FIFA führt Trainerinnen-Quote ein – Gianni Infantino nun bald auch noch «weiblich»?

causasportnews.com – 29/2026, 27. März 2026

(causasportnews / red. / 27. März 2026) Vor der Weltmeisterschafts-Endrunde 2022 in Katar holte FIFA-Präsident Gianni Infantino zu einem irritierenden Rundumschlag vor den Medien aus aller Welt aus. Er fühle sich katarisch, arabisch, afrikanisch, als Gastarbeiter, behindert, homosexuell, usw. Seine Äusserungen konnte niemand richtig einordnen; wahrscheinlich hatte er «es» richtig gedacht. Männiglich fragte sich allerdings, ob beim Präsidenten des Fussball-Weltverbandes noch alles in Ordnung sei. Nun legt der Walliser nach und setzt sich vehement für die Sache der Frau im organisierten Fussball ein. Die FIFA wird bei den Frauenturnieren des Weltverbandes eine Trainerinnen-Quote einführen. Bereits anlässlich der nächsten Frauen-WM im kommenden Jahr in Brasilien muss entweder der Chef-Coach oder dessen Assistenz bei jeder Mannschaft weiblich sein. Bereits im kommenden Herbst soll die nun vom Weltverband beschlossene Regelung im Nachwuchsbereich, bei der Weltmeisterschaft der U20-Juniorinnen im September in Polen, Anwendung finden. Die FIFA hat zudem entschieden, dass mindestens ein Mitglied der medizinischen Abteilung jeder Mannschaft weiblich zu sein hat. Auf der Bank müssen zudem mindestens zwei Frauen als Mitglieder des offiziellen Stabs sitzen. Zur Statistik: Bei der Frauen-WM 2023 in Australien und in Neuseeland waren 12 der 32 Teamchefs weiblich.

Für den FIFA-Präsidenten ist diese Frauenquote erfreulich und zwingend. Eine solche  Regelung sei «das absolute Minimum», lässt er sich zitieren. Und: «Wenn es nach mir ginge, wäre ich noch weiter gegangen», meinte der soeben 56 Jahre alt gewordene oberste «Gralshüter» des organisierten Weltfussballs. Die Frage, ob er sich nun auch «weiblich» fühle, liess der FIFA-Präsident offen. Wäre dem so, wäre wohl zumindest eine Brücke zu einer Art FIFA-Co-Präsidium geschlagen, mit Gianni Infantino als Präsident und gefühlter Präsidentin. Was bei den Gewerkschaften und bei den organisierten Sozialdemokraten insbesondere in Europa möglich ist, sollte an sich auch im Verein «FIFA» mit Sitz in Zürich möglich sein. Vielleicht hängt die nun beschlossene Geschlechterquote auch mit dem (vereins-)rechtlichen Bezug der FIFA zur Schweiz zusammen. Seit das Modell der Geschlechterquote im organisierten Sport im Sportförderungsgesetz vom 23. Mai 2022, in Kraft seit 1. Oktober 2012, verankert ist, sehen sich Sportvereine und -verbände vermehrt geradezu genötigt, Geschlechterquoten im Sport-Organisationsgefüge vorzusehen, teils auf «Teufel komm’ raus» (vgl. auch «causasportnews» vom 10. Februar 2025: «Geschlechterquote im organisierten Sport: Frauen woher nehmen und nicht stehlen?»).

Keine Dispensation vom Schwimmunterricht – Privatinteressen haben zurückzustehen

causasportnews.com – 28/2026, 22. März 2026

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(causasportnews / red. / 22. März 2026) Die Vorzüge und Vorteile des Schwimmens und des Schwimmsportes sind grundsätzlich unbestritten. Der Schwimmsport gilt als wichtiges Element der körperlichen Ertüchtigung. Schwimmen wird zudem den Sicherheitsaspekten gerecht und fördert die gesellschaftliche Integration. Deshalb zählt der Schwimmunterricht im Rahmen des obligatorischen Schulunterrichts zum elementaren Teil der schulischen Ausbildung. Das Schweizerische Bundesgericht hat in einem am 10. Februar 2026 gefällten und vor einigen Tagen bekannt gewordenen Urteil festgehalten, dass das öffentliche Interesse am obligatorischen Schwimmunterricht stärker zu gewichten sei als private, auch religiös motivierte Aspekte. Nebst den sportlichen Elementen bei der Beurteilung des Wertes des Schwimmsportes sind oft auch anderweitige Aspekte von Bedeutung. Dort, wo sich Menschen zur Ausübung des Schwimmsportes aufhalten (Schwimmbäder, Fluss- und Seeufer, usw.), werden für viele Menschen, oft je nach Weltanschauung, die Toleranzschwellen überschritten: Die Zurschaustellung halbnackter oder nackter Körper, das ungehemmte Praktizieren von freizügigen, teils auch sexuellen Handlungen durch Badegäste, usw. können teils das sittliche und religiöse Empfinden strapazieren.

