Schlagwort-Archive: Verurteilung

Boris Beckers seltsame Läuterung

(causasportnews / red. / 3. Januar 2023) Dass einer der wichtigsten Persönlichkeiten Deutschlands, Boris Becker, ein begnadeter, erfolgreicher Tennisspieler war, steht ausser Frage. Allerdings war er es; seine Karriere endete vor der Jahrtausendwende, und seither macht der 55jährige vor allem durch aussersportliche Aktivitäten auf sich aufmerksam; und lebt durchwegs gut davon, getreu dem Motto: «Ich bin immer oben, und wenn ich einmal unten bin, ist unten oben». Konkret ist «Bobele», wie er liebevoll genannt wird, ein wichtiges Mitglied auch des internationalen Jetset (weshalb weiss eigentlich niemand so genau), was bedeutet, dass der Deutschen liebste Sportlegende Höhen und Tiefen erlebt(e), gleichsam in Erinnerung an den Nordirischen Fussballspieler George Best, der einmal gesagt haben soll: «Ich habe viel Geld für Alkohol, Frauen und schnelle Autos ausgegeben, den Rest habe ich verprasst.».- Klar, bei Boris Becker war es nicht der Alkohol und für einmal war auch nicht der Champagner Schuld; für eine klamme Kasse sorgten vor allem Boris Beckers Frauen, zu denen er zumindest ein spezielles Verhältnis aufweist. Was wiederum eine andere Lebensweisheit in den Fokus rückt: «Es steht jeder Tag ein Dummer auf, man muss ihn nur finden» (gilt auch für Frauen). So geschehen seit der Entlassung aus dem Gefängnis in England vor der Weihnachtszeit. Flugs brachte die Deutsche Ikone Medien dazu, gleich Hundertausende von Euro für Interviews zu bezahlen. Hier entpuppt sich Boris Becker als wahrer Meister des modernen Nihilismus: Viel reden und nichts (aus)sagen; er hat auch nichts zu sagen, schliesslich war er ein Tennisspieler. In dieser Disziplin wird der Leimener nur noch von den «Geissens» übertroffen; die waren allerdings nicht einmal Tennispieler(innen). Wie dem auch sei. Hauptsache, aus dem Nichts lässt sich Geld machen. Und das hat Boris Becker offenbar nach der Kurz-Verbüssung seiner Gefängnisstrafe in England nötig. Beim Ex-Champion wäre es angebracht zu sagen: Alle 20 Jahre wieder. 2002 fasste der heute 55jährige Ex-Sportler vom Landgericht München eine Bewährungsstrafe wegen Steuerhinterziehung, 2022 dann auf der Insel die unbedingte Gefängnisstrafe wegen Insolvenzdelikten. Diese Verhaltensweisen finden allerdings nicht alle Menschen auf diesem Planeten cool (obwohl man das selbstverständlich gut zu finden hätte), so etwa die Ex-Frau des Fussballstars Mats Hummels, Cathy Hummels, die sich relativ eindeutig äusserte: «Der hat Menschen verarscht, der hat sie ruiniert. Das muss man absitzen. Da bin ich mega-ernst». Diese Äusserungen findet Boris Becker offenbar nur bedingt lustig und hat die Ex-Spielerfrau angeblich verzeigt. Durch das in England Geschehene gab sich Boris Becker seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis geläutert. Mit der angeblich erfolgten Anzeige gegen Cathy Hummels ist diese allerdings als einigermassen seltsam zu qualifizieren.

Wie dem auch sei: Boris Becker ist auch als aus dem Gefängnis entlassener Ex-Sportstar aus den Boulevardmedien im Moment nicht wegzudenken. Kaum draussen, fragt sich die Szene, ob «Bobele» wieder fit für die nächste Ehe sei. In der aktuellen «Bunte» wird die Blitz-Hochzeit schon einmal in den Medien-Nonsenstopf geworfen – um schliesslich mit der Bagatelle die Kurve zu kriegen, dass Boris Becker noch verheiratet sei. Aber auch diese Kleinigkeit wird der ehemalige Herr der Filzbälle, wenn auch gequält, weggrinsen.

