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«Causa Robert Lewandowski”: Die Phase der “Experten»

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(causasportnews / red. / 5. Juni 2022) Der in «causasportnews» (31. Mai 2022) angekündigte wahrscheinliche Abgang des Top-Skorers des FC Bayern München, Robert Lewandowski, wird immer wahrscheinlicher; oder gar ziemlich sicher. Mit medialem Getöse haben sich die Beteiligten schon einmal selber in Stellung gebracht. Der abwanderungswillige Spieler sieht sich bereits an seiner neuen, wahrscheinlichen Wirkungsstätte (Barcelona?) um, der FC Bayern München weist auf den noch ein Jahr dauernden Arbeitsvertrag mit dem 33jährigen Polen hin und zeigt, wohl taktisch bedingt, Entschlossenheit, dessen Ansinnen nicht zu entsprechen. Zeit also für die Phase der Rechts- und anderer Experten, die von den Medien nun gleichsam als Evangelisten herumgeboten werden. Und wie es halt so ist mit den Sachverständigen, wird die Sach- und Rechtslage auf der aktuell bewirtschafteten Ebene in den Augen des Publikums nur noch verzwickter und desaströser. Selbstverständlich ist die deutsche «Bild»-Zeitung, wen wundert’s?, ein bedeutendes Sprachrohr von wem auch immer; in dieser «Causa Robert Lewandowski», nicht verwunderlich, von Bayern München. Vor allem wird in und mit diesem Medium Druck erzeugt – vor allem in Richtung des Spielers. Die Medien sind heute vor allem Interessenvertreter mit willfährigen Journalistinnen und Journalisten an den medialen Machthebeln in den «News-Räumen». So lässt die besagte Zeitung den in München unglücklich gewordenen Top-Spieler schon mal einschüchtern («Staranwalt warnt Weltfussballer vor Vertragstrick», «Bild» vom 4. Juni 2022). Der berühmteste, von «Bild» ins juristische Rennen um Robert Lewandowski geschickte Sportrechtler des Landes weist dabei auf «Paragraph 17 der FIFA-Statuten» hin. Dort sollen die Folgen einer Vertragsauflösung ohne triftigen Grund normiert sein. Ein kleines Detail im künftig zu erwartenden Expertenstreit, der nun vom Intelligenzblatt mit den grossen Buchstaben und den bunten Bildchen, lanciert wird: Art. 17 der FIFA-Statuten regelt etwas ganz anderes; gemeint war jedoch in der «Bild»-Zeitung wohl das FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern, das in Art. 17 Vertragsauflösungen «ohne triftigen Grund» und deren Folgen behandelt. «Bild» und der «Staranwalt» haben es vielleicht ansatzweise richtig gedacht; über das Details, dass sich in diesem Reglement keine «Paragraphen», sondern «Artikel» finden, lässt sich hinwegsehen…Es liegt nun am «Spiegel», hier pro Spieler entgegen zu halten.

Ob dieser medial-juristische «Knaller» zu einem nun wohl folgenden Meinungsstreit der Experten und Star-Juristen ausarten wird, scheint möglich; das entsprechende «Medien-Pingpong» ist aber wohl vorprogrammiert. Dabei darf durchaus auch übersehen werden, dass ein Spieler mit einem befristeten Arbeitsvertrag aus diesem Kontrakt auch vorzeitig herauskommt, etwa aus sog. «wichtigem Grund». Es können sich dann allenfalls höchstens die Fragen der Folgen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung stellen.

Wie dem auch sei: In den Wettbüros darf getrost darauf gesetzt werden, dass Robert Lewandowski in der Saison 2022/23 das Trikot des FC Bayern München nicht mehr tragen wird. Jedoch: Affaire à suivre jedenfalls auch hier.

