(causasportnews / red. / 29. Juni 2018) Befristete Arbeitsverträge sind im organisierten Sport die Regel. Fussballspieler schliessen überall auf der Welt befristete Arbeitsverträge ab. Wären die Kontrakte unbefristet und könnten gemäss arbeitsrechtlichen Vorgaben des betreffenden Landes (ordentlich, bzw. unter Umständen auch ausserordentlich) gekündigt werden, wäre ein Chaos im Wettspielbetrieb vorprogrammiert. Auch Trainer werden durchwegs mit befristeten Arbeitsverträgen ausgestattet. Das gilt auch für den Deutschen Weltmeister-Trainer der WM-Endrunde 2014 in Brasilien, Joachim Löw. Seit jenem Triumph lebt der Erfolgscoach in Deutschland praktisch in einer Parallelwelt und war für die Verteidigung des WM-Titels anlässlich der laufenden WM-Endrunde gesetzt. Kurz vor Beginn des Events in Russland gab der Deutsche Fussball-Bund (DFB), der Arbeitgeber des Bundestrainers, bekannt, dass der Trainervertrag zwischen dem Verband und Joachim Löw bis zur WM-Endrunde 2022 in Katar verlängert worden sei. Nach dem (für die Deutschen) geradezu schockierenden Scheitern der Mannschaft in den Gruppenspielen dürfte Joachim Löw nicht mehr lange im Amt bleiben. Aus der Parallelwelt gefallen, ist der Top-Trainer nun wieder in der realen Welt angekommen. Das Scheitern der Deutschen in Russland war beileibe keine Sensation, sondern das Ergebnis von Verhaltensweisen im Spannungsfeld von Vorstellungen, Wünschen und Verdrängung von Realitäten auf allen Ebenen. Es fragt sich Weiterlesen
Archiv für den Monat Juni 2018
Financial Fairplay: AC Milan von europäischen Klubwettbewerben ausgeschlossen

Geld ist nicht alles: „Unfair Financial Play“ führt zu Sanktionen der UEFA gegen AC Milan
(causasportnews / red. / 28. Juni 2018) Die Rechtsprechungskammer des „Club Financial Control Body“ (CFCB) der europäischen Fussballkonföderation UEFA hat den italienischen Klub AC Milan für zwei Jahre von sämtlichen europäischen Klubwettbewerben ausgeschlossen. Damit sanktioniert der CFCB Verstösse von AC Milan gegen die „Financial Fairplay“-Vorschriften der UEFA. Der langjährigen Eigentümer von AC Milan und ehemalige italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi hatte im April 2017 seine Klub-Anteile an den chinesischen Investor Li Yonghong verkauft. Die damalige Übernahme des siebenfachen Champions League- resp. Europapokal der Landesmeister-Gewinners sorgte bereits für Aufsehen, da Li Yonhong – wie es bereits die Familie Glazer bei ihrer Übernahme von Manchester United vorgemacht hatte – den Erwerb der Anteile fremdfinanzierte und die entsprechenden Schulden (die Rede ist von ca. 300 Mio. Euro) nach der Übernahme dem Klub aufbürdete. Die neuen Eigentümer verpflichteten teure Spieler wie Leonardo Bonucci, Hakan Calhanoglu oder den Schweizer Nationalspieler Ricardo Rodriguez und investierten viel Geld in den Umbau der Mannschaft – im Lichte der „Financial Fairplay“-Vorschriften der UEFA offenbar zu viel.