News von innerhalb und ausserhalb der Gerichtssäle

Photo by EKATERINA BOLOVTSOVA on Pexels.com

(causasportnews / red. / 15. April 2022) Im Sport geschieht derzeit fast mehr innerhalb und ausserhalb der Gerichtssäle als auf den Sportplätzen und in den Wettkampfstätten.

Da ist soeben der ehemalige CEO der Raiffeisenbank Schweiz, Pierin Vinzenz, vom Bezirksgericht Zürich wegen diverser Wirtschaftsdelikte zu einer Freiheitsstrafe von fast vier Jahren verurteilt worden (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es gilt also für Pierin Vinzenz nach wie vor die Unschuldsvermutung). Aus sportlicher Sicht ist das nicht weiter interessant, und es ist wohl damit zu rechnen, dass das Zürcher Obergericht das Strafmass im Berufungsprozess reduzieren wird. Das meinen jedenfalls die Rechtsexperten ohne Aktenkenntnisse und die Stammtischrunden. Der Gefallene und in erster Instanz Verurteilte war massgeblich verantwortlich dafür, dass die Raiffeisenbank vor zehn Jahren das Titelsponsoring der Professional-Abteilung im Schweizer Fussball übernahm. Seit der Saison 2012/13 hiess die Liga «Raiffeisen Super League». Vor einem Jahr löste die Grossbank «Credit Suisse» die Banking-Kollegen aus St. Gallen im Rahmen dieses Titel-Sponsorings ab. Die Liga heisst seit 2021/22 «Credit Suisse Super League».

Am 8. Juni 2022 wird am Bundesstrafgericht in Bellinzona der Prozess gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter beginnen. Es geht um zwei Millionen Schweizer Franken, die der heute 86jährige Walliser seinem ehemaligen Ziehsohn und UEFA-Präsidenten Michel Platini aus der Kasse des Weltverbandes rechtsgrundlos, bzw. ohne lauteren Grund, habe zukommen lassen, so die Anklage. Joseph Blatter ist der Auffassung, die Zahlung sei rechtmässig (für angebliche Beratungsleistung von Michel Platini in den Jahren 1998 bis 2002) erfolgt und von den zuständigen FIFA-Kontrollgremien auch autorisiert worden. Wie Joseph Blatter ist in Bellinzona auch Michel Platini angeklagt worden. Die beiden ehemaligen Top-Fussballfunktionäre müssen sich wegen Wirtschaftsdelikte vor dem Bundesstrafgericht im Tessin verantworten. Pikant an der Sache ist, dass der ehemalige FIFA-Präsident im Prozess vom gleichen Anwalt vertreten wird wie Pierin Vinzenz im soeben zu Ende gegangenen Strafverfahren in Zürich. Ob das ein gutes Omen ist?

Der heute 66jährige ehemalige Star-Fussballspieler und später ausser Traktanden gefallene Sportfunktionär Michel Platini war immer auch ein offensiver Sportler und Mensch. Deshalb hat er den aktuellen FIFA-Präsidenten, Gianni Infantino, nun bei der französischen Justiz angezeigt. Der Walliser Putin-Freund und Scheich Fan mit Affinitäten zu Katar, der im kommenden Jahr noch- und wohl letztmals für eine vierjährige Amtsperiode als FIFA-Präsident kandidieren will, soll seinen ehemaligen Chef, UEFA-Präsident Michel Platini, bei seiner Bewerbung als FIFA-Präsident (nach dem Abgang von Joseph Blatter) hintergangen haben. Gianni Infantino, damals UEFA-Generalsekretär, «erbte» 2016 das FIFA-Präsidium teils aus undurchsichtigen Gründen, weil Michel-Platini in den FIFA-Strudel um Joseph Blatter geriet und von der Ethikkommission des Weltverbandes aus dem Präsidenten-Rennen genommen wurde.

Letztlich hat auch die stets wirtschaftlich klamme Tennis-Legende Boris Becker für Schlagzeilen aus einem Londoner Gerichtssaal gesorgt. Der 54jährige Deutsche wurde von einer Jury wegen diverser Konkursdelikte schuldig gesprochen. Ende Monat wird das Strafmass verkündet, doch ist damit zu rechnen, dass «Bobele», wie ihn die Deutschen liebevoll nennen, in Berufung gehen wird, weshalb an dieser Stelle natürlich auch für ihn die Unschuldsvermutung gilt.

