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Der Pferdesport gehört (nicht) abgeschafft

causasportnews / Nr. 1025/06/2023, 9. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 9. Juni 2023) Seit den Todesritten am diesjährigen Kentucky Derby, als in Louisville gegen zehn Pferde die Torturen dieses Prestige-Rennens nicht überlebten (causasportnews, 16. Mai 2016), werden wieder einmal Grundsatzdiskussionen geführt, die immer geführt werden, wenn diese Sportart nach erschütternden Ereignissen in den Fokus nicht nur von Tierschützern gerät. Die Antwort auf die Frage, ob der Pferdesport in dieser Form abgeschafft gehört oder nicht, ist jeweils vorgezeichnet: Die moderne Betroffenheits-Gesellschaft nimmt Anteil, vergisst relativ rasch und geht zur Tagesordnung über. Doch die Dramen anlässlich des Kentucky Derby wühlten nachhaltig(er) auf als andere Ereignisse der letzten Jahre im Pferdesport; etwa, als die Deutsche Annika Schleu anlässlich der Olympischen Spiele in der Reit-Disziplin des Modernen Fünfkampfs in Tokio 2021 ihr Pferd vor den Augen der unmittelbaren und mittelbaren Öffentlichkeit derart malträtierte, dass in der Folge ein Shitstorm über die Sportlerin fegte. Dem versuchte sie dann durch Heirat und Namensänderung zu entrinnen  – zusätzlich mit der Flucht in die Mutterschaft (causasportnews vom 7. November 2021). Die heute 33jährige Deutsche hat mit ihrem Horror-Ritt an Olympia dennoch mehr bewirkt als flächendeckende Tierschutz-Proteste, auch wenn der Vorfall in Tokio als Einzel-Ereignis bagatellisiert und gewertet wurde: Die Disziplin Reiten im Modernen Fünfkampf gehört nach den Olympischen Spielen 2024 der Vergangenheit an. Statt als Verursacher von Pferdequalen haben sich Athletinnen und Athleten danach selber über einen Hindernisparcours zu quälen. Das Sportgerät «Pferd» bleibt nach den Spielen in Paris im kommenden Jahr aussen vor. Der «Fall Annika Schleu» hat dem Pferdesport in einer speziellen Disziplin einen entscheidenden Sargnagel gesetzt. Trotz des Horrors anlässlich des Kentucky Derby ist der Pferdesport in seiner Ganzheit jedoch nicht vom Untergang bedroht. Zu wichtig, berühmt und berüchtigt ist dieses Rennen für die Wirtschaft und die Medien; diese Industrie, die Spektakel garantiert, lässt sich wegen ein paar toter Pferde nicht beerdigen. So beteuern Pferdesport-Fans, aus welchen Gründen auch immer, dass der Pferdesport trotz allem eben nicht abgeschafft gehört. Beschworen wird dennoch global und generell das «Tierwohl», ein Begriff, unter den alles und nichts subsumierbar ist, was für Sport-Ethik und für den Schutz der Kreatur steht. Nichts zu dieser Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegner des Pferdesports kann das Pferd selber beitragen, das von Pro-Pferdesportlern gendergerecht als «Athlet Pferd» qualifiziert wird, das es (sächlich) zu schützen gilt. Eine ureigene Aufgabe des Tierschutzes also. Wie es (nicht das Pferd) auch gedreht und gewendet wird, ist klar, dass das Pferd ein Sportgerät bleibt und niemand weiss, wie dieses effektiv geschützt werden soll. Es ist fast so, wie wenn Politiker nach jeder noch so brutalen kriegerischen Auseinandersetzung auf dieser Welt verlangen und den Massen zurufen: «Nie wieder Krieg» und sogar an diese Beschwörungsrituale glauben, in dem sie künftig etwa «genau hinschauen», sich sonst jedoch hilflos gebärden, was die Verhinderung des nächsten Krieges angeht; das gelingt eben auch nie.

Verstärkte Regulierungen, Schutzbestimmungen, Tierwohl-Bestrebungen und Sanktionen von fehlbaren Reitern sollen die Auswüchse im Pferdesport mildern. Ein wahres Tummelfeld für Theoretiker und ein Eldorado für Sport-Juristen also, die sich hier in allen erdenklichen, rechtlichen Facetten betätigen und auf allen juristischen Ebenen austoben können. Diese Aktivitäten reichen weit zurück, in Deutschland bis in die Neunziger-Jahre des letzten Jahrtausends, als der Deutsche Bundesgerichtshof am 28. November 1994 den berühmt gewordenen «Reiter-Entscheid» fällte (BGHZ 128, 93). Dabei ging es um die Problematik, wer dem Sanktionsrecht der (Pferdesport-)Verbände unterstehe, nicht um die Grundsatz-Fragestellung, ob ein guter, verantwortungsvoller und pferde-empathischer Reiter auch ein gutes Renn-Ross gewesen sein müsse.