Aus Glaubensgründen ersuchten im Jahr 2022 im Kanton Uri die Eltern eines Knaben (Jahrgang 2016) die zuständige Schulbehörde um Befreiung ihres Sohnes vom obligatorischen Schwimmunterricht. Ins Feld geführt wurden Gründe der Sittlichkeit und das Argument, aus religiösen Gründen sei ihnen als Mitglieder der palmarianischen Kirche die Teilnahme des Sohnes der Familie am obligatorischen Schwimmunterricht aus religiösen Gründen nicht gestattet. Insbesondere brachten sie vor, in Schwimmbädern und ähnlichen Orten seien unanständige, sittlich krasse Zurschaustellungen üblich. Werde diese religiös motivierte Norm durch Angehörige der Kirche nicht eingehalten, sei dies als «Todsünde» zu qualifizieren. Werde diese «Todsünde» mehrfach begangen, drohe die Exkommunikation des betroffenen Angehörigen der palmarianischen Glaubensgemeinschaft (im Zentrum des palmarianischen Glaubens steht die Gottesmutter Maria. Die palmarianische Kirche mit derzeit etwa 1000 Anhängern hatte sich 1968 von der katholischen Kirche abgespalten. Deren Oberhaupt ist ein ernannter Papst, derzeit Papst Petrus III., bürgerlich der Schweizer Joseph Odermatt).

Nachdem die zuständige Schulbehörde des Kantons Uri das Dispensationsgesuch der Eltern des Knaben abgelehnt hatten, bestätigten die obersten Kantonsbehörden diese Entscheidung. Die Eltern gelangten deshalb an das Schweizerische Bundesgericht, das entschied, dass die verweigerte Dispensation vom Schwimmunterricht mit der in Art. 15 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit in Einklang stehe. Gestützt auf Art. 36 BV (Einschränkungsbestimmung der Verfassung) hielt das Gericht fest, dass die verweigerte Dispensation mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit zu vereinbaren sei; Privatinteressen, auch religiös motivierte Interessen, hätten zurückzustehen. Der obligatorische Schwimmunterricht erfülle für alle Kinder – unabhängig von religiösen Aspekten – eine sozialisierende Funktion.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Eltern des Knaben mit Urteil vom 10. Februar 2026 ab (2C_300/2023). «Causa Sport» (www.causasport.org) wird in der Ausgabe 1/2026 auf diese Entscheidung zurückkommen.

Der globale Sport im Würgegriff des Kriegs-Wahnsinns

causasportnews.com – 27/2026, 20. März 2026

(causasportnews / red. / 20. März 2026) «Wo wird eigentlich kein Krieg geführt?», fragte das kleine Mädchen im Religionsunterricht den Lehrer. «Wohl nirgends im Diesseits», antwortete dieser beinahe resignierend, und fügte nachdenklich hinzu: «Deshalb ist es so wichtig, sich mit dem Jenseits zu befassen.».

In der Tat ist die derzeitige Lage auf dieser Welt mehr als nur deprimierend. Es herrscht Krieg, soweit das Auge reicht. Und ein Ende dieses Wahnsinns, der nach den Attacken der USA und Israels im entfesselten Krieg gegen den Iran in weite Ferne gerückt ist, lässt sich nicht ausmachen; wobei im Sinne der Ausgewogenheit zu sagen ist, dass auch der Iran für diese Gewalteskalation und den entfachten «Flächenbrand» im Nahen Osten Verantwortung trägt. Ein Ende der kriegerischen Ereignisse «around the world» scheint in weite Ferne gerückt zu sein. Alles ist noch viel schlimmer, weil sich die Menschheit geradezu an Kriege gewöhnt hat, vgl. die Aggression Russlands gegen die Ukraine, die bald die zeitliche Dimension des zweiten Weltkriegs erreicht haben wird. Nach über vier Kriegsjahren ist das Leid, das vor allem die Menschen in der Ukraine tagtäglich trifft, allgegenwärtig, doch hat sich die Menschheit irgendwie mit diesem Wahnsinn arrangiert. Im Fokus steht derzeit und aktuell vor allem der «Lautsprecher» im «Weissen Haus» in Washington, dessen Unberechenbarkeit und Egoismus Konflikte noch und noch anheizt und der eine neue Dimension des «Wilden Westens» geschaffen hat . Die globale Bilanz, die derzeit zu ziehen ist, nämlich, dass das (Völker-)Recht abgedankt hat und durch die Macht der Mächtigen und Egomanen ersetzt worden ist, könnte die Menschen, die guten Willens sind, in zumindest mentale Bedrängnis treiben.

Was soll denn noch der Sport in diesem Weltchaos? Wer will sich in diesem globalen Wirrwarr noch zerstreuen wollen? Sport, das ist allgemein bekannt, darin enthalten ist das lateinischen Wort «disportare», deutsch: sich zerstreuen, vergnügen, unterhalten. Ist uns in dieser irren Welt überhaupt danach zumute? Offenbar doch noch. Gerade in einer solchen tristen Zeit bilden «lucida intervalla» (lichte, also unbelastete und fröhliche Momente) wohl ein Lebenselixier. Doch der Sport bekommt derzeit auch sein Fett ab; er muss sich den kriegerischen Verhältnissen auf dieser Welt anpassen. Oder sogar: Der globale Sport befindet sich im Würgegriff des Kriegs-Wahnsinns und in Geiselhaft der Kriegstreiber, weitgehend alte, uneinsichtige und in ihren Fähigkeiten limitierte Erdenbürger, die auf diesem Planeten nichts mehr zu verlieren haben.

Zum Beispiel der globale Formel 1-Zirkus. Wegen des Krieges im Nahen Osten wird es in diesem Jahr, Stand heute, mindestens zwei Formel 1-Grand-Prix’ weniger geben. Die Rennen in Bahrein (12. April) und Jeddah in Saudi-Arabien (19. April) können wegen der kritischen Lage und aus Sicherheitsgründen nicht ausgetragen werden. Erstmals in der Geschichte des Automobilrennsports werden Grand-Prix’s wegen kriegerischer Ereignisse abgesagt. Gemäss TV-Verträgen mit den Rechteinhabern sind pro Jahr 22 Rennen garantiert. 24 Rennen sollten 2026 ausgetragen werden; nun sind es noch 22 Rennen.

