Archiv für den Monat Oktober 2018

Lance Armstrongs Ex-Teamleiter Johan Bruyneel lebenslang gesperrt

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Auch der Radsport ist nicht frei von dunklen Seiten …

(causasportnews / red. / 29. Oktober 2018) Nachdem der ehemalige sportliche Leiter von Lance Armstrongs früherem Rad-Team US Postal Service, Johan Bruyneel, von einem amerikanischen Bundesgericht Ende August zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von USD 1,2 Mio. sowie zu einer Busse von USD 369’000 verurteilt hat (siehe causasportnews vom 17. September 2018), ist der Belgier nunmehr auch von den Sport-Instanzen mit gravierenden Sanktionen belegt worden. Das internationale Sportschiedsgericht (Court of Arbitration for Sport; CAS) hat Johan Bruyneel wegen seiner Beteiligung an einem „ausgeklügelten und höchst erfolgreichen Doping-System“ in der Zeit von 1997 bis 2007 mit einer lebenslangen Sperre belegt. Das CAS urteilte in einem Berufungsverfahren gegen einen Entscheid der „American Arbitration Association“ (AAA), die – in der Folge eines entsprechenden Antrags seitens der amerikanischen Antidopingagentur USADA – Johan Bruyneel für zehn Jahre gesperrt hatte. Gegen den Entscheid der AAA appellierte der frühere Sportmanager beim CAS. Dieses befand nunmehr indessen nicht nur, dass die Beweislage eindeutig und erdrückend sei, sondern erhöhte auch die Sanktion erheblich. Gegen das Urteil des CAS kann Rechtsmittel beim Schweizerischen Bundesgericht eingelegt werden.

Fussballplatz verursacht keinen übermässigen Lärm für dessen Nach-barschaft

judge-gavel-14619651834Zl(1)(causasportnews / rbr. / 25. Oktober 2018) Von einer Sportanlage – konkret mehreren Fussballplätzen mit dazugehörigen Einrichtungen – geht kein übermässiger Lärm auf die Nachbarschaft aus, der (zusätzliche) Einschränkungen von dessen Betrieb erforderlich machen würde. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich abgewiesen (Urteil BGer 1C_252/2017 vom 5. Oktober 2018, I. öffentlich-rechtliche Abteilung). Damit nimmt ein seit sechs Jahren andauernder Rechtsstreit zwischen dem Fussballclub Herrliberg (einem Verein nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) und zwei Anwohnern des Sportplatzes Langacker am Dorfrand in ebendiesem Herrliberg (vgl. bereits causasportnews vom 14. Dezember 2017) ein Ende.

Die rechtliche Auseinandersetzung geht zurück auf September 2012. Jeweils bis abends um 22:00 Uhr trainierten auf dem betreffenden Fussballplatz Mannschaften des Vereins und trugen Meisterschaftsspiele aus. Weiterlesen

Wenigstens darüber schreiben…

las-vegas-599840_1920  (causasportnews / red. / 23. Oktober 2018) Mit Vergewaltigungsvorwürfen gegen den Juventus-Star Cristiano Ronaldo wartete das Deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ Ende September auf (Nr. 40/29. September 2018) – ohne dass Beweise hierfür hätten vorgelegt werden können. Trotzdem wurde in den folgenden Ausgaben eifrig nachgelegt, und in der vorletzten Nummer musste dann die Politik-Redakteurin (!) Ann-Katrin Müller frustriert, nach dem Motto: „Was nicht sein darf, kann nicht sein“, eingestehen: „Die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Cristiano Ronaldo haben vorerst keine Konsequenzen“; und forderte zugleich: „Warum der Sport begreifen sollte, dass sich etwas ändern muss“.- Was genau soll sich ändern? Vielleicht Medienkampagnen in dieser Art? Fakt ist, dass in dieser zweifelsfrei unappetitlichen Angelegenheit Aussage gegen Aussage steht. Es geht im Kern in der Tat darum, zu „welcher Art von Sex“ es zwischen dem Fussballstar und dem weiblichen Opfer damals, 2009, in Las Vegas, gekommen ist (so nüchtern und sachlich die „Neue Zürcher Zeitung“ vom 13. Oktober 2018); der Sex fand statt – nur welcher also?. Es ist fast wie überall, wenn es um Sexualdelikte geht: Zwei waren dabei, zwei gegensätzliche Versionen werden präsentiert, Beweise fehlen, und es wird die Ungewissheit bleiben, was sich im konkreten Fall zugetragen hat. Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten um anzunehmen, dass es sich auch im „Fall Ronaldo“ so verhalten dürfte. Es gibt Spekulationen, Abklärungen, Schlussfolgerungen. Aber die objektive Wahrheit wird kaum an das Tageslicht kommen, auch wenn Cristiano Ronaldo sich letztlich allenfalls einem Verfahren wird stellen müssen, und wenn Anwälte auf beiden Seiten ihre juristischen Sezierarbeiten beendet haben werden. Gerichtsverfahren nach allgemein anerkannten und normierten Regeln enden bei derartigen Konstellationen in der Regel mit Freisprüchen für die angeklagten Täter. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ bezieht sich (noch) immer auf die Tat- und nicht auf die Rechtsfrage. Besser also, dass sich die „Spiegel“-Macher nun auf die Khashoggi-Geschichte Weiterlesen

