Archiv für den Monat Mai 2020

Schön „aufgelegt“ für die Schweizer Sportministerin

Bundesrätin Viola Amherd (© www.parlament.ch)

(causasportnews / red. / 29. Mai 2020) Es kam so, wie es „causasportnews“ bereits skizziert hatte: Im Kampf um Moneten, Macht und Mythen rund um das legendäre „Lauberhorn“-Rennen erfolgte gestern eine Einigung im Vermarktungsstreit (causasportnews vom 26. Mai 2020). Seit langer Zeit bekämpfen sich die Organisatoren des Skisport-Klassikers im Berner Oberland und der Fachverband „Swiss Ski“– es ging vor allem um viel Geld. Der Zwist ist von den Wengnener Organisatoren sogar vor den Internationalen Sport-Schiedsgerichtshof „Tribunal Arbitral du Sport“ (TAS) getragen worden. Nun herrscht Einigkeit, alle Streitigkeiten sind vergessen, und alle, die Vertreter von „Swiss Ski“ und die Protagonisten des Wengnener Organisationskomitees, haben sich wieder lieb. Möglich gemacht hat es letztlich die Schweizer Sport- und Verteidigungsministerin Viola Amherd, die zum „Krisengipfel“ nach Bern geladen hatte. Dass der „Friedenspfeife“ weisser Rauch entsteigen würde, war vorauszusehen. Oder wie es die Fussballer sagen würden: „Schön aufgelegt für Viola Amherd“ (jemandem, dem man den Ball „auflegt“, braucht diesen nur noch zu verwerten). Das wurde entsprechend zwecks Gesichtswahrung von den Interessengruppen aus Sport, Sportpolitik, aus der Wirtschaft und anderen Menschen guten Willens vorbereitet, doch die Sportministerin aus dem Kanton Wallis hatte dennoch ihr als Juristin angeeignetes Mediationsgeschick einzubringen. Aber immerhin das. Was genau am „Krisengipfel“ beschlossen worden ist, wurde bis jetzt der Öffentlichkeit vorenthalten; sicher ist, dass die Klage des Organisationskomitees gegen „Swiss Ski“ am TAS zurückgezogen wird. Vermutet wird, dass zwecks „Terrainbereinigung“ auch Mittel der öffentlichen Hand zugesichert worden sind. Getreu der von Joseph Blatter gepflegten Philosophie: „Was man mit Geld regeln kann, soll man so regeln“. Nachdem der Staat im Zuge von „Corona“ kaum mehr Segmente ausmachen kann, über die das Füllhorn sonst noch ausgeschüttet werden könnte, kam die entsprechende Regelung des „Lauberhorn“-Vermarktungszwistes gerade zur richtigen Zeit. Die Einigung von Bern hat unter anderem manifest werden lassen, dass das „Lauberhorn“-Rennen nicht nur ein Sportanlass, sondern ein Kulturgut von helvetischer Bedeutung mit internationaler Ausstrahlung ist.

Matterhorn statt Lauberhorn – oder beides?

© chriscom

(causasportnews / red. / 26. Mai 2020) Es ist, wie es oft im organisierten Sport ist, der weltweit im Fokus steht: Es geht um viel Geld, um Eitelkeiten und um Gesichtsverluste; und frei nach dem Motto: Wenn Du mir meine Sandburg zerstörst, zerstöre ich Deine!

Seit einigen Wochen hält eine Sport-Polit-Groteske nicht nur am (Ski-)Sport Interessierte in Atem. Es geht um das legendäre „Lauberhorn“-Rennen, neben der „Streif“-Abfahrt in Kitzbühel der Höhepunkt eines jeden Ski-Winters. Das Organisationskomitee in Wengen fordert von Swiss-Ski, dem Schweizerischen Dachverband für den Skisport, mehr Geld für die Durchführung der Rennen in Sichtweite der berühmten Eiger-Nordwand. Eine Million Schweizer Franken mehr sollen die Verbandsoberen nach Wengen zahlen, fordern die wackeren Berner am Internationalen Sport-Schiedsgericht (TAS) in Lausanne von Swiss-Ski; der Verband hält die Rechte an den grossen Sponsoring-Paketen und generiert viel Geld für die Verwertung der Medienrechte. Swiss-Ski wirft den Wengener Organisatoren vor, das Marketingpotential rund um die „Lauberhorn“-Rennen nicht optimal auszunützen. Seit langer Zeit wird am TAS um Geld gestritten. Um den Druck auf die Wengener zu erhöhen, haben die Verantwortlichen von Swiss-Ski beim Internationalen Ski-Verband (FIS) beantragt, den Abfahrts-Klassiker aus dem Weltcup-Programm zu kippen. Wintersport ohne das „Lauberhorn“ wäre so etwas wie Angela Merkel mit guter Laune – undenkbar. Zwischenzeitlich ist auch Zermatt in die sich (vermeintlich) abzeichnende Organisations-Lücke gesprungen und hat angekündigt, ein Abfahrtsrennen vom Fusse des Matterhorns bis ins Aostatal zu organisieren und dieses im Weltcup-Kalender etablieren zu wollen. Matterhorn statt Lauberhorn also. Nun bahnt sich im Konflikt eine Lösung an. Auf kommenden Donnerstag hat die Schweizer Sportministerin Viola Amherd die Streitparteien zu einem „Friedensgipfel“ geladen. Doch bereits heute ist nicht mehr daran zu zweifeln, dass es eine Lösung in dieser prestigeträchtigen Angelegenheit geben und das „Lauberhorn“-Rennen weiter im Weltcup-Kalender der FIS figurieren wird. Zum Befreiungsschlag hat eine zugesagte Spende von 300 000 Schweizer Franken einer Privatperson beigetragen. So wird die helvetische Sportministerin aus dem Wallis am Donnerstag die politisch (für sie) nicht unwichtige Wende stolz verkünden können, nämlich, dass das „Lauberhorn“-Rennen gerettet sei. Als Walliserin wird sie sich dann vornehm mit der realistischen Einschätzung zurückhalten, dass bald einmal auch zu einem spektakulären Abfahrtsrennen in ihrem Heimat-Kanton, vor der Matterhorn-Kulisse, gestartet werden dürfte. Lauberhorn und Matterhorn, das wird künftig die Devise sein.