Der wahrscheinliche Abgang eines Top-Skorers

(causasportnwes / red. / 31. Mai 2022) Im organisierten Fussball ist es ab und zu wie im Ehestand: Man lebt sich auseinander, entfremdet sich, zieht Bilanz bezüglich der erkalteten Liebe – und weiss eigentlich nicht genau, weshalb alles zu Ende gehen soll. So gestaltet sich derzeit die Beziehung von Robert Lewandowski zum FC Bayern München. Es sieht so aus, als werde nun eine rund achtjährige Erfolgsgeschichte, die formell noch ein Jahr dauern würde, ein vorzeitiges Ende nehmen. Vor allem der wohl beste Stürmer der Gegenwart sieht seine sportliche und persönliche Zukunft nicht mehr in München. Die Gründe für die Abgangsgelüste des 33jährigen Polen liegen im Dunkeln. Obwohl der Top-Skorer seinen Job stets mehr als nur erfüllte, brach die ganz grosse Liebe zwischen den Bayern und dem begnadeten Stürmer nie aus. Über die Gründe hält man sich hüben und drüben bedeckt, doch dürfte die jetzt erkaltete, gegenseitige Zuneigung auch auf das historisch motivierte, belastete Verhältnis zwischen Deutschland und Polen zurückzuführen sein. Zudem befindet sich Robert Lewandowski in einem Alter, in dem er die für ihn noch möglichen Erfolgsoptionen im internationalen Fussball mit einem renommierten, spanischen Klub einzulösen gewillt ist. Nur nationale Meistertitel an Meistertitel zu reihen und international nicht zu reüssieren, scheint keine Herausforderung mehr zu sein.

Die zu erwartende Trennung dürfte trotz des noch ein Jahr dauernden Arbeitsvertrages zwischen dem Stürmer und dem FC Bayern München vor der formellen Vertragsbeendigung Tatsache werden. Derartige Konstellationen pflegen jeweils immer zu Gunsten des Spielers auszugehen, obwohl konkret Robert Lewandowski seinen noch bis Ende Juni 2023 laufenden Vertrag in der Bayern-Metropole zu erfüllen hätte. Das ist die Rechtslage. Das würde bedeuten, dass der abwanderungswillige Spieler noch eine Saison für den FC Bayern München spielen müsste; vielleicht nicht mehr so enthusiastisch wie bisher? Dass das keine optimale Voraussetzung für ein weiteres, harmonisches Zusammenwirken im Rahmen einer Fussballehe ist, leuchtet ein. Letztlich wird der Spieler mit seinem Wunsch, künftig für einen spanischen Klub (FC Barcelona?) spielen zu dürfen, durchdringen. Der neue Arbeitgeber des Polen wird zweifellos eine erkleckliche Vertragsauskaufssumme nach München überweisen. Diesbezüglich wird dann der FC Bayern München letztlich in den vorzeitigen Abgang des Stürmers einwilligen und den laufenden Arbeitsvertrag aufheben, wohlwissend, dass es eine schlechte Ausgangslage wäre, noch auf die Erfüllung des laufenden, befristeten Arbeitsvertrages zu pochen. Spätestens in einem Jahr, nach formellem Ablauf des Münchner-Kontraktes, könnte der Spieler den Bayerischen Klub verlassen, ohne dass von einem dannzumal neuen Arbeitgeber nur ein Euro als Vertragsauskaufsentschädigung bezahlt werden müsste.

So wird es in den nächsten Tagen und vielleicht Wochen noch ein Tauziehen zwischen den drei involvierten Parteien (aktueller Arbeitgeber, potentieller, künftiger Arbeitgeber, Spieler) absetzen. Die Ära des polnischen Superspielers dürfte nun aber höchstwahrscheinlich demnächst in München zu Ende gehen. Ein Vertragsauskauf und die Zahlung einer ansprechenden Vertragsauskaufssumme werden es möglich machen und beim Spieler und bei den Bayern den Trennungsschmerz in den Hintergrund treten lassen.

Kollateralschaden nach dem ZDF-Aus für Urs Meier?

