Archiv für den Monat Oktober 2017

Orkan auf der Piste – Ruhe an der juristischen Front

154886_soelden-gletscher (causasportnews / red. / 31. Oktober 2017) Vor dem geplanten Ski-Weltcup-Auftakt der Männer in Sölden vom vergangenen Wochenende waren die Augen insbesondere auf einen Spitzenathleten gerichtet: Auf den 23jährigen Norweger Henrik Kristoffersen. Seit geraumer Zeit liegt der Olympia-Bronzemedaillen-Gewinner von 2014 im Slalom mit dem Verband Norwegens im Clinch bzw. ficht einen erbitterten Rechtstreit aus, der darin gipfelte, dass der Athlet temporär aus dem Verbandskader Norwegens ausgeschlossen wurde (Causa Sport News vom 26. Juni 2017). Zwischenzeitlich hat sich die Lage an der juristischen Front im „Fall Kristoffersen“ dahingehend beruhigt, als der Athlet im Weltcup mittun kann. Er war gemeldet für den Riesenslalom der Männer auf dem Rettenbachgletscher. Nur fiel das Saisoneröffnungs-Rennen den stürmischen Verhältnissen auf dem Söldner Gletscher zum Opfer; das Rennen wurde abgesagt. Weiterlesen

FIFA-Rat zur Situation Israel-Palästina: Realismus und Fokussierung auf den Sport

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Der Konflikt zwischen Palästina und Israel beschäftigt(e) immer wieder auch die FIFA.

(causasportnews / red. / 27. Oktober 2017) Der FIFA-Rat, das Strategie- und Aufsichtsorgan des Weltfussballverbandes, hat anlässlich seiner heutigen Sitzung in Kalkutta (Indien) unter anderem beschlossen, hinsichtlich der – höchst sensiblen – Situation des Fussballs im Westjordanland nicht zu intervenieren. Gleichzeitig beschloss der FIFA-Rat, sich mit diesem Thema nicht mehr zu befassen, solange sich die faktischen Gegebenheiten in der betroffenen Region nicht geändert haben. Damit will das FIFA-Gremium offensichtlich die Diskussionen zu diesem Thema, die in den vergangenen Jahren im Rahmen des Weltfussballverbandes zugenommen und einiges an Ressourcen gebunden haben, jedoch eher wenig fruchtbar verlaufen sind, eindämmen.

Zuletzt hatte der Palästinensische Fussballverband (Palestinian Football Association; PFA) im Vorfeld des 67. FIFA-Kongresses im Mai dieses Jahres in Bahrain einen Antrag eingereicht, der Weiterlesen

Tatort Fussball

stapo_symbolbild03 (causasportnews / red. / 23. Oktober 2017) Jedem sein „Tatort“: Während in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich die Nationen an den Sonntagabenden einträchtig vor den TV-Schirmen sitzen und sich an der gezeigten TV-Gewalt im „Tatort“ ergötzen, gehört die Wochenendgewalt auf den Sportplätzen und im Zusammenhang meistens mit Fussballspielen zu dieser Zeit jeweils bereits der Geschichte an. Weil diesbezüglich das mediale Mittelbarkeitsprinzip gilt, wird die Sport-Gewaltbilanz vom Wochenende Weiterlesen

„WM-Sommermärchen 2006“: Steuernachforderung gegenüber dem DFB wird aktuell

(causasportnews / red. / 23. Oktober 2017) Was seit einiger Zeit fast wie ein Damoklesschwert über dem Deutschen Fussball-Bund (DFB) hängt, wird aktuell: Das Finanzamt Frankfurt am Main fordert vom grössten Sportverband der Welt 19,2 Millionen Euro an Steuern nach. Negiert wird vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit des DFB für das Jahr 2006. Weiterlesen

Profundes zu „Compliance“ im organisierten Sport

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Causa Sport 3/2017, http://www.causasport.ch

(causasportnews / red. / 16. Oktober 2017) Es entspricht mehr als dem Zeitgeist, dass Unternehmen bei ihren Tätigkeiten darauf bedacht sein müssen, Rechtsvorschriften, Verhaltensvorgaben und Richtlinien einzuhalten. Dasselbe gilt für die in den Betrieben mitarbeitenden Personen. Insbesondere einige Schweizer Banken haben die Folgen unzulänglicher Geschäftskontrollen vor allem im internationalen Kontext erlebt. Aber auch in anderen Bereichen ist „Compliance“, wie dieser Themenkomplex genannt wird, allgegenwärtig. Der organisierte Sport ist von diesem Phänomen ebenfalls betroffen, wie eine erstmals veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchung belegt*.

