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Dopingfall Kamila Walijewa wird in Lausanne entschieden

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(causasportnews / red. / 26. Februar 2023) Die bald 17jährige russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa blieb anlässlich der nationalen Eiskunstlauf-Meisterschaften Ende 2021 in den Fängen der Dopingfahnder hängen und wurde positiv auf das Mittel Trimetazidin (grundsätzlich ein Mittel gegen Angina pectoris) hängen. Eine vorläufige Sperre der damals 15jährigen Athletin wurde auf wundersame Art und Weise vor den Olympischen Spielen in Peking 2022 (vom 4. Bis 20. Februar), kurz bevor der russische Vernichtungskrieg gegen die Ukraine vor ziemlich genau einem Jahr, am 24. Februar 2022, seinen Anfang nahm, mit Blick auf die Eiskunstlauf-Wettbewerbe aufgehoben. Wohl zu Unrecht, wie sich demnächst herausstellen dürfte. Mit dem 15jährigen Mädchen aus dem Reiche der übelsten Kriegstreiber der Gegenwart und wohl mit entsprechendem Support der Russen-Freunde in China gewann Kamila Walijewa im Teamwettbewerb in Peking die Goldmedaille. Es steht nun allerdings die juristische Nagelprobe bevor, ob die Russen, welche wegen des flächendeckenden Staatsdopings in Peking als «ROC» (Russian Olympic Committee) antreten mussten oder durften, das Edelmetall behalten dürfen oder an die USA, welche in Peking vor Japan den zweiten Platz belegten, weiterreichen müssen.

Ende des vergangenen Jahres wäschte die Anti-Doping-Agentur Russlands («RUSADA») die junge Eiskunstläuferin aus den eigenen Reihen von Schuld und Strafe rein; eine vierjährige Sperre sowie die Aberkennung aller Resultate hätte wegen des offenbar klar belegten Dopingmissbrauchs die Folge sein müssen, berechnet ab dem Datum der genommenen Dopingprobe am 25. Dezember 2021. Eine andere Entscheidung als ein Freispruch im ausser Rand und Band geratenen Russland hatte die Sportwelt nicht erwartet. Glücklicherweise kann etwa die Welt-Doping-Agentur (WADA) gegen derartige Entscheide nationaler Anti-Doping-Behörden Einspruch einlegen, was die WADA nun getan hat (wie auch die Internationale Eislauf-Union ISU). Über den Freispruch vom Dopingvorwurf gegenüber Kamila Walijewa wird nun am Tribunal Arbitral du Sport (TAS) verhandelt werden; das Sport-Schiedsgericht in Lausanne, das allerdings weitgehend vom Russen-freundlichen Internationalen Olympischen Komitee (IOK) getragen und beeinflusst wird, dürfte in dieser sport-politisch initiierten Eiskunstlauf-Groteske in relativ kurzer Zeit als (vermeintlich) unabhängiges, internationales Sport-Schiedsgericht letztlich und indirekt auch darüber befinden, wem die Goldmedaille im Team-Wettbewerb von Peking 2022 zusteht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Russen-Gegner aus den Vereinigten Staaten «erben» werden. Eine Entscheidung des TAS könnte danach noch beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden. Es ist sicher als sportlich-positiv zu werten, dass die höchste Gerichtsinstanz der Schweiz dann korrigierend eingreifen könnte, falls die TAS-Entscheidung in dieser Schmierenkomödie etwa unhaltbar, willkürlich «pro Russland» ausfallen würde; das TAS gilt seit jeher als opportunistisch-juristische «Wundertüte», im IOK gilt der Russen-Freund und Präsident Thomas Bach als einflussreicher, gewiefter Strippenzieher – auch bezüglich der Rechtsprechung am Lausanner Sport-Gerichtshof. Jedenfalls wird die Rechtsprechungs- Finalissima in der «Causa Kamila Walijewa» in jedem Fall in Lausanne /Schweiz über die Bühne gehen.

Et tu, Alex Wilson?