Fazit: Der professionelle Sport ist immer für Schlagzeilen gut. Ab und zu reicht es auch für News von innerhalb und ausserhalb der Gerichtssäle.

Bundesgericht entscheidet den «Fall Paul Estermann»

Photo by Wendy Maxwell on Pexels.com

(causasportnews / red. / 23. Juni 2021) Das war zu erwarten und erstaunt trotzdem: Das Kantonsgericht Luzern hat das Straf-Urteil der Vorinstanz (Bezirksgericht Willisau) weitgehend bestätigt, nun ist jedoch klar, dass der wegen Tierquälerei auch zweitinstanzlich verurteilte und bestrafte Top-Springreiter Paul Estermann doch noch am Schweizerischen Bundesgericht einen Freispruch erstreiten will (causasportnews vom 22. Januar 2021). Experten machen dem Luzerner Pferdesportler, der am 24. Juni 58jährig wird, allerdings keine allzu grossen Hoffnungen. Zu eindeutig und beweisbar scheinen die Verfehlungen des Springreiters, der seine Stellung als Kaderreiter nach der erstinstanzlichen Verurteilung Ende 2019 verloren hat, zu sein. Die Vorwürfe wegen Tierquälerei gegen Paul Estermann sind happig. Der Einsatz von Sporen und Peitschen gegenüber Pferden ist ein leides Thema im Pferdesport; im «Fall Paul Estermann» scheint zumindest die Verhältnismässigkeit bezüglich der gegenüber Pferden eingesetzten Zwangs-Mittel nicht mehr gewahrt gewesen zu sein. Nun liegt der unappetitliche Fall also am Bundesgericht in Lausanne (vgl. grundsätzlich zu diesem Vorgang Causa Sport 1/2021, 82 ff.: Misshandlungen und die spezielle Handhabung der «Omertà» im Pferdesport, Urteil und Kommentierung des verurteilenden Entscheids des Bezirksgerichtes Willisau/Luzern vom 20. November 2019); mit einem diese Sache abschliessenden Entscheid dürfte in nicht allzulanger Ferne gerechnet werden.

Obwohl der Betroffenen seit der Verurteilung wegen Tierquälerei 2019 durch das Bezirksgericht Willisau keinem Kader mehr angehört, ist er aus verschiedenen Gründen wieder wettkampfmässig aktiv. Das stösst aber auch auf Kritik, wie kürzlich anlässlich des CSIO in St. Gallen, als Paul Estermann recht erfolgreich am Wettkampf teilnahm, bzw. teilnehmen konnte. Es herrscht, nicht nur in Pferdesport-Kreisen, durchwegs die Meinung vor, dass eine definitive Verurteilung des Reiters auch das Ende der aktiven Laufbahn bedeuten müsse. Das Urteil des Bundesgerichts wird für den weiteren Werdegang des Sportlers von zentraler Bedeutung sein. Für den Pferdesport an sich dürfte es mehr als ein Fingerzeig werden.

Im freien Fall

Photo by George Becker on Pexels.com

(causasportnews / red. / 16. März 2021) Wie sagte es der deutsche Bundespräsident a.D., Christian Wulff, einmal gewählt über die Medien: «Sie sind beim Aufstieg feiernd dabei und begleiten dich auch beim Abstieg intensiv». Im Buch «Ganz oben Ganz unten» (2014) beschreibt der unglückliche Ex-Politiker seine Demontage durch die Medien und die öffentlichen Demütigungen bei seinem beruflichen und gesellschaftlichen Abstieg. Wenn sich Prominente im freien Fall befinden, sind die Medien unerbittlich. Die Neid- und Missgunst-Gesellschaft ist es ebenso.

