(causasportnews / red. / 30. Juni 2019) Das neue Heft „Causa Sport“ 2/19 (Erscheinungsdatum 30. Juni 2019; http://www.causasport.org) wartet mit einigen berührenden und auch anderen Schwerpunkten auf. Von besonderem Interesse dürfte die juristische Wendung in der „Causa Lukas Müller“ sein. Der 2016 schwer verunfallte österreichische Skispringer wartete kürzlich mit der Erfolgsmeldung auf, dass er im Stande sei, wieder ein wenig zu gehen! – Juristisches Glück hat einem Arzt das Bezirksgericht Zürich beschert, welches ihn vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach der einer Sportlerin verabreichten Eiseninfusion mit Komplikationen freisprach. – In einem Fussball-Fall hat das Schweizerische Bundesgericht die bisherige Fahrlässigkeitspraxis nach Fouls mit Körperverletzungen bestätigt.- Im „Fall Felix Sturm“ wird es nun doch zu einem Strafprozess kommen, wie das Oberlandesgericht Köln entschieden hat. – „Causa Sport“ 2/19 befasst sich überdies u.a. mit dem CAS-Urteil i.S. Caster Semenya, das an das Schweizerische Bundesgericht weitergezogen worden ist (Ass. jur. Caroline Bechtel und Prof. Dr. Volker Schürmann) sowie mit dem Entscheid des Kreisgerichts St. Gallen, das den FC St. Gallen im Fall „Nassim Ben Khalifa“ ins Unrecht versetzte. – Weiterhin märchen- und rätselhaft bleibt das deutsche „Sommermärchen“ von 2006. In dieser Sache liegt ein weiterer Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichtes vor. – Weitere Themen-Bereiche befassen sich u.a. mit Sportvermarktung (Dr. Thomas Hügi), mit dem „Ein-Platz-Prinzip“ (Prof. Dr. Peter W. Heermann), mit Tennis-„Livewetten“ (Österreichischer Verwaltungsgerichtshof) sowie mit Hunden („Wenn auf Hundesportplätzen aus Spiel und Spass ernst wird“, Dr. Charlotte Schoder) und Pferden (Pferdeführanlage, Österreichischer Verwaltungsgerichtshof). – Prof. Dr. Martin Nolte zeichnet im neuen Heft für das Editorial („Wohl bekomm’s!“) verantwortlich, Prof. Dr. Urs Scherrer als ehemaliger Vize-Präsident des FC Zürich schreibt zum Abstieg des Stadtrivalen Grasshopper Club Zürich aus der Fussball-Super League.
(causasportnews / red. / 26. Juni 2019) Er war zweifelsfrei
ein herausragender Athlet, aber er gilt auch als Paradebeispiel eines
Sportlers, der nach Beendigung seiner Aktiv-Karriere den Tritt ins Leben nach
der Karriere nicht (mehr) gefunden hat: Boris
Becker, der in diesen Tagen einmal mehr für akut Peinliches sorgt: Obwohl
das frühere Tennis-Idol permanent bekräftigt, lediglich unter finanzieller „Illiquidität“
zu leiden, werden nun von einem britischen Auktionshaus die Devotionalien des
ehemaligen Gottes des Filzballs versteigert. Es gehe nur darum, ihm „weh“ zu
tun, kommentierte der Deutsche die Versteigerungs-Aktion, die nach seiner
Einschätzung höchstens 100 000 Euro bringen wird. In der Tat ist dieser Betrag
ein „Klacks“, gemessen an den Schulden, welche den 51jährigen
Gesellschafts-Löwen drücken sollen. Die Rede ist von mehreren Millionen Euro. Teils
wird auch um Geld prozessiert, wie etwa die Klage eines ehemaligen
Becker-Förderers gegen seinen ehemaligen Schützling zeigt (vgl. dazu etwa
causasportnews vom 5. Dezember 2018). Jedenfalls wird nun zufolge dieser
Versteigerung wieder über Boris Becker gesprochen – und so bleibt er zumindest
für das Trivial-Fernsehen und die Klatsch-Presse interessant. Gut also für
Boris Becker und für den „People-Journalismus“; wenigstens können so alle
niveaumässig nicht mehr weiter sinken. Derivativ stehen immer noch weitere
gefallene Sportler-Existenzen bereit, um allenfalls Lücken in den entsprechenden
Medien zu füllen. In Deutschland steht nach Boris Becker, Franz Beckenbauer, Jan
Ullrich etc. weiterer Peinlichkeits-Nachwuchs in den medialen Startlöchern
bereit.
