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13. Februar: Der Tag des Glücks und der Abrechnungen – ein grosser Tag für die direkte Demokratie

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(causasportnews / red. / 14. Februar 2022) Der 13. Februar 2022 war ein goldener Tag für den Schweizer Skisport – und für die direkte Demokratie in der Schweiz: Marco Odermatt wurde in Peking auf eindrückliche Weise Riesenslalom-Olympiasieger. Womit widerlegt worden ist, ein 13. bedeute zugleich Unglück. Im Gegenteil. Glück brachte dieser Sonntag, der 13. auch der direkten Schweizerischen Demokratie. Insbesondere dem im Vorfeld der Volksabstimmung vieldiskutierte «Medienpaket» (causasportnews vom 30. Januar 2022) wurde eine regelrechte Abfuhr erteilt: Rund 55 Prozent der Stimmenden sagten Nein zur Staatsförderung der Medien. Mit diesem klaren Ergebnis und mit den für die Regierung und das Parlament weiteren Niederlagen an diesem denkwürdigen Sonntag bestätigte sich die lateinische Sentenz in dieser säkularen Demokratie: «vox populi vox dei» (Volkes Stimme ist Gottes Stimme). Die Medienförderung durch Staatshilfe ist kein Staatsauftrag, entscheid das Volk und manifestierte wohl, dass die Nachfrage für derartige Medien kaum mehr besteht. Kontrolle durch Mittel des zu Kontrollierenden ist abwegig. Aber, wer weiss, von welchen Intuitionen sich die Stimmenden leiten liessen. Vielleicht war es auch nur ein Votum gegen eine Presse, die mit den Regierenden paktiert und irrigerweise dennoch den «Qualitätsjournalismus» predigt. Es war wohl auch eine Missfallenskundgebung gegen das (vom Volk gewählte!) Parlament und die Landesregierung, welche die Medien mit Staatsmitteln fördern wollten und sich gegenseitig Pfründe, Vorteile und Annehmlichkeiten zuschanzen. Kein Parlaments-oder Regierungs-Mitglied wandte sich im Vorfeld der Abstimmung gegen das Medienförderungs-Paket. Das hätten die Medien nicht verziehen…Die Niederlagen am Abstimmungs-Sonntag verschlug den Parlamentarierinnen und Parlamentariern die Sprache und raubten ihnen die Stimmen. Der sonst redselige, allerdings meist schwurbelnde Bundesrat ging nach den Abstimmungspleiten schon einmal auf Tauchstation, allen voran die für die wichtigsten Vorlagen zuständigen Mitglieder der Landesregierung, Simonetta Sommaruga (SP) und Finanzminister Ueli Maurer (SVP). Die sonst salbungsvoll auftretende, linke Medienministerin Simonetta Sommaruga wirkte am Wahlabend mehr hilflos statt, wie sonst in der Regel, peinlich.  Kurz angebunden schwadronierte und lamentierte sie, nach Argumenten ringend, herum. Die brutale Abstimmungs-Niederlagen von Regierung und Parlament waren wohl auch eine Generalabrechnung des Volkes gegenüber den beiden Staatsgewalten für das desaströse Reagieren in der «Corona»-Krise. Parlament und Regierung machten zwar in der Krise nicht alles falsch, aber kaum etwas richtig und führten das Volk ins Desaster; und förderten damit die Staatsverdrossenheit, die sich sogar in permanenten Gewaltexzessen äussert. Jedenfalls ist, gemessen an den Abstimmungsergebnissen vom Sonntag, das Vertrauen in das Parlament und die Landesregierung nahe beim Gefrierpunkt.

