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Die Schweiz und die Türkei können es nicht miteinander

(causasportnews / red. / 25. Februar 2023) Es gibt Menschen, die können es nicht miteinander. Es gibt aber beispielsweise auch Länder, die sich nicht mögen oder die sich sogar spinnefeind sind. Zur letztgenannten Kategorie gehören offenbar die Türkei und die Schweiz, was einigermassen sonderbar ist, zumal die Türkei etwa das Schweizerische Privatrecht rezipiert hat. Doch wenn es dann um Fussball geht, schlägt die Stimmung bald einmal in Hass und Gewalt um. Weshalb, ist unklar, aber es ist einfach so. In schlechtester Erinnerung sind die Gewaltszenen im November 2005 in der Türkei, als sich die Schweizer Fussball-Nationalmannschaft im Hexenkessel von Istanbul durchsetzte und sich für die Fussball-WM-Endrunde in Deutschland 2006 qualifizierte. Das WM-Aus ertrugen die Türken schlecht, und auf dem Spielfeld und auf dem Weg in die Stadion-Kabinen griffen türkische Spieler und Offizielle Mitglieder und Offizielle der Schweizer Nationalmannschaft mit roher Gewalt an und inszenierten Hetzjagden, welche in die WM-Geschichte eingingen. Die Schweizer kloppten tapfer zurück, weshalb sich der Internationale Fussballverband FIFA in Zürich nach der Schlacht von Istanbul veranlasst sah, das umfassendste Disziplinarverfahren seiner Geschichte durchzuführen, um die übelsten Schläger, Treter und Provokateure zu sanktionieren. Die Schweiz schrieb danach ein Teil des «Sommermärchens» 2006 in Deutschland mit, die Türken leckten zu Hause ihre Wunden nach dem WM-Aus und der Gewaltorgie in Istanbul.

Vor ein paar Tagen kehrten Schweizer Helferinnen und Helfer aus dem Erdbebengebiet in der Türkei zurück und wurden von in der Schweiz lebenden Türkinnen und Türken mit tosendem Applaus am Flughafen empfangen. Also lieben sich Türken und Schweizer im Grunde genommen doch? Für die Schweiz war es selbstverständlich, der malträtierten Türkei zu helfen, auch wenn diese Hilfe in einem Land, in dem ein vom Volk gewählter Staatspräsident wütet und das Land derzeit ins Mittelalter zurückwirft, notwendig wurde. Recep Tayyip Erdogan sind westliche Exzesse, wie sie in seinen Augen auch in der Schweiz stattfinden, ein Gräuel.

Einige Tage später trat der FC Basel zum Playoff-Hinspiel in der Conference League beim Türkischen Meister Trabzonspor an. Im Land, das gerade eine gewaltige Naturkatastrophe erlebte, ein Wahnsinn: Trotz Tausender von Toten und flächendeckender Zerstörung ging Fussball trotzdem, so zumindest sah es der organisierende Europäische Fussballverband UEFA. Dass die Türken gegen die Basler 1:0 siegten, war keine Überraschung. Trabzonspor spendete übrigens die Match-Einnahmen den Erdbebengeschädigten. Im Rückspiel machte der FC Basel mit einem 2:0 dann alles klar und warf den Türkischen Meister aus der Conference League. Danach herrschte am Rheinknie so etwas wie courant normal, wenn Türken und Schweizer im Fussball aufeinandertreffen: Zwar lief das Spiel im Stadion gesittet ab, aber danach lieferten sich «Fans» der beiden Mannschaften im Dreiländereck bis in die frühen Morgenstunden regelrechte Strassenschlachten. Und so wurde es wieder einmal klar: Die Schweiz und die Türkei können es einfach doch nicht miteinander…

