Archiv für den Monat Dezember 2019

Michel Platini im Angriffs-Modus

Platini(causasportnews / red. / 31. Dezember 2019) Michel Platini, der (zwischenzeitlich) gefallene Fussballfunktionär, ist nach Verbüssung seiner gegen ihn ausgefällten zivilrechtlichen Sanktion wieder da; und wie! Kurz nach Ablauf seiner Sperre (vgl. auch causasportnews vom 14. Oktober 2019) hat er keinen Hehl daraus gemacht, dass er seine langjährige, dann eben unterbrochene Funktionärslaufbahn, als noch nicht abgeschlossen sieht. Offenbar hegt er durchaus auch Ambitionen, um den FIFA-Thron, wenn auch mit „Verspätung“, doch noch erklimmen zu können. Dass sich für „Platoche“, wie der ehemalige Star-Fussballer in Frankreich genannt wird, das Rentnertum noch in weiter Ferne befindet, kann nach der Lektüre seines Buches, das, gut „getimt“, kürzlich erschienen ist, geschlossen werden (Michel Platini, Entre nous, Les Editions de l’observatoire, Paris, 2019). Hier analysiert der 64jährige, ehemalige Mittelfeld-Stratege den organisierten Fussball, dessen Probleme, aber auch die positiven Aspekte und Tendenzen, und skizziert die fussballerische Zukunft. „Platoche“, teils im Angriffs-Modus, rechnet auch mit seinen Gegnern, die einst Freunde waren, ab, so mit dem ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter. Der Fussball ist zwar nicht dem Untergang geweiht, verfügt aber dennoch über Optimierungspotential. Und wer sonst als Michel Platini wäre dafür prädestiniert, die beliebteste Sportart insbesondere in Europa in eine bessere Welt zu führen?- An der Schwelle zum neuen Jahr darf jedem am organisierten Fussball Interessierten dieses weit über 200 Seiten starke Buch zur Lektüre empfohlen werden. Es wird auch im Jahr 2020 nichts an Aktualität eingebüsst haben.

In diesem Sinnen wünscht die Redaktion von „causasportnews“ allen Leserinnen und Lesern ein positives, sportlich interessantes, neues Jahr 2020!

Die Tragödie um Michael Schumacher geht weiter

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Medienspekulation: Geht es wirklich aufwärts? (FREIZEIT SPASS vom 24. 12.2019)

(causasportnews / red. / 29. Dezember 2019) Heute vor sechs Jahren erlitt der erfolgreichste Formel 1-Fahrer aller Zeiten, Michael Schumacher, einen Unfall, der zur Tragödie wurde. Im französischen Méribel stürzte er auf einer Skipiste derart unglücklich, dass er ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Seither ist vom ehemaligen Ausnahme-Sportler in der Öffentlichkeit weder etwas zu sehen noch zu hören. Der Deutsche mit Wohnsitz am Genfersee in der Schweiz, der am 3. Januar 2020 sein 50. Lebensjahr beendet, wird von seinem privaten Umfeld abgeschirmt, was immer wieder zu Spekulationen über seinen Gesundheitszustand Anlass gibt. Es wäre indessen eine gewagte Spekulation zu behaupten, Michael Schumacher gehe es inzwischen besser, auch wenn sich das nicht nur die Sportwelt sehnlichst wünschen würde. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Folgen der beim Skiunfall in den Alpen erlittenen Verletzungen eher nicht zu Optimismus berechtigen.

