Archiv für den Monat September 2021

Kehrt der neue Bundesanwalts-«Besen» auch in der FIFA-Affäre?

Photo by Pixabay on Pexels.com

(causasportnews / red. / 30. September 2021) Sie gilt seit Jahren als Problembehörde des Bundes. Ihr Kerngeschäft wäre die Ermittlung und Anklage bezüglich Straftaten im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit (insbesondere gemäss Art. 23 und 24 der Schweizerischen Strafprozessordnung). In die Schlagzeilen gerät sie jedoch regelmässig mit Bezug auf Vorgänge, die meist nur indirekt mit dem Kompetenz- und Aufgabenbereich der Amtsstelle zu tun haben. Ihre bisherige Erfolgsbilanz in den zur Anklage gebrachten Fälle ist vernichtend; die Untersuchungen sind oft fragwürdig und umstritten. Urteile in den von der Bundesanwaltschaft zur Anklage gebrachten Fälle sind meist desaströs. Oft verjähren die Fälle. Zwar nur hinter vorgehaltener Hand wird längst gefordert, diese Behörde endlich abzuschaffen und deren Kompetenzen und Aufgaben auf die Kantone zu übertragen. Doch die Schweiz wäre nicht die Schweiz, wenn nicht, auch um jeden Preis, an Traditionellem festgehalten werden soll. Das Beispiel hierzu liefert die Schweizerische Bundesanwaltschaft, eine von der Politik beherrschte und beeinflusste Behörde; das Parlament ist zudem Wahlbehörde für den Bundesanwalt. Sie ist mit Bezug zum Sport in den letzten Jahren bekannt geworden aufgrund des sog. «FIFA-Komplexes». Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit Jahren u.a. im Bereich des organisierten Fussballs. Ein Fiasko jagt dabei das andere. Die Methoden der Behörde sind zudem oft speziell, wie die «Protokoll-Affäre» um den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, der sich mehrmals zu Geheimgesprächen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino getroffen hat, belegt. Was an diesen Gesprächen behandelt worden ist, bleibt bis heute unklar und ungeklärt. Es wurde gesetzeswidrig nichts protokolliert, und die Teilnehmer an den Gesprächen leiden an Gedächtnisverlusten. Diese Taktiererei der Bundesanwaltschaft hat im vergangenen Jahr dem damaligen Bundesanwalt den Job gekostet. Der darauf eingesetzte Sonderermittler des Bundes stolperte über seine Schwatzhaftigkeit und sieht sich nach seiner Absetzung diversen juristisch relevanten Vorwürfen ausgesetzt, die sich, wen wundert’s, noch immer in Abklärung befinden.

Nun hat die Bundesanwaltschaft (endlich wieder, meinen die Politiker) einen neuen Chef bekommen. Die Suche nach einem Nachfolger des gescheiterten Michael Lauber gestaltete sich schwierig. Zuerst musste einmal die Altersgrenze für diesen Job erhöht werden, um einen kurz vor der Pensionierung stehenden Juristen für sechs Jahre wählen zu können. Dies alles geschah der Not gehorchend, denn die dreimalige Ausschreibung der Stelle und die nachfolgende Evaluation durch die Politik fegte alle möglichen Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt weg. Stefan Blättler, ein Berner Polizeichef, ist nun seit gestern der neue Hoffnungsträger der Bundesanwaltschaft. Der Mann verdient Kredit und wird seinen neuen Job unaufgeregt, nüchtern und sachlich versehen. Die aufgeworfenen Vorschusslorbeeren sind überwältigend, was dazu geführt hat, dass der promovierte Jurist vom Parlament mit einem Glanzresultat gewählt worden ist. Er gilt bei den Politikerinnen und Politikern nicht nur als Hoffnungsträger für tadellose Ermittlungsarbeit und als Reformer, sondern geradezu als organisatorisch-juristische, eierlegende Wollmilchsau. Pessimisten sind allerdings tendenziell der Meinung, dass der mit Glanz und Gloria Gewählte die sechsjährige Amtsdauer eh nicht «überleben» würde; die gelockerte «Altersguillotine» für ihn also so oder so nicht notwendig gewesen wäre. Der neue juristische «Besen» in der Bundesanwaltschaft verdient selbstverständlich Kredit. Ob er die Herkulesaufgabe stemmen wird, dürfte sich bald zeigen. Nicht nur für die Öffentlichkeit wird die Aufarbeitung der «FIFA-Affäre» in rechtlicher und kommunikativer Hinsicht zum Prüfstein für den neuen Bundesanwalt, Stefan Blättler, werden.