So ergeht es zumindest ansatzweise dem aktuellen Bundestrainer Joachim Löw, dem als einziges «Verbrechen», das er begangen haben soll, die schleichende Erfolglosigkeit der letzten Jahre seit der WM-Pleite der Deutschen in Russland (2018) vorgeworfen werden kann (vgl. dazu auch causasportnews vom 10. März 2021). Seit den Weltmeister-Trainer von 2014 das Wettkampfglück verlassen hatte, tendierten die Medien und die Öffentlichkeit immer mehr auf «Abschuss». Als ob ein guter Trainer plötzlich zum fussballerischen Sorgenkind werden könnte. Der Erfolg ist jedoch alles, fehlt dieser, ist der freie Fall nicht nur im Sport programmiert. Und wer den Schaden hat, dem ist auch der Spott sicher. Wie nun dem abtretenden Bundestrainer, der medial bereits in Rente geschickt worden ist. Der «Spiegel» beschreibt in der jüngsten Ausgabe (11/2021) den zurückgetretenen Bundestrainer, den alle während Jahren immer liebevoll und bewundernd «Jogi» genannt haben, als sonderbare Figur des Fussballs. «Abgang eines Sonderlings», titelte das Nachrichtenmagazin aus Hamburg bezeichnend. Obwohl der Bundestrainer noch bis zum Abschluss der Europameisterschaft im Amt bleiben will, ist «Jogi» medial bereits (Fussball-)Geschichte. Gesellschaftlich ist er unten angekommen.

Schlimmer ist es soeben einem anderen Exponenten des sportlichen Funktionärswesens ergangen, der nicht nur einen rasanten gesellschaftlichen Abstieg hinter sich hat, sondern nun sogar in den strafrechtlichen Niederungen aufgeprallt ist. Der einst gefeierte und hofierte Medienrechtler, Dozent, Miliz-Einstern-General und ehemalige Gatte einer Regierungsrätin, Franz A. Zölch, der während Jahren gesellschaftlich ganz oben war, ist vom Regionalgericht Bern wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt worden; 12 Monate davon muss er absitzen, wenn nicht noch die nächste Strafinstanz das Urteil «dreht». Der vor allem in der Berner Gesellschaft hoch angesehene, heute 72jährige «Hansdampf in allen Gassen», machte sich vor allem einen Namen im Schweizer Eishockey als umtriebiger Präsident und Optimierer der Professional-Liga. Irgendwann rutschte der Jurist nicht nur auf dem gefährlichen, gesellschaftlichen Parkett aus, sondern es entglitten ihm auch die finanziellen Zügel. Er begann, gemäss Gericht betrügerisch, Freunde um Darlehen anzugehen, offenbar in der vollen Absicht und mit jeweils überzeugenden Argumenten mit der Intuition, dieses Geld nicht mehr zurückzuzahlen. Oder vielleicht glaubte er unrealistischerweise daran, es dereinst zurückbezahlen zu können. Franz A. Zölch erlebte nicht nur einen raschen, gesellschaftlichen Abstieg, sondern erlebte diesen Ranking-Verlust immer mehr als freien Fall, der schliesslich in den Niederungen der Kriminalität endete, wie das Berner Gericht erstinstanzlich erkannte. In der Tat: Es ist bekannt, dass eine strafrechtliche Verurteilung gemäss Art. 146 des Strafgesetzbuches kaum je möglich ist. Durchwegs ist vor Gericht die «Arglist» nicht zu beweisen. Franz A. Zölch soll sich bei der Akquisition von Darlehen jedoch arglistig verhalten haben (unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, nämlich, dass er die Darlehen zurückzahlen würde), weil er diese durchwegs von Freunden bezog und den Betrogenen deshalb nicht vorgeworfen werden konnte, sie hätten das vom nun Verurteilten Aufgetischte und seine Beteuerungen eben überprüfen müssen. So könnte im «Fall Zölch» in Anlehnung an Lothar Matthäus gesagt werden: «Franz A. Zölch verliess einmal das Glück – dann kam noch Pech dazu». Seine Geschichte und sein Fall, der nun mit einem Rundum-Totalschaden und Verurteilung durch die erste Berner Instanz endete, ist letztlich eine einzige, menschliche Tragödie.

