(causasportnews / red. / 28. Februar 2018) Obwohl in der Entwicklung und Nothilfe engagierte NGO’s seit einiger Zeit für Schlagzeilen der andern Art sorgen müssten, bleibt die Medienresonanz einigermassen bescheiden, und auch die selbsternannten Gralshüter der Moral, wie Transparency International oder „Experten“, die an sich bei solchen Gelegenheiten die Moralkeule schwingen – jedenfalls, wenn es um Sportorganisationen geht -, sind verstummt bzw. äussern sich nicht. Dabei hätten sie allen Grund hierfür, vor allem, seit klar geworden ist, dass sich das Hilfswerk „Oxfam“ nicht nur als Retter in der Not betätigt, sondern vor allem die Not anderer ausgenützt hat; wie andere NGO’s übrigens auch. Weiterlesen
Archiv für den Monat Februar 2018
„Fall Constantin“ – nur noch eine Randnotiz wert
(causasportnews / red. / 27. Februar 2018) Sogar die Medien vermelden es nur noch kleinlaut und als Randnotiz: Die Platzsperre für Christian Constantin, den streitbaren Präsidenten des FC Sion, ist nochmals drastisch reduziert worden. Jetzt durfte auch noch das Sport-Schiedsgericht „Tribunal Arbitral du Sport“ (TAS) in Lausanne wirken. Fünf Monate dauert nun insgesamt die Sanktion gegen den polysportiven Walliser, der im vergangenen September den ehemaligen Schweizer Nationaltrainer Rolf Fringer im Stadion tätlich angegriffen hatte. Rechtszeitig zum attraktiven Spiel gegen den FC Basel vom 18. März 2018 wird der Präsident des Traditionsklubs seine Mannen wieder offiziell im Stadion, am Rheinknie, mit Rat und Tat unterstützen können. Die letzte Spur der Basler Fasnacht wird danach verwischt sein. Weiterlesen
OVG Bremen: Überwälzung von Polizeikosten auf Sportveranstalter rechtens
(causasportnews / red. / 22. Februar 2018) Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit einem jüngst ergangenen Urteil (2 LC 139/17, noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Freie und Hansestadt Bremen die Kosten für den Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften anlässlich von Fussballspielen und ähnlichen Sport-Grossereignissen durchaus den jeweiligen Veranstaltern überbürden darf. Im fraglichen Verfahren ging es um entsprechende Kosten in Höhe von über 400’000 Euro, die Bremen der Deutschen Fussball-Liga (DFL) im Nachgang des Einsatzes von rund 1’000 Polizeibeamten anlässlich des Spiels SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV im Bremer Weserstadion am 19. April 2015 in Rechnung gestellt hatte. Die Vorinstanz – das Verwaltungsgericht Bremen – hatte noch der DFL Recht gegeben und den fraglichen Gebührenbescheid aufgehoben.
Das OVG Bremen erkannte zwar an, dass die Finanzierung staatlicher Aufgaben in Bund und Ländern in erster Linie aus Steuern zu erfolgen habe. Es sei Aufgabe des Staates, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und diese Kernaufgabe durch Steuern zu finanzieren. Allerdings, so das Gericht, habe der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, für welche Leistungen er Gebühren erheben will, wenn diese individuell zurechenbar sind. Was diese individuelle Zurechenbarkeit anbelangt, hatte sich die DFL auf den Standpunkt gestellt, dass nicht sie bzw. der Fussball, sondern die gewalttätigen „Fans“ die Ursache für die Polizeieinsätze bildeten. Das OVG Bremen hingegen qualifizierte die Anknüpfung an die „besondere Verantwortlichkeit“ der DFL in den entsprechenden Zusammenhängen als zulässig. Als Veranstalterin, so das Gericht, ziehe sie einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Veranstaltung, an deren störungsfreien Durchführung sie ein besonderes Interesse habe. Die Grösse der Veranstaltung und hohe Zuschauerzahlen erhöhten die Attraktivität von Veranstaltungen und seien auch bewusst angelegt. Zudem würden Grossveranstaltungen per se ein erhöhtes Gefahrenpotential in sich bergen. Alles in allem qualifizierte das OVG Bremen den gegen die DFL ergangenen Gebührenbescheid als rechtmässig. Die DFL hat bereits angekündigt, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen. Der Ausgang des Verfahrens dürfte Signal- bzw. auch Rechtswirkungen über den regionalen Rahmen und über den Fussballsport hinaus haben.
