bleiben. Nur Ministerpräsident Yoshihide Suga ist im Moment noch nicht auf Volkskurs und spricht den Olympioniken nach dem Mund. Die Spiele würden als Beweis dafür dienen, dass die Menschheit das Coronavirus besiegt hat, schwadroniert der wankelmütige, bejahrte Politiker herum. Den Glauben bemüht er nicht. Schliesslich ist er auch nicht promovierter Jurist «utriusque» (auch des Kirchenrechts, das u.a. den Glauben reguliert) wie Thomas Bach.

Springreiter Paul Estermanns Verurteilung wegen mehrfacher Tierquälerei bestätigt

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(causasportnews / red. / 22. Januar 2021) Ende des vorletzten Jahres verurteilte das Bezirksgericht Willisau den bekannten Schweizer Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei (Art. 26 Abs. 1 lit. a Tierschutzgesetz), belegte ihn mit einer bedingten Geldstrafe und büsste ihn mit 4000 Schweizer Franken. Die erste Strafinstanz sah es am 20. November 2019 (Urteilsdatum) als erwiesen an, dass der erfolgreiche Pferde-Sportler zwei Pferden starke Peitschenhiebe, die mehr als nur Spuren hinterliessen und als Misshandlungen qualifiziert wurden, verabreicht hatte. Gegen die Verurteilung appellierte der Reiter (causasportnews vom 21. Dezember 2020). Das angerufene Luzerner Kantonsgericht bestätigte nun die Verurteilung des Reiters erwartungsgemäss und sprach ihn einzig wegen Vorfällen, die sich zwischen 2014 und 2017 ereignet hatten, frei. Die Berufungsinstanz erhöhte dennoch das Strafmass leicht; hingegen wurde die von der Vorinstanz ausgefällte Busse fallen gelassen.

Die Anklageschrift in der «Causa Paul Estermann» liest sich geradezu schockierend, weil gemäss Vorhalt zwei Pferde durch Peitschengebrauch des Reiters massiv malträtiert wurden. So soll Paul Estermann das Pferd «Castlefield Eclipse» im April 2016 übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch geschlagen haben, was beim geschundenen Tier zu Schwellungen und Blutungen geführt habe. Kurz vor diesem gravierenden Vorfall soll der Reiter gegenüber demselben Pferd massiv mit der Peitsche aktiv geworden sein. Zudem soll sich Paul Estermann eines Übergriffs am Pferd «Lord Pepsi» im Herbst 2015 schuldig gemacht haben. Für diese Quälereien ist der Reiter nun auch vom Kantonsgericht verurteilt worden. Bezüglich zweier weiterer Vorfälle gegen «Lord Pepsi» zwischen 2014 und 2017 wurde der Beschuldigte freigesprochen. Da das Berufungsurteil noch nicht rechtskräftig ist und nach Vorliegen der Begründung an das Schweizerische Bundesgericht gezogen werden kann, gilt für den erneut verurteilten Reiter nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Wird im Pferdesport gegenüber dem «Sportgerät Pferd» die Peitsche eingesetzt, überkommt den Betrachter seit jeher ein ungutes Gefühl; wer sich etwa das berühmte Pferdehindernisrennen in Aintree bei Liverpool anschaut, packt bei ausreichend vorhandener Empathie regelrecht das Grausen, wenn die Jockeys brutal auf ihre Pferde einschlagen oder die teils geschundenen Kreaturen aus diversen Gründen sogar tot zusammenbrechen – alles zum Gaudi der Spassgesellschaft. Es dürfte sich nur noch um eine Frage der Zeit handeln, bis der Einsatz der Peitsche gegenüber Pferden ganz verboten wird. Je schneller desto besser. Es war auch ein eher schleichender Prozess, bis das Schlagen von wehrlosen Kindern geächtet und schliesslich verboten wurde (aber es natürlich auch so nicht verhindert werden kann, gleich, wie die Dunkelziffer von meistens Gewalttätern in Partnerschaften hoch ist). Das Schlagen von Pferden ist bei exzessivem Gebrauch der Peitsche eine Tierquälerei. Die Integrität des Pferdes wird durch das Tierschutzgesetz geschützt – allerdings relativ lau. Der exzessive Gebrauch der Peitsche gegenüber der wehrlosen Kreatur «Pferd» gilt in diesem Fall als Misshandlung. So qualifizierte auch das Luzerner Kantonsgericht weitgehend die eingeklagten Taten von Paul Estermann als Misshandlungen und verurteilte ihn wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei. Das Urteil ist im Dispositiv (noch ohne Begründung) eröffnet worden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Berufungsinstanz, wie zuvor das Bezirksgericht Willisau, bei der Sachverhaltsfeststellung insbesondere auf einen Hauptzeugen abgestellt hat, der nota bene mit dem Verurteilten eine private Fehde ausgetragen hatte, was der ganzen Sachlage zusätzliche Brisanz verleiht. Auf die Begründung des Kantonsgerichts Luzern ist zu gegebener Zeit noch einzugehen. Das Urteil des erstinstanzlichen Bezirksgerichts Willisau wird in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport (1/2001, erscheint am 31. März 2021) wiedergegeben und kommentiert.