Springreiter Paul Estermanns Verurteilung wegen mehrfacher Tierquälerei bestätigt

Photo by Kaboompics .com on Pexels.com

(causasportnews / red. / 22. Januar 2021) Ende des vorletzten Jahres verurteilte das Bezirksgericht Willisau den bekannten Schweizer Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei (Art. 26 Abs. 1 lit. a Tierschutzgesetz), belegte ihn mit einer bedingten Geldstrafe und büsste ihn mit 4000 Schweizer Franken. Die erste Strafinstanz sah es am 20. November 2019 (Urteilsdatum) als erwiesen an, dass der erfolgreiche Pferde-Sportler zwei Pferden starke Peitschenhiebe, die mehr als nur Spuren hinterliessen und als Misshandlungen qualifiziert wurden, verabreicht hatte. Gegen die Verurteilung appellierte der Reiter (causasportnews vom 21. Dezember 2020). Das angerufene Luzerner Kantonsgericht bestätigte nun die Verurteilung des Reiters erwartungsgemäss und sprach ihn einzig wegen Vorfällen, die sich zwischen 2014 und 2017 ereignet hatten, frei. Die Berufungsinstanz erhöhte dennoch das Strafmass leicht; hingegen wurde die von der Vorinstanz ausgefällte Busse fallen gelassen.

Die Anklageschrift in der «Causa Paul Estermann» liest sich geradezu schockierend, weil gemäss Vorhalt zwei Pferde durch Peitschengebrauch des Reiters massiv malträtiert wurden. So soll Paul Estermann das Pferd «Castlefield Eclipse» im April 2016 übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch geschlagen haben, was beim geschundenen Tier zu Schwellungen und Blutungen geführt habe. Kurz vor diesem gravierenden Vorfall soll der Reiter gegenüber demselben Pferd massiv mit der Peitsche aktiv geworden sein. Zudem soll sich Paul Estermann eines Übergriffs am Pferd «Lord Pepsi» im Herbst 2015 schuldig gemacht haben. Für diese Quälereien ist der Reiter nun auch vom Kantonsgericht verurteilt worden. Bezüglich zweier weiterer Vorfälle gegen «Lord Pepsi» zwischen 2014 und 2017 wurde der Beschuldigte freigesprochen. Da das Berufungsurteil noch nicht rechtskräftig ist und nach Vorliegen der Begründung an das Schweizerische Bundesgericht gezogen werden kann, gilt für den erneut verurteilten Reiter nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Wird im Pferdesport gegenüber dem «Sportgerät Pferd» die Peitsche eingesetzt, überkommt den Betrachter seit jeher ein ungutes Gefühl; wer sich etwa das berühmte Pferdehindernisrennen in Aintree bei Liverpool anschaut, packt bei ausreichend vorhandener Empathie regelrecht das Grausen, wenn die Jockeys brutal auf ihre Pferde einschlagen oder die teils geschundenen Kreaturen aus diversen Gründen sogar tot zusammenbrechen – alles zum Gaudi der Spassgesellschaft. Es dürfte sich nur noch um eine Frage der Zeit handeln, bis der Einsatz der Peitsche gegenüber Pferden ganz verboten wird. Je schneller desto besser. Es war auch ein eher schleichender Prozess, bis das Schlagen von wehrlosen Kindern geächtet und schliesslich verboten wurde (aber es natürlich auch so nicht verhindert werden kann, gleich, wie die Dunkelziffer von meistens Gewalttätern in Partnerschaften hoch ist). Das Schlagen von Pferden ist bei exzessivem Gebrauch der Peitsche eine Tierquälerei. Die Integrität des Pferdes wird durch das Tierschutzgesetz geschützt – allerdings relativ lau. Der exzessive Gebrauch der Peitsche gegenüber der wehrlosen Kreatur «Pferd» gilt in diesem Fall als Misshandlung. So qualifizierte auch das Luzerner Kantonsgericht weitgehend die eingeklagten Taten von Paul Estermann als Misshandlungen und verurteilte ihn wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei. Das Urteil ist im Dispositiv (noch ohne Begründung) eröffnet worden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Berufungsinstanz, wie zuvor das Bezirksgericht Willisau, bei der Sachverhaltsfeststellung insbesondere auf einen Hauptzeugen abgestellt hat, der nota bene mit dem Verurteilten eine private Fehde ausgetragen hatte, was der ganzen Sachlage zusätzliche Brisanz verleiht. Auf die Begründung des Kantonsgerichts Luzern ist zu gegebener Zeit noch einzugehen. Das Urteil des erstinstanzlichen Bezirksgerichts Willisau wird in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport (1/2001, erscheint am 31. März 2021) wiedergegeben und kommentiert.

