Archiv für den Monat Januar 2022

Medienförderung – gegen eine sinnlose Ausschüttung des Füllhorns über einer gewinnstrebigen Branche

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(causasportnews / red. / 30. Januar 2022) «causasportnews» sagt grundsätzlich, was Sache ist, und allenfalls, wie die Sache zu werten ist. Schwerpunktmässig im Sport. Im Falle einer Volksabstimmung, zu der die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 13. Februar 2022 zur Abstimmungs-Urne gerufen werden, wird eine Ausnahme gemacht und eine klare Stellungnahme abgegeben.

Kaum mehr jemand ohne Verknüpfungen und Eigeninteressen vertritt heute noch die Meinung, die Medien seien als «vierte Gewalt» im Staat zu qualifizieren. Sich von der «Gewalt» (Staat), die von den Medien kontrolliert werden müsste, bezahlen zu lassen, ist ein «no go». Der Allgemeinzustand der heutigen Medien ist mehr als heterogen. Die Grossverlage, welche vom Medien-Förderungspaket profitieren sollten, befinden sich in einem bedenklichen Zustand. Das hängt auch mit der Qualität der Medienschaffenden zusammen. Wie sagte es einst der berühmte Sport-Reporter Karl Erb, was den guten Medienschaffenden ausmache: «Man braucht einen hervorragenden Schulsack». Dem ist nichts beizufügen. Katastrophal für die Medien ist es, dass deren Konsum nicht mehr zwingend ist. Man kann gut auf sie verzichten. Das selbsternannte Intelligenzblatt «Neue Zürcher Zeitung» ist zur Belehrungs-Postille verkommen und beteuert permanent geradezu hilflos den Qualitätsjournalismus, an den sie allerdings selber nicht mehr glaubt, der «Tages-Anzeiger» positioniert sich im Klassenkampf mit permanenten Agitationen gegen das Kapital, und der «Blick» kungelt mit Regierenden und Meinungs-Machern herum, hält sich für unentbehrlich und gebärdet sich als Stimme des Volkes; viel schlimmer noch: Der Ringier-Verlag brüstet sich immer wieder damit, dass die Politik von den Medienschaffenden dieses Hauses nicht nur geprägt werde…Diese aufgeführten Verlage würden hauptsächlich von der Medienförderung profitieren! Dies nicht nur, weil deren Print-Auflagen kontinuierlich zusammensacken; das wird dann schöngeredet mit dem Argument, die Lesenden würden auf die Digital-Ausgaben wechseln. Wobei übersehen wird, dass der Konsum der Print-Medien schlicht und einfach auch keine Freude mehr bereitet. Noch gravierender: Diese Medien nerven! Das Bonmot von Loriot, das früher in diesem Gewerbe durchaus Gültigkeit hatte (abgewandelt: «Ein Tag ohne Zeitungen ist möglich, aber sinnlos), müsste nun heissen: «Ein Tag ohne Zeitungen ist möglich und sinnvoll». Der Abmarsch der Lesenden in die digitale Medien-Welt, welche den Wegfall des Zeitungen lesenden Publikums kompensieren würden, wie etwa die «Neue Zürcher Zeitung» gebetsmühelenartig zu wiederholen pflegt, ist eine geradezu peinliche Augenwischerei. Wäre dem so, bräuchte es auch keine Medienförderung. Dass auch gut auf diese Medien verzichtet werden könnte, ist aus ökonomischer Sicht einfach begründbar: Weshalb soll eine Nachfrage künstlich angekurbelt oder am Leben erhalten werden, wenn die Nachfrage fehlt? Das mag in der Kultur angehen, bei den Medien in ihrem heutigen Zustand, welche durch Kapitalgesellschaften, welche ihren Aktionären Dividenden auszuschütten gewillt sind, muss dem besagten ökonomischen Grundsatz in jedem Fall zum Durchbruch verholfen werden: Wer ein Angebot auf den (Medien-)Markt bringt, ohne dass eine entsprechende Nachfrage besteht, muss und soll selber in die Tasche greifen. Die nun geplante Form der Staatsförderung in dieser Branche ist entschieden abzulehnen. Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass das Medium «Causa Sport» nicht in den zweifelhaften «Genuss» staatlicher Medienförderung käme. Aber nicht deshalb oder aus Frustration, sondern aus Überzeugung und aufgrund staatlichen und gesellschaftlichen Verantwortungsbewusstseins, wendet sich «Causa Sport» gegen diese Form staatlicher Medien-Förderung. «Causa Sport» wird sich auch in Zukunft unabhängig positionieren.

Es ist deshalb wichtig, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 13. Februar 2022 dem Massnahmepaket zugunsten der Medien eine beherzte Abfuhr erteilen. (err.)

Vorfreude auf Olympia in Peking

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(causasportnews / red. / 28. Januar 2022) Es wäre wohl übertrieben zu behaupten, mit Blick auf die in der kommenden Woche in Peking beginnenden Olympischen Winterspiele herrsche so etwas wie Vorfreude, wie das für einen der grössten Sportanlässe der Welt folgerichtig wäre. Die Athletinnen und Athleten, welche nicht wegen «Corona» den Anlass in aller Welt an den Bildschirmen verfolgen müssen, sind bereits in China oder (bald) auf dem Weg dorthin; so spät als möglich an- und so rasch als möglich wieder abreisen, lautet die Devise – das ist natürlich im Sinne des Olympischen Grundgedankens. Wer nach Peking fliegt, hat die Gelegenheit, sich vor Ort vom Virus, dessen Ursprung in Wuhan, rund 1000 Kilometer von Peking entfernt, vermutet wird, zu schützen. Apropos Virus: Hierüber und über den vermuteten Ausbruch der Pandemie im Grossreich wird global der Mantel des Schweigens ausgebreitet.