Die ungewisse Situation um die „absolute Person der Zeitgeschichte“ Michal Schumacher (vgl. dazu etwa causasportnews vom 29. Dezember 2018) animiert insbesondere die Regenbogenpresse jeweils um das Unfalldatum herum, auflagefördernde Spekulationen zu verbreiten. So auch jetzt wieder. Als Blickfang an den Kiosken war am 24. Dezember 2019 etwa das Heft „FREIZEIT SPASS“ ausgelegt – mit einem alten Bild von Michael Schumacher und seiner Frau auf der Titelseite, alles garniert mit der die Hoffnung nährenden Überschrift: „Michael Schumacher – Endlich geht’s bergauf“. Gemäss Artiklel-Inhalt beruft sich das Heft bezüglich der vermeldeten Neuigkeit auf den langjährigen Renn-Intimus von Michael Schumacher im Ferrari-Rennstall, Jean Todt. Dieser soll sich in dieser Hinsicht geäussert haben, die Entwicklung im Heilungsprozess verlaufe gut, und: „Ich hoffe, dass wir eines Tages zu einem Grand Prix gehen können.“. Das verleitet das Magazin zur erwähnten Konklusion, vermeldet auf der Titelseite.- Es ist bekannt, dass die Familie Schumacher insbesondere gegen Persönlichkeitsverletzungen des Verunfallten durch die Medien konsequent vorgeht. Aktuell dürften Prozesschancen gegen das erwähnte Blatt im konkreten Fall als nicht allzu gross eingeschätzt werden. Die pressemässigen Aktivitäten um den „Fall Schumacher“ sind teils eher als mediale Tragödie innerhalb der Gesamt-Tragödie um den ehemaligen Rekord-Titelhalter zu werten. Die traurige Geschichte um Michael Schumacher dürfte nicht allzu rasch ausgestanden sein.

Wenn Investoren und Sponsoren zum Reputations-Risiko werden

(causasportnews / red. / 27. Dezember 2019) Bis zum Jahresende wird in Davos das traditionelle Eishockey-Klub-Turnier mit sechs Top-Eishockey-Teams, der sog. „Spengler Cup“, ausgetragen. Der Event gehört zu den bekanntesten Sportveranstaltungen in der Schweiz und wird auch im Ausland stark beachtet. Waren es jeweils die teilnehmenden Klubs, die jedes Jahr im Vorfeld des Events für Diskussionsstoff sorgten, verlagert sich das Interesse heuer auf einen Neben-Schauplatz. Vor kurzem hat der organisierende HC Davos (HCD) eine achtjährige Partnerschaft mit einem Geschäftsmann, der für bizarre Inszenierungen und schrille Auftritte bekannt ist, bekanntgegeben. Im Zuge des Abschlusses dieser Kooperation zwischen dem HCD und der Stiftung des als Provokateur bekannten 83jährigen Mannes ist nun über den Klub im Nobel-Ort Davos, wo auch jeweils das World Economic Forum (WEF) tagt, ein Kritik-Tsunami hereingebrochen. Der HCD verteidigt das Engagement mit dem Argument, der Abschluss der Vereinbarung, welcher dem Verein in den nächsten acht Jahren eine erkleckliche Summe einbringen soll, nicht mit dem Geschäftsmann selbst, sondern mit dessen Stiftung mit dem vielsagenden Namen „Res Ubique Foundation“ abgeschlossen worden sei. Wie dem auch sei: In der Öffentlichkeit hat sich der HCD mit dieser Vereinbarung einen gewaltigen Image-Schaden eingehandelt, weil sich der Geldgeber, dem nun eine entsprechende Plattform geboten wird, auf alle mögliche Art und Weise öffentlichkeitswirksam inszeniert und ihm die Medien die entsprechenden Plattformen geradezu präsentieren. Der Klub wird wohl nur deshalb am Agreement festhalten, weil er auf die so versprochenen Mittel nicht verzichten will (selbstverständlich wurde das Umfeld des Investors vor Vertragsabschluss ausgeleuchtet; ihm werden übrigens keinerlei Verfehlungen vorgeworfen, und es gilt für ihn selbstverständlich die Unschuldsvermutung). Das Schlagwort „non olet“ scheint also in diesem Fall nicht zu greifen. Immer mehr geraten Klubs und Verbände, die sich mit umstrittenen Investoren und Sponsoren arrangieren, in die Kritik. Es wird wohl immer entscheidender, wer sich mit welchen Geldgebern einlässt, vor allem, wenn Einzelpersonen im Zentrum stehen, wie nun der „Fall HCD“ zeigt. So ist die Kooperation der „Swiss Football League“, der Professional-Abteilung der Schweiz, mit der „Raiffeisenbank“ für die Liga wegen der Kapriolen einzelner Bank-Manager von „Raiffeisen“ zwar nicht gerade eine Idealvoraussetzung für freudvolles, imageförderndes Kooperieren; auch ein Sponsor des HCD, die Grossbank „UBS“, ist in vielerlei Hinsicht umstritten. Diesbezüglich wird allerdings das Zusammenwirken von Eishockey-Klub und Bank (noch) akzeptiert – ein zweifelhaftes Image kann im Rahmen der Anonymität eines Grossunternehmens relativiert werden. Anders nun bei der „Res Ubique Foundation“ des eigensinnigen Einzel-Unternehmens mit Steuersitz in Paraguay. Hier wird die Negativ-Stossrichtung in extremis personifiziert.