Unter dem Titel «Financial Fair Play» hat die UEFA im Jahr 2009 Kriterien definiert, die die hohe und kontinuierlich steigende Verschuldung von Vereinen im Europäischen Professionalfussball verhindern bzw. reduzieren sollen. Das wichtigste Kriterium ist dabei die Verpflichtung der Vereine, grundsätzlich im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten zu wirtschaften und sich am Prinzip der Kostendeckung («break-even») zu orientieren. Die «Break-Even-Vorschrift» besagt, dass die relevanten Ausgaben die relevanten Einnahmen eines Klubs das aktuelle und die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre betreffend um maximal 30 Mio. Euro übersteigen dürfen. Für die Berechnung massgeblich sind Erträge aus Eintrittsgeldern, Übertragungsrechten, Sponsoring und Werbung sowie kommerziellen Aktivitäten einerseits sowie Transfergewinne und Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen und Finanzerträge andererseits. Eine weitere Vorschrift besagt überdies, dass der Personalaufwand 70 % der Gesamteinnahmen des betreffenden Klubs nicht überschreiten darf. Offenbar stehen nun den kolportieren Ausgaben von AC Milan – im Zeitraum 2015 -2017 sollen allein ca. 170 Mio. Euro für Spielertransfers ausgegeben worden sein – keine Einnahmen im entsprechenden Umfang gegenüber, wohl auch deshalb, da der Einzug in die lukrative UEFA Champions League in den letzten Jahren regelmässig nicht gelungen ist. Der sanktionierte Klub hat bereits verlauten lassen, gegen den Entscheid der UEFA vorzugehen, womit der Fall letztlich durch das internationale Sportschiedsgericht CAS in Lausanne entschieden werden dürfte.
«Doppeladler-Gate»: Dank ausgewogenen FIFA-Entscheiden dominiert wieder der Fussball

Der „Doppeladler“ in der Flagge Albaniens
(causasportnews / red. / 26. Juni 2018) Sie wird immer wieder gescholten und muss letztlich für alles Schlechte in der Welt den Kopf hinhalten: Die FIFA. Der Weltfussballverband macht allerdings nicht immer alles falsch, wie es die Medien gerne regelmässig kolportieren. Die Disziplinarkommission (DK) des Verbandes hat es soeben bewiesen. Mit der erforderlichen Nüchternheit und Sachlichkeit hat sie die Verfahren gegen die Schweizer Nationalspieler Xherdan Shaqiri, Granit Xhaka und Stephan Lichtsteiner nach dem „Doppeladler“-Jubel am letzten Freitagabend im Spiel der Schweizer gegen Serbien durchgeführt und ein zweifelsfrei juristisch korrektes und angemessenes Urteil gefällt: Bussen von je 10 000 Franken (für Xherdan Shaqiri und Granit Xhaka) und 5 000 Franken für Stephan Lichtsteiner. Die Entscheidung der DK wurde auf Art. 57 des FIFA-Disziplinarreglements gestützt („Ehrverletzung und Fairplay“, wobei in casu offenbar eine Verletzung des Fairplay-Prinzips bejaht wurde) und – insbesondere – nicht etwa auf Art. 54 („Provokation der Zuschauer“) oder 58 („Diskriminierung“) des FIFA-Disziplinarreglements. Die beiden letztgenannten Bestimmungen waren im Vorfeld der Entscheidung von diversen (teilweise selbsternannten) „Experten“ ins Spiel gebracht worden. Die Kommission hat demgegenüber zweifelsfrei eine richtige Subsumtion vorgenommen und insbesondere davon abgesehen, das Vorliegen einer Provokation zu bejahen; eine solche hätte Weiterlesen
Testosteron-Regel der IAAF kommt vor den CAS

