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Prozessniederlagen für FIFA / Gianni Infantino, für den FC Sion / Christian Constantin und für Paul Estermann

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(causasportnews / red. / 18. Januar 2023) Derzeit hagelt es Gerichtsentscheide in teils brisanten Vorgängen im Sport: Der Weltfussballverband mit Gianni Infantino als Präsident an der Spitze verliert einen prestige-trächtigen Arbeitsrechts-Fall gegen den ehemaligen Generalsekretär und Finanzchef, Dr. Markus Kattner, am Zürcher Obergericht; der FC Sion mit dem streitbaren Präsidenten Christian Constantin taucht am Bezirksgericht Martigny gegen den ehemaligen Trainer und aktuellen Nationalcoach Murat Yakin, und der Springreiter Paul Estermann wird offenbar demnächst wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei rechtskräftig verurteilt sein (bis dann gilt für ihn die Unschuldsvermutung). In den beiden Vorgängen aus dem Fussball dürfte es bis zur rechtskräftigen Erledigung noch eine gewisse Zeit dauern: Gegen den Beschluss des Obergerichts Zürich hat die FIFA in der Forderungssache von Markus Kattner am Bundesgericht Beschwerde eingereicht; in der Angelegenheit des FC Sion (Olympique des Alpes SA) scheint es so sicher wie das Amen in der Kirche, dass Christian Constantin diese besondere Schmach einer Prozessniederlage nicht auf sich sitzen lassen wird.

«Causa Markus Kattner / FIFA»: Seit der fristlosen Entlassung des damaligen Generalsekretärs und Finanzchefs durch die FIFA 2016 liefern sich die beiden Parteien einen erbitterten Rechtsstreit. Es geht dabei darum, ob die Entlassung der Nummer 2 der FIFA damals zu Recht oder Zu Unrecht erfolgte. Zur Rechtfertigung der sofortigen Trennung machte die FIFA teils krude Gründe geltend; die gerichtliche Auseinandersetzung wird teils als persönlicher Rachefeldzug des amtierenden FIFA-Präsidenten, Gianni Infantino, angesehen. Nachdem das Arbeitsgericht Zürich Jahre brauchte, um festzustellen, dass die FIFA Gründe gehabt hätte, um das Arbeitsvertragsverhältnis mit Markus Kattner per sofort und gerechtfertigterweise zu beenden, drehte das Zürcher Obergericht den Entscheid und wies den Fall zur Festlegung der Folgen der nicht-gerechtfertigten Entlassung an das Arbeitsgericht Zürich zurück. Dieser Rückweisungsbeschluss der zweiten Zürcher Instanz wurde nun vom Weltfussballverband mit Beschwerde an das Bundesgericht gezogen, wo der Vorgang seit einigen Wochen pendent ist. Die Chancen der FIFA, den Rückweisungsbeschluss des Obergerichts Zürich noch abzuwenden, werden als eher gering angesehen. In diesem Fall der ungerechtfertigt erfolgten Entlassung müsste dann das Arbeitsgericht die (finanziellen) Folgen der ungerechtfertigten Entlassung des heute 52jährigen Markus Kattner festlegen. Es geht dabei um eine Entschädigung in der Höhe von rund zehn Millionen Schweizer Franken. Affaire à suivre also.

«Causa Murat Yakin / FC Sion»: Im Moment scheint der Präsident des FC Sion, Christian Constantin, vom juristischen Fortune verlassen worden zu sein. Auf die Gerichte in «seinem» Kanton kann er sich jedenfalls offenbar nicht mehr verlassen. Vor ein paar Tagen wurde bekannt, dass der 66jährige Unternehmer in den Fussangeln eines steuerlichen Sponsoring-Tricks hängen geblieben ist (vgl. causasportnews vom 16. Januar 2023). Nun ging vor Weihnachten des letzten Jahres beim FC Sion (Olympique des Alpes SA) knüppeldicke Gerichts-Post im Entlassungsfall Murat Yakin ein. Der aktuelle Nationaltrainer wurde als Klubtrainer des FC Sion 2019 nach einem Zerwürfnis mit dem Klub-Präsidenten regelrecht unmöglich gemacht, was sich der Trainer nicht gefallen liess. Er beendigte den Trainervertrag per sofort und aus wichtigen Gründen. Das Vorliegen dieser Gründe wurden vom Klub bestritten. Das Bezirksgericht Martigny folgte jedoch den Argumenten von Murat Yakin. Im Gerichtsurteil wird u.a. von einem damals «bösartigen Klima» im Klub gesprochen. Die Folgen dieser aus der Sicht des damaligen Klub-Trainers gerechtfertigten, ausserordentlichen Vertragsbeendigung sind für den FC Sion finanziell einschneidend und bedeuten eine Schmach vor allem für Christian Constantin. Der Klub muss Murat Yakin fast 1,2 Millionen Schweizer Franken bezahlen. Diese frohe Botschaft erreichte den 48jährigen Nationalcoach Ende Dezember, nur ein paar Tage, nachdem die Schweizer Nationalmannschaft an der WM-Endrunde in Katar nicht gerade brilliert hatte und mit einer Kanterniederlage gegen Portugal (1:6) aus dem WM-Endrunden-Turnier flog. Das Urteil des Bezirksgerichts Martigny ist noch nicht rechtskräftig. Affaire à suivre also auch hier.