Spielervermittler verliert Rechtsstreit gegen den 1. FC Köln

(causasportnews / red. / 22. Dezember 2019) Die Spielervermittler-Branche gehört zu den umstritteneren Erscheinungsformen im Rahmen des Professional-Fussballs. Allgemein verfügt die Spezies der Vermittler, Berater und Agenten nicht gerade über einen herausragenden, positiven Ruf; sie wird jedenfalls ebenso beneidet wie verachtet. Allgemein herrscht die Meinung vor, Spielervermittlerinnen und Vermittler seien im komplexen Fussballgeschäft, in dem etwa Reglements-, Rechts- sowie Versicherungs- und Steuerkenntnisse bedeutend sind, nicht mehr wegzudenken. Dabei sind allerdings die sog. „Seriösen“ gemeint, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen und eher nicht als Parasiten des Sports gelten. Es gibt aber auch die „andern“, welche vor allem ihre Eigeninteressen im Auge haben und den Sport im Allgemeinen und ihre Klienten im Besonderen als Mittel zum (Erwerbs-)Zweck betrachten; sie profitieren vor allem von den teils horrenden Transfersummen, die heute bei Klubwechseln von Spielern von den übernehmenden Klubs bezahlt werden. In der Branche herrscht deshalb ein permanenter Kampf um die Fussballstars, um diese bei Transfers vertreten zu können. Nur wer bei einem Übertritt dabei ist, sei es als Beauftragte eines Spielers oder eines Klubs, kann sich fette Honorare ausrechnen. Alleine in der Deutschen Bundesliga sollen durch die Klubs 2017/18 fast 200 Millionen Euro an Beraterhonoraren bezahlt worden sein.

Einer, der in dieser Hinsicht derzeit eher eine Pechtsträhne zu verzeichnen hat, ist der Schweizer Spielervermittler Giacomo Petralito. In der Branche gilt er zumindest als schillernd. Es ist deshalb kaum ein Zufall, dass der 70jährige, ehemalige Weinhändler wegen eines vielbeachteten Gerichtsverfahrens in den Fokus der Öffentlichkeit rückte. In einer nicht ganz klaren Form war der kleine Schweizer mit italienischen Wurzeln 2017 in den Transfer des 1. FC Köln Spielers Anthony Modeste zum Chinesischen Klub Tianjin Quanjina involviert. Jedenfalls verlangte er vom auftraggebenden Verein 1. FC Köln für die Vermittlung des Spielers für den 28 Millionen-Transfer satte zwei Millionen Euro an Provision, der Klub lehnte die Forderung ab. Das Landgericht Köln hat nun die Klage des Spielervermittlers vollumfänglich abgewiesen. Es sei zwar ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen worden, jedoch habe der klagende Spielervermittler keinen wesentlichen Beitrag zum Transfer geleistet, erkannte das Gericht. Der 1. FC Köln hatte dem Vermittler vergleichsweise noch 500 000 Euro angeboten, das Gericht unterbreitete einen Vorschlag über eine Summe von 750 000 Euro. Beides lehnte Giacomo Petralito ab und ging nun ganz leer aus. Der Prozess, den der Schweizer angestrengt hatte, sieht nach „Eigentor“ aus. Denn auch wenn der unterlegene das Urteil anfechten sollte, werden ihm im Rahmen einer erneuten Beurteilung durch eine höhere Instanz keine grossen Chancen eingeräumt. Giacomo Petralito ist prozesserfahren – allerdings mit schlechter Bilanz. Im vergangenen Jahr wollte er vom ehemaligen Schalker Sportchef Christian Heidel eine halbe Million Euro erstreiten – und verlor ebenfalls.