Kentucky Derby 2023 wird zum Pferdefriedhof

causasportnews / Nr. 1017/05/2023, 16. Mai 2023

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(causasportnews / red. / 16. Mai 2023) Das Kentucky Derby ist das berühmteste Galopprennen in den Vereinigten Staaten, das seit 1875 in Louisville, Kentucky, ausgetragen wird. Die letzte Auflage dieser Veranstaltung, die den Auftakt zur «Triple Crown»-Serie bildet, brachte im Hauptrennen, zu dem dreijährige Vollblüter zugelassen sind, und in dem ein Preisgeld von gegen zwei Millionen US-Dollar ausgesetzt ist, nicht nur einen 15:1-Aussenseiter-Sieg, sondern bescherte dem Anlass einen traurigen Rekord: Innerhalb von zehn Tagen kamen im Rahmen der Veranstaltung insgesamt sieben Pferde direkt zu Tode oder mussten nach Zwischenfällen eingeschläfert werden. Tierschützer sprachen nach dem Rennen von einem regelrechten «Schlachtfeld». Erst kürzlich geriet das berühmt-berüchtigte Flachrennen in Aintree in Grossbritannien in die Schlagzeilen, weil drei Pferde auf der Rennbahn starben (vgl. auch causasportnews vom 27. April 2023). Dass das Kentucky Derby letztlich zum Pferdefriedhof wurde, ist weder leicht zu erklären noch zu begründen. Der Kampf auf der Bahn fordert den Pferden jedenfalls alles ab und gilt als risikoreich. Gefährlich ist das Rennen wohl auch deshalb, weil der Untergrund, auf dem die Pferde galoppieren, ein Sand-Erde-Gemisch ist. Für die Pferde sei das alles andere als schonend, monieren Tierschützer. Die Veranstalter beteuern das Gegenteil: Die Bahn sei für Pferde in jeder Hinsicht ideal, und grundsätzlich werde für den Schutz der Pferde alles getan. Das gelte vor allem mit Blick auf die Verletzungsprävention. Reglementarisch wurde auch die Anzahl der Peitschenhiebe in den Rennen um die «Triple Crown», reduziert. Die Austragung derartiger Pferderennen bildet seit Jahren ein permanenter Streitpunkt zwischen den Pferderennsport-Anhängern und Tierschützern.

Ein Grund, weshalb in den Rennen in Grossbritannien und in den USA alles aus den Pferden herausgeholt wird, bildet die in beiden Ländern bedeutende Wettindustrie in dieser Sparte. Obwohl das «Schlachtfeld» um das Kentucky Derby auch die eingefleischten Pferdesport-Enthusiasten schockierte, wird diese Show in den Vereinigten Staaten weiter gehen, demnächst in Baltimore, Maryland. In Louisville verfolgten rund 150 000 Zuschaurinnen und Zuschauer das Spektakel. Zyniker sollen sich nach dem Kentucky Derby in dem Sinne geäussert haben, dass wohl auf dem Wett-Schwarzmarkt auch darauf gewettet werden könne, wieviele Pferde bei solchen Veranstaltungen zu Tode kommen. Zum sportlichen Teil ist noch beizufügen, dass bisher erst 13 Pferde die «Triple Crown»-Serie gewonnen haben. Das wird sich wohl heuer nicht ändern, weil sich im Kentucky Derby 2023 ein Aussenseiter (Javier Castellano mit «Mage») ins Siegerbuch eintragen liess.

2023 kein erfreuliches Pferdesport-Halbjahr

causasportnews, Nr. 1011/04/2023, 27. April 2023

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(causasportnews / red. / 27. April 2023) Das Frühjahr ist bekanntlich auch die Hochblüte des Pferdesports. Aktuell beherrschen allerdings eher Negativ-Schlagzeilen die Szene. So hat der «Fall Paul Estermann» für Schlagzeilen gesorgt und die Emotionen vor allem der Tierfreunde in Wallung gebracht (zuletzt causasportnews vom 25. April 2023). Dann schockierte das Gemetzel anlässlich des Grand National von Aintree (causasportnews vom 17. April 2023); drei tote Rennpferde waren das Resultat dieser Tier-Schinderei.