Wohl strafrechtlich erledigt dürfte hingegen die «Causa Paul Estermann» sein. In diesem unappetitlichen Fall von Tierquälerei hat sich der bald 60jährige Springreiter offenbar mit der Verurteilung abgefunden und will das letzte Urteil des Kantonsgerichts Luzern von Ende 2022 gemäss aktuellen Verlautbarungen nicht mehr an das Bundesgericht weiterziehen (vgl. insbesondere auch causasportnews vom 21. Dezember 2020, vom 22. Januar 2021 und vom 23. Juni 2021). Vom Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) soll der Reiter nun umgehend vorläufig gesperrt werden. Bis zum Entscheid einer definitiv verhängten Sperre (Vereinsstrafe) dürfte es dann allerdings noch einige Zeit dauern.

«Causa Robert Lewandowski”: Die Phase der “Experten»

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(causasportnews / red. / 5. Juni 2022) Der in «causasportnews» (31. Mai 2022) angekündigte wahrscheinliche Abgang des Top-Skorers des FC Bayern München, Robert Lewandowski, wird immer wahrscheinlicher; oder gar ziemlich sicher. Mit medialem Getöse haben sich die Beteiligten schon einmal selber in Stellung gebracht. Der abwanderungswillige Spieler sieht sich bereits an seiner neuen, wahrscheinlichen Wirkungsstätte (Barcelona?) um, der FC Bayern München weist auf den noch ein Jahr dauernden Arbeitsvertrag mit dem 33jährigen Polen hin und zeigt, wohl taktisch bedingt, Entschlossenheit, dessen Ansinnen nicht zu entsprechen. Zeit also für die Phase der Rechts- und anderer Experten, die von den Medien nun gleichsam als Evangelisten herumgeboten werden. Und wie es halt so ist mit den Sachverständigen, wird die Sach- und Rechtslage auf der aktuell bewirtschafteten Ebene in den Augen des Publikums nur noch verzwickter und desaströser. Selbstverständlich ist die deutsche «Bild»-Zeitung, wen wundert’s?, ein bedeutendes Sprachrohr von wem auch immer; in dieser «Causa Robert Lewandowski», nicht verwunderlich, von Bayern München. Vor allem wird in und mit diesem Medium Druck erzeugt – vor allem in Richtung des Spielers. Die Medien sind heute vor allem Interessenvertreter mit willfährigen Journalistinnen und Journalisten an den medialen Machthebeln in den «News-Räumen». So lässt die besagte Zeitung den in München unglücklich gewordenen Top-Spieler schon mal einschüchtern («Staranwalt warnt Weltfussballer vor Vertragstrick», «Bild» vom 4. Juni 2022). Der berühmteste, von «Bild» ins juristische Rennen um Robert Lewandowski geschickte Sportrechtler des Landes weist dabei auf «Paragraph 17 der FIFA-Statuten» hin. Dort sollen die Folgen einer Vertragsauflösung ohne triftigen Grund normiert sein. Ein kleines Detail im künftig zu erwartenden Expertenstreit, der nun vom Intelligenzblatt mit den grossen Buchstaben und den bunten Bildchen, lanciert wird: Art. 17 der FIFA-Statuten regelt etwas ganz anderes; gemeint war jedoch in der «Bild»-Zeitung wohl das FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern, das in Art. 17 Vertragsauflösungen «ohne triftigen Grund» und deren Folgen behandelt. «Bild» und der «Staranwalt» haben es vielleicht ansatzweise richtig gedacht; über das Details, dass sich in diesem Reglement keine «Paragraphen», sondern «Artikel» finden, lässt sich hinwegsehen…Es liegt nun am «Spiegel», hier pro Spieler entgegen zu halten.

Ob dieser medial-juristische «Knaller» zu einem nun wohl folgenden Meinungsstreit der Experten und Star-Juristen ausarten wird, scheint möglich; das entsprechende «Medien-Pingpong» ist aber wohl vorprogrammiert. Dabei darf durchaus auch übersehen werden, dass ein Spieler mit einem befristeten Arbeitsvertrag aus diesem Kontrakt auch vorzeitig herauskommt, etwa aus sog. «wichtigem Grund». Es können sich dann allenfalls höchstens die Fragen der Folgen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung stellen.

Wie dem auch sei: In den Wettbüros darf getrost darauf gesetzt werden, dass Robert Lewandowski in der Saison 2022/23 das Trikot des FC Bayern München nicht mehr tragen wird. Jedoch: Affaire à suivre jedenfalls auch hier.

Der wahrscheinliche Abgang eines Top-Skorers

(causasportnwes / red. / 31. Mai 2022) Im organisierten Fussball ist es ab und zu wie im Ehestand: Man lebt sich auseinander, entfremdet sich, zieht Bilanz bezüglich der erkalteten Liebe – und weiss eigentlich nicht genau, weshalb alles zu Ende gehen soll. So gestaltet sich derzeit die Beziehung von Robert Lewandowski zum FC Bayern München. Es sieht so aus, als werde nun eine rund achtjährige Erfolgsgeschichte, die formell noch ein Jahr dauern würde, ein vorzeitiges Ende nehmen. Vor allem der wohl beste Stürmer der Gegenwart sieht seine sportliche und persönliche Zukunft nicht mehr in München. Die Gründe für die Abgangsgelüste des 33jährigen Polen liegen im Dunkeln. Obwohl der Top-Skorer seinen Job stets mehr als nur erfüllte, brach die ganz grosse Liebe zwischen den Bayern und dem begnadeten Stürmer nie aus. Über die Gründe hält man sich hüben und drüben bedeckt, doch dürfte die jetzt erkaltete, gegenseitige Zuneigung auch auf das historisch motivierte, belastete Verhältnis zwischen Deutschland und Polen zurückzuführen sein. Zudem befindet sich Robert Lewandowski in einem Alter, in dem er die für ihn noch möglichen Erfolgsoptionen im internationalen Fussball mit einem renommierten, spanischen Klub einzulösen gewillt ist. Nur nationale Meistertitel an Meistertitel zu reihen und international nicht zu reüssieren, scheint keine Herausforderung mehr zu sein.