Opernhaus Sydney trotz Protesten als Werbefläche genutzt

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Die weltberühmten „Segel“ des Opernhauses von Sydney: Nun auch Werbefläche für Pferderennen

(causasportnews / red. / 22. Oktober 2018) Am Ende war aller Aufschrei und Protest vergebens: Die berühmten „Segel“ des Opernhaus-Gebäudes von Sydney wurden als Projektionsfläche für die Ergebnisse der Ziehung der Startplätze des australischen Pferderennens „The Everest“ benutzt. Die sechs Minuten lange Projektion, die fraglos auch eine Werbeaktion für das kommerzielle Pferderennen darstellte, fand am 9. Oktober 2018 und mithin vier Tage vor dem eigentlichen Rennen statt. Im Vorfeld der Aktion war in Australien ein Sturm der Empörung entfacht worden, als die Leitung des Opernhauses, aber auch mehrere hunderttausend Australierinnen und Australier, gegen einen „Missbrauch“ des Gebäudes als Werbefläche opponiert hatten. Im Spannungsfeld von Sport, Kommerz und Kultur setzte sich schliesslich eine gegenüber den ursprünglichen Plänen abgeschwächte Version der Projektion durch. So wurden lediglich die Startplätze und die Logos der Pferdeeigner sowie das Emblem des Rennens auf die „Segel“ des Opernhauses projiziert. Ursprünglich war u.a. beabsichtigt gewesen, auch Werbeprojektionen für die das Rennen finanzierenden Anbieter von Sportwetten zuzulassen. Die Projektion fand schliesslich unter massiven Sicherheitsvorkehrungen statt. Zahlreiche Protestierende hatten sich eingefunden und versuchten, die Projektion mit starken Lampen u.dgl. zu stören – allerdings mit äusserst bescheidenem Erfolg.

Erhöhte Testosteronwerte: Vorläufig keine Einschränkungen für Läuferinnen

german-2512011_1920(causasportnews / rbr. / 19. Oktober 2018) Athletinnen mit natürlich erhöhten Blut-Testosteronwerten dürfen bis auf weiteres ohne Einschränkungen an internationalen Wettkämpfen der Mittelstreckenläuferinnen (400 Meter bis 1 Meile) teilnehmen: Die IAAF Eligibility Regulations for Female Classification werden nicht vor Ende März 2019 in Kraft gesetzt werden. Das hat der internationale Leichtathletikverband (International Association of Athletics Federations, IAAF, mit Sitz in Monaco) diese Woche bekannt gegeben. Die Geschichte des sog. DSD (Differences of Sex Development, auch Hyperandrogenismus genannt) in der Leichtathletik ist damit um ein Kapitel reicher. Hintergrund der Ankündigung der IAAF ist ein vor dem internationalen Sportschiedsgericht CAS (Court of Arbitration for Sport mit Sitz in Lausanne) hängiges Verfahren. Die Südafrikanerin Caster Semenya, Olympiasiegerin über 800 Meter von London 2012 und Rio de Janeiro 2016 sowie dreifache Weltmeisterin über die gleiche Distanz, hatte wegen der erwähnten Eligibility Regulations am 19. Juni 2018 Klage gegen die IAAF erhoben (s. causasportnews vom 25. Juni 2018). Diese sehen vor, dass Athletinnen mit DSD während mindestens sechs Monaten vor der Teilnahme an einem Mittelstreckenrennen eines internationalen Wettbewerbs ihren Blut-Testosteronwert unter 5nmol/L halten müssen. Die IAAF hatte beabsichtigt, die betreffenden Regeln per 1. November 2018 in Kraft zu setzen. Die Athletin ist der Ansicht, diese Regelung sei widerrechtlich.