Das «Männlichkeitshormon» Testosteron: Macht zuviel davon eine Frau (im Sport) zum Mann? (Bild: Xasodfuih)
(causasportnews / red. / 25. Juni 2018) Am Court of Arbitration for Sport (CAS) geht es gemeinhin um reine Rechtsfragen, doch im „Fall Semenya“ steht viel mehr auf dem Spiel als eine juristische Auseinandersetzung. Es ist schlicht (auch) eine menschliche Tragödie um „Intersexuelle“, die es im Leben bereits schwer genug haben. In Lausanne steht die vorgesehene Regelung des Internationalen Leichtathletikverbandes (IAAF) zur Beurteilung, nach der bestimmt werden soll, wann eine Sporttreibende als Frau an einem sportlichen Wettbewerb teilnehmen darf bzw. kann. Auslöser der Auseinandersetzung mit der IAAF ist die 800 Meter-Läuferin Caster Semenya aus Südafrika, die als sog. „Intersexuelle“ am organisierten Sport teilnimmt – und zwar sehr erfolgreich. Seit 2009 reiht Caster Semenya Erfolg an Erfolg; doch es wurde immer geargwöhnt, die Südafrikanerin, die sich unmissverständlich als Frau fühlt, habe die Erfolge ihrem (zu) hohen Testosteron-Wert zu verdanken. Die Höhe des Testosteron-Wertes ist entscheidend für die Beantwortung der Frage, ob eine Sporttreibende als Frau zu gelten hat. Oft leiden solche Menschen unter der Erbkrankheit „5-ARD“ mit männlichem Chromosomensatz. Die IAAF ist der Meinung, dass künftig auf Grund einer starren Regelung („Testosteron-Regel“) bestimmt werden soll, wer als Frau zu gelten habe; sehr hohe Testosteronwerte bei Frauen würden zu unfairen Wettbewerbsvorteilen führen, deshalb müsse eine Limite für Athletinnen mit hohen natürlichen Testosteron-Werten eingeführt werden. Die Krux einer solchen Lösung ist darin zu erblicken, dass eben eine fixe Grenze festgelegt wird und kein weiterer Spielraum für die Bestimmung des Geschlechts besteht. Mit einer Limitierung des Testosteron-Wertes würden anderweitige Diskussionen um intersexuelle Athletinnen obsolet. Die Behauptung von Caster Semenya, sie sei als Frau geboren worden und fühle sich als Frau wäre dann nur noch die Vorfrage zur endgültigen Entscheidung, ob sie (weiterhin) als Frau an den Start gehen kann. Der CAS will die Entscheidung zur Testosteron-Grenz-Regelung spätestens bis im September fällen.
Es ist WM-Endrunde – auch das Finale der Peinlichkeiten

Auch die WM-Endrunde 2018 ist vor dilettantischen Trittbrettfahrern nicht gefeit…
(causasportnews / red. / 22. Juni 2018) Stell Dir vor, es ist WM-Endrunde und diese verläuft ohne Peinlichkeiten… Unvorstellbar. Insbesondere die Werbung beweist derzeit, dass sie bisweilen nicht nur originell ist, sondern federführende Protagonisten auch veritable Dilettanten sind. Fast niemand lässt sich derzeit die Chance entgehen, sich im Rahmen der WM-Endrunde in Russland werblich und auch sonst in Szene zu setzen. Staubtrockene Unternehmen zeigen sich auf einmal von der lustigen Seite, wie etwa die Grossbank „Credit Suisse“, welche die Schweizer Nationalspieler in einen Russisch-Kurs schickte. Das Geldinstitut, das der Schweizer Nationalmannschaft nahe steht, hat offenbar aus dem Flop im Jahr 2014 anlässlich der WM-Endrunde in Brasilien gelernt, als sich der damalige Schweizer Nationalmannschaftsspieler Admir Mehmedi darüber echauffierte, dass er sich in Brasilien kaum verständigen könne, weil er kein Spanisch spreche. Auf einem Fan-Trikot wurde Serbien in geografischen Umrissen wiedergegeben – und unberücksichtigt gelassen, dass Kosovo zwischenzeitlich nicht mehr zu Serbien gehört. In einem Werbespot verwechselte eine Airline Kiew mit Moskau. Dümmliche Aktionen, wie diejenige eines Kreditkartenunternehmens, welche für ein Tor von Lionel Messi oder Neymar da Silva jeweils 10 000 Mahlzeiten im Rahmen des UNO-Welternährungsprogrammes spendieren wollte, wurde nach Protesten zurückgezogen; es wurde kritisiert, dass Weiterlesen
