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Weiterer Rachefeldzug der FIFA gegen Joseph Blatter

(causasportnews / red. / 15. Juli 2022) Kaum haben sich die Wogen nach den Freisprüchen des Bundesstrafgerichts in Bellinzona in der Causa Joseph Blatter und Michel Platini, es ging dabei um eine FIFA-Zahlung von zwei Millionen Franken an den ehemaligen Star-Spieler und Top-Funktionär Michel Platini (vgl. auch causasportnews vom 8. Juli 2022), geglättet, wird für Joseph Blatter neues Ungemach aus Zürich bekannt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten und den Ex-FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke, der kürzlich in einem Berufungsprozess noch nicht rechtskräftig schuldig gesprochen wurde (causasportnews vom 25. Juni 2022) ein Strafverfahren eröffnet. Auf Anzeige des Weltfussballverbandes hin soll die Strafverfolgungsbehörde am Sitz der FIFA die Finanzierungs-Rechtskonformität des 2016 eröffneten FIFA-Museums untersuchen und allenfalls Anklage erheben. Kein Zweifel, das Museum im Enge-Quartier in Zürich kostet den Weltfussballverband eine schöne Stange Geld. Die Rede war vor der Eröffnung vom teuersten Mieterausbau, den es in der Stadt Zürich je gegeben haben soll. Die FIFA ist in einer Liegenschaft des Versicherungskonzerns «Swiss Life» eingemietet, für knapp zehn Millionen Franken jährlich; und das während 30 Jahren! Über die Betriebskosten ist nichts bekannt, aber klar ist, dass die Eintritte bei weitem nicht ausreichen, um die horrenden, laufenden Ausgaben auch nur ansatzweise zu decken. Das alles soll nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft und später allenfalls der Gerichte werden, wenn es nach dem Willen des Anzeigeerstatters FIFA geht. Die Anzeige ist zwar seit geraumer Zeit eingereicht worden, blieb bei der Staatsanwaltschaft aus unerklärlichen Gründen aber liegen. Jetzt, und nach dem Blatter-Freispruch in Bellinzona, soll diese Angelegenheit beförderlich erledigt werden. Sie dürfte, wohl bereits in einem früheren Stadium, so enden wie die in Bellinzona verhandelte Strafsache. Die Anzeige stösst nicht nur in Fachkreisen auf Unverständnis, zumal das Museums-Projekt und alle Kosten durch die zuständigen Organe der FIFA geprüft und autorisiert worden sind. Die Realisierung des FIFA-Museums war also ein rein unternehmerischer Entscheid des Verbandes. Für die Kritiker der FIFA ist die Strafsache ein weiterer Mosaikstein im Rachefeldzug des Weltfussballverbandes gegen den ehemaligen, nun 86jährigen Präsidenten. Als Treiber auch dieser Attacke unter Wallisern – Joseph Blatter stammt aus Visp, Gianni Infantino aus Brig – gilt der aktuelle FIFA-Präsident. Dafür erntet der 52jährige Walliser Kritik, die allerdings, wie alles sonst im Zusammenhang mit Joseph Blatter, am ungeliebten Fussball-Funktionär abperlt.

Rückblende: Nach dem Freispruch für Joseph Blatter vor einer Woche in Bellinzona hatte die FIFA als geschädigte Partei (!) in Spott und Häme eingesteckt. Nicht gut kamen auch die Medien weg, welche den juristischen Sieg Joseph Blatters, wenn überhaupt, eher säuerlich vermeldeten – und das Desaster der Bundesanwaltschaft in diesem Prozess herunterspielten. Die Schweizer Medien, wie «Neue Zürcher Zeitung», «Tages Anzeiger», «Blick» sowie das Staatsfernsehen («SRG») schiessen zusammen mit der FIFA seit geraumer Zeit gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter oder schweigen ihn tot, wie mehrheitlich nach der Urteilsverkündung in Bellinzona. Dies hat dann schliesslich dazu geführt, dass Joseph Blatter vom Bundesstrafgericht eine Entschädigung von 20 000 Franken für die mediale Vorverurteilung zugesprochen erhalten hat! Das soviel zu den Aktivitäten der «vierten Gewalt» im Staat, die immer stärker von ebendiesem Staat finanziert wird.

Meuchelte FIFA-Präsident Gianni Infantino Michel Platini?