Schweizer Top-Sportfunktionäre in der Polit-Falle

René Fasel, Photo by swisssportforum

(causasportnews / red. / 18. Januar 2021) Es ist das typische Bild alternder Sport-Funktionäre, das nun der Präsident des Internationalen Eishockeyverbandes (IIHF) abgibt: Erst die Katastrophe, konkret die unsägliche Verbrüderung des 71jährigen Schweizers René Fasel mit dem Weissrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko (vgl. auch causasportnews vom 14. Januar 2021), dann das uneinsichtige Verhalten. Und nun die Rechtfertigung, wie «ich habe es nur gut gemeint» (es wäre ja noch schöner, wenn es der seit 27 Jahren im Präsidentenamt befindliche René Fasel nicht gut gemeint hätte), danach die plumpen Erklärungsversuche («der Sport kann vieles, auch völkerverständigend wirken») mit Blick auf das Bestreben des Funktionärs, das Weissrussland-Problem zu lösen, letztlich der Rundumschlag («in den sozialen Medien kann jeder Moralapostel spielen»). Somit reiht sich René Fasel in den Reigen anderer bekannter Sport-Funktionäre ein, die in der Sportpolitik gestrauchelt oder zumindest in die Polit-Falle getappt sind und die Ambitionen auf den Friedens-Nobelpreis begraben mussten (nach dem Motto: Wenn Barack Obama als kriegsführender Präsident «preiswürdig» war, warum denn nicht wir als Friedensstifter des völkerverbindenden Sportes?). Zum Beispiel der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter (84), der glaubte, mit einem Fussballspiel zwischen den Israeli und den Palästinensern diesen jahrzehntealten Konflikt lösen zu können; oder der FIS-Präsident Gian Franco Kasper (77), der fand, grosse Skisportveranstaltungen liessen sich in Diktaturen einfacher organisieren als in demokratischen Verhältnissen. Der jüngste Funktionär dieses Trios versucht sich nun in Schadensbegrenzung; und macht aufgrund seiner Uneinsichtigkeit alles noch schlimmer. Im Moment wird er selektiv von Interview-Termin zu Interview-Termin gereicht; darin darf er sich ausgiebig ausweinen und den Misstritt bagatellisieren: «Eine Umarmung im Osten ist wie ein Handschlag» (bei uns), lässt er sich etwa im Zürcher «Tages-Anzeiger» zitieren. Auch «Corona» ist in Minsk offenbar soweit weg wie menschenrechtskonforme Verhältnisse in Weissrussland. Peinlich ist die Angelegenheit des IIHF-Präsidenten auch für das Internationale Olympische Komitee (IOK) mit Sitz in Lausanne/Schweiz. Die Gralshüter über den weltweiten, apolitischen Sport suspendierten anfangs Dezember letzten Jahres u.a. den Präsidenten des Nationalen Olympischen Komitees Weissrusslands. Sein Name: Alexander Lukaschenko! So war das natürliche unpolitische Treffen des IOK-Mitglieds René Fasel (!) mit dem Weissrussischen Präsidenten wohl nur eine marginale Begegnung unter langjährigen Olympia-Gesandten. Die tiefere Verbindung unter Sports-Freunden wird im Zusammenhang mit der «Causa René Fasel» selbstverständlich ausgeblendet. Kein Zufall ist es überdies, dass die drei genannten, ehemaligen und aktuellen Sport-Top-Funktionäre allesamt Schweizerischer Nationalität sind. Die wichtigsten internationalen Sportverbände und das IOK haben ihre Domizile in der Schweiz. Da liegt es fern, die höchsten Verbandsämter mit Nicht-Schweizern zu bestücken.

PS Soeben ist bekannt geworden, dass die Eishockey-WM in Weissrussland nicht stattfinden wird.