Sportler in der Realwelt und im Parallel-Dasein

© Schweizer Illustrierte

(causasportnews / red / 29. September 2021) Kein Zweifel: Sportlerinnen und Sportler leben durchwegs in zwei Welten. In der realen Welt, von der zu sprechen ist, wenn etwa Fussballspieler in den Stadien gegen Bälle treten. Sie lassen uns Normal-Sterbliche direkt an dieser Real-Welt teilhaben. Aber auch an der Welt in «Blasen», in der sie oft leben. Früher über die klassischen, heute über die neuen Medien. Insbesondere im Fussball manifestiert sich die Entwicklung in der schönen, digitalen Welt; im Parallel-Dasein. Das Beispiel der sog. «Spielerfrauen» etwa ist bekannt. Die begehrten Schönen und Reichen vom Fussballplatz umgaben sich früher insbesondere mit Friseurinnen und Kellnerinnen, jedenfalls mit den Attraktivsten. Der Begriff «Spielerfrauen» war immer heterogen besetzt und bilden seit jeher nicht nur positive «Assets» bekannter und berühmter Fussballspieler (vgl. dazu auch causasportnews vom 5. Januar 2018). Heute finden sich vor allem Models und Influencerinnen an den Seiten der Wohlstandskicker; Friseurinnen und Kellnerinnen haben in diesen Funktionen weitgehend ausgedient. Diese nutzen ihre Positionen und den Bekanntheitsgrad, den sie dank ihrer Verbindung, oft soll es Freundschaft oder sogar Liebe sein, mit Sportlern erreichen, für ihre digitalen Aktivitäten. So bleibt wenig Raum für Privates oder sogar Intimes. Doch auch diesbezüglich verschiebt sich die Grenze immer mehr in Richtung Öffentlichkeit. Je mehr Intimes und Privates letztlich, desto höher der Bekanntheitsgrad der Betroffenen in der Öffentlichkeit. Die Hemmschwellen sinken ständig, und wer meint, diese Grenze nach unten sei nun erreicht, wird etwa durch die alternde Heidi Klum eines Besseren, bzw. eines Schlechteren belehrt. Quotenmache durch Peinlichkeiten nennt sich dann dieser Vorgang. Von den weitgehend in Blasen lebenden Sportlerinnen und Sportler wird auch vieles bekannt (etwa, wenn die grosse oder vermeintliche Liebe zu Ende geht), was vorzugsweise unter Verschluss geblieben wäre. So etwa in der «Causa Jérôme Boateng». Der soeben 33 Jahre alt gewordene Star-Kicker Jérôme Boateng, welcher derzeit bei Olympique Lyon (vorher zehn Jahre beim FC Bayern München) unter Vertrag steht, ist soeben vom Amtsgericht München u.a. wegen Körperverletzung an einer früheren Freundin mit 1,8 Millionen Euro bestraft worden. Der zweifelsfrei begnadete Spieler hat sein polysportives Talent offensichtlich zu exzessiv zur Entfaltung bringen wollen. Der Fall geht in die Berufung; für den Spieler gilt die Unschuldsvermutung. Im Vorfeld des Prozesses in München verbreitete das Magazin «Der Spiegel» (21. August 2021) eine Story, in welcher der Star als Mensch schlecht wegkommt. Es wird dargestellt, welche indifferente Persönlichkeit dieser Fussballspieler sei, und wie es irgendwie um die offenbare Mitschuld des Kickers an der Selbsttötung des Models Kasia Lenhardt bestellt sei. Die Mutter der tragisch verstorbenen jungen Frau hat sich dem «Spiegel» geöffnet und sucht auf diese Weise nach Schuldigen nach dem tragischen Ende der offenbar toxischen Beziehung des berühmten Fussballers mit dem Model. Die Geschichte im Magazin zeigt eine Parallel-Welt der Prominenten auf, die mit den Medien hochfahren und von diesen auch wieder in den Abgrund geschickt werden. Konkret an der alles andere als klaren Geschichte (der «Spiegel» scheint aus dem «Fall Claas Relotius» nicht viel gelernt zu haben) geht es auch um ein Sittenbild des modernen Journalismus’, der letztlich vom Konkurrenz- und Wirtschaftsdenken geprägt wird (in der «Causa Boateng / Lenhardt» bildet der Prestige-Kampf zwischen dem «Spiegel» und der «BILD»-Zeitung ein Hintergrund). In das selbe Kapitel gehört die Story ohne Sportbezug im neusten «Spiegel» (25.9.2021). Da malt die Podcasterin Ines Anioli ein düsteres Bild vom Comedian Luke Mockridge. Vergewaltigungsvorwürfe und andere unglaublichen Dinge stehen im Raum. Für den Comedian gilt die Unschuldsvermutung. Dieser neuste Fall aus der Entertainment-Szene manifestiert, dass sich die Beteiligten auch nach dem Ende von Promi-Beziehungen durchaus in den Medien halten können. «Schlammschlachten» interessieren immer, je widerlicher desto verwertbarer. Diesem wirtschaftlichen Diktat hat sich auch der «Spiegel», der sonst stets die Moralkeule zu schwingen pflegt, unterworfen.