Dem «Zwergewerfen» folgt das «Managereinbuchten»

Diese Art von Zwerg darf (wohl) noch herumgeworfen werden…
(causasportnews / red. / 20. Juni 2018) Nichts kann einfältig genug oder ausreichend menschenverachtend sein, um nicht in den Dunstkreis des Sportes gerückt zu werden. Vor allem in den USA – wen wundert’s – galt bspw. das „Zwergewerfen“, auch „Zwergenweitwurf“ genannt, lange als spektakuläre und boomende „Sportart“ ausserhalb der Schausteller-Szene. Im Hollywoodfilm „The Wolf of Wall Street“ mit Leonardo DiCaprio erlebte dieses für uns derbe Vergnügen vor rund fünf Jahren eine Kino-Renaissance. Entweder vergnügten sich die habgierigen Banker mit Prostituierten oder ergötzten sich eben am „Zwergewerfen“, das aber auch im Land der unbegrenzten Möglichkeiten nun als mit der Menschenwürde unvereinbar verpönt ist. Zwischenzeitlich werden kaum mehr Zwerge geworfen, doch die Habgier der Banker und Wirtschaftskapitäne anderer Branchen ist geblieben. Mit entsprechenden Folgen. Kaum ein Monat vergeht, ohne dass nicht ein Wirtschaftsführer verhaftet würde – und davon ist teilweise, zumindest jeweils indirekt, auch der Sport betroffen. Zum Beispiel Weiterlesen
Doppel(s)pass

Bildrechte: Justus Blümer / flickr
(causasportnews / red. / 20. Juni 2018) Seit bald einer Woche plätschert die Endrunde der Fussball-WM in Russland dahin – glücklicherweise erfolgt die Turnieraufstockung von 32 auf 48 Mannschaften erst in acht Jahren. Grosse sportliche Höhepunkte der Gruppenspiele in Russland sind bis anhin nicht auszumachen; als Ausnahme darf das spektakuläre Spiel Portugal gegen Spanien bezeichnet werden. Oder die überraschende Niederlage von Titelverteidiger Deutschland gegen Mexiko, was in Deutschland derzeit mehr Emotionen frei setzt als das herrschende Zuwanderungschaos. Nach der Auftakt-Pleite im ersten Gruppenspiel betreibt Fussball-Deutschland derzeit vor allem feinfühlige und kreative mentale Aufbauarbeit für die von den Mexikanern kalt geduschte Mannschaft von Joachim Löw. Der Bundestrainer wird Weiterlesen
Keine Überraschungen am FIFA-Kongress: WM 2026 wird auf dem amerikanischen Kontinent ausgetragen

Unmittelbar vor Beginn der WM 2018 vergibt der FIFA-Kongress die WM 2026 an Kanada, Mexiko und die USA.
(causasportnews / rem. / 13. Juni 2018) Nun ist es also «offiziell»: Die Endrunde der FIFA-Fussballweltmeisterschaft 2026™ wird von Kanada, Mexiko und den USA gemeinsam ausgerichtet werden. Die Bewerbung «United 2026» erhielt am heutigen FIFA-Kongress in Moskau 134 von 200 abgegebenen Stimmen und damit deutlich mehr als das erforderliche Mehr von 101 Stimmen. Für die Bewerbung des einzigen Konkurrenten, Marokko, votierten lediglich 65 Mitglieder des FIFA-Kongresses, der zum ersten Mal über eine WM-Vergabe entschied (zuvor war hierfür stets das FIFA-Exekutivorgan zuständig gewesen).
