Archiv für den Monat Februar 2021

Auf den Mann oder auf die Frau gespielt

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(causasportnews / red. / 27. Februar 2021) Die «neuen Medien» haben der Menschheit ungeahnte, neue Möglichkeiten der Information und Kommunikation eröffnet. Alles begann mit dem «Handy», eine Erscheinungsform moderner Begegnung, die wieder einmal in Anlehnung an «Loriot», mit bürgerlichem Namen Vicco von Bülow, vom Nutzen her auch etwa so qualifiziert werden könnte: «Ein Leben ohne Handy ist zwar möglich – aber sinnlos». Über die ratio moderner Kommunikationsmittel im Allgemeinen lässt es sich trefflich streiten. Unbestritten ist allerding, dass diese neue, schöne Kommunikationswelt erstens kaum mehr in ordentlichen und geordneten Bahnen verläuft, sondern regel(un)recht aus dem Ruder läuft. Eine Neuauflag des Zauberlehrlings also, der nicht mehr beherrschen kann, was er entfesselt hat.

Vor allem lässt diese neue Welt Hemmschwellen sinken und die Umgangsformen zwischen den Menschen niveaulos werden und verrohen. Dies wird vom Umstand begünstigt, dass mit den neuen Medien Kommunikationsmittel und -möglichkeiten für jedermann (und jede Frau) geschaffen werden. Wer sich noch vor wenigen Jahren über eine gewählte, korrekte und stilvolle Sprache auszuweisen hatte, falls er mit seiner Meinung in den konventionellen Medien publiziert werden wollte, kann heute auf den digitalen Kanälen und mit Hilfe der neuen Medin wild zuschlagen, beschimpfen, diffamieren und so richtig die «Sau» rauslassen. Die neuen Medien bilden eine Form der Perpetuierung des klassischen «Stammtisches». Der erste US-Twitter-Präsident hat es vorgelebt. Es kommt hinzu, dass das Mitteilungsbedürfnis der Menschen heute ins Unermessliche gestiegen ist. Man will um jeden Preis wahrgenommen werden – auch im privaten Umfeld. Das gilt ebenfalls für Personen des öffentlichen Lebens, an ihrem Leben soll ausserhalb von Bühne und Sportplatz teilgenommen werden. Dass Franck Ribéry in Dubai ein «Gold-Steak» verzehrt hat, sollte schliesslich die ganze Welt erfahren (Causa Sport 1/2019, 112). Die neuen Medien bilden neue Marketingkanäle für Berühmtheiten jeglicher Provenienz – auch wenn der «Schuss» dabei oft nach hinten losgeht und die Protagonisten für aus der Privatsphäre Kommuniziertes Schelte und Beschimpfungen zu gewärtigen haben (wie eben vor zwei Jahren Franck Ribéry) statt Applaus und Lob. Oft aus purer Dummheit wird noch Dümmlicheres und Unnötigeres kommuniziert, dies in der Erwartung, vom «tumben» Volk dafür beklatscht zu werden. «Promis» und Menschen, die sich auf diese Weise einen Stellenwert erkämpfen wollen, verkennen oft auch eine Eigenheit des Volkes: Neid und Missgunst. Das Thema der «Influencer/innen» sei an dieser Stelle einmal aussen vorgelassen.

Die nächste Eskalationsstufe in dieser Entwicklung bilden die zunehmenden Beschimpfungen, Bedrohungen, Schmähungen und Diffamierungen. Wer etwa als Athlet/in den sozialen Netzwerken unterwegs ist, provoziert einiges. So wird dann als Reaktion zwangsläufig immer mehr auf den Mann (oder auf die Frau) gespielt. «Cyber-Mobbing» nennt sich das; eine Tendenz, die sich durch das Verhalten der belasteten und frustrierten Mitmenschen im «Corona»-Zeitalter zuspitzt. Nun gelangen Spitzensportler/innen an die Öffentlichkeit und verlangen Mässigung derer, welche sich im Netz austoben. So beklagt sich der Deutsche Fussballspieler Toni Kroos: «Cyber-Mobbing ist kein Kavaliersdelikt». Sein Agent, Volker Struth, fordert öffentlich, dass der Staat nun für Disziplin im Netz sorgen solle. Am Schluss soll es derzeit immer der Staat richten. Vielleicht wäre es jedoch angesagt, die neuen Medien etwas defensiver zu nutzen; was kümmern uns Privat-, Urlaubs- und Party-Fotos dekadenter Sportler/innen?