Die Angst des Bundesrates vor dem Olympia-Volksentscheid

Sion VS: Austragungsort der Olympischen Winterspiele 2026? (Bild: Odrade123)
(causasportnews / red. / 21. Februar 2018) Die derzeitigen Olympischen Winterspiele in Südkorea zeigen vor allem, wie gut es dem Grossereignis tun würde, wenn der Anlass wieder einmal in Europa ausgetragen würde. Doch bekannt und offensichtlich ist, dass sich mögliche europäische Austragungsorte diesbezüglich eher zurückhaltend oder sogar ablehnend verhalten. 2022 werden die Winterspiele wiederum in Asien (Peking) ausgetragen, danach soll es Sion für Europa richten. Zwar ist nicht bekannt, was die Schweizer Landesregierung dazu motiviert, die Austragung Olympischer Spiele 2026 im Wallis und in weiteren Orten in der Schweiz zu stützen. Jedenfalls legt sich insbesondere Sportminister Guy Parmelin mächtig für den Grossanlass in der Schweiz ins Zeug. Wenn es allerdings nach dem nationalen Volkswillen geht oder gehen würde, wären Spiele in Sion und zugewandten Orten nicht mehrheitsfähig. Dennoch hat die Schweizer Landesregierung zugesichert, für Olympia 2026 eine Milliarde Schweizer Franken bereit zu stellen, falls die Kandidatur Sion vom Internationalen Olympischen Komitee (IOK) den Zuschlag erhält. Weil der Schiffbruch des Olympia-Projektes in einer nationalen Volksabstimmung absehbar ist, möchte Bundesrat Parmelin einen Volksentscheid nun mit allen Mitteln verhindern. Zum einen führt er zeitliche Gründe ins Feld (die Bewerbungsfrist für Olympia 2026 läuft am 11. Januar 2019 ab), zum andern betrachtet der Magistrat die Bewerbung Sions als kantonale Angelegenheit. Was den zweiten Aspekt anbelangt ist anzumerken, dass dies zwar so zutrifft, Olympische Spiele im Wallis aber nie alleine von den betroffenen Austragungsorten finanziert werden könnten. Hauptsächlich würde dieser Anlass dann von den Geberkantonen im Rahmen des Finanzausgleichs (vor allem von Zürich, Zug, Genf, Schwyz und Baselland) bezahlt. Demnach flüchtet sich die von Angst getriebene Regierung in diesen Formalismus, um das Volk bei der Beschlussfassung auszuschalten – und das in einer der ältesten Demokratien der Welt! Das Argument des zeitlichen Drucks ist ebenfalls zu relativeren. Noch so gerne würde das IOK Sion eine Fristerstreckung gewähren, falls die Walliser Kandidatur zustande käme. Olympische Spiele in der Schweiz hätten wohl eine andere Ausgangslage zu gewärtigen als die derzeitigen Winterspiele in Pyeongchang: Würden sich die Verhältnisse wie jetzt in Südkorea, mit minimaler Zuschauer-Nachfrage, präsentieren, könnte auch lediglich eine (relativ kostengünstigere) Minimal-Infrastruktur bereit gestellt werden. Wenn schon Olympische Spiele in der Schweiz, würde der Anlass sicher auch einen Zuschauer-Boom erleben. Das Parlament wird im März darüber entscheiden, ob die Olympia-Vorlage vor das nationale Stimmvolk kommt.
Auch wenn es um Geld geht: Heute Freunde, morgen Feinde
(causasportnews / red. / 19. Februar) Nachdem der Gütetermin am Landgericht Berlin vergangene Woche gescheitert ist, machen sich die Parteien zur Beweisabnahme bereit. Die Parteien, das ist auf der einen Seite der ehemalige Fussball-Professionalspieler Maik Franz, auf der andern Seite der Rechts- und Steuer-Fachanwalt sowie Vize-Präsident des Bundesliga-Klubs Hertha BSC, Thorsten Manske. Im Prozess geht es um rund 600‘000 Euro, die der Ex-Fussballer vom Hertha-Vize fordert.