Zum Beispiel der Internationale Fussballverband (FIFA). Durch angemessene Gewichtung von „Compliance“ hätten einige Unzulänglichkeiten und Turbulenzen von ihm abgewendet werden können. Vielleicht. Jedenfalls hat der Verband zwischenzeitlich seine Bestrebungen, um sich „compliant“ zu verhalten, intensiviert. Die FIFA verfügt nach entsprechenden Reformen heute über eine „Vorzeige-Compliance-Organisation“, wie die Vereins- und Sportrechtsspezialisten Dr. Remus Muresan und Dr. Rafael Brägger in einer grundlegenden Untersuchung darlegen. Wie in Wirtschaftsunternehmen überwachen „Compliance“-Mitarbeiterinnen und –Mitarbeiter unter der Leitung eines Chief Compliance Officers auch im organisierten Sport die Einhaltung von Vorschriften und Regeln durch die Verbände und ihre Mitarbeitenden immer intensiver. Dem nach Vereinsrecht organisierten Weltfussballverband FIFA wird im Rahmen eines Aufsatzes in der aktuellen Ausgabe der Sportrechts-Fachzeitschrift „Causa Sport“ in dieser Beziehung eine Vorreiterrolle zugeschrieben. Die Erkenntnisse der beiden Autoren beziehen sich zwar auf die FIFA und weitere bedeutende Sportverbände mit Sitz in der Schweiz, gelten aber ebenso für das gesamte Gesellschaftsrecht. Differenziert wird dabei grundsätzlich zwischen einer „Pflicht zur Compliance“ und einer „Pflicht zur Sicherstellung von Compliance“. Letztere besteht gemäss den Wissenschaftlern für in der Rechtsform des Vereins konstituierte Sportorganisationen in der Schweiz derzeit nicht. Gemäss der Untersuchung dürften diese aber dennoch ein Interesse daran haben, besondere Massnahmen zur Sicherstellung von „Compliance“ vorzusehen. Die von Sportorganisationen zu beachtenden „Compliance“-Massnahmen sollten dabei „mit Augenmass“ und unter Wahrung der Verhältnismässigkeit erfolgen, ziehen die Autoren der Abhandlung ein grundsätzliches Fazit. Sowohl mit Blick auf den organisierten Sport als auch bezüglich reiner Wirtschaftsunternehmen, in deren Rahmen die „Compliance“-Problematik ihren Anfang nahm, treten die Experten für mehr Nüchternheit und Pragmatismus ein. Die Untersuchung der beiden Rechtswissenschaftler ist für Wirtschaftsunternehmen im Allgemeinen und für grosse Sportorganisationen im Besonderen die erste grundlegende wissenschaftliche Analyse zum Mode-Thema „Compliance“ überhaupt.

*Remus Muresan / Rafael Brägger, Compliance: Auch ein Thema für Sportverbände und andere Vereine? – Das Beispiel FIFA, Causa Sport 3/2017, 208 ff.

14 Monate Platzverbot für FC Sion-Präsident Christian Constantin

eldeeb1_000005_4_2_swiss_football_league_logo_2012(causasportnews / rbr. / 12. Oktober 2017) Die Disziplinarkommission der Swiss Football League (DK SFL) hat den Präsidenten des FC Sion, Christian Constantin, mit einem Platzverbot von 14 Monaten und einer Busse von 100 000 Schweizer Franken belegt. Das geht aus einem Entscheid der DK SFL vor, der heute kommuniziert wurde. Christian Constantin hatte im Anschluss an das Spiel der schweizerischen Super League zwischen dem FC Lugano und dem FC Sion vom 21. September 2017 am Spielfeldrand den TV-Experten Rolf Fringer mehrmals geschlagen und getreten. Als Grund für seinen (durch Fernsehbilder bestens dokumentierten) Angriff führte Christian Constantin an, von Rolf Fringer seit Monaten verbal beleidigt und öffentlich verunglimpft worden zu sein (Causa Sport News vom 22. September 2017). Die DK SFL qualifizierte den Angriff Christian Constantins in ihrem Entscheid Weiterlesen