Die zu erwartende Trennung dürfte trotz des noch ein Jahr dauernden Arbeitsvertrages zwischen dem Stürmer und dem FC Bayern München vor der formellen Vertragsbeendigung Tatsache werden. Derartige Konstellationen pflegen jeweils immer zu Gunsten des Spielers auszugehen, obwohl konkret Robert Lewandowski seinen noch bis Ende Juni 2023 laufenden Vertrag in der Bayern-Metropole zu erfüllen hätte. Das ist die Rechtslage. Das würde bedeuten, dass der abwanderungswillige Spieler noch eine Saison für den FC Bayern München spielen müsste; vielleicht nicht mehr so enthusiastisch wie bisher? Dass das keine optimale Voraussetzung für ein weiteres, harmonisches Zusammenwirken im Rahmen einer Fussballehe ist, leuchtet ein. Letztlich wird der Spieler mit seinem Wunsch, künftig für einen spanischen Klub (FC Barcelona?) spielen zu dürfen, durchdringen. Der neue Arbeitgeber des Polen wird zweifellos eine erkleckliche Vertragsauskaufssumme nach München überweisen. Diesbezüglich wird dann der FC Bayern München letztlich in den vorzeitigen Abgang des Stürmers einwilligen und den laufenden Arbeitsvertrag aufheben, wohlwissend, dass es eine schlechte Ausgangslage wäre, noch auf die Erfüllung des laufenden, befristeten Arbeitsvertrages zu pochen. Spätestens in einem Jahr, nach formellem Ablauf des Münchner-Kontraktes, könnte der Spieler den Bayerischen Klub verlassen, ohne dass von einem dannzumal neuen Arbeitgeber nur ein Euro als Vertragsauskaufsentschädigung bezahlt werden müsste.

So wird es in den nächsten Tagen und vielleicht Wochen noch ein Tauziehen zwischen den drei involvierten Parteien (aktueller Arbeitgeber, potentieller, künftiger Arbeitgeber, Spieler) absetzen. Die Ära des polnischen Superspielers dürfte nun aber höchstwahrscheinlich demnächst in München zu Ende gehen. Ein Vertragsauskauf und die Zahlung einer ansprechenden Vertragsauskaufssumme werden es möglich machen und beim Spieler und bei den Bayern den Trennungsschmerz in den Hintergrund treten lassen.

Kollateralschaden nach dem ZDF-Aus für Urs Meier?

(causasportnews / red. / 10. Januar 2022) Als ob «Corona» und die Deutsche Nationalmannschaft 2021 nicht schon für genug Ärger, Frustration und Schäden gesorgt hätten. Nun wird auch noch der Rausschmiss des langjährigen TV-Experten und ehemaligen Top-Schiedsrichters Urs Meier zum Juristenfutter. Der Sender ZDF (Zweites Deutsches Fernsehen), für den der 62jährige Schweizer seit 2005 als Fussball-Experte tätig war, wird von diesem wegen Vertragsbruchs verklagt. Es geht offenbar um eine fünfstellige Summe. Nach der Sichtweise des ausgebooteten, ehemaligen Schiedsrichters ist er ein Opfer der 2020 um ein Jahr verschobenen Fussball-Europameisterschaft geworden. Vor der Austragung des Turniers erhielt Urs Meier vom ZDF die Mitteilung, dass man anlässlich der Berichterstattung zur Europameisterschaft auf seine Dienste verzichten wolle. An seiner Stelle wurde der ehemalige, 48jährige Bundesliga-Schiedsrichter Manuel Gräfe eingesetzt, der derzeit gegen den Deutschen Fussball-Bund (DFB) wegen der Alterslimite für Schiedsrichter im Rechtsstreit liegt (causasportnews vom 22. September 2021)…

Obwohl es offensichtlich keinen schriftlichen Vertrag zwischen dem Sender und dem Schweizer gab, spricht Urs Meier von Vertragsbruch, da auch mündliche Verträge zu halten seien (was grundsätzlich richtig ist). Das ZDF verneint allerdings generell das Vorliegen eines Vertrages und bestreitet ein unkorrektes Verhalten im Zuge des Schiedsrichter-Expertenwechsels vor der Europameisterschaft im vergangenen Jahr. So wird Urs Meier nun vor Gericht das behauptete Bestehen eines Vertrages zu beweisen haben und dass dieser, falls ein solcher vorlag, unkorrekterweise vom ZDF beendet worden ist. Die Forderung des Schweizers, im weitesten Sinn macht er «entgangene Gewinne» geltend, weil er wegen der von seiner Seite eingeplanten ZDF-Einsätze, die dann eben nicht stattfanden, anderweitige Erwerbsmöglichkeiten nicht (mehr) habe wahrnehmen können, ist unter die Kategorie «Kollateralschäden» einzuordnen. Über den Ausgang des bevorstehenden Verfahrens kann nur spekuliert werden. Auch drüber, weshalb sich der Sender überhaupt von dem in die Jahre gekommenen Ex-Schiedsrichter getrennt hat. Da die Zusammenarbeit vor der Europameisterschaft erfolgte, kann wohl nicht von einer «Rachekündigung» gesprochen werden, weil die Eidgenossen an der Europameisterschaft einen weit bessern Lauf aufwiesen als die Deutschen! Oder hatte man in Deutschland aus Fussball-Frustration genug vom Schweizer Urs Meir? Vielleicht war es nach über 15 Jahren des Zusammenwirkens aber einfach an der Zeit, einen personellen Wechsel in dieser ZDF-«Experten-Causa» vorzunehmen.