Es ist, wie es oft ist, und nicht nur im bezahlten Fussball, aber insbesondere auch in dieser Sparte: Ein gutverdienender Spieler vertraut einem in Geldbelangen versierten Fussball-Insider, damit dieser das Geld, welches der Star nicht einfach zurücklegen, sondern vermehren will, gewinnbringend anlegt oder anlegen lässt. So geschah es auch in Berlin, als Maik Franz dem Rat von Hertha-Vize-Präsident Thorsten Manske folgte und über einen Finanz-Makler viel Geld investierte. Die Investitionen in „Schrottpapiere“ endeten wie oft: Die Anlagen waren verloren; „Totalverlust“ wird dies in der Finanz-Branche genannt. Im konkreten Fall ging es um Beteiligungen an Schiffen über Firmen, die heute allesamt insolvent sind. Rund 350‘000 Euro hat Maik Franz in diese Beteiligungen gesteckt. Diesen Betrag fordert er von Finanz-Fachmann Thorsten Manske, der ihm zu diesem Invest geraten haben soll, zurück. Überdies soll der Finanz-Makler dem Hertha-Vorstandsmitglied auf Grund dieses Invests Provisionen bezahlt haben; solche soll auch ein dem Ex-Professional damals nahestehender Spieleragent kassiert haben. Weiterlesen
Erzieherischer oder schädlicher Sport?

Opfer der grassierenden Gleichmacherei: Siegerpodeste und Ranglisten
(causasportnews / red. / 17. Februar 2018) Der Sport wird oft als „Lebensschule“ bezeichnet. Im Sport wird, so die herrschende Meinung, das Individuum zum Team-Player geformt und in das kollektivistische Denken und Verhalten eingeführt; und im Sport lernt bereits der junge, Sport treibende Mensch, mit Niederlagen umzugehen, sie zu akzeptieren und zu verkraften. – Diese pädagogische Ausgangslage gehört offenbar (bald) der Vergangenheit an, wie ein Beispiel aus der Wintersportstation Davos in Graubünden zeigt. Eine dortige Skischule hat das traditionell von ihr veranstaltete Skischüler-Rennen abgeschafft. Diese sportliche Prüfung mit Rangliste schüre, so die Begründung für diesen Schritt, bei den Kindern Ängste und führe zu traumatischen Entwicklungen, oder sie animiere zu übertriebenem Ehrgeiz. Mit dieser Massnahme dürfte sich die fragliche Skischule bei den Eltern unserer, durch Wettbewerb schon im Kinderhort geprägten Gesellschaft freilich nicht besonders beliebt machen. Soll der Wettbewerb unter Kindern, der (zwischen den Eltern) bereits im Geburtssaal beginnt (wer hat das schönste und das klügste Kind?), sich in der Schule fortsetzt und im Berufsleben die Spitze erreicht, nun im traditionellen Jugend-Skisport plötzlich entfallen?
Eltern befinden sich heute vor allem deshalb im Dauerstress, weil Weiterlesen
Das CAS weist Rechtsmittel russischer Athleten gegen ihre Nichteinladung zu den Olympischen Spielen zurück

Bild: http://www.volganet.ru
(causasportnews / red. / 9. Februar 2018) Die Ad hoc-Abteilung des internationalen Sportschiedsgerichts CAS für die Olympischen Winterspiele 2018 in Pyeongchang hat die Rechtsmittel, die von insgesamt 47 russischen Athleten und Trainern bzw. Betreuern gegen die Entscheidungen des Internationalen Olympischen Komitees (IOK), sie nicht zu den Winterspielen einzuladen, eingereicht worden waren, allesamt zurückgewiesen. Damit hat das CAS dem IOK eine weitere, herbe juristische Niederlage erspart (siehe diesbezüglich causasportnews vom 2. Februar 2018 und vom 7. Februar 2018). Das IOK hatte das entsprechende „Einladungsverfahren“ eingerichtet, nachdem das russische Nationale Olympische Komitee (NOK) in der Folge der Enthüllungen um systematisches Doping suspendiert worden war. Mit den entsprechenden Einladungen sollte es russischen Athletinnen und Athleten ermöglicht werden, trotz der Suspendierung des NOK an den Winterspielen in Pyeongchang teilzunehmen. Die 47 Sportler und Trainer bzw. Betreuer, die nunmehr die Verfahren vor dem CAS angestrent hatten, waren allerdings nicht eingeladen worden. Das CAS befand indessen, dass keine Hinweise dafür vorlagen, dass das vom IOK eingerichtete Einladungs- bzw. Auswahlverfahren diskriminierend, willkürlich oder unfair gewesen sei oder dass die zuständigen Stellen ihr Ermessen in unzulässiger Weise ausgeübt hätten. Die betroffenen Athleten und Trainer bzw. Betreuer bleiben demnach von den Olympischen Winterspielen 2018 in Pyeongchang ausgeschlossen.
