Archiv für den Monat Oktober 2021

Folgen und Nachwehen eines Verzweiflungsritts

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(causasportnews / red. / 29. Oktober 2021) Er ist noch in schlechtester Erinnerung – der Verzweiflungsritt der Deutschen Fünfkämpferin Annika Schleu an den Olympischen Sommerspielen in Tokio (vgl. auch causasportnews vom 9. August 2021). Die 31jährige Athletin sah wie die sichere Olympiasiegerin in dieser anspruchsvollen Disziplin aus, als sie den abschliessenden Kampf gegen das ihr zugeloste Pferd «Saint Boy» innerhalb von ein paar Minuten verlor. Der Wallach wollte einfach nicht loslaufen, die Reiterin trat das Pferd mit den Sporen und schlug mit der Reitgerte zu. Trainerin Kim Raisner forderte die hilflos gewordene und verzweifelte moderne Fünfkämpferin auf: «Hau mal richtig drauf, hau richtig drauf». So machte sie ihre Reiterin noch zusätzlich scharf; und boxte das Tier zudem von hinten. Vier Hindernisse übersprang die malträtierte Kreatur schliesslich, dann verweigerte es die sportliche Arbeit total. In diesem Moment brach die Jury die Vorstellung nach endlos empfundenen Sekunden endlich ab. Dumm nur, dass die TV-Kameras das Drama unbestechlich festhielten und damit wohl das Ende der unter dem Deckmantel des Sportes stattfindende Volksbelustigung mit den vierbeinigen Sportgeräten einläuteten.

Von Olympia 2021 ist unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit nicht viel übriggeblieben, die Horrorbilder mit und um Annika Schleu, Kim Raisner und «Saint Boy» sind auch rund drei Monaten nach den Spielen in gegenwärtiger Erinnerung. Mehr noch: Der Vorfall hat eine Sportart demaskiert und wird mit Blick auf den Pferdesport nun wohl das gleiche Schicksal erleiden wie das Verbot von Tiervorstellungen in Zirkussen. Die fünf Minuten von Tokio haben in einer Zeit, in der Ethik das Mass aller Dinge ist, in der Öffentlichkeit mehr bewirkt als schon während Jahren geführte Diskussionen über den Sinn und Unsinn der Verwendung des Sportgerätes «Tier». Schliesslich verstehen die Menschen – richtigerweise – keinen Spass, wenn es um Tiere (und natürlich Kinder) geht. Die Verbände wehren sich zwar mit Händen und Füssen gegen die in ihren Augen ungerechtfertigte «Verteufelung» dieser Sportart, doch nahmen in Tokio wohl letztmals Pferde an Olympischen Spielen teil. Allerdings: On verra. Im «Fall Annika Schleu» spielte sich alles in der unmittelbaren und mittelbaren Öffentlichkeit ab. Nicht auszudenken ist allerdings, was die vermeintlichen Freunde der Pferde so alles mit ihren vierbeinigen Geräten im Verborgenen, gleichsam in den «Dark-Räumen» des Pferdesports, anstellen (vgl. dazu auch Causa Sport 1/2021, 82 ff.), auch wenn natürlich die wenigsten Reiterinnen und Reiter als Tierquälerinnen und -quäler zu qualifizieren sind und nicht zu verallgemeinern ist.

Auf ethischer Sicht dürfte der Pferdesport auf höchstem Niveau mittel- und langfristig kaum mehr zu retten sein. Die Moral ist in unserer ethisch aufgeladenen Welt stärker als das Recht. Deshalb interessieren die Strafverfahren der Potsdamer Staatsanwaltschaft, welche nach einer Strafanzeige des Deutschen Tierschutzbundes gegen die Reiterin sowie die Bundestrainerin wegen Tierquälerei angehoben wurden, derzeit nicht brennend. Das kann sich beispielsweise nach einem Schuldspruch gegen die Sportlerin und die Funktionärin rasch ändern. Schuldsprüche wären dann wohl definitiv die Sargnägel für den Pferdesport, der auch mit noch so drastischen Reglementsänderungen nicht mehr zu retten wäre. In den strafrechtlichen Fokus sind nach dem Horror-Ritt von Annika Schleu auch das Internationale Olympische Komitee (IOK) und der Internationale Pferdesport-Verband (FEI) geraten (IOK und FEI haben ihre Sitze in Lausanne/Schweiz). Die Folgen und Nachwehen der rund vierminütigen Vorstellung von Tokio sind jedenfalls verheerend.