Aus Australien erreicht die (Sport-)Welt nun eine weitere, traurige Meldung: Anlässlich eines Galopprennens im Bundesstaat Victoria stürzte der auch international bekannte Rennreiter Dean Holland vom Pferd und erlag noch auf der Rennstrecke den beim Sturz zugezogenen Verletzungen. Gemäss Agenturberichten habe sich der 34jährige auf dem Donald Racecourse nord-westlich von Melbourne in der Endphase des Rennens auf der Zielgeraden befunden, als sich sein Pferd gedreht habe und in die Innenbahn gekracht sei. In den Unfall war auch eine weibliche Jockey verwickelt, welche den Vorfall jedoch unbeschadet überstanden habe. Die Pferde von Dean Holland, der bis zu seinem abrupten Karrierenende über 1000 Siege erzielte, sowie von Alana Kelly, blieben nach dem Vorfall unversehrt. Beim vierfachen Familienvater Dean Holland, dem am Ort des Geschehens Erste Hilfe zuteil wurde, blieben alle Wiederbelebungsversuche erfolglos; er starb auf der Rennbahn, die er so liebte und die ihm über die Grenzen Australiens hinaus Ruhm, Ehre, Geld und Anerkennung sowie den Respekt seiner Gegnerschaft eintrugen.

Die Unschuldsvermutung in der «Causa Paul Estermann» und ihre Folgen

causasportnews, Nr. 1010/04/2023, 25. April 2023

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(causasportnews / red. / 25. April 2023) Niemand wird bestreiten wollen, dass der Fall des Springreiters Paul Estermann mehr als unappetitlich ist. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, der bald 60jährige, frühere Top-Reiter gilt seit Ende des letzten Jahres als rechtskräftig verurteilt, und soeben ist der Luzerner von der Sanktionsinstanz des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS) für sieben Jahre aus dem Sport verbannt worden (causasportnews, 17. April 2023; diese Sanktion ist noch nicht rechtsgültig). Mit der rechtskräftigen Verurteilung gilt der einst erfolgreiche Pferdesportler strafrechtlich und strafprozessual nicht mehr als «unschuldig». Dieser Umstand verleitet nun vor allem die Boulevardmedien zu geradezu irren Schlussfolgerungen und Darlegungen; so wird etwa der «Blick» seinem Ruf als perpetuiertem Stammtisch in dieser Angelegenheit wieder einmal gerecht. Die Zeitung hat ausgerechnet, dass Paul Estermann seit 2017, als der «Blick» die Affäre um den Springreiter aufgedeckt hat, bis 2022, als die rechtskräftige Verurteilung erfolgte, ein Preisgeld von 734’000 Franken eingeritten hat, alleine von 2017 bis 2019 sollen es mehr als 500’000 Franken gewesen sein. Das geht in den Augen der Boulevard-Journalistinnen und -Journalisten gar nicht. Dabei wird verkannt, dass Paul Estermann eben erst seit Ende 2022 rechtskräftig verurteilt ist. Für die wohl auf dem Niveau des Stammtisches argumentierende Zeitung mit den grossen Buchstaben bedeutet das ein moralisches Unding. So, wie am Stammtisch jedermann und jedefrau drauflosschwatzen und -schimpfen kann, können die Boulevardmedien publizistisch poltern, wenn des Volkes Stimme und Stimmung mitgetragen werden soll; geht es um sportliche oder im Zusammenhang mit dem Sport stehende Themen, wird das heute «Medien-Hooliganismus» genannt. Beiderorts, am Stammtisch und in den Redaktionen der Boulevardmedien, scheint das Bildungsniveau der Akteurinnen und Akteure durchwegs nicht allzu ausgeprägt zu sein. Natürlich bleibt in Anbetracht der kollektiven, medialen Empörung so völlig ausgeblendet, dass es etwa in Art. 10 Abs. 1 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO)heisst: «Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.». Die Unschuldsvermutung ist ein tragendes Grundprinzip eines jeden rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Diese Maxime gilt natürlich für alle Delinquenten, auch wenn sie sich durch ihre Taten Abscheuliches haben zuschulde kommen lassen. So gesehen geht das Poltern des «Blick» in eine völlig falsche Richtung. Bis Ende 2022 galt Paul Estermann als unschuldig und durfte korrekterweise im Pferderennsport weiter aktiv dabei bleiben. Eine Frage bleibt dennoch, weshalb der SVPS die nun ausgefällte Sanktion (Vereinsstrafe) gegenüber dem verurteilten Springreiter nicht vorher zumindest ernsthaft ins Auge gefasst hat. In Konstellationen wie der hier vorliegenden schieben die Sanktionsbehörden von Verbänden die «heisse Sanktions-Kartoffel» gerne hin und her und lassen oft verlauten, dass über Vereinsstrafen dann befunden würde, wenn ein Strafurteil vorliege. Die Ebenen Strafrecht und Sanktionsrecht bilden dennoch voneinander unabhängige Straf- bzw. Sanktionsebenen.