Dass es mitunter schmerzhaft sein kann, nach langer Zeit des Zusammenwirkens aussortiert zu werden, hat in Deutschland im vergangenen Jahr etwa auch ein anderer Vertreter der Unterhaltungsbranche zu spüren bekommen. So beendete der Sender RTL die Zusammenarbeit im Rahmen von «Deutschland sucht den Superstar» (DSDS) mit dem Jury-Mitglied Dieter Bohlen nach fast 20 Jahren. Jene Trennung, die der ehemalige Sänger und Musiker nicht auf sich sitzen lassen will und ebenfalls Juristenfutter abgibt, wurde unumgänglich und liess sich leicht erklären: Die menschenverachtende und rüpelhafte Art des früheren, 68jährigen Gruppen-Mitglieds von Modern Talking passte nicht einmal mehr zum allgemein mehr als bescheidenen Niveau des Kölner Privatsenders. Einmal ist halt einfach fertig lustig.

Ball auch juristisch flach halten im FC Bayern München

(causasportnews / red. / 22. November 2021) Es wäre übertrieben zu sagen, der FC Bayern München weise derzeit sportlich einen Super-Lauf auf. Trotz des Messias’ auf der Trainerbank. Aber gegen den FC Augsburg aus dem eigenen Bundesland darf man ja auch mal verlieren. Dennoch, die Bayern führen die Bundesliga-Tabelle immer noch an, wenn auch mit lediglich einem Punkt Vorsprung auf Borussia Dortmund. Ob das auch mit den Kader-Absenzen zu tun hat? Absenzen auch deshalb, weil sich einige Top-Akteure, die sich partout nicht impfen lassen wollen, immer wieder in die «Corona Quarantäne» begeben (müssen)?- In dieser Frage hielt sich das Bayern-Management bis vor kurzer Zeit bedeckt. Ball flach halten, wird das in der Kicker-Branche genannt. Jetzt ist den Bossen des Münchner Nobel-Klubs aber der Geduldsfaden gerissen. Nachdem bilaterales Einwirken auf renitente Spieler und stundenlange Einzelgespräche nicht gefruchtet haben und die Pleite in Augsburg wohl doch Auswirkungen bis nach München zeitigt, hat die Klub-Führung ein Machtwort gesprochen: Wer als ungeimpfter Fussball-Professional (Arbeitnehmer) in «Quarantäne» muss und deshalb dem Klub (Arbeitgeber) nicht zur Verfügung steht, soll künftig für die Zeit der Abwesenheit kein Salär mehr beziehen können. Joshua Kimmich, Serge Gnabry & Co. verstehen wohl nur die Sprache des Geldes. Selbstverständlich rufen solche Massnahmen die Juristen auf den Plan. Deutsche Arbeitsrechtler sind der Meinung, dass die verschuldete Hinderung an der Erbringung der Arbeitsleistung zur Lohneinstellung führen darf. So wäre es auch in der Schweiz: Muss ein Sportler, der sich weigert, sich impfen zu lassen, in Quarantäne, also verschuldeterweise an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert ist, muss mit pekuniären Konsequenzen rechnen. Wenn die Leistung auf dem Platz nicht mehr stimmt, erträgt es keinen Spass – auch nicht wenn es um «Corona» oder die Impf-Thematik geht.

Auch in einer anderen «Causa» im Umfeld des FC Bayern München könnte es sein, dass der bis anhin flach gehaltene Ball doch noch an Fahrt gewinnt: Ein Mitglied des Vereins FC Bayern München hat fristgerecht zu Handen der Bayern-Hauptversammlung diese Woche einen Antrag eingereicht, wonach die Aktiengesellschaft des Vereins gezwungen werden soll, den bisherigen, lukrativen Sponsoring-Deal mit der Fluggesellschaft Qatar Airways nicht mehr zu verlängern (causasportnews vom 15. November 2021). Was die Münchner Klub-Oberen mit diesem Antrag zu tun gedenken, ist unklar; sie halten sich bedeckt. Auf die Nachfrage des Antragsstellers auf Zulassung des Antrags haben die Chefs an der Münchner Säbener Strasse bisher geschwiegen. Es wird vermutet, dass eben auch hier der Ball (juristisch) flach gehalten werden soll. In der Versammlung und mit entsprechender Stimmungsmache vor Ort ist es wohl einfach(er), den Antrag zu killen, vermutet der Antragsteller und Jurist. Er hat deshalb einstweiligen Rechtsschutz am zuständigen Gericht in München verlangt. Auf diese Weise soll das Bayern-Management schon vor der Hauptversammlung gezwungen werden, in dieser vor allem politisch heiklen Debatte Farbe zu bekennen. Das würde zweifelsfrei die Chancen vergrössern, dass der Antrag auf jeden Fall zugelassen wird und darüber einigermassen neutral befunden werden könnte. Affaire à suivre…