Gianni Infantinos WM-Projekt vor dem Scheitern

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(causasportnews / red. / 25. Oktober 2021) Wenigstens ist er ins Rampenlicht gerückt; allerdings nicht so erfolgreich und magistral, wie er sich das ausgemalt hat. Das WM-Projekt von FIFA-Präsident Gianni Infantino steht vor dem Scheitern. Der 51jährige Walliser wollte den WM-Endrunden-Rhythmus von vier auf zwei Jahre erhöhen (causasportnews vom 22. Oktober 2021), nun muss er in seinen Bemühungen einen herben Rückschlag hinnehmen. Nach Meinung von Beobachtern ist das WM-Projekt nun tot – zumindest klinisch. Am 20. Dezember hätten die 211 Mitglieds-Verbände des Weltfussballverbandes an einem ausserordentlichen Kongress über die WM-Endrunde im Zwei-Jahres-Rhythmus abstimmen sollen. Gianni Infantino konnte sich dabei hervorragende Chancen ausrechnen, dass die Mehrheit der kleinen und eher unbedeutenden Verbands-Mitglieder im Kongress für «sein» Projekt votieren würden; die beiden Kontinentalverbände Europas (UEFA) und Südamerikas (Conmebol), die geschlossen gegen die Idee des FIFA-Präsidenten ankämpfen, verfügen zusammen über lediglich 65 von 211 Stimmen. Wie hatte es Joseph Blatter mit Blick auf die Stimmenverhältnisse im FIFA-Kongress (Generalversammlung des Vereins) einmal gesagt: «Man muss die Schafe zählen, nicht wägen». Doch diese Zeit ist längst Historie. Das Gewicht der nationalen Verbände kommt vor der Quantität. Der FIFA-Präsident ist jetzt am Druck der Mächtigen im Fussball, den Europäern und den Südamerikanern, gescheitert. Am 20. Dezember soll das Projekt «WM-Endrunde alle zwei Jahre» lediglich noch informell beraten werden. Eine endgültige Entscheidung könnte dann am ordentlichen FIFA-Kongress am 31. März 2022 in Doha (Katar) fallen. Falls der Walliser nicht vorher zum Rückzug bläst. So, wie sich die Dinge nun (sport)politisch entwickeln, scheint klar, dass Gianni Infantino auch mit diesem Projekt scheitern wird.

Der Kampf um das Ökosystem des Fussballs

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(causasportnews / red. / 22. Oktober 2021) Die alle vier Jahre stattfindende Fussball-WM-Endrunde ist das Filetstück der internationalen Fussballvermarktung. Dank dieses Wettbewerbs werden dem Weltfussballverband (FIFA) permanent Milliardenbeträge in die Kasse gespült. Jetzt sollen die Erträge verdoppelt werden, wenn es nach dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino geht. Seine Rechnung ist simpel: Wenn künftig die WM-Endrunden alle zwei, statt alle vier Jahre stattfinden, können die Vermarktungserträge verdoppelt werden. Das ist offenbar Mathematik, wie es im oberen Rhonetal gelehrt und gelernt wird; der ungeliebte Präsident stammt aus Brig. Seit 2016 sitzt der Walliser Verwalter des Fussballs als Nachfolger des charismatischen Joseph Blatter (ebenfalls aus dem Rhonetal, Visp) auf dem FIFA-Thron, doch sein Erfolgspalmarès ist, um es gelinde auszudrücken, bescheiden. Bis jetzt hat er in seiner Funktion als höchster Fussballer schlicht nichts erreicht und den Weltfussball lediglich verwaltet und gut gelebt, weshalb nach über fünfjähriger Regentschaft nun Resultate her müssen; der Mann will schliesslich wieder gewählt werden. So präsentierte der 51jährige Italo-Schweizer kürzlich folgende, auch für Juniorinnen und Junioren nachvollziehbare Gleichung: Mehr WM-Endrunden (Sport) – mehr Erträge (Geld). Was der rührige FIFA-Präsident nicht bedacht hat, ist, dass auf diese Weise das Ökosystem des Fussballs durcheinandergewirbelt und das «Produkt WM-Fussball» entwertet würde (causasportnews vom 17. September 2021). Weil sich der starrköpfige Walliser nicht einfach so von seinen Ideen abbringen lässt – diverse Projekte aus seiner individuellen Denkfabrik scheiterten bisher kläglich (so etwa der Milliarden-Deal um die FIFA-Klub-WM) -, sind nun die Mitglieder-Verbände der FIFA gefordert, um dem präsidialen Treiben Einhalt zu gebieten. Der schlaue Präsident hatte es vielleicht sogar richtig gedacht: Er wollte die Verbände für seine Idee, oder wie man das immer nennen mag, gewinnen und mit der Zustimmung der Mehrheit der nationalen Verbände das Projekt ins nächste Jahr retten. Zu diesem Zweck will er kurz vor Weihnachten einen ausserordentlichen FIFA-Kongress (Generalversammlung des Vereins) abhalten und von den Verbänden die Absolution für sein Projekt erwirken. Auch diesmal wird der Schuss wohl nach hinten los gehen. Derzeit äussern sich die europäische und die südamerikanische Konföderation gegen das Ansinnen von Gianni Infantino. Die beiden Kontinentalverbände vereinen zwar nicht lediglich 65 von 211 Stimmen. Aber vor allem in Europa spielt die Fussball-Musik; dieser starke Kontinentalverband lässt sich nicht einfach brüskieren. Gegen die Reform brandet dem Präsidenten jedenfalls derzeit heftiger Widerstand entgegen. Namhafte Länder-Verbände treten fast militant gegen die Ansichten des FIFA-Präsidenten auf. Bereits jetzt werden seitens der nationalen Verbände sogar Austritts-Szenarien entwickelt. Das würde dann wohl eine Spaltung des Weltfussballs bedeuten. Nun ist Gianni Infantino gefragt, vor allem, wie er diese Pandora-Büchse, die er geöffnet hat, ohne eigenen Reputationsschaden wieder schliessen kann.