Aber was ist nun genau Sache mit Boris Becker? Der Mann ist
eine Sphinx, schafft es immerhin, sich Frauen, Kinder und einen aufwändigen Lebensstil
leisten zu können; das wird uns in den entsprechenden Medien zuhauf vorgeführt.
Männiglich fragt sich dennoch schlicht und ergreifend, wie das nach
Bekanntwerden der Versteigerung nun wiederum in der Öffentlichkeit omnipräsente
ehemalige Tennis-Ass das alles bezahlt. Wollen ihm Gläubiger mit der laufenden
Aktion nur „weh“ tun oder ist Boris Becker doch bankrott, pleite,
zahlungsunfähig, insolvent oder illiquid? Oder alles zusammen? Oder gar nicht? (Vgl.
dazu causasportnews vom 4. Juli 2017). Tatsache scheint, dass im Zusammenhang
mit dem finanziellen Status des Deutschen offensichtlich niemand den Durchblick
hat – Boris Becker wohl selber nicht mehr. Wie dem auch sei. Die Erlöse der
versteigerten Pokale, Tennis-Schläger und persönlichen Gegenstände aus dem
Leben eines Sportlers werden die Finanzmisere um Boris Becker kaum nachhaltig
eliminieren. Gott sei Dank, werden sich „People“-Journalistinnen und
–Journalisten sagen. Und die TV-Gemeinde darf sich weiter an Becker’schen
Peinlichkeiten ergötzen – eigentlich müsste es „aufgeilen“ heissen…
(causasportnwes / red. / 24. Juni 2019) Vor allem Sportfunktionäre, insbesondere aus der Sparte „Fussball“, werden nicht müde herauszustreichen, wie völkerverbindend der Sport sei. Dieser Aspekt wird teils auch geradezu kultiviert; in dieser Hinsicht ist der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter in Erinnerung. Auch wenn seine entsprechenden Aktivitäten nicht selten im Desaster endeten. So wichen seine Bemühungen, den Konflikt zwischen Israel und Palästina mit einem Fussballspiel beizulegen, letztlich der herrschenden Gewalt.
Dass ein Fussballspiel durchaus polysportive Züge und internationale Dimensionen annehmen kann, belegt ein Vorgang, der sich im Rahmen eines Fussballspiels zwischen Junioren des FC Wädenswil am Zürichsee und dem FC Oerlikon / Polizei ZH (!) ereignet hatte und der für drei Supporter der Mannschaften und zwei Spieler, die sich auf dem Feld mehr als in die Haare gerieten, vor dem Bezirksgericht Horgen trotz allem ein gutes Ende fand. Zwei elf- und zwölfjährige Knaben der gegnerischen Mannschaften gerieten während des Spiels massiv aneinander bzw. verdroschen sich, was drei erwachsen Zuschauer zur Intervention vor Ort bewegte, um die Kinder auseinander zu bringen. Es kam, wie es kommen musste: Gemäss Zeitungsberichten lieferten sich ein in Mazedonien geborener (eingebürgerter) Schweizer, sein mazedonischer Bruder sowie ein im Kosovo geborener (eingebürgerter) Schweizer einen veritablen Schlagabtausch, dessen Ablauf allerdings nicht mehr rekonstruiert werden konnte. Dennoch brachte die Staatsanwaltschaft den Vorgang zur Anklage. „Raufhandel“ (Art. 133 des Strafgesetzbuches, StGB) nennt sich das Delikt, welches die Beteiligung an einer solchen Auseinandersetzung (mit Todesfolge oder Körperverletzung) unter Strafe stellt. Vor dem Bezirksgericht Horgen kam es kürzlich so, wie es in solchen Fällen meistens herauskommt: Weil der Ablauf der Auseinandersetzungen nicht mehr nachvollziehbar war, wurden die drei Angeklagten „in dubio pro reo“ freigesprochen (Urteil des Bezirksgerichts Horgen / ZH vom 20. Juni 2019; GG190 005 – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
Fazit dieser Sport-Geschichte: Fussball mit internationalen Komponenten kann völkerverbindend sein, muss aber nicht. Jedenfalls kann ein Fussballspiel durchaus polysportiv ausarten. Die (straf-)rechtliche Dimension derartiger Konstellationen ist jedoch meistens ernüchternd, vor allem für die jeweiligen Anklagbehörden. Im konkreten Fall erklärte das Gericht zwar, dass ein solches Verhalten (der drei Angeklagten) „nicht geht“. Es führte zudem aus, dass das Gericht von der Unschuld der Angeklagten nicht überzeugt sei; ebenso sei es aber, und das war bei der strafrechtlichen Subsumption des nur teilweise rekonstruierbaren Sachverhaltes schliesslich relevant, nicht überzeugt, dass die Angeklagten die ihnen vorgeworfenen Taten begangen hätten. Wohl zähneknirschend musste das Gericht letztlich verkünden, dass die Gerichts- und Anwaltskosten vom Staat (!) übernommen würden. Auch das kann durchaus eine Form staatlicher Sportförderung sein.
