Archiv für den Monat Juni 2019

„Causa Sport“ 2/19 u.a. mit berührenden Schwerpunkten

(causasportnews / red. / 30. Juni 2019) Das neue Heft „Causa Sport“ 2/19 (Erscheinungsdatum 30. Juni 2019; http://www.causasport.org) wartet mit einigen berührenden und auch anderen Schwerpunkten auf. Von besonderem Interesse dürfte die juristische Wendung in der „Causa Lukas Müller“ sein. Der 2016 schwer verunfallte österreichische Skispringer wartete kürzlich mit der Erfolgsmeldung auf, dass er im Stande sei, wieder ein wenig zu gehen! – Juristisches Glück hat einem Arzt das Bezirksgericht Zürich beschert, welches ihn vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach der einer Sportlerin verabreichten Eiseninfusion mit Komplikationen freisprach. – In einem Fussball-Fall hat das Schweizerische Bundesgericht die bisherige Fahrlässigkeitspraxis nach Fouls mit Körperverletzungen bestätigt.- Im „Fall Felix Sturm“ wird es nun doch zu einem Strafprozess kommen, wie das Oberlandesgericht Köln entschieden hat. – „Causa Sport“ 2/19 befasst sich überdies u.a. mit dem CAS-Urteil i.S. Caster Semenya, das an das Schweizerische Bundesgericht weitergezogen worden ist (Ass. jur. Caroline Bechtel und Prof. Dr. Volker Schürmann) sowie mit dem Entscheid des Kreisgerichts St. Gallen, das den FC St. Gallen im Fall „Nassim Ben Khalifa“ ins Unrecht versetzte. – Weiterhin märchen- und rätselhaft bleibt das deutsche „Sommermärchen“ von 2006. In dieser Sache liegt ein weiterer Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichtes vor. – Weitere Themen-Bereiche befassen sich u.a. mit Sportvermarktung (Dr. Thomas Hügi), mit dem „Ein-Platz-Prinzip“ (Prof. Dr. Peter W. Heermann), mit Tennis-„Livewetten“ (Österreichischer Verwaltungsgerichtshof) sowie mit Hunden („Wenn auf Hundesportplätzen aus Spiel und Spass ernst wird“, Dr. Charlotte Schoder) und Pferden (Pferdeführanlage, Österreichischer Verwaltungsgerichtshof). – Prof. Dr. Martin Nolte zeichnet im neuen Heft für das Editorial („Wohl bekomm’s!“) verantwortlich, Prof. Dr. Urs Scherrer als ehemaliger Vize-Präsident des FC Zürich schreibt zum Abstieg des Stadtrivalen Grasshopper Club Zürich aus der Fussball-Super League.

Akut Peinliches um Boris Becker

(causasportnews / red. / 26. Juni 2019) Er war zweifelsfrei ein herausragender Athlet, aber er gilt auch als Paradebeispiel eines Sportlers, der nach Beendigung seiner Aktiv-Karriere den Tritt ins Leben nach der Karriere nicht (mehr) gefunden hat: Boris Becker, der in diesen Tagen einmal mehr für akut Peinliches sorgt: Obwohl das frühere Tennis-Idol permanent bekräftigt, lediglich unter finanzieller „Illiquidität“ zu leiden, werden nun von einem britischen Auktionshaus die Devotionalien des ehemaligen Gottes des Filzballs versteigert. Es gehe nur darum, ihm „weh“ zu tun, kommentierte der Deutsche die Versteigerungs-Aktion, die nach seiner Einschätzung höchstens 100 000 Euro bringen wird. In der Tat ist dieser Betrag ein „Klacks“, gemessen an den Schulden, welche den 51jährigen Gesellschafts-Löwen drücken sollen. Die Rede ist von mehreren Millionen Euro. Teils wird auch um Geld prozessiert, wie etwa die Klage eines ehemaligen Becker-Förderers gegen seinen ehemaligen Schützling zeigt (vgl. dazu etwa causasportnews vom 5. Dezember 2018). Jedenfalls wird nun zufolge dieser Versteigerung wieder über Boris Becker gesprochen – und so bleibt er zumindest für das Trivial-Fernsehen und die Klatsch-Presse interessant. Gut also für Boris Becker und für den „People-Journalismus“; wenigstens können so alle niveaumässig nicht mehr weiter sinken. Derivativ stehen immer noch weitere gefallene Sportler-Existenzen bereit, um allenfalls Lücken in den entsprechenden Medien zu füllen. In Deutschland steht nach Boris Becker, Franz Beckenbauer, Jan Ullrich etc. weiterer Peinlichkeits-Nachwuchs in den medialen Startlöchern bereit.