Bundesgericht nickt «Legal Aid»-System des Sport-Schiedsgerichts ab

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(causasportnews / red. / 20. Oktober 2021) Das vom internationalen Sportschiedsgericht CAS (Court of Arbitration in Sport) Lausanne unterhaltene System der Prozesskostenhilfe («Legal Aid», «Assistance judiciaire») stellt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Gleichbehandlungsgebots dar. Zu diesem Schluss kommt das Schweizerische Bundesgericht in einem kürzlich ergangenen Urteil (BGer 4A_166/2021 vom 22. September 2021). Zur Vereinbarkeit des Legal Aid-Systems mit dem Anspruch auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention, EMRK) äussert sich das Bundesgericht nicht.

Das CAS ist u.a. zuständig für die Behandlung von Berufungen gegen Entscheide, die in Disziplinarangelegenheiten (mittels Vereinsstrafen) gegen Sportler ausgefällt werden (z.B. durch einen internationalen Sportverband oder die Antidopingabteilung des CAS, die CAS ADD). Schiedsverfahren vor dem CAS sind teuer: Gerade in Dopingfällen benötigt ein der Regelverletzung bezichtigter Sportler regelmässig nicht nur die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand, sondern auch durch einen oder mehrere wissenschaftliche Experten, die den angeblichen Dopingbefund erklären oder die Theorie der Antidopingbehörde zu entkräften suchen (und dies oftmals mit Erfolg). Im Gegensatz zu den wirtschaftlich potenten Sportverbänden, die jeweils aus vollen (juristischen und wissenschaftlichen) Rohren schiessen können, vermögen sich viele Sportler ein solch aufwändiges Verfahren nicht zu leisten. Das CAS versucht diese Folge abzumildern, indem es ein «Legal Aid»-System errichtet hat, das bedürftige (es sind entsprechende Belege einzureichen) Sportler in Anspruch nehmen können. Dieses System sieht aber nur die Vertretung durch einen pro bono-Anwalt (d.h. der Anwalt oder die Anwältin wird vom CAS nicht entschädigt, auch nicht zu einem reduzierten Tarif) und keine Unterstützung durch wissenschaftliche Experten vor (das CAS übernimmt keine Honorare von wissenschaftlichen Experten).