(causasportnewss / red. / 20. Juni 2019) Der
Sport-Medienkonsument stellt derzeit fest, dass das Thema „Recht + Sport“ die
Szenerie mehr beherrscht als der Sport selber, obwohl etwa die Fussball-WM der
Frauen in Frankreich ein dominierendes Element der Sportberichterstattung
abgeben sollte. Aber der Funken i.S. Frauenfussball will nicht so richtig
springen. In Deutschland sollte das ATP-Turnier in Halle die Menschen fesseln,
in der Schweiz sollte die Tour de Suisse Menschenmassen mobilisieren. Diese
Sportanlässe stossen aber nur auf geringe und nur insoweit auf Resonanz, als
die Medien sich diesbezüglich teilweise mit der Vermittlung von Resultaten
begnügen. Dass Mats Hummels zu
Borussia Dortmund zurückkehr, ist der „Neuen Zürcher Zeitung“ fast eine ganze
Seite wert. Das sagt eigentlich alles aus über die aktuellen Gewichtungen in
der Sport-Berichterstattung.
Anders eben, wenn es um Recht
im Zusammenhang mit Sport geht. Seit Tagen werden die Vorgänge in der
Schweizerischen Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit den internationalen
Sportverbänden, insbesondere der FIFA in Zürich, debattiert und kommentiert
(vgl. auch causasportnews vom 19. Juni 2019). Und nun reichert ein weiterer
Protagonist des internationalen Fussballs die Palette rechtlicher Vorgänge im
Sport an: Michel Platini, der
ehemalige Star-Fussballspieler und langjährige Sport-Funktionär, ist von seiner
Vergangenheit eingeholt worden. Er soll massgeblich verantwortlich dafür sein,
dass die Fussball-WM-Endrunde der Männer (!) 2022 in Katar auf zumindest
unlautere Art und Weise zustande gekommen sein soll. Von „aktiver“ und
„passiver“ Bestechung ist die Rede, und zu diesem Thema ist Michel Platini
soeben ausgiebig von der französischen Polizei als Zeuge befragt worden. Dieser
Umstand hat die Medien bewogen, den gesamten Rahmen der WM-Vergaben an Katar und
an Russland (2018) ausgiebig abzustecken. Nüchtern betrachtet war die nun
erfolgte Befragung des damaligen Kandidaten für die Nachfolge des
FIFA-Präsidenten Joseph Blatter nur
eine Bagatelle. Im weitesten Sinne ging es um ein gemütliches Essen im
Elysée-Palast kurz vor den besagten WM-Endrunden-Vergaben, in Anwesenheit des damaligen
Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy und
Vertretern aus Katar. Niemand glaubt allerdings noch ernsthaft daran, dass bald
einmal Licht ins Dunkel der Zweifach-Vergabe der WM-Endrunden 2018 und 2019 am
2. Dezember 2010 in Zürich dringen könnte. Auch der Umstand, dass die Katari
nur kurz nach der Vergabe, bei der Michel Platini mit seinen europäischen
Funktionärs-Kollegen das Zünglein an der Waage spielte, mit Brimborium und
wirtschaftlicher Potenz beim heutigen Top-Klub Paris Saint-Germain einstiegen, war selbstverständlich nur ein
Zufall. Trotz dieser Umstände dürfte das Thema Recht im Sport die Medien und
die Öffentlichkeit noch eine zeitlang beschäftigen. Es gibt in diesem
Zusammenhang bekanntlich noch ein paar juristische Spielwiesen.