Kein «ne bis in idem» in der «Causa Paul Estermann»

causasportnews, Nr. 1007/04/2023, 17. April 2023

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(causasportnews / red. / 17. April 2023) Niemand soll wegen der gleichen Tat zweimal bestraft werden, besagt ein altbekannter Rechtsgrundsatz. Wie kommt es nun, dass der bekannte Springreiten Paul Estermann vor wenigen Monaten wegen mehrfacher Tierquälerei rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde (causasportnews vom 18. Januar 2023) und nun vom Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) dennoch für sieben Jahre gesperrt worden ist? Simplifiziert lässt sich die Frage so beantworten: Das Verbot der Doppelbestrafung («ne bis in idem») gilt zwischen den Ebenen Kriminalstrafe (staatliches Strafsanktionsrecht) und Vereinsstrafe (Verbandssanktionsrecht) nicht. Ende 2022 ist der 60jährige Top-Reiter von der zweiten Luzerner Strafinstanz wegen mehrfacher Pferdequälerei verurteilt worden. Das Urteil des Kantonsgerichts hat Paul Estermann nicht mehr an das Bundesgericht weitergezogen und somit den Entscheid des obersten Luzerner Strafinstanz akzeptiert. Erwartet wurde seit Wochen die Beurteilung des SVPS bezüglich der privatrechtlichen Sanktion gegen den Reiter. Die Sperre und damit der Ausschluss des Reiters von allen sportlichen Aktivitäten während der nächsten sieben Jahre fiel nun erwartungsgemäss hart aus. Die Sanktionskommission des Verbandes sah im Verhalten des offenbar uneinsichtigen Reiters eine inakzeptable Verletzung von Verbandsregularien und qualifizierte dessen Verhalten als krasse Missachtung des Pferde-Wohls. Der Reiter habe dem Image des Pferdesportes und dem Ansehen des Verbandes massiv geschadet, fasste die erste Sanktionsinstanz des Verbandes das harte Verdikt zusammen. Paul Estermann kann gegen das Verdikt seines Ausschlusses vom organisierten Pferdesport noch an das SVPS-Verbandsgericht gelangen. Auch wenn er diesen Schritt riskiert, dürfte in Anbetracht seines fortgeschrittenen Alters die lange Pferdesport-Karriere des einstigen Top-Sportlers nun zu Ende sein. Jedenfalls wird er in diesem privatrechtlichen Sanktionsverfahren nicht erfolgreich den Einwand vorbringen können, er sei bereits von der staatlichen Strafjustiz sanktioniert worden und mit der nun erfolgten Bestrafung durch den Verband werde er für die gleiche Tat ungerechtfertigterweise nochmals bestraft.

Tierquälereien sind generell mehr als nur unschön; sie sind skandalös und gehören, nicht nur rechtlich, verurteilt. Verwundert reibt sich der Sportkonsument die Augen, wenn er sich die Bilder der soeben erfolgten, letzten Austragung des berühmt-berüchtigten Pferderennens in Aintree (England) in der Nähe von Liverpool anschaut: Nach Horrorszenen auf der Rennbahn mussten zwei nach Sprüngen über die Hindernisse und Stürzen schwerverletzte Pferde eingeschläfert werden; mehrere Reiter wurden teils schwer verletzt. Diese traditionelle Pferderennen, Randox Grand National genannt, ist eine üble Tierquälerei, an der sich vor allem die sog. noble Gesellschaft des Königreichs regelmässig aufzugeilen pflegt. Nichts entschuldigt das Verhalten von Paul Estermann; aber dass ein Pferdezirkus, wie er etwa regelmässig in Aintree abgehalten wird und der bisher 60 Pferde-Opfer gefordert hat, immer wieder praktisch kritiklos durchgeführt wird, ist ein Skandal für sich.