München: Bestandener «Stresstest» für das erstmals im Spitzensport angewendete Anti-Doping-Gesetz

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(causasportnews / red. / 16. Januar 2021) Es war erwartet worden, dass der als «Doping-Arzt» bekannt gewordene Erfurter Sportmediziner Mark Schmidt, der über Jahre Winter- und Rad-Sportler insbesondere mit Blut-Doping behandelt hatte, aufgrund des am 10. Dezember 2015 in Deutschland eingeführten Anti-Doping-Gesetzes verurteilt würde (vgl. dazu auch causasportnews vom 18. September 2020). Die zentrale Frage war eher die, ob im ersten, bedeutenden Verfahren in Anwendung dieser Doping-Strafnormen bezüglich des Strafmasses ein Exempel an den Angeklagten Mark Schmidt und weiteren vier Mit-Angeklagten statuiert würde. Das war offensichtlich nicht so. Die soeben vom Landgericht München II verkündeten Urteile sowie die ausgefällten Strafen hielten sich im erwarteten Rahmen. Im ersten Prozess im Bereich des Spitzensportes bestand das Anti-Doping-Gesetz den juristischen «Stresstest»; dieses Fazit lässt sich nach Abschluss des Verfahrens ziehen.

Der Prozess in München war fast in jeder Hinsicht speziell. Gleichenorts wurde schon ein anderes Verfahren, ebenfalls mit Sportbezug, geführt und schliesslich der Fussball-Manager Uli Hoeness wegen Steuerhinterziehung in den Strafvollzug geschickt. Wenig zu tun mit dem Sport hatte der in den selben Gerichts-Räumlichkeiten geführte Prozess gegen die schliesslich verurteilte NSU-Aktivistin Beate Zschäpe. Aber Aufsehen erregte dieser Polit-Prozess dennoch. Nun waren Mark Schmidt und vier seiner Helfer an der Reihe. Alle Angeklagten waren weitgehend geständig, die Beweislage erwies sich nach den Ermittlungen und Razzien (u.a. im Rahmen der «Operation Aderlass) bei den Nordischen Ski-WM 2018 in Seefeld und danach als relativ klar. Nachdem der österreichische Ski-Langläufer Johannes Dürr ausgepackt und die ARD investigative Doping-Aufklärung betrieben hatte, flog das Doping-Netzwerk von Mark Schmidt mit Getöse auf. Eine Spezialität des Erfurter Mediziners bildeten die sog. «Eigenblut-Transfusionen» bei Athleten zur Optimierung der Sauerstoffversorgung. Aber auch sonst war Mark Schmidt erfinderisch: Einer österreichischen Mountainbikerin verabreichte er ein Präparat, das nicht zur Verwendung an Menschen zugelassen war. Diese Vorgehensweise hatte eine Verurteilung des Arztes wegen gefährlicher Körperverletzung zur Folge. Die Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gegen den Hauptangeklagten Mark Schmidt kann für den systematischen Betrug als adäquat bezeichnet werden. Das Gericht sah es als erstellt an, dass der Erfurter in 24 Fällen Dopingmethoden angewendet und in zwei Fällen unerlaubterweise Arzneimittel in Verkehr gebracht hatte. Der Mediziner wurde neben der Haftstrafe mit einem Berufsverbot von drei Jahren belegt. Überdies ist er mit 158 000 Euro gebüsst worden. Verurteilt und bestraft wurden nebst zwei anderen Beschuldigten eine Krankenschwester und der Vater von Mark Schmidt.

Ob von den in München gefällten, noch nicht rechtskräftigen Urteilen eine abschreckende Wirkung ausgehen wird, dürfte sich künftig weisen. Auch wenn dieser erste, umfassende Prozess im Dunstkreis des Sport-Dopings und gestützt auf das Anti-Doping-Gesetz wohl eine Signalwirkung haben und von einer gewissen, general-präventiven Bedeutung sein wird, ist davor zu warnen, dass mit der Ende 2015 in Kraft gesetzten Normierung entsprechende Betrügereien im Sport mit einem Schlag ein Ende nehmen würden.