Beendete Rimuss-Fussballparty, ein Finanzdesaster – und Hoffnung

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Der „Rimuss“-Schriftzug auf den Trikots der Frauenmannschaft des FC Neunkirch gehört der Vergangenheit an (Bild: FC Neunkirch)

(causasportnews / red. / 12. Oktober 2017) Das gab es schon früher: Ein Fussball-Präsident (konkret der damalige Präsident des FC Wil, Andreas Hafen) erleichterte die Bank, bei der er in leitender Funktion angestellt war (konkret die Grossbank UBS), um Millionen, um das Geld in „seinen“ Klub zu pumpen und sich ein angenehmes Leben einzurichten. Die undurchsichtigen Spiele des geltungssüchtigen Lebemanns bzw. dessen Betrügereien flogen vor 15 Jahren auf – die UBS blieb davon allerdings unberührt (diese kam erst fünf Jahre später aufgrund anderer Umstände an den Rand des Kollaps und musste letztlich mit staatlichen Mitteln gerettet werden). Diese Episode aus dem helvetischen Fussball bringt sich in Erinnerung, nachdem bekannt geworden ist, dass die deliktischen Machenschaften eines anderen Fussball-Managers für eine renommierte Unternehmung gravierende Auswirkungen zeitigen – nicht so wie bei der UBS. Es geht dabei um die Frauenmannschaft des FC Neunkirch bei Schaffhausen, die im vergangenen Jahr im Schweizer Frauenfussball das Mass aller Dinge war (vgl. auch Causa Sport News vom 9. Juni 2017). Ein leitender Mitarbeiter der Rimuss und Weinkellerei Rahm AG in Hallau/Schaffhausen zweigte offenbar beträchtliche Mittel aus der Firmenkasse ab und unterstützte damit die Frauenmannschaft des FC Neunkirch. Die Betrügereien haben nun Auswirkungen: Der renommierte Kinder-Schampus-Produzent ist wegen der deliktischen Handlungen des Kadermitarbeiters und Sportchef des Fussballklubs ins Schlingern geraten und wird verkauft, wie bekannt geworden ist. Mit Bundesmitteln gestützt zu werden wie die Grossbank UBS, die nicht durch Fussball-Machenschaften vor dem Abgrund stand, ist natürlich in diesem Fall keine Option. Mit dem Verkauf des Schaffhauser Unternehmens, das jahrzehntelang von der bekannten Familie Rahm beherrscht und geprägt worden ist, endet die Betrugsgeschichte des Kadermitarbeiters und Fussballnarren für die bisherige Eigentümerschaft Rimuss und Weinkellerei Rahm in Hallau ernüchternd. Die positive Seite dieser Entwicklung darf darin gesehen werden, dass die Rimuss-Produktion – mit 45 Mitarbeitenden – künftig von einem anderen, renommierten Familienbetrieb übernommen wird, von der Davaz Holding AG in Fläsch bei Bad Ragaz. Dieser gehört zu den grössten Weinbau- und Weinhandelsunternehmen der Schweiz und setzt jährlich um die 32 Millionen Franken um. Die Rimuss-Fussballparty ist demnach definitiv beendet, Kindergeburtstage mit Rimuss können aber weiterhin als gesichert gelten; sie werden weitab des Fussballs auch künftig stattfinden können.