Glücklicherweise gibt es noch Ereignisse aus der «Promi-Welt», die an althergebrachte, mediale Gepflogenheiten anknüpfen. Die klassische «Regenbogen-Presse» gab sich kürzlich im Berner Oberland ein Stelldichein, als Alana Netzer, die Tochter der Fussball-Legende Günter Netzer, mit dem Sänger Sebastian Bürgin, mit Künstlernamen «Baschi», in Lauenen vor den Traualtar trat. Danach wurde im Hotel «Palace» in Gstaad gefeiert. Tausende von Fotos, für die Ewigkeit gedacht und veröffentlicht in den einschlägigen Magazinen, belegen, was wahre Liebe und Eheglück bedeuten…

85% der Professional-Fussballspieler gegen «Corona»-Krankheit geimpft

Photo by Karolina Grabowska on Pexels.com

(causasportnews / red. / 26. September 2021) Nach wie vor tobt im Zusammenhang mit COVID-19 der Glaubenskrieg zwischen Impfgegnern, Impfverweigerern, Querulanten und Geimpften. Der Kampf wird teils militant geführt; vor allem entladen sich bei den Nicht-Geimpften und solchen, die sich der Impfung – weshalb auch immer – verweigern, Aggressionen gegenüber dem Staat sowie seinen Institutionen und Behörden. Nun wartet die Professional-Fussballiga der Schweiz, die «Swiss Football League» mit aufschlussreichem, statistischem Material auf. Gemäss einer Umfrage der Liga bei den zehn Klubs der obersten Spielklasse («Super League») sind 85 % der Spieler geimpft. Beim amtierenden Schweizer Meister, BSC Young Boys, sind sämtliche Akteure und alle Staff-Mitglieder geimpft. Es dürfte wohl kein Zufall sein, dass die 100%-Prozent-Impf-Abdeckung gerade beim Meister-Klub aus der Bundeshauptstadt Realität ist. Das höchst professionelle Umfeld in allen Bereichen des Klubs bildet auch die Basis für die anhaltende, sportlichen Erfolge der letzten Jahre und aktuell (Sieg in der Champions League gegen Manchester United). Heterogener sieht es in der zweithöchsten Spielklasse der «Swiss Football League» aus: In der «Challenge League» haben sich nur knapp über zwei Drittel aller Spieler gegen «Corona» impfen lassen. Bei diesen Zahlen und dem Thema «Impfung von Professional-Sportlern» werden Erinnerungen an den «Fall Granit Xhaka» von Anfangs September wach. Der Captain der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft wurde kurz vor einem Test- und dem wichtigen WM-Qualifikationsspiel gegen Italien (Schlussresultat 0:0) positiv auf das «Corona»-Virus getestet (causasportnews vom 7. September 2021); der beim FC Arsenal London unter Vertrag stehende Leader des helvetischen Teams hatte sich verschiedentlich als Impf-Gegner geoutet. Peinlich vor allem für den Schweizer Fussballverband (SFV) war der Umstand, dass in jener Zeit heftig darüber diskutiert wurde, ob das Schweizer Nationalteam für eine Pro-Impf-Kampagne der staatlichen Gesundheitsbehörde verpflichtet werden solle. Nach dem positiven «Corona»-Befund des Captains der Nationalmannschaft wurde dieses Thema dann rasch obsolet…

Aus rechtlicher Sicht sind sich die Juristen nach wie vor grundsätzlich einig, dass die COVID-19-Infektion als Krankheit und nicht als Unfall zu qualifizieren ist. Somit erfolgt der Versicherungsschutz bei «Corona»-Erkrankungen generell durchwegs über allfällige Krankenversicherungen. Unfallversicherungen kommen im Zusammenhang mit «Corona» auch aus vertragsrechtlicher Sicht kaum zum Tragen, da bei Unfallversicherungen im Rahmen von Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen (AGB’s) Infektionen vom Versicherungsschutz meistens ausgenommen sind.