Alternde Sport-Funktionäre und die Träume des Ikarus

René Fasel, Photo by swisssportforum

(causasportnews / red. / 14. Januar 2021) Je älter die Sport-Funktionäre, desto mehr ähneln sie Ikarus, der sich in seinem Übermut und seinem Grössenwahn mit Wachsflügeln immer näher der Sonne näherte – und irgendwann, als das Wachs der Wärmeeinwirkung der Sonne nicht mehr standzuhalten vermochte, brutal abstürzte.- So verhält es sich immer wieder im Sport-Funktionärswesen. In der Parallelwelt des Sportes geben sich Funktionäre mit zunehmender Funktionärsdauer unantastbar und unangreifbar; und verhalten sich immer dreister. Sie halten es mit Ikarus: see the invisible, reach the unreachable, touch the untouchable – das war die Welt des Sohnes von Daidalus, der letztlich mit seinem Flug in Richtung Sonne kläglich scheiterte. Sport-Funktionäre geht es oft entsprechend, wenn sie sich von den Realitäten immer mehr entfernen und die Wunsch-Vorstellungen mit der Wirklichkeit gleichsetzen. So ging es etwa dem 2016 aus dem Amt des FIFA-Präsidenten gejagten, heute 84jährigen Joseph Blatter. Seinem Kollegen vom Internationalen Eishockeyverband (IIHF), René Fasel, ergeht es nun ungefähr gleich. Mit einem unglaublichen Auftritt in Minsk hat er sich um die Würde, und nun wohl auch definitiv um sein Amt als Präsident der IIHF, gebracht, das er seit 1994 innehat. Nur dank oder wegen der weltweiten «Corona»-Pandemie ist der Schweizer, der in vielen Belangen seinem Pendant aus dem Fussball gleicht, derzeit überhaupt noch im Amt. Zufälligerweise haben sowohl der Weltfussballverband FIFA als auch die IIHF ihre Sitze in Zürich/Schweiz. Joseph Blatter und René Fasel stammen überdies aus Schweizer Randregionen. Nur ein Zufall ist es zudem, dass beide, jahrzehntelang als Sportfunktionäre tätigen Männer in etwa die gleiche Körperlänge aufweisen wie der auf anderer Ebene gescheiterte und dennoch geliebte und fast bis zum Ende hofierte Napoleon Bonaparte.

Nun hat sich der rührige René Fasel aus Fribourg im Uechtland, im vergangenen Jahr 70 Jahre alt geworden, selber und wohl definitiv ins Funktionärs-Grab befördert. Wie Ikarus fühlte er sich nach bald 30 Jahren an der Spitze der IIHF allem entrückt und fern jeglicher Realität und herzte in seiner jovialen Art den Diktator Weissrusslands, Alexander Lukaschenko. In der Hauptstadt Weissrusslands wollte René Fasel mit dem  zwielichtigen Präsidenten, der nicht nur die Menschenrechte in seinem Land mit Füssen tritt, die Durchführbarkeit der Eishockey-Weltmeisterschaft im Juni in Minsk sowie in Riga besprechen; selbstverständlich wird dieser Anlass wegen «Corona» dann nicht durchgeführt werden. Dass sich der IIHF-Präsident und der brutale Diktator in den Armen lagen, stösst in «Corona»-Zeiten auf spezielles Unverständnis. Die Verhaltensweise scheint aber typisch: Abstandsregeln und Maskenpflicht gelten für dem Volk Entrückte nicht. Die offen zur Schau getragene Verbrüderung zwischen Alexander Lukaschenko und René Fasel verursachte ein Sturm der Empörung. Der IIHF-Präsident hat seinen unverzeihlichen Fehltritt auf politischem Parkett zwischenzeitlich eingesehen und übt sich, zwecks Schadenbegrenzung, in Selbstkritik. Nicht deswegen also, weil Sport und Politik vor allem in den Augen des Internationalen Olympischen Komitees (IOK), dem René Fasel angehört, in jeder Hinsicht getrennt bleiben müssen, sondern weil er mit seiner Aktion einer üblen Polit-Figur Satisfaktion erteilt hat. Er habe mit dem «Feuer gespielt», gibt sich der gelernte Zahnarzt zwischenzeitlich reumütig und zugleich tapsig. Mit dem Feuer ist das so eine Sache. Wie es damals Ikarus, dem die Hitze der Sonne zum Verhängnis wurde, am eigenen Leib erfahren musste, bevor er definitiv abstürzte.