Folgen und Nachwehen eines Verzweiflungsritts

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(causasportnews / red. / 29. Oktober 2021) Er ist noch in schlechtester Erinnerung – der Verzweiflungsritt der Deutschen Fünfkämpferin Annika Schleu an den Olympischen Sommerspielen in Tokio (vgl. auch causasportnews vom 9. August 2021). Die 31jährige Athletin sah wie die sichere Olympiasiegerin in dieser anspruchsvollen Disziplin aus, als sie den abschliessenden Kampf gegen das ihr zugeloste Pferd «Saint Boy» innerhalb von ein paar Minuten verlor. Der Wallach wollte einfach nicht loslaufen, die Reiterin trat das Pferd mit den Sporen und schlug mit der Reitgerte zu. Trainerin Kim Raisner forderte die hilflos gewordene und verzweifelte moderne Fünfkämpferin auf: «Hau mal richtig drauf, hau richtig drauf». So machte sie ihre Reiterin noch zusätzlich scharf; und boxte das Tier zudem von hinten. Vier Hindernisse übersprang die malträtierte Kreatur schliesslich, dann verweigerte es die sportliche Arbeit total. In diesem Moment brach die Jury die Vorstellung nach endlos empfundenen Sekunden endlich ab. Dumm nur, dass die TV-Kameras das Drama unbestechlich festhielten und damit wohl das Ende der unter dem Deckmantel des Sportes stattfindende Volksbelustigung mit den vierbeinigen Sportgeräten einläuteten.

Von Olympia 2021 ist unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit nicht viel übriggeblieben, die Horrorbilder mit und um Annika Schleu, Kim Raisner und «Saint Boy» sind auch rund drei Monaten nach den Spielen in gegenwärtiger Erinnerung. Mehr noch: Der Vorfall hat eine Sportart demaskiert und wird mit Blick auf den Pferdesport nun wohl das gleiche Schicksal erleiden wie das Verbot von Tiervorstellungen in Zirkussen. Die fünf Minuten von Tokio haben in einer Zeit, in der Ethik das Mass aller Dinge ist, in der Öffentlichkeit mehr bewirkt als schon während Jahren geführte Diskussionen über den Sinn und Unsinn der Verwendung des Sportgerätes «Tier». Schliesslich verstehen die Menschen – richtigerweise – keinen Spass, wenn es um Tiere (und natürlich Kinder) geht. Die Verbände wehren sich zwar mit Händen und Füssen gegen die in ihren Augen ungerechtfertigte «Verteufelung» dieser Sportart, doch nahmen in Tokio wohl letztmals Pferde an Olympischen Spielen teil. Allerdings: On verra. Im «Fall Annika Schleu» spielte sich alles in der unmittelbaren und mittelbaren Öffentlichkeit ab. Nicht auszudenken ist allerdings, was die vermeintlichen Freunde der Pferde so alles mit ihren vierbeinigen Geräten im Verborgenen, gleichsam in den «Dark-Räumen» des Pferdesports, anstellen (vgl. dazu auch Causa Sport 1/2021, 82 ff.), auch wenn natürlich die wenigsten Reiterinnen und Reiter als Tierquälerinnen und -quäler zu qualifizieren sind und nicht zu verallgemeinern ist.

Auf ethischer Sicht dürfte der Pferdesport auf höchstem Niveau mittel- und langfristig kaum mehr zu retten sein. Die Moral ist in unserer ethisch aufgeladenen Welt stärker als das Recht. Deshalb interessieren die Strafverfahren der Potsdamer Staatsanwaltschaft, welche nach einer Strafanzeige des Deutschen Tierschutzbundes gegen die Reiterin sowie die Bundestrainerin wegen Tierquälerei angehoben wurden, derzeit nicht brennend. Das kann sich beispielsweise nach einem Schuldspruch gegen die Sportlerin und die Funktionärin rasch ändern. Schuldsprüche wären dann wohl definitiv die Sargnägel für den Pferdesport, der auch mit noch so drastischen Reglementsänderungen nicht mehr zu retten wäre. In den strafrechtlichen Fokus sind nach dem Horror-Ritt von Annika Schleu auch das Internationale Olympische Komitee (IOK) und der Internationale Pferdesport-Verband (FEI) geraten (IOK und FEI haben ihre Sitze in Lausanne/Schweiz). Die Folgen und Nachwehen der rund vierminütigen Vorstellung von Tokio sind jedenfalls verheerend.