München: Bestandener «Stresstest» für das erstmals im Spitzensport angewendete Anti-Doping-Gesetz

Photo by Amornthep Srina on Pexels.com

(causasportnews / red. / 16. Januar 2021) Es war erwartet worden, dass der als «Doping-Arzt» bekannt gewordene Erfurter Sportmediziner Mark Schmidt, der über Jahre Winter- und Rad-Sportler insbesondere mit Blut-Doping behandelt hatte, aufgrund des am 10. Dezember 2015 in Deutschland eingeführten Anti-Doping-Gesetzes verurteilt würde (vgl. dazu auch causasportnews vom 18. September 2020). Die zentrale Frage war eher die, ob im ersten, bedeutenden Verfahren in Anwendung dieser Doping-Strafnormen bezüglich des Strafmasses ein Exempel an den Angeklagten Mark Schmidt und weiteren vier Mit-Angeklagten statuiert würde. Das war offensichtlich nicht so. Die soeben vom Landgericht München II verkündeten Urteile sowie die ausgefällten Strafen hielten sich im erwarteten Rahmen. Im ersten Prozess im Bereich des Spitzensportes bestand das Anti-Doping-Gesetz den juristischen «Stresstest»; dieses Fazit lässt sich nach Abschluss des Verfahrens ziehen.

Der Prozess in München war fast in jeder Hinsicht speziell. Gleichenorts wurde schon ein anderes Verfahren, ebenfalls mit Sportbezug, geführt und schliesslich der Fussball-Manager Uli Hoeness wegen Steuerhinterziehung in den Strafvollzug geschickt. Wenig zu tun mit dem Sport hatte der in den selben Gerichts-Räumlichkeiten geführte Prozess gegen die schliesslich verurteilte NSU-Aktivistin Beate Zschäpe. Aber Aufsehen erregte dieser Polit-Prozess dennoch. Nun waren Mark Schmidt und vier seiner Helfer an der Reihe. Alle Angeklagten waren weitgehend geständig, die Beweislage erwies sich nach den Ermittlungen und Razzien (u.a. im Rahmen der «Operation Aderlass) bei den Nordischen Ski-WM 2018 in Seefeld und danach als relativ klar. Nachdem der österreichische Ski-Langläufer Johannes Dürr ausgepackt und die ARD investigative Doping-Aufklärung betrieben hatte, flog das Doping-Netzwerk von Mark Schmidt mit Getöse auf. Eine Spezialität des Erfurter Mediziners bildeten die sog. «Eigenblut-Transfusionen» bei Athleten zur Optimierung der Sauerstoffversorgung. Aber auch sonst war Mark Schmidt erfinderisch: Einer österreichischen Mountainbikerin verabreichte er ein Präparat, das nicht zur Verwendung an Menschen zugelassen war. Diese Vorgehensweise hatte eine Verurteilung des Arztes wegen gefährlicher Körperverletzung zur Folge. Die Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gegen den Hauptangeklagten Mark Schmidt kann für den systematischen Betrug als adäquat bezeichnet werden. Das Gericht sah es als erstellt an, dass der Erfurter in 24 Fällen Dopingmethoden angewendet und in zwei Fällen unerlaubterweise Arzneimittel in Verkehr gebracht hatte. Der Mediziner wurde neben der Haftstrafe mit einem Berufsverbot von drei Jahren belegt. Überdies ist er mit 158 000 Euro gebüsst worden. Verurteilt und bestraft wurden nebst zwei anderen Beschuldigten eine Krankenschwester und der Vater von Mark Schmidt.