(causasportnews / red. / 10. Januar 2022) Als ob «Corona» und die Deutsche Nationalmannschaft 2021 nicht schon für genug Ärger, Frustration und Schäden gesorgt hätten. Nun wird auch noch der Rausschmiss des langjährigen TV-Experten und ehemaligen Top-Schiedsrichters Urs Meier zum Juristenfutter. Der Sender ZDF (Zweites Deutsches Fernsehen), für den der 62jährige Schweizer seit 2005 als Fussball-Experte tätig war, wird von diesem wegen Vertragsbruchs verklagt. Es geht offenbar um eine fünfstellige Summe. Nach der Sichtweise des ausgebooteten, ehemaligen Schiedsrichters ist er ein Opfer der 2020 um ein Jahr verschobenen Fussball-Europameisterschaft geworden. Vor der Austragung des Turniers erhielt Urs Meier vom ZDF die Mitteilung, dass man anlässlich der Berichterstattung zur Europameisterschaft auf seine Dienste verzichten wolle. An seiner Stelle wurde der ehemalige, 48jährige Bundesliga-Schiedsrichter Manuel Gräfe eingesetzt, der derzeit gegen den Deutschen Fussball-Bund (DFB) wegen der Alterslimite für Schiedsrichter im Rechtsstreit liegt (causasportnews vom 22. September 2021)…

Obwohl es offensichtlich keinen schriftlichen Vertrag zwischen dem Sender und dem Schweizer gab, spricht Urs Meier von Vertragsbruch, da auch mündliche Verträge zu halten seien (was grundsätzlich richtig ist). Das ZDF verneint allerdings generell das Vorliegen eines Vertrages und bestreitet ein unkorrektes Verhalten im Zuge des Schiedsrichter-Expertenwechsels vor der Europameisterschaft im vergangenen Jahr. So wird Urs Meier nun vor Gericht das behauptete Bestehen eines Vertrages zu beweisen haben und dass dieser, falls ein solcher vorlag, unkorrekterweise vom ZDF beendet worden ist. Die Forderung des Schweizers, im weitesten Sinn macht er «entgangene Gewinne» geltend, weil er wegen der von seiner Seite eingeplanten ZDF-Einsätze, die dann eben nicht stattfanden, anderweitige Erwerbsmöglichkeiten nicht (mehr) habe wahrnehmen können, ist unter die Kategorie «Kollateralschäden» einzuordnen. Über den Ausgang des bevorstehenden Verfahrens kann nur spekuliert werden. Auch drüber, weshalb sich der Sender überhaupt von dem in die Jahre gekommenen Ex-Schiedsrichter getrennt hat. Da die Zusammenarbeit vor der Europameisterschaft erfolgte, kann wohl nicht von einer «Rachekündigung» gesprochen werden, weil die Eidgenossen an der Europameisterschaft einen weit bessern Lauf aufwiesen als die Deutschen! Oder hatte man in Deutschland aus Fussball-Frustration genug vom Schweizer Urs Meir? Vielleicht war es nach über 15 Jahren des Zusammenwirkens aber einfach an der Zeit, einen personellen Wechsel in dieser ZDF-«Experten-Causa» vorzunehmen.

Dass es mitunter schmerzhaft sein kann, nach langer Zeit des Zusammenwirkens aussortiert zu werden, hat in Deutschland im vergangenen Jahr etwa auch ein anderer Vertreter der Unterhaltungsbranche zu spüren bekommen. So beendete der Sender RTL die Zusammenarbeit im Rahmen von «Deutschland sucht den Superstar» (DSDS) mit dem Jury-Mitglied Dieter Bohlen nach fast 20 Jahren. Jene Trennung, die der ehemalige Sänger und Musiker nicht auf sich sitzen lassen will und ebenfalls Juristenfutter abgibt, wurde unumgänglich und liess sich leicht erklären: Die menschenverachtende und rüpelhafte Art des früheren, 68jährigen Gruppen-Mitglieds von Modern Talking passte nicht einmal mehr zum allgemein mehr als bescheidenen Niveau des Kölner Privatsenders. Einmal ist halt einfach fertig lustig.

Vom «Wert» der Fussball-Trainer

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(causasportnews / red. / 4. Mai 2021) «Geld schiesst keine Tore» (nach Dietmar Hopp, Eigentümer von TSG 1899 Hoffenheim); Trainer schiessen Tore natürlich auch nicht. Dennoch stehen Dietmar Hopp (immer) und Fussballtrainer im Allgemeinen im sportlich-kommerziellen «Fadenkreuz». Insbesondere zwei Fussball-Lehrer machen zur Zeit Schlagzeilen: Zum einen Hansi Flick, der sich der Strafaufgabe beim FC Bayern-München entledigen will und um Vertragsauflösung ersucht hat (dem Wunsch ist entsprochen worden); zum andern Julian Nagelsmann, der den Job von Hansi Flick in München übernehmen wird. Weshalb diese Trainer-Rochade für Schlagzeilen sorgt? Der Trainer vom RB Leipzig ist für nicht weniger als 25 Millionen Euro aus dem laufenden, befristeten Arbeitsvertrag beim Red Bull-Klub herausgekauft worden.