COVID-19 als Geissel für die Menschheit – EHV bei den Pferden

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(causaspprtnews / red. / 12. März 2021) Seit mehr als einem Jahr grassiert COVID-19 weltumspannend. Ein Ende der Pandemie (aus dem Griechischen zusammengesetzt aus «pan» für alle und «demos» für Volk, also alle Völker erfassend) ist nicht abzusehen. Die Regierenden dieser Welt haben vor der Krise grundsätzlich kapituliert und müssen erkennen, dass sie an sich gegen das Virus gar nichts ausrichten können; die Staaten haben sich als «Schönwetter-Organisationen» entpuppt – unfähig, Krisen, wie diese, zu meistern. Es gilt vor allem, letztere zu verwalten und auszusitzen sowie den Völkern zu suggerieren, dass Massnahmen jedwelcher Art etwas bringen könnten. Eine neue Form von «placebo» (Scheinaktivismus) also. Solange sich jeder Mensch nicht an die elementarsten Vorgaben hält (Abstand vom Mitmenschen, Tragen von Masken, Impfung) herrscht einzig das Prinzip Hoffnung: Dass «es» irgendwann – und möglichst bald – vorüber sein werde. Was das Impfen anbelangt, stellen die Regierenden ihre Unfähigkeit und ihre Ohnmacht unter Beweis. Impfstoff zu ordern, ihn zu bekommen und die Impfungen zu organisieren scheinen Vorgänge zu sein, die niemand beherrscht.

Nicht nur der Mensch leidet unter dem im Moment nicht besiegbaren Virus. Es hat nun auch die Pferdewelt getroffen. Vor allem in Europa und insbesondere in Spanien wütet seit ein paar Wochen ein Herpesvirus (Equines Herpesvirus; EHV), das in der Ursprungsform vor allem zu gravierenden Atemwegerkrankungen und aktuell zu motorischen Störungen und Lähmungen führt. Begonnen hat alles anlässlich eines Pferdesportturniers im Februar in Valencia. Die malerische Stadt an der Südostküste Spaniens gilt seither als «Wuhan» des Pferdesportes. Bis jetzt ist die Zahl der zufolge EHV verstorbenen Pferde auf zehn gestiegen; die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. Das Pferde-Virus verfügt über Verbreitungspotential. Deshalb hat der Internationale Pferdesportverband (Fédération Equestre Internationale, FEI) mit Sitz in Lausanne/Schweiz vor ein paar Tagen bis Ende dieses Monats alle Pferdesportveranstaltungen annulliert. Auch der Schweizerische Pferdesportverband (Schweizerischer Verband für Pferdesport, SVPS) hat alle Turniere in der Schweiz bis zum Ende dieses Monats abgesagt.

Die FEI spricht von einem der schlimmsten Herpesausbrüchen seit Jahrzehnten. Gleich wie bei «COVID-19» ist die Bekämpfung dieser Seuche mit neun Ausprägungen im Pferdesport schwierig. EHV wird im indirekten und direkten Kontakt übertragen. Deshalb gilt die Abstandsregelung auch hier, um Ansteckungen innerhalb der Szene zu vermeiden. Die Pferde lassen es sich gefallen, dass sie nun weitgehend isoliert gehalten werden. Im Gegensatz zum Menschen, dessen Renitenz und Ignoranz mit dem Verstand zusammenhängen soll…

Springreiter Paul Estermanns Verurteilung wegen mehrfacher Tierquälerei bestätigt

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(causasportnews / red. / 22. Januar 2021) Ende des vorletzten Jahres verurteilte das Bezirksgericht Willisau den bekannten Schweizer Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei (Art. 26 Abs. 1 lit. a Tierschutzgesetz), belegte ihn mit einer bedingten Geldstrafe und büsste ihn mit 4000 Schweizer Franken. Die erste Strafinstanz sah es am 20. November 2019 (Urteilsdatum) als erwiesen an, dass der erfolgreiche Pferde-Sportler zwei Pferden starke Peitschenhiebe, die mehr als nur Spuren hinterliessen und als Misshandlungen qualifiziert wurden, verabreicht hatte. Gegen die Verurteilung appellierte der Reiter (causasportnews vom 21. Dezember 2020). Das angerufene Luzerner Kantonsgericht bestätigte nun die Verurteilung des Reiters erwartungsgemäss und sprach ihn einzig wegen Vorfällen, die sich zwischen 2014 und 2017 ereignet hatten, frei. Die Berufungsinstanz erhöhte dennoch das Strafmass leicht; hingegen wurde die von der Vorinstanz ausgefällte Busse fallen gelassen.