Das «Nachtreten» des ehemaligen a.o. Staatsanwalt des Bundes

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(causasportnews / red. / 4. Juni 2021) Mit Getöse ist der ehemalige Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, aus dem Amt eines ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes und damit aus dem Untersuchungskomplex «FIFA» hinauskatapultiert worden. Seine Schwatzhaftigkeit in der «Causa Gianni Infantino, Michael Lauber, et alteri) ist ihm zum Verhängnis geworden (vgl. auch causaspornews vom 5. Mai und vom 31. Mai 2021). Einfach so lässt sich der streitbare Obwaldner allerdings nicht abservieren – wenigstens nicht, ohne deftig nachzutreten. Oder war es nicht einfach nur ein «Nachtreten» eines frustrierten, in der Funktion gescheiterten, eitlen Juristen, der mit viel Vorschusslorbeeren ein zweifelsfrei nicht einfaches Amt angetreten hatte? Jedenfalls lässt aufhorchen, wie sich Stefan Keller derzeit in verschiedenen Medien erklärt. Verhält es sich in der Tat so, wie der Jurist schildert? Sind die Untersuchungsbehörden des Bundes verfilzt bis zur Grenze der Korruption? Sind die Gerichte des Bundes (insbesondere das Bundesstrafgericht in Bellinzona, welches die Beschwerde des FIFA-Präsidenten gegen Stefan Keller wegen Befangenheit gutgeheissen und in aus dem Amt getrieben hat) vom Weltfussballverband unterwandert? War gegen ihn eine Verschwörung im Gange, um ihn kurz nach der Ernennung wieder abzuservieren, weil er zur Gefahr für die FIFA und führender Organpersonen wurde? Nachvollziehbar wirft der aktuelle Innerschweizer  Oberrichter dem Bundesstrafgericht vor, es habe etwa den «Sommermärchen»-Prozess bewusst verjähren lassen (diese deshalb geplatzten Verfahren kosten die Steuerzahler Millionen, nicht nur an Entschädigungen an die damals Beschuldigten, den früheren DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger et alteri). Die Vorwürfe gegenüber den Untersuchungsbehörden und vor allem gegenüber dem Bundesstrafgericht sind happig, und gegenüber Richtern den Vorwurf der Rechtsbeugung zu erheben, ist wohl etwa so gravierend, wie der Vorwurf seitens des soeben abgetretenen DFB-Präsidenten Fritz Keller an die Adresse seines Vize-Präsidenten, Dr. Rainer Koch, der letzteren mit dem berüchtigten NS-Richter und Rechtsbeuger Roland Freisler verglichen hatte. In der «Causa Fritz Keller/Rainer Koch» herrscht markanterweise eisiges Schweigen darüber, was Fritz Keller wohl bewogen haben dürfte, das Vokabular aus der Finsternis Deutschlands zu bemühen und gegenüber Rainer Koch einzusetzen. Stille herrscht auch mit Blick auf die Vorwürfe von Stefan Keller gegenüber der Bundesanwaltschaft und den Gerichten des Bundes, was die Konklusion zulässt, dass sich wohl in der Bundesanwaltschaft und am Bundesstrafgericht einiges nicht im Lot befindet. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist in der Tat seit Jahrzehnten ein «Problem-Behörde», die schadensgeeignet und imageschädigend auftritt und längst abgeschafft gehört. Mit Blick auf das Bundestrafgericht in Bellinzona wird seit Jahren hinter vorgehaltener Hand getuschelt, dass sich dort nicht gerade die Gerichts-Elite versammelt. Es gelingt offenbar kaum, einigermassen passable Juristinnen und Juristen zu finden, welche bereit sind, am Gericht im Tessin zu richten. Der Standort des Bundesstrafgerichts in Bellinzona war eine Konzession an den Standortkanton Tessin und erweist sich als Handikap. Die Juristengilde ist nämlich kaum bereit, in die Schweizer Sonnenstube zu wechseln. Richterinnen und Richter und das übrige, juristische Personal am Bundesstrafgericht kann denn auch nicht als  juristische «Sahnehäubchen» qualifiziert werden. Auch hier fordert der Föderalismus, der in der heute praktizierten Form, auch in der Politik, längst auf den Müllhaufen des Staatsrechts gehört, seinen Tribut. Zu reden gibt auch immer wieder die Personalpolitik im Rahmen der Schweizerischen Bundesanwaltschaft. Dass nun ein gutbetuchter 70jähriger, ehemaliger Staatsanwalt und bekennendes SP-Mitglied (!) seine Rente auf diese Weise massiv aufbessern soll, stösst kaum mehr auf grosse Kritik. Diese wird von Resignation überlagert.

Umfrage- und Prognosen-Kultur sowie Vergangenheitsbewältigungen

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(causasportnews / red. / 9. Februar 2021) Das Hauptproblem in der «Corona»-Zeit besteht für viele Menschen darin, die viele, freie Zeit irgendwie totzuschlagen. Für im Homeoffice tätige Menschen ist dies eine besonders schwierige Zeit. Oft wissen sie nicht, was sie den ganzen Tag mit der zur Verfügung stehenden Zeit anstellen sollen. Wahrscheinlich ist es kein Zufall, dass im Moment Umfragen, Analysen, Studien, Erhebungen, Gutachten, Prognosen, usw. wie Kraut aus dem Boden schiessen. In diesen Segmenten wird zwar auch ausserhalb von «Corona» eine regelrechte «Studien-Industrie» nicht nur am Leben erhalten, sondern geradezu gefördert; das hat sich in der aktuellen Pandemie-Zeit noch akzentuiert. Glücklicherweise feiern wir im Moment in der Schweiz ein spezielles Jubiläum: 50 Jahre Frauenstimmrecht. Das wird derzeit ungefähr so zelebriert, als wäre 1971 ein blutiger Weltkrieg glücklich zu Ende gebracht worden. Das Thema bietet natürlich Stoff für Umfragen aller Art. Dabei ist selbstverständlich nur die Rede von den Rechten, die den Frauen auch heute noch umfassend vorenthalten werden. Die Pflichten bleiben ausgeblendet. Auch dieses «Jubiläum» bietet jedenfalls Stoff für eine durchwegs staatlich finanzierte, meist links beeinflusste Umfrage- und Prognosen-Kultur. Das zur Aktualität.