Ursprünglich, im Mai 2011, hatte die IAAF eine Regelung erlassen, wonach Athletinnen mit erhöhten Blut-Testosteronwerten nur dann bei den Frauen starten durften, wenn sie sich einer androgensenkenden Behandlung unterzogen. Diese Regelung war vom CAS nach einer Beschwerde der indischen Leichtathletin Dutee Chand mit Zwischenentscheid vom 24. Juli 2015 vorläufig aufgehoben worden. Das CAS gab der IAAF sodann zwei Jahre Zeit, um den Einfluss von DSD auf die Leistungsfähigkeit der Athletinnen zu belegen (CAS 2014/A/3759). Im Rahmen dieses Verfahrens erarbeitete die IAAF neue Regeln, die nun Gegenstand des Verfahrens von Caster Semenya sind. Das Urteil des CAS über die Gültigkeit der IAAF Eligibility Regulations for Female Classification wird für den 26. März 2019 erwartet. Vom 27. September bis zum 6. Oktober 2019 finden in Doha/Katar die IAAF-Weltmeisterschaften statt. Bis dahin dürfte klar sein, ob Caster Semenya ihren in London 2017 errungenen Titel wird verteidigen können.

Manipulationsverdacht bei Champions League-Spiel

(causasportnews / red. / 17. Oktober 2018) Manipulationen im Sport sind gang und gäbe, oder wie es vor Jahren einmal Franz Beckenbauer anlässlich einer Veranstaltung des „Swiss Sport Forum“ in Zürich allgemein verständlich sagte: „Bschiss’n worden is‘ immer“ – und so wird es auch in Zukunft sein. Im Zusammenhang mit Sportwetten ist es um Betrügereien und Manipulationen im Sport in den letzten Jahren etwas ruhiger geworden. Die Sportverbände, aufgeschreckt nach dem „Fall Hoyzer“ 2005 in Deutschland (vgl. dazu u.a. Urs Scherrer/Remus Muresan/Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl., 2014), kehrten in der Folge einiges vor, um insbesondere mit Warnsystemen das Manipulationspotential im Sport im Zusammenhang mit Sportwetten zumindest gering zu halten. Dieses Engagement ist mangels aktueller Vorkommnisse wieder reduziert worden, insbesondere die Fussballverbände haben den Sport-Integritätsschutz im Zusammenhang mit Sportwetten weitgehend auf verbandsunabhängige, spezialisierte Dritte übertragen. Ein Grund dafür war die Erkenntnis, dass die Aufdeckung von Manipulationen – falls überhaupt – durchwegs durch staatliche Behörden erfolgt und Sportverbände und –organisationen über zuwenig Mittel und Möglichkeiten verfügen, um diese Manipulationsarten präventiv zu verhindern oder repressiv zu sanktionieren. Nun sind neuerdings zwei Vorgänge, die aufhorchen lassen, bekannt geworden. Anlässlich des Cup-Spiels zwischen dem FC Klingnau und dem FC Bramois in der Schweiz (beide Klubs gehören der 2. Liga an) soll es zu gravierenden Unregelmässigkeiten gekommen sein (s. auch causasportnews vom 11. September 2018). Ein Vorgang aus der Königsklasse des Fussballs, der UEFA Champions League, scheint noch einiges gravierender zu sein. Betroffen ist die Partie zwischen Paris Saint-Germain (PSG) und FK Roter Stern Belgrad vom 3. Oktober 2018. Auch wenn dem Top-Ensemble aus Paris durchaus hohe Siege zuzutrauen sind, ist ein 6:1-Erfolg in diesem hochklassigen Wettbewerb aber doch eher aussergewöhnlich – oder auffällig, wie es im Jargon heisst. Vermutungen zufolge soll ein Funktionär des serbischen Klubs eine hohe Summe auf eine Niederlage von Roter Stern mit fünf Toren Unterschied gesetzt haben. Diese Vorgabe war nach der 1:6-Niederlage erfüllt. PSG führte nach 40 Spielminuten bereits 4:0… Die französische Finanzstaatsanwaltschaft hat eine Voruntersuchung eingeleitet.