Aber was ist nun genau Sache mit Boris Becker? Der Mann ist eine Sphinx, schafft es immerhin, sich Frauen, Kinder und einen aufwändigen Lebensstil leisten zu können; das wird uns in den entsprechenden Medien zuhauf vorgeführt. Männiglich fragt sich dennoch schlicht und ergreifend, wie das nach Bekanntwerden der Versteigerung nun wiederum in der Öffentlichkeit omnipräsente ehemalige Tennis-Ass das alles bezahlt. Wollen ihm Gläubiger mit der laufenden Aktion nur „weh“ tun oder ist Boris Becker doch bankrott, pleite, zahlungsunfähig, insolvent oder illiquid? Oder alles zusammen? Oder gar nicht? (Vgl. dazu causasportnews vom 4. Juli 2017). Tatsache scheint, dass im Zusammenhang mit dem finanziellen Status des Deutschen offensichtlich niemand den Durchblick hat – Boris Becker wohl selber nicht mehr. Wie dem auch sei. Die Erlöse der versteigerten Pokale, Tennis-Schläger und persönlichen Gegenstände aus dem Leben eines Sportlers werden die Finanzmisere um Boris Becker kaum nachhaltig eliminieren. Gott sei Dank, werden sich „People“-Journalistinnen und –Journalisten sagen. Und die TV-Gemeinde darf sich weiter an Becker’schen Peinlichkeiten ergötzen – eigentlich müsste es „aufgeilen“ heissen…

Völkerverbindender, internationaler und polysportiver Fussball

(causasportnwes / red. / 24. Juni 2019) Vor allem Sportfunktionäre, insbesondere aus der Sparte „Fussball“, werden nicht müde herauszustreichen, wie völkerverbindend der Sport sei. Dieser Aspekt wird teils auch geradezu kultiviert; in dieser Hinsicht ist der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter in Erinnerung. Auch wenn seine entsprechenden Aktivitäten nicht selten im Desaster endeten. So wichen seine Bemühungen, den Konflikt zwischen Israel und Palästina mit einem Fussballspiel beizulegen, letztlich der herrschenden Gewalt.

Dass ein Fussballspiel durchaus polysportive Züge und internationale Dimensionen annehmen kann, belegt ein Vorgang, der sich im Rahmen eines Fussballspiels zwischen Junioren des FC Wädenswil am Zürichsee und dem FC Oerlikon / Polizei ZH (!) ereignet hatte und der für drei Supporter der Mannschaften und zwei Spieler, die sich auf dem Feld mehr als in die Haare gerieten, vor dem Bezirksgericht Horgen trotz allem ein gutes Ende fand. Zwei elf- und zwölfjährige Knaben der gegnerischen Mannschaften gerieten während des Spiels massiv aneinander bzw. verdroschen sich, was drei erwachsen Zuschauer zur Intervention vor Ort bewegte, um die Kinder auseinander zu bringen. Es kam, wie es kommen musste: Gemäss Zeitungsberichten lieferten sich ein in Mazedonien geborener (eingebürgerter) Schweizer, sein mazedonischer Bruder sowie ein im Kosovo geborener (eingebürgerter) Schweizer einen veritablen Schlagabtausch, dessen Ablauf allerdings nicht mehr rekonstruiert werden konnte. Dennoch brachte die Staatsanwaltschaft den Vorgang zur Anklage. „Raufhandel“ (Art. 133 des Strafgesetzbuches, StGB) nennt sich das Delikt, welches die Beteiligung an einer solchen Auseinandersetzung (mit Todesfolge oder Körperverletzung) unter Strafe stellt. Vor dem Bezirksgericht Horgen kam es kürzlich so, wie es in solchen Fällen meistens herauskommt: Weil der Ablauf der Auseinandersetzungen nicht mehr nachvollziehbar war, wurden die drei Angeklagten „in dubio pro reo“ freigesprochen (Urteil des Bezirksgerichts Horgen / ZH vom 20. Juni 2019; GG190 005 – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).