Die Anklageschrift in der «Causa Paul Estermann» liest sich geradezu schockierend, weil gemäss Vorhalt zwei Pferde durch Peitschengebrauch des Reiters massiv malträtiert wurden. So soll Paul Estermann das Pferd «Castlefield Eclipse» im April 2016 übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch geschlagen haben, was beim geschundenen Tier zu Schwellungen und Blutungen geführt habe. Kurz vor diesem gravierenden Vorfall soll der Reiter gegenüber demselben Pferd massiv mit der Peitsche aktiv geworden sein. Zudem soll sich Paul Estermann eines Übergriffs am Pferd «Lord Pepsi» im Herbst 2015 schuldig gemacht haben. Für diese Quälereien ist der Reiter nun auch vom Kantonsgericht verurteilt worden. Bezüglich zweier weiterer Vorfälle gegen «Lord Pepsi» zwischen 2014 und 2017 wurde der Beschuldigte freigesprochen. Da das Berufungsurteil noch nicht rechtskräftig ist und nach Vorliegen der Begründung an das Schweizerische Bundesgericht gezogen werden kann, gilt für den erneut verurteilten Reiter nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Wird im Pferdesport gegenüber dem «Sportgerät Pferd» die Peitsche eingesetzt, überkommt den Betrachter seit jeher ein ungutes Gefühl; wer sich etwa das berühmte Pferdehindernisrennen in Aintree bei Liverpool anschaut, packt bei ausreichend vorhandener Empathie regelrecht das Grausen, wenn die Jockeys brutal auf ihre Pferde einschlagen oder die teils geschundenen Kreaturen aus diversen Gründen sogar tot zusammenbrechen – alles zum Gaudi der Spassgesellschaft. Es dürfte sich nur noch um eine Frage der Zeit handeln, bis der Einsatz der Peitsche gegenüber Pferden ganz verboten wird. Je schneller desto besser. Es war auch ein eher schleichender Prozess, bis das Schlagen von wehrlosen Kindern geächtet und schliesslich verboten wurde (aber es natürlich auch so nicht verhindert werden kann, gleich, wie die Dunkelziffer von meistens Gewalttätern in Partnerschaften hoch ist). Das Schlagen von Pferden ist bei exzessivem Gebrauch der Peitsche eine Tierquälerei. Die Integrität des Pferdes wird durch das Tierschutzgesetz geschützt – allerdings relativ lau. Der exzessive Gebrauch der Peitsche gegenüber der wehrlosen Kreatur «Pferd» gilt in diesem Fall als Misshandlung. So qualifizierte auch das Luzerner Kantonsgericht weitgehend die eingeklagten Taten von Paul Estermann als Misshandlungen und verurteilte ihn wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei. Das Urteil ist im Dispositiv (noch ohne Begründung) eröffnet worden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Berufungsinstanz, wie zuvor das Bezirksgericht Willisau, bei der Sachverhaltsfeststellung insbesondere auf einen Hauptzeugen abgestellt hat, der nota bene mit dem Verurteilten eine private Fehde ausgetragen hatte, was der ganzen Sachlage zusätzliche Brisanz verleiht. Auf die Begründung des Kantonsgerichts Luzern ist zu gegebener Zeit noch einzugehen. Das Urteil des erstinstanzlichen Bezirksgerichts Willisau wird in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport (1/2001, erscheint am 31. März 2021) wiedergegeben und kommentiert.

Pferde-Quälerei-Fall Paul Estermann am Kantonsgericht Luzern

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(causasportnews / red. / 21. Dezember 2020) Die Vorwürfe gegenüber dem auch international äusserst erfolgreichen Schweizer Springreiter Paul Estermann waren und sind massiv: Zwei Pferde soll er misshandelt und verletzt haben; auch habe er sie in ihrer Würde beeinträchtigt, wird ihm vorgeworfen. Weil der bald 58jährige Spitzen-Sportler vor allem mit der Peitsche geradezu brutal umgegangen sein soll, wurde er 2019 vom Bezirksgericht Willisau wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt. Da der sportliche Druck auf den Reiter aufgrund dieser Verurteilung zu gross wurde, gab er bald nach dem erstinstanzlichen Urteil seinen Rückzug aus dem Elitekader der Springreiter bekannt, dies, um vor allem dem Pferde-Kader eine unbelastete Vorbereitung für die Olympischen Sommerspiele in Tokio zu ermöglichen (vgl. auch causasportnwes vom 26. November 2019). Sowenig, wie Paul Estermann das erstinstanzliche Urteil akzeptierte, gelangten allerdings auch die Olympischen Spiele in diesem Sommer in Japan zur Austragung. In einem halben Jahr sollten die um ein Jahr verschobenen Spiele aber stattfinden, was aufgrund der derzeitigen «COVID-19»-Lage jedoch als eher unwahrscheinlich erscheint; zudem steht Japan kaum mehr hinter der Gross-Veranstaltung in Tokio. Für den noch nicht rechtskräftig verurteilten Paul Estermann wird das alles so oder so nicht mehr von Belang sein, da eine Rückkehr ins Nationalkader der Springreiter auch nach einem Freispruch kaum ein Thema werden dürfte. Und ob ein solcher Freispruch realistisch ist, wird von Rechts-Experten eher bezweifelt. Zu klar sei die Faktenlage – und diese sieht für den Reiter nicht gerade positiv aus. Für Paul Estermann gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Mit Spannung wird nach kürzlich erfolgter Berufungsverhandlung das Urteil des Luzerner Kantonsgericht erwartet. Dieses soll im Verlaufe des Monats Januar 2021 bekannt gegeben werden.

