Archiv für den Monat September 2018

EM-Zuschlag an Deutschland: Wenn der Hund die Wurst bewacht…

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Wären aufgrund der Musterung als „Wachhunde“ im Fussball geradezu prädestiniert: Dalmatiner

(causasportnews / red. / 30. September 2018) Der Zuschlag der Fussball-Europameisterschaftsendrunde 2024 an den Deutschen Fussball-Bund (DFB) hat in Deutschland Genugtuung ausgelöst; Euphorie darüber war nirgends festzustellen. Das Land übt sich nach dem WM-Debakel in Russland vor drei Monaten in Demut – und ist sich der Brisanz des Veregabeentscheids des europäischen Fussball-Kontinentalverbandes UEFA bewusst. Der sportpolitische Vergabe-Gegner Türkei ist nicht „ohne“, was der Besuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Deutschland just am Tage der EM-Vergabe-Entscheidung und danach gezeigt hat; dieser sieht Deutschland ohnehin als eine Art Exklave der Türkei. Auch wenn es die (Sport-) Diplomaten nicht offen auszusprechen wagten, ist es evident: Die EM-Endrunde 2024 in der Türkei hat sich kaum jemand wirklich gewünscht. Oder, wie es ein Mann von der Strasse formulierte: „Es hat doch niemand Bock auf eine EM in der Türkei“. Somit war es gut, dass der Vergabeentscheid am Donnerstag in Nyon geheim erfolgte – so geheim, dass (unglücklicher- und übrigens auch unzulässigerweise) nur das Beschlussfassungsresultat publik wurde. Lediglich vier der abstimmenden Exekutivkomitee-Mitglieder votierten für den türkischen Verband (vgl. auch causasportnews vom 27. September 2018).

Was beim Weltfussballverband (FIFA) als Positivum gewertet wird (nämlich dass die WM-Endrunde zwecks Minimierung von Unregelmässigkeiten neuerdings vom Kongress vergeben wird, so wie im Juni – an die USA, an Kanada und an Mexiko in Bezug auf die WM 2026 – geschehen), wäre bei der EM-Vergabe am Donnerstag im Rahmen der UEFA wohl zur sport-politischen Katastrophe geworden. Eine offene Beschlussfassung oder Weiterlesen

Quod erat expectandum: Deutschland richtet die EURO 2024 aus

(causasportnews / red. / 27. September 2018) Das „Wunder von Nyon“ ist ausgeblieben: Erwartungsgemäss (siehe auch causasportnews vom 26. September 2018) hat das Exekutivkomitee der europäischen Fussballkonföderation UEFA die Austragung der Endrunde der Europameisterschaft 2024 an Deutschland vergeben. Der einzige weitere Mitbewerber, die Türkei, unterlag in der Abstimmung mit 12:4 Stimmen bei einer ungültigen Stimme. Die Vertreter Deutschlands und der Türkei durften an der Abstimmung nicht teilnehmen. Das Resultat war allgemein erwartet worden, weshalb auf Seiten des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) kein ausgesprochenes Triumphgehabe an den Tag gelegt wurde. Wobei das auch damit zu tun haben könnte, dass der Nationalmannschafts-Fussball in Deutschland zur Zeit nicht gerade das beste Bild abgibt. Beim DFB weiss man, dass noch einiges an „Hausaufgaben“ zu machen ist…