Positiv wirkt sich bei der ganzen Sachlage das immer noch ungeschriebene Gesetz aus, das seinen Ursprung im antiken Griechenland hat: Während der Olympischen Spiele ruhen kriegerische Auseinandersetzungen zwischen den Ländern der Teilnehmenden. Das bedeutet, dass der insbesondere sport-affine Wladimir Putin die Ukraine zumindest während der Dauer der Spiele im Lande seiner kommunistischen Kollegen in China nicht überfallen wird.

Die ganzen Umstände mit und um «Corona» ermöglichen es der Politik, sich mit Blick auf die Winter-Wettkämpfe diplomatisch zu verhalten. Die Pandemie nimmt beispielsweise die Schweizer Regierung zum Anlass, bzw. Vorwand, um kein Regierungsmitglied an die Spiele entsenden zu müssen, wie das sonst Tradition hat. Der vielbeschworenen Trennung von Sport und Politik zum Trotz. Kein Zwiespalt also für die mutigen, an Olympia abwesenden Politikerinnen und Politiker, um sich nicht mit dem Thema Menschenrechtssituation in China befassen und sich hierzu erklären zu müssen. Dass kein Schweizer Regierungsmitglied nach Peking reist, hat nur Vorteile; nicht nur Umweltschutzgründe sind hier anzufügen, wenn die umweltbelastende und kostenintensive Reise eines Bundesrats-Mitglieds mit dem Regierungs-Jet unterbleibt. Vor allem ist es ermutigend, wenn für einmal der Missbrauch des Sports als Plattform für publizitätssüchtige Politikerinnen und Politiker wegfällt; aufgrund der unerfreulichen Umstände allerdings. Dem Chinesischen Regime wird das Wegbleiben Schweizer Regierungsmitglieder etwa so schmerzhaft auffallen, wie wenn am Bahnhof in Peking ein Fahrrad umfällt. Jetzt herrscht erst mal weltweite Vorfreude auf die Spiele, die vor allem aus ökonomischen Gründen durchgezwängt werden. Kluge Köpfe, die es auch ausserhalb der Medizin gibt, haben die Pandemie zudem eh als beendet erklärt. Weil Politikerinnen und Politiker immer recht haben, darf sich die Vorfreude auf die Olympischen Spiele nun sogar zur uneingeschränkten Freude mutieren. Was echte Mutationen sind, hat uns schliesslich die Pandemie gelehrt.

«Bussen» nach verweigertem «Sponsorenlauf»

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(causasportnews / red. / 27. Januar 2022) In Sportvereinen werden diverse Möglichkeiten vorgesehen, um die an allen Ecken und Enden benötigten finanziellen Mittel zu beschaffen. Eine dieser Mittelbeschaffungsaktivitäten sind die sog. «Sponsorenläufe». Ein «Sponsorenlauf» ist ein Laufsportanlass, bei dem die Teilnehmenden mit Hilfe meist individuell akquirierter Sponsoren Geld für bspw. einen Verein oder ein Projekt sammeln, indem sie sich Sponsorenbeträge etwa für jeden gelaufenen Kilometer oder zurückgelegte Runde um den Sportplatz im Rahmen einer Zeitlimite zusichern lassen. Seit Jahren sind solche Anlässe feste Bestandteile des Vereinslebens diverser Sportvereine (in der Schweiz nach Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB, organisiert; in Deutschland gemäss § 55 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB). Nicht nur wegen «Corona» schwindet die Bereitschaft von jungen Sportlerinnen und Sportlern immer mehr, sich im Rahmen der Vereinsaktivitäten an den oft von Klubs angeordneten «Sponsorenläufen» zur Äufnung etwa klammer Klubkassen zu beteiligen. In letzter Zeit sind Fälle bekannt geworden, bei denen Vereinsmitglieder, die sich nicht dazu bereit erklärt oder sogar geweigert haben, «Sponsorenläufe» zu bestreiten, von den betroffenen Vereinen gebüsst worden sind. In den Medien fanden sich Artikel hierzu mit entsprechenden Überschriften: «Wer nicht rennt, zahlt eine Busse», oder ähnl.