Aber auch die Medien selber, die durch das Medienpaket mit Staatsgeldern ihre Gewinne optimieren sollten, agierten im Vorfeld der Abstimmung durchsichtig und täuschend. Den letzten Sargnagel gegen die vorgesehene Medienförderung setzte, natürlich ungewollt und zufälligerweise, mit einem authentischen Votum der Top- Manager des Ringier-Konzerns, der massiv von der Medienförderung profitiert hätte, Marc Walder: Geradezu trunken von Selbstüberschätzung, Grössenwahn und Arroganz prahlte der nicht gerade als grosses Licht bekannte, ehemalige Tennis-Professional, damit, wie die Medien-Produkte aus seinem Konzern im Gleichschritt mit Regierung und Parlament marschieren würden. Da war es wohl jeder Stimmbürgerin und jedem Stimmbürger klar, dass es brandgefährlich wäre, von Staatsseite her diese Symbiose von Politik und Medien noch pekuniär zu stützen. Gewonnen hat am Sonntag, dem 13. Februar 2022, also die direkte Demokratie. Das Referendums-System in der Schweiz ist eine letzte Sicherung, um auf Abwege geratene Parlaments- und Regierungsmitglieder wirksam einzugrenzen. Die vernichtenden Niederlagen von Regierung und Parlament wiesen den wichtigen, positiven Aspekt auf, dass es auch in Zukunft Sinn macht, letztlich das Volk direkt entscheiden zu lassen.

Erleichterung bei den Sportverbänden und -organisationen: Konzernverantwortungs-Initiative scheitert an den Kantonen

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(causasportnews / red. / 30. November 2020) Erleichterung bei den Sportverbänden und -organisationen in der Schweiz: Die sog. «Konzernverantwortungs-Initiative», die allenfalls auch diese Gebilde getroffen hätte (vgl. dazu causasportnews vom 6. November 2020), ist zwar knapp vom Stimmvolk (mit dem Volksmehr) gutgeheissen worden, jedoch am Ständemehr (Mehrheit der Kantone) gescheitert. Auch wenn sich nun die Initianten als schlechte Verlierer zeigen und zukunftsgerichtet umgehend eine Änderung der Volksabstimmungs-Modalitäten verlangen (analog den USA, als die Demokraten nach der Wahl von Donald Trump im Jahr 2016 das Elektoren-System und die Bedeutung der Bundesstaaten in Frage stellten), dürfen sich die «Sieger» sagen: Sieg ist Sieg – so, wie ein Weltmeistertitel eben auch ein WM-Titel ist, der nach einem vierwöchigen Turnier erst in der Final-Verlängerung errungen worden ist.

Es war vorauszusehen, dass die Initiative, welche zuletzt schwerpunktmässig in einen Schlagabtausch zwischen «links» und «rechts» ausartete, höchstens knapp angenommen würde (konkret fehlten der Initiative nur knapp 6 000 Stimmen, bei einer Wahlbeteiligung von allerdings auch nur 47 %). Die Initianten verbuchten einen Achtungserfolg, weil sich etwa die Katholische Kirche dem initialen Bestreben anschloss und flugs alle Kirchenmitglieder, welche sich gegen den Vorstoss aussprachen, als Un-Christen abqualifizierte. Auch das Argument, dass jeder Gegner der Initiative sich auf der «falschen» moralischen Seite befinde, zeigte offensichtlich Wirkung. Diese und weitere «heiligen» und «unheiligen Allianzen» sowie das professionelle und konzentrierte Auftreten von NGO’s, die massiv Gelder in diesen politischen Kampf gegen das Wirtschafts-Establishment investierten, brachten die Wirtschaft und das Lager der Gegner der Initiative an den Rand eines Abstimmungs-Debakels. Dieses Engagement kirchlicher, karitativer und sonstiger Vereinigungen auf der «moralisch richtigen Seite» weist allerdings auch eine Kehrseite auf: Dass meist steuerbefreite Organisationen ihre (Spenden-)Gelder in politische Kämpfe investieren, dürfte nicht ohne Folgen bleiben (so haben sich etwa die Spender des «Fastenopfers» der Schweizer Katholikinnen und Katholiken allenfalls darüber gewundert haben, dass das «Fastenopfer» an vorderster Front für die Initiative eintrat!). Seit der «Konzernverantwortungs-Initiative» ist jedenfalls klar geworden, dass dem Establishment künftig aus diesen Kreisen bei entsprechenden, politischen Vorstössen professionell organisierte sowie industriell und kommerziell aufbereitete Gegenwehr drohen wird.

Niemand wird bestreiten wollen, dass sich auch Konzerne und Verbände ausserhalb der Schweiz (menschenrechts-)konform zu verhalten haben. Tun sie dies nicht, sind die notwendigen, betriebs-internen Sicherungsmechanismen zu aktivieren, falls sie nicht schon eingesetzt werden. Mit juristischer Repression vor Schweizer Gerichten für Taten im Ausland wäre keine Besserung zu erzielen gewesen.