Fazit dieser Sport-Geschichte: Fussball mit internationalen Komponenten kann völkerverbindend sein, muss aber nicht. Jedenfalls kann ein Fussballspiel durchaus polysportiv ausarten. Die (straf-)rechtliche Dimension derartiger Konstellationen ist jedoch meistens ernüchternd, vor allem für die jeweiligen Anklagbehörden. Im konkreten Fall erklärte das Gericht zwar, dass ein solches Verhalten (der drei Angeklagten) „nicht geht“. Es führte zudem aus, dass das Gericht von der Unschuld der Angeklagten nicht überzeugt sei; ebenso sei es aber, und das war bei der strafrechtlichen Subsumption des nur teilweise rekonstruierbaren Sachverhaltes schliesslich relevant, nicht überzeugt, dass die Angeklagten die ihnen vorgeworfenen Taten begangen hätten. Wohl zähneknirschend musste das Gericht letztlich verkünden, dass die Gerichts- und Anwaltskosten vom Staat (!) übernommen würden. Auch das kann durchaus eine Form staatlicher Sportförderung sein.

Mehr „Recht + Sport“ statt Sport

(causasportnewss / red. / 20. Juni 2019) Der Sport-Medienkonsument stellt derzeit fest, dass das Thema „Recht + Sport“ die Szenerie mehr beherrscht als der Sport selber, obwohl etwa die Fussball-WM der Frauen in Frankreich ein dominierendes Element der Sportberichterstattung abgeben sollte. Aber der Funken i.S. Frauenfussball will nicht so richtig springen. In Deutschland sollte das ATP-Turnier in Halle die Menschen fesseln, in der Schweiz sollte die Tour de Suisse Menschenmassen mobilisieren. Diese Sportanlässe stossen aber nur auf geringe und nur insoweit auf Resonanz, als die Medien sich diesbezüglich teilweise mit der Vermittlung von Resultaten begnügen. Dass Mats Hummels zu Borussia Dortmund zurückkehr, ist der „Neuen Zürcher Zeitung“ fast eine ganze Seite wert. Das sagt eigentlich alles aus über die aktuellen Gewichtungen in der Sport-Berichterstattung.

Anders eben, wenn es um Recht im Zusammenhang mit Sport geht. Seit Tagen werden die Vorgänge in der Schweizerischen Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit den internationalen Sportverbänden, insbesondere der FIFA in Zürich, debattiert und kommentiert (vgl. auch causasportnews vom 19. Juni 2019). Und nun reichert ein weiterer Protagonist des internationalen Fussballs die Palette rechtlicher Vorgänge im Sport an: Michel Platini, der ehemalige Star-Fussballspieler und langjährige Sport-Funktionär, ist von seiner Vergangenheit eingeholt worden. Er soll massgeblich verantwortlich dafür sein, dass die Fussball-WM-Endrunde der Männer (!) 2022 in Katar auf zumindest unlautere Art und Weise zustande gekommen sein soll. Von „aktiver“ und „passiver“ Bestechung ist die Rede, und zu diesem Thema ist Michel Platini soeben ausgiebig von der französischen Polizei als Zeuge befragt worden. Dieser Umstand hat die Medien bewogen, den gesamten Rahmen der WM-Vergaben an Katar und an Russland (2018) ausgiebig abzustecken. Nüchtern betrachtet war die nun erfolgte Befragung des damaligen Kandidaten für die Nachfolge des FIFA-Präsidenten Joseph Blatter nur eine Bagatelle. Im weitesten Sinne ging es um ein gemütliches Essen im Elysée-Palast kurz vor den besagten WM-Endrunden-Vergaben, in Anwesenheit des damaligen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy und Vertretern aus Katar. Niemand glaubt allerdings noch ernsthaft daran, dass bald einmal Licht ins Dunkel der Zweifach-Vergabe der WM-Endrunden 2018 und 2019 am 2. Dezember 2010 in Zürich dringen könnte. Auch der Umstand, dass die Katari nur kurz nach der Vergabe, bei der Michel Platini mit seinen europäischen Funktionärs-Kollegen das Zünglein an der Waage spielte, mit Brimborium und wirtschaftlicher Potenz beim heutigen Top-Klub Paris Saint-Germain einstiegen, war selbstverständlich nur ein Zufall. Trotz dieser Umstände dürfte das Thema Recht im Sport die Medien und die Öffentlichkeit noch eine zeitlang beschäftigen. Es gibt in diesem Zusammenhang bekanntlich noch ein paar juristische Spielwiesen.