Anachronismus prägt das Klub-WM-Projekt der FIFA

euro-447214_1280(causasportnews / red. / 19. Dezember 2019) Derzeit findet in Doha (Katar) die sog. „Klub-Weltmeisterschaft“ (Klub-WM) im Fussball mit sieben teilnehmenden Mannschaften statt. Doch kaum jemand schaut hin. Den Medien sind die Resultate dieses Wettbewerbs höchstens Kurzmeldungen wert. Am Samstag stehen sich im Final der FC Liverpool und CF Monterrey (Mexiko) gegenüber. Jetzt will der organisierende Weltverband FIFA den Wettbewerb zur Geldmaschine machen. Derzeit messen sich die Kontinentalbesten und machen unter sich den „Klub-Weltmeister“ aus. Ab übernächstem Jahr soll alles besser werden. Im Sommer 2021 treten in China 24 Klubs an, die um den WM-Pokal der Klubs spielen sollen. Bis dann wird auch ein neues Marketingkonzept für den Wettbewerb greifen, wie die FIFA mitteilt; heute läuft die Eingabefrist für an der Rechtevermarktung des Wettbewerbs interessierte Agenturen ab. Die FIFA erblickt in diesem Wettbewerb der Klubs auf höchster Ebene ein gewaltiges Potenzial. Realisten und Experten jedwelcher Couleur sehen es nicht so rosig. Vor allem ist im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb ein Anachronismus nicht zu übersehen:

Die Klub-Weltmeisterschaft wird seit 2000 sinnigerweise vom Weltfussballverband FIFA durchgeführt. Jedoch ist der Klub-Fussball traditionell, historisch und auch vereinsrechtlich bedingt eine Domäne der Konföderationen. Diese sind selbständige Sektionen (Vereine gemäss Art 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) der FIFA (ebenfalls ein Verein). Der wichtigste und einträglichste Wettbewerb im organisierten Fussball ist heute die Champions League, die von der europäischen Fussballkonföderation UEFA organisiert wird. Mitglieder der FIFA sind jedoch einzig und alleine 211 nationalen Verbände, was e contrario bedeutet, dass der Klubfussball keine Angelegenheit der FIFA ist. Das ist vielleicht ein stichhaltiges Argument der UEFA, welche sich grundsätzlich gegen den vorgesehenen, aufgeblähten Wettbewerb der FIFA stemmt und mit der „neuen“ Klub-WM eine wirtschaftliche Abwertung der Champions League befürchtet. Deshalb herrscht zwischen FIFA und UEFA im Moment in dieser Hinsicht auch „dicke Luft“. Der Weltfussballverband sieht in der Vermarktung des immer attraktiver werdenden Klubfussballs insbesondere auf europäischer Ebene eine Nische und will am Kuchen, welcher dieses Segment bietet, teilhaben. Die Krux bei diesem Projekt dürfte allerdings sein, dass für die Sportkonsumentinnen und –konsumenten ein erweiterter Klub-Wettbewerb auf globaler Ebene bei weitem nicht das Interesse finden dürfte wie etwa die Champions League der UEFA. Ein Finalspiel zwischen dem FC Liverpool und CF Monterrey ist kaum mit der Attraktivität einer Finalpaarung in der Champions League zu vergleichen. Es ist letztlich eben nicht davon auszugehen, dass im Rahmen der geplanten, künftigen Klub-Weltmeisterschaft jeweils (nur attraktive) europäische Klubs in den Final vordringen.