Was die Initiative und das Abstimmungsresultat vom Sonntag belegt haben: Es kann nicht von einem wie auch immer interpretierbaren «Graben» in der Schweiz gesprochen werden. Vielmehr ist das Resultat das Ergebnis der derzeitigen, hiesigen Kräfteverhältnisse. Oder eben: Ein weiteres Resultat im Kampf «links» gegen «rechts» – oder «gut» gegen «böse» – wie derzeit in den USA.

Nochmals zum «Ständemehr», das aufgrund des Abstimmungsresultats mehr als in die Kritik geraten ist: Dieses abzuschaffen wäre etwa auf der gleichen Ebene anzusiedeln, wie wenn die USA den Präsidenten nur noch nach Mehrheitsgrundsätzen wählen und die Bedeutung der Gliedstaaten auf diese Weise relativieren würden. In der Schweiz hätte die Abkehr von diesem System mit einer Schwächung des Föderalismus’ vor allem für die wirtschaftlich starken Kantone einen massiven Vorteil: Der Finanzausgleich, mit dem etwa Bern und weite Teile der Westschweiz massiv unterstützt werden, wäre dann auch vom Tisch. Vielleicht sind die Tage des herkömmlichen Bundesstaates  gezählt. Aus staatsrechtlicher Sicht ist das allerdings ein eher unwahrscheinliches Szenario: Notwendig wäre dann in einer Abstimmung das Ständemehr…

«Konzernverantwortungs-Initiative»: Die Krux mit dem «Unternehmens»-Begriff

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(causasportnews / red. / 6. November 2020) Es ist fast wie im amerikanischen Wahl-Krimi: Lange schien alles klar, jetzt, in der Akut-Phase, ist alles offen. So sieht es auch bei der ebenfalls international beachteten «Konzernverantwortungs-Initiative» aus, über die das Schweizer Stimm-Volk am 29. November 2020 befinden wird. Die Initiative verlangt, dass künftig Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bei Nichteinhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards im Ausland in der Schweiz zur Verantwortung gezogen werden, also auch gerichtlich belangt werden können. Aufgeschreckt u.a. durch eine Meldung von «causasportnews» (vgl. causasportnews vom 28. Oktober 2020) sahen sich die Initianten nun genötigt, aus ihrer Sicht bezüglich Begrifflichkeit im Initiativ-Text für Klarheit zu sorgen. Nämlich insofern, was den Terminus des «Unternehmens» anbelangt. Die Initiative verlangt unmissverständlich (einzig) von «Unternehmen», dass sie sich entsprechend korrekt im Ausland verhalten sollen und gegenteiligen Falles in der Schweiz zur Rechenschaft gezogen werden können. Im Bericht von «causasportnews» vom 28. Oktober 2020 ist explizit auf das Beispiel des Weltfussballverbandes FIFA hingewiesen worden, der im eigenen Regelwerk eine Bestimmung vorsieht, die in die mit der «Konzernverantwortungs-Initiative» vorgegebene Richtung zielt, auch wenn die Normierung von Art. 3 der FIFA-Statuten einigen Interpretationsspielraum zulässt. So haben sich die Initianten der «Konzernverantwortungs-Initiative» nun bemüssigt gesehen, sich zu artikulieren, wie sie den «Unternehmens»-Begriff verstehen. Darunter seien natürlich auch internationale Verbände und Stiftungen mit Sitz in der Schweiz gemeint – also auch etwa das Internationale Olympische Komitee (IOK), die FIFA (ungeachtet von Art. 3 der Statuten), die UEFA (Europäischer Fussballverband) oder die IIHF (Internationaler Eishockeyverband) alles Vereine nach Schweizerischem Recht.