Superliga-Projekt beschleunigt UEFA-Monopolmacht-Zerfall

Photo by EKATERINA BOLOVTSOVA on Pexels.com

(causasportnews / red. / 23. September 2021) Derzeit weiss niemand, wo das «Projekt Superliga» hinführen wird. Die Vereinigung von Top-Klubs, die ausserhalb des Europäischen Fussball-Verbandes UEFA (ein Verein mit Sitz in Nyon am Genfersee) eine Alternative zur «cash cow» des Verbandes, der Champions League, realisieren will, ist zwar in einem ersten Anlauf am Sport- und Machtmonopol der UEFA gescheitert (vgl. dazu auch causasportnews vom 28. April 2021), doch so schnell geben die Klubs der Vereinigung, die zwischenzeitlich von zwölf auf drei aktive Mitglieder (Real Madrid, FC Barcelona, Juventus Turin; vgl. causasportnews vom 29. August 2021) geschrumpft ist, nicht auf. Die UEFA und auch der Weltfussballverband FIFA mit Sitz in Zürich liessen zwar ihre Muskeln gegen die sezessionswilligen Klubs richtig spielen und drohten allen Klubs mit Verselbständigungsgelüsten mit Sanktionen, insbesondere mit dem Ausschluss aus den UEFA-Wettbewerben. Doch das Thema ist nach wie vor aktuell. Die Superliga-Klubs, gemäss eigener Ankündigung die «Vereinigung der Besten der Besten», haben es zwar zu spüren bekommen, dass das Fussball-Monopol der Verbände (hier der UEFA und der FIFA) nur schwer aufzuweichen oder gar zu knacken sein wird, doch sie geben nicht auf und haben u.a. juristische Schritte gegen die UEFA eingeleitet. Die vom Kontinentalverband angedrohten, zwischenzeitlich «ausser Kraft gesetzten» Sanktionen (Ausschluss von allen UEFA-Wettbewerben) wollen die Klubs mit Verselbständigungs-Gelüsten nicht akzeptieren. Eine entsprechende Klage gegen die UEFA ist in Madrid hängig. Das zuständige Handelsgericht wird wohl demnächst entscheiden und anordnen, dass die UEFA die angedrohten Sanktionen gegen die Top-Klubs aufheben muss. Ein derartiges Urteil wäre ein erster wichtiger, juristischer Schritt, um das eh schon fragile UEFA-Machtmonopol im organisierten Fussball zu sprengen. Ein entsprechender Entscheid würde bedeuten, dass der Kontinentalverband, gemäss Schweizerischem Vereinsrecht eine selbständige Sektion des Weltverbandes FIFA (ebenfalls ein Verein nach Schweizerischem Recht), durchaus damit rechnen muss, dass früher oder später ein Konkurrenzwettbewerb zur «Champions League» ausserhalb des Fussball-Monopols installiert wird. Dass die (Erfolg-)«Reichen» auch im Fussball unter sich sein wollen, lässt sich auch durch zementierte Monopole und Kartelle nicht verhindern.

Mit viel Pathos gegen Schiedsrichter-«Diskriminierung»

Photo by Noelle Otto on Pexels.com

(causasportnews / red. / 22. September 2021) Bekanntlich existieren viele Möglichkeiten, um sich unsterblich zu machen – oder, um es wenigstens zu versuchen. So wollte einst der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter, dass im Regelwerk des Weltverbandes eine Statutenbestimmung vorgesehen werde, wonach der FIFA-Präsident «lebenslänglich» höchster Verbands-Fussballer bleiben könne. Dass damit ebenfalls die Zielrichtung vorgegeben wurde, um an der Unsterblichkeit des Wallisers zu arbeiten, versteht sich von selbst. Das Ansinnen des heute 85jährigen Wallisers konnte, wie bekannt, letztlich nicht ganz umgesetzt werden. Als es nur schon eine Amtszeitbeschränkung auch für das Präsidium und andere Fussball-Ämter ging, kreiste das Diskriminierungs-Gespenst über der FIFA-Zentrale am Zürcher Sonnenberg.In Deutschland sorgt derzeit ein anderer, ähnlich gelagerter Fall für Diskussionen. Die Juristen sind zwischenzeitlich in Stellung gegangen, bzw. in Stellung gebracht worden. Da der Fussball vor allem in Deutschland ein öffentliches Gut ist, bezüglich dessen es keinen Spass erträgt, wird die Auseinandersetzung, die vor das Landgericht Frankfurt getragen wird, mit viel Pathos geführt. Es geht um die vom Deutschen Fussball-Bund (DFB) gesetzte Altersgrenze für Schiedsrichter, die gemäss Verbandsregularien bei 47 Jahren liegt. Der Schiedsrichter Manuel Gräfe, soeben 48 Jahre alt geworden, findet, diese Alters-Guillotine für Schiedsrichter sei diskriminierend (vgl. auch causasportnews vom 6. Juli 2021). So zieht er nun also vor Gericht, um diese Regelung zu kippen. Mit guten, juristischen Aussichten, meinen die meisten Juristen in Deutschland, die in den Medien derzeit auf sich aufmerksam machen. Nur wenige halten (öffentlich) dagegen. Es wäre wohl eine grosse Überraschung, wenn diese vom Kläger als diskriminierend empfundene Alters-Regel im DFB nun fallen würde. Die Altersbeschränkung für Schiedsrichter dürfte wohl sachlich begründet sowie verhältnismässig und nicht talis qualis aus unsachlichen Gründen, die als diskriminierend zu qualifizieren sind, ins Regelwerk eingefügt worden sein. Vielleicht ist ein im Sportbetrieb physisch und psychisch geforderter Schiedsrichter gegen 50 doch nicht mehr ganz so leistungsfähig und belastbar wie ein 25jähriger Unparteiischer. Irgendwie muss wohl eine Alterslimite gesetzt werden. Der Klageansatz «Diskriminierung» ist wohl auch nicht zu Ende gedacht, bzw. bildet er anfangs nur die halbe, juristische Wahrheit. Im Rahmen der Verbandsautonomie dürfen Verbände relativ vieles. Insbesondere ist es ihnen erlaubt, die Verbandsbelange im Rahmen der normierten Ordnung und unter Beachtung der vom Recht gesetzten Schranken relativ autonom zu regeln. In der Juristerei wird dieses Phänomen als «Verbandsautonomie» bezeichnet und findet insbesondere eine Stütze auch im deutschen Grundgesetz (Art. 9 GG; für die Schweiz Art. 23 der Bundesverfassung, BV). Es wird in Frankfurt also vorweg um die Frage gehen, ob die DFB-Vorgabe im Regelungs-Kompetenzbereich des DFB liegt und ob diese inhaltlich verfassungs- und rechtskonform ist. Dass der Verband zum Erlass dieser Ordnung ermächtigt (rechtliches Können) und befugt (rechtliches Dürfen) war und ist, wird nicht so leicht zu erschüttern sein. Oder anders: Der DFB dürfte durchaus Rechtsfertigungsgründe für die von Manuel Gräfe als «diskriminierend» empfundene Verbandsnormierung, die auch durchaus verhältnismässig sein dürfte, geltend machen können. Daran wird wohl die zentrale Frage: «Weshalb 47 Jahre?» nicht so zu beantworten sein, dass hier aufgrund dieser Altersbeschränkung für das Schiedsrichteramt eine Diskriminierung erkannt werden könnte. Wie soll denn etwa die Festlegung eines bestimmten Rentenalters begründet werden? Die Vorstellung, dass ein 90jähriger Schiedsrichter auf wackeligen Beinen noch aktiv tätig sein wird, dürfte im Rahmen des Verfahrens am Landgericht Frankfurt am meisten die Karikaturisten inspirieren…