Kuh-Attacken-Urteil vom Österreichischen OGH bestätigt

© Rockin’Rita

(causasportnews / red. / 24. Mai 2020) Im Zuge von „Corona“ boomt das Wandern in einheimischer Umgebung. Damit nimmt auch das Konfliktpotential, z.B. zwischen Mensch und Tier, zu. Schon in der Vergangenheit, lange bevor das Virus das Leben der Menschen veränderte, sorgten gleich mehrere Kuh-Attacken auf Wanderer im Alpenraum für Schlagzeilen. Insbesondere schockierte der Tod einer Frau in Österreich, welche 2014 auf einem Weg durch Weidegebiet im Tirol von einer Herde von Mutterkühen mit Kälbern bedrängt, regelrecht umzingelt und durch die Attacken derart verletzt wurde, dass sie starb (vgl. auch causasportnews vom 29. August 2019). Dem tragischen Vorfall folgte ein juristisches Nachspiel; der Witwer und ein Sohn verklagten den Halter der Kuhherde. Im Berufungsverfahren wurde der Tierhalter für haftbar erklärt (§ 1320 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs, ABGB) und zur Bezahlung von Schadenersatz und Genugtuung verpflichtet. Der verstorbenen Wanderin wurde eine hälftige Mitverantwortung am Vorfall entgegengehalten, was sich letztlich betragsmindernd auf die Höhe der Schadenersatz- und Genutuungszahlungen, zu welchen der Tierhalter verpflichtet wurde, auswirkte. Beide Seiten akzeptierten das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck (als Berufungsinstanz) vom 2. August 2019 (Urteil GZ 3 R 39/19-p-111) nicht und legten ausserordentliche Revisionsbehelfe ein. Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) hat mit Entscheid vom 30. April 2020 das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Die verschiedenen Aspekte dieser Tierhalterhaftungs-Konstellation werden profund beleuchtet und mit vielerlei Hinweisen auf Judikatur und Literatur zu dieser speziellen Thematik versehen. „Causa Sport“ wird auf dieses Urteil in der nächsten Ausgabe („Causa Sport“ 2/2020 vom 30. Juni 2020) zurückkommen.

„Impeachment“-Gemurkse gegen den Schweizer Bundesanwalt

© Anderson Mancini

(causasportnews / red. / 24. Mai 2020) Nun hat auch die Schweiz ihr „Impeachment“-Verfahren. Was in den Vereinigten Staaten von Amerika eher ein Unterhaltungs-Tatbestand abgibt, ist im Herzen Europas eine peinliche Angelegenheit. Jetzt hat die Parlamentarische Gerichtskommission ein Amtsenthebungsverfahren gegen den amtierenden Bundesanwalt Michael Lauber eröffnet; ein einmaliger Vorgang in der helvetischen (Rechts-)Geschichte. Der oberste Ermittler und Ankläger der Schweiz wird nach menschlichem Ermessen über die „FIFA-Affäre“ stolpern. Zwar nicht sofort – aber schätzungsweise in ein paar Monaten. Zum Verhängnis werden dürften dem 54jährigen Juristen mit wenig spektakulärer, beruflicher Vergangenheit und bescheidenem Leistungsausweis nicht protokollierte Treffen mit dem aktuellen FIFA-Präsidenten Gianni Infantino. Allerdings können sich die Teilnehmer dieser Gespräche nicht mehr an die Treffen an sich und kaum oder gar nicht mehr an die besprochenen Themen erinnern. Ein alter Juristen-Trick in Anlehnung an das Dogma der drei Affen also: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen. Ganz hat das allerdings bei Michael Lauber und Gianni Infantino nicht geklappt. Es soll in diesem Zusammenhang auch arg gelogen worden sein. Wie dem auch sei: Für die Gerichtskommission ist klar, dass der Bundesanwalt seine Amtspflichten gravierend verletzt haben soll. Deshalb ist nun das Amtsenthebungsverfahren eröffnet worden. Das Parlament soll in absehbarer Zeit den höchsten Staatsanwalt des Landes absetzen, obwohl gerade dieses Parlament Michel Lauber noch im September des vergangenen Jahres für eine weiter Amtszeit gewählt hat – das Volk hat nicht verstanden, weshalb das Parlament trotz klarer Fakten, die schon vor etwas mehr als einem halben Jahr gegen den Leiter der Bundesanwaltschaft sprachen, den Juristen aus dem Wallis erneut zum Leiter dieser Bundesbehörde gewählt hat. Es waren wohl die kleinmassstäblichen Verhältnisse und die notorischen Verflechtungen im Schweizer Polit- und Justizbetrieb Ursachen für diesen „Sündenfall“ des Parlamentes; dass bei dieser Wahl vor allem bürgerliche Politikerinnen und Politiker, allen voran die Vertreter/innen des Freisinns (FDP) das Zünglein an der Waage zugunsten von Michael Lauber spielten, ist nicht ganz zufällig. Bereits jetzt gerät jedenfalls das Parlament in Erklärungsnotstand, weshalb nun aufgrund von Fakten, die schon damals weitgehend bekannt waren, jetzt (doch) gegen den Bundesanwalt vorgegangen werden soll. Was damals Recht war, kann jetzt also zum Unrecht werden. Dem Parlament bleibt aber noch ein wenig Zeit; die Gerichtskommission will für Aussenstehende unverständlicherweise noch einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in der „Causa Lauber“ abwarten und dann über das weitere Vorgehen befinden. Es könnten sich aber zweifelsfrei noch andere Gründe ergeben, damit sich das Parlament letztlich doch noch vor der Verantwortung drücken kann; dann nämlich, wenn das Bundesverwaltungsgericht Michael Lauber (in einem an sich grotesken Nebenpunkt) Recht geben sollte. Mit der Vorgehensweise hat sich die Gerichtskommission nun, zweifelsfrei auch kalkuliert, in juristische Geiselhaft begeben. Das ganze Gemurkse um den Bundesanwalt hat wohl auch dazu geführt, dass ein längst überfälliger Schritt bis dato nicht unternommen worden ist: Die Suspendierung von Michael Lauber von seinem Amt – sein Salär ist schon mal etwas gekürzt worden, dagegen kämpft er natürlich an. Allerdings liegt das Kind in dieser Angelegenheit längst im Brunnen. Vor allem ist das Ansehen des Schweizer Polit- und Justizsystems aus im Ausland total ramponiert und irreparabel geworden (vgl. dazu auch causasportnews vom 4. Mai 2020).