Bei genauer Betrachtung des Initiativtextes und der begleitenden Erörterungen sieht die Sachlage aber wohl etwas anders aus. So können etwa Vereine grundsätzlich nicht als «Unternehmen» bezeichnet werden, auch wenn sie gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit wirtschaftlichen Mitteln nicht-wirtschaftliche Zwecke verfolgen, was vereinsrechtlich durchaus zulässig ist (Art. 61 Abs. 2 ZGB). Der «Unternehmens»-Begriff ist an sich klar auf Kapitalgesellschaften fokussiert, nicht jedoch auf juristische Personen ohne wirtschaftliche Zweckverfolgung. Dieser Umstand, bzw. dieser nun aufgeflammte Diskussionspunkt, könnte dazu führen, dass Befürworter der Initiative im letzten Moment noch ins Nein-Lager wechseln. Ob diese Unsicherheit, wie der Begriff des «Unternehmens» zu qualifizieren ist, dann den Gesetzgebungsprozess in der ausgedehnten Form, wie dies nun die Initianten sehen, «überlebt», steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Aber vielleicht wird die Initiative in der Abstimmung am Monatsende eh «gebodigt», und es erübrigen sich dann alle Mutmassungen. Die jetzt aufgebrachte Unklarheit könnte selbstverständlich auch das Abstimmungsverhalten der Schweizerinnen und Schweizer positiv oder negativ beeinflussen. Grundsätzlich gehen die Prognosen derzeit in die Richtung, dass die Initiative angenommen wird. Aber mit den Auguren ist es oft so eine Sache. Sie sind eben erst im amerikanischen Präsidenten-Wahlkampf eines besseren (oder schlechteren) belehrt worden.

Fussballstadion Zürich: „Klassenkampf“ (fast) entschieden

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(causasportnews / red. / 28. September 2020) Die Geschichte um ein neues, den modernen Bedürfnissen gerecht werdendes Fussballstadion auf dem „Hardturm-Areal“ in Zürich ist nach jahrelangem Hin und Her praktisch zu Ende geschrieben (vgl. dazu auch „Causa Sport“ 1/2020, 131 ff.). Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wurden am Wochenende erneut zur Urne gerufen, um über das privat finanzierte Projekt mit zwei Hochhäusern, einer Genossenschaftssiedlung und über 500 Wohnungen im Umfeld des Stadions abzustimmen. Bei diesem Urnengang ging es um den Gestaltungsplan, der von knapp 60 Prozent der Stimmberechtigten gutgeheissen wurde. Es war dies das letzte Plebiszit nach einer Reihe von in den letzten Jahren durchgeführten Abstimmungen. Die satte Zustimmung am Wochenende war offensichtlich das Resultat nach jahrelangem Gezerre, das von vielen Bürgerinnen und Bürgern als Zwängerei der Stadion-Gegnerschaft nach längst erfolgtem und entschiedenem „Klassenkampf“ wahrgenommen wurde. Dieser wird in der kommunistisch geprägten Zwinglistadt generell immer intensiver und auf allen Ebenen ausgetragen. So eben auch, wenn es um Sportstätten geht.

Das „Hardturm“-Stadion soll privat finanziert werden. Das ist einerseits eine positive Ausgangslage für eine Erfolgsgeschichte auch in einem rot-grünen Umfeld wie in Zürich. Andererseits mutiert ein solches Projekt bei dieser Ausgangslage zu einem Reizwort. Im Falle des „Hardturm“-Stadions wurde die Polarisierung im Abstimmungskampf offenkundig: Hier die Lobby der privilegierten Schrebergarten-Besitzer mit Sympathisanten, dort das Grosskapital, das den Sport als Wirtschaftsplattform nutzt und dabei die Umwelt und die Lebensgrundlagen der Menschen zerstört oder zumindest malträtiert. Aufgrund des klaren Abstimmungsresultates ist es nun aber evident, dass Zürich ein modernes Fussballstadion mit Rahmennutzung will. Die Gegner des Projektes haben diese Ausgangslage ignoriert, und man kann sie auch nicht mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Gallischen Dorfes von Asterix und Obelix vergleichen. Aber wie in jener Kommune wollen sie keineswegs aufgeben: Gegen die nun zu erteilenden Baubewilligungen sollen alle möglichen Rechtsbehelfe ergriffen werden, kündigten die Stadion-Gegner nach Bekanntwerden des Abstimmungsresultates umgehend an. So schnell wird auf dem berühmten „Hardturm“-Areal also nicht wieder Fussball gespielt werden können. Nach der Abstimmung vom Wochenende ist das Projekt nun aber „à la bonne route“ und dieser „Klassenkampf“ weitgehend entschieden. Er geht jedoch formell wohl in die Verlängerung.