Nervensägen

Photo by Jose Francisco Fernandez Saura on Pexels.com

(causasportnews / red. / 17. September 2021) Protagonisten des Sportes weisen durchwegs einen besonderen Stellenwert auf und bewegen sich in besonderen Sphären, doch ab und zu nehmen sie auch sehr menschliche Züge an: Beispielsweise wenn sie nerven.

Etwa der FIFA-Präsident. Nein, nicht nur der amtierende Präsident des Weltfussball-Verbandes, Gianni Infantino, sondern schon früher sein Vorgänger aus dem Wallis, Joseph Blatter. Lief in «Sachen Fussball» nichts, versuchte sich der bald 86jährige anderweitig in die Schlagzeilen zu bringen oder sich in diesen zu halten. Nebst allen guten Dingen, die der 2015 mit Schimpf und Schande aus dem Amt gedrängte Joseph Blatter zum Wohle des Fussballs getan hat, waren Ideen, die der Mann aus dem Rhonetal vor allem in Flauten im Fussballgeschäft platzierte, oft Nebelpetarden, die sich rasch wieder verflüchtigten (Forderungen waren etwa: Grössere Tore, Spieldauer unterteilt in drei Drittel, Lösung des Palästina-Problems mit einem Fussballspiel, Einführung einer «Klub-WM» vor Weihnachten, usw.). Apropos «Klub-WM»: In der Tat schaffte es Joseph Blatter, dieses Turnier seit 2002 regelmässig im mundialen Spielkalender unterzubringen. Böse Zungen behaupten, es sei dem 1998 zum FIFA-Präsidenten gewählten Walliser mit der Einführung der «Klub-WM» insbesondere darum gegangen, seine persönliche Einsamkeit mit entsprechender Präsenz an den Austragungsorten in der Vorweihnachtszeit zu überbrücken. Die Klubs wünschen sich diese Veranstaltung seit der Implementierung des Turniers in den internationalen Spielkalender ins Pfefferland, doch der ungeliebte und kaum beachtete Wettbewerb ist irgendwie zum unkontrollierbaren Selbstläufer geworden; er soll sogar ausgebaut werden. Oft nervte Joseph Blatter mit kruden Vorschlägen und Ideen, vor allem dann, wenn sie dazu dienten, Medienflauten zu überbrücken. Der Joseph Blatter- Nachfolger knüpft immer wieder an diese Gepflogenheit an. Vor einigen Tagen liess er medienträchtig den Vorschlag in der Öffentlichkeit platzieren, die Fussball-Weltmeisterschaft der Männer alle zwei Jahre auszutragen. Sekundiert von Trainer-Legende Arsène Wenger, mit seinen bald 72 Jahren nun ebenfalls in der FIFA-Zentrale in Zürich angekommen, und abgehalfterten Fussball-Legenden liess Gianni Infantino die Vorzüge eines neuen WM-Rhythmus’ herausstreichen. Vor allem sollten dadurch die Erträge für die FIFA verdoppelt werden. Statt alle vier Jahre alle zwei Jahre also Fussball um die WM-Krone; das macht gemäss Rechnung des FIFA-Präsidenten in Abkehr vom Vierjahres-Zyklus Mehreinnahmen von 100% aus. Was der schlaue Rechner aus Brig nicht bedacht hat, bzw. offenbar nicht bedenken wollte: Werbe- und TV-Einnahmen lassen sich nicht beliebig mathematisch verdoppeln. Es kommt hinzu, dass mit dieser Schnaps-Idee durch eine Erhöhung des Angebotes die Nachfrage nach dem «Produkt Fussball» sinken könnte – und damit der Wert des Angebotenen. Gianni Infantinos neuste Idee ist durchschaubar und plump – im Gegensatz zu Vorgänger Joseph Blatter geht ihm jede Cleverness ab. Der Mann wird innerhalb und ausserhalb der FIFA immer mehr als selbstgefällige Nervensäge abqualifiziert.