Definitiv auch keine «Geisterrennen» am Lauberhorn

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(causasportnews / red. / 12. Januar 2021) Dynamische Lageentwicklungen machen permanent aktuelle Beurteilungen notwendig. Das ist bezüglich der alpinen Ski-Weltcup-Rennen vom kommenden Wochenende im Berner Oberland nicht anders. Erstmals in diesem Winter sollten Weltcup-Wettbewerbe nicht (einmal) als «Geisterrennen» ausgetragen werden, doch dieses Vorhaben ist nun vorzeitig geplatzt. Nachdem am Sonntag von den OK-Verantwortlichen und dem Internationalen Skiverband (FIS) mit Sitz in Oberhofen am Thunersee, unweit des Renngeländes am Lauberhorn, mit viel Brimborium die Durchführung der Rennen verkündet wurde, verlautete nur Stunden danach offiziell: Es wird heuer am Lauberhorn definitiv keine Rennen geben! Das alles selbstverständlich wegen «Corona» und der sich diesbezüglich zuspitzenden Lage. Wohl haben die (ausländischen) Gäste (nach allgemein zugänglichen Informationen vor allem Briten mit teils hooliganem Einschlag) das Virus in den beschaulichen Wintersportort Wengen eingeschleppt; die Zahl der Infizierten stieg in den letzten Tagen kontinuierlich – oder anders: Die Pandemie im Berner Oberland, welcher die Behörden nicht mehr zu bändigen im Stande sind, wurde auch für die Veranstaltung zum Super-GAU. Die Verantwortlichen, und dazu gehören bezüglich der Skirennen in Wengen auch die Kantonalen Behörden, mussten wohl letztlich eingestehen, dass an eine Trennung der Bevölkerung vom minimalen Weltcup-Tross realistischerweise nicht mehr zu denken war. Das Debakel im österreichischen Ischgl hing wohl über dem Berner Oberland wie ein Damoklesschwert.

Im September 2020 wurde beschlossen, die Weltcuprennen ohne Zuschauer durchzuführen, eine Vorgabe, welche den Realitäten vor Ort nunmehr in keiner Art und Weise gerecht werden kann. Selbstverständlich ist mit Blick auf das Rennwochenende am Lauberhorn einiges an Aufwand betrieben worden, der nun für die berühmte «Katze» geleistet worden ist. So musste die Renn-Infrastruktur weitgehend vor Winterbeginn aufgebaut werden.

Entscheidend wirkt sich die Absage auf die Vermarktung des Anlasses aus. Diesbezüglich sind die Wengener Veranstalter erprobt und lassen den Welt-Grossanlass seit Jahren äusserst professionell versichern, vor allem mit Blick auf Absagekonstellationen, wie schlechtes Wetter oder Schneemangel. Versicherungsmässig abgedeckt ist auch eine Absage zu Folge der Pandemie. Praktisch alle Fixkosten und Einnahmeverluste gehen deshalb nicht zu Lasten der Organisatoren. Die Fernsehvermarktung sowie die Verwertung der kommerziellen Rechte (etwa durch Sponsoring), wozu auch neu der «berühmte» «Swisscom-Bogen» über der «Hundschopf»-Passage zählt, liegt im Kompetenzbereich und in der Verantwortung von «Swiss-Ski» (Schweizerischer Ski-Verband). Die Organisatoren erhalten den entsprechenden, ihnen zustehenden Anteil entweder von «Swiss-Ski» oder über die abgeschlossene Veranstaltungs-Ausfallversicherung. Insofern werden die Wengener Organisatoren durch die Absage des Anlasses im Berner Oberland keine nennenswerten (materiellen) Schäden erleiden.

