causasportnews.com – 17/2026, 20. Februar 2026

(causasportnews / red. / 20. Februar 2026) Die Tragödie, die sich vor etwas mehr als einem Jahr am Grossglockner, dem höchsten Berg Österreichs, ereignete und einer 33jährigen Bergsteigerin das Leben kostete, ist am Landesgericht Innsbruck mit einem Schuldspruch für den 37jährigen überlebenden Partner wegen grob fahrlässiger Tötung zu Ende gegangen.
Auf hoher See und im Gerichtssaal befindet man sich in Gottes Hand, besagt ein Sprichwort, das an dieser Stelle alles andere als zynisch zu verstehen ist. Das gilt offenbar auch für die Berge. Dies könnte nach der Verhandlung und dem gefällten Urteil in Innsbruck bilanziert werden. Der bergerfahrene Richter hatte den wohl brisantesten Fall in seiner Karriere zu beurteilen. Es ging um ein Paar, das im Januar 2025 auf der schwierigeren Route zum Gipfel des Grossglockners hochsteigen wollte. Es herrschte klirrende Kälte, Böen fegten um den berühmten Berg. Unterhalb des Gipfels war die Frau derart geschwächt, dass nicht mehr an ein Weiterkommen zu denken war. Ihr erfahrener, sportlicher Partner fällte dann einen folgenschweren Entscheid: Er liess die entkräftete Frau alleine und schutzlos zurück und versuchte Hilfe aus einer Berghütte über die Normalroute zu organisieren. Jede Rettung kam jedoch zu spät. Die Frau erfror ein paar Meter unterhalb des Gipfels (vgl. auch causasportnews vom 14. Februar 2026).
Das «Im Stiche lassen» ist in allen Lebensbereichen verpönt. Dies gilt auch für die Gepflogenheiten in und an den Bergen. In einer Klettergemeinschaft hat der Stärkere gegenüber dem Schwächeren im Rahmen einer Gefahrengemeinschaft, in der man sich in den Bergen befindet, eine besondere Stellung, die als Garantenstellung gemäss Ingerenzprinzip qualifiziert wird. Der Richter in Innsbruck führte im auch ausserhalb Österreichs vielbeachteten Strafprozess aus, der Angeklagte habe offenbar Schwierigkeiten gehabt, mit seinen hohen Fähigkeiten und denjenigen anderer Menschen, konkret seiner Partnerin und Bergsteiger-Kollegin, umzugehen. «Weitergehen um jeden Preis», nannte der Richter die Einstellung des Angeklagten. Der versierte Alpinist habe keine Rücksicht darauf genommen, dass seine Freundin noch nie eine so herausfordernde Bergtour im Winter unternommen habe. «Sie ist gegangen, zuletzt auf allen vieren, bis zu ihrem Tod», sagte der versierte Richter. Der Angeklagte habe auch nicht richtig reagiert, als sich das Wetter verschlechterte und seine Freundin kaum mehr vorankam. Er hätte die Tour rechtzeitig abbrechen müssen. Dies alles, auch die unangemessene Ausrüstung, habe zum tragischen Ende dieser extremen Bergtour geführt. Der Richter, ein in Berg- und Sportrecht bewanderter Jurist, sah deshalb einen grossen Teil der Verantwortung beim deutlich erfahreneren Alpinisten, auch wenn dessen Partnerin sehr sportlich gewesen sei und Entscheidungen am Berg gemeinsam getroffenen worden seien. Dennoch kam der Richter zum Schluss, dass der Angeklagte ernicht kaltherzig sei, sondern in letzter Konsequenz versucht habe, Hilfe zu holen und seiner Freundin beizustehen. Dies führte zur Verurteilung des überlebenden Partners wegen grob fahrlässiger Tötung. Der Angeklagte wurde zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt.
In Gerichtsverhandlungen ist es oft wie im Sport, etwa im Fussball. Ein Team ist der Favorit, doch muss zuerst gespielt werden. Vor einer Gerichtsverhandlung kann ähnlich spekuliert werden. In diesem konkreten Fall wäre ein Freispruch vor der Anhörung der Zeugen und vor den Ausführungen von Sachverständigen keine Überraschung gewesen. Doch während der Verhandlung in Innsbruck wendete sich das Blatt. Experten deckten die Mängel im Verhalten des Angeklagten auf. Mitentscheidend für den Schuldspruch könnte auch die Aussage einer Ex-Freundin des Angeklagten gewesen sein, die von einer früheren Bergtour mit dem erfahrenen Berggänger berichtete. Auch sie habe er einmal auf einer anderen Route auf dem Grossglockner alleine gelassen, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich das Paar über die Route gestritten hätte. Dann sei er plötzlich weg gewesen, als sie am Ende ihrer Kräfte war, sagte die Zeugin. Zudem stützte ein alpintechnisches Sachverständigen-Gutachten die Anklage.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Richters des Landesgerichts Innsbruck ist sachgerecht sowie nachvollziehbar begründet und ein Beweis dafür, dass auch Gerichtsverhandlungen allenfalls zuvor erwartete Konklusionen noch über den Haufen werfen können.