Eher keine Steuerhinterziehung im „Sommermärchen“

(causasportnews / red. / 15. Oktober 2018) Exakt drei Jahre sind es her, seit das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ kolportierte, die Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland sei „gekauft“ worden. Das linke Medium vermeldete in der Ausgabe Nr. 43/2015 erstmals und exklusiv die Neuigkeit vom „zerstörten Sommermärchen“. Mehr Vermutungen, Hypothesen und Anschwärzungen statt Fakten und Beweise allerdings – ein Zustand, der bis heute andauert, obwohl das Magazin immer wieder „nachlegt“. Die Geschichte wurde dann zum „Fall DFB“, und im Zentrum des Skandals stand Deutschlands damalige Fussball-Lichtgestalt Franz Beckenbauer, der sich seither aus dem öffentlichen Leben verabschiedet hat. Seit der „Aufdeckung“ des Skandals und bis heute dreht sich alles um einen Betrag von 6,7 Millionen Euro, der im Rahmen der WM-Organisation in Deutschland durch den deutschen Verband (DFB) verschleiert bezahlt worden sein soll (Franz Beckenbauer erhielt damals den Betrag vom inzwischen verstorbenen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus, das Geld wurde auf ein Konto des damaligen, zwischenzeitlich sanktionierten FIFA-Funktionärs Mohamed Bin Hammam in Katar überwiesen). Als Verantwortliche für die Vorgänge seitens des DFB wurden die beiden ehemaligen Verbands–PräsidentenTheo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie der damalige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt ausgemacht. Letztlich stand steuerstrafrechtlich die Frage im Mittelpunkt, ob es sich bei den besagten 6,7 Millionen Euro um eine Betriebsausgabe des DFB handelte oder nicht. Weil der Verwendungszweck des Geldes bis dato nicht nachvollzogen werden konnte, nahm die zuständige Staatsanwaltschaft an, der Betrag könne nicht als Betriebsausgabe qualifiziert werden; es sei somit seitens des DFB eine unkorrekte Steuererklärung abgegeben worden. Diese Meinung teilte das Landgericht Frankfurt a.M. nicht und lehnte heute einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen Steuerhinterziehung in der Höhe von insgesamt 13,7 Millionen Euro gegen die drei ehemaligen DFB-Funktionäre ab. Ein hinreichender Tatverdacht sei nicht zu erkennen, verlautete seitens des Gerichts. Die Staatsanwaltschaft kann nun gegen die Nicht-Eröffnung eines Verfahrens beim Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Beschwerde führen. Ob sie dies tun wird, steht im Moment nicht fest. Allein die Entscheidung des Landgerichts muss als juristischer Erfolg der drei ehemaligen Funktionäre sowie des DFB qualifiziert werden. Bei der Aufarbeitung des angeblich gekauften „Sommermärchens“ geht es u.a. auch um die Gemeinnützigkeit des DFB.

Droht Fussball-Superstar Cristiano Ronaldo bald die Verhaftung?

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Klicken für Cristiano Ronaldo bald die Handschellen?

(causasportnews / red. / 10. Oktober 2018) Um Cristiano Ronaldos Hals zieht sich die sprichwörtliche Schlinge immer weiter zu. Zwischenzeitlich von zwei Frauen in Amerika wird er der Vergewaltigung bezichtigt, und nun droht ein einschneidender formeller Schritt: Die US-Polizei hat sich eingeschaltet und will den Juve-Star befragen. Das ist für den bald 34jährigen Portugiesen, der alle Vorwürfe von sich weist und für den selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, ein herber Schlag. Es darf als notorisch betrachtet werden, dass einem Betroffenen zumindest gravierendes Ungemach droht, wenn sich Behörden in Amerika mit einem Vorgang befassen. Ist die Justizmaschinerie einmal am Laufen, gibt es für Betroffene kaum mehr ein Entrinnen. Es würde demnach nicht überraschen, wenn der in Italien spielende Ausnahme-Fussballer in absehbarer Zeit (irgendwo) verhaftet würde, sollte er sich nicht freiwillig zu einer Befragung in die USA begeben (was er wohl nicht tun wird). Die amerikanische „Micky Maus-Justiz“, deren Arm einen Grossteil der Welt umfasst, ist jedenfalls so unberechenbar wie der Ausgang von „Sex an the City“-Folgen…

Seit Wochen halten die Medien in Amerika und insbesondere auch in Europa die Story am Kochen, wonach Cristiano Ronaldo 2009 in Las Vegas ein Model vergewaltigt haben soll. Die danach zwischen dem angeblichen „Täter“ und dem Opfer ausgehandelte und erfüllte „Schweige-Vereinbarung“, welche der Betroffenen 375 000 Dollar eingebracht hat, will die Frau nicht mehr halten und hat den Schritt an die Öffentlichkeit gewagt. Das war es jedoch noch nicht: Weiterlesen

Wie Machtpoker im organisierten Professional-Fussball verlaufen

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Wer hat die besseren Karten im Machtpoker zwischen Spielern und Verbänden?