PS: Die von der FIFA verhängte Sperre gegen Michel Platini
endet in diesem Herbst…
(causasportnews / red. / 19. Juni 2019) „Aufhören!“,
„Aufhören!!“, skandieren oft die Zuschauer/innen auf Fussballplätzen, wenn das
auf den Spielfeldern Gebotene nicht mehr zu ertragen ist. Dieselbe Aufforderung
könnte der Schweizerischen Bundesanwaltschaft zugerufen werden, die seit Jahren
im „Komplex FIFA und Fussball“ ermittelt. Die Aktivitäten der Behörde standen
seit Beginn der Untersuchungen i.S. Fussball unter unguten Sternen; die
Bundesanwaltschaft mit dem Bundesanwalt Michael
Lauber an der Spitze agierte nicht nur glücklos, sondern machte wohl ziemlich
alles falsch, was falsch gemacht werden konnte. Die Selbstdarstellungen und das
Pfauengehabe der Exponenten dieser Behörde kannten keine Grenzen, und die
Schwatzhaftigkeit der Protagonisten und deren Mediensprecher, der nun
allerdings seit geraumer Zeit abgetaucht ist, liess die Behörde zur Schwatzbude
von Selbstdarstellern unter öffentlicher Anteilnahme verkommen. Es wurde weitgehend
geredet und sich in Szene gesetzt statt untersucht. Es kam hinzu, dass es für
den Bundesanwalt und seine Adlaten der Behörden offensichtlich persönlich
aufbauend war, sich etwa mit dem FIFA-Präsidenten in Spelunken und Hotels
auszutauschen; an letzteres erinnert man sich allerdings hüben und drüben dann
doch nicht mehr (genau) – weder an die Treffen, noch an das, was offenbar geredet
worden ist. Die Vorschriften der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO)
wurden ignoriert und verletzt, dass sich die Balken im morschen, juristischen Ermittlungs-Gebälk
der Bundesbehörde bogen. Über Wochen wurde etwa diskutiert, ob
Verfahrenshandlungen hätten protokolliert werden müssen, obwohl Art. 77 der
StPO genau das vorschreibt. Was den Bundesanwalt allerdings nicht daran hinderte,
die erfolgte Unterlassung auf krude Art und Weise zu rechtfertigen.
Wahrscheinlich hat er den besagten Artikel einfach schlicht nicht gekannt.
Wie dem auch sei. Der „Komplex organisierter Fussballsport“
der Bundesanwaltschaft ist ein Scherbenhaufen, der gestern mit zwei bekannt
gewordenen Beschlüssen noch manifester geworden ist: Bundesanwalt Lauber
insbesondere ist vom Bundesstrafgericht in Bellinzona in „Sachen Fussball“ in
den Ausstand versetzt worden. Der eine, 30 Seiten starke Beschluss der
Beschwerdekammer liest sich wie eine eigentliche Anklageschrift in der „Causa
Bundesanwaltschaft“ (Beschlüsse vom 17. Juni 2019; BB.2018.197 und BB.2018.190
und 198). Im Kreuzfeuer der richterlichen Schelte aus dem Tessin stehen
natürlich nicht die an den Verfahren oder in die Abklärungen involvierten
ehemaligen und aktuellen natürlichen und Organ-Personen des organisierten,
internationalen Fussballs, insbesondere des Weltfussballverbandes FIFA. Diese
„profitieren“ ohne Schuld vom Chaos in der Bundesanwaltschaft und sind
Nutzniesser der gesetzeswidrigen Ermittlungstätigkeiten; sie sind natürlich von
gegen die Behörde gerichteten Vorwürfen jedwelcher Art verschont und glückhafte
Profiteure einer unhaltbaren Situation. Der Bundesanwalt hingegen habe den
Anschein der Befangenheit erweckt, die Strafprozessordnung verletzt
(insbesondere Art. 77 StPO, sodann vor allem Art. 3 StPO – eine Maxime des
Strafverfahrensrechts), usw. Seit dem Bekanntwerden der Beschlüsse ist
eigentlich klar, dass kaum je eine Person aus dem Fussballzirkel für allfällige
Delikte irgendwann zur Rechenschaft gezogen werden dürfte. Es droht nicht nur
die Verjährung, sondern es fehlt an strafbaren Handlungen, die nachgewiesen
werden könnten. Die wichtigsten seit 2016 vorgenommenen Amtshandlungen müssen wiederholt
werden. Nach den Entscheiden des Bundesstrafgerichts steht fest, dass es in
diesem Komplex mit Ausnahme der betroffenen Fussball-Persönlichkeiten nur
Verlierer gibt und der angerichtete Scherbenhaufen irgendwie zusammengekehrt
werden muss. Allmählich dürft es auch der Wahlbehörde des Bundesanwaltes
(Parlament) klar werden, dass die hauptverantwortliche Person in einem solchen
Amt nicht (mehr) tragbar ist; auch einige Neben-Spieler dieser Behörden gehören
ausgewechselt. Folgerichtig wäre es allerdings, diese Behörde gleich ganz
aufzulösen und die Ermittlungs- und Anklagekompetenzen der Bundesanwaltschaft (Art.
