Archiv für den Monat Februar 2017

St. Moritz sorgt für juristische Nachhaltigkeit

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swiss-image.ch/Photo Andy Mettler

(causasportnews / red. / 27. Februar 2017) Obwohl die alpinen Ski-Weltmeisterschaften 2017 in St. Moritz erst vor wenigen Tagen zu Ende gegangen sind, ist der sportliche Teil der Veranstaltung bereits weitgehend vergessen. Immer noch für Gesprächsstoff und für Abklärungen sorgt allerdings ein Vorfall, der sich zwischen dem ersten und dem zweiten Lauf des WM-Riesenslaloms der Männer ereignete, als ein Flugzeug der PC-7-Fliegerstaffel der Schweizer Armee das Tragseil einer Seilbahnkamera des Schweizer Fernsehens zerschnitt und die Kamera in den Zielraum des Riesenslaloms stürzen liess. Niemand und nichts zu Schaden gekommen, nur ein Riesenschreck – das ist die Bilanz dieses Vorfalls, der sich katastrophal hätte auswirken können. Weiterlesen

Verfahrenseinstellung nach Todesfällen im Sportgericht

(causasportnews / red. / 23. Februar 2017) Als ob der Sport an sich nicht schon permanent genug Überraschungen bereit hätte. Tragisch-Überraschendes kann sich als Folge sportlicher Aktivitäten auch ausserhalb des Sportfeldes ereignen, wie ein soeben von der deutschen „Bild“-Zeitung publik gemachter Fall belegt: In der Regionalliga Südwest spielte am vergangenen Wochenende der SV Elversberg gegen den FC 08 Homburg (Endresultat 2:2). Gegen einen Spieler der Homburger sprach der Schiedsrichter einen Platzverweis aus, der sich als Fehlentscheid entpuppen sollte (die TV-Bilder belegten dies; und auch der Schiedsrichter gestand später seinen Fehler ein). Gegen die nach dem Platzverweis fällige Sperre rief der FC 08 Homburg das Sportgericht der Liga an. Bei derartigen Konstellationen sind rasche Entscheidungen notwendig – vorgeschrieben ist ein Urteil innerhalb von 24 Stunden. Doch zu einer Sportgerichts-Verhandlung kam es im konkreten Fall nicht (mehr), weil innerhalb des Spruchkörpers zwei Todesfälle eine mündliche Verhandlung während der kurzen Frist verunmöglichten. Das Sportgericht teilte mit, dass auf Grund der tragischen Umstände eine mündliche Verhandlung in der vorgesehenen Zeit nicht mehr durchführbar sei. Um den Eintritt der Vollstreckung der verhängten Sperre zu verhindern, wurde das Verfahren kurzerhand eingestellt. Der Spieler, der so per sofort wieder eingesetzt werden kann, darf nicht als Profiteur der dramatischen Situation qualifiziert werden. In Anbetracht der Sportgerichtspraxis in Deutschland (untrügliche TV-Aufnahmen; Schiedsrichter anerkennt die Fehlentscheidung) wäre die Sperre wohl auch bei materiell-rechtlicher Prüfung aufgehoben worden (Quelle: „Bild“-Zeitung vom 23. Februar 2017).

FC Wil: Die Geschichte wiederholt sich

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Luft raus beim FC Wil?

(causasportnews / red. / 22. Februar 2017) Für eine Fussball-Professional-Liga ist es der Super-GAU schlechthin, wenn ein Klub während der laufenden Saison finanziell kollabiert. Und doch wiederholt sich diese Geschichte immer wieder – vor allem im Schweizer Fussball. Betroffen waren in der Vergangenheit vorwiegend Vereine aus der Westschweiz (vgl. etwa den Fall des FC Biel im letzten Jahr; Causa Sport News vom 8. Juni 2016). Und der FC Wil. Finanzielle Turbulenzen gab es im Ostschweizer Traditions-Klub immer wieder, Weiterlesen