Vorweihnächtliches Hauen und Stechen in der FIFA

Zürich-20150911-00421(causasportnews / red. / 15. Dezember 2019) Um den Weltfussballverband FIFA ist es seit geraumer Zeit ruhig geworden. Sicher auch deshalb, weil der amtierende FIFA-Präsident Gianni Infantino das Personal im Home of FIFA, in der Zentrale des Verbandes in Zürich, neu aufgestellt und sich von allen früheren Spitzenleuten getrennt hat (die Generalsekretärin, die „Nummer 2“ des Verbandes, ist zwar noch formell im Amt, jedoch seit geraumer Zeit wie vom Erdboden verschluckt). Vielleicht aber auch deshalb, weil am Zürichberg kommunikativ getreu dem Motto verfahren wird: „Nur wer nichts sagt wird nicht widerlegt oder nicht kritisiert“. Jetzt hat allerdings eine Meldung die Runde gemacht, die in der vorweihnachtlichen Stille aufhorchen lässt: Die FIFA will offenbar vom ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter und dem Ex-Top-Funktionär Michel Platini zwei Millionen Franken auf dem Klageweg zurückfordern, also wieder einmal ein Hauen und Stechen im Weltverband . Dieser Betrag, der offensichtlich von der FIFA als ungerechtfertigt erfolgte Zahlung qualifiziert wird, wurde seinerzeit unter der Ägide des Vorgängers von Gianni Infantino an Michel Platini, seit kurzer Zeit nach Ablauf seiner Sperre sanktionsrechtlich wieder ein freier Mann (vgl. auch causasportnews vom 14. Oktober 2019), ausbezahlt. Mit der von der FIFA bestätigten Klage dürfte auch bezweckt werden, Michel Platini als allfälligen, künftigen FIFA-Präsidenten zu verunmöglichen. Ein Präsident, der sich mit dem Verband in einem Rechtsstreit befindet, ist natürlich für das höchste Amt ebendieses Verbandes untragbar. Innerhalb der FIFA ist immer noch bestens bekannt, dass der ehemalige französische Star-Spieler an sich die Nachfolge von Joseph Blatter hätte antreten sollen. Wegen einer gegen Michel Platini ausgefällten Sperre wurde schliesslich der bis anhin praktisch unbekannte Gianni Infantino 2016 zum Präsidenten und Nachfolger von Joseph Blatter gewählt. Der Vorgang, der nun zu einer Zivilklage führt, hat auch strafrechtliche Dimensionen erfahren. Von den Strafverfolgungsbehörden wird seit längerer Zeit und immer noch ermittelt wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung gegen Joseph Blatter und Michel Platini.

Der „Brexit“ wird Tatsache – auch der organisierte Sport ist betroffen

(causasportnews / red. / 13. Dezember 2019) Nach den heutigen Parlamentswahlen in Grossbritannien gibt es keine Zweifel mehr: Das Vereinigte Königreich wird die Europäische Union (EU) wohl in eineinhalb Monaten verlassen. Wenn auch seitens der unterlegenen Linken noch Störfeuer zu erwarten sind, wird sich nichts mehr daran ändern, dass Boris Johnson, der mit seinen Tories einen historischen Wahlsieg verbuchen und sich im Parlament eine absolute Mehrheit sichern konnte, Grossbritannien wohl per Ende Januar 2020 aus der EU führen wird. Der Sieg der Konservativen ist auch ein Triumph der Anhänger demokratischer Gedankengutes im Vereinigten Königreich. Der Austritt des Reiches aus der EU wurde von den Briten mit einer knappen Mehrheit bereits am 23. Juni 2016, also vor dreieinhalb Jahren, beschlossen. Seither versuchten Linkskreise alles, um den demokratisch herbeigeführten Volks-Entscheid auch im Rahmen parlamentarischer Aktivitäten zu hintertreiben und ad absurdum zu führen. Im Konservativen Boris Johnson haben sie nun allerdings einen unbezwingbaren Widersacher gefunden, der jetzt mit parlamentarischer Übermacht und mit einem klaren Sieg der Demokratie das Königreich aus der Union führen wird. Der 55jährige Politiker setzte im Wahlkampf auf das Argument „Durchsetzung eines Volksentscheides“, das die Bürgerinnen und Bürger des Königreichs ansprach. Die satte Mehrheit der Konservativen im Parlament ist die Folge davon.