PS: Die von der FIFA verhängte Sperre gegen Michel Platini endet in diesem Herbst…

Bundesanwaltschaft: Aufhören! Aufhören!!

(causasportnews / red. / 19. Juni 2019) „Aufhören!“, „Aufhören!!“, skandieren oft die Zuschauer/innen auf Fussballplätzen, wenn das auf den Spielfeldern Gebotene nicht mehr zu ertragen ist. Dieselbe Aufforderung könnte der Schweizerischen Bundesanwaltschaft zugerufen werden, die seit Jahren im „Komplex FIFA und Fussball“ ermittelt. Die Aktivitäten der Behörde standen seit Beginn der Untersuchungen i.S. Fussball unter unguten Sternen; die Bundesanwaltschaft mit dem Bundesanwalt Michael Lauber an der Spitze agierte nicht nur glücklos, sondern machte wohl ziemlich alles falsch, was falsch gemacht werden konnte. Die Selbstdarstellungen und das Pfauengehabe der Exponenten dieser Behörde kannten keine Grenzen, und die Schwatzhaftigkeit der Protagonisten und deren Mediensprecher, der nun allerdings seit geraumer Zeit abgetaucht ist, liess die Behörde zur Schwatzbude von Selbstdarstellern unter öffentlicher Anteilnahme verkommen. Es wurde weitgehend geredet und sich in Szene gesetzt statt untersucht. Es kam hinzu, dass es für den Bundesanwalt und seine Adlaten der Behörden offensichtlich persönlich aufbauend war, sich etwa mit dem FIFA-Präsidenten in Spelunken und Hotels auszutauschen; an letzteres erinnert man sich allerdings hüben und drüben dann doch nicht mehr (genau) – weder an die Treffen, noch an das, was offenbar geredet worden ist. Die Vorschriften der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) wurden ignoriert und verletzt, dass sich die Balken im morschen, juristischen Ermittlungs-Gebälk der Bundesbehörde bogen. Über Wochen wurde etwa diskutiert, ob Verfahrenshandlungen hätten protokolliert werden müssen, obwohl Art. 77 der StPO genau das vorschreibt. Was den Bundesanwalt allerdings nicht daran hinderte, die erfolgte Unterlassung auf krude Art und Weise zu rechtfertigen. Wahrscheinlich hat er den besagten Artikel einfach schlicht nicht gekannt.