In dieser Hinsicht kann Vergangenheitsbewältigungen aller Art noch Potential eingeräumt werden. Schon längst vor «Corona» werden Skandale in Organisationen, Unternehmungen, Sportvereinen- und -verbänden aufgearbeitet. Dies, um den Verantwortlichen, welche Missstände nie erkannt oder auch nur ignoriert haben, Satisfaktion zu erteilen – oder sie an den Pranger zu stellen. Es ist dies seit Jahren ein einträgliches Geschäft für Anwaltskanzleien geworden, die beauftragt werden, Licht in nebulöse Vergangenheiten zu bringen. Wie etwa eine grosse Anwaltsfirma in Deutschland, welche vom Deutschen Fussball-Bund (DFB) beauftragt wurde, eine «unabhängige Untersuchung» (sic!) von Vorgängen im Zusammenhang mit der Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland durchzuführen und Bericht zu erstatten. Das wurde mit Inbrunst von mehr als 40 Anwälten an die Hand genommen. Millionen von Euro wurden der beauftragten Kanzlei bezahlt. Ergebnis: Ausser (happigen) «Spesen» nichts (Konkretes) gewesen. Fazit: Der DFB hat wenigstens alles getan, um Licht ins Dunkel zu tragen – seither ist auch diese Vergangenheit bewältigt. Das neuste Beispiel aus dem Sport, mit der Absicht, Transparenz zu schaffen, kommt aus der Schweiz: Im Schweizerischen Turnverein (STV) sollen junge Turnerinnen jahrelang gequält, geschlagen, erniedrigt und psychisch terrorisiert worden sein. Wenigstens standen keine Missbrauchs-Vorwürfe im Vordergrund. Von diesen skandalösen Vorgängen à la «DDR-Sport» hatten Eltern, Erzieher, das private Umfeld der Turnerinnen, Verbandsfunktionäre und Aufsichtsgremien aller Art nichts bemerkt. Deshalb wurde eine Zürcher Anwaltskanzlei gegen teures Geld beauftragt, auch hier «dahinter» zu blicken, also Transparenz zu schaffen. Der Bericht ist da, der STV reingewaschen, weil nichts vertuscht wird und sich eigentlich nur ein paar Einzelpersonen im Verband derart daneben benommen hatten. Ab sofort wird alles gut. Ein «Kulturwandel» im STV ist angesagt. Falls es künftig doch noch zu individuellen Entgleisungen kommen sollte, sorgt eine soeben ins Leben gerufene «Ethik-Kommission» für die entsprechenden Sanktionsgrundlagen. Apropos Ethik-Kommissionen: Eine solche wurde nach den Skandalen um Fussball-Funktionäre auch im Weltfussball installiert. Seither herrscht im globalen, organisierten Sport Zucht und Ordnung; die ewigen Kritiker, welche bezüglich der Ethik-Kommission nur von einem «Feigenblatt» für die Mächtigen und Reichen im Fussball sprachen, wurden längst ins sport-politische Abseits gestellt. Um happige Vorkommnisse kümmern sich bekanntlich sogar die Strafverfolgungsbehörden.

Wie hiess es noch vor Jahren so schön: Wer journalistisch beachtet werden will, muss die FIFA oder die katholische Kirche unter medialen Beschuss nehmen. Die FIFA interessiert kaum mehr jemanden – nicht nur wegen «Corona». Und der katholischen Kirche laufen so oder so die Mitglieder davon. Sie hat aber auch nichts gelernt aus der Vergangenheit, als es um pädosexuelle Geistliche, Missbräuche aller Art und um Unappetitliches im Rahmen dieses Machtkartells ging. So hat der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki gegen happige Honorare Anwälte beauftragt, die Vergangenheit bezüglich angeblicher Missbräuche in der Kölner Diözese zu durchleuchten. Da kam dann wohl zuviel Licht in diese klerikalen Dunkelkammern, so dass sich der Kardinal dazu entschloss, den von den Anwälten erstellten Bericht nicht zu veröffentlichen. Ein Schelm, der Böses denkt. Jedenfalls schwörte der Kirchenmann dem rettenden Gebot der Transparenz ab. Und beauftragte gleich andere, teure Juristen damit, nun abzuklären, ob es gute und vor allem juristische Gründe geben würde, den Anwalts-Befund nicht veröffentlichen zu müssen. Seither wird am Stuhl des Kardinals, dem Vertuschung der Vertuschung vorgeworfen wird, gesägt. Vom Sport könnte die katholische Kirche lernen. Jedenfalls, wie man aus unangenehmen Schlagzeilen kommt.

Eine «Sportvermarktungs-Scheidung» mit Fragezeichen

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(causasportnews / red. / 28. Dezember 2020) Es war so wie in unzähligen Ehen. Jahrelang praktizierten der grösste Sportverband der Welt, der Deutsche Fussball-Bund (DFB), und die Schweizer Rechte-Vermarktungsgesellschaft Infront Sports & Media AG (Infront) mit Sitz in der Schweizer Steueroase Zug, die grosse Liebe und arbeiteten intensivst im Fussball-Vermarktungsbusiness zusammen. Doch plötzlich verdüsterten sich die Wolken am «Ehe»-Himmel. Grund der Dissonanz, die kürzlich zur Scheidung und zur Regelung der Nebenfolgen führte, war ein Werbekunden-Deal, bei dem einem einzelnen Mitarbeiter von Infront die Schuld zugeschoben wurde: Er soll der Urheber dafür gewesen sein, dass bei Bandenwerbungen Kunden z.B. 30 Sekunden Werbung verkauft wurde, jedoch nur während 29 Sekunden eine Gegenleistung erbracht wurde. Gewinn: Auf einen 30 Sekunden-Vorgang eine teure Werbesekunde. Als der Vorgang bekannt wurde, errechneten Vermarktungs-Spezialisten einen Schaden zu Lasten des DFB in Millionenhöhe – die Schummeleien, die als «Sekundenklau» bekannt wurden, sollen mehr als 40 Millionen an Schäden verursacht haben (wobei in diesem Betrag offenbar noch andere Unsauberkeiten seitens Infront hochgerechnet worden sein sollen). Die Rede ist von mehreren Vorgängen, bei denen der DFB über Jahre um teils happige Vermarktungserlöse gebracht worden sein soll. Zwischenzeitlich ist die «Scheidung» zwischen dem DFB und Infront vollzogen worden; überdie  ökonomischen Folgen dieser Trennung sind abschliessende Regelungen erzielt worden. Nun meldet das Deutsche Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» Zweifel an der Einzeltäter-Theorie bei Infront an. Der Sekundenklau sei auch nach dem Abgang des offiziell Allein-Verantwortlichen weitergegangen, was Fragen aufwerfe, schreibt das Magazin (Nr. 51/2020, 98). «Der Spiegel» vermutet, «dass Infront dem DFB nur einen scheinbar saftigen Bissen hingeworfen hat, damit der Verband sich zufrieden gibt und nicht auf heiklere Dingte stösst.». Eigenartig mute es auch an, dass Infront gar nicht versucht habe, die Ansprüche des DFB juristisch abzuwehren; das sei rechtlich durchaus möglich gewesen. Erwähnt werden in diesem Zusammenhang zudem (weitere) Beispiele, gemäss denen der Verband durch um Verkaufserlöse gebracht worden sein soll. In den Fokus von Vermutungen geraten jetzt auch die Infront-Vorgängerunternehmen CWL (Cesar W. Lüthi) und Kirch Sport – allerdings geht es dabei gemäss «Spiegel» insbesondere um die nicht abwegige Theorie, dass offenbar mit «schmierigen Methoden» im Juli 2000, also vor 20 Jahren, die Fussball-WM-Endrunde 2006 nach Deutschland geholt worden sei (damit hatte die Gesellschaft Infront allerdings nichts zu tun). Wie meistens bei Scheidungen nach jahrelanger Ehe, muten die nun erzielte Einigung bezüglich der Nebenfolgen zwischen dem DFB und Infront einigermassen speziell an. Wie dem auch sei: Die Parteien haben sich jedenfalls als auseinandergesetzt erklärt – ob «per Saldo aller Ansprüche» ist nicht bekannt geworden. Die investigativen Journalisten werden in diesem Komplex auch nach der vollzogenen Trennung «am Ball» bleiben…