EM-Endrunden-Vergabe 2024: Das Warten auf ein Wunder

ball-304101_1280(causasportnews / red. / 26. September 2018) Wenn der türkische Staatschef Recep Tayyip Edogan morgen Donnerstag seinen zweitägigen Staatsbesuch in Deutschland beginnt, dürfte er gleich eine (sportliche) Niederlage gegen den Gastgeber einfahren. In Nyon, am Sitz des europäischen Fussball-Kontinentalverbandes UEFA, wird nämlich die EM-Endrunde 2024 vergeben – und wenn nicht alles gewaltig täuscht, wird diese Vergabe zugunsten von Deutschland ausfallen. Dem Mitbewerber des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), dem türkischen Fussballverband (Türkiye Futbol Federasyonu, TFF), werden kaum realistische Sieges-Chancen eingeräumt. Vor allem mit seinem politischen Kurs hat der streitbare türkische Staatspräsident die Chancen für sein Land im Kampf um den prestigeträchtigen und wirtschaftlich attraktiven Fussball-Anlass seit einiger Zeit massiv (mit)verringert. Obwohl Sport und Politik natürlich miteinander gar nichts zu tun haben. Während ein Zuschlag des EM-Projektes 2024 an die TFF eine gewaltige Sensation wäre, müsste eine Niederlage des DFB als Desaster des organisierten deutschen Fussballs bezeichnet werden – eine erneute „Klatsche“ nach der arg missratenen WM-Titelverteidigung Deutschlands im Sommer in Russland. Beobachter der Szene in Deutschland sind sich einig, dass nach einer Niederlage des DFB morgen in der Schweiz Verbandspräsident Reinhard Grindel etwa gleich angeschlagen wäre wie derzeit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Der ehemalige Bundestags-Abgeordnete und heutige Spitzen-Fussballfunktionär dürfte jedoch der Vergabe in der Schweizer UEFA-Zentrale einigermassen gelassen entgegen blicken. Alles spricht für den DFB; auch die Buchmacher sehen den DFB klar vorne. Reinhard Grindels türkischer Funktionärskollege glaubt zwar an einen für den türkischen Verband positiven Entscheid – realistischerweise wird er auf ein Wunder hoffen müssen. Das weiss zweifelsfrei auch der türkische Staatspräsident. Trotzdem wird es unangenehm für ihn, wenn ihn die (erwartete) Botschaft am Donnerstagnachmittag auf deutschem Boden erreicht.

Klubs dürfen weiterverkaufte Eintrittskarten sperren

(causasportnews / red. / 21. September 2018) Laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München darf ein Fussballklub Eintrittskarten für seine Spiele sperren, die auf einem sog. „Zweitmarkt“ erworben wurden. Konkret entschied das OLG über eine Berufung in einem Streit zwischen einem Tickethändler und dem FC Bayern München. Der betreffende Händler verkauft Eintrittskarten für Fussballspiele weiter, und dies regelmässig über dem jeweiligen ursprünglichen Verkaufspreis. Auf solchen Zweitmärkten ergattern Fussballfans, die beim Verkauf der entsprechenden Tickets zunächst leer ausgegangen sind, häufig doch noch Karten für die begehrten Spiele. Der FC Bayern München hatte nun aber einzelnen Fans, die solche weiterverkauften Karten erworben hatten, den Zugang zur „Allianz Arena“ verweigert. Der Fussballklub berief sich dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ticketverkauf, die u.a. ausdrücklich einen Weiterverkauf untersagten und gegenüber Käufern von weiterverkauften Tickets Massnahmen wie Zugangssperren und Stornierungen der Eintrittskarten vorsahen. Das OLG München schützte nun diese Praxis. Der betroffene Tickethändler hat indessen bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen.

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«Videobeweis» in der deutschen Fussball-Kreisliga?

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Handy-Aufnahmen von Fussballspielen als «Videobeweis»? Wohl eher nicht …

(causasportnews / red. / 20. September 2018) Eine Art «alternative Form» des sog. «Videobeweises» scheint jüngst in einer deutschen Fussball-Kreisliga zur Anwendung gelangt zu sein: Während des Spiels zwischen dem SV Mölschbach und der SG Hochspeyer in der Kreisliga B bei Kaiserslautern am vergangenen Sonntag erkannte der Schiedsrichter ein Tor der Mölschbacher zunächst nicht an, da seiner Wahrnehmung nach der Ball zuvor die Torauslinie mit seinem gesamten Umfang überquert hatte und somit im Toraus war. Nach Darstellung der SG Hochspeyer hatte der 2. Vorsitzende des SV Mölschbach das Spiel und somit auch die strittige Situation allerdings mit seinem Mobiltelefon auf Video aufgenommen und eilte unmittelbar danach zum Schiedsrichter, welcher sich die Aufnahme ansah, daraufhin seinen Entscheid revidierte und auf Tor erkannte. Der SV Mölschbach hat indessen auf seiner «Facebook»-Seite dieser Darstellung widersprochen und zunächst behauptet, Zuschauer hätten den Schiedsrichter darauf aufmerksam gemacht, dass der Ball die Torauslinie nicht überquert hätte. Zwischenzeitlich hat der Präsident des SV Mölschbach dies dahingehend präzisiert, dass selbst Spieler der SG Hochspeyer gegenüber dem Schiedsrichter zugegeben hätten, dass der Ball nicht im Toraus gewesen sei, was diesen dann zu seinem Rückkommensentscheid bewogen habe. Die SG Hochspeyer hat jedenfalls gegen die Wertung des Spiels offenbar Protest eingelegt; es bleibt demnach abzuwarten, wie die zuständigen Gremien den Fall entscheiden werden.