(causasportnews / red. / 8. September 2018) (Gute) Spieler gewinnen immer – nicht nur auf dem Spielfeld, sondern auch wenn es um vertragliche Belange geht. So soeben geschehen in Dänemark im Rahmen der Fussball-Nationalmannschaft des Landes. Es war die Konstellation, wie sie immer wieder vorkommt im Spannungsfeld zwischen Verbands- und Individualinteressen. In den Klubs ist es Spielern oft möglich, Verträge mit Individualsponsoren abzuschliessen. Derartige Kontrakte können allerdings dann zum Problem werden, wenn Spieler im Nationalteam tätig sind, der betreffende Verband aber bspw. mit Ausrüstern Verträge abschliesst, welche die Individualvereinbarungen der Spieler mit den Klubs tangieren. Aufgrund einer solchen Konstellation traten dänische Nationalspieler vor einigen Wochen in einen Streik, was zur Folge hatte, dass die Nationalmannschaft Dänemarks (Dansk Boldspil-Union, DBU) in einem Nations League-Spiel gegen die Slowakei mit einem Verlegenheitsteam antrat und in dieser Zusammensetzung (natürlich) klar verlor (0:3; siehe auch causasportnews vom 10. September 2018). Mit der kollektiven Arbeitsverweigerung wollten die Spieler als Angestellte der Klubs das Recht durchsetzen, Vereinbarungen mit Individualsponsoren abschliessen zu können, auch wenn diese mit Verbandssponsoren in Konkurrenz stehen. Nach erfolgter Einigung herrscht im dänischen Fussball wieder Friede, Freude und Optimismus sowie die Gewissheit, dass sich an bestimmten Gesetzmässigkeiten im professionellen Sport kaum je etwas ändert; solche Pokerspiele kennen a priori klare Sieger. So auch in diesem Fall: Derartige Machtkämpfe gehen immer zu Gunsten der Spieler aus – nicht nur, wenn sie zur Durchsetzung ihrer Forderungen von einer starken Gewerkschaft unterstützt werden und zum Mittel des Streiks greifen. Im konkreten Fall ist nach dem Spieler-Streik und zähen Verhandlungen zwischen Verband und Spielervereinigung eine entsprechende Einigung, die bis nach der EM-Endrunde in Deutschland gelten soll, erzielt worden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schützt das CAS (weitgehend)

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Sitzungssaal des EGMR (Bild: Adrian Grycuk)

(causasportnews / rem. / 2. Oktober 2018) Dem internationalen Sportschiedsgericht (Court of Arbitration for Sport, CAS) ist ein «Bosman-ähnliches Debakel» erspart geblieben: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerden von Claudia Pechstein und Adrian Mutu, die beide auf zentrale Merkmale der CAS-Schiedsgerichtsbarkeit zielten, nach einer stattlichen Verfahrensdauer von acht Jahren nunmehr weitestgehend abgewiesen. Infolge des EGMR-Urteils wird das CAS sein Verfahren zwar punktuell anpassen müssen; alles in allem kann die entsprechende Schiedsgerichtsbarkeit aber weiter betrieben werden wie bisher.

Die Vorgeschichte der «Causa Pechstein» ist hinlänglich bekannt: Die deutsche Eisschnellläuferin war 2009 vom internationalen Eislaufverband (International Skating Union, ISU) nach Dopingvorwürfen mit Sanktionen belegt worden, gegen die sie in der Folge bis zum CAS rechtlich vorging. Das CAS wies die Anfechtung Claudia Pechsteins jedoch zurück, und auch mit dem gegen das entsprechende CAS-Urteil vor dem Schweizerischen Bundesgericht eingelegten Rechtsmittel blieb die Athletin erfolglos (siehe zur «Causa Pechstein» nur etwa causasportnews vom 1. Oktober 2015 und vom 7. Juni 2016 sowie Causa Sport 2014, 199 ff.). Der «Fall Mutu» seinerseits Weiterlesen