Wie dem auch sei. Der „Komplex organisierter Fussballsport“ der Bundesanwaltschaft ist ein Scherbenhaufen, der gestern mit zwei bekannt gewordenen Beschlüssen noch manifester geworden ist: Bundesanwalt Lauber insbesondere ist vom Bundesstrafgericht in Bellinzona in „Sachen Fussball“ in den Ausstand versetzt worden. Der eine, 30 Seiten starke Beschluss der Beschwerdekammer liest sich wie eine eigentliche Anklageschrift in der „Causa Bundesanwaltschaft“ (Beschlüsse vom 17. Juni 2019; BB.2018.197 und BB.2018.190 und 198). Im Kreuzfeuer der richterlichen Schelte aus dem Tessin stehen natürlich nicht die an den Verfahren oder in die Abklärungen involvierten ehemaligen und aktuellen natürlichen und Organ-Personen des organisierten, internationalen Fussballs, insbesondere des Weltfussballverbandes FIFA. Diese „profitieren“ ohne Schuld vom Chaos in der Bundesanwaltschaft und sind Nutzniesser der gesetzeswidrigen Ermittlungstätigkeiten; sie sind natürlich von gegen die Behörde gerichteten Vorwürfen jedwelcher Art verschont und glückhafte Profiteure einer unhaltbaren Situation. Der Bundesanwalt hingegen habe den Anschein der Befangenheit erweckt, die Strafprozessordnung verletzt (insbesondere Art. 77 StPO, sodann vor allem Art. 3 StPO – eine Maxime des Strafverfahrensrechts), usw. Seit dem Bekanntwerden der Beschlüsse ist eigentlich klar, dass kaum je eine Person aus dem Fussballzirkel für allfällige Delikte irgendwann zur Rechenschaft gezogen werden dürfte. Es droht nicht nur die Verjährung, sondern es fehlt an strafbaren Handlungen, die nachgewiesen werden könnten. Die wichtigsten seit 2016 vorgenommenen Amtshandlungen müssen wiederholt werden. Nach den Entscheiden des Bundesstrafgerichts steht fest, dass es in diesem Komplex mit Ausnahme der betroffenen Fussball-Persönlichkeiten nur Verlierer gibt und der angerichtete Scherbenhaufen irgendwie zusammengekehrt werden muss. Allmählich dürft es auch der Wahlbehörde des Bundesanwaltes (Parlament) klar werden, dass die hauptverantwortliche Person in einem solchen Amt nicht (mehr) tragbar ist; auch einige Neben-Spieler dieser Behörden gehören ausgewechselt. Folgerichtig wäre es allerdings, diese Behörde gleich ganz aufzulösen und die Ermittlungs- und Anklagekompetenzen der Bundesanwaltschaft (Art. 23 ff. StPO) auf die Kantone zu übertragen. Es zeigt sich immer wieder, dass diese Behörde nicht mehr zeitgemäss aufgestellt ist und agiert und als Relikt eines immer noch praktizierten Partei-Filzes insbesondere in der Bundeshauptstadt Bern und darum herum auf die Müllhalde der Rechts-Geschichte gehört. Die Aktivitäten der Behörde schaden auch dem Ansehen der Schweiz, was der ehemalige Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), Dr. Theo Zwanziger, kürzlich mit Bezug auf die sonderbaren Gespräche zwischen der Bundesanwaltschaft und dem FIFA-Präsidenten zur Aussage bewogen hat, die rechtstaatliche Glaubwürdigkeit des Schweizer sei durch das Verhalten der Bundesanwaltschaft (gemeint waren eben diese Gespräche zwischen dem Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten) in Gefahr. Das Bundesstrafgericht sieht das in etwa ähnlich. Verlierer bei der ganzen Angelegenheit sind auch die Steuerzahler, nicht nur, weil gemäss Gerichtsentscheidungen den Gesuchstellern nur für diese Verfahren am Bundesstrafgericht tausende von Franken an Entschädigungen aus der Kasse der Bundesanwaltschaft bezahlt werden müssen, sondern die erfolglose Behörde als Ganzes eine unsägliche Geldvernichtungsmaschine darstellt.

Auf dem Fussballplatz würde nun (hier an die Adresse von Parlament und Politik) der Ruf erschallen: „Aufhören!“, „Aufhören!!“.

Mythen und Legenden – mit einem Schweizer Hauptdarsteller

(causasportnews / red. / 18. Juni 2019) Mythen und Legenden bewirkt der Sport immer wieder. Und es gibt einen Schweizer Fussballspieler, der sich mit einer sportlichen Sonderleistung unsterblich machte: Heute vor 25 Jahren nahm er anlässlich des Spiels USA – Schweiz im Rahmen der Fussball-WM-Endrunde in den USA in der 39. Spielminute Anlauf und schoss einen Freistoss von der Strafraumgrenze aus mirakulös ins Tor der Amerikaner. Das Stadion in Detroit bebte, und zu Hause geriet sogar das Matterhorn wegen der Traumleistung des pragmatischen Wallisers regelrecht ins Wanken. Der Treffer war das erste Länderspieltor der Schweiz nach 28 Jahren WM-Teilnahme- und Torlosigkeit (für das letzte WM-Tor vor Georges Bregy hatte ein anderer Walliser gesorgt, René Quentin 1966 in England, als das klassische „Wembley-Tor“ von Geoff Hurst im Spiel Deutschland gegen England Geschichte und zum Mythos wurde). Der Spieler hiess Georges Bregy, war damals 36 Jahre alt und sorgte mit seinem Traumfreistoss dafür, dass auch die Schweiz ihr „Wembley-Tor“ verbuchen konnte. Seither und auch heute noch kennt jedes Kind den 61jährigen Georges Bregy, der seit Jahren in der Versicherungsbranche tätig ist und ab und zu als Sport-Experte auftritt. Vor 15 Jahren nahm er als Trainer des FC Zürich Abschied vom Fussballsport und gilt seither als erfolgreicher Geschäftsmann. Die Tat des wackeren Wallisers ist auch heute noch, 25 Jahre danach, nicht nur unter Sport-Fans omnipräsent. Keine Rolle spielte der Umstand, dass damals die Amerikaner die Schweizer-Führung durch Georges Bregy noch ausglichen – ebenfalls durch ein Freistoss-Tor, nur ein paar Minuten später…