Klarheit herrscht also in der Formel 1. Unsicherheit jedoch mit Blick auf die am 11. Juni 2026 beginnende Fussball-WM-Endrunde in den USA, in Kanada und in Mexiko. Die Mannschaft des Irans hat sich für dieses Turnier qualifiziert und sollte mindestens drei Spiele in den Vereinigten Staaten austragen. Natürlich ist es möglich, gegeneinander Krieg zu führen und dennoch sportliche Wettkämpfe gegeneinander auszutragen, doch das dürfte dann doch im Sinne Loriots doch relativ sinnlos sein. Derzeit stellen sich Fragen, wie: Soll der Iran in den USA spielen oder wäre es opportun, dieses Turnier im Lande des Kriegsgegners zu boykottieren? Müssten die in den USA vorgesehenen Spiele der Nationalmannschaft Irans sinnvollerweise nicht in den Mit-Ausrichterländern Mexiko oder Kanada ausgetragen werden? Ist es für den Iran zumutbar, in den USA überhaupt anzutreten? Es sind dies Fragen, die der Fussball-Weltverband FIFA längst beantworten sollte. Das Chaos auf dieser Welt scheint jedoch dem sonst geschwätzigen und profilierungssüchtigen FIFA-Präsidenten die Sprache verschlagen zu haben. Oder er hat wohl noch nicht begriffen, dass die Vorfreude auf die Fussball-WM-Endrunde nicht per Knopfdruck bewirkt werden kann. «Disportare» ist wohl ein grosses Wort im Sport. Aber, schon die alten Griechen haben es auf den Punkt gebracht: Erga logon chalepotera (zu deutsch: Taten sind schwieriger als Worte). Oder es herrscht derzeit sogar die grosse Sprachlosigkeit des vom US-Präsidenten abhängigen FIFA-Präsidenten.

Sportlicher, fitter, verjüngter – mit oder ohne «Flüügel» von «Red Bull»?

causasportnews.com – 26/2026, 15. März 2026

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(causasportnews / red. / 15. März 2026) Am Energydrink «Red Bull» scheiden sich die Geister. Eine gigantische Marketing-Maschinerie hält das Geschäft der Bullen-Macher aus Fuschl am See im Salzburger Flachgau am Laufen. Geht es «Red Bull» (wirtschaftlich) gut, geht es auch dem Sport gut, denn gewaltige Mittel werden vom Konzern, der vom 2022 verstorbenen Marketing-Genie Dietrich Mateschitz in die Milliarden-Sphäre getrieben worden ist, u.a., jedoch schwergewichtig in den Sport gepumpt. Ob im Formel 1-Rennsport mit eigenem Team («Red Bull Racing»), in verschiedenen Fussballklubs (FC Red Bull Salzburg), am «Hundschopf» im Rahmen des Lauberhorn-Abfahrtsrennens, bei der «Mausefalle» auf der Kitzbüheler «Streif» oder bei waghalsigen Klippenspringen in aller Welt – «Red Bull» ist dabei, und verleiht offenbar in der Tat «Flüügel»…

Man mag «Red Bull» und auch andere Energydrinks, oder man mag das Produkt nicht, aus welchen Gründen auch immer. «Red Bull» polarisiert jedenfalls. Untersuchungen pro und contra «Red Bull» jagen sich seit Jahren. Tatsache ist offenbar, dass ein Drittel der Schweizer Knaben und ein Viertel der Mädchen im Alter von 15 Jahren mindestens einmal pro Woche zu einem Energydrink greift. Ob der übermässige Konsum von «Red Bull» bei Jugendlichen gesundheitliche Folgen nach sich ziehen kann, ist umstritten. Hoher Blutdruck, Schlaflosigkeit, Übergewicht, Karies, usw. sollen auf übermässigen Konsum von Softgetränken mit Koffein zurückzuführen sein. Der Koffeingehalt in Softgetränken ist längst zum Politikum geworden. Der Schweizer Bundesparlamentarier Benjamin Roduit will deshalb den Verkauf von Energydrinks mit einem Koffeingehalt von über 150 Milligramm pro Liter an Personen unter 16 Jahren verbieten lassen. Gegen ein Verbot tritt die Schweizer Landesregierung ein. Ein abschliessendes Urteil über die gesundheitlichen Auswirkungen von Energydrinks mit hohem Koffeingehalt sei wissenschaftlich nicht belegt und müsse zudem als «schwerwiegenden Eingriff» in die Wirtschaftsfreiheit qualifiziert werden, verlautete aus Bern. Statt beim Koffein in Getränken will die Regierung beim Zucker ansetzen. Das kalorienreiche Süssungsmittel kennt in der Schweiz, im Gegensatz zu verschiedenen, europäischen Ländern, keine Obergrenze.