Nur noch «sauberes» Geld im Sport

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(causasportnews / red. / 25. November 2020) Geht es nach dem Willen der Justizminister der Deutschen Bundesländer, soll das im Sport zirkulierende, bzw. «schwimmende» Geld bald nur noch ganz «sauber» sein. Die Justizministerkonferenz will in diesen Tagen entsprechende Vorstösse beschliessen, unter anderem eine Anpassung und Verbesserung der Geldwäsche-Gesetzgebung.

Die Anfälligkeiten des professionellen Sportes für «schmutziges» Geld sei längst bekannt; jedoch werde immer noch zuwenig getan, um diesem Übel beizukommen, verlautete aus Justizkreisen. Insbesondere die Fussball-Bundesliga müsse ein ureigenes Interesse haben, nicht nur die Tore auf dem Sportplatz, sondern auch das ganze Haus des Fussballs sauber zu halten. Immer mehr Geld im organisierten Sport begünstige üble pekuniäre Machenschaften, wie dies im Nachgang zum «Sommermärchen» anlässlich der Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland offenkundig geworden sei. Angestrebt werden eine bessere, transparentere Überwachung der Geldströme und Meldepflichten bei gewissen Finanz-Transaktionen im organisierten Sport. In die Regulierungsbestrebungen soll auch das Sportler-Vermittlungsgewerbe miteinbezogen werden. Bekanntlich werden auf nationaler und internationaler Ebene immer wieder undurchsichtige Transfers abgewickelt. Juristische Konstrukte in diesem Zusammenhang, aber auch etwa Werbe-Vereinbarungen von Sportlern, begünstigen die unkontrollierten Zirkulation der Gelder nicht nur im Spitzen-Fussball. Oft dienen auch «Steuer-Spar-Modelle» der Hinterziehung von Steuern durch Verschleierung von Finanzströmen. Nicht bekannt wurde, ob der Kampf gegen die Geldwäsche im Sport letztlich auch international geführt werden soll. Um die «dicken Fische» zu fangen und die Geldflüsse, soweit notwendig, transparent zu halten, ist eine globale Harmonisierung der Anti-Geldwäscherei-Aktivitäten im Sport jedoch unabdingbar.

Die positiven Seiten von „Corona“

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(causasportnews / red. / 05. September 2020) Es fällt schwer, im Zusammenhang mit der „Corona“-Pandemie, verbunden mit allen Gefahren und Einschränkungen, diesem Wahnsinns-Phänomen etwas Gutes abzugewinnen. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang ebenfalls Profiteure und Gewinnler. Eine positive Seite von „Corona“ erleben im Moment auch etwa in Strafverfahren verwickelte Personen – bspw. diejenigen, die im internationalen Fussball in strafrechtlich relevante Vorgänge involviert sind, sei es als Zeugen, sei es als Beschuldigte. Zu ihnen ist der ehemalige FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke zu zählen, der Fussball-Globetrotter französischer Nationalität mit Wohnsitz in Spanien. Spanien befindet sich auf der aktuellen Liste der Länder mit erhöhtem „Corona“-Infektionsrisiko, was eine Einreise von Personen aus Spanien in die Schweiz zumindest massiv erschwert. So kam es, dass Jérôme Valcke vor ein paar Tagen bei der Bundesanwaltschaft in Bern hätte antraben sollen, um im „Fall Joseph Blatter / Michel Platini“ auszusagen (in diesem Vorgang geht es um die Zahlung der FIFA an den auf dem Weg zum FIFA-Olymp gestrauchelten UEFA-Präsidenten). Wegen der wütenden Pandemie konnte der ehemalige FIFA-Kadermann auf die Reise nach Bern jedoch verzichten (im Gegensatz zu dem in der Schweiz wohnhaften Franzosen Michel Platini, der in der Bundeshauptstadt befragt wurde und in den nächsten Tagen bei der Bundesanwaltschaft nochmals zu einer weiteren Befragungs-Runde wird erscheinen müssen). So wird sich dann wahrscheinlich die Lage auch am 14. September präsentieren, wenn Jérôme Valcke am Bundesstrafgericht in Bellinzona erscheinen sollte – dann als Beschuldigter wegen schwerer ungetreuer Geschäftsbesorgung und passiver Bestechung. Mit ihm ebenfalls als (Mit-)Beschuldigter muss, bzw. müsste, auch der Präsident des Top-Klubs Paris Saint-Germain FC, Nasser Al-Khelaifi, vor Schranken in der Schweizer Sonnenstube antreten. Es geht im Wesentlichen um die angeblich mehr als dubiose Vergabe von Sport-Fernsehrechten (für beide genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung). Der Präsident des französischen Top-Klubs liess zwar verlauten, er werde zum Termin am 14. September nach Bellinzona reisen; sicher ist jedoch auch das nicht – aus verschiedenen Gründen. Eher nicht am Bundesstrafgericht dürfte dann der ehemalig FIFA-Generalsekretär erscheinen – vor allem wegen „Corona“. Ein weiterer Fussball-Vorgang könnte sich so durch Zeitablauf erledigen. Letztlich wegen der Pandemie platzte auch der „Sommermärchen“-Prozess gegen Theo Zwanziger & Konsorten im März in Bellinzona definitiv; die Verfahren glitten in die Verjährung. Zumindest für einige Personen weist „Corona“ eben durchaus auch positive Aspekte auf.