Der Sport und Amerikas Demokratie

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(causasportnews / red. / 11. Januar 2021) Was ist der Unterschied zwischen einem Fussball-WM-Final, der (erst) knapp in der Verlängerung entschieden wird (wie etwa das Finale 2014 in Brasilien) und Amerikas Demokratie? –  Der Verlierer eines WM-Endspiels akzeptiert die Niederlage, auch wenn sie zufällig und erst im letzten Moment Tatsache wird; dem siegreichen Gegner wird fair gratuliert. Nicht so in Amerikas Demokratie: Der amtierende Präsident Donald Trump akzeptiert seine Nicht-Wiederwahl nicht, ebensowenig gratuliert er seinem siegreichen Gegner und lässt nun in der Endphase der Präsidentschaft jedes «Fairplay» vermissen. Ja, viel schlimmer: Er bläst zum Sturm auf das Kapitol in Washington, den Sitz des Kongresses. Und seine aufgehetzte Gefolgschaft erledigt den Rest. Das Positive an den Ereignissen: Hollywoods Filmindustrie wird so schnell der Stoff für dramatische Film-Epen nicht ausgehen. Das alles wird dann wohl unter dem Generaltitel «Angriff auf die Demokratie» abgehandelt werden. Dabei ist alles viel schlimmer. In den letzten Tagen wurde die Welt nicht Zeugin der Erschütterung der mundial bedeutendsten Vorzeige-Demokratie; das war kein überraschender Angriff auf die Demokratie oder deren beginnende Zersetzung, sondern der visualisierte Kollaps des Systems. Wenn sich in einer Demokratie die Kräfteverhältnisse permanent die Waage halten, dann wird das System zur Farce. Joe Biden hat die Präsidentenwahl zwar (knapp) gewonnen, doch der Sieger hätte (erneut) Donald Trump heissen können; immerhin rund 75 Millionen Amerikaner/innen stimmten im November 2020 für den Polit-Quereinsteiger von 2016 (etwa 81 Millionen Stimmen entfielen auf Joe Biden). In jenem Jahr hätte die Siegerin auch Hillary Clinton heissen können; sie unterlag Donald Trump nur aufgrund des speziellen US-Elektoren-Wahlsystems. Die Wahl Donald Trumps 2016 war auch kein politischer Betriebsunfall. Permanente Pattsituationen mit Zufallsresultaten sind der Tod einer jeden Demokratie. Diese funktioniert nur, wenn Entscheidungen von der Mehrheit der Wählenden getragen werden. Beispiel Deutschland: Niemand wird wohl ernsthaft behaupten wollen, dass die erst nach Monaten gebildete, aktuelle Patchwork-Regierung von Angela Merkel Gewaltiges zustande gebracht hätte; schon vergessen ist offenbar, dass vor einem halben Jahr auch der Deutsche Reichstag in Berlin gestürmt wurde (nicht derjenige von 1945). Der Beispiel Schweiz: Praktisch jede brisante Abstimmung endete in den letzten Jahren mit Minimalmehrheiten und bewirkt politische Lähmung und politischen Unfrieden. Sowohl in den USA, in Deutschland und in der Schweiz weisen die Meinungen und die politischen Meinungsäusserungen polarisierende Züge auf. Gut gegen Böse, moralisch richtig gegen moralisch unrichtig sowie links gegen rechts und Establishment gegen Establishment-Gegner (und umgekehrt) prallen permanent aufeinander. So funktioniert Demokratie nicht (mehr), und der Sturm des Kapitols war eine Neuauflage sowie eine Perpetuierung der Zustände im Wilden Westen des 19. Jahrhunderts, als der Bundesstaat erst eine Idee war, aktuell mit ein paar Toten und kruden Milizen, die von einem Narzissten angetrieben wurden. Hollywood wird sich des Themas annehmen, denn im waffenverliebten Amerika sind mit Pistolen und anderem Kriegsmaterial herumfuchtelnde und schiessende Horden (auch) ein dankbares Filmthema. Ebenso das Faktum, dass die potenteste Streitkraft der Welt nicht im Stande war, das Kapitol vor diesen Kohorten der aktuellen Staatszersetzung zu schützen. Alleine, es fehlt bezüglich vieler entsprechender Erklärungsversuche der Glaube… »Die Spinnen, die Amerikaner», wäre eine zu schönfärberische Qualifikation der Ereignisse um das Kapitol, dem Sitz der Legislative, der Hochburg der US-Demokratie.

PS 1: Der Kollaps der Demokratien in den genannten drei Ländern hat beispielsweise zur Folge, dass die Bekämpfung der «Corona»-Pandemie nicht funktioniert. Die Krise wird durchwegs demokratisch unwirksam verwaltet und scheitert beispielsweise zudem in der Schweiz krass am Föderalismus.

PS 2: Der aktuelle Präsident ist ein passionierter Golfspieler. Seine Polit-Niederlage hat er auf dem Golfplatz erfahren (vgl. dazu causasportnews vom 9. November 2020). Mit dem «Faiplay» hatte er offenbar schon immer Mühe (vgl. causasportnews vom 17. August 2020). Der Golfspiel bedeutet ihm viel. Auch im Sport ist das Verlieren nicht sein «Ding». Dass zur sportlichen Betätigung auch die Niederlage gehört, hat Donald Trump nie gelernt oder begriffen. «Fairplay» oder «Fairness» geht auf das englische Wort «fair» (anständig, gerecht, billig, redlich) zurück. Dass sollte ein Demokrat englischer Muttersprache eigentlich verstehen. Aber Donald Trump ist bekanntlich Republikaner…

«Brexit-Deal»: Ein nationaler «Flickenteppich» statt Berufsfussballer-Freizügigkeit