Giani Infantino: Hat er oder hat er nicht?
Photo by Présidence de la République du Bénin

(causasportnews / red. / 23. Mai 2022) Am 8. Juni 2022 müssen sich der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und der langjährige UEFA-Präsident und frühere FIFA-Präsidentschaftskandidat Michel Platini vor dem Bundessstrafgericht in Bellinzona verantworten. Es geht dabei um die (Un-)Rechtmässigkeit einer Zahlung von zwei Millionen Franken aus der Kasse des Weltfussballverbandes an Michel Platini, die von Josef Blatter unkorrekterweise veranlasst worden sein soll, so die Anklage; ungetreue Geschäftsbesorgung heisst das im Juristen-Jargon.

In diesem Zusammenhang gewinnt nun eine neue Entwicklung um den amtierenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino an Bedeutung. Im Zentrum steht dabei ein Geheimgespräch im Berner Hotel «Schweizerhof», an dem der damalige UEFA-Generalsekretär und heutige FIFA-Präsident Gianni Infantino teilgenommen haben soll. Sicher waren zudem auch der Walliser Staatsanwalt und Infantino-Freund Rinaldo Arnold, der damalige Bundesanwalt Michael Lauber sowie der Mediensprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, mit von der Partie. Gegen diese vier Personen laufen seit geraumer Zeit Strafuntersuchungen wegen Amtsmissbrauchs, Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung, bzw. wegen Anstiftung hierzu. Seit Jahren wird gemutmasst, was an diesem sog. «Schweizerhof»-Treffen der FIFA-Delegation mit Ex-Bundesanwalt Michael Lauber besprochen und gedealt wurde und zudem, wer an diesem Gespräch, neben den vier genannten Personen, teilgenommen hat. Aufgrund eines Aktengesuchs wird nun die Rolle um einen «fünften Mann», der im Nobelhotel «Schweizerhof» in Bern dabei gewesen sein soll, thematisiert (vgl. hierzu auch causasportnews vom 1. April 2020). Gemunkelt wird, dass es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft handeln soll.

Offensichtlich bestehen nun, wie von Medienseite her gemutmasst wird, Zusammenhänge zwischen der Anklage gegenüber Joseph Blatter und Michel Platini und dem bis anhin von Inhalt und Teilnehmerkreis (mit vier oder fünf Personen?) undurchsichtigen Gespräch im Hotel «Schweizerhof». Nicht ausgeschlossen ist, dass demnächst eine grosse Enthüllungs-Bombe platzt. Das käme dann einer Sensation gleich, falls sich ergeben sollte, dass Gianni Infantino den 2016 für das FIFA-Präsidium in Stellung gebrachten Michel Platini mit Hilfe der Bundesanwaltschaft (a posteriori) unmöglich gemacht hätte. Michel Platini, vor der Präsidentschaftswahl 2016 Vorgesetzter von Gianni Infantino in der UEFA, wurde von der Ethikkommission der FIFA aus dem Präsidentschaftsrennen genommen. Es «erbte» Gianni Infantino; die Fakten vor der Wahl sollen offenbar pro Gianni Infantino zurechtgebogen worden sein! Sollte sich dieser Ablauf entsprechend erhärten, wäre damit die Präsidentschaft des amtierenden FIFA-Präsidenten wohl umgehend und vorzeitig zu Ende. Falls die FIFA-Ethikkommission nicht durchgreifen würde, könnten die staatlichen Gerichte diesem Schauspiel um Macht und Geld wohl ein vorzeitiges Ende setzen. Die grosse, demnächst zu beantwortende Frage wird also lauten: «Meuchelte Gianni Infantino Michel Platini, um 2016 selber an die Macht zu kommen und um auf diese Weise an die FIFA-Honigtöpfe zu gelangen? Und musste nach der Präsidentschaftswahl 2016 entsprechend, sogar mit Hilfe der Bundesanwaltschaft, «nachgebessert» und für «Flurbereinigung» gesorgt werden?