Wirtschaftlich kein Problem natürlich für den FC Bayern-München. Für Hansi Flick, der wohl Nachfolger seines früheren Chefs Joachim Löw als Trainer der deutschen Nationalmannschaft werden dürfte, gestaltet sich der Vertragsauskauf delikater. Dass ein Klub-Trainer von einem Sportverband aus einem Vertrag herausgekauft werden soll, mutet in vielerlei Hinsicht speziell an. Ein Verband soll das generierte Geld schliesslich für die Sportförderung einsetzen.

In der «Causa Julian Nagelsmann» hat die Höhe der Vertragsauskaufssumme für Diskussionen gesorgt. Nicht in München; der Nobel-Klub verfügt über unermesslich gewaltige, wirtschaftliche Potenz. Über den sportlichen Wert des so zu Stande gekommenen Engagements des 33jährigen Julian Nagelsmann, der bis jetzt keine Titel hat erringen können, divergieren die Meinungen allerdings – in München und auch sonst in Deutschland. Trainer schiessen eben auch keine Tore, aber sie können, vor allem, wenn es um diesen Job bei Bayern-München geht, als Heilsbringer in der Not gehandelt und qualifiziert werden. Das «Prinzip Hoffnung» ist beim Münchner Klub ausgeprägt und bildetet ein Dauerbrenner. Mehr als ein paar wenige Jahre bleibt kaum ein Fussball-Lehrer an der Säbener Strasse. Das wird auch bei Julian Nagelsmann, der im katholischen München als wahrer, neuer Messias gehandelt wird, nicht anders sein. Heilsbringer verfügen immer über einen (besonderen) Wert.

Weshalb aber Vertragsauskäufe, wie sie sonst nur beim kickenden Personal in der Fussballbranche üblich ist? Das hängt damit zusammen, dass Trainer, wie Fussballspieler, befristete Arbeitsverträge abschliessen (müssen). Will ein Trainer während eines laufenden Arbeitsvertrages aus dem laufenden Kontrakt aussteigen, ist von einem neuen Arbeitgeber (Klub) eine Vertragsbeendigungs-Entschädigung zu bezahlen; die Höhe dieser Entschädigung orientiert sich in der Regel an der befristeten Vertragslaufzeit. Es stellt sich nun überhaupt die Frage, weshalb Fussballtrainer mit meistens mehrjährigen, befristeten Arbeitsverträgen ausgestattet werden. Als Hauptargument wird hierfür vor allem der Vertrauensbeweis eines Klubs dem Trainer gegenüber genannt. Dieser schlägt sich in der Vertragsdauer nieder. Was natürlich abwegig ist. Es gibt an sich keine plausiblen Gründe, um mit Trainern nicht unbefristete Arbeitsverträge abzuschliessen. Sicherheit gibt es in diesem Business so oder so nicht. Trainer werden auch während einer laufenden Saison entlassen und eingestellt – nicht nur beim FC Sion im Wallis.