23 ff. StPO) auf die Kantone zu übertragen. Es zeigt sich immer wieder, dass
diese Behörde nicht mehr zeitgemäss aufgestellt ist und agiert und als Relikt
eines immer noch praktizierten Partei-Filzes insbesondere in der Bundeshauptstadt
Bern und darum herum auf die Müllhalde der Rechts-Geschichte gehört. Die
Aktivitäten der Behörde schaden auch dem Ansehen der Schweiz, was der ehemalige
Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), Dr. Theo Zwanziger, kürzlich mit Bezug auf die sonderbaren
Gespräche zwischen der Bundesanwaltschaft und dem FIFA-Präsidenten zur Aussage
bewogen hat, die rechtstaatliche Glaubwürdigkeit des Schweizer sei durch das
Verhalten der Bundesanwaltschaft (gemeint waren eben diese Gespräche zwischen
dem Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten) in Gefahr. Das Bundesstrafgericht
sieht das in etwa ähnlich. Verlierer bei der ganzen Angelegenheit sind auch die
Steuerzahler, nicht nur, weil gemäss Gerichtsentscheidungen den Gesuchstellern nur
für diese Verfahren am Bundesstrafgericht tausende von Franken an
Entschädigungen aus der Kasse der Bundesanwaltschaft bezahlt werden müssen,
sondern die erfolglose Behörde als Ganzes eine unsägliche
Geldvernichtungsmaschine darstellt.
Auf dem Fussballplatz würde nun (hier an die Adresse von
Parlament und Politik) der Ruf erschallen: „Aufhören!“, „Aufhören!!“.
(causasportnews / red. / 18. Juni 2019) Mythen und Legenden
bewirkt der Sport immer wieder. Und es gibt einen Schweizer Fussballspieler,
der sich mit einer sportlichen Sonderleistung unsterblich machte: Heute vor 25
Jahren nahm er anlässlich des Spiels USA – Schweiz im Rahmen der
Fussball-WM-Endrunde in den USA in der 39. Spielminute Anlauf und schoss einen
Freistoss von der Strafraumgrenze aus mirakulös ins Tor der Amerikaner. Das
Stadion in Detroit bebte, und zu Hause geriet sogar das Matterhorn wegen der
Traumleistung des pragmatischen Wallisers regelrecht ins Wanken. Der Treffer
war das erste Länderspieltor der Schweiz nach 28 Jahren WM-Teilnahme- und
Torlosigkeit (für das letzte WM-Tor vor Georges Bregy hatte ein anderer
Walliser gesorgt, René Quentin 1966
in England, als das klassische „Wembley-Tor“ von Geoff Hurst im Spiel Deutschland gegen England Geschichte und zum
Mythos wurde). Der Spieler hiess Georges
Bregy, war damals 36 Jahre alt und sorgte mit seinem Traumfreistoss dafür,
dass auch die Schweiz ihr „Wembley-Tor“ verbuchen konnte. Seither und auch
heute noch kennt jedes Kind den 61jährigen Georges Bregy, der seit Jahren in
der Versicherungsbranche tätig ist und ab und zu als Sport-Experte auftritt.
Vor 15 Jahren nahm er als Trainer des FC Zürich Abschied vom Fussballsport und
gilt seither als erfolgreicher Geschäftsmann. Die Tat des wackeren Wallisers
ist auch heute noch, 25 Jahre danach, nicht nur unter Sport-Fans omnipräsent.