Olympia – auch eine Werbe-Schlacht

Ausstattung der deutschen Mannschaft für die Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi Bildnachweis: wikimedia commons; Martin Rulsch
(causasportnews / red. / 8. Februar 2018) Dass Olympische Spiele auch eine Werbe-Schlacht sind, ist eine geradezu notorische Tatsache. Der „Fall Karl Schranz“, der im Vorfeld der Olympischen Spiele 1972 im japanischen Sapporo wegen Verletzung des damals noch geltenden Amateur-Statuts durch den Österreicher zu einer Sperre des Top-Athleten führte (diesem wurde eine Werbung für Kaffee zum Verhängnis), würde heute in jedem Medium unter der Rubrik „Kurios“ abgehandelt (vgl. dazu auch Causa Sport 4/2017, 315 ff.). Nun ist alles anders, und bereits morgen Freitag wird beim Einmarsch der Athletinnen und Athleten zur Eröffnungsfeier in Südkorea manifest werden, dass grosse Sportevents auch ein Festival des Kommerzes sind. Die Eröffnungsfeier Olympischer Spiele verkommt denn auch immer mehr zu einer vor-olympischen Modeschau. Geradezu Historisches wird sich bezüglich der deutschen Athletinnen und Athleten morgen Freitag ereignen. Die Wettkämpferinnen und Wettkämpfer werden die Arena in Pyeongchang nicht in der exklusiven Kleidung des ehemaligen Skirennfahrers Willy Bogner betreten, sondern in Weiterlesen
Doping-Sanktionen sind möglich – aber nur bei klar nachgewiesenem Fehlverhalten

Olympische Winterspiele 2018: Juristisches Hickhack um russische Athleten geht weiter
(causasportnews / red. / 7. Februar 2018) Derzeit kursiert im Zusammenhang mit den juristischen Pleiten des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) im Vorfeld der Olympischen Winterspiele von Pyeongchang ein Witz mit ernsthaftem Hintergrund: „Was ist der Unterschied zwischen dem IOK und der FIFA?“ Antwort: „Das IOK lenkt, die FIFA denkt“. Zwei Tage vor Beginn der Spiele in Südkorea ist im Zusammenhang mit den angeblichen Doping-Vorgängen anlässlich der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi (Russland) immer noch nicht klar, welche russischen Athletinnen und Athleten nun definitiv am Freitag zur Eröffnungsfeier einmarschieren werden. Hin und her geht es im juristischen Hickhack zwischen russischen Athletinnen und Athleten, dem IOK und Gerichtsinstanzen, vorwiegend dem internationalen Sport-Schiedsgericht (TAS; vgl. auch causasportnews vom 2. Februar 2018). Wegen ungenügender Beweislage wurden die meisten von der Disziplinarkommission des IOK unter dem Vorsitz der Schweizers Denis Oswald sanktionierten Athletinnen und Athleten aus Russland ganz oder teilweise freigesprochen. Die juristische Ohrfeige gegenüber dem IOK dürfte die grösste Schlappe sein, die dem IOK von einer Gerichtsinstanz je zugefügt worden ist; und dies ausgerechnet vom TAS, das alles andere als IOK-feindlich ist. Verwundert stellen sich nicht nur interessierte Juristinnen und Juristen die Frage, was hier konkret schiefgelaufen ist. Die Antwort liegt auf der Hand: Die IOK-Disziplinarkommission hat vorwiegend „Gefühlsjuristerei“ betrieben und insbesondere die Voraussetzungen, welche sanktionsrechtlich von Bedeutung sind, verkannt oder ignoriert. Eine Sanktion lässt sich konkret nur dann aufrecht erhalten, wenn der Nachweis sanktionsrechtlich relevanter Tatsachen mittels (zulässiger) Beweismittel erbracht worden ist. Die IOK-Disziplinarkommission hat offensichtlich – ähnlich wie jeweils amerikanische Gerichtsinstanzen – aus einer Fülle von allgemeinen Befunden, Untersuchungen, Berichten und anderen Unterlagen Schlüsse gezogen, die im Einzelfall nicht oder nicht ausreichend geeignet waren, sanktionsrechtlich relevante Fakten