Nach dieser historischen Wahl und dem klaren Sieg der Konservativen muss sich auch der Sport auf die Folgen des Austritts Grossbritanniens aus der EU einstellen (vgl. dazu auch causasportnews vom 11. April 2019). Das Vereinigte Königreich wird ab Austrittsdatum grundsätzlich als freies Territorium gelten. Das EU-Recht wird auf der Insel dann ebenfalls nicht mehr zum Tragen kommen, an welches etwa das Transferrecht im organisierten Fussball in vielerlei Hinsicht anknüpft. Ein Fussballer-Übertritt bspw. von Deutschland nach England, wo die beste Liga der Welt eine weltweit beachtete Show-Bühne abgibt, wird künftig als Transfer zwischen einem EU-Staat und einem Nicht-EU-Staat qualifiziert werden. Entscheidend ist vor allem, dass bezüglich des Königreichs die Freizügigkeit für Arbeitnehmer, also auch für Professional-Fussballspieler, nicht mehr gilt; ebenso wird das Königreich nicht mehr an das EU-Recht gebunden sein. Die internationalen Fussballverbände, insbesondere die Europäische Fussball-Konföderation (UEFA) sind also gefordert, sich vor allem mit Blick auf das Transfer-Fenster im Sommer 2020 auf diese Neuerung einzustellen. Im Moment ist jedenfalls nicht absehbar, ob zwischen dem Königreich und den EU-Mitgliedern bzw. der Union Einigungen über Regelungen bezüglich des Arbeitsmarktes usw. erzielt werden können. Jedenfalls wird sich auch der Sport mit dem Austrittsdatum auf neue Modalitäten im organisierten Sport, die im Moment im Detail nicht absehbar sind, einstellen müssen.

Sperre gegen Schurtenberger Sven aufgehoben

(causasportnews / red. / 12. Dezember 2019) Der Schwingsport erregt und erhitzt grundsätzlich die Gemüter. Geht es aber um Werbung in dieser traditionellen, helvetischen Sportart, gehen die Wogen jeweils besonders hoch. Wie unlängst im Zusammenhang mit dem Top-Schwinger Sven Schurtenberger, oder wie dies im Schwinger-Jargon gehandhabt wird mit den Namen, mit Schurtenberger Sven. Dieser trat in einem Kampf anlässlich des diesjährigen Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes im August in Zug mit einer Wettkampf-Bekleidung an, welche zwischen Schuh und Hosenbein Werbung sichtbar machte. Ersichtlich wurde der „Swoosh“ der Sportartikel-Marke „Nike“, einem persönlichen Sponsor des Athleten. Das ging in den Augen des Eidg. Schwingerverbandes (ESV) gar nicht, vor allem nicht am wichtigsten Sportanlass der Schweiz: Der 28jährige Luzerner wurde deswegen vom Sanktionsgremium des Verbandes wegen Verstosses gegen die Werbevorschriften für ein Jahr gesperrt (vgl. dazu auch causasportnews vom 6. November 2019). Der Athlet hatte gegen diese Sanktion rekurriert; die Rekurskommission Werbung des ESV hob die Sperre nun wieder auf. Entscheidend für die Aufhebung der Sanktion, eine Strafe des Privatrechts, war der Umstand, dass Schurtenberger Sven aus der Sichtbarmachung des Logos der Weltmarke keinerlei finanzielle Vorteile ziehen konnte. Gemäss Verbands-Erklärung konnte dem Sportler in dieser helvetischen Ur-Disziplin auch kein vorsätzliches Handeln, bzw. Unterlassen nachgewiesen werden. Nach dieser Entscheidung ist die Welt der Schwinger(innen) wieder in Ordnung: Der Athlet fühlt sich rehabilitiert, der auf keim- und werbefreien Sport bedachte Verband hat in generalpräventiver Hinsicht einen Nagel eingeschlagen und das Bestreben bekräftigt, gegenüber unerlaubter Werbung im Schwingsport rigoros durchgreifen zu wollen – falls es denn notwendig ist…