Wahrscheinlich ist es noch zu früh, um die Behörde „Bundesanwaltschaft“ nach dieser Tragik-Komödie um den obersten Ermittler und Ankläger der Schweiz kritisch zu hinterfragen. Nicht nur wegen der Fäll rund um den internationalen Fussball gehört diese Behörde, alles in allem eine erfolglose, gigantische Geldverschwendungsmaschinerie ohne nachvollziehbaren Sinn, abgeschafft. Die durchwegs weit professioneller arbeitenden Untersuchungs- und Anklagebehörden der Schweizer Kantone wären weit prädestinierter, die jetzt von der Bundeshauptstadt aus geführten und zur Anklage gebrachten Verfahren zu übernehmen. Die Bundesanwaltschaft ist nicht erst seit dem Amtsantritt von Michael Lauber eine juristische „Dunkelkammer“, auf die in einem Rechtsstaat verzichtet werden muss.

Der Fussball zurück in der Normalität (?)

© Nummer 17

(causasportnews / red. / 18. Mai 2020) Seit dem vergangenen Wochenende befindet sich der Professional-Fussball zurück in der Normalität. Wirklich? Die Vorzeige-Liga Europas, die Deutsche Bundesliga, hat es vorgemacht, wie es geht. Und es geht! Schon der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter hat es immer gesagt: Wenn es nicht mehr weitergeht, muss es der Fussball richten. Letzterer hat es gerichtet in Deutschland. In der Tat schafft das nur der Fussball: In die Normalität zurückkehren bei anormalen Verhältnissen, die jedoch real immer noch vorherrschen. Das Volk und eine Vielzahl seiner Sprachrohre haben es verlangt – und so die wichtigste Bespassungs-Industrie Deutschlands zu neuem Leben erweckt. Wer es beim Bundesliga-Auftakt nicht oder weniger gut fand, dass in dieser Kampfsportart die Grundsätze, an die sich jede Frau und jeder Mann im Alltag halten sollten, zur Theorie wurden, ist von der Volksseele und ihren Sprachrohren niedergeschrien oder in die Schranken gewiesen worden. Schliesslich war in den leeren Stadien alles paletti – die Fans vergnügten sich anderswo und anderswie. Polizei und Politiker/innen lobten die vorbildliche Haltung der Fans. Körperkontakt in den Restaurant, Bars und Erholungsräumen statt in den Stadien war angesagt. So spielt der Fussball im engeren Sinne weiterhin glaubwürdig seine Vorbildrolle. Und mit dem unsichtbaren, aber immer noch grassierenden Virus verhält es sich fast wie mit dem ungläubigen Thomas, der erst glaubte, als er seinen Finger in die Wunde von Jesus Christus legen konnte. Ignorieren wirkt oft Wunder.

Der derzeitige Gang zurück in die Normalität treibt auch neben den Fussballstadien spezielle Blüten. Nach Wochen, in denen Politiker/innen Geld ohne Ende auch über den organisierten Sport ausschütteten, ist nun das grosse (und teils böse) Erwachen gekommen. Kaum mehr jemand weiss etwa in der Schweiz, wieviel hundert Millionen Franken bis jetzt gesamthaft dem Sport versprochen worden sind; Bundesrat und Parlament überbieten sich diesbezüglich in Grosszügigkeit; die Gewaltenkontrolle ist zur Farce verkommen. Die dem Sport in der vergangenen Woche überdies zugesicherten 350 Millionen Franken entpuppen sich allerdings immer mehr als regelrechtes „Danaergeschenk“, nachdem es zuerst den Eindruck gemacht hatte, es ging nun im Sport zu und her wie nach einem Banküberfall: Nach diesen Taten verkrachen sich die Räuber/innen regelmässig, wenn es um die Verteilung der Beute geht. Jetzt ist allerdings mit Blick auf den Fussball in der Schweiz bei den Professional-Klubs so etwas wie Ernüchterung eingekehrt. An die am besten gefüllten Honigtöpfe gelangen diese kommerziellen Unternehmen nur, wenn sie die Löhne des kickenden Personals in den nächsten drei Jahren um mindestens 20 Prozent senken. Das wollen die Klubs aus verschiedenen Gründen selbstverständlich nicht. Man beabsichtigt weiterhin an einem Produkt festzuhalten, das sich konventionell nicht finanzieren lässt. Ausfälle und rote Zahlen werden mit Jammern, rührigen Mäzenen und oft halbseidenen Investoren wettgemacht; diese dürfen im Moment, wie das nun besiegte Virus, auch aus China kommen, wie es soeben der Zürcher Grasshopper Club vorexerziert hat (causasportnews vom 14. April 2020 ). Diese Entwicklungen belegen vor allem eines: Auch hier kehrt der Fussball in die Normalität zurück; in die Normalität, wie wir sie vor „Corona“ kannten. Die Bundesliga ist seit dem Wochenende jedenfalls wieder die traditionelle, erfolgreiche Geldmaschine, die auch ohne Fans wieder zum Funktionieren gebracht worden ist.