Kein doppeltes Fussball-Lottchen: Bakery Jatta ist offenbar Bakary Daffeh

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(causasportnews / red. / 11. Dezember 2021) Nun scheint doch wahr zu sein, was nicht wahr werden durfte: Der Spieler des Hamburger SV, Bakery Jatta, soll in Tat und Wahrheit Bakary Daffeh heissen, und auch seine Lebens- und Fussball-Vita scheint nicht richtig nachvollziehbar zu sein. Der Fall des angeblich 23jährigen Stürmers (Geburtsdatum nicht gesichert), der vor ziemlich genau zwei Jahren für Schlagzeilen sorgte (vgl. causasportnews vom 24. September 2019), wird ein Fall für die Gerichte. Wie bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft in Hamburg Anklage gegen den vor rund fünf Jahren über Umwegen aus Gambia eingewanderten Fussball-Spieler erhoben. Es gab damals einige Ungereimtheiten, welche die Vermutung aufkommen liessen, Bakery Jatta, der unter diesem Namen in Europa Fuss fasste und im Fussball tätig wurde, heisse und sei in Wahrheit der 26jährige Bakary Daffeh; oder anders: Bakary Daffeh (26) soll sich als Bakery Jatta (23) ausgegeben haben. Doch alle Zweifel wurden damals insbesondere von den deutschen Einwanderungsbehörden und der Verbandsjustiz in den Wind geschlagen. Es wurde mit dieser doppelten Lottchen-Geschichte im Fussball auch die Rassismus-Diskussion um den Fall angeheizt. Wer sich erlaubte, daran zu zweifeln, dass der als Bakery Jatta auftretende Fussballerspieler auch wirklich Bakery Jatta sei, wurde schon einmal des Rassismus’ bezichtigt. Nun haben die Skeptiker um die Bakery Jatta-Geschichte Aufwind erhalten, nachdem die Anklageerhebung gegen den HSV-Akteur offensichtlich genügend Anhaltspunkte und Fakten liefert, dass Bakery Jatta eben doch Bakary Daffeh ist. Es ist noch nicht bekannt, wann sich das zuständige Gericht mit diesem Identitäts-Fall im Fussball befassen wird. Über die Erfolgsaussichten bezüglich der Anklage der Staatsanwaltschaft kann im Moment ebenfalls nur gemutmasst werden. Da an diesen Vorgang auch eine Rassismusdebatte gekoppelt ist, wäre es von der Staatsanwaltschaft relativ mutig, den Fall vor Gericht zu bringen, mit dem Risiko, mit der Anklage zu scheitern. Mit dieser wird sich das Jugendgericht des Amtsgerichts Hamburg-Altona zu befassen haben. Bakery Jatta werden Aktivitäten unter falscher Identität vorgeworfen, was nach Meinung der Anklagebehörde als Verstösse gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Falschbeurkundung zu qualifizieren seien.

Weitere, juristische Schritte im «FIFA-Komplex»

Home of FIFA, Zürich
© Ed Coyle

(causasportnews / red. / 5. September 2021) Gegen den Ex-Ermittler des Bundes im «FIFA-Komplex», Dr. Stefan Keller, soll nun selber ermittelt werden. Dem ehemaligen, ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, der im Frühjahr nach nur wenigen Monaten im Amt, aufgab und abtrat, wird gemäss Medienberichten vorgeworfen, Amtsgeheimnisverletzungen begangen zu haben. Der Jurist aus der Innerschweiz sollte vor allem die sog. nicht protokollierten «Geheimtreffen», an denen der ehemalige Bundesanwalt Michael Lauber und FIFA-Präsident Gianni Infantino und teils weitere Personen teilnahmen, untersuchen. Der 51jährige Jurist aus dem Kanton Obwalden nahm seine Arbeit vor etwas mehr als einem Jahr engagiert und vielversprechend zielstrebig auf. Bald einmal wurde ihm allerdings seine Schwatzhaftigkeit zum Verhängnis, die ihn jetzt nochmals einzuholen scheint. Er sprach zuweilen mehr als erlaubt; nach seinem Abgang übte er zudem beissende Kritik am Bundesstrafgericht und am Schweizer Justizsystem, die ihn für die «geschlossene Gesellschaft» der Juristinnen und Juristen unmöglich machte. Das Fass zum Überlaufen brachte offensichtlich ein Beitrag in einer juristischen Fachzeitschrift. In dieser ist er wie folgt zitiert worden: «Am Bundesstrafgericht laufen mehrere Verfahren in dieser Sache. Infantino will genau wissen, wer meine Hilfspersonen sind». Damit hatte der Sonderermittler in der «Causa FIFA» Vorgänge öffentlich gemacht, bezüglich derer er offensichtlich zur Geheimhaltung verpflichtet war. Das soll nun gemäss der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft Folgen haben. Ein ausserordentlicher Staatsanwaltschaft wird in einem ersten Schritt die Aufhebung der Immunität von Stefan Keller durch das Schweizer Parlament erwirken; sobald dies geschehen ist, kann gegen den ehemaligen Ermittler wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 des Strafgesetzbuches, StGB) ermittelt werden. Brisant ist, dass die Anträge zur Strafverfolgung gegen den Juristen von der gleichen Behörde veranlasst worden sind, die im Sommer 2020 Stefan Keller ins Amt gehievt hat.

Für den ehemaligen, ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, gilt die Unschuldsvermutung.