Die wundersame Wende im „Fall Lukas Müller“

(causasportnews / red. / 15. Juni 2019) Wunder gibt es immer wieder – glücklicherweise. So hiess auch ein Schlager, mit dem sich die Sängerin Katja Ebstein praktisch unsterblich machte. Und es gibt sie auch im Sport. Zwar leider nicht immer; erinnert sei an das tragische Schicksal des siebenfachen Formel 1-Weltmeisters Michael Schumacher, über dessen Zustand seit Jahren nur spekuliert werden kann – doch die Realität ist dennoch niederschmetternd und wohl hoffnungslos: Seit seinem schweren Skiunfall im Dezember 2013 befindet sich der anfangs Jahr 50 Jahre alt gewordene Ausnahme-Sportler in der medizinischen Rehabilitation. Über die Schwere der Kopfverletzungen und deren Folgen lässt sich nichts sagen. Seit bald fünfeinhalb Jahren ist Michael Schumacher der Öffentlichkeit entrückt. Es brächte wohl tatsächlich ein Wunder, damit der Deutsche mit Wohnsitz in der Schweiz wieder ein konventionelles Leben führen könnte.

Anders nun offenbar in einem anderen, dramatischen Fall: 2016 erlitt der Österreichische Lukas Müller nach einem Horrorsturz auf der Kulm-Flugschanze in Bad Mitterndorf als Vorspringer schwere Verletzungen, was irreversible Querschnittlähmungen zur Folge hatte. So ist er seither an den Rollstuhl gefesselt. Bezüglich der versicherungsrechtlichen Folgen nach dem Unfall sind verschiedene Gerichtsentscheide ergangen (hinzuweisen ist auf das Urteil des Österreichischen Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2018 und das kürzlich ergangene Erkenntnis des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2019 in der gleichen Angelegenheit; vgl. Causa Sport 1/2019 und demnächst 2/2019 sowie causasportnews vom 6. Mai 2019). Nun ist der Betroffene mit guten und überraschenden Neuigkeiten selber an die Öffentlichkeit gelangt und postete ein entsprechendes Video: Dank eisernem Training und disziplinertester Rehabilitation ist der 27jährige Sportler wieder in der Lage, selbständig ein paar Schritte zu gehen. Lukas Müller hatte schon kurz nach dem Unfall erklärt, er glaube mittel- und längerfristig an Alternativen weit weg vom Rollstuhl. Er scheint nun auf gutem Wege zu sein, wieder in ein Leben ohne Gehhilfen zurückzufinden. Ob hier von einem „Wunder“ gesprochen werden kann, ist nicht zu eruieren. Zumindest „wundersam“ ist die Wende in diesem Fall dennoch.

Betrügereien im Zusammenhang mit Sportwetten – was jeweils übrigbleibt…

(causasportnews / red. / 11. Juni 2019) Während Jahren wurde die Öffentlichkeit durch Meldungen aufgeschreckt, die Betrügereien im Sport im Zusammenhang mit Sportwetten zum Gegenstand hatten. In schlechtester Erinnerung ist der „Fall Hoyzer“: Ein junger deutscher Schiedsrichter „verpfiff“, instrumentalisiert von organisierten Betrügern, im Jahr 2004 u.a. die Pokal-Partie zwischen dem damaligen Drittligisten SC Paderborn und dem stolzen Bundesliga-Vertreter Hamburger Sport-Verein (HSV). Das Spiel endete mit einem Sensationssieg der Unterklassigen, doch schon während der Partie wurde manifest, dass hier etwas nicht stimmte. Relativ schnell flog der Betrug auf; Schiedsrichter Robert Hoyzer manipulierte das Spiel und kassierte dafür ein paar tausend Euro und einen Flachbildschirm. In der Folge wurden vor allem die Sportverbände bezüglich Spiel-Manipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten auf derartige Manipulations-Phänomene sensibilisiert und organisierten teils Frühwarnsysteme, über deren Wert und Effizienz die Meinungen auseinandergehen. Meistens wurden nach der „Affäre Hoyzer“ Spiel-Manipulationen im Zuge allgemeiner polizeilicher Ermittlungen publik, und es konnten teils Betrüger überführt und verurteilt werden. Apropos HSV und SC Paderborn: Heute wäre ein Sieg der Paderborner gegen die Hamburger keine Sensation mehr – im Gegenteil: Der HSV wird auch in der nächsten Saison in der 2. Bundesliga spielen, während der SC Paderborn in der obersten Bundesliga-Spielklasse tätig sein wird.