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(causasportnews / red. / 29. Juli 2021) Nach dem Homologations-Wirrwarr um unglaubliche Rekorde (causasportnews vom 24. Juli 2021) nun Doping-Verwirrung um den Sprinter Alex Wilson. Kurz vor seiner Abreise an die Olympischen Spiele in Tokio wurde der Athlet wegen Dopings juristisch aus dem Rennen genommen. Im März ist der 30jährige Basler positiv auf das anabole Steroid Trenbolon getestet und umgehend provisorisch gesperrt worden. Anfang Juni wurde die Sperre von der Disziplinarkammer von Swiss Olympic wieder aufgehoben. Auf Gesuch des Internationalen Leichtathletik-Verbandes und der Welt-Anti-Doping-Agentur ist der Athlet nun von der in Tokio aktiven ad hoc – Kommission des Internationalen Sportschiedsgerichts (Tribunal Arbitral du Sport, TAS) wieder gesperrt worden. Damit ist über Schuld und Unschuld des Betroffenen noch nicht und nichts entschieden. Wie in derartigen Dopingfällen üblich, gilt aber die rechtlich umstrittene «Schuldvermutung» (im privaten Sanktionsrecht kommt allerdings grundsätzlich die Unschuldsvermutung zum Tragen). Im TAS-Verfahren hat nun Alex Wilson die Möglichkeit, das Schiedsgericht, eben in Umkehr der üblichen Beweislastregel, von seiner Unschuld zu überzeugen. Das wird allerdings relativ schwierig werden, denn die Erklärung für den positiven Dopingbefund mutet seitens des Athleten ziemlich abenteuerlich an. Er habe kontaminiertes Fleisch gegessen – etwa ein halbes Kilo Rindfleisch und sechs Burger-Patties, sagte der Sportler. In der Begründung der Unschuld sind positiv getestete Athletinnen und Athleten oft auf ausgefallen Pfaden unterwegs: Einmal ist eine verunreinigte Zahnpasta, dann überbordende, sexuelle Aktivität oder eben der Verzehr verseuchter Speisen die Erklärung, mit der die Unschuld bewiesen werden soll. Und bei Alex Wilson? Ihn einfach so als plump betrügendes, dämliches «Rindvieh», das nach dem Verzehr von angeblich kontaminiertem Rindfleisch in den Fängen der Dopingfahnder hängen geblieben ist, zu qualifizieren, ist hier definitiv unangebracht. Für ihn spricht zweifelsfrei, dass die provisorische Sperre im März von Swiss Olympic immerhin wieder aufgehoben wurde, weil der Basler glaubhaft darlegen konnte, dass die Substanz «Trenbolon» über Rindfleischkonsum in seinen Körper gelangt sei. Die jetzige Sperre durch das Sport-Schiedsgericht ist unter diesen Vorzeichen einigermassen speziell, vor allem, weil das TAS durchaus als sport-verbands- und organisations-affin (gleichsam als verlängerter Arm insbesondere des Internationalen Olympischen Komitee, IOK) bezeichnet werden muss. Eigenartig mutet etwa der Umstand an, dass die Gerichts-Entscheidung nur ein paar Stunden vor der geplanten Abreise von Alex Wilson nach Tokio erfolgte. Jedenfalls muss, in Anlehnung an Gaius Iulius Caesar, der Ausspruch «Et tu, Alex» (auch du, Alex) eher mit einem Frage- als mit einem Ausrufezeichen versehen werden. Jedenfalls dürfte es für den Sprinter schwierig werden, sich der juristischen Fesseln des Doping-Sanktionsrechts zu entledigen.

Skurriles um einen Doping-Vorgang

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(causasportnews / red. / 22. Februar 2021) Es gab sie immer wieder, die Skurrilitäten um Doping-Vorgänge. Und natürlich Verschwörungstheorien. Da sollte einmal eine Zahnpasta an einem positiven Doping-Befund schuld gewesen sein (wie im «Fall Dieter Baumann»), dann wurden positive Doping-Proben auf exzessiven Lamm- oder Rindfleischkonsum zurückgeführt. Oder es war ein Masseur, welcher dem Radprofessional eine testosteronhaltige Crème einmassiert hatte. Gängige Erklärungen nach positiven Doping-Auswertungen waren auch der Konsum dubioser, chemischer Präparate aus China, die Verwendung von problematischen Abführmitteln oder die Einnahme von Substanzen zur Steigerung sexueller Leistungsfähigkeit (die offensichtlich immer wieder mit sportlicher Leistungsfähigkeit gleichgesetzt wurde); oder schlicht ein zu intensives Sexualleben mit entsprechenden (Doping-)Nebenerscheinungen. Der unlängst verstorbene Diego Armando Maradona soll ein Ephedrin-haltiges Mittel gegen eine Erkältung eingenommen haben, usw. Wenn nicht ein Komplott – dann war «es» einfach dumm gelaufen.