Keine Rolle spielte der Umstand, dass damals die Amerikaner die
Schweizer-Führung durch Georges Bregy noch ausglichen – ebenfalls durch ein
Freistoss-Tor, nur ein paar Minuten später…
(causasportnews / red. / 15. Juni 2019) Wunder gibt es immer wieder – glücklicherweise. So hiess auch ein Schlager, mit dem sich die Sängerin Katja Ebstein praktisch unsterblich machte. Und es gibt sie auch im Sport. Zwar leider nicht immer; erinnert sei an das tragische Schicksal des siebenfachen Formel 1-Weltmeisters Michael Schumacher, über dessen Zustand seit Jahren nur spekuliert werden kann – doch die Realität ist dennoch niederschmetternd und wohl hoffnungslos: Seit seinem schweren Skiunfall im Dezember 2013 befindet sich der anfangs Jahr 50 Jahre alt gewordene Ausnahme-Sportler in der medizinischen Rehabilitation. Über die Schwere der Kopfverletzungen und deren Folgen lässt sich nichts sagen. Seit bald fünfeinhalb Jahren ist Michael Schumacher der Öffentlichkeit entrückt. Es brächte wohl tatsächlich ein Wunder, damit der Deutsche mit Wohnsitz in der Schweiz wieder ein konventionelles Leben führen könnte.
Anders nun offenbar in einem anderen, dramatischen Fall:
2016 erlitt der Österreichische Lukas
Müller nach einem Horrorsturz auf der Kulm-Flugschanze in Bad Mitterndorf als
Vorspringer schwere Verletzungen, was irreversible Querschnittlähmungen zur
Folge hatte. So ist er seither an den Rollstuhl gefesselt. Bezüglich der
versicherungsrechtlichen Folgen nach dem Unfall sind verschiedene
Gerichtsentscheide ergangen (hinzuweisen ist auf das Urteil des
Österreichischen Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2018 und das
kürzlich ergangene Erkenntnis des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom
3. April 2019 in der gleichen Angelegenheit; vgl. Causa Sport 1/2019 und
demnächst 2/2019 sowie causasportnews vom 6. Mai 2019). Nun ist der Betroffene
mit guten und überraschenden Neuigkeiten selber an die Öffentlichkeit gelangt
und postete ein entsprechendes Video: Dank eisernem Training und disziplinertester
Rehabilitation ist der 27jährige Sportler wieder in der Lage, selbständig ein
paar Schritte zu gehen. Lukas Müller hatte schon kurz nach dem Unfall erklärt,
er glaube mittel- und längerfristig an Alternativen weit weg vom Rollstuhl. Er
scheint nun auf gutem Wege zu sein, wieder in ein Leben ohne Gehhilfen
zurückzufinden. Ob hier von einem „Wunder“ gesprochen werden kann, ist nicht zu
eruieren. Zumindest „wundersam“ ist die Wende in diesem Fall dennoch.
(causasportnews / red. / 11. Juni 2019) Während Jahren wurde die Öffentlichkeit durch Meldungen aufgeschreckt, die Betrügereien im Sport im Zusammenhang mit Sportwetten zum Gegenstand hatten. In schlechtester Erinnerung ist der „Fall Hoyzer“: Ein junger deutscher Schiedsrichter „verpfiff“, instrumentalisiert von organisierten Betrügern, im Jahr 2004 u.a. die Pokal-Partie zwischen dem damaligen Drittligisten SC Paderborn und dem stolzen Bundesliga-Vertreter Hamburger Sport-Verein (HSV). Das Spiel endete mit einem Sensationssieg der Unterklassigen, doch schon während der Partie wurde manifest, dass hier etwas nicht stimmte. Relativ schnell flog der Betrug auf; Schiedsrichter Robert Hoyzer manipulierte das Spiel und kassierte dafür ein paar tausend Euro und einen Flachbildschirm. In der Folge wurden vor allem die Sportverbände bezüglich Spiel-Manipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten auf derartige Manipulations-Phänomene sensibilisiert und organisierten teils Frühwarnsysteme, über deren Wert und Effizienz die Meinungen auseinandergehen. Meistens wurden nach der „Affäre Hoyzer“ Spiel-Manipulationen im Zuge allgemeiner polizeilicher Ermittlungen publik, und es konnten teils Betrüger überführt und verurteilt werden. Apropos HSV und SC Paderborn: Heute wäre ein Sieg der Paderborner gegen die Hamburger keine Sensation mehr – im Gegenteil: Der HSV wird auch in der nächsten Saison in der 2. Bundesliga spielen, während der SC Paderborn in der obersten Bundesliga-Spielklasse tätig sein wird.