Ob von den in München gefällten, noch nicht rechtskräftigen Urteilen eine abschreckende Wirkung ausgehen wird, dürfte sich künftig weisen. Auch wenn dieser erste, umfassende Prozess im Dunstkreis des Sport-Dopings und gestützt auf das Anti-Doping-Gesetz wohl eine Signalwirkung haben und von einer gewissen, general-präventiven Bedeutung sein wird, ist davor zu warnen, dass mit der Ende 2015 in Kraft gesetzten Normierung entsprechende Betrügereien im Sport mit einem Schlag ein Ende nehmen würden.

Pferde-Quälerei-Fall Paul Estermann am Kantonsgericht Luzern

Photo by Matthias Zomer on Pexels.com

(causasportnews / red. / 21. Dezember 2020) Die Vorwürfe gegenüber dem auch international äusserst erfolgreichen Schweizer Springreiter Paul Estermann waren und sind massiv: Zwei Pferde soll er misshandelt und verletzt haben; auch habe er sie in ihrer Würde beeinträchtigt, wird ihm vorgeworfen. Weil der bald 58jährige Spitzen-Sportler vor allem mit der Peitsche geradezu brutal umgegangen sein soll, wurde er 2019 vom Bezirksgericht Willisau wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt. Da der sportliche Druck auf den Reiter aufgrund dieser Verurteilung zu gross wurde, gab er bald nach dem erstinstanzlichen Urteil seinen Rückzug aus dem Elitekader der Springreiter bekannt, dies, um vor allem dem Pferde-Kader eine unbelastete Vorbereitung für die Olympischen Sommerspiele in Tokio zu ermöglichen (vgl. auch causasportnwes vom 26. November 2019). Sowenig, wie Paul Estermann das erstinstanzliche Urteil akzeptierte, gelangten allerdings auch die Olympischen Spiele in diesem Sommer in Japan zur Austragung. In einem halben Jahr sollten die um ein Jahr verschobenen Spiele aber stattfinden, was aufgrund der derzeitigen «COVID-19»-Lage jedoch als eher unwahrscheinlich erscheint; zudem steht Japan kaum mehr hinter der Gross-Veranstaltung in Tokio. Für den noch nicht rechtskräftig verurteilten Paul Estermann wird das alles so oder so nicht mehr von Belang sein, da eine Rückkehr ins Nationalkader der Springreiter auch nach einem Freispruch kaum ein Thema werden dürfte. Und ob ein solcher Freispruch realistisch ist, wird von Rechts-Experten eher bezweifelt. Zu klar sei die Faktenlage – und diese sieht für den Reiter nicht gerade positiv aus. Für Paul Estermann gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Mit Spannung wird nach kürzlich erfolgter Berufungsverhandlung das Urteil des Luzerner Kantonsgericht erwartet. Dieses soll im Verlaufe des Monats Januar 2021 bekannt gegeben werden.