13. Mai 2020: Ein Glückstag für den Schweizer Sport

(causasportnews / red. / 13. Mai 2020) Dem 13. Mai wird gemeinhin eine gewisse Symbolik, tendenziell in negativer Hinsicht, zugeordnet. Das Datum lässt immer wieder Raum für Spekulationen und Deutungen. Auch was den Sport betrifft. Für ihn ist der 13. Mai 2020 in der Schweiz in jedem Fall ein Glückstag. Mit Genugtuung und Stolz hat die helvetische Sportministerin Viola Amherd verkündet, dass nun nach dem Geldsegen, der in den letzten Wochen über die offenbar marode Wirtschaft niedergeprasselt ist, nun auch der Sport mit pekuniärer Glückseligkeit bedacht wird. 350 Millionen Schweizer Franken sollen die Schweizer Fussball- und Eishockeyligen vom Staat erhalten; zu einem grossen Teil handelt es sich dabei um A-fonds-perdu-Zahlungen, die über der Sportindustrie ausgeschüttet werden; teils handelt es sich um Darlehen. Begründet wird die generöse Handlung der Schweizer Regierung mit dem Faktum, dass der organisierte Sport viele Arbeitsplätze am Leben erhalten müsse, die im Zuge der „Corona“-Pandemie gefährdet sind.

Apropos Arbeitsrecht: Obwohl noch nicht klar ist, wann und ob die Professionalliga im Fussball ihren Betrieb (mit „Geisterspiele“) demnächst aufnehmen wird, haben lediglich zwei Klubs am vergangenen Montag wieder mit dem Trainingsbetrieb begonnen: Der aktuelle Leader in der Super League, der FC St. Gallen, sowie der Challenge Club mit Aufstiegsambitionen, der Grasshopper Club Zürich, der neuerdings von Chinesen über Wasser gehalten wird (causasportnews vom 14. April 2020). Die anderen Professional-Klubs verzichten derweil auf einen organisierten Trainingsbetrieb, um der Kursarbeitsentschädigung nicht verlustig zu gehen. Die Behörden haben unmissverständlich klargestellt, dass die Ansprüche für Kurzarbeitsentschädigungen umgehend entfallen würden, sobald der Klub-Trainingsbetrieb wieder aufgenommen wird. Das Verhalten der meisten Vereine, ausgenommen der aktuelle Leader FC St. Gallen und GC Zürich, zeigt nicht nur, wie der sportliche Gehalt einer wieder aufgenommenen Meisterschaft einzustufen ist: Spielbetrieb ohne Training – eine seriöse Vorbereitung für einen Wettkampfbetrieb sieht wohl anders aus. Man muss dann bei Aufnahme des Spielbetriebs wohl von einer klaren Verzerrung des Wettbewerbs sprechen, wenn Mannschaften aus rein pekuniären Gründen auf geordnete Trainings verzichten. Aber nach der frohen Botschaft aus der Bundeshauptstadt vom 13. Mai sind die Klubs eh aller finanzieller Sorgen enthoben, und auf die angedachten, künftigen „Geisterspiele“ bei Fortsetzung der Fussball-Meisterschaft kann somit auch getrost verzichtet werden. Die politisch motivierte Grosszügigkeit des Bundesrates stösst allerdings bereits auf massive Kritik. Dass mit Bundesbeiträgen gut bezahlt Fussball- und Eishockey-Professionals alimentiert werden, ist alles andere als unumstritten. Frau und Herr Schweizer haben zudem weitgehend Probleme damit, dass von Misswirtschaft, Hooliganismus und anderen Negativpunkten gebeutelte Sportarten grosszügig mit Steuergeldern bedacht werden. Aber was sich für die Wirtschaft im Allgemeinen ziemt, soll auch im Sport gelebt werden. Und an den Umstand, dass der Sport in der Schweiz weitgehend eine rein private Angelegenheit ist, mag sich in der aktuellen Krisenzeit schon gar niemand mehr erinnern.