Oder Roger Federer. Keine Frage, der 40jährige Basler ist ein Top-Sportler mit einem gigantischen Leitungsausweis. Allmählich neigt sich nun seine beispiellose Karriere dem Ende entgegen. Seit Monaten fällt er vor allem durch Werbeaktivitäten aller Art auf, neu mit einem Engagement, bzw. Invest beim Sportschuh-Unternehmen «On» – mit Börsengang. Kaum mehr ein Mensch auf diesem Planeten weiss, für was und für wen die Tennis-Ikone werblich in Erscheinung tritt. Dabei leidet Roger Federers Glaubwürdigkeit («Roger Federer ist kaum mehr greifbar. Dabei war er doch immer so authentisch»), beklagt der «Tages-Anzeiger» die Mutation des Stars vom Super-Sportler zum Werbevehikel (11. September 2021). Natürlich gönnt jedermann dem Maestro die sprudelnden Werbegelder, doch zuviel ist nun offenbar zuviel; eine «Überdosis Federer» also im Werbemarkt. Auch wenn es der «Tages-Anzeiger» nicht gerade direkt auf den Punkt bringt, ist wohl dieser Schluss zu ziehen: Auch Roger Federer nervt. Allerdings kann man dem Star keinen Vorwurf machen, wenn er abkassiert, solange es geht – auch ohne das grandiose Tennisspiel. Zu hinterfragen wären eher Roger Federers Werbepartner, die mit den unüberblickbar gewordenen Engagements des Stars in der Masse der Werbenden untergehen.

«Causa Sport» – Heft 2/2021 mit Schwerpunkt-News zu «Corona» und Überraschendem aus der Welt des Sports

(causasportnews / red. / 14. September 2021) Das soeben erschienene zweite Heft dieses Jahres von «Causa Sport» befasst sich mit diversen Aspekten zur immer noch andauernden «Corona»-Pandemie. COVID-19 beschlägt alle Facetten des täglichen Lebens, und der Sport bleibt selbstverständlich von den Auswirkungen der Pandemie nicht verschont; er befindet sich vielmehr mittendrin. So sind Berufssportlerinnen und -sportler besonders von den Einschränkungen und Massnahmen im Zug der Pandemie betroffen, aber auch der rechtliche und faktische Rahmen des organisierten Sportes, der durch Vereine und Verbände geprägt wird, welche Sportveranstaltungen nur noch unter erschwerten Bedingungen (mit oder mit wieviel oder mehrheitlich ohne Publikum?) abhalten können und zudem in der Vereins- und Verbandsorganisation eingeschränkt sind (z.B. bezüglich der Abhaltung von Vereinsversammlungen) ist massiv tangiert. «Causa Sport» fokussiert auch die generelle Thematik, inwiefern sich der organisierte Sport in «Blasen» überhaupt (noch) durchführen lässt; die in diesem Jahr abgehaltenen Fussball-Europameisterschaften und die Olympischen Sommerspiele in Tokio haben die brisanten Problempunkte zu Tage gefördert. «Causa Sport» blickt diesbezüglich in die Zukunft.

Apropos Olympia: Im Zusammenhang mit den Spielen in Tokio bildete das Doping erwartungsgemäss – trotz «Corona» – einen Themen-Schwerpunkt. Nicht nur aus «Schweizer Sicht» sorgte der «Fall Kariem Hussein» für einen regelrechten Paukenschlag. Die gegen den erfolgreichen Hürdenläufer und Medaillenanwärter ausgefällte Sperre von neun Monaten kurz vor Beginn der Sommerspiele in Japan haben eine Einschätzung dieser Modul-Sperre aus juristischer Sicht geradezu provoziert: Die Sanktion wegen der fahrlässigen Einnahme einer Gly-Coramin-Lutschtablette wird vom Redaktionsleiter der Zeitschrift als zu hart und nicht verschuldens-adäquat qualifiziert.

Das neue Heft «Causa Sport» wartet mit einer Fülle hoch-interessanter Aufsätze auf (so u.a. zum Arbeitsrecht von Sportlerinnen und Sportlern, zur «Kronzeugenreglung» im deutschen Anti-Doping-Gesetz, zu europarechtlichen Themen, usw.). Ebenso werden auch im neuen Heft diverse Entscheide aus der Praxis von Gerichten publiziert und kommentiert).