Die ganz grossen Zeiten von Sport-Manipulationen im
Zusammenhang mit Sportwetten scheinen im Moment vorbei. Ein Vorgang aus der
Schweiz im Herbst des letzten Jahres warf allerdings (vorübergehend) grosse Wellen:
Das Cup-Spiel des FC Klingnau gegen den FC Bramois, das total überraschend 7 :
0 für die schwächer eingestuften Aargauer aus Klingnau ausging, soll
manipuliert worden sein. Die Anzeichen einer Spielmanipulation bewog die Sportwetten-Anbieterin
„Loterie Romande“ jedenfalls, die Wetten betreffend dieses Spiels auszusetzen
(causasportnews vom 11. September 2018). Die gross angekündigten Untersuchungen
insbesondere seitens des Westschweizer Sportwetten-Anbieters im Nachgang zu
diesem Spiel förderten dann allerdings nichts Zählbares zu Tage. Die von
„causasportnews“ kontaktierte „Loterie Romande“ mochte sich jedenfalls zu
diesem Spiel nicht mehr äussern. Die Sportwettenaufsichtsbehörde „Comlot“
bestätigte hingegen auf Anfrage, dass sich der Sachverhalt durch nicht
marktgerechte Quoten erklären liess, während keine konkreten Hinweise auf eine
Manipulation des Wettkampfs vorlagen.
Anders kürzlich in Spanien: Im Rahmen einer Polizeiaktion
wurden zahlreiche Protagonisten aus dem spanischen Fussball der
Spielmanipulation im Zusammenhang mit Sportwetten verdächtigt und teils
verhaftet. Betroffen sind gleich mehrere Kluborgane und Klubs (so etwa Real
Valladolid und SD Huesca) sowie einige prominente Spieler (z.B. Raul Bravo, ehemaliger Spieler von Real
Madrid). Die Rede ist von Auffälligkeiten in 18 Spielen, die mit Sportwetten in
Zusammenhang stehen sollen. Schon im Februar kam es in Spanien zu einer
Verhaftungswelle. Dabei sollen Wetten in China platziert und Spiele der dritten
und vierten Spielklasse in Spanien manipuliert worden sein. So funktioniert der
internationale Betrug im Sport noch immer.
(causasportnews / red. / 6. Juni 2019) „Der Fifa-Präsident
wurde am Mittwoch von den Kongress-Delegierten per Akklamation im Amt
bestätigt, auf eine Abstimmung wurde verzichtet“, schreibt heute die „Neue
Zürcher Zeitung“.- Seit gestern geistert das Wort „Akklamation“ wieder durch
den Blätterwald und durch die Welt. „Akklamiert“ wurde zur Zeit der Hochblüte
des Römischen Reiches vor allem dann, wenn Kaiser wohlwollend installiert wurden;
gleich verhält es sich heute, wenn Despoten in einem Amt akustisch wahrnehmbar vollumfängliche
Legitimation seitens der Basis erfahren sollen. Im Nationalen Volkskongress in
China werden beispielsweise vor allem personelle Entscheide mit „Akklamation“
besiegelt. Der Terminus bedeutet zustimmender Beifall in einer Versammlung und
ersetzt ein formelles Abstimmungsprozedere mit mehreren Varianten. So gesehen
ist „Akklamation“ ein uniformer Ersatz für formell demokratische
Beschlussfassung. Weil Personalentscheide schon vor Jahrhunderten mit
„Akklamation“ besiegelt wurden, stammt das Wort selbstverständlich aus dem
Lateinischen und bedeutet „ausrufen“, z.B. jemanden zum Kaiser „ausrufen“.
So erging es am gestrigen Wahltag auch dem alten und neuen
Präsidenten des Welt-Fussballverbandes FIFA in Paris. Wie sein Vorgänger, Joseph Blatter, legt auch Gianni Infantino Wert darauf, vom
Stimmvolk nicht gewählt, sondern zum höchsten Würdenträger des Verbandes
ausgerufen zu werden. Das geht vor allem immer dann, wenn eine Person ohne
Gegenkandidat(in) in einem Amt bestätigt werden und in einem solchen Fall zur
unumstösslichen Macht-Installierung eine widerspruchsfreie Zustimmungsbezeugung
erreicht werden soll. Wer durch „Akklamation“ bestätigt werden will, erwartet
eine geschlossene, gleichförmige störungsfreie Huldigung des „Demos“, des
Volkes – ein bis heute gängiger Begriff aus dem Altgriechischen (der sich im
Wort „Demokratie“ als „Herrschaft des Volkes“ wiederfindet).