Vom «Wert» der Fussball-Trainer

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(causasportnews / red. / 4. Mai 2021) «Geld schiesst keine Tore» (nach Dietmar Hopp, Eigentümer von TSG 1899 Hoffenheim); Trainer schiessen Tore natürlich auch nicht. Dennoch stehen Dietmar Hopp (immer) und Fussballtrainer im Allgemeinen im sportlich-kommerziellen «Fadenkreuz». Insbesondere zwei Fussball-Lehrer machen zur Zeit Schlagzeilen: Zum einen Hansi Flick, der sich der Strafaufgabe beim FC Bayern-München entledigen will und um Vertragsauflösung ersucht hat (dem Wunsch ist entsprochen worden); zum andern Julian Nagelsmann, der den Job von Hansi Flick in München übernehmen wird. Weshalb diese Trainer-Rochade für Schlagzeilen sorgt? Der Trainer vom RB Leipzig ist für nicht weniger als 25 Millionen Euro aus dem laufenden, befristeten Arbeitsvertrag beim Red Bull-Klub herausgekauft worden.

Wirtschaftlich kein Problem natürlich für den FC Bayern-München. Für Hansi Flick, der wohl Nachfolger seines früheren Chefs Joachim Löw als Trainer der deutschen Nationalmannschaft werden dürfte, gestaltet sich der Vertragsauskauf delikater. Dass ein Klub-Trainer von einem Sportverband aus einem Vertrag herausgekauft werden soll, mutet in vielerlei Hinsicht speziell an. Ein Verband soll das generierte Geld schliesslich für die Sportförderung einsetzen.

In der «Causa Julian Nagelsmann» hat die Höhe der Vertragsauskaufssumme für Diskussionen gesorgt. Nicht in München; der Nobel-Klub verfügt über unermesslich gewaltige, wirtschaftliche Potenz. Über den sportlichen Wert des so zu Stande gekommenen Engagements des 33jährigen Julian Nagelsmann, der bis jetzt keine Titel hat erringen können, divergieren die Meinungen allerdings – in München und auch sonst in Deutschland. Trainer schiessen eben auch keine Tore, aber sie können, vor allem, wenn es um diesen Job bei Bayern-München geht, als Heilsbringer in der Not gehandelt und qualifiziert werden. Das «Prinzip Hoffnung» ist beim Münchner Klub ausgeprägt und bildetet ein Dauerbrenner. Mehr als ein paar wenige Jahre bleibt kaum ein Fussball-Lehrer an der Säbener Strasse. Das wird auch bei Julian Nagelsmann, der im katholischen München als wahrer, neuer Messias gehandelt wird, nicht anders sein. Heilsbringer verfügen immer über einen (besonderen) Wert.

Weshalb aber Vertragsauskäufe, wie sie sonst nur beim kickenden Personal in der Fussballbranche üblich ist? Das hängt damit zusammen, dass Trainer, wie Fussballspieler, befristete Arbeitsverträge abschliessen (müssen). Will ein Trainer während eines laufenden Arbeitsvertrages aus dem laufenden Kontrakt aussteigen, ist von einem neuen Arbeitgeber (Klub) eine Vertragsbeendigungs-Entschädigung zu bezahlen; die Höhe dieser Entschädigung orientiert sich in der Regel an der befristeten Vertragslaufzeit. Es stellt sich nun überhaupt die Frage, weshalb Fussballtrainer mit meistens mehrjährigen, befristeten Arbeitsverträgen ausgestattet werden. Als Hauptargument wird hierfür vor allem der Vertrauensbeweis eines Klubs dem Trainer gegenüber genannt. Dieser schlägt sich in der Vertragsdauer nieder. Was natürlich abwegig ist. Es gibt an sich keine plausiblen Gründe, um mit Trainern nicht unbefristete Arbeitsverträge abzuschliessen. Sicherheit gibt es in diesem Business so oder so nicht. Trainer werden auch während einer laufenden Saison entlassen und eingestellt – nicht nur beim FC Sion im Wallis.

Sind also die horrenden Summen, die neuerdings bei Vertragsauskäufen im Trainer-Business bezahlt werden, gerechtfertigt? Es stellt sich also die Frage nach dem Wert von Fussball-Trainern. Dass die Diskussion jetzt entflammt ist, hängt wohl einzig mit den beiden Personalien Julian Nagelsmann und Hansi Flick zusammen. Dieser Wert von Trainern, die oft auswechselbar wie Glühbirnen sind, darf nicht allzu hoch eingestuft werden. Es sind immer noch die Spieler/innen, welche auf dem Platz Tore schiessen und Tore verhindern. Dem Trainer kommt zweifelsfrei eine wichtige Bedeutung zu, wie der «Fall Hansi Flick» zeigt. Sein Können konnte er erst richtig als Fussball-Dirigent im FC Bayern-München unter Beweis stellen. Apropos Dirigenten: Die «Wert»-Frage stellt sich auch ab und zu in den Opernhäusern dieser Welt, wenn die Bedeutung eines Dirigenten für ein Orchester hinterfragt wird. Bezüglich Trainer und Dirigenten kursiert dann auch oft das «Bonmot», dass in beiden Segmenten auch Schimpansen das Szepter übernehmen könnten. Das ist natürlich masslos übertrieben, aber, um etwa die deutsche Fussball-Nationalmannschaft mit diesen hochkarätigen Spielern führen zu können, kämen wohl 1000 Trainer-Kandidaten in Frage. Geradezu belustigend ist das Argument, ein hochbezahlter Trainer, der mit Millionen aus einem Vertrag herausgekauft werden musste, geniesse beim spielenden Personal einen höheren Stellenwert.