Sind also die horrenden Summen, die neuerdings bei Vertragsauskäufen im Trainer-Business bezahlt werden, gerechtfertigt? Es stellt sich also die Frage nach dem Wert von Fussball-Trainern. Dass die Diskussion jetzt entflammt ist, hängt wohl einzig mit den beiden Personalien Julian Nagelsmann und Hansi Flick zusammen. Dieser Wert von Trainern, die oft auswechselbar wie Glühbirnen sind, darf nicht allzu hoch eingestuft werden. Es sind immer noch die Spieler/innen, welche auf dem Platz Tore schiessen und Tore verhindern. Dem Trainer kommt zweifelsfrei eine wichtige Bedeutung zu, wie der «Fall Hansi Flick» zeigt. Sein Können konnte er erst richtig als Fussball-Dirigent im FC Bayern-München unter Beweis stellen. Apropos Dirigenten: Die «Wert»-Frage stellt sich auch ab und zu in den Opernhäusern dieser Welt, wenn die Bedeutung eines Dirigenten für ein Orchester hinterfragt wird. Bezüglich Trainer und Dirigenten kursiert dann auch oft das «Bonmot», dass in beiden Segmenten auch Schimpansen das Szepter übernehmen könnten. Das ist natürlich masslos übertrieben, aber, um etwa die deutsche Fussball-Nationalmannschaft mit diesen hochkarätigen Spielern führen zu können, kämen wohl 1000 Trainer-Kandidaten in Frage. Geradezu belustigend ist das Argument, ein hochbezahlter Trainer, der mit Millionen aus einem Vertrag herausgekauft werden musste, geniesse beim spielenden Personal einen höheren Stellenwert.

So bleibt dann wohl bezüglich der Frage, wie es sich mit dem «Wert» eines Fussballtrainers verhält, das eingangs erwähnte Fazit: «Ein Trainer schiesst keine Tore». Der Klamauk, der nun um Trainer, welche teuer aus Verträgen herausgekauft werden (müssen), veranstaltet wird, ist schlicht ein Teil des Entertainment-Segmentes «Fussball».

«Was erlauben Hansi?» – Folgt «Hansi» auf «Jogi»?

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(causasportnews / red. / 19. April 2021) Die deutsche Fussball-Welt ist konsterniert. Wohl erstmals in der Geschichte des organisierten Sportes verspürt ein Top-Trainer in diesem wichtigen Fussball-Land keine Lust mehr, seinen noch zwei Jahre dauernden Arbeitsvertrag zu erfüllen; dieser hat nunmehr lediglich eineinhalb Jahre gedauert. Die Titelflut, die der Trainer dem FC Bayern München in der kurzen Zeit seines Schaffens beschert hat, ist beispiellos. Doch jetzt reicht es ihm nach kurzer, erfolgreicher Tätigkeit. Hansi Flick hat am Wochenende angekündigt, nach Saisonabschluss die Bayern verlassen und aus dem laufenden und bis 2023 dauernden Vertrag aussteigen zu wollen. Noch ist es ein Wunsch. Der 56jährige Erfolgstrainer kennt die Rechtslage. Weshalb er vorzeitig seine Zelte in München abbrechen möchte, weiss derzeit niemand. Vermutungen existieren zuhauf. Oder hat der Mann einen «Flick» ab, dass er auf geschätzte sieben Millionen Euro pro Jahr verzichten will? Die Welt des FC Bayern steht Kopf, und es wird an der Münchner Säbener Strasse schon einmal die einseitige Kommunikation durch den hockkarätigen Fussball-Trainer, der als einer der Co-Baumeister des WM-Titels 2014 für Deutschland gilt, verurteilt. Mehr fällt den Klub-Verantwortlichen zum «Thema Hansi Flick» derzeit nicht ein. Im FC Bayern ticken die Uhren eh anders als anderswo. Vorpreschen geht gar nicht. Nicht ein Trainer hat bei den Bayern zu bestimmen, wann Schluss ist, sondern eben der Klub («Mia san mia»). Oder mit dem ehemaligen Bayern-Trainer Giovanni Trapattoni könnte die derzeitige Situation aus der Sicht der im Moment lethargischen Klubführung so zusammengefasst werden: «Was erlauben Hansi?».

Kein Zweifel herrscht darüber, dass der FC Bayern Hansi Flick ziehen lassen wird, auch wenn die Umstände in der «Causa Flick» anders sind als üblich. Jetzt hat der Baumeister des deutschen WM-Erfolgs vor sieben Jahren eigenständig seinen Rücktrittswunsch geäussert; und dieser wird zweifelsfrei erhört werden, sobald sich die Klubleitung von der Ankündigung erholt hat. Klar ist natürlich, dass sich sogar in München nur einer der weltbesten Trainer einen solchen Schritt erlauben kann. Trainer sein im FC Bayern ist grundsätzlich etwas für Liebhaber. Geht es um diesen Klub, erträgt es keinen Spass – nur das Spiel der Münchner. Und wenn sich für einen Erfolgs-Trainer auch mit einem laufenden Arbeitsvertrag anderweitige Optionen öffnen, ist er gut beraten, den Abgang in München selber zu bestimmen. Ob Hansi Flick mit seiner Ankündigung den ersten Schritt in Richtung Bundestrainer-Amt vollzogen hat? Wird «Hansi» auf «Jogi» folgen? «Schau’n mer mal», würde ein Bayern-Urgestein, Franz Beckenbauer, dazu sagen.