Dass dadurch in einem konkreten Verfahren eine Ungleichheit zwischen Sportverband und Sportler entstehen kann, liegt auf der Hand. Hiergegen wehrte sich ein professioneller Radrennfahrer, der im Juni 2017/November 2018 zunächst vom Weltradsportverband UCI und anschliessend vom CAS (Schiedsspruch CAS 2018/A/6069 vom 10. Februar 2021) einer Dopingregelverletzung, nämlich der Verwendung von Erythropoetin («EPO»), schuldig befunden worden war. Im Rahmen einer Beschwerde in Zivilsachen (Art. 77 des Bundesgerichtsgesetzes) gegen den Schiedsspruch machte er geltend, das Legal Aid-System des CAS verstosse gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Parteien und den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 182 Abs. 3 und Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG). Auch der Anspruch auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK (laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Sachen Adrian Mutu und Claudia Pechstein auch auf vom CAS durchgeführte Schiedsverfahren anwendbar) werde dadurch nicht respektiert.

Das Bundesgericht sieht dies anders: Die Unterschiede zwischen der vom CAS gewährten Legal Aid und der unentgeltlichen Rechtspflege vor staatlichen Gerichten in der Schweiz – namentlich die Entschädigung von unentgeltlichen Rechtsvertretern durch den Staat und die Möglichkeit der Bestellung von Sachverständigen durch das Gericht – seien nicht als Gehörsverletzung oder Missachtung des Gleichbehandlungsgebots zu qualifizieren. Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör oder dem Gleichbehandlungsgebot ergebe sich auch kein Anspruch auf freie Wahl eines Rechtsvertreters bzw. dessen Entschädigung. Das Bundesgericht sieht schliesslich auch kein Problem darin, dass das CAS lediglich Pro bono-Anwälte kenne: Fehlende monetäre Anreize würden nichts daran ändern, dass der Pro bono-Anwalt gegenüber seinem Klienten zur sorgfältigen Mandatsführung verpflichtet sei. Die Wahrung der nach Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG geschützten Verfahrensgarantien setze nicht voraus, dass die sich gegenüberstehenden Verfahrensparteien über gleich grosse Ressourcen für die Prozessführung verfügen würden, so das abschliessende Fazit des Bundesgerichts.

Mit diesem Entscheid hat es das Bundesgericht nach Auffassung von Experten verpasst, die Rechte finanziell schwächerer Parteien in Schiedsverfahren vor dem CAS zu stärken. Dadurch werde eine Chance ausgelassen, die (tiefe) Akzeptanz des CAS namentlich bei den Athletinnen und Athleten zu verbessern. Das CAS hat vordergründig zwar einen weiteren Sieg vor dem Bundesgericht davongetragen. Auf lange Sicht wird das CAS jedoch wohl um eine tiefgreifende Reform seines Legal Aid-Systems aber nicht herumkommen, will es den Anforderungen an ein modernes (Zwangs-) Schiedsverfahren und den Garantien der EMRK genügen.

«Causa Sport» wird in der nächsten Nummer (3/2021; erscheint zum Jahresende) auf das Urteil des Bundesgerichts und seine Auswirkungen zurückkommen.

1 Milliarde Euro für einen Vertragsausstieg

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(causasportnews / red. / 19. Oktober 2021) Es wird immer bunter, wenn es um Vertrags-Ausstiegsklauseln in Fussballer-Kontrakten, geht. Erst gut vier Jahre sind vergangen, als sich die Welt über die Folgen einer Vertragsauskaufsklausel empörte, die den französische Klub FC Paris Saint-Germain veranlasste, 222 Millionen Euro für den Übertritt des Spielers Neymar da Silva Santos Junior nach Spanien zu überweisen. Selbstverständlich belief sich das Übertritts-Paket auf weit mehr als diese Schnapszahl-Summe; der Transfer des Brasilianers vom FC Barcelona dürfte die Katari von Paris Saint-Germain rund eine halbe Milliarde Euro gekostet haben. Der FC Barcelona scheint nach dem einträglichen Geschäft mit dem brasilianischen Super-Star Blut geleckt zu haben und schraubt nun weiter an der Vertragsauskaufs-Spirale – und wie! Die Katalanen haben ihrem Talent und spanischen Nationalspieler Pedro Gonzalez Lopez, derzeitiger Marktwert ca. 80 Millionen Euro, im Zuge einer Vertragsverlängerung zumindest schon einmal pekuniäre Fesseln angelegt. Will der Spieler während der Arbeitsvertragszeit aus dem Kontrakt aussteigen, muss ein interessierter Klub eine satte Milliarde Euro hinblättern – nur für den Vertragsauskauf wohlverstanden. Ein Irrsinn im bezahlten Fussball, würde man meinen. Doch niemand regt sich, anders als beim Neymar-Transfer vor vier Jahren, darüber noch auf. Auch die Welt des Fussballs ist aus den Fugen geraten, und die im Vertrag zwischen dem FC Barcelona und dem 18jährigen Mittelfeldspieler festgeschriebene Vertragsauskaufssumme ist auch den Medien nur eine Randnotiz wert. Wetten, dass auch diese horrende Auslösesumme dereinst von irgendeinem Klub sogar bezahlt wird, wenn sich der Youngster weiter so entwickelt?