So bleibt dann wohl bezüglich der Frage, wie es sich mit dem «Wert» eines Fussballtrainers verhält, das eingangs erwähnte Fazit: «Ein Trainer schiesst keine Tore». Der Klamauk, der nun um Trainer, welche teuer aus Verträgen herausgekauft werden (müssen), veranstaltet wird, ist schlicht ein Teil des Entertainment-Segmentes «Fussball».

«Was erlauben Hansi?» – Folgt «Hansi» auf «Jogi»?

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(causasportnews / red. / 19. April 2021) Die deutsche Fussball-Welt ist konsterniert. Wohl erstmals in der Geschichte des organisierten Sportes verspürt ein Top-Trainer in diesem wichtigen Fussball-Land keine Lust mehr, seinen noch zwei Jahre dauernden Arbeitsvertrag zu erfüllen; dieser hat nunmehr lediglich eineinhalb Jahre gedauert. Die Titelflut, die der Trainer dem FC Bayern München in der kurzen Zeit seines Schaffens beschert hat, ist beispiellos. Doch jetzt reicht es ihm nach kurzer, erfolgreicher Tätigkeit. Hansi Flick hat am Wochenende angekündigt, nach Saisonabschluss die Bayern verlassen und aus dem laufenden und bis 2023 dauernden Vertrag aussteigen zu wollen. Noch ist es ein Wunsch. Der 56jährige Erfolgstrainer kennt die Rechtslage. Weshalb er vorzeitig seine Zelte in München abbrechen möchte, weiss derzeit niemand. Vermutungen existieren zuhauf. Oder hat der Mann einen «Flick» ab, dass er auf geschätzte sieben Millionen Euro pro Jahr verzichten will? Die Welt des FC Bayern steht Kopf, und es wird an der Münchner Säbener Strasse schon einmal die einseitige Kommunikation durch den hockkarätigen Fussball-Trainer, der als einer der Co-Baumeister des WM-Titels 2014 für Deutschland gilt, verurteilt. Mehr fällt den Klub-Verantwortlichen zum «Thema Hansi Flick» derzeit nicht ein. Im FC Bayern ticken die Uhren eh anders als anderswo. Vorpreschen geht gar nicht. Nicht ein Trainer hat bei den Bayern zu bestimmen, wann Schluss ist, sondern eben der Klub («Mia san mia»). Oder mit dem ehemaligen Bayern-Trainer Giovanni Trapattoni könnte die derzeitige Situation aus der Sicht der im Moment lethargischen Klubführung so zusammengefasst werden: «Was erlauben Hansi?».

Kein Zweifel herrscht darüber, dass der FC Bayern Hansi Flick ziehen lassen wird, auch wenn die Umstände in der «Causa Flick» anders sind als üblich. Jetzt hat der Baumeister des deutschen WM-Erfolgs vor sieben Jahren eigenständig seinen Rücktrittswunsch geäussert; und dieser wird zweifelsfrei erhört werden, sobald sich die Klubleitung von der Ankündigung erholt hat. Klar ist natürlich, dass sich sogar in München nur einer der weltbesten Trainer einen solchen Schritt erlauben kann. Trainer sein im FC Bayern ist grundsätzlich etwas für Liebhaber. Geht es um diesen Klub, erträgt es keinen Spass – nur das Spiel der Münchner. Und wenn sich für einen Erfolgs-Trainer auch mit einem laufenden Arbeitsvertrag anderweitige Optionen öffnen, ist er gut beraten, den Abgang in München selber zu bestimmen. Ob Hansi Flick mit seiner Ankündigung den ersten Schritt in Richtung Bundestrainer-Amt vollzogen hat? Wird «Hansi» auf «Jogi» folgen? «Schau’n mer mal», würde ein Bayern-Urgestein, Franz Beckenbauer, dazu sagen.

Ein Schutz für Fussballtrainer? Ein Schutz für den Fussball?