Geht das, stellt sich nun die Frage? Können Vereine büssen, da doch Bussen von Privatrechtssubjekten gar nicht ausgefällt werden können?- Das ist möglich, auch wenn es sich bei den «Bussen» nicht um eigentliche Bussen, wie sie etwa aus dem Strafrecht bekannt sind, handelt. Im Vereinswesen zählen «Bussen» zu den gängigen Sanktionsmitteln. Bei der Ausfällung solcher Sanktionen geht es nicht um die Ausübung klassischer und konventioneller Strafgewalt, sondern um die konkretisierende Gestaltung der Vereinsordnung im Rahmen des Vereins-Mitgliedschaftsverhältnisses, die notfalls mit Sanktions-Druck durchgesetzt werden soll. «Büssen»  Vereine, bezweckt die ausgefällte Sanktion, das fehlbare Vereinsmitglied wieder auf den konformen Vereinskurs zu bringen. «Bussen» im Privatrecht ähneln den Konventionalstrafen (Art. 160 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts, OR), sind es aber nicht. Eine übermässig hohe «Busse» kann jedoch nach den Regeln der Konventionalstrafe (Art. 363 Abs. 3 OR) herabgesetzt werden, notfalls vom angerufenen Gericht. Die «Bussen» im Vereins- und Verbandswesen, also im Privatrecht, sind in der Tat etwas speziell und von ihrer dogmatischen Abstützung her etwa mit den Betriebsstrafen im Arbeitsrecht vergleichbar. Vereinsstrafen, sollen sie konform und gesetzesmässig ausgefällt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer statutarischen Verankerung oder Grundlage; will heissen: Sind Vereinsstrafen als privatrechtliche Sanktionsmittel in den Regelwerken von Vereinen und Verbänden nicht vorgesehen, fehlt ihnen eine entsprechende statutarische oder reglementarische Grundlage (Legitimation). Die Maxime aus dem Strafrecht «nulla poena sine lege scripta» (keine Strafe ohne gesetzliche Grundlage) gilt im Vereinsrecht analog. Voraussetzung zur konformen Ausfällung von Sanktionen in Vereinen und Verbänden ist immer, dass die oder der Sportler/in, der oder die sanktioniert werden soll, dem jeweiligen Regelwerk unterstellt ist. Diese Unterstellung kann auf statutarischem (im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft) oder vertraglichem Weg (ausdrücklich durch Vertrag, z.B. durch einen Sportveranstaltungs-Teilnahmevertrag) bewirkt werden. Wer also in einem Verein oder Verband an einem «Sponsorenlauf» teilnehmen sollte, dies aber grundlos unterlässt, kann im Weigerungsfall nur dann gebüsst werden, wenn hierfür eine satzungsrechtliche oder vertragliche Grundlage existiert. Nicht gebüsst werden kann ein Vereinsmitglied, das physisch oder psychisch nicht in der Lage ist, eine derartige, sportliche Leistung zu vollbringen.

Segen und Fluch des Individual-Sponsorings

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(causasportnews / red. / 25. Januar 2022) In der schnelllebigen Sportwelt ist die «Affäre Novak Djokovic» längst in den Hintergrund getreten. Unaufgeregt plätschert derzeit das «Australian Open» vor sich her, das nach dem vorzeitigen Abgang der Weltranglisten-Nummer Eins der Hauptattraktion beraubt wurde. Nun schaut man in die Zukunft auch vor allem in Richtung der weiteren, bedeutenden Turniere auf dem Planeten. Im Vordergrund steht die Frage, wann und an welchen Wettkämpfen der 35jährige Serbe als erklärter Impfverweigerer und Verschwörungstheoretiker in diesem Jahr wird teilnehmen können, falls «Corona» weiterhin die Welt im Griff hält und er es ablehnt, sich impfen zu lassen. Das ist die sportliche Seite.

Das juristische, politische Gerangel um Novak Djokovic vor dem prestige-trächtigen Tennis-Turnier in «down under» hat vor allem eine wirtschaftliche Komponente manifest werden lassen. Im Sport geht es eben, wie hinlänglich bekannt, vor allem auch ums Geld, das in verschiedensten Facetten das Thema ist. Auch bezüglich Sponsoring. Not amused über die Eskapaden des serbischen Top-Sportlers sind beispielsweise etwa seine Sponsoren. Die «Causa Novak Djokovic» führt insbesondere vor Augen, welche Problematik individuelles Sponsoring mit sich bringt. Es kann für einen Sportler (oder eine Sportlerin) und für den Sponsor ein Segen sei, wenn sich eine entsprechende Werbe-Partnerschaft realisiert. Diese beinhaltet aber das Risiko, dass der gesponserte Sportler kraft seines Verhaltens oder seiner Auftritte zur «Hypothek» für den Sponsor wird, der es unter Umständen eher nicht (mehr) gerne sieht, wenn das beworbene Produkt oder die beworbene Dienstleistung mit dem renitent-schwurbelnden Sportler (oder Sportlerin) in intensivem Zusammenhang steht. Evident ist, dass Individual-Kooperationen im Sponsoring stets Risiken beinhalten, welche z.B. in Mannschafts-Sportarten als nicht einmal latent vorhanden zu qualifizieren sind (in einer gesponserten Fussball-Mannschaft spielt der einzelne Akteur bezüglich Sponsoring nicht eine derartige Bedeutung wie in einer Individual-Sportart).

So verwundert es nicht, dass nach den nicht gerade image-fördernden Eskapaden von Novak Djokovic (seine) Sponsoren von Weltruf murren und den Serben zum Rapport antreten lassen oder das eingegangene Sponsoring hinterfragen, so etwa «Lacoste» (der Bekleidungskonzern gehört zur Genfer Gruppe Maus Frères) oder der Luxus-Uhrenhersteller «Hublot» mit Sitz in Nyon am Genfersee (er gehört zum französischen LVMH-Konzern). Weitere Unternehmen, wie «Head» (Tennis-Rackets), «Peugeot» (Mobilitäts-Industriekonzern), «Asics» (Sport-Schuhe) oder «Raiffeisen International» (Österreichische Bank) sorgen dafür, dass der 35jährige Tennis-Krösus jährlich etwa 30 Millionen Dollar an Werbegeldern einstreichen kann. Sie alle halten den Ball im Moment i.S. Marketing mit Novak Djokovic mehr als flach.