Fussball-Zahlungen immer noch und wieder «Juristen-Futter»

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(causasportnews / red. / 14. August 2021) Nach dem kürzlichen Abschluss der Fussball-Europameisterschaft sind nun i.S. «Fussball-Ungereimtheiten» wieder die Juristen an der Arbeit. Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn bereits während des Kontinental-Championnats, das letztlich Italien zum Europa-Meister werden liess, soll es am Sitz des die Europa-Meisterschaft organisierenden Kontinentalverbandes (UEFA) in Nyon am Genfersee zu Polizeiaktionen gekommen sein, in deren Verlauf offenbar zwei UEFA-Mitarbeitende verhaftet worden sind. Es soll um Schmiergeldzahlungen und Korruption im Zusammenhang mit Auftragsvergaben gehen, wie verschiedene Medien berichten. Die UEFA hüllt sich (natürlich) in Schweigen, nachdem es ihr schon einmal gelungen ist, die strafprozessualen Massnahmen im Hauptquartier während der laufenden Europameisterschaft unter Verschluss zu halten. Die UEFA wäre allerdings nicht die UEFA, wenn sie die betroffenen Mitarbeiter nicht sofort nach deren Verhaftung entlassen hätte. Entlassene, natürliche Personen, allenfalls «Organpersonen», haben selbstverständlich nichts (mehr) mit dem Verein UEFA zu tun; der Kontinentalverband schlüpfte dann auch umgehend in die Geschädigtenrolle. Ein übliches Vorgehen bei unappetitlichen Vorgängen im organisierten Fussball. Über die Anwendbarkeit von Art. 55 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) wird man sich zu gegebener Zeit Gedanken machen (können).

Derzeit rückt eine andere Affäre im Zusammenhang mit dem Weltfussballverband FIFA wieder ins Zentrum des Interesses. Dieser Tag ist der ehemalig FIFA-Präsident Josef Blatter als Beschuldigter von der Bundesermittlungsbehörde zur ominösen Zahlung von zwei Millionen Franken im Jahr 2011 an seinen damaligen, vermeintlichen Thronfolger für das Amt des FIFA-Präsidenten, den Ex-UEFA-Präsidenten Michel Platini, befragt worden. Es geht bezüglich des 85jährigen, derzeit gesundheitlich stark angeschlagenen Wallisers, der nach seinem Abgang in der FIFA 2016 von seinem Kontrahenten, Gianni Infantino, beerbt worden ist, um Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und Veruntreuung. In Anbetracht der fachlichen Schwächen der Schweizer Bundesanwaltschaft prävaliert die Prognose, dass die Beschuldigungen gegenüber Josef Blatter früher oder später in sich zusammenfallen werden (für Josef Blatter gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung). Der «Fall Josef Blatter» erinnert an eine ominöse Zahlung von 6,7 Millionen Euro vom Deutschen Fussball-Bund (DFB) an die FIFA, die nie richtig durchleuchtet werden konnte. Insbesondere gelang es nie zu beweisen, dass es sich bei diesem Betrag um Schmiergeldzahlungen mit Blick auf die WM-Endrunden-Vergabe für 2006 an Deutschland handelte. Alle strafrechtlichen Verfahren gegen Protagonisten dieses Vorganges endeten im juristischen Desaster, das von der Bundesanwaltschaft angerichtet worden war. Es resultierten letztlich Verfahrenseinstellungen und Freisprüche. Die Untersuchungen der Ermittlungsbehörde des Bundes kosteten die Schweizer Steuerzahlerinnen und -zahler Millionen von Franken. So wird es wohl auch bezüglich Josef Blatter ausgehen. Es wird kaum zu eruieren sein, für was die Zahlung von zwei Millionen Franken an Michl Platini erfolgt ist. Die Vermutung, Josef Blatter hätte die Zahlung an Michel Platini veranlasst, um diesen zum Verzicht auf eine Gegenkandidatur für das FIFA-Präsidenten-Amt zu motivieren, dürfte nie zu beweisen sein.