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(causasportnews / red. / 30. März 2021) Gegen 60 Trainer hat der streitbare und umstrittene Präsident des Klubs FC Sion bisher entlassen. Der Job im Wallis gilt in der Branche als Himmelfahrtskommando. Schlimmer als im Kanton Wallis scheint es nur noch in Brasilien zu sein. Wer einen Trainervertrag mit einem Klub abschliesst, unterschreibt damit in der Regel gleichzeitig sein berufliches Todesurteil. Kein Wunder in einem Land, das von einem wahnsinnigen Ignoranten präsidiert wird. Mühsam ist das Trainerleben allerdings auch in den arabischen Ländern. Wer sich für einen Job bei einem arabischen Klub entschieden hat, fordert bei Dienstantritt sicherheitshalber schon einmal die ganze Salärzahlung für die gesamte Vertragszeit. Ein vorzeitig entlassener Trainer hat Einschüchterung und Mobbing zu gewärtigen; Geld sieht er in einen solchen Situation eh nicht mehr. Teils gewalttätig sind die Verhältnisse in Brasilien, einem Land ausser Rand und Band. In einem der etabliertesten Fussball-Länder sind Klub-Präsidenten die Schatten-Könige und benehmen sich teils wie Berserker. Dass auf diese Weise der Fussball als Ganzes zerstört werden kann, leuchtet nun zumindest auch den Liga-Bossen der Professional-Abteilung des Brasilianischen Fussball-Verbandes (CBF) ein. In einer Form von Selbst-Beschränkung wollen sie künftig das Trainerkarussell in der obersten Liga (Série A) fortan beschränken. Ab der Saison 2021, die Ende Mai beginnen wird, soll nur noch ein Trainerwechsel zugelassen werden. Jeder Coach eines A-Klubs darf dann also höchstens pro Saison nacheinander zwei Klubs trainieren. Der Sinn der Regelung soll weniger dem Schutz der Trainer vor ungerechtfertigten Entlassungen dienen; vielmehr gehen die Bemühungen dahin, den Abwerbungen von Trainern, meist aufgrund lukrativer Angebote von Konkurrenten, in der höchsten Liga den Riegel zu schieben und so die Glaubwürdigkeit des Fussballs zu schützen. CBF-Präsident Rogério Caboclo hat bei der Bekanntgabe der Selbstbeschränkungsregel das Ende des Sesselrückens der Trainer im brasilianischen Fussball verkündet. Ob diese Regulierungsaktion rechtlich konform ist (teils wird gegen den Beschluss vorgebracht, er verletze das Selbstbestimmungsrecht der Klubs und die Vertragsfreiheit) und auch Bestand haben wird, dürfte sich weisen. Das scheint jedenfalls fraglich zu sein. Für die Regelung haben sich lediglich elf der 20 A-Klubs ausgesprochen. Von einer breiten Akzeptanz für die Selbstbeschränkung also keine Spur, auch wenn zwei Zahlen zu denken geben: Seit 2003 bleibt ein Trainer in der obersten Spielklasse in Brasilien im Durchschnitt sechs Monate im (Trainer-)Amt. In der vergangenen Saison überlebten lediglich drei Trainer das Meisterschaftsende bei ihren Arbeitgebern. Kurios: Gegen die Neuregelung votierte der berühmte Klub Porto Alegre. Der aktuelle Trainer sitzt dort, kaum zu glauben, seit viereinhalb Jahren auf der Trainerbank! Ob er zu schlecht für die Konkurrenz ist, lässt sich nicht sagen. Wohl eher schon, sonst wäre er längst von einem Liga-Konkurrenten abgeworben worden.

Explodierende und explosive Fussballspieler-Saläre

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(causasportnews / red. / 26. Februar 2021) Obwohl der organisierte Sport trotz «Corona» einigermassen geordnet und kalkuliert stattfinden kann, wenn auch in «Blasen» und durchwegs unter Ausschluss der unmittelbaren Publikums-Öffentlichkeit, sorgen dessen Randerscheinungen immer wieder für Schlagzeilen. Dazu gehören die Saläre der Fussballspieler. Vor allem natürlich die Entschädigungen der Millionäre in kurzen Hosen, die sich in der Krise generell wenig solidarisch zeigen und vor allem auf ihre eigenen, pekuniären Vorteile bedacht sind. Aktuelles Beispiel hierfür ist der Super-Star des FC Barcelona, Lionel Messi. Der Argentinier in den Diensten der Katalonen ist für den FC Barcelona etwa die halbe Miete wert – auf dem Spielfeld und im Rahmen der Vermarktung des Klubs. Dafür streicht der kleine Argentinier mit dem grossem Fussballerherz ein erkleckliches Salär ein, wie kürzlich bekannt geworden ist; ein Faktum, dass die Diskussion um horrende, immer noch explodierende Fussballer-Saläre befeuert hat. Seit der Saison 2017/18 und bis zum Vertragsende am 30. Juni dieses Jahres wird Lionel Messi für seine Dienste im Solde des FC Barcelona ungefähr 555 Millionen Euro brutto eingestrichen haben. Das macht ein Salär von über 200 000 Euro pro Tag aus. Die Zahlen wurden aufgrund von Indiskretionen bekannt und werden seit Tagen vor allem von Medien insbesondere in Spanien seziert. Dabei wird u.a. darauf hingewiesen, dass Lionel Messi das Geld, das er einstreicht und wie eine schwäbische Hausfrau verwaltet (für Grosszügigkeit ist der Top-Star im Barcelona-Ensemble nicht bekannt), nicht stiehlt, sondern es redlich verdient. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass ein Aspekt nicht zu verkennen sei: Den Arbeitgeber des Spielers, den FC Barcelona, drücken im Moment Verbindlichkeiten von mehr als einer Milliarde Euro. Es kommt hinzu, dass der Klub ein paar weitere Grossverdiener unter Vertrag hat und selbst auf der Ersatzbank jeweils ein paar hundert Millionen Euro an Fussballer-Marktwert untätig herumsitzen. Trotz «Corona» und der für den Sport dadurch verbundenen Restriktionen werden die Spielersaläre im Top-Segment weiter ansteigen. Der FC Barcelona ist hierfür nur ein Beispiel. Die Entschädigungen für Lionel Messi gelten in der katalanischen Metropole letztlich als Investition.