Teils ist auch schon die Frage gestellt worden, ob sich ein Sponsor Entgleisungen, wie nun von der Welt-Nummer-Eins praktiziert, gefallen lassen muss oder ein Sponsoring- Engagement in einem solchen Fall vorzeitig aus wichtigem Grund, wie praktisch jedes Vertragsverhältnis, ausserordentlicherweise (vorzeitig) ohne Folgen beendet werden darf. Das ist unter juristischen Gesichtspunkten wohl eher nicht möglich. Vielmehr sind dies eben die Tücken eines Individual-Sponsorings, und ein Geldgeber muss in dieser Sparte eher damit rechnen, dass sein Einzel-Webepartner für ihn problematisch oder untragbar werden könnte. Nicht jeder Sportler ist in Gottes Namen ein Roger Federer, der, im Moment sportlich inaktiv, werblich jedoch hyperaktiv, wohl selber kaum mehr weiss, für welche Produkte, Unternehmen und Dienstleistungen er wirbt. Für einen Sponsor ist eine solche Konstellation ideal, denn er hat kaum einen Image-Schaden zu befürchten, sollte der Sportler einmal den Weg von Irrungen und Wirrungen beschreiten oder vom konventionellen Weg abkommen. Wie delikat Individual-Sponsoring sein kann, belegt die Werbe-Angelegenheit V-Zug und Martina Hingis. Weil die ehemalige Weltklasse-Tennisspielerin 2008 in den Netzten der Dopingfahnder hängen blieb (es war ein lapidares Vergehen), distanzierte sich V-Zug sofort und öffentlich von der Gesponserten. Das trug den Zuger Haushaltmaschinen-Bauern viel Kritik ein. Von einem Sponsor wird auch etwas Treue zum Sportler erwartet, vor allem dann, wenn sich dessen Verfehlung als marginal erweist.

Mehr dazu in «Causa Sport» 1/2022; erscheint am 30. April 2022 – causasport.org

Hat Gianni Infantino oder hat er nicht?

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(causasportnews / red. / 19. Januar 2022) Kaum hat sich die weltbewegende Affäre um die Welt-Nummer-Eins im Tennis, Novak Djokovic, gelegt, sieht sich der organisierte, mundiale Sport mit einem neuen Aufreger konfrontiert: FIFA-Präsident Gianni Infantino ist umgezogen – nach Katar, ins Land, in dem Ende dieses Jahres die Fussball-WM-Endrunde ausgetragen werden soll! Seit dieser kleine Schritt für einen Menschen, aber ein grosser Schritt für die Menschheit publik geworden ist, herrscht Endzeitstimmung nicht nur im Sport. Der Nachfolger des legendären Langzeit-FIFA-Präsidenten Joseph Blatter, der 2016 zum höchsten Fussballer der Welt auf den Zürcher «Sonnenberg» katapultiert worden ist, sei nach Doha gezogen jedoch bezahle er weiterhin Steuern in der Schweiz, vermelden die Medien weltweit. Hat er nun seinen Wohnsitz verlegt oder nicht? Das ist die Frage, welche die Massen gerne beantwortet hätten. Sibyllinisch erklärt die Medienstelle der FIFA, Giani Infantino bezahle weiterhin Steuern in der Schweiz; ergo sei er schon wegegezogen, aber…Die Journalisten kennen die Wohnsitzkriterien ebensowenig wie Ihnen der Umstand bekannt ist, dass ein Wohnsitz im formellen Sinn (Art. 23 ZGB) durchaus verlegt werden kann, jedoch eine Quellensteuer zu bezahlen ist, falls in der Schweiz ein Erwerbseinkommen generiert wird. Wegen irgendwelchen Geheimnissen verweigern (natürlich) die Behörden die Antwort auf die Frage, ob sich der FIFA-Präsident in der Schweiz abgemeldet und neu in Doha formell Wohnsitz genommen hat.

Am wahrscheinlichsten ist es, dass der 51jährige Walliser aus Brig, der kaum eine Gelegenheit auslässt, um seine Sympathiewerte immer mehr gegen null sinken zu lassen, an die Wärme gezogen ist, um mehr Zeit mit der Familie zu verbringen. Wichtig ist es selbstverständlich, dass der FIFA-Präsident im Vorfeld der WM-Endrunde dieses Jahres vor Ort Flagge zeigen will. Das ist an sich nichts neues, scharwenzelte der ungeliebte Funktionär doch schon vor der WM-Endrunde 2018 regelmässig um den russischen Regenten Wladimir Putin herum. Das Interesse an Russland und an Wladimir Putin hat nach Abschluss der WM-Endrunde dann allerdings schlagartig abgenommen. Das wird dann wohl auch Ende Dezember in Katar so sein, obwohl Gianni Infantino alles versucht, um im umstrittenen Kleinstaat auch nachhaltig Fuss zu fassen. Pecunia non olet. Eigentlich ist Gianni Infantions private Dislokation etwa so wichtig wie das Fahrrad, das in Peking umfällt. Besorgte Mitmenschen des Wallisers sehen im bekannt gewordenen Schritt des Spitzen-Funktionärs allerdings auch die Gefahr, dass nun der Sitz des Weltfussballverbandes FIFA, ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB, von Zürich nach Doha verlegt werden könnte. Das befürchtet jedenfalls Joseph Blatter («offenbar fühlt sich Gianni Infantino in der Schweiz nicht wohl»), der allerdings auch Monaco und die USA als neue, mögliche  Sitzvarianten für den Weltverband ins Spiel bringt. Viele Menschen wären allerdings nicht stark betrübt, falls die FIFA, die für die Schweiz aus diversen Gründen immer problematischer wird, das Land verlassen würde. So meinte der Mitte-Politiker Gerhard Pfister zum Thema, der nach Doha ziehende FIFA-Präsident solle den Verband auch gleich mitnehmen.