Dieses Resultat war nun nicht wirklich eine Überraschung – es hatte sich zuletzt immer mehr abgezeichnet, dass die zwar charmante, aber im Vergleich erheblich weniger «gewichtige» Bewerbung Marokkos kaum ernsthafte Chancen haben dürfte. Der vor Kurzem veröffentlichte Bericht der FIFA Task Force zur Evaluierung der Bewerbungen hatte «United 2026» klar höher bewertet als die marokkanische Bewerbung. Und auch während den jeweils 15-minütigen Präsentationen der Bewerber während des FIFA-Kongresses war die «Übermacht» der Bewerbung vom amerikanischen Kontinent unübersehbar. Zwar arbeiteten beide «Bids» (auch) mit professionellen und eindrücklichen audiovisuellen Präsentationen, doch wurde schnell klar, wer sich im Vorfeld die höher qualifizierten PR-Profis leisten konnte: «Football brings us together for sport – but makes us friends for life.» Bei der «United 2026» Präsentation sass jeder Satz.
Hat darüber hinaus Geld eine Rolle gespielt? Es wäre naiv, diese Frage kategorisch zu verneinen. Die prognostizierten Einnahmen Weiterlesen
Abstimmungsschlappen für Polit- und Sport-Nostalgiker
(causasportnews / red. / 11. Juni 2018) Wird das Schweizer Stimmvolk zu einer Abstimmung gerufen (was alle paar Monate der Fall ist), beinhaltet diese direkte Form der Demokratie oft Überraschungen. In der Regel lässt sich aber der Ausgang von Abstimmungen ziemlich genau prognostizieren. Am Wochenende erfolgten zwei Abstimmungen, die direkt oder indirekt den Sport zum Gegenstand hatten. In beiden Fällen mussten Polit-und Sport-Nostalgiker Schlappen einstecken.
Schlappe 1: Gegen das Geldspielgesetz, das nun an die Stelle des Lotteriegesetzes (in dem auch die Sportwetten geregelt wurden) sowie des Spielbankengesetzes tritt und das bis anhin herrschende Chaos im Glücks- bzw. Geldspielbereich beseitigt, wurde von Jung-Parteien das Referendum ergriffen, weshalb die Schweizer Stimmbevölkerung zur Abstimmung gerufen wurde. Weiterlesen
FIFA im (juristischen) Kampf gegen unlautere Ticketanbieter
(causasportnews / red. / 6. Juni 2018) Im Kampf gegen unlautere Ticketvertreiber mit Blick auf die in der kommenden Woche beginnende Endrunde der Fussball-WM in Russland hat der Weltfussballverband FIFA gegen eine Schweizer Ticket-Unternehmung rigorose Schritte eingeleitet und bei der Staatsanwaltschaft Genf eine Strafanzeige wegen Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb eingereicht. Gemäss Informationen seitens der FIFA soll die „viagogo AG“ mit Sitz in Genf unzulässigerweise Tickets für die Spiele in Russland verkaufen und vertreiben, ohne hierfür autorisiert zu sein. Da der Unternehmung die Berechtigung zum entsprechenden Ticketinggeschäft fehle, verhalte sie sich unlauter, was nun strafrechtliche Konsequenzen haben soll. Der Weltverband sieht im unkontrollierten Tickethandel, wie er durch „viagogo AG“ durchgeführt wird, eine ernsthafte Gefahr für den ordnungsgemässen, straff organisierten Ablauf der Spiele in Russland; überdies müsse darin mangels Kontrollierbarkeit des Ticketings ein enormes Sicherheitsrisiko gesehen werden, verlautete aus der FIFA-Zentrale in Zürich. Gegen den Wildwuchs im Ticketinggeschäft rund um die WM-Endrunde hat die FIFA gegen die selbe Unternehmung bereits Ende des letzten Jahres in Deutschland rechtliche Schritte eingeleitet und gegen „viagogo AG“ einen Entscheid am Landgericht Hamburg erwirkt (Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 2. November 2017; 411 HKO 119/17, wiedergegeben in Causa Sport 1/2018, 76 f.). Das Gericht qualifizierte die Aktivitäten des Schweizer Unternehmens als „Wettbewerbsverstoss“. Die FIFA hat Tickets, die nicht über den offiziellen Kanal (FIFA.com/tickets) erworben werden, als ungültig erklärt. Dazu gehören auch Tickets, die über „viagogo AG“ vertrieben werden.