Weiteres Schadenersatzverfahren im US-Radsport – Dopingsumpf

dollar-1319603_1280 (causasportnews / red. / 17. Februar 2017) Einst traten sie gemeinsam in die Pedalen und fuhren von Erfolg zu Erfolg. Seit Jahren sind sie auch die Hauptakteure bei der juristischen Aufbereitung des US-Radsport-Dopingsumpfes, dem die beiden ehemaligen Sport-Asse seit Jahren zu entrinnen versuchen. Mit unterschiedlichen Mitteln und mit ebenso unterschiedlichen Strategien. Während der grossen Radsport-Zeiten fuhr Lance Armstrong allen davon. Teils wurde er sekundiert von Floyd Landis, der später als Captain im Schweizer Phonak-Team einen grandiosen Tour de France-Sieg realisierte (2006). Lance Armstrong fuhr sogar sieben Mal als Sieger des härtesten Radrennens der Welt auf der Avenue des Champs Elysées ein. Alles Lug und Trug: Weiterlesen

Sportmanipulationen: Weiterer Freispruch belegt Notwendigkeit spezifischer Strafnormen

(causasportnews / red. / 16. Februar 2017) Wie dringend erforderlich die Einführung von spezifischen Straftatbeständen zur Erfassung von Verhalten im Zusammenhang mit wettbezogenen Sportmanipulationen in der Schweiz ist, hat einmal mehr ein aktuelles Urteil des Bundesstrafgerichts gezeigt. In Ermangelung solcher spezifischer Strafnormen kann entsprechendes Verhalten gegenwärtig lediglich allenfalls über den Betrugstatbestand (Art. 146 StGB) erfasst werden. Sämtliche Tatbestandsmerkmale dieser Norm im konkreten Einzelfall nachzuweisen, erweist sich jedoch als schwierig. So hat das Bundesstrafgericht bereits im November 2012 drei Spieler schweizerischer Fussballklubs, denen vorgeworfen worden war, sich an wettbezogenen Spielmanipulationen beteiligt zu haben, freigesprochen (siehe dazu Causa Sport 2013, 158 ff.). Vor zwei Tagen hat das Gericht im selben Kontext nun auch einen weiteren Angeklagten freigesprochen. Dieser war bereits in die Verfahren von 2012 involviert gewesen und hatte damals der Durchführung eines abgekürzten Verfahrens zugestimmt. Die entsprechende Übereinkunft wurde jedoch vom Bundesstrafgericht zurückgewiesen, woraufhin die Bundesanwaltschaft ein ordentliches Verfahren durchführen musste.

Der – übrigens geständige – Betroffene hatte im damaligen „Wettskandal“ als Mittelsmann für aus Deutschland heraus operierende „Wettbetrüger“ fungiert. So soll er diese insbesondere über potenziell zu manipulierende Spiele in der Schweiz informiert und Kontakte zu manipulationswilligen Spielern hergestellt haben. Mit Wetten auf entsprechend manipulierte Spiele haben die – in Deutschland rechtskräftig verurteilten – „Wettbetrüger“ erhebliche Gewinne erzielt. Der Schweizer Mittelsmann seinerseits war vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona insbesondere der Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug angeklagt. Das Gericht sah jedoch – wie schon im Rahmen der Verfahren von 2012 – v.a. das für einen Betrug im Sinne von Art. 146 StGB erforderliche Tatbestandsmerkmal der Arglist als nicht gegeben an, da die fraglichen Wetten über das Internet bzw. über Computer abgeschlossen worden waren. Arglistig getäuscht, so das Gericht, könne aber nur ein Mensch werden, nicht eine Maschine.