Der aktuell gewordene Aufreger lässt Raum für Vermutungen dergestalt, was eigentlich der FIFA-Präsident den ganzen Tag so treibe. Zwar will sich der nicht gerade als Arbeitstier bekannte Top-Funktionär auch künftig ab und zu wieder in Zürich sehen lassen. Was er anlässlich dieser Gelegenheiten auf dem «Sonnenberg» macht, ist wohl sein Geheimnis. Der Verband FIFA als globaler Sport-Konzern ist zweifelsfrei ein Selbstläufer, der funktioniert, ungeachtet des Umstandes, ob ein Präsident auch noch irgendwie mitwirkt oder nicht. Das manifestiert auch der Umstand, dass Gianni Infantino seit seinem Amtsantritt vor genau sechs Jahren bisher rein gar nichts erreicht hat und einfach im Funktionärs-Haifischbecken vor allem als hervorragender Mit-Schwimmer eine gute Figur abgibt. Vor allem hat er insbesondere aus persönlichem Machterhaltungstrieb den Weltverband wieder in die schlechten, alten Zeiten zurückgeworfen. In der FIFA ist es etwa so wie bei den Grossbanken, bei denen die obersten Chefs auswechselbar sind wie Glühbirnen, was gerade aktuell dem geschassten Verwaltungsrats-Präsidenten der Credit Suisse, dem Iberische Julio Iglesisas-Verschnitt Antonio Horta-Osorio, widerfahren ist, eine absolute Fehlbesetzung in der zweitgrössten Schweizer Bank, an der – horribile est dictu – exakt Katar eine Beteiligung hält! PS: Julio Iglesias war auch einmal Fussballspieler.

Was die Aufgaben des FIFA-Präsidenten sind, kann und muss in Art. 35 der FIFA-Statuten nachgelesen werden: Der Präsident vertritt die FIFA im Allgemeinen und ist bestrebt, ein positives Image des Verbandes zu verbreiten. Er hat die Werte der FIFA zu schützen und innerhalb des Sports und mit politischen Instanzen und internationalen Organisationen gute Beziehungen zu pflegen.- Fürwahr, für die Erfüllung dieser Aufgaben bildet Katar das ideale Terrain für den FIFA-Präsidenten.

Melbourne und Wengen – das Wochenende der «Quittungen»

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(causasportnews / red. / 16. Januar 2022) Es war das Wochenende der «Quittungen» – im australischen Melbourne und im schweizerischen Wengen. Nach nervenaufreibenden Tagen sowie einem politischen und juristischen Hickhack fiel kurz vor dem offiziellen Beginn des Australian Open der Entscheid in der «Causa Novak Djokovic». Der Serbe, die Welt-Nummer-Eins im Männer-Tennis, musste nach einem endgültigen Entscheid des angerufenen Bundesgerichts in Melbourne die Heimreise antreten. Er hat den «Krieg» gegen den Insel-Kontinenten verloren (causasportnews vom 11. Januar 2022) und letztlich die «Quittung» für seine Geisteshaltung und sein sonstiges Verhalten bekommen. Der Vorgang wurde hochstilisiert zum Kampf eines Impf-Verweigerers, der zum Anführer der Querdenker und Impf-Querulanten wurde, gegen einen Staat, der seinen Einreise-Regularien im Zuge von «Corona» zum Durchbruch verhelfen wollte; und dies letztlich auch tat. Novak Djokovic bekam zu spüren, dass im Sport der Schiedsrichter die Regeln anwendet, im staatlichen Umfeld jedoch der Staat. Allerdings hätte das tagelange Tauziehen um den Verbleib des Spielers in «down under» oder seine Ausweisung aus Australien nach Tagen durchaus vermieden werden können, wenn Staat und Justiz nicht derart wankelmütig agiert hätten. Es hätte ihm zu Beginn des Theaters die Einreise definitiv verwehrt werden müssen. Dass sich der 35jährige Serbe als Nicht-Geimpfter den Zugang zum prestigeträchtigen Australian Open quasi durch die Hintertüre sichern wollte, war von ihm mehr als mutig. Australien ist für eine konsequente Einreisepolitik bekannt, was jeder Tourist weiss, der schon einmal nach «down under» gelangen wollte. In der Zeit von «Corona» und den klaren Vorgaben Australiens war es eine offensichtliche Fehl-Spekulation von Novak Djokovic, sich auf dieses juristische «Vorspiel» zum Australian Open einzulassen, bei dem er nun auf der Strecke blieb. Er hat einen selbst heraufbeschworenen «Krieg» verloren gegen ein Land, das sich nicht selten ähnlich wie das standfeste «gallische Dorf» aus Asterix und Obelix gebärdet; aber der Weltuntergang gestaltet sich definitiv anders. Dieses Ende einer Affäre ist für den Top-Sportler, der wohl auch künftig eher nur mit Mühe wieder in Australien wird spielen können, bzw. dürfen, nicht nur negativ. Was wäre gewesen, wenn der Serbe bei einer Teilnahme am Australian Open 2022 das Turnier nicht gewonnen hätte? Wäre die Rod Laver-Arena in Melbourne zum Schauplatz eines Stellvertreter-Krieges der Fans geworden? Dass Novak Djokovic die Wegweisung aus Australien letztlich akzeptiert hat (es blieb ihm auch nichts anderes übrig), hat ihn wohl auch vor weiterem Schaden bewahrt. Es entspricht zweifelsfrei auch nicht gerade dem Wunschdenken der Sponsoren des Sportlers, wenn sie mit einen Impfverweigerer und Querdenker paktieren. Deshalb hat die Nummer Eins die Ausreise aus Australien im Zuge einer Schaden-Minderung ziemlich kleinlaut angetreten.