Investigatives im (Tennis-)Sport

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(causasportnews / red. 15. Oktober 2021) Es wäre übertrieben zu behaupten, der Top-Tenniscrack Alexander Zverev hätte sich in den letzten Jahren unwiderstehlich in die Herzen der Deutschen gespielt. Dabei steht ausser Zweifel, dass der 24jährige Athlet mit Model-Massen im Tennis Gewaltsleistungen erbracht hat. Er wird auch künftig Ausserordentliches in dieser kräftezehrenden Individualsportart bewerkstelligen. An seinen sportlichen Leistungen kann es nicht liegen, dass Deutschland mit dem russisch-stämmigen Power-Athleten nicht so richtig «warm» wird. Er ist kein Sportler, der auf dem Court solide sportliche Arbeit abliefert und nach vollbrachtem Tageswerk müde, aber zufrieden, zu Frau und Kinder zurückkehrt. Schwiegermutter-Typen à la Roger Federer sind in dieser Sparte eher selten zu finden. Der in Hamburg aufgewachsene Ausnahmesportler ist immer für Überraschungen gut – auf und neben dem Sportplatz. In sportlicher Hinsicht erfüllt Alexander Zverev die Erwartungen; an den Olympischen Sommerspielen holte er für sich und Deutschland die geforderte Goldmedaille; es wird ihm gegenüber allenfalls der Vorwurf erhoben, er sei zu wenig konstant. Das wird mitunter seinem Privatleben zugeschrieben. Dieses darf als einigermassen heterogen und ambivalent qualifiziert werden. Nicht etwa so, wie bei der in Russland geborenen Helene Fischer, die ihr bevorstehendes Baby-Glück mit der ganzen Welt zu teilen gewillt ist. Regenbogenpress-tauglich, makellos und für die werdende Mutter, ihren Partner und die Öffentlichkeit nur hoffnungsvoll. Vergessen ist das Pfeifkonzert, das sie in der Pause des Pokalendspiels 2017 über sich ergehen lassen musste. Die Pfiffe galten damals auch weniger der vielseitigen Künstlerin, wohl eher der drohenden «Helenefischerisierung» des Fussballs, die vom Deutschen Fussball-Verband (DFB) initiiert wurde. Zurück zu Alexander Zverev. In der Tat sind die privaten Verhältnisse des frischgebackenen Olympiasiegers nicht gerade so, wie es sich die an Ordnung und puristische Verhältnisse gewohnten Deutschen vorstellen. Dass diesbezüglich bei Alexander Zverev keine Transparenz besteht, wird dem 24jährigen Sportler noch nachgesehen, doch das immer wieder negative Elemente aus seiner Privat- und Intimsphäre an die Öffentlichkeit gelangen, die man eigentlich gar nicht wahrnehmen möchte, ist nicht gerade ein image-fördernder Umstand. So kratzt derzeit eine nicht mehr ganz aktuelle Geschichte am Bild des Tennis-Stars: Er soll seine damalige Partnerin, die als Tennisspielerin nicht ganz unbekannte Olga Scharipowa, geschlagen und missbraucht haben. Was immer das heissen mag. Eine zumindest unschöne Sache. Ein Mann, der eine Frau schlägt – das geht gar nicht natürlich. Schlagen und aufschlagen sind zwei verschiedene Dinge. Und auch wenn der Sportler bestreitet und der Vorgang bereits Juristenfutter abgegeben hat, verziehenen sich nach den seit einiger Zeit kursierenden Anschuldigungen die entsprechenden, düsteren Wolken über dem Star doch nicht. Im Gegenteil. In den letzten Tagen hat die Geschichte neue Dimensionen erlangt. Der investigative Tennis-Journalist Ben Rothenberg hat die Umstände des Falles neu recherchiert. Das Ergebnis der Abklärungen gereicht Alexander Zverev nicht gerade zum Vorteil. Es spaltet zudem die Tennis-Szene. So hat nun die Vereinigung der Professional-Tennisspieler (ATP) eine Untersuchung des Vorgangs angehoben; was einigermassen speziell ist, weil es hier immerhin um die Privat- und wohl auch Intimsphäre des Tennisspieles (und seiner damaligen Partnerin) geht, die von einer privaten Organisation durchleuchtet werden soll. Affaire à suivre also auch hier. Für Alexander Zverev gilt die Unschuldsvermutung.