Bei soviel «Juristen-Futter» bleibe das Kapitel «Schweizer Justiz und FIFA-Präsident Gianni Infantino» nun an dieser Stelle einmal ausgeklammert…Auch für ihn gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Das «Nachtreten» des ehemaligen a.o. Staatsanwalt des Bundes

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(causasportnews / red. / 4. Juni 2021) Mit Getöse ist der ehemalige Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, aus dem Amt eines ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes und damit aus dem Untersuchungskomplex «FIFA» hinauskatapultiert worden. Seine Schwatzhaftigkeit in der «Causa Gianni Infantino, Michael Lauber, et alteri) ist ihm zum Verhängnis geworden (vgl. auch causaspornews vom 5. Mai und vom 31. Mai 2021). Einfach so lässt sich der streitbare Obwaldner allerdings nicht abservieren – wenigstens nicht, ohne deftig nachzutreten. Oder war es nicht einfach nur ein «Nachtreten» eines frustrierten, in der Funktion gescheiterten, eitlen Juristen, der mit viel Vorschusslorbeeren ein zweifelsfrei nicht einfaches Amt angetreten hatte? Jedenfalls lässt aufhorchen, wie sich Stefan Keller derzeit in verschiedenen Medien erklärt. Verhält es sich in der Tat so, wie der Jurist schildert? Sind die Untersuchungsbehörden des Bundes verfilzt bis zur Grenze der Korruption? Sind die Gerichte des Bundes (insbesondere das Bundesstrafgericht in Bellinzona, welches die Beschwerde des FIFA-Präsidenten gegen Stefan Keller wegen Befangenheit gutgeheissen und in aus dem Amt getrieben hat) vom Weltfussballverband unterwandert? War gegen ihn eine Verschwörung im Gange, um ihn kurz nach der Ernennung wieder abzuservieren, weil er zur Gefahr für die FIFA und führender Organpersonen wurde? Nachvollziehbar wirft der aktuelle Innerschweizer  Oberrichter dem Bundesstrafgericht vor, es habe etwa den «Sommermärchen»-Prozess bewusst verjähren lassen (diese deshalb geplatzten Verfahren kosten die Steuerzahler Millionen, nicht nur an Entschädigungen an die damals Beschuldigten, den früheren DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger et alteri). Die Vorwürfe gegenüber den Untersuchungsbehörden und vor allem gegenüber dem Bundesstrafgericht sind happig, und gegenüber Richtern den Vorwurf der Rechtsbeugung zu erheben, ist wohl etwa so gravierend, wie der Vorwurf seitens des soeben abgetretenen DFB-Präsidenten Fritz Keller an die Adresse seines Vize-Präsidenten, Dr. Rainer Koch, der letzteren mit dem berüchtigten NS-Richter und Rechtsbeuger Roland Freisler verglichen hatte. In der «Causa Fritz Keller/Rainer Koch» herrscht markanterweise eisiges Schweigen darüber, was Fritz Keller wohl bewogen haben dürfte, das Vokabular aus der Finsternis Deutschlands zu bemühen und gegenüber Rainer Koch einzusetzen. Stille herrscht auch mit Blick auf die Vorwürfe von Stefan Keller gegenüber der Bundesanwaltschaft und den Gerichten des Bundes, was die Konklusion zulässt, dass sich wohl in der Bundesanwaltschaft und am Bundesstrafgericht einiges nicht im Lot befindet. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist in der Tat seit Jahrzehnten ein «Problem-Behörde», die schadensgeeignet und imageschädigend auftritt und längst abgeschafft gehört. Mit Blick auf das Bundestrafgericht in Bellinzona wird seit Jahren hinter vorgehaltener Hand getuschelt, dass sich dort nicht gerade die Gerichts-Elite versammelt. Es gelingt offenbar kaum, einigermassen passable Juristinnen und Juristen zu finden, welche bereit sind, am Gericht im Tessin zu richten. Der Standort des Bundesstrafgerichts in Bellinzona war eine Konzession an den Standortkanton Tessin und erweist sich als Handikap. Die Juristengilde ist nämlich kaum bereit, in die Schweizer Sonnenstube zu wechseln. Richterinnen und Richter und das übrige, juristische Personal am Bundesstrafgericht kann denn auch nicht als  juristische «Sahnehäubchen» qualifiziert werden. Auch hier fordert der Föderalismus, der in der heute praktizierten Form, auch in der Politik, längst auf den Müllhaufen des Staatsrechts gehört, seinen Tribut. Zu reden gibt auch immer wieder die Personalpolitik im Rahmen der Schweizerischen Bundesanwaltschaft. Dass nun ein gutbetuchter 70jähriger, ehemaliger Staatsanwalt und bekennendes SP-Mitglied (!) seine Rente auf diese Weise massiv aufbessern soll, stösst kaum mehr auf grosse Kritik. Diese wird von Resignation überlagert.

Ein Eigentor des FIFA-Präsidenten?