Grundsätzlich sind Entscheidungen des Schiedsrichters zu Tatsachen im Zusammenhang mit dem Spiel endgültig (Regel 5 Ziff. 2 der «Laws of the Game»). Dazu gehört insbesondere auch die Entscheidung auf «Tor» oder «Kein Tor». Allerdings Weiterlesen

Beziehungen zum Sport als «Risiko» für Banken?

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Müssen Banken bei Geschäftsbeziehungen mit Sportorganisationen besondere Vorsicht walten lassen?

(causasportnews / red. / 19. September 2018) Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat kürzlich Massnahmen in Bezug auf die Grossbank Credit Suisse angeordnet, weil diese ihren Verpflichtungen aus den einschlägigen Gesetzen – insbesondere dem Geldwäschereigesetz – nicht vollumfänglich nachgekommen ist. Dabei haben u.a. auch Geschäftsbeziehungen der Bank zum Weltfussballverband FIFA eine Rolle gespielt. Die FINMA hat ab 2015 bei mehreren Banken Abklärungen vorgenommen, und zwar unter anderem – gemäss FINMA-Angaben – «im Zusammenhang mit den mutmasslichen Korruptionsfällen FIFA». Konkret sei es darum gegangen abzuklären, ob Kunden von Schweizer Banken in Korruptionsfälle involviert waren und ob die Banken dabei die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen eingehalten haben, insbesondere im Bereich der Geldwäschereibekämpfung. Dabei hat die FINMA festgestellt, dass die Credit Suisse gegen aufsichtsrechtliche Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei verstossen hat. Die festgestellten Mängel betreffen u.a. die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, die Kategorisierung als Geschäftsbeziehung mit erhöhtem Risiko sowie die notwendigen Abklärungen bei erhöhtem Risiko. Gemäss FINMA traten die festgestellten Verfehlungen Weiterlesen

Lance Armstrongs Ex-Teamleiter Johan Bruyneel wegen Doping-Aktivitäten verurteilt

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Auch der Radsport ist nicht frei von dunklen Seiten …

(causasportnews / red. / 17. September 2018) Ein Bundesgericht im amerikanischen Washington hat den ehemaligen sportlichen Leiter von Lance Armstrongs früherem Rad-Team US Postal Service, den Belgier Johan Bruyneel, Ende August zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von USD 1,2 Mio. sowie zu einer Busse von USD 369’000 verurteilt. Der Schadenersatz wurde einem der damaligen Sponsoren, der amerikanischen Post (USPS), zugesprochen, weil Johan Bruyneel laut dem Gericht Doping-Aktivitäten «gelenkt und ermöglicht» habe, wodurch letztlich (auch) der Sponsor geschädigt worden sei. Das Vorgehen des Unternehmens stellt unter (ehemaligen) Sponsoren im Sport eher die Ausnahme dar; bisher haben sich Sponsoren selbst in solch klaren Doping-Fällen wie demjenigen im Radsport mit Schadenersatzforderungen an die involvierten Athleten und anderen Akteure auffallend zurückgehalten. Da sich Johan Bruyneel dem Zugriff der US-Justiz bislang entziehen konnte, hat er an dem gegen ihn geführten Prozess nicht teilgenommen, und es ist wohl davon auszugehen, dass er auch versuchen wird, den aus der Verurteilung resultierenden Verpflichtungen zu entgehen. Verbandsrechtlich wurde er allerdings 2012 für zehn Jahre von jeglicher Tätigkeit im Radsport weltweit ausgeschlossen. Im Übrigen sieht sich Johan Bruyneel offenbar ohnehin als eine Art Sündenbock – dem Vernehmen nach rechtfertigte er sein Verhalten damit, dass er letztlich Teil eines Systems gewesen sei, das er selbst nicht initiiert habe. Diese Sichtweise mutet freilich etwas eigenwillig an; das ist in etwa so, wie wenn ein Mafia-Killer sagt, er solle doch bitte nicht wegen Mordes zur Verantwortung gezogen werden, denn er habe die «Cosa Nostra» schliesslich nicht erfunden …