Ein Schutz für Fussballtrainer? Ein Schutz für den Fussball?

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(causasportnews / red. / 30. März 2021) Gegen 60 Trainer hat der streitbare und umstrittene Präsident des Klubs FC Sion bisher entlassen. Der Job im Wallis gilt in der Branche als Himmelfahrtskommando. Schlimmer als im Kanton Wallis scheint es nur noch in Brasilien zu sein. Wer einen Trainervertrag mit einem Klub abschliesst, unterschreibt damit in der Regel gleichzeitig sein berufliches Todesurteil. Kein Wunder in einem Land, das von einem wahnsinnigen Ignoranten präsidiert wird. Mühsam ist das Trainerleben allerdings auch in den arabischen Ländern. Wer sich für einen Job bei einem arabischen Klub entschieden hat, fordert bei Dienstantritt sicherheitshalber schon einmal die ganze Salärzahlung für die gesamte Vertragszeit. Ein vorzeitig entlassener Trainer hat Einschüchterung und Mobbing zu gewärtigen; Geld sieht er in einen solchen Situation eh nicht mehr. Teils gewalttätig sind die Verhältnisse in Brasilien, einem Land ausser Rand und Band. In einem der etabliertesten Fussball-Länder sind Klub-Präsidenten die Schatten-Könige und benehmen sich teils wie Berserker. Dass auf diese Weise der Fussball als Ganzes zerstört werden kann, leuchtet nun zumindest auch den Liga-Bossen der Professional-Abteilung des Brasilianischen Fussball-Verbandes (CBF) ein. In einer Form von Selbst-Beschränkung wollen sie künftig das Trainerkarussell in der obersten Liga (Série A) fortan beschränken. Ab der Saison 2021, die Ende Mai beginnen wird, soll nur noch ein Trainerwechsel zugelassen werden. Jeder Coach eines A-Klubs darf dann also höchstens pro Saison nacheinander zwei Klubs trainieren. Der Sinn der Regelung soll weniger dem Schutz der Trainer vor ungerechtfertigten Entlassungen dienen; vielmehr gehen die Bemühungen dahin, den Abwerbungen von Trainern, meist aufgrund lukrativer Angebote von Konkurrenten, in der höchsten Liga den Riegel zu schieben und so die Glaubwürdigkeit des Fussballs zu schützen. CBF-Präsident Rogério Caboclo hat bei der Bekanntgabe der Selbstbeschränkungsregel das Ende des Sesselrückens der Trainer im brasilianischen Fussball verkündet. Ob diese Regulierungsaktion rechtlich konform ist (teils wird gegen den Beschluss vorgebracht, er verletze das Selbstbestimmungsrecht der Klubs und die Vertragsfreiheit) und auch Bestand haben wird, dürfte sich weisen. Das scheint jedenfalls fraglich zu sein. Für die Regelung haben sich lediglich elf der 20 A-Klubs ausgesprochen. Von einer breiten Akzeptanz für die Selbstbeschränkung also keine Spur, auch wenn zwei Zahlen zu denken geben: Seit 2003 bleibt ein Trainer in der obersten Spielklasse in Brasilien im Durchschnitt sechs Monate im (Trainer-)Amt. In der vergangenen Saison überlebten lediglich drei Trainer das Meisterschaftsende bei ihren Arbeitgebern. Kurios: Gegen die Neuregelung votierte der berühmte Klub Porto Alegre. Der aktuelle Trainer sitzt dort, kaum zu glauben, seit viereinhalb Jahren auf der Trainerbank! Ob er zu schlecht für die Konkurrenz ist, lässt sich nicht sagen. Wohl eher schon, sonst wäre er längst von einem Liga-Konkurrenten abgeworben worden.