Kein Markenschutz-Ausschluss für DFB-Logo

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DFB-Logo: Markenschutz auch in der Schweiz

(causasportnews / red. / 10. Oktober 2017) Der auf dem grünen Rasen durchwegs siegreiche Deutsche Fussball-Bund (DFB) behält auch in juristischen Zwistigkeiten die Oberhand. Aus einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geht hervor, dass das DFB-Logo (mit dem Schriftzug „DEUTSCHER FUSSBALL-BUND“ und einem Adler) auch in der Schweiz den Markenschutz beanspruchen kann. Bleibt es bei diesem Entscheid, der noch an das Schweizerische Bundesgericht weitergezogen werden kann, darf der DFB auch in der Schweiz Dienstleistungen und Waren, versehen mit dem DFB-Logo, verwerten und geniesst hierfür Markenschutz. Damit folgte das Bundesverwaltungsgericht der Argumentation des grössten Sportverbandes der Welt und versetzte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE), welches die Eintragung des DFB-Logos negiert hatte, ins Unrecht. Das IGE hatte sich auf den Standpunkt gestellt, mit dem Logo des DFB versehene Waren, die etwa ausserhalb Deutschlands – beispielsweise in Asien – produziert worden seien, würden eine Irrtumsgefahr geschaffen, weil das Logo auf das Herkunftsland Deutschland verweise. Dem widersprach das Bundesverwaltungsgericht. Die Marke erwecke im Gesamteindruck keine falschen, herkunftsbezogenen Erwartungen, sondern das Logo werde vom Durchschnittskonsumenten als Emblem des grössten Sportverbandes der Welt wahrgenommen. Die Herkunftsangabe (Deutschland) diene zur Identifikation mit dem Verband und stelle keine irreführende Herkunftsbezeichnung dar, auch wenn die mit dem DFB-Logo versehenen Waren zum Beispiel in Asien hergestellt würden. Der Markenschutz-Streit um das DFB-Logo drehte sich letztlich darum, dass der Terminus „Deutscher“ üblicherweise deutschen Produkten vorbehalten sei. Ein Sportverband, wie der DFB, müsse aber weltweit unter einem einheitlichen Logo auftreten und ein entsprechendes Merchandising betreiben können. Verzichtet das IGE auf den Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht oder weist das höchste Gericht der Schweiz eine entsprechende Beschwerde ab, muss die internationale Registrierung der Marke für die angemeldeten Waren auch in der Schweiz vorgenommen werden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2017; B-1428/2016).

Mehr als nur dunkle Wolken über dem Internationalen Olympischen Komitee – Nur mässige mediale Empörung

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Das IOK (erneut) vor turbulenten Zeiten? (Bild: www.volganet.ru)

(causasportnews / red. / 7. Oktober 2017) Gemäss Informationen seitens der zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Brasilien verdichten sich die Anzeichen dafür, dass bei der Vergabe der Olympischen Spiele 2016 nach Rio de Janeiro unlautere Machenschaften im Spiel waren. Wegen des Verdachts des Stimmenkaufs ist der Vorsitzende des Organisationskomitees der Spiele, Carlos Arthur Nuzman (der überdies seit über 20 Jahren Präsident des Nationalen Olympischen Komitees Brasiliens ist), verhaftet worden. Mit ihm wurden weitere Personen aus dem Olympia-Umfeld der Spiele von 2016 inhaftiert. Im Zusammenhang mit den Ermittlungsaktivitäten in Brasilien sind auch Behörden in Frankreich und in der Schweiz aktiv geworden, teils auf Grund von Rechtshilfeersuchen.

Rio de Janeiro war 2009 bei der Vergabe von Olympia 2016 gegen Chicago, Madrid und Tokio obenaus geschwungen. Gemäss der zuständigen Staatsanwaltschaft liegen nun Beweise dafür vor, dass Weiterlesen

Gescheiterte Klage eines Spielervermittlers gegen Borussia Dortmund

(causasportnews / red. / 5. Oktober 2017) Der im Zuge des Transfers von Pierre-Emerick Aubameyang, Star-Stürmer beim deutschen Bundesligisten Borussia Dortmund (BVB), ausgetragene Rechtsstreit darüber, wem die Vermittlungsprovision für den Transfer des Spielers vom französischen Erstligisten AS Saint-Etienne nach Dortmund zustehe, hat vor dem Oberlandesgericht Hamm (Deutschland) ein ebenso erstaunliches wie jähes Ende gefunden. Der vermeintliche Hauptzeuge gab vor Gericht offenbar ein derart jämmerliches Bild ab, dass sich der klagende Agent, Carlos Ariño, veranlasst sah, noch im Gerichtssaal die Klage gegen den BVB zurückzuziehen.

Hintergrund der Streitigkeit war Weiterlesen