Der Deutschen liebste Kinder

© Daniel Timm

(causasportnews / red. / 10. Mai 2020) Nein, eine Hungersnot brachte uns „Corona“ nicht, die Hamsterkäufe zu Beginn der Pandemie erwiesen sich als überflüssig, und nun herrscht, beim angesagten Abflauen der Krise und mit der Lockerung des „Shutdown“, Aufbruchstimmung. Wenn es um die Bespassung der Menschheit geht, die getreu dem zweiten Teil des Mottos „panem et circenses“ (Brot und Spiele) nun wieder im Vordergrund steht, erträgt es keine Kompromisse. Deshalb ist nun auch der Druck gegenüber dem Staat, der das Leben der Menschen aus purer Lust am Quälen unverschämterweise eingeschränkt hat, für diesen unerträglich geworden: Der Staat kapituliert vor dem Volkswillen und dem Volkszorn. Zum Beispiel, was des Deutschen liebstes Kind Nummer 1 anbelangt: Die Fussball-Bundesliga, die es ab dem nächsten Wochenende den kickenden Millionären in kurzen Hosen wieder ermöglicht, ranzugehen; wenn auch in absentia von Zuschauern. Wichtig ist, dass die Show im Kleinformat weitergehen kann. Die Deutsche Fussball-Liga (DFL) will das so – es geht schliesslich um hunderte von Millionen Euro. Nur das zählt. Und wer sich dem Willen der DFL-Macher widersetzt, der weiss um die Konsequenzen. Wie etwa der deutsche Innen- und Sportminister aus Bayern, Horst Seehofer, der vor wenigen Tagen eingeknickt ist und sich für die umgehende Weiterführung der Bundesliga ausgesprochen hat. Kaum wegen des FC Bayern München, der die Meisterschale 2019/20 so oder so holen wird. Vielmehr aus politisch-opportunistischen Gründen: Gegen den Fussball zu sein bringt keine Wählerstimmen. Da wird ein bisschen Körperkontakt auf dem grünen Rasen auch in Kauf genommen – ungeachtet der Patentrezepte, wie „Corona“ beizukommen ist: Hygiene und „Distancing“. Das letzte Gebot tönt natürlich wenig bayrisch; schliesslich heisst es in München und Umgebung ja auch nur „mia san eben mia“. Deshalb hat der Angehörige der bedeutendsten Risikogruppe, der 70jährige Horst Seehofer wohl auch nicht verinnerlicht, dass Fussball alles andere als distanziert abläuft, sondern eine Kampfsportart mit Voll-Kontakt ist. Kritiker der „Öffnung“ in der Bundesliga finden natürlich kaum Gehör oder werden mundtot gemacht, und der warnende Philosoph Gunter Gebauer, der so die Vorbildfunktion des Fussballs ins Zentrum seiner Antithese zur aktiven Bundesliga setzt, wird (diesmal) mit seinen 76 Jahren als nicht zu hörender Parteivertreter der entsprechenden Risikogruppe abqualifiziert. Vollkontakt im Sport also „Ja“, „Distancing“ im Fussball „Nein“. Und die Spieler? Diese halten sich mit Äusserungen zur Aufnahme des Spielbetriebs kluger- oder gezwungenermassen zurück. In der Schweiz wurden Spieler befragt, ob sie unter den vorgegebenen Bedingungen gerne wieder wettkampfmässig kicken würden. Die Mehrheit sei dagegen, verlautet aus Kreisen der Spielergewerkschaft. Dem sei nicht so, kontert unvermittelt die Vereinigung der Spieleragenten. In der Schweiz stehen die Sterne eher auf Nicht-Wiederaufnahme des Professional-Spielbetriebs. In keinem Fall wird die Fussball-Meisterschaft bis zum 30. Juni 2020 beendet werden können, was mit Blick auf eine zeitliche Meisterschaftsverlängerung zusätzlich zumindest arbeitsvertragliche und transferrechtliche Konsequenzen hätte. Verschiedene Länder – verschiedene Usanzen. „Corona“ hat nicht nur das Leben im Allgemeinen entschleunigt, sondern den Fussball entglobalisiert. Die „Champions League“ (CL) ist zum historischen Relikt geworden – im Fernsehen werden die besten CL-Spiele von früher als historische Konserven präsentiert.

Die Entglobalisierung gefährdet hingegen akut das zweite, wichtige Bespassungs-Segment der Deutschen: Der jährliche Urlaub in Italien, Spanien, in der Türkei oder noch weiter weg dürfte in diesem Jahr schlicht ausfallen. „Costa Corona“ also auf Rügen statt Küsten im Süden. Selbstverständlich „würden“ die Deutschen wollen, doch die Disposition des Urlaubs ausserhalb Deutschlands liegt nicht alleine in der Entscheidungssphäre der Deutschen. Das ist evidentermassen eine Folg der Entglobalisierung des Lebens zufolge der „Krise“. Im Moment wird national über die Öffnung der Grenzen entschieden. Wie sich diese Einschränkung der persönlichen Freiheiten und Bedürfnisse auswirken werden, dürfte schon bald zu spüren sein. Gebeutelt sind in dieser Hinsicht übrigens auch die Schweizer, welche von der Regierung angehalten werden, den Sommerurlaub – horribile est dictu et auditu – im eigenen Land zu verbringen. Der entsprechende Aufruf: „Machen Sie Ferien im eigenen Land“ wird aber dennoch als Anordnung zur kollektiven Reiseverweigerung und natürlich als rechtswidrig qualifiziert. Allerdings gibt es vielleicht doch Schlimmeres auf der Welt, als Urlaub im eigenen Land verbringen zu müssen

«Die rechtlichen Probleme sind nicht absehbar»

(causasportnews / red. / 6. Mai 2020 / Schweizerische Depeschenagentur, sda.) Nimmt man den Fussball, könnte auf die Sportgerichte, aber auch auf zivile Gerichte viel Arbeit zukommen. Ein Interview mit dem Zürcher Sportrechtsspezialisten und Wirtschaftsprofessor Urs Scherrer.

Urs Scherrer, welche rechtlichen Folgen wird die Pandemie für den Sport haben, speziell für den Schweizer Profifussball?