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(causasportnews / red. / 31. Mai 2021) Der kürzlich ergangene Entscheid des Bundessstrafgerichts in Bellinzona wurde im Lager des FIFA-Präsidenten Gianni Infantino als grosser Sieg gefeiert, als der seit ein paar Monaten im Amt befindliche, ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, in den Ausstand, das heisst, ins juristische Offside, versetzt wurde. Der schwatzhafte Jurist und Obergerichtspräsident aus dem Kanton Obwalden hatte gemäss Urteil aus Bellinzona den FIFA-Präsidenten vorverurteilt und Unwahrheiten verbreitet, weshalb Gianni Infantinos Begehren – nach Auffassung von Rechtsexperten völlig zurecht – gestützt wurde (vgl. auch causasportnews vom 5. Mai 2021). Da sich der peinliche Sonderermittler, der die Vorwürfe gegen Gianni Infantino und den abgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber wegen undurchsichtiger, gemeinsamer Treffen hätte untersuchen müssen, nach der Gutheissung des Ausstandsbegehrens vor allem in Richterschelte übte, sich öffentlich zu Rundumschlägen gegen das Gericht hinreissen liess und sich völlig uneinsichtig zeigte, waren die Tage des Sonderermittlers aus der Innerschweiz gezählt. Schon bald nach der Ernennung von Stefan Keller zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes im Juli 2020 wurde manifest, dass in der «Causa Geheimtreffen FIFA/Bundesanwalt Lauber» ein selbstverliebter Egoman als Ermittler am Werk war. Oder eben nicht am Werk. Der Jurist, der sich wohl zu Unrecht als ausserordentlicher Bundesanwalt» (richtig: Ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes) bezeichnete, war eher mit Medienarbeit in eigener Sache, denn mit dem Fall «Gianni Infantino / Michael Lauber» beschäftigt. Dabei hätten schon bei der Ernennung des Gerichtspräsidenten aus Obwalden alle Warnlampen leuchten sollen: Die Justiz in Ob- und Nidwalden gilt fachlich als äusserst schwach, wegen der Kleinheit der Halbkantone personell verfilzt, politisch durchdrungen und dennoch weitgehend undurchsichtig. In Anlehnung an das Evangelium könnte etwa adaptiert werden: «Was kann denn schon juristisch Gutes aus Unterwalden kommen?».

Nach dem Abgang von Stefan Keller werden die Ermittlungen ab sofort von einem neuen Mann aus dem Kanton Zürich fortgeführt: Der 70jährige ehemalige Zürcher Staatsanwalt Ulrich Weder soll nun richten, was der Obwaldner Gerichtspräsident als Sonderermittler versiebt hat: Nämlich in diesem FIFA-Komplex zu Ende zu untersuchen. Vor allem die Links-Presse überbietet sich in Vorschusslorbeeren bezüglich des reaktivierten Justiz-Rentners, der sich ideologisch als strammes SP-Mitglied dem sozialistischen Gedankengut verpflichtet fühlt und derzeit von einer satten Pension lebt. Dass in derartigen Fällen ehemalige Spezialisten aus dem Ruhestand beordert werden müssen, zeigt vor allem, dass es um valable, personelle Alternativen im Justiz-Land Schweiz schlecht bestellt ist. Seilschaften, Verfilzungen und zumindest Kungeleien sind in einem kleinen Land, wie es die Schweiz präsentiert, aber wohl unvermeidbar. Das alles hat der ehemalige Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) und Jurist, Dr. Theo Zwanziger im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Schweizer Justiz in der «Sommermärchen-Affäre» (auch gegen ihn) in Rage gebracht; der Ausdruck «Bananenrepublik» war noch die anständigste Qualifikation für die Schweiz aus dem Mund des blitzgescheiten Juristen.

Wie dem auch sei: Die Ernennung von Ulrich Weder ist für Gianni Infantino letztlich wohl eher kein verfahrensmässiger Vorteil. In Stefan Keller hatte er einen leichten «Gegner», bezüglich des Zürchers Ulrich Weder ist davon auszugehen, dass dieser sein Metier versteht und während seiner Aktivzeit als Staatsanwalt als klug und hart, aber dennoch als fair galt. Ob sich die Wegbeförderung des schwachen und peinlichen Stefan Keller und die deshalb erfolgte Einsetzung des «starken» Ulrich Weder letztlich als juristisches «Eigentor» erweisen wird, dürfte sich bald zeigen.