Unschönes um das „Sportgerät Tier“

(causasportnews / red. / 20. November 2019) Geht es um das „Sportgerät Tier“, sind damit oft auch ungute Gefühle verbunden. Wenn Pferde zu Höchstleistungen oder zu widernatürlichem Verhalten „gepeitscht“, Hunde mit speziellen Methoden auf Renn-Ausdauer „getrimmt“ werden oder sich nur schon Ferkel zur Volksbelustigung im Schweinerennen-Einsatz befinden, wie kürzlich wieder anlässlich der Messe für Landwirtschaft und Ernährung (OLMA) in St. Gallen, stösst solches Tun mit wehrlosen Kreaturen oft auf Skepsis. Tiere sind allerdings eher weniger bei der Sportausübung gefährdet als im Trainingsbetrieb.

So hat jüngst die Verurteilung des Pferdsport-Cracks Paul Estermann für Schlagzeilen gesorgt: Der 56jährige Springreiter ist vor zwei Monaten wegen Tierquälerei in zwei Fällen mittels Strafbefehls verurteilt und bestraft worden. Dagegen hat der Luzerner Einsprache erhoben. Die „Causa Estermann“ ist gestern am Bezirksgericht Willisau verhandelt worden. Das Urteil soll in den nächsten Tagen eröffnet werden. Weiterhin gilt für den Reiter die Unschuldsvermutung. Paul Estermann soll im April 2016 auf seiner Reitanlage im Luzernischen Hildisrieden eine Stute mehrmals geschlagen haben; sie wurde dabei offenbar verletzt. Auch in einem weiteren Fall soll der Spitzensportler rüde mit einem Pferd umgesprungen sein. Paul Estermann ist nicht zum ersten Mal durch speziellen Umgang mit Pferden aufgefallen. Bereits 1995 ist er wegen mangelhafter Pferdebetreuung gebüsst worden; im Raum standen damals sogar Vorwürfe des „Barrens“ (Methode, um Pferde im Springsport zu höherem Springen zu „erziehen“). Diese liessen sich aber nicht beweisen bzw. wurde der Reiter mangels Vorsatzes freigesprochen. Untätig ist bis anhin in der „Causa Estermann“ der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) geblieben, der abwarten will, ob Paul Estermann rechtskräftig verurteilt wird. Danach scheint es allerdings im Moment nicht auszuschauen.

International steht der Pferdesport in den USA bezüglich des Umgangs mit den oft geschundenen Kreaturen ebenfalls im Fokus. Auf Pferde-Rennstrecken in Amerika sterben jährlich Dutzende von Pferden. Mitschuld an dieser Entwicklung trägt offenbar die Wettindustrie, in der es nicht immer tadellos zu und hergehen soll. Pferderennen sind Glücksspiele, und offenbar bewegen sich diejenigen Pferde auf glücklichen Pfaden bzw. Rennbahnen, welche nicht mit allen Mitteln zu Höchstleistungen getrieben werden. Inzwischen ermitteln die Untersuchungsbehörden in mehreren Fällen. Dem Pferderennsport droht ein behördlich verordnetes Verbot. Dass sich zahlreiche Sponsoren nicht mehr in diesem Umfeld positionieren wollen, versteht sich von selber. Wer allerdings die Verhältnisse in den USA kennt, wird von einem Pferdesport-Verbot warnen. Diese „Sportart“ würde dann wohl einfach in die Illegalität gedrängt – und die Pferde wären noch schutzloser dem üblen Treiben der Menschen ausgesetzt. Geht es um das „Sportgerät Tier“ wird der Mensch dem Attribut „Krone der Schöpfung“ oft nicht gerecht.