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(causasportnews / red. / 7. Januar 2021) Nach dem Austritt von Grossbritannien aus der Europäischen Union (EU) ist per 31. Dezember 2020 die Übergangsperiode abgelaufen. Ab 1. Januar 2021 gilt das im «Brexit-Deal» Vereinbarte. Diesbezüglich ist in diesem Abkommen für die Stellung etwa von Fussballprofessionals im Vereinigten Königreich und in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union nichts Signifikantes geregelt worden. Für in Grossbritannien tätige Berufsfussballspieler aus den EU-Mitgliedstaaten oder Akteuren aus diesen Ländern gilt nur noch das staatliche Recht Grossbritanniens. Für Professional-Spieler aus Grossbritannien, die zu einem Verein der EU-Mitgliedstaaten wechseln wollen, gilt das jeweilige nationale Arbeitsrecht. Statt einheitliches Fussballer-Freizügigkeitsrecht in den EU-Mitgliedstaaten und im Königreich tritt nun also ein nationaler, arbeitsrechtlicher «Flickenteppich».

Im internationalen Fussball-Transfermarkt sorgt der «Deal» wenigstens für Klarheit: Wer nun als Ausländer aus einem EU-Mitgliedstaat in Grossbritannien oder in Nordirland leben und arbeiten will, unterliegt seit dem Neujahrstag wie alle andern Ausländer dem dortigen Einwanderungsrecht. Wie sich die Rechtslage betreffend ausländischer Spieler auf der Insel präsentiert, welche kraft Freizügigkeitsrechts bereits vor dem 1. Januar 2021 bei einem Klub im Königreich unter Vertrag stehen, behandelt der «Deal», etwa im Sinne intertemporalen Rechts, ebenfalls nicht; im britischen Recht sind aber Reglungen über die Möglichkeit des Verbleibs geschaffen worden.

Für die neuen Transfers sind nun aber grundsätzlich bei Profisportlern Sonderreglungen auf beiden Seiten des Ärmelkanals zu beachten. Auf britischer Seite verlangen die Immigration Rules (neben ausreichenden Englischkenntnissen) vor allem eine Bescheinigung des zuständigen Sportverbandes, dass der Professional international auf höchster Ebene tätig ist und einen erheblichen Beitrag zum jeweiligen Sport auf höchster Ebene leisten wird. Im englischen Fussball ist die Football Association (FA) der zuständige Verband, der sich mit Blick auf die Bescheinigung bezüglich des «sportlichen Wertes» eines Spieler mit dem Innenministerium auf ein durchaus komplexes Punkte-System als Beurteilungshilfe verständigt hat. Auf der Stufe der Premier League wird sich nach dem 1. Januar 2021 nicht viel ändern; jedoch gibt es eben kein europäisches „free for all“ nur nach dem Gutdünken der Vereine und Spieler mehr. Für Transfers aus Grossbritannien nach Deutschland ist ebenfalls eine Bescheinigung des zuständigen Fachverbandes notwendig (vgl. § 22 Nr. 4 der Beschäftigungsverordnung); bei einem Transfer in andere EU-Mitgliedsstaaten gelten die nationalen Regelungen.

Auf der Insel dürften Probleme bei Transfers von U18- und U21-Spielern vorprogrammiert sein. Es können nun nur drei (später sechs) U21-Spieler aus dem Ausland verpflichtet werden. Transfers von U18-Spielern nach Grossbritannien sind nun nach den FIFA-Vorschriften über Transfers ganz unzulässig, weil das Land nun nicht mehr der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört. Liverpool-Trainer Jürgen Klopp hat den entsprechenden faktischen Ausschluss talentierter Spieler bereits kritisiert.

Sicher ist, dass die Bürokratie nach dem «Brexit-Deal» nicht nur im Transitverkehr zwischen Calais und Dover zunehmen wird, sondern auch im internationalen Sport. Ob es von Vorteil sein wird, dass künftig z.B. Fussballspieler auf der Insel nach denselben Regeln verpflichtet werden können wie Akteure aus der übrigen Welt, wird sich weisen.

(Verfasser: Rechtsanwalt Dr. Tobias Thienel, Kiel; der Autor wird zu dieser Thematik in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport» – 1/2021 – einen Grundsatzbeitrag veröffentlichen).

Es sei denn, es handle sich um Sport…

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(causasportnews / red. / 4. Januar 2021) Es hat sich in unseren Breitengraden eingebürgert, dass insbesondere vor Wahlen und Abstimmungen Transparente und Plakate mit politischen Inhalten an die Fassaden von Liegenschaften gehängt werden. Doch diese Usanz hat sich nicht nur in der Politik etabliert; auch der Sport kennt diese Formen der Meinungsäusserung, bzw. Manifestation, z.B. vor und anlässlich von Fussball-Turnieren. Diese Aktivitäten können schon einmal zu Meinungsverschiedenheiten führen. So findet ein permanenter Klassenkampf in der politischen Werbung statt, und nicht alle Menschen sind Anhänger derselben Fussball-Nationalmannschaft oder des gleichen Klubs; Sport wird immer noch oft als andere Form der kriegerischen Auseinandersetzung qualifiziert. Im Extremfall entladen sich die Rivalitäten im Hooliganismus.