Ein Opfer des Juristen-Geschwätzes

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 5. Mai 2021) Es darf als notorische Tatsache qualifiziert werden, dass sich Juristinnen und Juristen (fast) aller Art und in den meisten Funktionen auf einem speziellen Jahrmarkt der Eitelkeit bewegen. Diese Menschen finden sich in der Regel unwiderstehlich und schwingen, je nach Standpunkt, den sie zu vertreten haben, gerne die Moralkeule für ihre Auftraggeber und sich selber. Das hängt vor allem damit zusammen, dass die Jurisprudenz eine Wertungs-Wissenschaft ist und nicht etwa mit Mathematik gleichgesetzt werden kann; dort ergeben 2 + 2 immer 4. Demut und Selbstkritik sind jedenfalls keine übermenschliche Tugenden, mit der sich Juristinnen und Juristen zu stark bekleckern würden. Mit allem hängt letztlich zusammen, dass sie sich gerne vor Ihrer Klientschaft oder vor Auftraggebern aufzuplustern pflegen. Und das vor allem in der Öffentlichkeit. Fragen Medienschaffende Juristinnen und Juristen nach ihren Meinungen, ist das für diese Gattung ein wahres Glücksgefühl, das bis zur Ekstase ausgekostet wird. Das Gefühl, von der Öffentlichkeit begehrt zu werden, lässt jedes andere Glücksgefühl marginal werden. Ist zudem die Plattform «Sport» betroffen, akzentuieren sich diese Eigenheiten insbesondere noch. Es ist fast wie bei den Sponsoren: Diese wären oft so unbedeutend wie die abgestellten Fahrräder in China, die ab und zu am Bahnhof in Peking umstürzen. Denn Sponsoren im Sport und deren Vertreterinnen und Vertreter werden fast so intensiv beachtet wie der Sport selber.

Schwatzhaftigkeit und Profilierungssucht sind soeben dem ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, zum Verhängnis geworden. Dieser fiel nach seiner Bestellung als Ermittler insbesondere gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino durch ein ausserordentliches Mitteilungsbedürfnis auf; für die Arbeit bleib dann offenbar kaum mehr Zeit, denn seit Monaten herrscht bezüglich der juristischen Aktivitäten des Ermittlers aus dem beschaulichen Kanton Nidwalden Schweigen. Soeben hat ihn die Beschwerdekammer des schweizerischen Bundesstrafgerichts ins «offside» befördert, das heisst in der Juristen-Sprache: Stefan Keller hat in der «Causa Gianni Infantino» in den Ausstand zu treten. Zum Verhängnis geworden sind dem Ermittler gemäss Begründung des Entscheids Aussagen in Medienmitteilungen und in einer juristischen Fachzeitschrift. Si tacuisses philosophus mansisses (hättest Du geschwiegen, wärst Du ein Philosoph geblieben) also, wäre man hier geneigt zu sagen. Zum Philosophieren wird Stefan Keller nun viel Zeit haben. Durch seine Kommunikationsbeflissenheit verschafft er dem FIFA-Präsidenten, der selber Jurist ist, zudem etwas Luft. Die bisherigen Ermittlungsarbeiten des nun abgesägten Untersuchungsrichters bleiben auch nach dem angeordneten Ausstand von Stefan Keller gültig.

Diese unschöne Konstellation im Segment «Juristerei» befeuert die negative Grundhaltung des Publikums gegenüber der Juristen-Zunft. Und die Vorurteile gegenüber einer Berufsgattung, für die beispielsweise Selbst-Reflexion so oder so ein Fremdwort darstellt. Einkehr, Demut und Selbstkritik sind Lebens-Attribute, welche für Juristinnen und Juristen offensichtlich erst nach dem Tod eine gewisse Bedeutung erlangen. Oder wie es ein Jurist retrospektiv auf seinen Grabstein eingravieren liess: «Er war Jurist und auch sonst bescheidenen Geistes.».

(PS: Der Schreibende gehört der Juristen-Zunft an)

Strafuntersuchung gegen Gianni Infantino angezeigt

(causasportnews / red. / 10. Dezember 2020). Alle Drohungen und Verunglimpfungen der Schweizer Strafbehörden und der Justiz vom Zürcher «Sonnenberg», dem Sitz des Weltfussballverbandes FIFA, aus, waren wohl eher ein klassisches Eigentor. Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, hat sich durch die Muskelspiele aus der FIFA-Zentrale nicht beeindrucken lassen und sieht im Verhalten von FIFA-Präsident Gianni Infantino Anzeichen für ein strafbares Verhalten, wie er soeben bekannt gegeben hat. Es geht um ungetreue Geschäftsbesorgung mit Blick auf die Benutzung eines Privatjets von Surinam in die Schweiz durch den FIFA-Präsidenten und weiterer Privatpersonen. Die nicht protokollierten Treffen (an denen der FIFA-Präsident teilgenommen hatte und an welche er sich nicht mehr erinnert), mit dem ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber (an die er sich ebenfalls nicht mehr erinnert), sind nicht Gegenstand  dieses Verfahrensabschnittes.