Explodierende und explosive Fussballspieler-Saläre

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(causasportnews / red. / 26. Februar 2021) Obwohl der organisierte Sport trotz «Corona» einigermassen geordnet und kalkuliert stattfinden kann, wenn auch in «Blasen» und durchwegs unter Ausschluss der unmittelbaren Publikums-Öffentlichkeit, sorgen dessen Randerscheinungen immer wieder für Schlagzeilen. Dazu gehören die Saläre der Fussballspieler. Vor allem natürlich die Entschädigungen der Millionäre in kurzen Hosen, die sich in der Krise generell wenig solidarisch zeigen und vor allem auf ihre eigenen, pekuniären Vorteile bedacht sind. Aktuelles Beispiel hierfür ist der Super-Star des FC Barcelona, Lionel Messi. Der Argentinier in den Diensten der Katalonen ist für den FC Barcelona etwa die halbe Miete wert – auf dem Spielfeld und im Rahmen der Vermarktung des Klubs. Dafür streicht der kleine Argentinier mit dem grossem Fussballerherz ein erkleckliches Salär ein, wie kürzlich bekannt geworden ist; ein Faktum, dass die Diskussion um horrende, immer noch explodierende Fussballer-Saläre befeuert hat. Seit der Saison 2017/18 und bis zum Vertragsende am 30. Juni dieses Jahres wird Lionel Messi für seine Dienste im Solde des FC Barcelona ungefähr 555 Millionen Euro brutto eingestrichen haben. Das macht ein Salär von über 200 000 Euro pro Tag aus. Die Zahlen wurden aufgrund von Indiskretionen bekannt und werden seit Tagen vor allem von Medien insbesondere in Spanien seziert. Dabei wird u.a. darauf hingewiesen, dass Lionel Messi das Geld, das er einstreicht und wie eine schwäbische Hausfrau verwaltet (für Grosszügigkeit ist der Top-Star im Barcelona-Ensemble nicht bekannt), nicht stiehlt, sondern es redlich verdient. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass ein Aspekt nicht zu verkennen sei: Den Arbeitgeber des Spielers, den FC Barcelona, drücken im Moment Verbindlichkeiten von mehr als einer Milliarde Euro. Es kommt hinzu, dass der Klub ein paar weitere Grossverdiener unter Vertrag hat und selbst auf der Ersatzbank jeweils ein paar hundert Millionen Euro an Fussballer-Marktwert untätig herumsitzen. Trotz «Corona» und der für den Sport dadurch verbundenen Restriktionen werden die Spielersaläre im Top-Segment weiter ansteigen. Der FC Barcelona ist hierfür nur ein Beispiel. Die Entschädigungen für Lionel Messi gelten in der katalanischen Metropole letztlich als Investition.

Im Zusammenhang mit den immer noch hohen Salären bei den Fussball-Professionals ist die vor allem juristische Diskussion um die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts als Schutzrecht für Fussball-Millionäre neu belebt worden. Dabei ist es eher von untergeordneter Bedeutung, dass im organisierten Fussball weltweit befristete, meist mehrjährige, Arbeitsverträge abgeschlossen werden (in der Regel vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres). Vor allem Arbeitsrechtler, vorwiegend aus der linken Ecke, verneinen die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts auf Top-Verdiener tendenziell. Ihrer Meinung nach soll das Arbeitsrecht auf Spitzenverdiener im Sport nur (noch) eingeschränkt zur Anwendung kommen. Das alles entscheidende Kriterium bezüglich der Anwendbarkeit oder Nicht-Anwendbarkeit des Arbeitsrechts im Top-Sport, nicht nur im Fussball, wären dann die Salärhöhen. Allerdings müssten dann wohl ebenso auch die Entschädigungen von sog. Top-Managern in diversen Branchen im Rahmen von Arbeitsverträgen hinterfragt werden. Das Thema ist auf jeden Fall einigermassen explosiv. Nicht nur bezüglich der explodierenden Spieler-Saläre, sondern allgemein.

Mehr zu diesem Thema vgl. aktuell in der Dissertation von Alexander Wagner, Die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts auf Spitzenverdiener, Verlag Duncker & Humblot, Berlin, 2019; zudem sei auf die Besprechung der Arbeit in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport» 1/2021 hingewiesen (www.causasport.org).

Weltfussballverband will Spieleragenten an die kurze Leine nehmen

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(causasportnews / red. / 23. Februar 2021) Seit der organisierte Fussball zum Business für viele wurde, ist er vor allem den Verbänden, insbesondere dem Weltfussballverband FIFA, ein Dorn im Auge. Nicht alle Fussballtransfers werfen zwar für die involvierten Agenten teils horrende Beträge ab, aber diese Vermittler und Berater, wie sie gemeinhin auch genannt werden, haben den Ruf, sich am Fussball oft geradezu dreist und rücksichtslos zu bereichern. So sieht es zumindest die FIFA, welche den Kampf gegen die Agenten seit Jahrzehnten auf besondere Weise führt: Mit Regularien, welche diese «Parasiten des Fussballs» (Verbandsterminus) in ihren Begehrlichkeiten und Möglichkeiten einschränken sollen. Zwar sind die Berater und Vermittler im Fussball-Business nicht mehr wegzudenken, und kaum ein transferwilliger Fussballspieler setzt sich mit einem neuen, potentiellen Arbeitgeber (Klub) alleine an den Verhandlungstisch. Obwohl die Agenten für die FIFA eine «quantité négliegeable» darstellen, sind sie verpönt, weil ihre Honorare und Entschädigungen dem Geldkreislauf des organisierten Fussballs entzogen werden. Es kommt noch hinzu, dass Spieler zwar einen Agenten z.B. mit Transferverhandlungen beauftragen, dieser dann aber vom übernahmewilligen Klub entschädigt wird (oder gleich auch noch vom abgebenden Klub) – und nicht vom Spieler (als Auftraggeber).

Seit Jahrzehnten versucht die FIFA, das Spieleragentengewerbe unter Kontrolle zu bekommen; der Verband hat aber längst eingesehen, dass dieser florierende Wirtschaftszweig, in dem jährlich Milliarden umgesetzt werden, im Moment nicht zu eliminieren ist. Wieder einmal wird der Entwurf zu einem (neun) Fussballagenten-Reglement diskutiert. Eine Kommission unter dem Vorsitz des FIFA-Präsidenten hat einen entsprechenden Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Ohne auf Inhaltliches einzugehen, lässt ich zu diesem neusten Anti-Agenten-Projekt der FIFA grundsätzlich sagen: Es wird einmal mehr ein «Papiertiger» werden! Generell ist nämlich festzuhalten, dass die Regulierung eines Gewerbes durch einen privaten Verein (die FIFA ist ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) nicht greifen kann. Vor allem sind die Agenten dem Regelwerk und allfälligen Sanktionen durch den Weltfussballverband nicht unterworfen. So wird denn von der FIFA-Zentrale in Zürich aus versucht, den Druck auf die Spieleragenten über die den FIFA-Satzungen Unterstellte zu erzeugen, nämlich über die Fussballspieler und die Klubs. Dass es auch bei dieser aktuellen Auflage der erneuten Revision einer Spieleragentenreglung zu einem «Hornberger Schiessen» kommen wird, ist evident. 2002 hat die FIFA juristische Morgenluft gewittert, als die Deutsche Stephanie Jungheim in ihrer Dissertion zum Schluss gekommen war, die FIFA (als privater) Verein sei zur weltweiten Reglung des Spieleragenten-Geschäftes befugt (Stephanie Jungheim, Berufsregelungen des Weltfussballverbandes für Spielervermittler, Verlag Duncker & Humblot, Berlin, 2002). Die engagierte Autorin sah sich in der Folge weitgehend widerlegt, von Wissenschaftlern, nationalen und internationalen Gerichten, von Kartellbehörden, von der EU-Kommission, usw. Dass die FIFA diesen Markt reguliert, bzw. diesen (erneut) regulieren will, ist nichts weiter als eine originelle Theorie. Dass dabei die beiden Vertragstypen Spielervermittlung und Spielermanagement vermischt werden, ist nur eine Randnotiz wert (hierzu insbesondere immer noch Urs Scherrer, Sportlervermittlung & Sportlermanagement, Verlag Stämpfli, Bern, 2003).

Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, um das Scheitern auch der neusten FIFA-Reform zur Regulierung, Eindämmung und zielgerichteten Eliminierung des Agentengewerbes im Fussball zu prognostizieren. Dass ein Agent anlässlich eines Fussballer-Transfers gerade mal 50 Millionen Schweizer Franken verdient (wie der Berater Mino Raiola anlässlich des Klubwechsels von Paul Pogba von Juventus Turin zu Manchester United) mag zwar eigenartig berühren, wird aber auch künftig durch Verbandsvorgaben nicht zu verhindern sein. Sowenig, wie Super-Profite von Managern und Unternehmern der Vergangenheit angehören werden. Auch die Spielersaläre stehen immer wieder zur Diskussion. Der Sturm darüber, dass Lionel Messi in Barcelona derzeit pro Tag über 200 000 Euro verdient, wie kürzlich bekannt wurde, entpuppte sich letztlich als laues Protest-Lüftchen.

Skurriles um einen Doping-Vorgang

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(causasportnews / red. / 22. Februar 2021) Es gab sie immer wieder, die Skurrilitäten um Doping-Vorgänge. Und natürlich Verschwörungstheorien. Da sollte einmal eine Zahnpasta an einem positiven Doping-Befund schuld gewesen sein (wie im «Fall Dieter Baumann»), dann wurden positive Doping-Proben auf exzessiven Lamm- oder Rindfleischkonsum zurückgeführt. Oder es war ein Masseur, welcher dem Radprofessional eine testosteronhaltige Crème einmassiert hatte. Gängige Erklärungen nach positiven Doping-Auswertungen waren auch der Konsum dubioser, chemischer Präparate aus China, die Verwendung von problematischen Abführmitteln oder die Einnahme von Substanzen zur Steigerung sexueller Leistungsfähigkeit (die offensichtlich immer wieder mit sportlicher Leistungsfähigkeit gleichgesetzt wurde); oder schlicht ein zu intensives Sexualleben mit entsprechenden (Doping-)Nebenerscheinungen. Der unlängst verstorbene Diego Armando Maradona soll ein Ephedrin-haltiges Mittel gegen eine Erkältung eingenommen haben, usw. Wenn nicht ein Komplott – dann war «es» einfach dumm gelaufen.

Ein spezieller Fall beschäftigt seit ein paar Tagen nicht nur die Sportszene. Kürzlich stellte das Landgericht Bozen das Verfahren gegen den Geher Alex Schwazer wegen Dopingbetrugs ein. Der 36jährige Leichtathlet ist nicht irgendwer, sondern einer der besten seines Fachs. 2008 wurde er in dieser Disziplin in Peking Olympiasieger. 2012 folgte eine vierjährige Sperre wegen Dopingvergehens (EPO). Am frühen Neujahrsmorgen 2016 (!) gab der Italiener eine weitere Dopingprobe ab, bzw. wurde von Kontrolleuren zu Hause dazu angehalten, eine Urinprobe abzugeben, was dann auch geschah. Gegen die danach ausgefällte achtjährige Sperre nach dem positiven Dopingbefund kämpft er seither an; gegen ihn lief bis vor kurzem auch ein Verfahren durch die italienische Justiz wegen Sportbetrugs. Der Athlet wandte gegen die in den frühen Morgenstunden des Neujahrstags 2016 entnommene Dopingprobe umgehend ein, dass er einem Komplott zum Opfer gefallen sei. In der Tat mutet es sonderbar an, dass die Probe in der Nacht von Silvester 2015 auf Neujahr 2016 vorgenommen wurde. Alex Schwazer und sein Trainer prangerten stets die Heuchelei seitens der Verbände und Anti-Doping-Behörden an und schufen sich deshalb in der Szene nicht gerade viele Freunde. Dass der Athlet bei der Dopingprobe 2016 hereingelegt worden sei, ist auch für die italienische Justiz nicht abwegig. Die Strafjustiz erachtet es vielmehr als wahrscheinlich, dass der Geher ungerechtfertigterweise in den Fokus der Dopingfahnder geraten und die Dopingprobe manipuliert worden sei. Es gebe Hinweise darauf, dass diese in der Tat nachträglich, in Stuttgart oder in Köln, verändert worden sei. Sonderbar war nämlich, dass die Urinprobe im Verlaufe des Prozedere eine Ortsmarke trug, was unüblich ist und gegen die Vorgaben der Anonymität verstiess. Erst wurde die Dopingprobe nach dem Neujahrsmorgen 2016 als negativ gewertet, später, als die Identität des Athleten bekannt wurde, (in Köln) plötzlich positiv. Mehr als peinlich ist der Vorgang für die World Anti Doping Agency (WADA) und weitere Sanktionsbehörden des organisierten Sports. Sie schreien nun nach der Einstellung des Verfahrens gegen den Geher durch die italienische Justiz in Bozen Zeter und Mordio und drohen mit Klagen gegen was und wen auch immer. Das juristische Hickhack um den «Fall Alex Schwazer» wird trotz dieser Verfahrenseinstellung durch die Justiz in Oberitalien wohl noch anhalten, derweil sich der Athlet auf die Olympischen Spiele diesen Sommer in Tokio vorbereitet – falls sie denn überhaupt stattfinden werden.

Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit Doping im Sport machen immer wieder die Runde; und auch die abenteuerlichsten Erklärungen werden ebenso dann und wann zum Besten gegeben, wenn es gilt, sich (als Athletin oder Athlet) von Dopingvorwürfen reinzuwaschen. In der «Causa Alex Schwazer» wird das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Je nachdem wird der skurrile Vorgang unter die Rubrik «Pleiten, Pech und Pannen» (seitens der Sport-Sanktionsbehörden) zu subsumieren sein. Oder unter «Verschwörung», «Rache» oder was auch sonst immer.

Hauptsache Geld

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(causasportnews / red. / 18. Februar 2021) Was wäre der Weltfussballverband FIFA ohne die alle vier Jahre stattfindende Weltmeisterschaftsendrunde der Männer? Was der Europäische Fussballverband UEFA ohne die Goldesel Champions League und Europa League? Es wären wohl zwei einfache Vereine, die in bescheidenen Mietobjekten hausen müssten, und nicht so, wie die FIFA im eigenen Fussball-Tempel am Zürcher Sonnenberg und die UEFA in einem Glaspalast in Nyon an bester Lage am Genfersee.

Deshalb wird im Moment unter dem Einfluss von COVID-19 und allen Mutationen alles getan, um in Europa die Geldmaschinen «Champions League» und «Euro League» am Leben zu erhalten. Die umfassend-globalen Fussballer verfügen über ein wenig mehr Zeit, bis die nächste WM-Endrunde im kommenden Winter in Katar über die Bühne bzw. den Kunstrasen gehen soll. Das führt im Zeitalter von «Corona» auch zu Absurditäten, welche im Moment zwar weitgehend goutiert werden, aber mittel- und langfristig zum Bumerang werden könnten. Das Motto «Hauptsache Geld» ist durchaus geeignet, das so gehandhabte «Produkt Fussball» künftig zu entwerten. Aber wer schaut im organisierten Fussball schon in die Zukunft, wenn mit dem aktuell vorhandenen Geld möglichst schöne Begleitklänge zur biederen Fussballkost ertönen sollen? Ohne den europäischen Fussball marschieren die Klubs, die kontinental mitspielen dürfen, innert kürzester Zeit am Bettelstab. Immerhin hat der FC Liverpool für den Gewinn der letzten Champions League von der UEFA mehr als 100 Millionen Euro kassiert.

Glücklicherweise findet der Fussball derzeit weitgehend ohne Zuschauer statt. Und da «Corona» zwar pandemische Ausmasse angenommen hat, jedoch national bekämpft wird, bzw. bekämpft werden sollte, kommt den internationalen Wettbewerben der UEFA das nationale Krisen-Element entgegen. Die UEFA zwingt ihre Klubs, die Heimspiele, je nach allgemeiner Pandemie-Lage, auch fernab von zu Hause auszutragen. Dabei müssen unter Umständen tausende von Kilometern geflogen werden. Liverpool reist nach Budapest statt nach Leipzig, Benfica Lissabon spielt gegen Arsenal London in Rom, und Molde aus Norwegen trägt sein Heimspiel gegen Hoffenheim in Villarreal aus. Fussball-Internationalität pur also mit nationalen Eigenheiten bei unterschiedlichen «Corona»-Lagen in den verschiedenen Ländern. Das funktioniert alles bestens, solange die Zuschauer vom Spielbetrieb ausgeschlossen bleiben. Wo gespielt wird, ist egal. Hauptsache, die TV-Übertragungen können stattfinden. Der Ausschluss der oft problematischen Zuschauer, insbesondere der «Hooligans», hat auch Vorteile und drückt die gewaltigen Kosten für die Sicherheit in den Stadien und drum herum. Da wird die rasante Mobilität, die es an sich bei der Bekämpfung von «Corona» einzudämmen gilt, schnell einmal zur erlaubten Ausnahme – welche eben die berühmte Regel bestätigt. Die Devise: «Ja nicht reisen!», gilt im Spitzensport selbstverständlich nicht. Der Fussball darf sich schon ein wenig eines Sonderstatus’ erfreuen. Die vor kurzem von Fussball-Funktionären geforderte Sonderbehandlung von Fussballspielern bei den «Corona»-Schutzimpfungen löste allerdings einen Sturm der Empörung aus. Die Impfung kam für den Spieler des FC Bayern München, Thomas Müller, eh zu spät. In Katar fing das Münchner Sportidol vor dem Final zur Klub-Weltmeisterschaft die Infektion ein; wenigstens beim individuellen Rücktransport im Privatflieger funktionierte die Sonderbehandlung des Sportes dann glücklicherweise wieder (vgl. auch causasportnews vom 15. Februar 2021).

Nach heutiger Einschätzung steht der Austragung der Europameisterschaft an elf oder zwölf Standorten in Europa im Juni/Juli nichts mehr im Wege. Die Ausschliessung des «Stör- und Belastungsfaktors Zuschauer» erleichtert vieles. Die Erträge aus einer Europameisterschaft sind für die UEFA (und ihre Klubs) geradezu so wichtig wie die Impfung gegen das Virus, mit der man die Pandemie glaubt total bekämpfen zu können. Schön wäre es – nicht nur für den Sport, der dann allerdings der Sonderbehandlung verlustig gehen würde.