Sodann wäre noch das Reizwort «Taurin» zu thematisieren. Die Energydrinks enthalten neben Koffein ein veritables Mass an «Taurin», eine Aminosäure zur Sicherstellung von Organfunktionen und als Proteinlieferant. «Taurin» ist entscheidend für die optimale Herzfunktion, für das Funktionieren des Nervensystems, den Fettstoffwechsel, usw. Für Erwachsene ist «Turin» kein essentieller Nährstoff. Diese Aminosäure wird jedoch durchwegs den Energydrinks zugesetzt. Beim Konsum von derartigen Getränken sind die Erwartungen der Verbraucher oft hochgeschraubt. Dank ihnen herrscht der Glaube an Fitness und Langlebigkeit (vgl. dazu auch den ausführlichen Beitrag «Weder fitter noch verjüngter: Studie stutzt Taurin-Fans die Flügel», Sonntags-Zeitung, Zürich, vom 8. März 2026). «Red Bull» bewirkt wohl nicht zuletzt einen «Placebo»-Effekt und beinhaltet ein ansehnliches Mentalitäts-Potential. Das liegt wohl auf dieser Linie, dass «Red Bull» eben das Gefühl vermittelt, durch den Konsum des Softgetränks fühle man sich sportlich(er), fit(ter) und bleibe ewig jung. Es hat wohl eben doch etwas am Slogan mit der Verleihung von «Flüügeln»; oder die logische Konsequenz wird auch in diesem Bereich bestätigt: «quod erat demonstrandum» (was zu beweisen war).

Verursachte eine Höhentrainingsmaske den Tod von Sivert Guttorm Bakken?

causasportnews.com – 25/2026, 14. März 2026

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(causasportnews / red. / 14. März 2026) Man ist sich allerhand gewohnt, wenn Sport und Medizin aufeinandertreffen oder zusammen in ein Spannungsfeld treten. Dass der Medizin durchaus eine wichtige Funktion im Breiten- und im Spitzensport zuzugestehen ist, steht ausser Frage und muss an dieser Stelle nicht weiter thematisiert werden. Doch der Sport ist auch dafür bekannt, von der Medizin als Experimentierfeld gebraucht und für Manipulationen missbraucht zu werden. Dabei geht es nicht immer nur um Leistungsbeeinflussungen. Vor allem stehen Leistungssteigerungen im Fokus, und im Vordergrund steht die Anwendung von Massnahmen, wie diese im Zusammenhang mit der Doping-Thematik bekannt sind. Diesbezüglich und auch anderweitig scheint dem Einfallsreichtum von Ärztinnen und Ärzten sowie Forscherinnen und Forschern keine Grenzen gesetzt zu sein. Beispiele hierzu existieren zuhauf. Es sei nur an das flächendeckende Doping im ehemaligen DDR-Leistungssport oder an das Staatsdoping in Russland (ca. 2011 bis 2026) erinnert.

Derzeit fragt sich die Welt, welche Rolle der Forscher Prof. Bent Rönnestad von der Universität in Lillehammer (Norwegen) beim Tod des norwegischen Biathleten Sivert Guttorm Bakken spielt oder gespielt hat. Der Top-Sportler, der einen Tag vor Weihnachten im 28. Lebensjahr in einem Hotelzimmer im italienischen Lavazè tot aufgefunden worden ist, starb unter mysteriösen Umständen. Er soll bei seinem Tod eine Höhentrainingsmaske getragen haben. Diese sei auf einen Höhenwert von 7000 Meter über Meer eingestellt worden. Mit diesen Spezialmasken kann die Sauerstoffzufuhr eingeschränkt werden, und es lassen sich die Verhältnisse eines Höhentrainings simulieren. Die Todesursache in der «Causa Sivert Guttorm Bakken» wird derzeit abgeklärt. Die Familie des verstorbenen Athleten, der zwei Tage vor seinem Tod noch ein Weltcup-Rennen bestritten hatte, haben Anwälte zur Interessenwahrung und zur Überwachung der Eruierung der Todesursache eingeschaltet. Sicher ist, dass die Verwendung derartiger Masken nicht unumstritten ist. Unklar ist vor allem, welche Gesundheitsrisiken damit verbunden sind. Im äusserst erfolgreichen norwegischen Winter-Sport sollen die Masken relativ häufig eingesetzt werden. Gemäss Medienberichten soll der Biathlon-Entwicklungschef Anders Brun Hennum kurz nach dem Tod von Sivert Guttorm Bakken sich in diesem Sinne geäussert haben, die Trainingsmasken gehörten zum fixen Equipment des norwegischen Teams. Diese Aussage ist zwischenzeitlich relativiert worden; die Verwendung der Spezialmasken gehöre zur Eigenverantwortung der Athletinnen und Athleten, verlautet nun offiziell. Als Hauptverantwortlicher für das Thema «Spezialmasken» ist zwischenzeitlich der Forscher Bent Rönnestad ausgemacht worden. Er soll jedenfalls dem Team Norwegens die Höhenmasken vermittelt haben. Der Forscher der Universität Lillehammer war auch Berater beim Olympischen Komitee Norwegens. Im Moment kursieren im Zusammenhang mit dem Versterben des Top-Biathleten Gerüchte aller Art. Man hofft, nach Bekanntwerden der Todesursache mehr bezüglich Verantwortlichkeiten und Verschulden eruieren zu können. Oder war der mysteriöse Tod ein tragischer Unglücksfall, welcher der Eigenverantwortung des Athleten zugeschrieben werden müsste?