Da im Privatjet nur Privatpersonen mitflogen (und nicht etwa auch Ex-Bundesanwalt Michael Lauber), liegt die Verfahrenskompetenz in der «Causa Privatjet» nun bei der Bundesanwaltschaft, welche über die Eröffnung des Strafverfahrens abschliessend entscheiden wird. Dass Stefan Keller deutliche Hinweise für ein strafbares Verhalten des FIFA-Präsidenten ausmacht und die Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen diesen als angezeigt qualifiziert, ist keine Überraschung. Es sind auch in diesem Komplex zuviele Ungereimtheiten und Widersprüche auszumachen, weshalb die Eröffnung der Strafuntersuchung durch die Bundesanwaltschaft nun aufgrund der Einschätzung von Stefan Keller als wahrscheinlich gilt. Da nützen auch die insbesondere medial orchestrierten Rechtfertigungsversuche von Gianni Infantino in letzter Zeit nichts. Die in diesem Zusammenhang seitens der FIFA gegen die Schweizer Untersuchungsbehörden und die Justiz inszenierte Kesseltreiben hat die aktuelle Entwicklung eher noch befeuert.

Für Gianni Infantino und weitere Betroffene gilt die Unschuldsvermutung.

Im Falle der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den FIFA-Präsidenten dürfte ein Entscheid der FIFA-Ethikkommission mit Spannung erwartet werden. Nach den üblichen Gepflogenheiten wäre Gianni Infantino als Präsident zumindest während der Dauer des Strafverfahrens kaum mehr zu halten.

Banken-«Ablass» in der FIFA-Untersuchung

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 16. November 2020) Nach wie vor laufen Untersuchungen seitens der amerikanischen Behörden im Zusammenhang mit möglichen Korruptionsvorgängen im Weltfussball. Die Vorgänge betreffen insbesondere den Weltfussballverband FIFA mit Sitz in Zürich und einzelne Funktionäre des globalen Fussballs. Im Frühjahr 2015 wurden im Zürcher Luxus-Hotel «Baur au Lac» ranghohe Exponenten des Fussballs aus aller Welt verhaftet und danach sukzessive, insbesondere an die USA, ausgeliefert (vgl. etwa causasportnews vom 28. Mai 2015 und weitere, spätere Meldungen hierzu). Seither laufen an allen Fronten Untersuchungen, in denen es vor allem um finanzielle Unregelmässigkeiten, Geldwäscherei, Korruption und Misswirtschaft im organisierten, internationalen Fussball geht. Besonders aktiv zeigt sich in dieser Hinsicht das US-Justizministerium (Department of Justice, DoJ). Die Behörde versucht vor allem, in den diversen Vorgängen beispielsweisen von wie auch immer betroffenen Finanzinstituten möglichst viel Geld herauszupressen und etwa auch Schweizer Banken, auf welchen «Fussball-Geld» ruht(e) und über die teils ominöse Zahlungen gelaufen sein sollen, zu Konzessionen zu bewegen, um sich von Schuld und Strafe freizukaufen. Diese Vorgehensweisen ähneln dem «Ablass»-Handel, welcher letztlich der Katholischen Kirche die Reformation unter Martin Luther beschert hat. Ein solcher «Deal» steht offenbar unmittelbar bezüglich der Schweizer Bank Julius Bär & Co. AG in Zürich vor dem Abschluss, wie kürzlich vom Bankhaus bestätigt worden ist. Insgesamt sind 79,7 Millionen Dollar zurückgestellt worden. Mit diesem Betrag kann sich die Geldinstitut nun Strafverfolgungsfreiheit «erwerben» und damit weiteres Schmoren im Fegefeuer der sportlichen Niederungen beenden. Das angestrebte «Deferred-Prosecution-Agreement», ein aussergerichtlicher Vergleich für aufgeschobene Strafverfolgung, könnte die Bank vom schwer drückenden Joch weiterer Untersuchungen seitens der US-Behörden befreien – wenigstens einstweilen und «auf Bewährung». Auch nach einer Zahlung wäre die «Gefahr Fegefeuer» also noch nicht ganz gebannt; diese könnte wohl durch weitere Zahlungen gänzlich abgewendet werden. Die Vereinbarung würde die Bank Julius Bär & Co. AG zumindest für drei Jahre Ruhe verschaffen – eben alles gegen Bezahlung von fast 80 Millionen Dollar. Die Bank zeigt sich optimistisch, dass dieser Gnaden-Akt des DoJ, ein eigentlicher «Banken»-Ablass, in nächster Zeit finalisiert werden kann.