Eine Geschichte, die «Corona» schrieb

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(causasportnews / red. / 15. Februar 2021) Nebst allem Negativem im Zusammenhang mit «Corona» gibt es durchaus auch Amüsantes am Rande der Pandemie zu vermelden. Etwa die Reisegeschichte des FC Bayern-München – fürwahr eine Menschenrechtsverletzung an den fussballerischen Aushängeschildern Deutschlands. Oder eine Geschichte zum Nachdenken?

Nach dem 1:0-Sieg bei Hertha BSC in der Bundeshauptstadt wollten die Bayern-Stars noch in der Nacht von Berlin nach Doha fliegen, um im Fussball-WM-Austragungsland 2022 den letzten Titel der Saison 2020 zu holen: Denjenigen eines Klub-Weltmeisters 2020. Das ist dann auch gelungen. In der neusten Ausgabe des «Spiegels» (7/2021) bringt es das Nachrichten-Magazin bezüglich des sportlichen Wertes des Klub-Turniers, das üblicherweise jeweils im Dezember stattfindet und heuer wegen «Corona» auf den Februar verschoben werden musste, auf den Punkt: Der sportliche Wert der Klub WM sei «mit der Stadtmeisterschaft von Elmshorn vergleichbar und deren alleiniger Reiz» seien die vielen Millionen, die der Trip einbringe (zur Erörterung: Elmshorn ist eine Stadt in Schleswig – Holstein mit knapp 50 000 Einwohnern). Trotzdem wollten die Bayern den Sieg an diesem Turnier, das vor Jahren vom ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter inszeniert worden war, um ihm in der Vorweihnachtszeit jeweils etwas Abwechslung zu verschaffen. Und die Bayern taten alles auch für diesen Sieg, ebenfalls in logistischer Hinsicht. Dass Planung und Realität zwei verschiedene Dinge sind, musste die Mannschaft aus München plus Staff am Berliner Flughafen BER erfahren. Nach dem Abend-Spiel gegen Hertha hatten es die Bayern offenbar nicht mehr so eilig und kamen (zu) spät am Flughafen an. Die Bitte um Starterlaubnis für den Flug nach Doha erfolgte drei Minuten nach der Deadline: Um 00:03 statt vor 00:00. Weil im grün-roten Deutschland Nachflugverbote so restriktiv gehandhabt wie Steuerdelikte bestraft werden, blieb der Rekordmeister in jener Nacht in der Hauptstadt am Boden. Die Behörden gaben sich unerbittlich. Auch die Erklärung, dass es sich hier schon nicht einfach um irgendwer handle, sondern um Millionäre in kurzen Hosen und um die wichtigsten Sport-Aushängeschilder Deutschlands, fruchtete nicht. So kam es, dass die Bayern erst nach knapp sieben Stunden auf dem Flugplatz in Berlin in Richtung Katar abhoben. Die Spieler schienen sich deswegen weniger enerviert zu haben als die Bayern-Exponenten Karl-Heinz Rummenigge und Uli Hoeness, die es eigentlich wissen sollten, dass Pünktlichkeit im Fluggeschäft genau so wichtig ist wie ein Torerfolg, über den schon auch einmal drei Zentimeter entscheiden können. Der nicht gerade als Meister der tiefschürfenden Denk-Analytik bekannte Funktionär Karl-Heinz Rummenigge und der an sich an formelle Genauigkeiten gewohnte Uli Hoeness wüteten wie die Berseker und suchten die Fehler für die selbstverschuldete Verspätung bei allen – nur nicht bei sich selber. Wieder einmal frei nach dem Motto: Lob der Schuldigen – Tadel der Unschuldigen. Es sei eine Zumutung für die Spieler, sich soviele Stunden nachts im Flughafengelände aufhalten zu müssen; ja eben, das sei an sich geradezu ein krasser Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Spieler nahmen das alles relativ gelassen hin; ob sie wo an ihren Geräten herummachen, ist für sie eigentlich ziemlich irrelevant.- Aber die Schimpf-Tiraden der Bayern-Funktionäre brachten Deutschland in Aufruhr. In «Corona»-Zeiten Derartiges erleben zu müssen, war nun doch schlimmer als jedes Sakrileg. Trotz dieses Frevels am Fussball durch engstirnige Behörden konnte der Klub das gesteckte Ziel in Katar locker erreichen. Der letzte Pokal, den es im Fussballjahr 2020 noch zu erringen gab, wurde souverän gewonnen. Wenigstens verlief dann der Heimflug der siegreichen Helden problemlos. Auch der Solo-Flug von Weltmeister Thomas Müller: Von «Corona» befallen wurde er schon vor dem Spiel von der Mannschaft separiert, schaute sich das Finale der Klub-WM in Quarantäne an und reiste dann im Privatjet zwar einsam, aber sicher nach München zurück. Die Prioritäten in der «Corona»-Zeit waren wieder richtig gesetzt.

Eine Geschichte zum Schmunzeln – oder doch nicht ganz?