Ein spezieller Fall beschäftigt seit ein paar Tagen nicht nur die Sportszene. Kürzlich stellte das Landgericht Bozen das Verfahren gegen den Geher Alex Schwazer wegen Dopingbetrugs ein. Der 36jährige Leichtathlet ist nicht irgendwer, sondern einer der besten seines Fachs. 2008 wurde er in dieser Disziplin in Peking Olympiasieger. 2012 folgte eine vierjährige Sperre wegen Dopingvergehens (EPO). Am frühen Neujahrsmorgen 2016 (!) gab der Italiener eine weitere Dopingprobe ab, bzw. wurde von Kontrolleuren zu Hause dazu angehalten, eine Urinprobe abzugeben, was dann auch geschah. Gegen die danach ausgefällte achtjährige Sperre nach dem positiven Dopingbefund kämpft er seither an; gegen ihn lief bis vor kurzem auch ein Verfahren durch die italienische Justiz wegen Sportbetrugs. Der Athlet wandte gegen die in den frühen Morgenstunden des Neujahrstags 2016 entnommene Dopingprobe umgehend ein, dass er einem Komplott zum Opfer gefallen sei. In der Tat mutet es sonderbar an, dass die Probe in der Nacht von Silvester 2015 auf Neujahr 2016 vorgenommen wurde. Alex Schwazer und sein Trainer prangerten stets die Heuchelei seitens der Verbände und Anti-Doping-Behörden an und schufen sich deshalb in der Szene nicht gerade viele Freunde. Dass der Athlet bei der Dopingprobe 2016 hereingelegt worden sei, ist auch für die italienische Justiz nicht abwegig. Die Strafjustiz erachtet es vielmehr als wahrscheinlich, dass der Geher ungerechtfertigterweise in den Fokus der Dopingfahnder geraten und die Dopingprobe manipuliert worden sei. Es gebe Hinweise darauf, dass diese in der Tat nachträglich, in Stuttgart oder in Köln, verändert worden sei. Sonderbar war nämlich, dass die Urinprobe im Verlaufe des Prozedere eine Ortsmarke trug, was unüblich ist und gegen die Vorgaben der Anonymität verstiess. Erst wurde die Dopingprobe nach dem Neujahrsmorgen 2016 als negativ gewertet, später, als die Identität des Athleten bekannt wurde, (in Köln) plötzlich positiv. Mehr als peinlich ist der Vorgang für die World Anti Doping Agency (WADA) und weitere Sanktionsbehörden des organisierten Sports. Sie schreien nun nach der Einstellung des Verfahrens gegen den Geher durch die italienische Justiz in Bozen Zeter und Mordio und drohen mit Klagen gegen was und wen auch immer. Das juristische Hickhack um den «Fall Alex Schwazer» wird trotz dieser Verfahrenseinstellung durch die Justiz in Oberitalien wohl noch anhalten, derweil sich der Athlet auf die Olympischen Spiele diesen Sommer in Tokio vorbereitet – falls sie denn überhaupt stattfinden werden.

Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit Doping im Sport machen immer wieder die Runde; und auch die abenteuerlichsten Erklärungen werden ebenso dann und wann zum Besten gegeben, wenn es gilt, sich (als Athletin oder Athlet) von Dopingvorwürfen reinzuwaschen. In der «Causa Alex Schwazer» wird das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Je nachdem wird der skurrile Vorgang unter die Rubrik «Pleiten, Pech und Pannen» (seitens der Sport-Sanktionsbehörden) zu subsumieren sein. Oder unter «Verschwörung», «Rache» oder was auch sonst immer.

«Wundertüte TAS» lässt Russlands Sport aufatmen

© CAS (www.tas-cas.org)

(causasportnews / red. / 19. Dezember 2020) Der Internationale Sport-Schiedsgerichtshof TAS (Tribunal Arbitral du Sport») ist seinem Ruf als sport-juristische «Wundertüte» wieder einmal gerecht geworden. Vier Jahre wäre der nationale Sport Russlands wegen des flächendeckenden Dopings vom Weltsport ausgeschlossen gewesen, wenn es nach der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gegangen wäre. Die globale Doping-Kontrollinstanz sah es als erwiesen an, dass im russischen Sport in den Jahren 2011 bis 2015 (pro memoria: 2014 fanden in Sotschi am Schwarzen Meer Olympische Winterspiele statt!) ein eigentliches Doping-Netzwerk aktiv war, in das Funktionäre, Politiker und Sportlerinnen sowie Sportler involviert waren. Die WADA schloss deshalb Russland bzw. die russische Anti-Doping-Agentur (Rusada) für vier Jahre vom Weltsport aus. Das wollten die Russen nicht auf sich sitzen lassen und gelangten an das TAS in der Westschweiz. Dass in Bezug auf die Vorhalte nicht viel auszurichten sein würde, wussten die Russen natürlich bestens; jedoch wurde vor allem das Sanktionsmass (vierjähriger Ausschluss Russlands aus dem Weltsport) angegriffen; wohlwissend, dass das TAS dafür bekannt ist, in der Regel eher politisch denn juristisch zu entscheiden. Und Russland ist im Sport bekanntlich nicht niemand…

Die Kalkulation Russlands ging auf: Nicht überraschend halbierte das TAS das Strafmass gleich um die Hälfte, während die Vorhalte der WADA gegenüber der Rusada weitgehend bestätigt wurden. Alles wohl nach dem Motto: Halb so schlimm, also halbieren. Russland kann mit diesem Verdikt (natürlich) «leben». Letztlich geht es jetzt um die Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen 2021 in Tokio, die wohl wegen «Corona» und zufolge des wachsenden Widerstandes in der Bevölkerung Japans so oder so kaum stattfinden werden.  Der Ausschluss Russlands an den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking wird für das Land locker zu verkraften sein, zumal doping-integre Athletinnen und Athleten aus Russland dennoch «neutral» (nicht unter der Fahne Russlands) an den Wettkämpfen teilnehmen dürfen.

Zwar könnte in dieser «Causa Doping Russland» noch das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne angerufen werden. Niemand zweifelt allerdings daran, dass die TAS-Entscheidung der juristischen Weisheit in dieser Doping-Angelegenheit letzter Schluss sein wird; zu sehr befindet sich das höchste Gericht der Schweiz auf pro-TAS-Kurs (und kann, das sei gerechterweise erwähnt, in dieser Sache die TAS-Entscheidung auch nicht vollumfänglich überprüfen).