SRG-Halbierungsinitiative abgelehnt, FC Zürich zieht Strafanzeige zurück

causasportnews.com – 24/2026, 9. März 2026

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(causasportnews / red. / 9. März 2026) Des Schweizers liebste Wochenendbetätigung ist das Wählen und Abstimmen. Noch immer. Offenbar sind sich Frau und Herr Schweizer bewusst, dass Wahlen und Abstimmungen als Ausflüsse der direkten Demokratie Privilegien sind, die in vielen Ländern dieser Welt nicht praktiziert werden können. Am vergangenen Wochenende war es wieder einmal soweit. Die Schweizerinnen und Schweizer waren aufgerufen, zu teils bedeutenden Vorlagen Ja oder Nein zu sagen. Ein Relikt aus alter Zeit, die sog. «Heiratsstrafe» im Steuerwesen, wurde an den Abstimmungs-Urnen versenkt. Das Schweizerische Bundesgericht qualifizierte dieses Steuermodell, bei dem Ehegatten gemeinschaftlich besteuert werden, schon vor Jahrzehnten als rechtswidrig. Nun war der «Souverän» (das Volk) aufgerufen, diesem System den Todesstoss zu versetzen. Eine weitere Abstimmungs-Vorlage betraf die Gebühren der Schweizerischen Radio und Fernsehgesellschaft (SRG). Diese sollten gemäss Initianten aus dem bürgerlichen Lager von heute 335 Franken auf 200 Franken pro Haushalt reduziert werden; Unternehmen wären ganz von der Gebührenabgabe an das Staatsmedium befreit worden. Es war von vornherein klar, dass diese Abstimmung für das bürgerliche Lager kaum zu gewinnen war, nicht zuletzt deshalb, weil die SRG ziemlich linkslastig ist und im Vorfeld der Abstimmung ein regelrechter «Klassenkampf» tobte, in dem auch die zumindest rot angesengte Führung der SRG alles tat, um ihre fetten Apanagen auch künftig zu sichern. Die Diskussionen um den medialen «»Service public» und den Kernauftrag der SRG dürften nach diesem Abstimmungswochenende lauer werden. Auf der Seite der rechtslastigen Initianten kämpfte der Zürcher Nationalrat und Inhaber einer Privatbank, Thomas Matter (SVP), einen geradezu heroischen Kampf – allerdings ohne finales Erfolgserlebnis. Zwar folgten fast 40% der Bevölkerung den Initianten der SRG-Initiative, die sich aber letztlich mit dieser Abstimmungsniederlage abfinden mussten. Thomas Matter ist ein senkrechter, bürgerlicher Politiker, und – für Politiker eher atypisch – äusserst gradlinig und unerschrocken. Die Schweiz mit ihren angestammten Werten ist dem bald 60jährigen Freizeit-Politiker der Schweizerischen Volkspartei alles, seine Heimatverbundenheit ist geradezu sprichwörtlich. Die Unabhängigkeit, die dem im Raum Zürich wohnenden Basler jegliche Freiräume im Denken und Handeln belässt, verdankt der Unternehmer und Politiker seiner Bank, die den sinnigen Namen «Helvetische Bank AG» trägt.

So geht der unaufgeregt wirkende, aber äusserst engagierte Thomas Matter keinem Kampf aus dem Wege (Motto: «Wer nicht kämpft hat eh verloren»), auch nicht im Sport. Kürzlich legte sich der Zürcher mit Basler Wurzeln mit der Club-Leitung des FC Zürich (FCZ) an. Der heimatverbundene Thomas Matter monierte öffentlich, dass Schweizer Nachwuchsspieler im FCZ diskriminiert würden. Die Schweizer seien «fremd im eigenen Land, im eigenen Sportverein», sagte er gegenüber den Medien. Und weiter: «Mittlerweile ist bei der Einsatzplanung nicht mehr so entscheidend, was ein Nachwuchsspieler auf dem Feld leistet, sondern, woher er kommt». Ein Schweizer sei von Teamkollegen nachweislich als «Scheiss-Schweizer» bezeichnet worden, äusserte sich Thomas Matter; es soll sich um den Neffen des politisierenden Unternehmers gehandelt haben. Der FCZ reagierte mit einer Strafanzeige gegen Thomas Matter wegen übler Nachrede und Verleumdung, die aber, kurz vor der Abstimmung über die «SRG-Initiative», zurückgezogen wurde. Der Club, seit geraumer Zeit und aktuell mit seiner ersten Mannschaft im sportlichen Elend der zweiten Tabellenhälfte herumdümpelnd, habe wohl die Aussichtslosigkeit des juristischen Unterfangens eingesehen, wird Thomas Matter in den Medien zitiert. Der 60jährige Kämpfer an allen Fronten hätte im Strafverfahren sogar auf seine parlamentarische Immunität verzichtet. So erschien dem FCZ das Festhalten an der Strafanzeige juristisch doch einigermassen riskant. Eine wohl realistische Einschätzung, und dass sich der Klub nun aktuell auf den Abstiegskampf rüstet, ist zumindest nicht unvernünftig. Weshalb denn nicht gleich? – Wäre man geneigt zu fragen. Dass Strafverfolgungsorgane mit derartigem Unfug belastet werden, ist jedenfalls einigermassen unverständlich. Das allgemeine Chaos in diesem einst renommierten Fussballclub der Stadt Zürich macht allerdings auch dies verständlich.