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Die «Quittung» für die unglaubwürdige «Corona»-Politik in der Schweiz haben auch der Schweizer Abfahrts-Star Beat Feuz im Speziellen und die Schweizer Ski-Nation im Allgemeinen erhalten. Seit Monaten wird in Helvetien, oft auch mit dem bereits erwähnten gallischen Dorf verglichen, «Corona» höchstens noch halbherzig bekämpft. Die Regierung hat den Kampf gegen das Virus längst aufgegeben, ist in der Causa «Pandemiebekämpfung» abgetaucht und setzt die Bevölkerung der Seuche praktisch schutzlos aus – ohne das auch ehrlich zu sagen. «Durchseuchung» heisst das Heilmittel, das aber vermutlich nur in Dark-Räumen der Phantasien existiert. Es wird zwar an «Corona»-Bekämpfungs-Szenarien gewerkelt, doch das ist nichts anderes als ein Mitwirken an der Herstellung von neuen Kleidern im Sinne der Geschichte von des Kaisers neuen Kleidern. Damit wird seitens des Staates und der Politik lediglich ein Plecebo-Effekt erzielt. Zwar existieren in der Schweiz Schutzkonzepte und werden entsprechende Regularien erlassen, doch sind deren Durchsetzung und der entsprechende Durchsetzungs-Wille nicht mehr als ein Scherz. Beziehungsweise hat sich der Staat bei der Virus-Bekämpfung der «laissez-faire-Politik» verschrieben. Geradezu gruslig waren die Bilder, die anlässlich der Weltcup-Skirennen vor einer Woche in Adelboden und nun in Wengen zu sehen waren. Weder Zuschauende noch Sportler hielten sich an irgendwelche Schutzvorgaben. «Corona» war im Berner Oberland wie ausgeblendet. Krisenbewältigung durch Ignorantentum, wäre man geneigt zu sagen. Das führte dann allerdings dazu, dass die Schweiz für diese Haltung die sportliche «Quittung» bekam. Wären die Schweizer so konsequent wie die Australier im «Fall Novak Djokovic», hätte der Österreicher Vincent Kriechmayr zum Lauberhorn-Klassiker wegen nicht erfüllter Vorgaben im Zuge von «Corona» zum Abfahrtsrennen gar nicht zugelassen werden dürfen. Weil man es in der Schweiz bezüglich «Corona» aber eben locker nimmt, ging der Österreicher ebenso locker an den Start und gewann den Klassiker – vor dem einheimischen Top-Favoriten Beat Feuz. Genau dieser Sieger sollte verhindert werden, jammerten die helvetischen Medien nach dem Abfahrts-Spektakel vor der berühmten Eiger-Nordwand. Aber eben: Wer sich nicht an die eigenen Regeln hält, darf sich nicht darüber beklagen, wenn ein anderer davon profitiert. Im Fussball würde eine solche Situation als klassisches «Eigentor» qualifiziert.

Deutscher Pferdesport erneut im Negativ-Fokus

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(causasportnews / red. / 14. Januar 2022) Wahrscheinlich hängt es damit zusammen, dass der  organisierte Sport derzeit unter der «Corona»-Pandemie ächzt und der schönsten Nebensache der Welt, die längst, wie das Virus, zur Hauptsache mutiert ist, immer mehr die Schlagzeilen abhanden kommen. Deshalb wird etwa das Umfeld des Sportes in das gleissende Scheinwerferlicht der Medien gestellt. Notfalls werden zur Sicherung der Einschaltquoten «Wallraff-Methoden» angewendet, wie jetzt im soeben vom Kölner Privatsender RTL aufgedeckten Vorkommnis um den mehrfachen Olympiasieger Ludger Beerbaum, der sich mit Vorwürfen der Tierquälerei konfrontiert sieht. Ihm wird via Medien unerlaubtes «Barren» von Pferden vorgeworfen, was der erfolgreiche Reiter in Abrede stellt. Beim «Barren» sollen Pferde im Training durch Schläge mit einer Stange an die Beine dazu gebracht, bzw. entsprechend trainiert werden, die Beine beim Überspringen von Hindernissen so anzuheben, dass diese im Wettkampf ohne Berührungen derselben übersprungen werden. Heimlich aufgenommene Videos zeigen die vom 58jährigen Top-Reiter angewendeten Methoden, die seit Jahren grundsätzlich umstritten sind. Die konkrete Anwendung des «Barrens» wird von Ludger Beerbaum bestritten. Eine Journalistin hatte sich zwecks Recherchen auf der Anlage des Reiters als Praktikantin anstellen lassen. Der Reiter spricht von ehrverletzenden und verleumderischen Vorwürfen und will sich dagegen mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen. Für Ludger Beerbaum sind die angewendeten Methoden «erlaubtes Touchieren» der Pferdebeine.- Für den viermaligen Olympiasieger Ludger Beerbaum gilt die Unschuldsvermutung.

Wie dem auch sei: Ein halbes Jahr nach dem Skandal um die Deutsche Fünfkämpferin Annika Schleu, die anlässlich des Reitwettbewerbs an den Olympischen Spielen in Tokio im Wettkampf ihr Pferd malträtiert hatte (causasportnews vom 7. November 2021), ist der Deutsche Pferdesport in der «Causa Ludger Beerbaum» erneut in den Negativ-Fokus der Medien und damit der Öffentlichkeit geraten.

Novak Djokovic auf dem Weg in die Rod Laver-Arena?