FIFA regelt Mutterschaftsschutz für Frauen-Professionals

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(causasportnews / red. / 8. Dezember 2020). Die Neuerung war den Medien nur eine kurze Meldung wert, doch diese hatte es in sich. Nicht nur, weil es um den Frauenfussball geht, sondern auch, weil der Weltfussballverband (FIFA) regulatorisch in Arbeitsvertragsverhältnisse der Frauen-Professionals eingreift.

In der Regel gestalten Klubs und professionelle Fussballspielerinnen ihre Arbeitsvertragsverhältnisse selber, wobei durchwegs, wie bei den Männern, die Bestimmungen über Entschädigungen, Spesen, usw. von vordergründiger Bedeutung sind. Meistens sind im Rahmen der Arbeitsvertragsverhältnisse der Frauen und Männer die jeweiligen nationalen Arbeitsvertragsbestimmungen relevant, in deren (Länder-) Sphären Spielerinnen und Spieler sowie Klubs aktiv sind (nationales Territorialitätsprinzip). Im organisierten Fussball werden insbesondere in den verschiedenen nationalen Ligen durch das Verbandsrecht Standard-Verträge, teils mit bestimmten, zu beachtenden Inhalten (meist Minimalstandards), vorgegeben, die aber in konkreten Arbeitsvertragsverhältnissen konkretisiert und individualisiert werden können. Es bestehen also Wechselwirkungen, oft auch Spannungsfelder, zwischen Verbandsrecht und Arbeitsrecht, obwohl selbstverständlich im Arbeitsrecht immer die Rechtsbeziehungen zwischen Klub (Arbeitgeber) und Sportler(in) die Regel sind.

In einer eher ungewöhnlichen Vorgehensweise hat nun der Weltfussballverband FIFA weltweit Vorgaben für das Arbeitsvertragsverhältnis zwischen Klubs und Professional-Fussballspielerinnen im Rahmen des Mutterschaftsschutzes als verbindlich erklärt. Das mutet insofern speziell an, weil in diesem Bereich einzig Klubs und Athletinnen Vertragsparteien sind. Die Regelung erfolgt offenbar deshalb, weil in etlichen, nationalen Rechtsordnungen der Mutterschaftsschutz von kickenden Frauen von bescheidenem Gehalt ist. Professional-Fussballerinnen können künftig weltweit mindestens 14 Wochen in den Mutterschaftsurlaub gehen und erhalten dabei mindestens zwei Drittel der arbeitsvertraglich vorgesehenen Entschädigung; das entspricht der arbeitsrechtlichen Regelung in der Schweiz: Art. 319 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts, OR. Die Fussball-Ligen werden (über die jeweiligen nationalen Verbände, die Mitglieder der FIFA sind) verpflichtet, in ihren Bereichen dieser Regelung zum Durchbruch zu verhelfen. Tun sie das nicht, können sie sanktioniert werden. Was den Weltfussballverband zu diesem Regulierungs-Schritt bewogen hat, ist unklar. Die Frauen bilden aber natürlich ein gewaltiges Fussball-Potential, sich in diesem Segment positiv in Szene zu setzen, bedeutet zumindest keinen Image-Schaden für die FIFA. Dem Weltverband ist immerhin von Frauenseite her Goodwill sicher