Tennis-Professional wegen Wettmanipulationen gesperrt und gebüsst

causasportnews.com – 23/2026, 8. März 2026

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(causasportnews / red. / 8. März 2026) Was dem 27jährigen Argentinischen Tennis-Professional Leonardo Aboian exakt vorgeworfen wird, erhellt sich aufgrund der offiziellen Mitteilungen nicht.  Es wurde bekannt, dass sich der Berufsspieler – mit der besten Rangierung auf Platz 229 im April 2025 -, der nicht zu den absolut Besten seines Fachs gehört, 30 Verstösse gegen das «Tennis Anti-Corruption Program» (TACP) hat zu Schulde kommen lassen. Insbesondere habe er, was immer das heissen mag, Erleichterungen von Wetten ermöglicht, also wohl Vorschub zu Manipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten geleistet. Details wurden nicht bekannt; gerade in diesem Segment muss stets mit Nachahmungstätern gerechnet werden. Der Argentinier hat jedenfalls zugegeben, von 2018 bis 2025 mehrere seiner Einzel- und Doppel-Matches auf der ITF-Tour und auf ATP-Challenger-Ebene verschoben zu haben. So wurden offenbar Wetten aufgrund dieser Sport-Manipulationen platziert. Der fehlbare Sportler ist geständig.

Nach dem Auffliegen dieser krass unsportlichen Verhaltensweisen im September 2025 ist Leonardo Aboian von der International Tennis Integrity Agency (ITIA) vorläufig gesperrt worden. Jetzt folgte das definitive Verdikt dieser Tennis-Sanktionsbehörde: Sechs Jahre und neun Monate ist der fehlbare Spieler von jeglichen Aktivitäten im organisierten, internationalen Tennis ausgeschlossen worden (die vorläufige Sperre seit September 2025 wird angerechnet). Die Sanktion betrifft die Turniere der Professional-Organisation ATP und WTA sowie der ITF (Internationaler Tennisverband) und die Grand Slams. Für einen Professional-Spieler bedeutet eine derartige Strafe ein eigentliches Berufsausübungsverbot. Eine mehrjährige Sperre bildet im Berufsleben in jedem Fall eine gravierende Zäsur. Leonardo Aboian wird demnach erst mitte 2032 wieder mittun dürfen, falls er dann überhaupt zu einem sportlichen Comeback bereit sein wird. Weniger einschneidend dürfte für den gefallenen Argentinier die ausgefällte Busse von 40’000 US-Dollar sein, auch wenn der Spieler nicht zu den Grossverdienern der Branche zählt; davon sind 25’000 US-Dollar auf Bewährung ausgesetzt.

Der aktuelle Fall aus dem Professional-Tennis lässt aufhorchen, auch wenn er den Medien nur eine Randnotiz Wert war. Ein Grund dafür dürfte sein, dass Leonardo Aboian nicht zu den klingendsten Namen im Männer-Tennis gehört. Grundsätzlich muss vor der Annahme gewarnt werden, Manipulationen im Sport im Zusammenhang mit Sportwetten seien heute eher seltenere Vorkommnisse. Nach wie vor wird sowohl in den Individual- als auch in den Mannschaftssportarten betrogen und gelogen, wenn auch nicht immer mit Bezug zu Sportwetten. Manipulationen sind zudem in Individualsportarten, wie im Tennis, einfacher zu realisieren als etwa im Fussball, wenn etwa eine ganze Mannschaft bestochen werden müsste.

Fussball-WM-Endrunde: Spielt der Iran in den USA um den Titel?

causasportnews.com – 22/2026, 6. März 2026

(causasportnews / red. / 6. März 2026) In rund 100 Tagen, ab 11. Juni 2026, spielen 48 Nationalmannschaften in den USA, in Kanada und in Mexiko um den Titel eines Fussball-Weltmeisters. Weil sich der von den USA und von Israel losgetretene Krieg gegen den Iran immer mehr, auch in Richtung Europa, ausbreitet und ungewiss ist, wie dieser Flächenbrand eingedämmt werden kann, fragt man sich immer mehr, ob und allenfalls wie dieser Kampf um die höchste Trophäe im Professional-Fussball letztlich ausgehen könnte. Findet die WM-Endrunde überhaupt statt, wird sie verschoben oder sistiert, bis sich die Weltlage wieder beruhigt und normalisiert hat? Die (Fussball-)Welt wartet auf klärende Worte aus dem Home of FIFA in Zürich, doch der Weltverband schweigt. Regelrecht abgetaucht ist der Präsident des Weltverbandes, der nicht einmal mehr seinem bevorzugten Grundsatz in Missachtung von Art. 4 Abs. 2 der Statuten («Die FIFA ist politisch … neutral») huldigt: Führen durch Anbiederung bei den Polit-Führern dieser Welt.

Ein regelrechtes Kuckucksei befindet sich jedenfalls im WM-Korb 2026. Da hat sich die Mannschaft Irans für die WM-Endrunde qualifiziert, doch niemand rechnet damit, dass die Iraner, derzeit in einer fussball-losen Trauerzeit für den von den Israeli und Amerikanern aus dem Leben gebombten Ayatollah Chamenei befindend, ab 11. Juni in den USA spielen werden. Die Rede ist von einem WM-Boykott der Iraner; weitere Meinungsmacher sehen einen Ausschluss der Iraner aus dem Turnier als Lösung, oder es wird davon gesprochen, die Mannschaft Irans während der WM-Endrunde nicht in den USA, sondern in Mexiko oder in Kanada antreten zu lassen. Dies, obwohl US-Präsident Donald Trump verlauten liess: «I really don’t care’ if Iran plays in World Cup». Eine Option, um diesen gordischen Knoten zu durchschlagen scheint die Möglichkeit zu sein, den Iran irgendwie sanktions- und folgenlos aus dem Turnier zu verabschieden oder zu verbannen, bevor es überhaupt begonnen hat. Wäre würde dann «nachrücken»? Wohl der Irak! Irak stand allerdings nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA im Fadenkreuz der Amerikaner. Auch dieses Szenarium wäre wohl nicht als Wunschlösung zu qualifizieren.