Im Zusammenhang mit den immer noch hohen Salären bei den Fussball-Professionals ist die vor allem juristische Diskussion um die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts als Schutzrecht für Fussball-Millionäre neu belebt worden. Dabei ist es eher von untergeordneter Bedeutung, dass im organisierten Fussball weltweit befristete, meist mehrjährige, Arbeitsverträge abgeschlossen werden (in der Regel vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres). Vor allem Arbeitsrechtler, vorwiegend aus der linken Ecke, verneinen die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts auf Top-Verdiener tendenziell. Ihrer Meinung nach soll das Arbeitsrecht auf Spitzenverdiener im Sport nur (noch) eingeschränkt zur Anwendung kommen. Das alles entscheidende Kriterium bezüglich der Anwendbarkeit oder Nicht-Anwendbarkeit des Arbeitsrechts im Top-Sport, nicht nur im Fussball, wären dann die Salärhöhen. Allerdings müssten dann wohl ebenso auch die Entschädigungen von sog. Top-Managern in diversen Branchen im Rahmen von Arbeitsverträgen hinterfragt werden. Das Thema ist auf jeden Fall einigermassen explosiv. Nicht nur bezüglich der explodierenden Spieler-Saläre, sondern allgemein.

Mehr zu diesem Thema vgl. aktuell in der Dissertation von Alexander Wagner, Die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts auf Spitzenverdiener, Verlag Duncker & Humblot, Berlin, 2019; zudem sei auf die Besprechung der Arbeit in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport» 1/2021 hingewiesen (www.causasport.org).

«Brexit-Deal»: Ein nationaler «Flickenteppich» statt Berufsfussballer-Freizügigkeit

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(causasportnews / red. / 7. Januar 2021) Nach dem Austritt von Grossbritannien aus der Europäischen Union (EU) ist per 31. Dezember 2020 die Übergangsperiode abgelaufen. Ab 1. Januar 2021 gilt das im «Brexit-Deal» Vereinbarte. Diesbezüglich ist in diesem Abkommen für die Stellung etwa von Fussballprofessionals im Vereinigten Königreich und in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union nichts Signifikantes geregelt worden. Für in Grossbritannien tätige Berufsfussballspieler aus den EU-Mitgliedstaaten oder Akteuren aus diesen Ländern gilt nur noch das staatliche Recht Grossbritanniens. Für Professional-Spieler aus Grossbritannien, die zu einem Verein der EU-Mitgliedstaaten wechseln wollen, gilt das jeweilige nationale Arbeitsrecht. Statt einheitliches Fussballer-Freizügigkeitsrecht in den EU-Mitgliedstaaten und im Königreich tritt nun also ein nationaler, arbeitsrechtlicher «Flickenteppich».

Im internationalen Fussball-Transfermarkt sorgt der «Deal» wenigstens für Klarheit: Wer nun als Ausländer aus einem EU-Mitgliedstaat in Grossbritannien oder in Nordirland leben und arbeiten will, unterliegt seit dem Neujahrstag wie alle andern Ausländer dem dortigen Einwanderungsrecht. Wie sich die Rechtslage betreffend ausländischer Spieler auf der Insel präsentiert, welche kraft Freizügigkeitsrechts bereits vor dem 1. Januar 2021 bei einem Klub im Königreich unter Vertrag stehen, behandelt der «Deal», etwa im Sinne intertemporalen Rechts, ebenfalls nicht; im britischen Recht sind aber Reglungen über die Möglichkeit des Verbleibs geschaffen worden.

Für die neuen Transfers sind nun aber grundsätzlich bei Profisportlern Sonderreglungen auf beiden Seiten des Ärmelkanals zu beachten. Auf britischer Seite verlangen die Immigration Rules (neben ausreichenden Englischkenntnissen) vor allem eine Bescheinigung des zuständigen Sportverbandes, dass der Professional international auf höchster Ebene tätig ist und einen erheblichen Beitrag zum jeweiligen Sport auf höchster Ebene leisten wird. Im englischen Fussball ist die Football Association (FA) der zuständige Verband, der sich mit Blick auf die Bescheinigung bezüglich des «sportlichen Wertes» eines Spieler mit dem Innenministerium auf ein durchaus komplexes Punkte-System als Beurteilungshilfe verständigt hat. Auf der Stufe der Premier League wird sich nach dem 1. Januar 2021 nicht viel ändern; jedoch gibt es eben kein europäisches „free for all“ nur nach dem Gutdünken der Vereine und Spieler mehr. Für Transfers aus Grossbritannien nach Deutschland ist ebenfalls eine Bescheinigung des zuständigen Fachverbandes notwendig (vgl. § 22 Nr. 4 der Beschäftigungsverordnung); bei einem Transfer in andere EU-Mitgliedsstaaten gelten die nationalen Regelungen.

Auf der Insel dürften Probleme bei Transfers von U18- und U21-Spielern vorprogrammiert sein. Es können nun nur drei (später sechs) U21-Spieler aus dem Ausland verpflichtet werden. Transfers von U18-Spielern nach Grossbritannien sind nun nach den FIFA-Vorschriften über Transfers ganz unzulässig, weil das Land nun nicht mehr der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört. Liverpool-Trainer Jürgen Klopp hat den entsprechenden faktischen Ausschluss talentierter Spieler bereits kritisiert.

Sicher ist, dass die Bürokratie nach dem «Brexit-Deal» nicht nur im Transitverkehr zwischen Calais und Dover zunehmen wird, sondern auch im internationalen Sport. Ob es von Vorteil sein wird, dass künftig z.B. Fussballspieler auf der Insel nach denselben Regeln verpflichtet werden können wie Akteure aus der übrigen Welt, wird sich weisen.

(Verfasser: Rechtsanwalt Dr. Tobias Thienel, Kiel; der Autor wird zu dieser Thematik in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport» – 1/2021 – einen Grundsatzbeitrag veröffentlichen).