Schweizer Sportmuseum in Basel vor dem Aus

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Foyer des «Begehlagers» (Bild: Sportmuseum Schweiz)

(causasportnews / red. / 16. September 2018) Museen haben es bekanntlich heutzutage nicht leicht, und solche zum Sport offenbar ganz besonders. So schlingert das «Flaggschiff» der Sportmuseen, das FIFA World Football Museum, seit seiner Eröffnung ziemlich. Ein anderes, nämlich das nationale Museum des Schweizer Sports in Basel, muss nun gar komplett die Segel streichen. Gemäss regionalen Medien wurde das «Begehlager» in Münchenstein bereits geschlossen und den verbliebenen Angestellten auf Ende August gekündigt; überdies soll die Trägerstiftung aufgelöst werden. Als Grund für den Untergang wird Geldmangel genannt; weder der Bund noch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind mehr bereit, Unterstützung im erforderlichen Umfang beizutragen. Vor allem die mangelnde Unterstützung durch die Kantone ist freilich keine allzu grosse Überraschung – vor allem in der Stadt war bereits bei der Eröffnung des Sportmuseums nur wenig Enthusiasmus und Rückhalt wahrzunehmen gewesen. Wenn nun aber – wie zu lesen ist – von der Leitung der Trägerstiftung behauptet wird, dass das Schweizerische Landesmuseum in Zürich schon vor Jahren abgewunken habe, das Sportmuseum bei sich zu integrieren, ist das eine zumindest sehr eigenwillige Interpretation der Entwicklungen. Denn tatsächlich war bereits vor geraumer Zeit eine Grundsatzvereinbarung mit dem Landesmuseum über einen Wechsel des Sportmuseums nach Zürich erzielt worden; diese wurde in der Folge jedoch aus Basler Kreisen torpediert – nur um das schlingernde Schiff jetzt letztlich in Eigenregie auf Grund zu setzen…

Kurioses um Spielmanipulation und Sportwetten

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Allgemeine Ratlosigkeit: War das Match Klingnau–Bramois nun manipuliert oder nicht?

(causasportnews / red. / 11. September 2018) Geht es um Sportmanipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten, herrscht in der Regel sofort absolute Klarheit – oder das Chaos und Spekulationen nehmen überhand. Letzteres gilt für das Cup-Spiel zwischen den Zweitliga-Klubs FC Klingnau und FC Bramois, das Ende August ausgetragen worden ist. Über dieser Partie hängt das Damoklesschwert der Manipulation (vgl. auch causasportnews vom 25. August 2018). Das Spiel endete mit einem spektakulären 7:0-Sieg für die Aargauer gegen die der gleichen Liga angehörenden Westschweizer, doch schon vor Beginn der Partie setzte die „Loterie Romande“ die Wetten auf dieses Spiel aus, da eine verdächtige Quote ruchbar wurde. Diese lag bei 7,5:1 für einen Sieg des FC Klingnau. Auf einen Sieg der Aargauer wurden plötzlich hohe Summen gesetzt. Für 10 Franken hätte der Gewinn stolze 75 Franken betragen. Momentan laufen die Untersuchungen auf allen Ebenen – und allfällige Wettgewinne wurden nicht ausbezahlt, doch Licht in den dunklen, obskuren Vorgang konnte bis dato nicht gebracht werden. Zwar untersucht die Lotterie- und Wettkommission „Comlot“ den Vorgang – allerdings bisher ohne jegliches zählbare Resultat. Auch seitens des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) wird emsig recherchiert, jedoch herrscht in Bern, am Sitz des Verbandes, der den Cup-Wettbewerb verantwortet, vor allem Ratlosigkeit. Der nationale Verband verschanzt sich hinter dem Frühwarnsystem des Weltfussballverbandes FIFA, dem der SFV angeschlossen ist. Mit Frühwarnung lief allerdings nichts. Das System hätte keine Auffälligkeiten zu Tage gefördert, verlautet seitens des SFV. Das Kuriose an der Geschichte ist allerdings, dass das für die Frühwarnung verantwortliche Unternehmen der FIFA der Sportwetten-Industrie zugleich die Wettquoten liefert. „Ein solches Überwachungssystem ist natürlich ein Scherz“, verlautet aus Sportwetten-Insiderkreisen. Wie gut, dass es die Russen gibt, denen auch in diesem Fall die Schuld am Manipulations-Desaster zugeschoben werden kann. Diese „heisse Spur“ haben Medien als Erklärung geliefert.