«Entscheide rasch, aber entscheide. Und sprich’ darüber», würde man dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino zurufen. Die Gesamtlage ist aufgrund der kriegerischen Ereignisse auf dem Globus, in die doch einige der 211 Nationalverbände involviert sind, die dem Weltfussball-Verband als Mitglieder angehören, grundsätzlich nicht gerade derart, dass die Welt und alle Fussball-Fans, die guten Willens sind, auf diesen Event nicht verzichten könnten. Eine Verschiebung des Anlasses wäre deshalb auch eine valable Option. Auch aus sportlichen Gründen dürfte der Iran nicht zu den Favoriten zählen, die den Weltmeister wohl unter sich ausmachen. Bleibt der Iran dem Turnier fern, was wahrscheinlich Tatsache werden könnte, wird dieser Nationalmannschaft der Kampf um den WM-Titel auch rechnerisch verunmöglicht. Den Iranern könnte für einen freiwilligen oder mit sanftem Druck ausgeübten Verzicht diplomatisch klug Sanktionsfreiheit plus eine Entschädigung zugesprochen werden. Eine WM-Endrunde ohne das für das Turnier qualifizierte Team aus dem Iran hätte nur einen, grossen Schönheitsfehler: Es wäre eine gravierende Wettbewerbsverzerrung. Diese Kröte müsste wohl geschluckt werden.

2022 und 2026: Kriege unmittelbar nach dem «Olympischen Frieden»

causasportnews.com – 21/2026, 3. März 2026

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(causasportnews / red. / 3. März 2026) Es ist derzeit fast einfacher, die Länder aufzuzählen, die in keine kriegerischen Ereignisse verwickelt sind, als umgekehrt. Aktuell hält der Krieg, den die USA und Israel gegen den Iran führen, die Menschheit in Atem. Krieg zur Friedenssicherung lautet die Sprachregelung des greisen amerikanischen Präsidenten, dem das Völkerrecht so gleichgültig ist wie dem Berg, der die Maus geboren hat. Das Ende des Völkerrechts zeichnete sich bereits im vergangenen Jahr ab, und jetzt ist es definitiv: Es hat abgedankt. Seit der jetzt dann 80jährige, amerikanische Präsident im «Weissen Haus» wütet, der bald 74 Jahr alte, russische Diktator im «Kreml» herrscht und der bald 73jährige, chinesische Machthaber aus «Zhongnanhai» seine undurchsichtigen Fäden spinnt und offenbar Vorbereitungen trifft, um gegen Taiwan loszuschlagen, versinkt die Welt immer mehr im Chaos. Den einflussreichsten Rentnern auf dieser Erde, deren Tage auf dem Planeten eh gezählt sind, ist die Macht wichtiger als jede friedensstiftende, durch Humanität geprägte Rechtsordnung auf der Welt. Der Flächenbrand, den der nun von den USA, Israel und Iran angezettelte Krieg ausgelöst hat, ist zwischenzeitlich auch auf Europa übergeschwappt.

Jetzt freute sich die Menschheit soeben an den Olympischen Winterspielen in Mailand und  Cortina d’Ampezzo – und nun das. Vom 6. bis zum 22. Februar 2026 dauerten die Spiele in Italien. Am 28. Februar, also sechs Tage nach Beendigung der grössten globalen Sportveranstaltung, begannen die USA und Israel den rechtswidrigen Krieg gegen den Iran, der sich ebenso völkerrechtswidrig verhält. Frieden schaffen durch Bomben und Waffen lautet das Motto. Wie wenn das jemals gelungen wäre. Aber wenigstens hat der Weltfussball-Verband FIFA den hauseigenen Friedenspreis quasi als Vorschuss dem US-Präsidenten verliehen! Trotz des Welt-Chaos’, das herrscht, scheint eine Tradition im Zusammenhang mit Olympischen Spielen wenigstens einigermassen  Bestand zu haben: Der «Olympische Frieden» (altgriechisch «Ekecheiria» – das Zurückhalten der Hände). Dieser Frieden basiert auf einer uralten Tradition, welche im antiken Griechenland gewahrt wurde. Während der Spiele sollten die Waffen ruhen oder bestehende Feindseligkeit eingestellt werden. Diese «Kampfpause» oder Nichtangriffs-Regelung sollten Athleten und dem Publikum eine sichere Teilnahme an den Spielen ermöglichen. Ob diese Tradition Donald Trump und dem bald 77jährigen Benjamin Netanjahu eine Überlegung wert war, als sie sich entschlossen hatten, den Krieg gegen den Iran nur sechs Tage nach Beendigung der Olympischen Spiele in Italien (am Ruhetag Sabbat!) zu beginnen? Vielleicht. Wie ein anderer Feldherr im Osten, der zuwartete, bis die Olympischen Spiele in Peking 2022 am 20. Februar 2022 vorbei waren? Wladimir Putin begann seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg vier Tage nach Beendigung der Olympischen Spiele in Peking, am 24. Februar 2022. Klar, der Russe wollte dem Chinesen, einem Sympathisanten im Geiste, die Olympia-Bühne von Peking nicht zerstören und wartete mit dem Kriegsbeginn ein paar Tage zu, bis die Spiele im «Reich der Mitte» vorüber waren. Und nun aktuell: Wollte der US-Präsident seiner italienischen Gesinnungsgenossin Giorgia Meloni die Olympia-Aufmerksamkeiten durch die Welt durch einen Kriegsbeginn während der Spiele in Italien nicht entziehen? Schon im alten Griechenland war der «Olympische Frieden» nicht selten von Opportunismus geprägt.

