causasportnews.com – 78/2026, 25. August 2026

(causasportnews / red. / 25. August 2026) Zwei Neuerungen je im Frauen-Tennis und in der Frauen-Leichtathletik sind seit Juli 2026 beachtenswert. Seit 1. Juli gilt eine neue Richtlinie zur Zulassung von Frauen auf deren Tennis-Professional-Tour (WTA, Women’s Tennis Association). Der Dachverband im Frauen-Tennis verlangt, dass sich alle Athletinnen auf der Professional-Tour einem Geschlechtertest unterziehen müssen. Simplifiziert bedeutet dies, dass garantiert ist, dass nur Frauen im Professional-Tennis mittun dürfen, die wirklich Frauen sind. Aktuell sind keine Trans-Frauen im Professional-Tennissport aktiv (Frauen, denen bei der Geburt das männliche Geschlecht zugeordnet wurde). Garantiert werden soll mit dieser strikten Neuerung die Integrität des Frauensports. Eine Richtlinie zur Teilnahmeberechtigung für Frauen im WTA-Tennis wurde zuletzt im Jahr 2024 erlassen. Sie ebnete den Weg für trans-geschlechtliche oder non-binäre Sportlerinnen im Rahmen der WTA-Professional-Tour. Explizit schrieb die Regelung vor, dass diese Personen vor Diskriminierungen zu schützen seien. Getestet wurde gemäss Richtlinie 2024 in einem vereinfachten Vorgang. Eine schriftliche Bestätigung der weiblichen oder non-binären Identität sowie die Einhaltung eines Testosteron-Limits reichte als Teilnahmebedingung aus (Testosteron ist das wichtigste, männliche Sexualhormon); weitere Teilnahmebedingungen waren nicht zu erfüllen. Neu wird nun von den am Professional-Tennis teilnehmenden Frauen der Nachweis verlangt, dass sie feminine Eigenschaften aufweisen. Gesucht wird statt nach Testosteron auf der Gen-Ebene nach dem SRY-Gen (sex determining region of Y) im Y-Chromosom (dies ist der sog. «Hauptschalter» der biologisch-männlichen Entwicklung). Das SRY-Gen kann offenbar in seltenen Fällen auch bei Frauen vorkommen. Falls das Gen entdeckt wird, führt dies zum Ausschluss aus der WTA.
Zur Leichtathletik: Zum Schutz der Frauen hat die Europäische Rundfunkunion (EBU) für ein Novum mit Bezug auf die Frauen-Leichtathletik gesorgt. Gemäss dem neu geschaffenen Leitfaden (Titel: «Raising the Bar») sollen Athletinnen künftig bei TV-Übertragungen vor sexualisierten Darstellungen geschützt werden. Nicht mehr ausgestrahlt werden sollen voyeuristische Aufnahmen auf knapp geschnittene Trikots, Zooms auf einzelne Körperpartien und unnötige Zeitlupen, die etwa den Blick auf den Po der Athletinnen richten. Vermieden werden sollen herabwürdigende und sexualisierende Aufnahmen und Bilder, welche keinen Konnex zu sportlichen Leistungen aufweisen. Der Leitfaden soll die Athletinnen auf mehreren Ebenen schützen und wird von den Sportlerinnen begrüsst. Die Schweizer Ex-Leichtathletin Lea Sprunger lässt sich dazu im Zürcher «Tages – Anzeiger» so zitieren: «Genau solche Bilder lösen deplatzierte Kommentare in den sozialen Medien aus». Die EBU-Richtlinien erlebten anlässlich der vor kurzem zu Ende gegangene Leichtathletik-Europameisterschaft einen ersten Bewährungstest. Zumindest sexualisierte Darstellungen von Wettkämpferinnen konnten nicht ausgemacht werden.
Und wie verhält es sich in punkto Wettkampfbekleidung bei Frauen (knapp, knackig oder konventionell?) in anderen Sportarten? Bei den Beach-Volleyballerinnen, die ebenfalls Europameisterschaften bestritten, scheint nach wie vor bei den Sportbekleidungen die Vorgabe zu gelten: knapp, knapper, am knappsten. Wird von dieser Sportart berichtet, wird mehr Bild- als Textmaterial verwendet.
(Quellen: Div. Medien; «Tages-Anzeiger», Zürich, 30. Juli 2026; «Blick», Zürich, 21. Juli 2026, auch unter Bezug auf den amerikanischen Tennis-Journalisten Ben Rothenberg)