Urs Scherrer: «Die Auswirkungen auf rechtlich relevante Vorgänge kann man heute noch zu wenig abschätzen. Ich nenne ein Beispiel: die Stadionmiete. Der FC Zürich und GC sind Mieter im Letzigrund. Die Stadt ist die Vermieterin. Die Klubs können nicht spielen, aber der Mietzins läuft weiter. Auf wessen Seite liegt hier das Recht? Es gibt in meinen Augen keine nachvollziehbare rechtliche Grundlage für diesen Fall. Und es wird eine Fülle von ähnlichen rechtlichen Konstellationen geben. Die Pandemie hat allgemein Auswirkungen auf juristische Vorgänge, deren Folgen im Moment nicht absehbar sind. Am Schluss kann es viele sich widersprechende Entscheide geben. Also könnte es sein, dass Klubs die Miete weiterzahlen müssen, während sie anderen Klubs teils oder ganz erlassen wird.»

Da wohl noch länger nicht normal Fussball gespielt werden kann, ist es absehbar, dass es in der nächsten Saison unmöglich werden wird, alle nationalen und internationalen Wettbewerbe unter einen Hut zu bringen. Kann die UEFA der Swiss Football League ihren Terminplan diktieren, oder darf der Schweizer Fussball nach seinen Vorstellungen handeln?

«In der Krise dominiert das nationale Element in der Politik und im Sport. Für die internationalen Verbände, wie die UEFA, sind die Möglichkeiten, in das nationale Geschehen einzugreifen und darauf Einfluss zu nehmen, sehr bescheiden. Die UEFA muss sich mit ihren Wettbewerben nach dem richten, was in den nationalen Wettbewerben passiert.»

Es geht aktuell darum, ob die Schweizer Meisterschaft bis im August mit Geisterspielen fertig gespielt wird oder nicht. Die Klubs sind nicht alle der gleichen Meinung. Was passiert rechtlich, wenn schon nur ein Klub nicht mitmachen will?

«Fussball ist ein Spiel, aber auch eine Kampfsportart. Die Vorgaben, die der Bundesrat per Notrecht ausgegeben hat, würden ein Fussballspiel eigentlich verunmöglichen. Ginge es nicht um vorwiegend wirtschaftliche Interessen, wäre kein Klub dafür, die Meisterschaft fortzusetzen. Jeder Klub, der nicht mitmacht, kann ganz sicher nicht sanktioniert werden. Jeder Klub hat das Recht, sein Personal und auch den Gegner zu schützen. Der Klub muss in Eigenverantwortung entscheiden, ob er an einer solchen Meisterschaft teilnimmt.»

Zu den TV-Geldern. Kann die Swiss Football League gegenüber dem Rechteinhaber geltend machen, dass wegen höherer Gewalt nur 23 statt 36 Runden gespielt werden konnten? Oder kann der Rechteinhaber geltend machen, dass er nicht das ganze Produkt von 36 Runden geliefert bekam?

«Aus juristischer Sicht ist es klar. Wenn der Rechteinhaber nicht das ganze Produkt bekommt, fallen die Zahlungen für die fehlenden Runden weg. Es gilt Geld gegen vereinbarte Leistung.»

Ein Produkt kauft auch der Saisonkarteninhaber. Die Young Boys haben fast 20’000 Saisonkarten für die Meisterschaft verkauft. Die Karten sind bezahlt. Wie sieht es hier aus?

«Es gibt die rechtliche Plattform und die vernunftmässige Ebene. Rechtlich gesehen, muss den Kartenbesitzern das Geld für die Spiele, die sie nicht sehen können, zurückerstattet werden. Aber die Klubs haben natürlich die Möglichkeit, an den Goodwill ihrer Fans zu appellieren, damit diese verzichten.»

Ein abzusehender Streitpunkt sind die Arbeitsverträge der Spieler. Der Stichtag ist immer der 30. Juni. In allen Klubs der Super League laufen etliche Verträge aus. Können die Verträge ausnahmsweise in den August erstreckt werden, wenn bis dorthin die Meisterschaft fertig gespielt werden soll?

«Nein. Gemäss Arbeitsrecht kann man bei diesen befristeten Arbeitsverträgen an dem 30. Juni nicht rütteln, wenn es so vereinbart ist, auch wenn die internationalen Verbände schon etwas anderes verlauten liessen. Es ist auch nicht möglich, dass ein Spieler ab dem 1. Juli für einen anderen Klub in der gleichen Liga spielen würde. Das wäre eine unzulässige Wettbewerbsverfälschung.»

Wie schätzen Sie die Position unseres Spitzenfussballs in den Zeiten der Krise ein?

«Längst nicht alle Fussballprofis in der Schweiz sind Millionäre, ganz und gar nicht. Dennoch werden hohe Saläre gezahlt. Dann fragen sich viele Leute, ob es wirklich eine Staatsaufgabe sein könne, den Klubs zu helfen. In einem Teil der Volksmeinung würde man nicht verstehen, wenn die Profiklubs mit Steuergeldern unterstützt würden. Viele machen den Fussball auf diese Weise zum Klassenkampf-Objekt. Wenn der Bund die Profiklubs unterstützt, sind Darlehen, wie sie jetzt für den Notfall vorgesehen wären, etwas anderes als A-fonds-perdu-Zahlungen. Der Bundesrat hat die Rückzahlungsfrist auf acht Jahre festgelegt. Ehrlicher wäre es, wenn der Bund die finanzielle Hilfe abschreiben würde. Letztlich stellt sich die Frage, was es dem Parlament wert ist, den Sport in der Krise zu unterstützen, in welcher Form auch immer.»