Wegen «Corona»: Einbruch des Sportwettenmarktes

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(causasportnews / red. / 11. Februar 2021) Wegen und im Zuge von «Corona» steht das Leben weitgehend still; der Sport findet teils unspektakulär in «Blasen» statt. Nur die digital agierende Glücks- und Geldspielindustrie boomt umso mehr. Das ist eine gemeinhin immer wieder kolportierte Feststellung. Sie entspricht allerdings nicht der Realität. In der Tat verhält es sich, zumindest in einem Teil der Glücksspielbranche, anders: Bei den Sportwetten, in einem heterogenen und differenziert zu betrachtenden Markt. Zahlenmaterial aus Deutschland belegt nämlich, dass die Glücksspielbranche mit Blick auf den Sportwettenbereich nicht zu den Profiteuren der Krise zählt, was der Präsident des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV), Mathias Dahms, soeben bestätigt sowie mit Zahlen des Bundesfinanzministeriums untermauert hat. Von Profiteurentum könne keine Rede sein, stellt er klar. «Das genaue Gegenteil ist der Fall. Während des ersten ‘Lockdowns’ im Frühjahr 2020, als alle europäischen Ligen ihren Spielbetrieb eingestellt hatten, ist der deutsche Sportwettenmarkt 2020 im ersten Halbjahr vollständig zusammengebrochen; im Vergleich zum Vorjahr 2019 im April 2020 um 90 %, im Mai um 75 %, sagt der DSWV-Präsident. Simplifiziert heisst das für den Sportwettenmarkt, in dem in Deutschland 2020 immerhin 7,8 Milliarden umgesetzt und 389 Millionen Euro an Sportwettsteuern an den deutschen Fiskus abgeführt wurden (2019 waren es 9,3 Milliarden Euro Umsatz bei 464 Millionen Euro Steuern): Ohne Sport keine Sportwetten! Erst seit dem wegen der Nachholspieltage besonders sportintensiven Spätsommer 2020 stabilisierten sich die Sportwetten-Umsätze auf dem Niveau des Vorjahres. Dass z.B. «Geisterspiele» in den attraktiven Mannschaftssportarten die Lust der Wettenden negativ beeinträchtigt hätten, lässt sich derzeit nicht belegen. Allerdings könnte sich der Sportwettenmarkt durchaus zurückbilden, falls «Corona» weiterhin und langfristig auf den Sport negativ einwirkt. Je länger der unmittelbare Zuschauer vom Sportgeschehen ausgeschlossen bleibt, desto eher dürfte die Tendenz in die Richtung gehen, dass die Lust der Sportwettenden am Sport nachlässt. Oder im Sinne von Karl Marx könnte wohl festgehalten werden: Je länger «Corona» den Zuschauer vom unmittelbaren Sport fernhält, desto intensiver dürfte die vielleicht länger anhaltende Entfremdung der wettfreudigen Sportbegeisterten vom «Produkt Sport» Tatsache werden. Der wettbegeisterte Konsument kann nämlich durchaus von Sportwetten-Alternativen Gebrauch machen.

Im Bereich der Sportwetten ist jedoch auch zu unterscheiden zwischen dem online-Glücksspiel (online-betting) und dem stationären Sportwettenbetrieb (z.B. in Wettlokalen und Wettbüros). Im letzteren Segment bleibt die Lage angespannt. «Während des derzeitigen ‘Lockdowns’ bleiben bundesweit alle Wettbüros geschlossen oder werden auf den reduzierten Annahmestellenbetrieb zurückgeworfen. Die rund 25’000 Mitarbeitenden befinden sich vorwiegend in Kurzarbeit und fürchten um ihre Arbeitsplätze, die Lokal-Betreiber um ihre unternehmerische Existenz. Viele werden nicht mehr lange durchhalten», beurteilt Mathias Dahms die derzeitige Situation. Die Vermutung, dass sich seit Beginn der Krise immer mehr Wettende in den «Schwarzmarkt», vorwiegend in Asien oder in der Karibik, «flüchten», mag vielerlei Gründe haben. In einem illegalen Markt lässt sich allerdings kein verlässliches Zahlenmaterial eruieren.

Umfrage- und Prognosen-Kultur sowie Vergangenheitsbewältigungen

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(causasportnews / red. / 9. Februar 2021) Das Hauptproblem in der «Corona»-Zeit besteht für viele Menschen darin, die viele, freie Zeit irgendwie totzuschlagen. Für im Homeoffice tätige Menschen ist dies eine besonders schwierige Zeit. Oft wissen sie nicht, was sie den ganzen Tag mit der zur Verfügung stehenden Zeit anstellen sollen. Wahrscheinlich ist es kein Zufall, dass im Moment Umfragen, Analysen, Studien, Erhebungen, Gutachten, Prognosen, usw. wie Kraut aus dem Boden schiessen. In diesen Segmenten wird zwar auch ausserhalb von «Corona» eine regelrechte «Studien-Industrie» nicht nur am Leben erhalten, sondern geradezu gefördert; das hat sich in der aktuellen Pandemie-Zeit noch akzentuiert. Glücklicherweise feiern wir im Moment in der Schweiz ein spezielles Jubiläum: 50 Jahre Frauenstimmrecht. Das wird derzeit ungefähr so zelebriert, als wäre 1971 ein blutiger Weltkrieg glücklich zu Ende gebracht worden. Das Thema bietet natürlich Stoff für Umfragen aller Art. Dabei ist selbstverständlich nur die Rede von den Rechten, die den Frauen auch heute noch umfassend vorenthalten werden. Die Pflichten bleiben ausgeblendet. Auch dieses «Jubiläum» bietet jedenfalls Stoff für eine durchwegs staatlich finanzierte, meist links beeinflusste Umfrage- und Prognosen-Kultur. Das zur Aktualität.