Kollektives Arbeitsrecht klassisch gelebt

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„Alle Räder stehen still …“ – Leere Stadien infolge Spielerstreiks?

(causasportnews / red. / 10. September 2018) Es ist zwar in der heutigen Sportwelt keine Besonderheit mehr, wenn z.B. Fussballspieler trotz laufender Arbeitsverträge einen Klubwechsel durch passiven Widerstand, Arbeitsverweigerung oder andere Nötigungsmittel erzwingen. Das Individualarbeitsrecht bietet den Arbeitgebern in der Regel wenige Handhaben, um diesen Pressionen etwas entgegen setzen zu können. Letztlich sollen auch die finanziellen Interessen der Klubs einigermassen gesichert werden; deshalb ist seitens der Arbeitgeber meistens „Nachgeben“ angesagt, wenn die Luft zwischen Spieler und Klub „dick“ wird. So hat es vor rund einem Jahr Borussia Dortmund mit dem aktuellen französischen Weltmeister-Spieler Ousmane Dembélé erfahren (erzwungener Wechsel zum FC Barcelona); doch Übertritte wurden schon viel früher erstreikt: So verhielt sich 1995 der Gladbach-Spieler Heiko Herrlich entsprechend, bis der Transfer zu Borussia Dortmund Realität wurde. Nun hat auch das Kollektive Arbeitsrecht im Sport eine aktuelle Kapitel-Erweiterung erfahren. Betroffen war die Nationalmannschaft Dänemarks, deren Spieler sich über (neue) Vertragskonditionen mit dem dänischen Fussball-Verband (Dansk Boldspil-Union, DBU) nicht einigen konnten. Unter Federführung der Spielervereinigung weigerten sich die für das „Nations League“- Spiel gegen die Slowakei aufgebotenen Spieler kategorisch, das Testspiel in der vergangenen Woche zu bestreiten. Eine „Ersatzmannschaft“, bestehend aus unterklassigen Spielern und Hallenfussball-Kickern, übernahm und verlor (selbstverständlich) das Auswärtsspiel 0:3. Für das (Heim-) Spiel vom Wochenende gegen Wales erreichten Verband und Spielergewerkschaft einen Kampfstillstand: Der Streik wurde ausgesetzt, die Spieler traten zu den nämlichen Vertragskonditionen, die bis zur kollektiven Arbeitsverweigerung galten, an und schlugen am Wochenende in zweiten Spiel Dänemarks in der „Nations League“ Wales 2:0. Wie es weiter geht, ist derzeit unklar. Die Spieler werden in nächster Zeit mit dem Verband hart verhandeln, sekundiert von der starken Spielergewerkschaft, der rund 1000 Fussball-Professionals angehören. Neben den pekuniären Bedingungen der für Dänemark spielenden Kicker steht die Frage im Vordergrund, wie künftig der Status von Spielern im National-Trikot zu qualifizieren ist. Die Spieler (und ihre Klubs als angestammte Arbeitgeber) möchten, dass sie für ihre Einsätze im Rahmen der Nationalmannschaft als Arbeitnehmer des Verbandes behandelt werden. Mit allen Rechten, welche Arbeitnehmern zustehen, selbstverständlich. Der Verband hätte sie unter anderem im Rahmen der arbeitsvertraglichen Beziehung für die Folgen von Verletzungen nach arbeitsrechtlichen Vorgaben zu versichern.