Das neuerliche Urteil aus Bellinzona macht die Notwendigkeit der Einführung spezifischer Straftatbestände zur Erfassung von (auch wettbezogenen) Sportmanipulationen einmal mehr deutlich. Tatsächlich existieren entsprechende Vorlagen bereits; diese sind jedoch Teil des gegenwärtig laufenden Projekts zur Revision des schweizerischen Geld- bzw. Glücksspielrechts (siehe dazu etwa causasportnews vom 5. Januar 2017). Dieses Projekt erweist sich als sehr langwierig und komplex sowie auch politisch höchst umstritten. Es ist deshalb nicht auszuschliessen, dass es letztlich gar gesamthaft scheitern könnte. In diesem Fall müssten die Sportmanipulationstatbestände in einem gesonderten Verfahren verabschiedet werden, was freilich zu weiteren Verzögerungen führen würde.

 

Nach den Randalen in Dortmund: Problem-Zuschauer werden ausgeschlossen

 (causasportnews / red. / 14. Februar 2017) Die schockierenden Ereignisse im und um das Stadion von Borussia Dortmund anlässlich des Bundesliga-Fussballspiels Dortmund gegen RB Leipzig am 4. Februar (vgl. auch Causa Sport News vom 7. Februar 2017 Kriminelle im Fussball-Umfeld: Mob in Dortmund, Bandenkrieg in Zürich) führen zu ersten Massnahmen. Der Deutsche Fussball-Bund (DFB) hat mit Blick auf das kommende Spiel der Borussen gegen Wolfsburg eine Zuschauer-Sperre bezüglich der berüchtigten Südtribüne des Dortmunder Stadions verhängt. Das wird den Verein weit mehr schmerzen als die zusätzlich ausgefällte Busse von 100 000 Euro. Damit bekommen die Borussen die Quittung dafür, dass es ihnen einmal mehr nicht gelungen ist, ihre Zuschauer auf der Südtribüne des Westfalenstadions unter Kontrolle zu halten. – Weiterlesen

St. Moritz im Wechselbad der Gefühle – WM-Sieg und Olympia-Pleite

gefuhle(causasportnews / red. / 13. Februar) Etwa zeitgleich erlebten St. Moritz, der Kanton Graubünden und die Schweiz gestern ein Wechselbad der Gefühle. So wurde der Abfahrer Beat Feuz Ski-Weltmeister in der Königsdisziplin des alpinen Skirennsports, als sich die Kunde verbreitete, dass der Kanton Graubünden an diesem Abstimmungssonntag wuchtig „Nein“ zu Olympischen Spielen 2026 in St. Moritz und Umgebung sagte und einen entsprechenden Kredit bachab schickte. Hätte die WM-Abfahrt gemäss ursprünglicher Planung am Samstag durchgeführt werden können, hätte auch ein Sieg von Beat Feuz einen Tag vor der Abstimmung nichts mehr an diesem Resultat des Stimmvolkes im Kanton Graubünden geändert, sind sich Insider sicher. Das „Nein“ zu Olympia im Kanton sowie insbesondere in St. Moritz selbst und in den ebenfalls als Austragungsorte vorgesehenen Wintersportmetropolen Davos und Arosa fiel noch wuchtiger aus als die Olympia-Abstimmung im Jahr 2013 in Graubünden. Über 60 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Graubünden verwarfen einen Planungskredit von 25 Millionen Franken, der für die Olympia-Bewerbung „St. Moritz“ 2016 hätte eingesetzt werden sollen. 56 Prozent der Stimmenden in St. Moritz sagten „Nein“ zum sportlichen Grossprojekt in ihrer Wintersport-Metropole. Die Abfuhr für den Grossanlass war zwar erwartet worden (vgl. auch Causa Sport News vom 19. Januar 2017); die Heftigkeit der Ablehnung lässt jedoch Raum für Mutmassungen und Spekulationen. War es die Angst vor finanziellen Abenteuern im Rahmen einer solchen Grossveranstaltung? Oder Respekt vor einem organisatorischen Gigantismus in den Alpen? War es die Sorge um eine drohende Umweltbelastung? Oder eine Grundaversion gegen das an einem alles andere als hehrem Image leidenden Internationalen Olympischen Komitee, das gegenüber Olympia-Austragungsorten mehr als fordernd denn als Bittstellerin aufzutreten pflegt? Wahrscheinlich war es die Fülle von Negativ-Argumenten und Befürchtungen, die am Tag der WM-Abfahrt der Herren zu dieser Olympia-Pleite in Graubünden geführt hat. So bleibt nun mit Blick auf Olympische Winterspiele 2026 für die Schweiz nur ein kleiner Hoffnungsschimmer, dass eine Westschweizer Kandidatur („Sion 2026“) zu Stande kommen könnte. Sion war allerdings bereits mit einer Kandidatur 2006 grandios gescheitert (Turin erhielt damals den Zuschlag). Ein Vorteil für Sion bleibt: In den Trägerkantonen Wallis, Waadt, Freiburg und Bern können Volksabstimmungen verhindert werden.