Fällt der FIFA-Präsident mit Michael Lauber?

(causasportnews / red. / 11. Juni 2020) Auch wenn sich derzeit im Fall des umstrittenen Schweizer Bundesanwaltes Michael Lauber wenig ereignet, bzw. sich das Wahlorgan des höchsten Ermittlers und Anklägers mit einer Absetzung des untragbar gewordenen Bundesbeamten schwer tut, schwelt der Skandal um den Walliser, der vor allem im Zusammenhang mit Fussball-Vorgängen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist, weiter. Das „Sommermärchen“ rund um die Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland beschäftigt die internationale Fussballwelt immer noch, vor allem deshalb, weil der Strafprozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona gegen ehemalige deutsche Fussball-Funktionäre und den ehemaligen FIFA-Generalsekretär, den Schweizer Urs Linsi, wegen eingetretener Verjährung in der Sackgasse endete. Eine massgebliche Schuld an diesen mehr als unglücklichen Entwicklungen im Zuge der Ermittlungen und Anklageerhebungen im Fussball-Milieu, die in einem prozessualen Desaster endeten, wird dem Bundesanwalt, der in den Verfahren rund um den Weltfussballverband FIFA in Ausstand versetzt worden ist, zugeschrieben (vgl. etwa auch causasportnews vom 24. Mai 2020). Der Skandal um Michael Lauber hat sich vor allem auch deshalb akzentuiert, weil sich dieser, aus welchen Gründen auch immer, zu eigenartigem Aktionismus entschieden hat. So steht nach wie vor die Eruierungsfrage im Raum, was Inhalt von Treffen zwischen dem Bundesanwalt und FIFA-Präsident Gianni Infantino gewesen sein soll. Die Sachlage präsentiert sich, wie bekannt, allerdings noch delikater, weil nicht einmal klar ist, ob und wie oft sich der Bundesanwalt und der FIFA-Präsident getroffen haben. Beide Vorsitzenden leiden an Gedächtnisstörungen, und was an den Treffen, so sie in der kolportierten Zahl überhaupt stattgefunden haben sollen, besprochen worden ist, vermag sich eh niemand mehr zu erinnern. So hat sich Michael Lauber in eine schwierige Position hineinmanövriert, weil er u.a. die in Verfahren gesetzlich vorgeschriebenen Protokollierungspflichten verletzt hat (diese Vorschrift will eben exakt verhindern, dass undurchsichtige Ermittlungshandlungen vorgenommen werden). Das alles hat nun dazu geführt, dass gegen den Bundesanwalt und den FIFA-Präsidenten gleich mehrere Strafanzeigen eingereicht worden sind. Verschiedene mögliche Delikte stehen dabei im Fokus. Diese Strafanzeigen soll nun ein ausserordentlicher Bundesanwalt behandeln. Auch wenn sich die Wahlbehörde (Parlament) des Bundesanwalts schwer tut mit seiner Absetzung und diesen nicht einmal suspendiert hat, wird die Situation nun auch für den FIFA-Präsidenten ungemütlich. Sollte gegen ihn ein Strafverfahren eröffnet werden, müsste er von der FIFA-Ethikkommission umgehend suspendiert werden. Das wäre dann, wie das Beispiel Joseph Blatter zeigt, wohl auch das Ende der FIFA-Präsidentschaft von Gianni Infantino. Die dubiosen Geheimtreffen könnten also gleich beide Protagonisten ins Elend stürzen.

Bundesanwalt Michael Lauber vor der Kreuzigung

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(causasportnews / red. / 4. Mai 2020) „Sagen, was ist“ – das war der grosse Slogan des Gründers des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“. Wenn sich der Journalismus in der Zeit von „Corona“ an diese zur Grundweisheit des publizistischen Schaffens gewordene, jedoch kaum mehr beachtete Maxime halten würde, blieben TV-Schirme derzeit dunkel, und Print-Medien hätten kaum mehr Stoff.

Was ist: „Corona“ und alles drum herum; kaum jemand mag es mehr sehen, lesen oder hören.