So sehen die Medien den «Fall Novak Djokovic» («Tages-Anzeiger», Zürich)

(causasportnews / Red. / 11. Januar 2022) Nicht überraschend hat Novak Djokovic im Kampf gegen die Australischen Einreisebehörden, der zum Fight der Weltranglisten Nummer Eins gegen einen ganzen Kontinent emporstilisiert worden ist, einen Teilsieg errungen. Ob damit der Weg in die Rod Laver-Arena in Melbourne definitiv geebnet ist, wird sich weisen. Der Entscheid von Richter Anthony Kelly, der geurteilt hat, dass der Tennis-Star in Australien einreisen, bzw. im Land und auf dem Kontinent verbleiben dürfe, ist schwierig zu beurteilen und zu gewichten, vor allem, weil den Aussenstehenden die Fall-Details verborgen bleiben, obwohl dank der Digitalisierung einiges kommuniziert worden ist, so etwa die Statements der Anwälte des Spielers. Vielmehr dürfte mit der Entscheidung die juristische Binsenwahrheit bestätigt worden sein, dass von einem Gericht lediglich eine Entscheidung erwartet werden darf, nicht aber etwa Gerechtigkeit, Satisfaktion, persönliche oder politische Genugtuung, usw. Unweigerlich wird in dieser «Causa», die doch etliche Ungereimtheiten aufweist, gewahr, was sonst vor allem in Italien als Bonmot kursiert, nämlich, dass es keine mutigen Richter, die noch am Leben sind, geben würde. Es ist in etwa auszumalen, was Richter Anthony Kelly bei einem anderslautenden Entscheid aufgrund des Kesseltreibens gegen die Einreisebehörden und Australien zu gewärtigen hätte. Wahrscheinlich schieben sich nun die Justiz und die Politik die «heisse Kartoffel Novak Djokovic» gegenseitig zu. Einwanderungsminister Alex Hawke, der die Teilnahme des bald 35jährigen Serben an dem am kommenden Montag beginnenden Turnier mit seinem «Veto» gegen den richterlichen Entscheid noch verhindern kann, gilt als gradlinig und furchtlos. On verra! Wie der Vorgang auch enden wird: Es wird in dieser grotesken Geschichte, welche die Welt-Medien derzeit beherrscht und auf Trab hält, nur Verlierer geben. Ein solcher Verlierer wird ebenfalls Novak Djokovic sein, auch wenn er den «Krieg» gegen die Justiz und die Polit-Behörden in «down under» – oder eben gegen den ganzen Kontinent – letztlich gewinnen sollte und in der kommenden Woche in der Rod Laver-Arena einziehen wird. Aber immerhin hat er eine «Schlacht» gewonnen…

Derzeit ist nur eines sicher in dieser unsäglichen Geschichte: Affaire à suivre.

Kollateralschaden nach dem ZDF-Aus für Urs Meier?

(causasportnews / red. / 10. Januar 2022) Als ob «Corona» und die Deutsche Nationalmannschaft 2021 nicht schon für genug Ärger, Frustration und Schäden gesorgt hätten. Nun wird auch noch der Rausschmiss des langjährigen TV-Experten und ehemaligen Top-Schiedsrichters Urs Meier zum Juristenfutter. Der Sender ZDF (Zweites Deutsches Fernsehen), für den der 62jährige Schweizer seit 2005 als Fussball-Experte tätig war, wird von diesem wegen Vertragsbruchs verklagt. Es geht offenbar um eine fünfstellige Summe. Nach der Sichtweise des ausgebooteten, ehemaligen Schiedsrichters ist er ein Opfer der 2020 um ein Jahr verschobenen Fussball-Europameisterschaft geworden. Vor der Austragung des Turniers erhielt Urs Meier vom ZDF die Mitteilung, dass man anlässlich der Berichterstattung zur Europameisterschaft auf seine Dienste verzichten wolle. An seiner Stelle wurde der ehemalige, 48jährige Bundesliga-Schiedsrichter Manuel Gräfe eingesetzt, der derzeit gegen den Deutschen Fussball-Bund (DFB) wegen der Alterslimite für Schiedsrichter im Rechtsstreit liegt (causasportnews vom 22. September 2021)…

Obwohl es offensichtlich keinen schriftlichen Vertrag zwischen dem Sender und dem Schweizer gab, spricht Urs Meier von Vertragsbruch, da auch mündliche Verträge zu halten seien (was grundsätzlich richtig ist). Das ZDF verneint allerdings generell das Vorliegen eines Vertrages und bestreitet ein unkorrektes Verhalten im Zuge des Schiedsrichter-Expertenwechsels vor der Europameisterschaft im vergangenen Jahr. So wird Urs Meier nun vor Gericht das behauptete Bestehen eines Vertrages zu beweisen haben und dass dieser, falls ein solcher vorlag, unkorrekterweise vom ZDF beendet worden ist. Die Forderung des Schweizers, im weitesten Sinn macht er «entgangene Gewinne» geltend, weil er wegen der von seiner Seite eingeplanten ZDF-Einsätze, die dann eben nicht stattfanden, anderweitige Erwerbsmöglichkeiten nicht (mehr) habe wahrnehmen können, ist unter die Kategorie «Kollateralschäden» einzuordnen. Über den Ausgang des bevorstehenden Verfahrens kann nur spekuliert werden. Auch drüber, weshalb sich der Sender überhaupt von dem in die Jahre gekommenen Ex-Schiedsrichter getrennt hat. Da die Zusammenarbeit vor der Europameisterschaft erfolgte, kann wohl nicht von einer «Rachekündigung» gesprochen werden, weil die Eidgenossen an der Europameisterschaft einen weit bessern Lauf aufwiesen als die Deutschen! Oder hatte man in Deutschland aus Fussball-Frustration genug vom Schweizer Urs Meir? Vielleicht war es nach über 15 Jahren des Zusammenwirkens aber einfach an der Zeit, einen personellen Wechsel in dieser ZDF-«Experten-Causa» vorzunehmen.