«Webinar»-Spezial zum Sport-Arbeitsrecht

(causasportnews / red. / 1. Dezember 2020) Die «COVID-19»-Pandemie wirkt auch auf den Sport wie ein unkontrollierbarer Impakt. Abgebrochene und verkürzte Sportveranstaltungen kosten durchwegs mehr als mit ihnen Mittel generiert werden können. Angesichts der regelmässig überdurchschnittlich hohen Aufwandposition „Personalkosten“ suchen Klubs in den gängigen Mannschaftssportarten nach Mittel und Wegen, um etwa die Gehaltskosten der Sport-Protagonisten zu reduzieren. Diskussionen über Gehaltsverzichte und -kürzungen wurden schon während und nach dem «Lockdown» in der ersten Jahreshälfte meist emotional geführt. Aber es stellen sich hierzu auch diverse, vor allem juristische Fragen, wie beispielsweise: Wie ist ein Gehaltsverzicht oder eine Salärkürzung rechtlich zu qualifizieren? Dürfen Sportler-Saläre einseitig gekürzt werden und wird Einvernehmlichkeit benötigt? Was ist in Arbeitsverträgen allenfalls vorzukehren, um für künftige Krisenfälle mit Mittelknappheit gewappnet zu sein? Welche Vergütungsstrukturen im Sport-Arbeitsrecht lassen sich aufgrund der «COVID-19»-Thematik allenfalls andenken? Diese und weitere Fragen und Themenbereiche behandeln Fachleute für Sport-Arbeitsrecht aus der Schweiz, aus Deutschland und aus Österreich im Rahmen eines speziellen Webinars, das am 9. Dezember 2020 zwischen 16.00 und 17.30 Uhr durchgeführt wird.

Die Teilnahme ist kostenlos, die Anmeldung erfolgt über den Link http://zoom.vinber.org/

Organisation: Dr. iur. Marco Del Fabro, Zürich (E-Mail: bfms-law.ch); Prof. Dr. iur. Philipp S. Fischinger, Mannheim (E-Mail: philipp.fischinger@jura.uni-mannheim.de)

Et tu, Neymar?

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(causasportnews / red. / 9. Juli 2019) Transferzeit im organisierten Fussball ist immer mehr auch „Streikzeit“. Derzeit proben zwei Top-Stars der Branche den Aufstand gegen ihre Klubs, von denen sie sich trennen wollen. Zum einen der Brasilianer Neymar, der nach zwei Jahren in Paris (bei Paris Saint-Germain) offenbar zurück zum FC Barcelona will, zum andern der französische Weltmeister Antoine Griezmann, den es von Atlético Madrid ebenfalls zum FC Barcelona zieht. Letzterer verfügt offensichtlich gemäss seinem bis 2023 laufenden Vertrag über eine Ausstiegsklausel – er kann also weg, falls ein Klub den im Vertrag festgeschriebenen Betrag – die Rede ist von Euro 120 Millionen – bezahlt. Anders sieht die Rechtslage bei Neymar aus: Von einer Ausstiegsklausel ist nichts bekannt, obwohl er aufgrund einer solchen Vertragsregelung damals den FC Barcelona in Richtung Paris verlassen konnte (die Vertragsauskaufszahlung betrug deshalb damals Euro 222 Millionen, und Neymar sorgte damit – und nebst weiteren Zahlungen im Zusammenhang mit diesem Übertritt – für den bisher teuersten Transfer der Fussballgeschichte). Antoine Griezmann muss also Druck aufsetzen, dass ein Klub die festgelegte Vertragsauskaufssumme bezahlt, Neymar bleibt im Moment nur das Mittel „Streik“. Er ist grundsätzlich an den Arbeitsvertrag gebunden. So versucht er nun, mit Pression, wie die Franzosen sagen, aus dem Vertrag zu kommen. Dass ihn Paris Saint-Germain wegen vertragswidrigen Verhaltens entlassen wird, ist natürlich unrealistisch. Eine Vertragsbeendigung wäre für Neymar eine Traumkonstellation, um den Klub vertragsfrei verlassen zu können. Das wissen auch die Franzosen. Der Brasilianer wird durch „Streik“ (konkret fehlte er unentschuldigt zum Trainingsbeginn) das (juristische) Terrain ebnen, um der noch länger dauernden, vertraglichen Bindung entkommen zu können. „Passiver Widerstand“ und Streiks sind seit jeher die probaten Mittel der Super-Stars, um Vertragsänderungen oder Klubwechsel zu erzwingen. Ousmane Dembélé, der Brasilianer Ronaldo oder Henrich Mchitarjan sind nur einige wenige Namen von Star-Kickern, welche ihre Vertrags- und Klubwechselwünsche mit dem Mittel des „Streiks“ durchgedrückt haben. Und nun also auch der teuerste Fussballspieler der Welt: Et tu, Neymar?, wären die Betrachter der Szene geneigt zu fragen.