Was man möchte: Dass der Spuk bald ein Ende haben würde. So befassen sich die Medien hauptsächlich mit der Welt nach „Corona“ – und wie sie denn sein müsste. Und sie beginnen die Folgen der Pandemie, deren Ende nicht abzusehen ist, zu sezieren. „Corona“ dient auch als Alibi, etwa für Maturanden, denen die Unmenschlichkeit von Abschlussprüfungen nun erspart werden soll. Allmählich denken einige Menschen zumindest an, wie es mit der Wirtschaft weitergehen soll, die sich bei Ausbruch der Krise als potemkinsches Dort entpuppt hat; bereits nach zehn Tagen „Lockdown“ wurde sie mit Milliardenbeträgen in schwindelerregender Höhe gestützt  – eine gesunde, solide Wirtschaft mit den üblichen Reserven sieht in der Tat anders aus. Oder war der Geldsegen, der seit März auf die Menschen niederprasselt und als Basis für ein bedingungsloses Grundeinkommen dienen wird, nur politisches Kalkül, so etwa nach dem „FIFA-Prinzip“: „Freunde macht man sich durch (Geld-)Geschenke“. Politiker halten das Volk ebenso bei Laune und werden deshalb auch wieder gewählt, wenn sie ihm primär „Brot“ geben – „Brot und Spiele der Neuzeit“ heisst dieses Game. Jetzt befinden wir uns in der Phase der Bespassung (Spiele), nachdem die Komponente „Brot“ wenigstens in unseren Breitengraden unproblematisch ist. Da kann man beim Volk sehr viel Goodwill verlieren, wenn die Spass-Komponente des Lebens verhindert oder nicht (mehr) gewährt wird. In Deutschland muss Fussball um jeden Preis her – „Corona“ hin oder her; wer sich dafür einsetzt, ist sich der Gunst des Volkes sicher (wie jetzt etwa, nicht überraschend, Horst Seehofer). In der Schweiz muss seit ein paar Tagen an erster Stelle die Lifestyle-Branche wieder ran. Jetzt wissen wir wenigstens, dass Friseusen und Friseure das Rückgrat der Wirtschaft bilden – neben den Betreibern von Tattoo-Studios. Und die Tourismus- und Reisebranche wird selbstverständlich auch gestützt, vor allem die Airlines, die, real gesehen, so notwendig sind wie getunte Fahrzeuge. Der Staat soll auch hier helfen, denn schliesslich geht es darum, „staatlich verordnete Reisebeschränkungen“ auszugleichen, wie die „Neue Zürcher Zeitung“ wörtlich schreibt („NZZ“ vom 2. Mai 2020). Genau, nicht das Virus ist schuld an der Misere, in der wir im Moment stecken, sondern der Staat, der uns deswegen die Bespassung vermiest. Ja, „sagen, was ist“ – das ist es dann wohl.

„Corona“ muss sich aber dennoch einiges entgegen halten lassen. So ist das Virus schuld daran, dass der Prozess um Geldflüsse im Zusammenhang mit dem „Sommermärchen“ der Fussball-WM-Endrunde 2006 letzte Woche am Bundesstrafgericht in Bellinzona zufolge Verjährung geplatzt ist. Die Richter an diesem Gericht, vom Schweizerischen Parlament gewählt (!), waren in letzter Zeit allerdings vor allem mit sich selber beschäftigt (causasportnews vom 22. April 2020). Verfahren waren da nur ungebetene Störfaktoren. Aber klar, das alles passierte nur im Zuge von „Corona“. Wegen der Pandemie tritt das eidgenössisch Parlament in den nächsten Tagen ausserhalb des Bundeshauses in Bern zusammen. Was sind schon Infrastrukturkosten von drei Millionen Schweizer Franken für ein solches Auswärtsspiel im Rahmen des veranlassten Geldregens? Dabei geht es natürlich auch um „Corona“, ein Thema, das geeignet ist, von Politikern zerredet zu werden, aber auch um die Person des Bundesanwaltes Michael Lauber, der in den „Sommermärchen“-Ermittlungen fast alles getan hat, nur den Job nicht so, wie er ihn hätte machen müssen. Ihm als Ankläger in Bellinzona wird eine grosse Mit-Schuld dafür in die Schuhe geschoben, dass der Prozess im Umfeld des Weltfussballverbandes letztlich geplatzt ist. In der Tat ist der Mann seit geraumer Zeit völlig unhaltbar und soll nun vom Parlament, das ihn im September des vergangenen Jahres für eine weitere Amtsdauer gewählt hat, abgesetzt werden. Bereits damals waren die Verfehlungen des Bundesanwaltes allerdings bestens bekannt. Sinnigerweise setzten sich vor allem bürgerliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier dafür ein, dass Michael Lauber, obwohl knapp, aber immerhin, wieder gewählt wurde (causasportnews vom 28. September 2019)! Als Wortführer, der im September 2019 mit einer Brandrede den umstrittenen Bundesanwalt zur Wiederwahl vorschlug, betätigte sich ein schillernder freisinniger Genfer Nationalrat (FDP) und Rechtsanwalt. Jetzt fordert sogar das Parteiblatt der FDP, die „NZZ“, dass Michael Lauber abgewählt gehöre. „Ein unwürdiges Schauspiel“, schreibt die „NZZ“ am 2. Mai 2020 in fetten Lettern auf der Frontseite und manifestiert damit wohl den selbsternannten Qualitätsjournalismus, der in einem ganzseitigen Selbstinserat in derselben „NZZ“-Ausgabe beschworen wird („Weil Qualität keine Ausgangssperre kennt“). In einem Super-Staat muss die Bespassung der Staatsbürgerinnen und Bürger zumindest nach Meinung des Blattes im Umbruch (vgl. dazu etwa Friedemann Bart, Umbruch, Die Neue Zürcher Zeitung, Ein kritisches Porträt, Zürich, 2020) würdig ablaufen – sekundiert selbstverständlich von selbsternannten Qualitätsmedien, die sich ebenso selbstverständlich durchaus auch widersprüchlich verhalten dürfen. Zu „sagen, wie es ist“, wäre zumindest ehrlicher: Aktuelles Pharisäertum kurz nach Ostern also. In jener Zeit vor rund 2000 Jahren hiess es: „Kreuzigt ihn“ – heute: Dem unwürdigen Schauspiel, das man selber sekundiert hat, ein Ende setzen und so der (dieser) Bespassung des Volkes Grenzen setzen!

PS 1: Wetten, dass Bundesanwalt Michael Lauber seiner Absetzung durch Rücktritt zuvorkommen wird? Das Parlament wird dies hinter den Kulissen mit Geld (des Volkes) zu regeln versuchen. Wie soll es der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter einmal gesagt haben (und meinte und wollte damit selbstverständlich nichts Unlauteres): „Was man mit Geld regeln kann, muss man mit Geld regeln“.