«Causa Sport» kann als Einzelheft oder im Abonnement wie folgt bestellt werden:

Monika Frey : +41 (0)43 843 00 03; monika.frey@sport-science-scherrer.com

Integritätsschutz im Sport aktueller denn je

Photo by Markus Spiske on Pexels.com

(causasportnews / red. / 12. September 2021) Obwohl das Thema nicht mehr im Vordergrund steht, ist es dennoch allgegenwärtig: Spielmanipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten. Ein Vorgang aus dem deutschen Fussball zeigt, dass Manipulateure immer noch entsprechend aktiv sind, wie aus dem Umfeld des ehemaligen Bundesligisten Energie Cottbus, nun in der Regionalliga spielend, bekannt wurde. Spieler hatten Angebote über Instagram erhalten, die auf dubiose Weise dazu aufgefordert wurden, gegen 100 000 Euro bei Spielmanipulationen mitzuwirken. Akteure unterrichteten die Klubführung über die «unmoralischen» Angebote; diese entschloss sich, die zuständigen Fussballbehörden sowie die Öffentlichkeit zu informieren. Selbstverständlich blieb es in Cottbus beim Versuch. Der Vorgang wird derzeit untersucht. Er zeigt jedoch, dass Manipulationen im Sport im Allgemeinen und insbesondere im Fussball im Zusammenhang mit Sportwetten immer noch eine grosse Gefahr für die Integrität des Sports darstellen. Bezeichnenderweise betraf der neuste, bekannt gewordene Manipulationsversuch eine wenig beachtete Regionalliga (konkret die Regionalliga Nordost). Klar, dass es im Rahmen eines WM-Spiels oder eines Champions League-Finals nie zu einer Spielmanipulation kommen würde; diese Spiele stehen zu stark im unmittelbaren und mittelbaren (TV) Publikums-Fokus.

Die Bekämpfung von Sportmanipulationen auf allen Ebenen des Sportes ist wohl ein permanenter Kampf, auch wenn in letzter Zeit kaum mehr entsprechende Vorfälle bekannt geworden sind. Das bedeutet allerding auch nicht, dass Manipulationen oder Versuche hierzu immer aufgedeckt oder bekannt werden. Im Umfeld des Sportes dürfte es mehr Manipulationen geben als vermutet. Wie sagte es einst Franz Beckenbauer in seiner typischen Art allgemein: «Bschissen worden is immer». Seit dem «Fall Robert Hoyzer» (2005) bilden Manipulationen des Sportes im Zusammenhang mit Sportwetten ein neuartiges Phänomen – vor allem den «neuen Medien» und dem Sportwetten-Business sei Dank. Das bedeutet zugleich, dass der Schutz der Integrität des Sports von permanenter, zentraler Bedeutung ist und der Kampf hierfür mit Entschlossenheit geführt werden muss. Oder, wie es der aktuell FIFA-Präsident Gianni Infantino einmal fast resignierend, aber folgerichtig, bilanzierte: «Wenn vor dem Spiel bekannt wird, wie es ausgeht, ist sein Wert gleich null». Und damit ist es natürlich wertlos geworden, ebenfalls in pekuniärer, und nicht nur in sportlicher Hinsicht, hat er wohl gemeint.