Die ganz grossen Zeiten von Sport-Manipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten scheinen im Moment vorbei. Ein Vorgang aus der Schweiz im Herbst des letzten Jahres warf allerdings (vorübergehend) grosse Wellen: Das Cup-Spiel des FC Klingnau gegen den FC Bramois, das total überraschend 7 : 0 für die schwächer eingestuften Aargauer aus Klingnau ausging, soll manipuliert worden sein. Die Anzeichen einer Spielmanipulation bewog die Sportwetten-Anbieterin „Loterie Romande“ jedenfalls, die Wetten betreffend dieses Spiels auszusetzen (causasportnews vom 11. September 2018). Die gross angekündigten Untersuchungen insbesondere seitens des Westschweizer Sportwetten-Anbieters im Nachgang zu diesem Spiel förderten dann allerdings nichts Zählbares zu Tage. Die von „causasportnews“ kontaktierte „Loterie Romande“ mochte sich jedenfalls zu diesem Spiel nicht mehr äussern. Die Sportwettenaufsichtsbehörde „Comlot“ bestätigte hingegen auf Anfrage, dass sich der Sachverhalt durch nicht marktgerechte Quoten erklären liess, während keine konkreten Hinweise auf eine Manipulation des Wettkampfs vorlagen.

Anders kürzlich in Spanien: Im Rahmen einer Polizeiaktion wurden zahlreiche Protagonisten aus dem spanischen Fussball der Spielmanipulation im Zusammenhang mit Sportwetten verdächtigt und teils verhaftet. Betroffen sind gleich mehrere Kluborgane und Klubs (so etwa Real Valladolid und SD Huesca) sowie einige prominente Spieler (z.B. Raul Bravo, ehemaliger Spieler von Real Madrid). Die Rede ist von Auffälligkeiten in 18 Spielen, die mit Sportwetten in Zusammenhang stehen sollen. Schon im Februar kam es in Spanien zu einer Verhaftungswelle. Dabei sollen Wetten in China platziert und Spiele der dritten und vierten Spielklasse in Spanien manipuliert worden sein. So funktioniert der internationale Betrug im Sport noch immer.

„Akklamation“ – ein Begriff als Evergreen

(causasportnews / red. / 6. Juni 2019) „Der Fifa-Präsident wurde am Mittwoch von den Kongress-Delegierten per Akklamation im Amt bestätigt, auf eine Abstimmung wurde verzichtet“, schreibt heute die „Neue Zürcher Zeitung“.- Seit gestern geistert das Wort „Akklamation“ wieder durch den Blätterwald und durch die Welt. „Akklamiert“ wurde zur Zeit der Hochblüte des Römischen Reiches vor allem dann, wenn Kaiser wohlwollend installiert wurden; gleich verhält es sich heute, wenn Despoten in einem Amt akustisch wahrnehmbar vollumfängliche Legitimation seitens der Basis erfahren sollen. Im Nationalen Volkskongress in China werden beispielsweise vor allem personelle Entscheide mit „Akklamation“ besiegelt. Der Terminus bedeutet zustimmender Beifall in einer Versammlung und ersetzt ein formelles Abstimmungsprozedere mit mehreren Varianten. So gesehen ist „Akklamation“ ein uniformer Ersatz für formell demokratische Beschlussfassung. Weil Personalentscheide schon vor Jahrhunderten mit „Akklamation“ besiegelt wurden, stammt das Wort selbstverständlich aus dem Lateinischen und bedeutet „ausrufen“, z.B. jemanden zum Kaiser „ausrufen“.

So erging es am gestrigen Wahltag auch dem alten und neuen Präsidenten des Welt-Fussballverbandes FIFA in Paris. Wie sein Vorgänger, Joseph Blatter, legt auch Gianni Infantino Wert darauf, vom Stimmvolk nicht gewählt, sondern zum höchsten Würdenträger des Verbandes ausgerufen zu werden. Das geht vor allem immer dann, wenn eine Person ohne Gegenkandidat(in) in einem Amt bestätigt werden und in einem solchen Fall zur unumstösslichen Macht-Installierung eine widerspruchsfreie Zustimmungsbezeugung erreicht werden soll. Wer durch „Akklamation“ bestätigt werden will, erwartet eine geschlossene, gleichförmige störungsfreie Huldigung des „Demos“, des Volkes – ein bis heute gängiger Begriff aus dem Altgriechischen (der sich im Wort „Demokratie“ als „Herrschaft des Volkes“ wiederfindet).