Wenn es um derartigen, zustimmenden Beifall im Rahmen einer Versammlung geht, lassen sich Formalien relativieren. Brandet dem Herrscher Beifall entgegen, werden sie zur Makulatur. Wie gestern anlässlich des FIFA-Kongresses in Paris. Bis anhin fand sich in den Statuten des Verbandes keine an sich notwendige Grundlage für eine Zustimmung durch „Akklamation“. Das sollte der Verband an der selben Versammlung, an der auch die Präsidentenwahl erfolgte, korrigieren. Im Vereinsrecht ist es allerdings unumstritten, dass die Implementierung einer solchen Bestimmung bereits bei früherer Gelegenheit, anlässlich einer bereits abgehaltenen Versammlung (Kongress) hätte erfolgen müssen. Oder konkret wäre eine Präsidentenwahl durch „Akklamation“ vereinsrechtskonform erst nach Abschluss des gestrigen Kongresses möglich gewesen. Formalistisch gesehen hätte der FIFA-Präsident also gestern nicht rechtsgenüglich durch „Akklamation“ bestimmt, bzw. ausgerufen werden können. Die Wahrscheinlichkeit, dass die so erfolgte Präsidentenwahl von einem Mitgliedsverband der FIFA angefochten wird, ist natürlich gleich null. Gegen diese Form der Beschlussfassung hat sich dann auch niemand gestemmt – weshalb hätte das auch jemand tun sollen, bei soviel Einigkeit, Freude und materiellem Wohlstand? In der jetzigen Situation ist es letztlich auch irrelevant, wer Präsident der FIFA ist; der Fussball verkauft sich grundsätzlich automatisch. Die Mitglieder bekommen ihr Geld so oder so – derzeit viermal mehr als zur Zeit des Amtsantritts des alten und neuen Präsidenten. Das darf aber alles in allem schon mal mit „Akklamation“ gewürdigt werden.
(causasportnews / red. / 4. Juni 2019) Die Testosteron-Regel des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF) wird vom Schweizerischen Bundesgericht überprüft – zumindest indirekt. Gegen die Entscheidung des internationalen Schiedsgerichtshofs (TAS) in Lausanne hat die Südafrikanerin Caster Semenya das höchste Gericht der Schweiz angerufen und versucht nun, die umstrittene Regelung des Weltverbandes doch noch zu Fall zu bringen. Das TAS hat die intersexuelle Leichtathletin kürzlich ins Unrecht versetzt (vgl. auch causasportnews vom 2. und vom 15. Mai 2019). Caster Semenya fühlt sich im Streit um erhöhte Hormonwerte unzulässigerweise diskriminiert, die IAAF rechtfertigt die Satzung insbesondere mit Argumenten der Rechtsgleichheit und des Fairplay. In einem eher unglücklich begründeten Urteil kam der TAS zum Schluss, dass die Regelung zwar für die Athletin „hart“ und diskriminierend, jedoch rechtskonform sei. Hinter diese Begründung setzen Rechts-Experten Fragezeichen. Die „heisse Kartoffel“ liegt nun beim Bundesgericht, welches im Rahmen einer vorsorglichen Anordnung (bis zum Vorliegen eines Endurteils) die IAAF-Regelung ausgesetzt hat. Das wertet die Athletin als grossen Prozesserfolg, jedoch darf die Zwischenentscheidung auch nicht überbewertet werden. Was das Bundesgericht bewogen hat, diese Anordnung zu treffen, ist im Moment nicht nachvollziehbar. Wahrscheinlich hat das Gericht aufgrund einer Hauptsachenprognose entschieden, dass der von Caster Semenya ergriffene Rechtsbehelf nicht aussichtslos ist und eine Aussetzung der Regel bis zum Vorliegen eines Endentscheides niemandem schadet. Unklar im Moment ist derzeit auch, wann mit einem abschliessenden Entscheid des Bundesgerichts zu rechnen ist. Unter Umständen liegt ein solches Urteil sehr rasch vor.