Wie steht es also um die Zulässigkeit derartiger Manifestationen etwa an Mietliegenschaften? Ist die Mieterschaft diesbezüglich völlig frei, sich auf eigene Weise und nach eigenem Gusto zu artikulieren? Nein, lautet die Antwort, die dem Publikationsorgan eines der grössten und bedeutendsten Vermieterverbände der Schweiz, dem «Zürcher Hauseigentümer», entnommen werden kann; dieser Verband (Hauseigentümerverband Zürich, HEV Zürich) als Sprachrohr der Hauseigentümer und Vermieter in und um Zürich befasst sich in der neusten Ausgabe der Verbands-Zeitschrift mit der Grundsatzfrage: «Darf man Plakate oder Transparente an die Balkonbrüstung hängen?» (HEV 12, 2020, 38 f.). Wie immer lautet die grundsätzliche, juristische Antwort: «Es kommt drauf an».

Einfach manifestiert sich die Rechtslage bei Einfamilienhäusern; der Eigentümer darf an seiner Fassade grundsätzlich aufhängen, was er will (wobei bspw. im Bereich von Strassen die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden darf oder Werberestriktionen zu berücksichtigen sind). Im Rahmen von Mietverhältnissen (Art. 253 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts, OR) dürfen Plakate oder Transparente nur aufgehängt werden, soweit der entsprechende Raum zum Mietobjekt gehört. Das trifft auf Fassaden nicht zu. Die Mieterschaft kann die Vermieterschaft jedoch um Erlaubnis zu fragen. Der HEV empfiehlt (den Vermietern) allerdings, Bewilligungen hierfür zurückhaltend zu erteilen, weil «auch hier früher oder später der Hausfrieden und das äussere Erscheinungsbild der Liegenschaft leidet.». Wer ohne Einverständnis Aushänge am Mietobjekt anbringt, riskiert die Kündigung. Ähnlich verhält es sich im Stockwerkeigentümer-Recht (Stockwerkeigentum bedeutet Miteigentum mit Sondernutzung; Art. 712a ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB). Für das Anbringen von Plakaten und Transparenten ist ein Bewilligungs-Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft notwendig, da der Aussenbereich einer Liegenschaft nicht von der Sondernutzung eines jeden Stockwerkeigentümer-Anteils erfasst wird. Tendenziell müsste für eine solche Bewilligung Einstimmigkeit verlangt werden. Der HEV vertritt die Meinung, dass Bewilligungen für politische, religiöse oder kommerzielle Manifestationen eher nicht erteilt werden sollten. Wie in einem Miethaus können auch die Meinungen unter den Stockwerkeigentümern auseinandergehen, weshalb durch die Bewilligung von visuellen Meinungsäusserungen auch der Hausfrieden unter den Stockwerkeigentümern empfindlich gestört werden könnte. In der Analyse des HEV wird dann auf die Sonderstellung des Sportes hingewiesen, was wohl offensichtlich mit seinem oft gepriesenen, völkerverbindenden Charakter zusammenhängt. Hier divergieren offenbar die Meinungen, ob Transparente usw. an Miet-Liegenschaften und an Bauten im Stockwerkeigentum überhaupt der Bewilligungspflicht unterliegen. Die Vertreter der liberalen Ansicht, dass z.B. Flaggen an den Häusern während Fussballmeisterschaften talis qualis toleriert werden sollten, scheinen sich in einer starken Position zu befinden – der verbindenden Bedeutung des Sportes sei Dank. Sportanlässe würden «doch eher Verbindung schaffen zwischen den Menschen», und es sollte «wohl trotz konkurrierender Flaggen nicht zum Eklat im Haus kommen», meint die zuständige Juristin des HEV. Im Vergleich zum Sport sei die Gefahr von Ungemach bei einem Aushang mit politischer Aussagekraft wohl grösser, heisst es weiter in der Beurteilung. Wichtig sei aber auch beim Aushang von «Sportflaggen» das Masshalten. Und der Vollständigkeit halber wird ergänzt: Der Aushang von Flaggen zum Nationalfeiertag sei ebenso, vor allem wegen der kurzen Dauer, zu tolerieren.