Fussball: Am Schluss war «Corona» wie weggeblasen

Photo by Nataliya Vaitkevich on Pexels.com

(causasportnews / red. / 7. September 2021) «Corona» ist im Sport nach wie vor allgegenwärtig. Nach den beiden grossen Sport-Anlässen in diesem Sommer, der Fussball-Europameisterschaft sowie der  Olympischen Sommerspiele in Tokio, Veranstaltungen, die in mehr oder weniger kompakten und wenig durchlässigen «Blasen» stattfanden, hat sich in letzter Zeit trotz steigender Infektionszahlen die Lage geändert. Auch der Sport hat mit «COVID-19» irgendwie zu leben gelernt. Das Thema «Impfen» steht dabei im Vordergrund, und das Volk soll derzeit motiviert werden, sich impfen zu lassen. Für Pro Impf-Bestrebungen werden Motivations-Spritzen aller Art (ein)gesetzt. Thüringer Würste werden als Köder ebenso ausgeworfen wie Natural-Geschenke aller Art und Geldprämien. Vor allem werden auch Sportlerinnen und Sportler in Motivations-Kampagnen für’s Impfen involviert, wobei, neben den überzeugten Impf-Willigen, die einen nicht wollen und die andern nicht können. Somit wären wir beim Fussball angelengt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Schweizer Nationalmannschaft angefragt, ob sie für eine Pro-Impf-Kampagne zur Verfügung stehen würde. «Jein», hiess es in einer ersten Stellungnahme aus dem Nationalmannschafts-Hauptquartier in Bern. Im Prinzip würden die Fussballer zur Verfügung stehen, doch sei dies nur im Rahmen einer bezahlten (Werbe)-Aktion denkbar. Womit die Diskussionen um Geld, Geist und Moral entfacht waren. Während die Diskussionen um das Thema, ob die hochbezahlten Kicker für eine (bezahlte) Impf-Werbeaktion zur Verfügung stehen sollten, in den Medien und an den wieder besser zugänglichen Stammtischen tobten, half «Kommissar Zufall», um den gordischen Knoten zu durchschlagen. Bekannt ist, dass nicht alle Kaderspieler des Schweizer Nationalteams «impfwillig» sind, bzw. gehören diese teils zu den Impf-Gegnern. So der Captain der helvetischen Kicker, Granit Xhaka – sein Vorname hat allerdings nur ansatzweise mit seinen Charaktereigenschaften zu tun. Noch tobte die Auseinandersetzung um die Involvierung der Nationalmannschaft im Rahmen der besagten Pro-Impf-Kampagne, als bekannt wurde, dass eben dieser Impf-Verweigerer Granit Xhaka zweimal positiv auf das «Corona»-Virus getestet wurde. So war dann auch diese Diskussion um eine Kampagnen-Partnerschaft mit dem Nationalteam mit einem Schlag beendet. Zum WM-Qualifikationsspiel der Schweiz gegen Italien traten die Eidgenossen mit einer gegenüber dem Europameisterschafts-Turnier stark veränderten Mannschaft an. Und siehe da, auch ohne Granit Xhaka knüpften die Schweizer an die grandiosen Leistungen der Fussball-Europameisterschaft an, als immerhin Weltmeister Frankreich aus dem Turnier gespielt wurde. Gegen den frisch gebackenen Europameister Italien resultierte ein herausragendes 0:0; Torhüter Yann Sommer, der einen Penalty der Italiener unschädlich machte, und seine Kollegen sorgten dafür, dass auf einmal nur noch der Sport im Zentrum des Interesses stand. «Les absents ont toujours tort» (die Abwesenden haben immer Unrecht), mussten sich Granit Xhaka und Gesinnungsgenossen wohl eingestehen. Das Thema «Impf-Verweigerung» und überhaupt «Corona» war plötzlich inexistent geworden; die erneut dramatisch werdende Pandemie quasi wie weggeblasen dank der überzeugenden Leistung der Schweizer Fussballer gegen Italien. Klar, der Sport findet derzeit kaum mehr in «Blasen» statt – der Kampf gegen das Virus ist aufgegeben worden, und man hat mit ihm zu leben gelernt, sich mit ihm arrangiert…

(mehr zu diesem Thema in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport», 2/2021, www.causasport.org, «Vom ‘Bubble’-Sport ins Sport-Chaos»)

Weitere, juristische Schritte im «FIFA-Komplex»

Home of FIFA, Zürich
© Ed Coyle

(causasportnews / red. / 5. September 2021) Gegen den Ex-Ermittler des Bundes im «FIFA-Komplex», Dr. Stefan Keller, soll nun selber ermittelt werden. Dem ehemaligen, ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, der im Frühjahr nach nur wenigen Monaten im Amt, aufgab und abtrat, wird gemäss Medienberichten vorgeworfen, Amtsgeheimnisverletzungen begangen zu haben. Der Jurist aus der Innerschweiz sollte vor allem die sog. nicht protokollierten «Geheimtreffen», an denen der ehemalige Bundesanwalt Michael Lauber und FIFA-Präsident Gianni Infantino und teils weitere Personen teilnahmen, untersuchen. Der 51jährige Jurist aus dem Kanton Obwalden nahm seine Arbeit vor etwas mehr als einem Jahr engagiert und vielversprechend zielstrebig auf. Bald einmal wurde ihm allerdings seine Schwatzhaftigkeit zum Verhängnis, die ihn jetzt nochmals einzuholen scheint. Er sprach zuweilen mehr als erlaubt; nach seinem Abgang übte er zudem beissende Kritik am Bundesstrafgericht und am Schweizer Justizsystem, die ihn für die «geschlossene Gesellschaft» der Juristinnen und Juristen unmöglich machte. Das Fass zum Überlaufen brachte offensichtlich ein Beitrag in einer juristischen Fachzeitschrift. In dieser ist er wie folgt zitiert worden: «Am Bundesstrafgericht laufen mehrere Verfahren in dieser Sache. Infantino will genau wissen, wer meine Hilfspersonen sind». Damit hatte der Sonderermittler in der «Causa FIFA» Vorgänge öffentlich gemacht, bezüglich derer er offensichtlich zur Geheimhaltung verpflichtet war. Das soll nun gemäss der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft Folgen haben. Ein ausserordentlicher Staatsanwaltschaft wird in einem ersten Schritt die Aufhebung der Immunität von Stefan Keller durch das Schweizer Parlament erwirken; sobald dies geschehen ist, kann gegen den ehemaligen Ermittler wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 des Strafgesetzbuches, StGB) ermittelt werden. Brisant ist, dass die Anträge zur Strafverfolgung gegen den Juristen von der gleichen Behörde veranlasst worden sind, die im Sommer 2020 Stefan Keller ins Amt gehievt hat.

Für den ehemaligen, ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, gilt die Unschuldsvermutung.