zu beweisen. Ein Stapel Papier kann höchstens Vermutungen untermauern, ist jedoch per se nicht dazu angetan, individuelles Fehlverhalten und Verschulden angemessen zu belegen. Trotz klar ungenügender Beweislage hat die IOK-Sanktionsbehörde munter Athletinnen und Athleten sanktioniert, was das von den Betroffenen angerufene TAS in für das IOK geradezu brutaler Art und Weise korrigiert hat. Die von den Olympioniken in Lausanne gelebte Sanktionspraxis mutet geradezu antiquiert an. Anders der Weltfussballverband FIFA, der in rund vier Monaten mit der WM-Endrunde in Russland starten wird. Der Weltverband lässt sich derzeit im Zusammenhang mit den Doping-Mutmassungen und –Behauptungen nicht aus der Ruhe bringen und klärt ihm zugetragene Ungereimtheiten bzw. Dopinggerüchte um das russische Fussball-Nationalteam bezüglich der WM-Endrunde 2014 in Brasilien minutiös ab, vermeidet jedoch „Schnellschüsse“. Die juristische Pleite, welche das IOK im Moment erleidet, hält die FIFA zweifelsfrei (auch) vor übereilten Schritten bezüglich der WM-Endrunde in Russland ab. Die Rechtsauffassungen, wie sie immer wieder vom IOK wiedergegeben werden, jedoch so antiquiert wie Gepflogenheiten um die Olympischen Spiele des Altertums qualifiziert werden müssen, dürften die FIFA zusätzlich bestärkt haben, mit Bezug auf das Fussball-Team Russlands nach den Regeln der modernen juristischen Kunst und nicht nach längst überholten Gepflogenheiten zu agieren. Oder anders: Die FIFA weiss, dass im Sanktionsrecht durchaus mitgedacht werden darf, ja muss.
Sport-juristischer und medialer Super-GAU für das IOK

Bild: http://www.volganet.ru
(causasportnews / red. / 2. Februar 2018) Dass ein Beschuldigter mangels Beweisen freigesprochen wird, ist im Grunde nichts Aussergewöhnliches. Wenn aber 28 bzw. 39 von 42 Sportlern (bei drei noch nicht abgeschlossenen Verfahren) im Rahmen von Sanktionsverfahren zu Folge ungenügender Beweislage rechtlich rehabilitiert werden, lässt dies mehr als aufhorchen. Geschehen ist das Unerwartete nun rund eine Woche vor Beginn der Olympischen Winterspiele in Südkorea. Das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne hat die Ausschlüsse von Einzelsportlern, welche die Disziplinarkommission des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) im Dezember des letzten Jahres ausgefällt hat, ganz bzw. teilweise aufgehoben. Drei Verfahren sind am TAS noch hängig. Begründet wurden die IOK-Sanktionen von der vom Schweizer Anwalt Denis Oswald präsidierten Kommission auf Grund von Informationen des „Kronzeugen“ Grigori Rodschenkow und gestützt auf den sog. „McLaren-Bericht“ zu den Doping-Betrugspraktiken im russischen Sport im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 2014 in Sotschi. Das TAS hingegen qualifizierte die Beweislage als ungenügend und nahm demzufolge die entsprechenden sanktionsrechtlichen Total- bzw. Teil-Korrekturen vor. Für das IOK bedeutet dieses Verdikt einen sport-juristischen Super-GAU, zeigt jedoch gleichzeitig, dass auch Sanktionsverfahren in Sportverbänden formellen und materiell-rechtlichen Anforderungen genügen müssen, um letztlich auch einer gerichtlichen Beurteilung Stand halten zu können. Das IOK indessen ist bekannt dafür, dass die interne Sportorganisations-Justiz noch nach alter Väter Sitte unter Führung altgedienter Sport-Funktionäre und von eingespielten Seilschaften, die sich meistens an den „guten alten Zeiten“ orientieren, praktiziert wird. Entschieden wird oft im Dunstkreis von Ethik und unter Hochhaltung von Grundsätzen, welche höchstens noch Turnvater Jahn zur Ehre gereichen würden – allerdings Weiterlesen