Wenn es um derartigen, zustimmenden Beifall im Rahmen einer Versammlung geht, lassen sich Formalien relativieren. Brandet dem Herrscher Beifall entgegen, werden sie zur Makulatur. Wie gestern anlässlich des FIFA-Kongresses in Paris. Bis anhin fand sich in den Statuten des Verbandes keine an sich notwendige Grundlage für eine Zustimmung durch „Akklamation“. Das sollte der Verband an der selben Versammlung, an der auch die Präsidentenwahl erfolgte, korrigieren. Im Vereinsrecht ist es allerdings unumstritten, dass die Implementierung einer solchen Bestimmung bereits bei früherer Gelegenheit, anlässlich einer bereits abgehaltenen Versammlung (Kongress) hätte erfolgen müssen. Oder konkret wäre eine Präsidentenwahl durch „Akklamation“ vereinsrechtskonform erst nach Abschluss des gestrigen Kongresses möglich gewesen. Formalistisch gesehen hätte der FIFA-Präsident also gestern nicht rechtsgenüglich durch „Akklamation“ bestimmt, bzw. ausgerufen werden können. Die Wahrscheinlichkeit, dass die so erfolgte Präsidentenwahl von einem Mitgliedsverband der FIFA angefochten wird, ist natürlich gleich null. Gegen diese Form der Beschlussfassung hat sich dann auch niemand gestemmt – weshalb hätte das auch jemand tun sollen, bei soviel Einigkeit, Freude und materiellem Wohlstand? In der jetzigen Situation ist es letztlich auch irrelevant, wer Präsident der FIFA ist; der Fussball verkauft sich grundsätzlich automatisch. Die Mitglieder bekommen ihr Geld so oder so – derzeit viermal mehr als zur Zeit des Amtsantritts des alten und neuen Präsidenten. Das darf aber alles in allem schon mal mit „Akklamation“ gewürdigt werden.

Caster Semenya gelangt an das Schweizerische Bundesgericht

(causasportnews / red. / 4. Juni 2019) Die Testosteron-Regel des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF) wird vom Schweizerischen Bundesgericht überprüft – zumindest indirekt. Gegen die Entscheidung des internationalen Schiedsgerichtshofs (TAS) in Lausanne hat die Südafrikanerin Caster Semenya das höchste Gericht der Schweiz angerufen und versucht nun, die umstrittene Regelung des Weltverbandes doch noch zu Fall zu bringen. Das TAS hat die intersexuelle Leichtathletin kürzlich ins Unrecht versetzt (vgl. auch causasportnews vom 2. und vom 15. Mai 2019). Caster Semenya fühlt sich im Streit um erhöhte Hormonwerte unzulässigerweise diskriminiert, die IAAF rechtfertigt die Satzung insbesondere mit Argumenten der Rechtsgleichheit und des Fairplay. In einem eher unglücklich begründeten Urteil kam der TAS zum Schluss, dass die Regelung zwar für die Athletin „hart“ und diskriminierend, jedoch rechtskonform sei. Hinter diese Begründung setzen Rechts-Experten Fragezeichen. Die „heisse Kartoffel“ liegt nun beim Bundesgericht, welches im Rahmen einer vorsorglichen Anordnung (bis zum Vorliegen eines Endurteils) die IAAF-Regelung ausgesetzt hat. Das wertet die Athletin als grossen Prozesserfolg, jedoch darf die Zwischenentscheidung auch nicht überbewertet werden. Was das Bundesgericht bewogen hat, diese Anordnung zu treffen, ist im Moment nicht nachvollziehbar. Wahrscheinlich hat das Gericht aufgrund einer Hauptsachenprognose entschieden, dass der von Caster Semenya ergriffene Rechtsbehelf nicht aussichtslos ist und eine Aussetzung der Regel bis zum Vorliegen eines Endentscheides niemandem schadet. Unklar im Moment ist derzeit auch, wann mit einem abschliessenden Entscheid des Bundesgerichts zu rechnen ist. Unter Umständen liegt ein solches Urteil sehr rasch vor.