Sanel Kuljic: Die „Kurve“ im Leben verpasst

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Sanel Kuljic © Steindy

causasportnews / red. / 11. Dezember 2019) Es gibt Sportler, an die erinnert man sich vor allem wegen den früheren, sportlichen Leistungen. Und es gibt Fussballspieler, an die Erinnerungen als Sportler wach werden, obwohl sie aktuell in anderem Zusammenhang für Schlagzeilen sorgen. So geschehen bezüglich des ehemaligen Österreichischen Internationalen Sanel Kuljic, der in der Schweiz zweimal in der höchsten Leistungsklasse aktiv war (beim FC Sion und bei Neuchâtel Xamax FCS) und seine Karriere 2018 in der Unterklassigkeit bei der Sportunion Schönbrunn in Wien beendete. In den letzten Tagen wurde wieder über den heute 42jährigen Sanel Kuljic gesprochen und berichtet – vornehmlich über den Mensch Kuljic mit Schwächen, kaum über den ehemaligen Leistungssportler. Und das alles in negativem Zusammenhang. In Wien ist der ehemalige Österreichische Internationale soeben mit einer Haftstrafe von einem Jahr unbedingt belegt worden, weil er mit Kokain-Geschäften in Zusammenhang gebracht worden war. Im September wurde Sanel Kuljic in Wien verhaftet und sass seither in Untersuchungshaft. An mehrere Abnehmer soll der geständige ehemalige Fussball-Star von 2017 bis 2019 Kokain weitergegeben haben. Das Urteil könnte, wenn es denn rechtskräftig wird, dazu führen, dass Sanel Kuljic um einen Gefängnisaufenthalt herumkommt, weil er, ebenfalls süchtig, als therapierfähig qualifiziert worden ist und sich einer solchen Therapie auch unterziehen will.

Die „Causa Kuljic“ ist auch ein Beispiel dafür, dass Sportler – glücklicherweise eher selten – in ihrem Leben insbesondere nach der sportlichen Karriere die „Kurve“ nicht mehr richtig bekommen. Konkret hat der ehemalige Fussballer die Justiz schon früher beschäftigt. 2014 kassierte er nach der Verwicklung in einen Wettskandal eine Gefängnisstrafe und wurde vor zweieinhalb Jahren wegen guter Führung vorzeitig entlassen. Trotz dieser erneuten Verfehlung ist der Name „Sanel Kuljic“ mit äusserst positiven, sportlichen Erinnerungen verbunden. Für die Nationalmannschaft Österreichs absolvierte er 20 Länderspiele, und in der Saison 2006/07 schoss er für den FC Sion in 22 Spielen 12 Tore; ebensoviele Treffer realisierte er 2010 für den Neuenburger Klub.

„Streitfall Emiliano Sala“ geht in die nächste, juristische Runde

(causasportnews / red. / 8. Dezember) Was zu erwarten war, ist nun Tatsache geworden: Der Cardiff City Association Football Club (Wales) hat im Transferstreit mit dem FC Nantes im Nachgang zum Entscheid des Weltfussballverbandes (FIFA) Berufung am Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne eingelegt. Strittig ist, ob und allenfalls in welcher Höhe der walisische Verein dem französischen Klub eine Transferzahlungen für den Spieler Emiliano Sala zu entrichten hat. Tragisch bei dieser Konstellation: Der Fussballspieler, um den es konkret geht, ist am 21. Januar dieses Jahres mit dem Flugzeug abgestürzt und verstorben. Zwei Tage vor seinem Tod hatte der argentinische Stürmer, der im kommenden Jahr 30 Jahre alt geworden wäre, bei Cardiff City unterschrieben (vgl. auch causasportnews vom 5. Oktober 2019). Die Modalitäten des Transfers wurden in üblicher Weise geregelt. Vereinbart wurde eine Transfersumme von 17 Millionen Euro. Nachdem der neue Verein des verunglückten Spielers keinen Nutzen mehr aus dem Übertritt ziehen konnte, sank auch dessen Bereitschaft, die an sich vereinbarte Transfersumme nach Frankreich zu zahlen. So wurde denn vom FC Nantes, der die vereinbarte Transferentschädigung fordert, die FIFA angerufen, welche den Transferstreit zu erledigen versuchte; sie sprach dem FC Nantes 6 Millionen Euro zu. Der FC Cardiff sieht keine Veranlassung, nur einen Euro nach Nantes zu überweisen. Er vertritt die Meinung, dass gar nichts geschuldet sei, weil die Registration für den Spieler zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht erfolgt gewesen sei, er also zu diesem Zeitpunkt über keine Spielberechtigung für den Waliser Verein verfügt habe. Nun geht dieser Transferstreit zwischen den beiden Klubs am TAS in die nächste Runde, wie offiziell bestätigt worden ist. Über den Verfahrensausgang kann im Moment nicht einmal spekuliert werden.