PS 2: Niemand stört sich übrigens daran, dass Bundesanwalt Michael Lauber vom selben Rechtsanwalt vertreten wird wie Joseph Blatter. Das alles läuft dann wohl unter dem Label: Es darf auch in der Justiz gelacht werden…Ja, wenn es nur nicht derart traurig wäre.

Justizpleite geht in der „Corona“-Krise auf

© Alexander Johmann

(causasportnews / red. / 22. April 2020) Am nächsten Montag wird die Schweizer Justiz eine der grössten Pleiten der Rechts-Geschichte erleben, wenn der am Bundesstrafgericht in Bellinzona liegende „Fall WM-Sommermärchen 2006“ in die Verjährung gleitet. Gott sei Dank erlebt die Welt derzeit die alles lähmende „Corona“-Krise. Das ist gut für vieles und viele, weil mit dieser Pandemie letztlich alles entschuldigt werden kann oder entschuldbar ist. So wird auch dieser Prozess im Tessin am 27. April 2020 in der „Corona“-Krise aufgehen – quasi als einmal etwas andere Rettung à la „Deus ex machina“. Dabei hätte die helvetische Justiz während Jahren Zeit gehabt, einen einfachen Sachverhalt im Umfeld der Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland zu klären und die juristischen Konsequenzen daraus zu ziehen. Im Wesentlichen geht es um einen Geldmittelfluss von 6,7 Millionen Euro; die dubiose Zahlung ist vom Deutschen Fussball-Bund (DFB) ausgelöst und über ein Konto des Weltfussballverbandes FIFA in Zürich weiter geleitet worden – letztlich an wen und weshalb auch immer (causasportnews berichtete verschiedentlich darüber). Wegen Mittäterschaft oder Gehilfenschaft zu Betrug sollten sich die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie der deutsche Spitzenfunktionär Horst R. Schmidt und der ehemalige FIFA-Generalsekretär Urs Linsi vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Der ebenfalls beschuldigte deutsche Fussball-Kaiser Franz Beckenbauer hatte sich schon vor geraumer Zeit aus dem Verfahren verabschiedet. Das Bundesstrafgericht hat das Verfahren nun bis zum 27. April 2020 sistiert. Ein sehr nachvollziehbarer und empathischer Schachzug, denn genau an diesem Tag rutschen die den Angeklagten zur Last gelegten Taten in die Verjährung. Begründet wird dieser durchsichtige Schritt des Gerichts – natürlich mit der „Corona“-Pandemie…Seit dem vergangenen Jahr lag die Anklageschrift in Bellinzona; das Gericht hat es, weit vor „Corona“, nicht fertiggebracht, die Gerichtsverhandlungen ordentlich durchzuführen. Jedoch ist das grassierende Virus mit den vielfältigsten Auswirkungen wohl nur der eine Teil der Wahrheit. In den Medien werden derzeit auch die Verhältnisse um das Bundesstrafgericht in Bellinzona thematisiert: Ein regelrechtes, juristisches Sodom und Gomorra soll sich in diesen Amtsstuben abspielen. Faule und zoffende Richter, Sexismus, Mobbing, Spesenexzesse, Intrigen, Lügen, usw. sind nur einige Themenbereiche, die den teils frivolen Gerichtsalltag in der Schweizer Sonnenstuben transparent werden lassen. Im Moment steht die offenbar unfähige, amtierende Generalsekretärin vor dem Abschuss und soll entlassen werden. Nicht viel besser geht es bei der Anklagebehörde zu und her, wie schon hinlänglich berichtet worden ist. Die Bundesanwaltschaft ist seit Jahren mit sich selbst beschäftigt, führt schlampige Untersuchungen und mischelt und mauschelt vor sich her. Der Bundesanwalt als höchster Ermittler und Ankläger des Bundes ist gerade im FIFA-Komplex teils befangen und hat sich eine eigene, juristische Parallelwelt zurechtgezimmert. Vorwiegend ist er mit der Wahrung eigener Interessen beschäftigt, gegen pönale Lohn-Kürzungen zieht er derzeit vor Gericht. Obwohl das Malaise in der Bundesanwaltschaft längst bekannt ist, hat das Schweizerische Parlament den Bundesanwalt im letzten Herbst für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt. Ein veritabler Polit-Skandal, der jedoch manifestiert, wie sehr die kleinmassstäblichen Verhältnisse in der Schweiz Kungeleien im Polit- und Justizbetrieb begünstigen. Aber nun hat „Corona“ dafür gesorgt, dass an der Misere kaum Schuldige ausgemacht werden müssen. Die Bundesanwaltschaft hat angeklagt, das Bundesstrafgericht konnte und kann wegen „Corona“ nicht verhandeln, und das Parlament als Wahlbehörde des Bundes-Justizbetriebs hat sich mit der Wiederwahl des Bundesanwaltes bewusst oder unbewusst in dessen Geiselhaft begeben. Von Glaubwürdigkeit der Justiz mag in Anbetracht dieser Skandale und Fehlleistungen schon gar niemand (mehr) reden. Und bei dem Geldsegen im Zuge von „Corona“, der sich, wohl ebenfalls Gott gewollt, momentan als Geldregen über Helvetien entlädt, interessiert es auch niemanden mehr, dass die Steuerzahler diesen juristischen Leerlauf auch noch teuer bezahlen müssen. Mit der Glaubwürdigkeit der Justiz sollen sich gefälligst Philosophen und Literaten befassen. Wenn das Friedrich Dürrenmatt („Justiz“, 1985) noch erlebt hätte! Stoff für einen Folgeroman wäre genügend vorhanden…Und auch Friedrich Dürrenmatts ebenfalls verstorbener Temporär-Kollege Max Frisch könnte hierzu natürlich einiges beisteuern und würde sich bestätigt sehen in seiner pathetisch gehaltenen Feststellung in „Andorra“: „Die Lüge ist ein Egel, sie hat die Wahrheit ausgesaugt“.