In dieser Hinsicht kann Vergangenheitsbewältigungen aller Art noch Potential eingeräumt werden. Schon längst vor «Corona» werden Skandale in Organisationen, Unternehmungen, Sportvereinen- und -verbänden aufgearbeitet. Dies, um den Verantwortlichen, welche Missstände nie erkannt oder auch nur ignoriert haben, Satisfaktion zu erteilen – oder sie an den Pranger zu stellen. Es ist dies seit Jahren ein einträgliches Geschäft für Anwaltskanzleien geworden, die beauftragt werden, Licht in nebulöse Vergangenheiten zu bringen. Wie etwa eine grosse Anwaltsfirma in Deutschland, welche vom Deutschen Fussball-Bund (DFB) beauftragt wurde, eine «unabhängige Untersuchung» (sic!) von Vorgängen im Zusammenhang mit der Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland durchzuführen und Bericht zu erstatten. Das wurde mit Inbrunst von mehr als 40 Anwälten an die Hand genommen. Millionen von Euro wurden der beauftragten Kanzlei bezahlt. Ergebnis: Ausser (happigen) «Spesen» nichts (Konkretes) gewesen. Fazit: Der DFB hat wenigstens alles getan, um Licht ins Dunkel zu tragen – seither ist auch diese Vergangenheit bewältigt. Das neuste Beispiel aus dem Sport, mit der Absicht, Transparenz zu schaffen, kommt aus der Schweiz: Im Schweizerischen Turnverein (STV) sollen junge Turnerinnen jahrelang gequält, geschlagen, erniedrigt und psychisch terrorisiert worden sein. Wenigstens standen keine Missbrauchs-Vorwürfe im Vordergrund. Von diesen skandalösen Vorgängen à la «DDR-Sport» hatten Eltern, Erzieher, das private Umfeld der Turnerinnen, Verbandsfunktionäre und Aufsichtsgremien aller Art nichts bemerkt. Deshalb wurde eine Zürcher Anwaltskanzlei gegen teures Geld beauftragt, auch hier «dahinter» zu blicken, also Transparenz zu schaffen. Der Bericht ist da, der STV reingewaschen, weil nichts vertuscht wird und sich eigentlich nur ein paar Einzelpersonen im Verband derart daneben benommen hatten. Ab sofort wird alles gut. Ein «Kulturwandel» im STV ist angesagt. Falls es künftig doch noch zu individuellen Entgleisungen kommen sollte, sorgt eine soeben ins Leben gerufene «Ethik-Kommission» für die entsprechenden Sanktionsgrundlagen. Apropos Ethik-Kommissionen: Eine solche wurde nach den Skandalen um Fussball-Funktionäre auch im Weltfussball installiert. Seither herrscht im globalen, organisierten Sport Zucht und Ordnung; die ewigen Kritiker, welche bezüglich der Ethik-Kommission nur von einem «Feigenblatt» für die Mächtigen und Reichen im Fussball sprachen, wurden längst ins sport-politische Abseits gestellt. Um happige Vorkommnisse kümmern sich bekanntlich sogar die Strafverfolgungsbehörden.

Wie hiess es noch vor Jahren so schön: Wer journalistisch beachtet werden will, muss die FIFA oder die katholische Kirche unter medialen Beschuss nehmen. Die FIFA interessiert kaum mehr jemanden – nicht nur wegen «Corona». Und der katholischen Kirche laufen so oder so die Mitglieder davon. Sie hat aber auch nichts gelernt aus der Vergangenheit, als es um pädosexuelle Geistliche, Missbräuche aller Art und um Unappetitliches im Rahmen dieses Machtkartells ging. So hat der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki gegen happige Honorare Anwälte beauftragt, die Vergangenheit bezüglich angeblicher Missbräuche in der Kölner Diözese zu durchleuchten. Da kam dann wohl zuviel Licht in diese klerikalen Dunkelkammern, so dass sich der Kardinal dazu entschloss, den von den Anwälten erstellten Bericht nicht zu veröffentlichen. Ein Schelm, der Böses denkt. Jedenfalls schwörte der Kirchenmann dem rettenden Gebot der Transparenz ab. Und beauftragte gleich andere, teure Juristen damit, nun abzuklären, ob es gute und vor allem juristische Gründe geben würde, den Anwalts-Befund nicht veröffentlichen zu müssen. Seither wird am Stuhl des Kardinals, dem Vertuschung der Vertuschung vorgeworfen wird, gesägt. Vom Sport könnte die katholische Kirche lernen. Jedenfalls, wie man aus unangenehmen Schlagzeilen kommt.