Chancenlose Rechtsausleger am Landgericht Köln in der „Causa Sturm“

© WorldSeriesBoxing

(causasportnews / red. / 2. Mai 2020) Das war die wohl schmerzhafteste Niederlage, die der 41jährige Boxer Adnan Catic, alias „Felix Sturm“, in seinem Leben einstecken musste. Sinnigerweise nicht im Ring, in dem er meist eine gute Figur machte und sich bis zum Weltmeister hochboxte. Es war das Landgericht Köln, das eine der Kultfiguren des Deutschen Boxsports auf die Bretter schickte: Für drei Jahre soll der Top-Sportler, der sich einen Deutschen Aliasnamen zugelegt hat, wahrscheinlich um die Akzeptanz bei den box-verrückten Deutschen zu erhöhen, ins Gefängnis, falls das am letzten Apriltag dieses Jahres vom Kölner Landgericht gefällte Urteil rechtskräftig wird. Mit Bewährungsanträgen kamen die Rechtsausleger (Anwälte) des Boxers in Köln nicht durch. Es kam auch einiges zusammen, was Felix Sturm zur Last gelegt wurde und wofür er nun verurteilt worden ist. Es ging um massive Steuerhinterziehungen, einen Verstoss gegen das Anti-Doping-Gesetz von 2015 und um vorsätzliche Körperverletzung. Letztere hatte Felix Sturm nach Überzeugung des Gerichts in einem WM-Kampf 2016 begangen. Boxer nehmen es zumindest in Kauf, dass sie ihre Gegner (schwer) verletzen. Diese Handlungen erfüllen zwar die entsprechenden Tatbestände, jedoch gelten sie als gerechtfertigt und somit nicht als widerrechtlich, weil Boxer, die sich verprügeln und verletzen, grundsätzlich in diese Tathandlungen einwilligen (dabei wird von der sog. „Einwilligung des Verletzten in die schädigende Handlung“ gesprochen). Nun gab der ehemalige Weltmeister jedoch nach seinem WM-Kampf im Februar 2016 eine positive Dopingprobe ab (vgl. auch causasportnews vom 14. Dezember 2018 und vom 14. April 2019). Das Gericht vertrat gemäss erster Urteilsbegründung die Auffassung, dass der Gegner eines gedopten Boxers nicht in schädigende Handlungen einwilligen würde, falls der dopende Athlet unfair die eigene Leistungsfähigkeit manipuliert habe. Die schädigende Handlung sei also als rechtswidrig zu qualifizieren. Dieser Punkt der gerichtlichen Entscheidung ist mit Spannung erwartet worden. Die nun entsprechend dargelegte, richterliche Ansicht war indessen alles andere als eine Überraschung.

Sanel Kuljic: Die „Kurve“ im Leben verpasst

800px-Sanel_Kuljic_02

Sanel Kuljic © Steindy

causasportnews / red. / 11. Dezember 2019) Es gibt Sportler, an die erinnert man sich vor allem wegen den früheren, sportlichen Leistungen. Und es gibt Fussballspieler, an die Erinnerungen als Sportler wach werden, obwohl sie aktuell in anderem Zusammenhang für Schlagzeilen sorgen. So geschehen bezüglich des ehemaligen Österreichischen Internationalen Sanel Kuljic, der in der Schweiz zweimal in der höchsten Leistungsklasse aktiv war (beim FC Sion und bei Neuchâtel Xamax FCS) und seine Karriere 2018 in der Unterklassigkeit bei der Sportunion Schönbrunn in Wien beendete. In den letzten Tagen wurde wieder über den heute 42jährigen Sanel Kuljic gesprochen und berichtet – vornehmlich über den Mensch Kuljic mit Schwächen, kaum über den ehemaligen Leistungssportler. Und das alles in negativem Zusammenhang. In Wien ist der ehemalige Österreichische Internationale soeben mit einer Haftstrafe von einem Jahr unbedingt belegt worden, weil er mit Kokain-Geschäften in Zusammenhang gebracht worden war. Im September wurde Sanel Kuljic in Wien verhaftet und sass seither in Untersuchungshaft. An mehrere Abnehmer soll der geständige ehemalige Fussball-Star von 2017 bis 2019 Kokain weitergegeben haben. Das Urteil könnte, wenn es denn rechtskräftig wird, dazu führen, dass Sanel Kuljic um einen Gefängnisaufenthalt herumkommt, weil er, ebenfalls süchtig, als therapierfähig qualifiziert worden ist und sich einer solchen Therapie auch unterziehen will.

Die „Causa Kuljic“ ist auch ein Beispiel dafür, dass Sportler – glücklicherweise eher selten – in ihrem Leben insbesondere nach der sportlichen Karriere die „Kurve“ nicht mehr richtig bekommen. Konkret hat der ehemalige Fussballer die Justiz schon früher beschäftigt. 2014 kassierte er nach der Verwicklung in einen Wettskandal eine Gefängnisstrafe und wurde vor zweieinhalb Jahren wegen guter Führung vorzeitig entlassen. Trotz dieser erneuten Verfehlung ist der Name „Sanel Kuljic“ mit äusserst positiven, sportlichen Erinnerungen verbunden. Für die Nationalmannschaft Österreichs absolvierte er 20 Länderspiele, und in der Saison 2006/07 schoss er für den FC Sion in 22 Spielen 12 Tore; ebensoviele Treffer realisierte er 2010 für den Neuenburger Klub.