FIFA-/Bundesanwaltschafts-Kungelei: Wer ist der fünfte Mann?

(causasportnews / red. / 1. April 2020). Vorab: Diese Meldung ist kein 1. April-Scherz!

Thema sind einmal mehr Vorgänge im Zuge der Ermittlungen und Anklagen gegen verantwortliche Fussball-Funktionäre im Zusammenhang mit dem „Sommermärchen“ 2006 in Deutschland mit einem mysteriösen Geldfluss. Diesbezüglich läuft am Bundesstrafgericht In Bellinzona gegen Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach, Horst R. Schmidt und Urs Linsi (vgl. dazu auch causasportnews vom 25. März 2020) seit kurzer Zeit ein Strafprozess. Im Moment ist das Verfahren allerdings unterbrochen, am 27. April tritt bezüglich der eingeklagten Taten (Betrug) die Verjährung ein. Niemand rechnet mehr mit einem Verfahrens-Schluss bis zu diesem Datum. Das „Sommermärchen“ wird auch in dieser Hinsicht märchenhaft enden.

Im Zusammenhang mit diesem Verfahren und der aktuellen Aktenlage sind nun brisante Details ans Tageslicht gekommen. Diese betreffen insbesondere Geheimtreffen des Bundesanwaltes mit Bezugspunkten zum Kanton Wallis, Michael Lauber, mit dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino aus dem selben Kanton. Die Bundesanwaltschaft gilt seit Jahren als Dunkelkammer der Justiz, sorgt immer wieder für Skandale, Unruhen und hochgeschaukelte Vorgänge, die sich jeweils in nichts auflösen. Sie kostet den Steuerzahlern vor allem viel Geld, beschädigt zudem regelmässig das Ansehen der Schweizer Rechtspflege und wird dem Nimbus einer „Mischel- und Mauschel- Behörde“ immer wieder gerecht. Obwohl der Bundesanwalt im Fussball-Komplex um FIFA- und andere Funktionäre gemäss Aufsichtsbehörde nachweislich Gesetze verletzt und die Unwahrheit gesagt, also gelogen, und sich zudem illoyal gegenüber der Aufsichtsbehörde verhalten hat, ist er im September 2019 vom Schweizer Bundesparlament für eine weitere Amtszeit wiedergewählt worden. So etwas gibt es wohl nur in der Schweiz, weil in diesem kleinen Land die Kleinmassstäblichkeit dominiert und Verfilzungen in allen Lebensbereichen an der Tagesordnung sind. Im Moment versuchen findige Medienschaffende aufzuklären, was es im Zusammenhang mit den Fussball-Vorgängen mit einem Geheim-Treffen zwischen dem FIFA-Präsidenten und dem Bundesanwalt auf sich hatte (dieses und andere Meetings haben oder hatten Einfluss oder Zusammenhänge auf die nun laufenden Verfahren am Bundesstrafgericht, vor allem mit Blick auf die Ausstandsregelung). Speziell ist die derzeitige Vorabklärung insbesondere bezüglich eines Treffens am 16. Juni 2017 in einem Berner Hotel, das zufälligerweise den Katari gehört, bei denen in zwei Jahren ebenfalls zufälligerweise die Fussball-WM-Endrunde ausgetragen werden soll. Ein grosses Geheimnis gilt es derzeit zu lüften: Wer nahm neben dem FIFA-Präsidenten und dem Bundesanwalt an diesem Treffen teil? Sicher noch der zwischenzeitlich abgetauchte Kommunikationschef der Bundesanwaltschaft, der umtriebige Journalist und frühere Mitarbeiter des Schweizer Staatsfernsehens, André Marty; im Weiteren undiskutabel auch ein persönlicher Freund des Wallisers Gianni Infantino, der Staatsanwalt (!) aus dem selben Kanton, Rinaldo Arnold. Wahrscheinlich ist an diesem Treffen noch eine weitere Person dabei gewesen. Die brisante Frage lautet nun: Wer war dieser fünfte Mann? Die „Neue Zürcher Zeitung“ kombiniert in ihrer Ausgabe vom 30. März 2020 messer-scharf, dass bezüglich dieses Meetings durch das Hotel neben der Pauschale für die Raummiete (inklusive Mineralwasser, Softgetränke und Nespresso-Kaffee) auch 5 Snacks zu 6 Franken verrechnet worden seien. „Entweder gönnte sich also einer aus dem Quartett Lauber, Infantino, Marty und Arnold einen Snack mehr als die anderen – oder es war doch ein fünfter Teilnehmer anwesend.“, zieht die stets scharf- und freisinnige Zeitung Bilanz. Was zur Konklusion führt: Ist aus diesem Quartett ein „Fresssack“ auszumachen oder war noch ein grosser Unbekannter am Berner Meeting, an das sich die Beteiligten natürlich nicht mehr erinnern können, dabei? Es geht also nun einmal darum festzustellen, wer am besagten Gespräch überhaupt anwesend war. Erst nach Klärung dieser Vorfrage wird sich die Beantwortung der Frage, was an diesem Meeting so alles gesprochen und verhandelt worden ist, aufdrängen.- Eigentlich möchte man, dass dieses Sittengemälde helvetischer Kungelei gar nicht zu Ende skizziert werden kann und der fünfte Mann nicht enttarnt wird. Ein 1. April-Scherz ist das Ganze leider nicht…