Gewaltiger Erlös aus einer Sportveranstaltung, die nie stattfand

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(causasportnews / red. / 4. Februar 2021) Was für das Arbeitsrecht seit langer Zeit gilt, wird nun auch bezüglich Sportveranstaltungen zur Geld gewordenen Wirklichkeit: Was gibt es schöneres, als nicht arbeiten zu müssen und doch zu kassieren? (vgl. dazu auch Causa Sport 4/2020, 414 f.). Auf den organisierten Sport gemünzt: Was gibt es schöneres, als eine Sportveranstaltung nicht durchzuführen und trotzdem einen erklecklichen Gewinn einzustreichen? Diese Feststellung gilt selbstverständlich nur für den Sport in der rundum einschränkenden «Corona»-Zeit, die nun immerhin bereits ein gutes Jahr andauert. Auch wenn der Sport teils in Blasen und unter Ausschluss der unmittelbaren Öffentlichkeit stattfindet, gibt es Veranstaltungen, welche der Pandemie zum Opfer fallen – was insbesondere aus sportlicher Sicht durchwegs bedauerlich ist. Traurig mussten die Organisatoren der für 2020 geplanten Eishockey-Weltmeisterschaft in der Schweiz vor einem Jahr bekannt geben, dass der Grossanlass «Corona» zum Opfer fallen würde. Es war für den Organisator des Anlasses, den Schweizer Eishockeyverband (Swiss Ice Hockey Federation), schon bei der Absage der Weltmeisterschaft in der Schweiz rasch klar, dass es keine Verschiebungsmöglichkeit geben würde – anders, als etwa bezüglich der um ein Jahr verschobenen Fussball-Europameisterschaften oder der Olympischen Sommerspiele in Tokio (wobei insbesondere die Durchführung des polysportiven Anlasses in Japan in diesem Jahr auf der Kippe stehen dürfte). Wenn schon kein Sport, dann schon wenigstens keine wirtschaftlichen Einbussen. So versicherten die Organisatoren der Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 den Grossanlass entsprechend und stehen nun wenigstens nach der Absage des Welt-Top-Ereignisses im Eishockey als wirtschaftliche Sieger da. Offenbar wurden insbesondere die Rechte an der Veranstaltung versichert, auch gegen die Folgen einer Pandemie. So wurde in dieser ermüdenden und zermürbenden «Corona»-Zeit wenigstens ein kleines, wirtschaftliches Wunder Tatsache, indem der Schweizer Verband und die Rechte-Vermarktungsagentur Infront mit Sitz in Zug nun insgesamt 13,4 Millionen Schweizer Franken an Versicherungsleistungen für den versicherten Umsatz einkassieren dürfen. Diese Summe wird zwischen Verband und Vermarktungsagentur geteilt werden.  Die Versicherungsprämie von rund 350’000 Schweizer Franken war also gut investiertes Geld. Nur nebenbei sei angemerkt, dass der Internationale Eishockeyverband (IIHF) seine Veranstaltungen schon seit geraumer Zeit auch gegen die Risiken im Zuge von Pandemien versichern lässt. Die Verantwortlichen der «Corona» zum Opfer gefallenen Eishockey-Weltmeisterschaft in der Schweiz haben also unternehmerisch richtig und vor allem weitsichtig agiert und werden nun wenigstens für die finanziellen Einbussen, die bei der Nicht-Austragung eines derartigen Anlasses unvermeidlich sind, entschädigt. Die nun fällige Versicherungssumme darf jedenfalls als schöne Ausfallentschädigung gewertet werden. Auch wenn sich die Zeiten geändert haben, ist in diesem Zusammenhang eine Vergleichszahl von besonderem Interesse: Anlässlich der letzten, durchgeführten Eishockey-Weltmeisterschaft 2009 in der Schweiz resultierte nach Durchführung der Veranstaltung an zwei Standorten ein Gewinn von etwas mehr als drei Millionen Franken. Kein Sport, und trotzdem mehr als viermal soviel wie damals zu kassieren, darf aktuell als ökonomisches Kabinettstück qualifiziert werden. Aber, da im Sport in der Regel eben das Sportliche vor dem Pekuniären kommt, ist die Absage eines solchen Anlasses immer ein bedauerliches Ereignis. Die Schweizer werden wohl versuchen, seitens des Internationalen Verbandes eine Zusage für die Ausrichtung der Eishockey-Weltmeisterschaft 2026 zu erhalten.  COVID-19 wird dann wohl längst Geschichte sein…

Ausser Kraft gesetzte Auf- und Abstiegsregelung vor Gericht

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(causasportnews / red. / 1. Februar 2021) Ein typischer «Pandemie-Prozess» steht gemäss verschiedenen Medienberichten dem Schweizer Sport ins Haus. Von zwei B-Volleyballklubs und mehreren Volleyball-Spielerinnen soll am Regionalgericht Bern-Mittelland erwirkt werden, dass die vom Schweizerischen Volleyball-Dachverband («Swiss Volley») im Zuge von «Corona» beschlossene Regelung bezüglich der Auf- und Abstiege, die es in der laufenden Meisterschaft nicht (mehr) geben soll, ausser Kraft gesetzt wird. Volero Zürich AG und der Volleyballclub Züri Unterland, zwei B-Klubs mit Ambitionen, wollen sich so die Aufstiegsmöglichkeiten in die höchste Spielklasse offen halten. Die beiden Klubs bringen vor, mit Blick auf einen anzuvisierenden Aufstieg seien von Klub- und Spielerinnen-Seite die entsprechenden Vorkehren getroffen und massive Mittel investiert worden. Mit dem Verbandsbeschluss würden nun die aufstiegswilligen und -fähigen Klubs dieser sportlich elementaren Möglichkeit des Aufstiegs beraubt. Mithin sei die verbaute Möglichkeit eines Aufstiegs eine unzulässige Regeländerung während eines laufenden Spiels.

Die «Corona»-Pandemie wirbelt auch den organisierten Sport immer wieder arg durcheinander. Nicht selten stellt sich dabei für Ligen und Verbände insbesondere in Mannschaftssportarten die Frage, ob und wie Meisterschaften überhaupt noch durchgeführt werden können. Unter diesen Vorzeichen ist auch der Beschluss des Volleyballverbandes zu sehen, der es aufgrund der ausserordentlichen Verhältnisse als opportun betrachtete, die satzungsrechtlich vorgesehene Auf- und Abstiegsregelung einstweilen auszusetzen. Die beiden Klubs, gemeinsam als Frauen-Team Volero Züri Unterland agierend, wollen nun am Berner Gericht eine Einstweilige Verfügung erwirken, um sich die «Option Aufstieg» dennoch zu sichern. Über die Erfolgsaussichten dieser rechtlichen Schritte gegen den Verband gehen die Meinungen, wie oft bei derartigen Konstellationen, auseinander. Tendenziell dürfte dem Begehren eher geringe Erfolgschancen eingeräumt werden. Aufgrund der ausserordentlichen Lage sind generell auch ausserordentliche Massnahmen und Entscheide eher begründbar. Der nun auf gerichtlichem Wege attackierte Verbandsentscheid dürfte auch kaum als Änderung der Spielregeln während eines laufenden Spiels qualifiziert werden. Im konkreten Fall kann von einer konventionellen Spielregeländerung so oder so nicht gesprochen werden. Betroffen ist zudem nicht ein Spiel, sondern es geht eher um die Rahmenbedingungen eines Meisterschaftsbetriebes, eines sog. «Mehrstufenspiels». Üblicherweise tritt ein Gericht auf Begehren im Spielregelbereich nicht ein, ausser es seien etwa Persönlichkeitsrechte der Gesuchssteller(innen) betroffen (vgl. dazu etwa den wegweisenden Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts: BGE 120 II 369 ff.). Die Gesuchssteller dürften vor allem mit persönlichkeitsrechtlichen Argumenten versuchen, die Voraussetzungen für einen möglichen Aufstieg zu schaffen.