Und bezogen auf den Profifussball?

«Der Profifussball ist ein Spezialfall, auch mit der Art, wie er sich bisher finanziert hat. Eben nicht wie ein normales Wirtschaftsunternehmen, sondern zur Hauptsache mit Geldern von Investoren, die grossenteils Gönner und Mäzene waren und sind. Deshalb treten die Probleme in der Krise recht schnell zutage. Der Fussball ist nicht überlebensnotwendig. Man spricht von Brot und Spielen. Zuerst geht es darum, das Brot zu sichern. Das gelingt, wir überleben. Aber wie wichtig sind nun unserer Gesellschaft die Spiele, die Bespassung?»

Bundesanwalt Michael Lauber vor der Kreuzigung

© Trending Topics 2019

(causasportnews / red. / 4. Mai 2020) „Sagen, was ist“ – das war der grosse Slogan des Gründers des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“. Wenn sich der Journalismus in der Zeit von „Corona“ an diese zur Grundweisheit des publizistischen Schaffens gewordene, jedoch kaum mehr beachtete Maxime halten würde, blieben TV-Schirme derzeit dunkel, und Print-Medien hätten kaum mehr Stoff.

Was ist: „Corona“ und alles drum herum; kaum jemand mag es mehr sehen, lesen oder hören.

Was man möchte: Dass der Spuk bald ein Ende haben würde. So befassen sich die Medien hauptsächlich mit der Welt nach „Corona“ – und wie sie denn sein müsste. Und sie beginnen die Folgen der Pandemie, deren Ende nicht abzusehen ist, zu sezieren. „Corona“ dient auch als Alibi, etwa für Maturanden, denen die Unmenschlichkeit von Abschlussprüfungen nun erspart werden soll. Allmählich denken einige Menschen zumindest an, wie es mit der Wirtschaft weitergehen soll, die sich bei Ausbruch der Krise als potemkinsches Dort entpuppt hat; bereits nach zehn Tagen „Lockdown“ wurde sie mit Milliardenbeträgen in schwindelerregender Höhe gestützt  – eine gesunde, solide Wirtschaft mit den üblichen Reserven sieht in der Tat anders aus. Oder war der Geldsegen, der seit März auf die Menschen niederprasselt und als Basis für ein bedingungsloses Grundeinkommen dienen wird, nur politisches Kalkül, so etwa nach dem „FIFA-Prinzip“: „Freunde macht man sich durch (Geld-)Geschenke“. Politiker halten das Volk ebenso bei Laune und werden deshalb auch wieder gewählt, wenn sie ihm primär „Brot“ geben – „Brot und Spiele der Neuzeit“ heisst dieses Game. Jetzt befinden wir uns in der Phase der Bespassung (Spiele), nachdem die Komponente „Brot“ wenigstens in unseren Breitengraden unproblematisch ist. Da kann man beim Volk sehr viel Goodwill verlieren, wenn die Spass-Komponente des Lebens verhindert oder nicht (mehr) gewährt wird. In Deutschland muss Fussball um jeden Preis her – „Corona“ hin oder her; wer sich dafür einsetzt, ist sich der Gunst des Volkes sicher (wie jetzt etwa, nicht überraschend, Horst Seehofer). In der Schweiz muss seit ein paar Tagen an erster Stelle die Lifestyle-Branche wieder ran. Jetzt wissen wir wenigstens, dass Friseusen und Friseure das Rückgrat der Wirtschaft bilden – neben den Betreibern von Tattoo-Studios. Und die Tourismus- und Reisebranche wird selbstverständlich auch gestützt, vor allem die Airlines, die, real gesehen, so notwendig sind wie getunte Fahrzeuge. Der Staat soll auch hier helfen, denn schliesslich geht es darum, „staatlich verordnete Reisebeschränkungen“ auszugleichen, wie die „Neue Zürcher Zeitung“ wörtlich schreibt („NZZ“ vom 2. Mai 2020). Genau, nicht das Virus ist schuld an der Misere, in der wir im Moment stecken, sondern der Staat, der uns deswegen die Bespassung vermiest. Ja, „sagen, was ist“ – das ist es dann wohl.