Dass es mitunter schmerzhaft sein kann, nach langer Zeit des Zusammenwirkens aussortiert zu werden, hat in Deutschland im vergangenen Jahr etwa auch ein anderer Vertreter der Unterhaltungsbranche zu spüren bekommen. So beendete der Sender RTL die Zusammenarbeit im Rahmen von «Deutschland sucht den Superstar» (DSDS) mit dem Jury-Mitglied Dieter Bohlen nach fast 20 Jahren. Jene Trennung, die der ehemalige Sänger und Musiker nicht auf sich sitzen lassen will und ebenfalls Juristenfutter abgibt, wurde unumgänglich und liess sich leicht erklären: Die menschenverachtende und rüpelhafte Art des früheren, 68jährigen Gruppen-Mitglieds von Modern Talking passte nicht einmal mehr zum allgemein mehr als bescheidenen Niveau des Kölner Privatsenders. Einmal ist halt einfach fertig lustig.

Novak Djokovic – oder der Schmetterlingseffekt im Sport

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(causasportnews / red. / 7. Januar 2022) Vor allem auch deshalb, weil derzeit in der Welt und auch im Sport nicht allzuviel Nennenswertes, oder höchstens Unerfreuliches, geschieht, werden in Zeiten von «Corona» Bagatellen zu Ereignissen, welche die Menschheit in Atem halten.

So will der aktuell beste Tennisspieler der Welt, Novak Djokovic, am Australian Open teilnehmen, scheiterte mit diesem Ansinnen (einstweilen) bereits bei der Einreise nach «down under». Weil er offensichtlich die in Australien als streng geltenden Einreisevorgaben, die in der Regel konsequent gehandhabt werden, nicht erfüllt, wurde ihm bei der Einreise in Melbourne kurzerhand das Visum entzogen. Der bald 35jährige Serbe wartet in einem Hotel auf ein Gerichtsurteil, das am Montag ergehen und darüber befinden soll, ob die Weltranglisten Nummer Eins wieder abgeschoben wird oder spielen darf. Novak Djokovic gehört, um es gelinde auszudrücken, zu den «Corona»-Impfgegnern. Das erleichtert das Einreisprozedere in Australien wohl nicht gerade. Wievielmal er schon vom Virus befallen war, weiss niemand, und der Serbe findet «Corona» auch nicht so schlimm, deshalb trommelte er im Sommer 2020 Gleichgesinnte aus der Tennis-Szene zusammen und zog die «Adria Tour» auf, die im viralen Desaster endete. Jedenfalls muss sich, wer sich so verhält, in Australien damit rechnen, zumindest bezüglich Einreisevorgaben nicht gerade bevorzugt behandelt zu werden, auch wenn er der Beste seines Faches ist.

Wenn die Welt-Nummer Eins von einer Behörde im Zuge von «Corona» gestoppt wird, bevor er einen Tennisball spielen kann, wird das heute zum Welt-Thema. Der Schmetterlingseffekt liegt auf der Hand (der besagt, dass durch den Flügelschlag eines Schmetterlings letztlich ein Tornado entstehen kann). Müssig anzufügen, dass sich vor dem Hotel, in dem Novak Djokovic darauf wartet, ob er am weltbekannten Open teilnehmen darf oder ob er aus Australien abgeschoben wird, Proteste und Kundgebungen für den Serben stattfinden. Getreu nach dem Motto: Lob der Schuldigen, Tadel der Unschuldigen, werden vor allem die australischen Einreisebehörden und die Regierung unter Beschuss genommen. Es werden zudem Politiker auf höchster Eben in Serbien, in Sachen Verwendung des Sportes für ihre Zwecke nicht unerprobt, in Stellung gebracht, welche den «Fall Novak Djokovic» zum Anlass nehmen, die australische Regierung anzupöbeln und zu verunglimpfen; und natürlich um national motivierten Druck auszuüben. Serbien sei Novak und Novak sei Serbien, verlautet etwa vom Balkan. Entsprechend wütet der demonstrierende Mob in der Heimat des Spielers, und der Vater von Novak Djokovic zeigt mit seiner Äusserung, der Fall seines Sohnes sei mit dem Leiden Jesu Christi bei der Kreuzigung zu vergleichen, welche Dimensionen der Hetze erreicht sind. So wird versucht, den an sich simplen Einreisevorgang bezüglich des Sportlers als Angriff gegen das Land und die Nation der Serben emporzustilisieren. Der Sport gibt bekanntlich immer wieder eine Plattform ab für gelebten Nationalismus. Der Weg zum Krieg ist dann manchmal nicht mehr weit. Honduras und El Salvador bekriegten sich 1969 bekanntlich nach einem Fussballspiel. Zumindest ist mit der «Causa Novak Djokovic» wieder einmal belegt, dass die «Schmetterlingstheorie» eben mehr als nur eine Theorie ist und auch im Sport gilt.

Der Ball liegt nun also im konkreten Fall beim zuständigen Gericht in Melbourne. Selbstverständlich würde dem Top-Athleten die Teilnahme am prestige-trächtigen Turnier in Australien gegönnt. Im Falle der Ausweisung dürfte ihm in jedem Fall eines erspart bleiben: Ein Spiessrutenlauf auf dem Tennis Court in «down under». Die Australier sind nämlich nicht nur konsequent, sondern durchaus auch nachtragend…