Das alles ist natürlich nur Zufall. Wladimir Putin hätte nach den Olympischen Spielen von Peking nicht noch vier Tage bis zum Kriegsbeginn zuwarten müssen. Auch Donald Trump hätte schon während der Spiele in Mailand und Cortina zuschlagen können. Er wartete jedoch das Ende der Veranstaltung ab.

Die Geschichte wiederholt sich auch in Bezug auf sportliche Ereignisse. Entsprechend verhielten sich Russland und die USA nach den Olympischen Spielen 2022 in Peking und 2026 in Mailand und Cortina. Eine weitere Parallele ist frappant. Wladimir Putin nannte den Angriff auf die Ukraine eine «Spezialoperation». Sie wurde wohl zur längsten «Operation» der Geschichte und dauert nun schon über vier Jahre. Donald Trump rechnete wohl im Iran mit einem Kurzeinsatz: Rübe von Ali Chamenei ab – und der «Deal» ist perfekt. Doch jetzt wird klar: Dieser Krieg und die Folgen werden die Menschheit über längere Zeit nachhaltig treffen. Ob Zufall oder nicht: Die Gesetzmässigkeit des «Olympischen Friedens» scheint stärker zu sein als das Völkerrecht.

Berufungen gegen das Grossglockner-Urteil des Landesgerichts Innsbruck

causasportnews.com – 20/2026, 27. Februar 2026

(causasportnews / red. / 27. Februar 2026) Das vor allem in den Bergländern Europas vielbeachtete Urteil des Landesgerichts Innsbruck nach dem Bergtod einer Frau, die mit ihrem Partner den Grossglockner im Winter erklimmen wollte und dabei einsam und verlassen starb (vgl. auch causasportnews vom 20. Februar 2026), wird von der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht Innsbruck, beurteilt werden müssen. Sowohl der wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilte Bergsteiger, der seine Partnerin unterhalb des Grossglockner-Gipfels in Kälte und Eis zurückliess, als auch die zuständige Anklagebehörde, haben gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung erklärt. Damit erfährt das Drama am höchsten Berg Österreichs eine strafprozessuale Fortsetzung.

Bei einer Winterbegehung im Januar vor einem Jahr geriet das Paar, das über den schwierigeren «Stüdlgrat» – und nicht über die Normalroute – zum Gipfel des Grossglockners aufsteigen wollte, in Bergnot. Die 33jährige Berggängerin war entkräftet und unterkühlt, worauf der 37jährige Partner der Frau diese zu nächtlicher Stunde zurückliess, um Hilfe zu holen. Die Frau überlebte die eiskalte Nacht nicht und erfror. Ihr Partner überlebte in einer Berghütte, zu der er gelangte. In erster Instanz resultierte ein Schuldspruch gegen den angeklagten Mann, der in den Bergen routinierter und erfahrener war als seine Partnerin. Das Landesgericht Innsbruck bestrafte ihn, der den Vorgang massivst bedauerte, sich jedoch als unschuldig erklärte, mit einer fünfmonatigen, bedingten Haft- sowie mit einer Geldstrafe von 9600 Euro. Berücksichtigt wurde mit der relativ milden Bestrafung der Umstand, dass der Mann wegen seines Verhaltens am Berg und in der Not einem Trommelfeuer der sozialen Medien ausgesetzt war. Das Gericht qualifizierte sein Verhalten als nicht situations-adäquat, weil er seine Verantwortung der Partnerin gegenüber nicht wahrgenommen habe. Ebenso habe er die Tour unzureichend geplant und seine Begleiterin zuwenig mit den Risiken und Herausforderungen am Berg konfrontiert. Er habe auch keinen Notruf abgesetzt, als seiner Partnerin unterhalb des 3798 hohen Grossglockner-Gipfels die Kräfte ausgingen. Die Mutter der Verstorbenen verteidigte den Angeklagten gegen die erhobenen, medialen Vorwürfe und betonte die Eigenverantwortung der Tochter; sie ersuchte das Gericht um einen Freispruch. Die erste Instanz in Innsbruck sah dies anders und verurteilte den Angeklagten, der sich strafrechtlich als «nicht schuldig» bekannte, wegen grob fahrlässiger Tötung.

Zwar ist es schwierig, die Berufungsaussichten des Angeklagten und der Anklagebehörde zu beurteilen. Tendenziell dürfte davon ausgegangen werden, dass die Verurteilung des Angeklagten durch das Landesgericht Innsbruck bestätigt werden könnte. Ihm, als «Stärkerem» am Berg, wird eine «Garantenstellung» zuzuschreiben sein, welche in einer solchen Situation eine Verpflichtung zur Schadensabwehr oder Schadensminderung impliziert. Wer die Gefahr einer Rechtsgutsverletzung schafft, muss dafür besorgt sein, dass ein drohender Schaden nicht eintritt. Wird eine Gefahrenlage geschaffen, muss alles vorgekehrt werden, damit sich allfällige Gefahren nicht realisieren (gemäss «Ingerenzprinzip»). Affaire à suivre, also.