„Corona“ muss sich aber dennoch einiges entgegen halten lassen. So ist das Virus schuld daran, dass der Prozess um Geldflüsse im Zusammenhang mit dem „Sommermärchen“ der Fussball-WM-Endrunde 2006 letzte Woche am Bundesstrafgericht in Bellinzona zufolge Verjährung geplatzt ist. Die Richter an diesem Gericht, vom Schweizerischen Parlament gewählt (!), waren in letzter Zeit allerdings vor allem mit sich selber beschäftigt (causasportnews vom 22. April 2020). Verfahren waren da nur ungebetene Störfaktoren. Aber klar, das alles passierte nur im Zuge von „Corona“. Wegen der Pandemie tritt das eidgenössisch Parlament in den nächsten Tagen ausserhalb des Bundeshauses in Bern zusammen. Was sind schon Infrastrukturkosten von drei Millionen Schweizer Franken für ein solches Auswärtsspiel im Rahmen des veranlassten Geldregens? Dabei geht es natürlich auch um „Corona“, ein Thema, das geeignet ist, von Politikern zerredet zu werden, aber auch um die Person des Bundesanwaltes Michael Lauber, der in den „Sommermärchen“-Ermittlungen fast alles getan hat, nur den Job nicht so, wie er ihn hätte machen müssen. Ihm als Ankläger in Bellinzona wird eine grosse Mit-Schuld dafür in die Schuhe geschoben, dass der Prozess im Umfeld des Weltfussballverbandes letztlich geplatzt ist. In der Tat ist der Mann seit geraumer Zeit völlig unhaltbar und soll nun vom Parlament, das ihn im September des vergangenen Jahres für eine weitere Amtsdauer gewählt hat, abgesetzt werden. Bereits damals waren die Verfehlungen des Bundesanwaltes allerdings bestens bekannt. Sinnigerweise setzten sich vor allem bürgerliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier dafür ein, dass Michael Lauber, obwohl knapp, aber immerhin, wieder gewählt wurde (causasportnews vom 28. September 2019)! Als Wortführer, der im September 2019 mit einer Brandrede den umstrittenen Bundesanwalt zur Wiederwahl vorschlug, betätigte sich ein schillernder freisinniger Genfer Nationalrat (FDP) und Rechtsanwalt. Jetzt fordert sogar das Parteiblatt der FDP, die „NZZ“, dass Michael Lauber abgewählt gehöre. „Ein unwürdiges Schauspiel“, schreibt die „NZZ“ am 2. Mai 2020 in fetten Lettern auf der Frontseite und manifestiert damit wohl den selbsternannten Qualitätsjournalismus, der in einem ganzseitigen Selbstinserat in derselben „NZZ“-Ausgabe beschworen wird („Weil Qualität keine Ausgangssperre kennt“). In einem Super-Staat muss die Bespassung der Staatsbürgerinnen und Bürger zumindest nach Meinung des Blattes im Umbruch (vgl. dazu etwa Friedemann Bart, Umbruch, Die Neue Zürcher Zeitung, Ein kritisches Porträt, Zürich, 2020) würdig ablaufen – sekundiert selbstverständlich von selbsternannten Qualitätsmedien, die sich ebenso selbstverständlich durchaus auch widersprüchlich verhalten dürfen. Zu „sagen, wie es ist“, wäre zumindest ehrlicher: Aktuelles Pharisäertum kurz nach Ostern also. In jener Zeit vor rund 2000 Jahren hiess es: „Kreuzigt ihn“ – heute: Dem unwürdigen Schauspiel, das man selber sekundiert hat, ein Ende setzen und so der (dieser) Bespassung des Volkes Grenzen setzen!

PS 1: Wetten, dass Bundesanwalt Michael Lauber seiner Absetzung durch Rücktritt zuvorkommen wird? Das Parlament wird dies hinter den Kulissen mit Geld (des Volkes) zu regeln versuchen. Wie soll es der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter einmal gesagt haben (und meinte und wollte damit selbstverständlich nichts Unlauteres): „Was man mit Geld regeln kann, muss man mit Geld regeln“.

PS 2: Niemand stört sich übrigens daran, dass Bundesanwalt Michael Lauber vom selben Rechtsanwalt vertreten wird wie Joseph Blatter. Das alles läuft dann wohl unter dem Label: Es darf auch in der Justiz gelacht werden…Ja, wenn es nur nicht derart traurig wäre.

Chancenlose Rechtsausleger am Landgericht Köln in der „Causa Sturm“

© WorldSeriesBoxing

(causasportnews / red. / 2. Mai 2020) Das war die wohl schmerzhafteste Niederlage, die der 41jährige Boxer Adnan Catic, alias „Felix Sturm“, in seinem Leben einstecken musste. Sinnigerweise nicht im Ring, in dem er meist eine gute Figur machte und sich bis zum Weltmeister hochboxte. Es war das Landgericht Köln, das eine der Kultfiguren des Deutschen Boxsports auf die Bretter schickte: Für drei Jahre soll der Top-Sportler, der sich einen Deutschen Aliasnamen zugelegt hat, wahrscheinlich um die Akzeptanz bei den box-verrückten Deutschen zu erhöhen, ins Gefängnis, falls das am letzten Apriltag dieses Jahres vom Kölner Landgericht gefällte Urteil rechtskräftig wird. Mit Bewährungsanträgen kamen die Rechtsausleger (Anwälte) des Boxers in Köln nicht durch. Es kam auch einiges zusammen, was Felix Sturm zur Last gelegt wurde und wofür er nun verurteilt worden ist. Es ging um massive Steuerhinterziehungen, einen Verstoss gegen das Anti-Doping-Gesetz von 2015 und um vorsätzliche Körperverletzung. Letztere hatte Felix Sturm nach Überzeugung des Gerichts in einem WM-Kampf 2016 begangen. Boxer nehmen es zumindest in Kauf, dass sie ihre Gegner (schwer) verletzen. Diese Handlungen erfüllen zwar die entsprechenden Tatbestände, jedoch gelten sie als gerechtfertigt und somit nicht als widerrechtlich, weil Boxer, die sich verprügeln und verletzen, grundsätzlich in diese Tathandlungen einwilligen (dabei wird von der sog. „Einwilligung des Verletzten in die schädigende Handlung“ gesprochen). Nun gab der ehemalige Weltmeister jedoch nach seinem WM-Kampf im Februar 2016 eine positive Dopingprobe ab (vgl. auch causasportnews vom 14. Dezember 2018 und vom 14. April 2019). Das Gericht vertrat gemäss erster Urteilsbegründung die Auffassung, dass der Gegner eines gedopten Boxers nicht in schädigende Handlungen einwilligen würde, falls der dopende Athlet unfair die eigene Leistungsfähigkeit manipuliert habe. Die schädigende Handlung sei also als rechtswidrig zu qualifizieren. Dieser Punkt der gerichtlichen Entscheidung ist mit Spannung erwartet worden. Die nun entsprechend dargelegte, richterliche Ansicht war indessen alles andere als eine Überraschung.