Kriminelle im Fussball-Umfeld: Mob in Dortmund, Bandenkrieg in Zürich

stapo_symbolbild03 (causasportnews / red. / 7. Februar 2017) Kaum ist die Rückrunde in den Fussball-Professional-Ligen in Deutschland und in der Schweiz angepfiffen worden, sind auch Kriminelle im Fussball-Umfeld wieder aktiv. Um das Bundesliga-Spiel Dortmund gegen Leipzig ereigneten sich am Wochenende ausserhalb und innerhalb des Stadions in Dortmund Horror-Szenen. Weder Frauen noch Kinder wurden von Attacken verschont, und im Stadion zeigten Zuschauer Plakate und Banner, die an dunkelste Zeiten in Deutschland erinnerten. Nur richtete sich die Gewalt insbesondere gegen Anhänger des als „Kapitalisten-Klub“ verschrienen Vereins RB Leipzig, der vom Getränkekonzern „Red Bull“ getragen wird und deshalb immer mehr ein Angriffsziel linker Militanter bildet. Weiterlesen

Einschneidende Vereinsstrafe nach jahrelangem Verfahren

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Logo:  Tribunal Arbitral Du Sport

(causasportnews / red. / 6. Februar 2017) Vertragsstreitigkeiten im professionellen Fussball gehören beinahe zur Tagesordnung. Die Folgen von Vertragsbrüchen usw. werden aber in der Regel in Minne beigelegt oder in raschen, verbandsinternen Verfahren erledigt. Nicht so im Falle des Bayer Leverkusen Spielers Hakan Calhanoglu. Als 17-jähriger unterschrieb der Spieler, vertreten durch seinen Vater, 2011 beim türkischen Verein Trabzonspor einen Vertrag, den er jedoch nicht erfüllen konnte, weil er zur gleichen Zeit einen Vertrag mit dem Bundesligisten Karlsruher SC verlängerte. Das dilettantische Vorgehen des Spieler-Vaters hatte ein Verfahren bei der FIFA zur Folge, und der danach angerufene Internationale Sport-Schiedsgerichtshof (TAS) in Lausanne bestätigte nun die gegen den Spieler ausgefällte Sanktion des Weltfussballverbandes: Vier Monate Sperre und eine Busse von 100‘000 Euro. Die Busse dürfte das kleinere Problem darstellen. Weiterlesen

Essam El-Hadary nochmals im Fokus des Interesses

(causasportnews / red. / 3. Februar 2017) Wenn sich am Sonntag Ägypten und Kamerun im Final des Afrikacups in Gabon gegenüber stehen werden, dürfte ein Spieler das besondere Augenmerk auf sich richten: Der Torhüter der Mannschaft Ägyptens, Essam El Hadary. Der älteste, 44-jährige Spieler des Turniers hat namhaften Anteil daran, dass sich die Ägypter die Finalteilnahme sicherten. Mit mirakulösen Reflexen hielt er seine Mannschaft im Penaltyschiessen gegen Burkina Faso im Turnier und wehrte die beiden letzten Elfmeter gekonnt ab. – Essam El-Hadary? Weiterlesen