Mit Zertifikaten auf die Skipisten?

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(causasportnews / red. / 9. Oktober 2021) Die Wintersport-Saison 2021/22 naht, und das bedeutet nicht nur ungetrübte Vorfreuden auf das Vergnügen im Schnee. COVID-19 mit allen Auswirkungen hängt wie ein Damoklesschwert über den Schneesport-Regionen im Alpenraum. Was ist also vorzukehren, um zum Schneesport zugelassen zu werden? In Italien, Österreich und Deutschland erfolgten in der vergangenen Saison strikte Restriktionen als Massnahmen gegen die weitere Verbreitung des Virus, in der Schweiz wurde alles etwas liberaler gehandhabt. Apropos Schweiz: Hier herrscht auch vor Beginn der kommenden Wintersaison die Meinung vor, dass durch den Schneesport im Freien keine Ansteckungsgefahr zu befürchten sei. Was grundsätzlich und theoretisch stimmt, nur sind die Verhältnisse bei der Ausübung des Schneesportes einiges komplexer: Skifahrerinnen und Skifahrer lassen sich durch alle möglichen Transportmittel in die Höhen bringen, an Skiliften wird hautnah angestanden, in Transport-Gondeln und -Kabinen ist die Gefahr, sich mit dem Virus anzustecken, relativ gross, und in den Bergrestaurants kommt sich das Schneesport-Volk ungewollt oft ziemlich nah. Wie lässt sich also eine adäquate Schutz-Lösung für die Schneesport-Fans vorsehen? Die Nachbar-Alpenländer der Schweiz werden wohl für Schneesportler einen «3-G-Nachweis» (geimpft, getestet, genesen) verlangen. In den Bergbahn-Gondeln dürften  FFP2-Masken zur Pflicht werden. In der Schweiz ist es derzeit noch völlig unklar, wie die Ausbreitung von «Corona» im Schnee effizient bekämpft werden soll. Nicht auszuschliessen ist, dass sich die Eidgenossenschaft zu dieser Lösung durchringt: Es würden dann in den Schneesportgebieten die gleichen Vorgaben wie im öffentlichen Verkehr gelten, mit dem Ergebnis, dass auf den Skipisten keine Maskenpflicht vorgeschrieben wäre, in Transportkabinen und -gondeln hingegen schon. Restaurants-Besuche wären nur mit Zertifikaten möglich. Eine weitreichende Zertifikatspflicht für ganze Schneesportgebiete ist eher unwahrscheinlich. Auf ungeimpfte Gäste wird in der Schweiz niemand verzichten wollen…

Der Winter ist nicht mehr allzu fern; und wer weiss, vielleicht verändert sich die Pandemie-Lage in den nächsten Wochen noch ins Positive, was bedeuten würde, dass der Schneesport 2021/22 doch etwas lockerer betrieben werden könnte als in der letzten Saison. In der Schweiz will der gewichtige Seilbahn-Dachverband Mitte Oktober orientieren, welche Regeln mit Blick auf die Bekämpfung des Virus und zum Schutz der Sportausübenden im kommenden Sport-Winter gelten könnten. Letztlich wird die Landesregierung entscheiden und sich wohl diesmal zumindest für einheitliche Lösungen in der Schweiz stark machen. Trotz Föderalismus will niemand mehr einen Reglements-«Flickenteppich».

Impfverweigerer wie betrunkene Autofahrer

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(causasportnews / red. / 6. Oktober 2021) Der Erfolgstrainer des FC Liverpool, Jürgen Klopp, ist nicht dafür bekannt, mit seiner Meinung hinter dem Berg zurück zu halten. Das gilt sowohl für sportliche als auch für ausser-sportliche Belange. In beiden Segmenten kann er sich schon einmal in Rage reden. Offensichtlich genervt durch die unsäglichen Diskussionen über Impf-Verweigerungen im Zusammenhang mit COVID-19 verglich der 54jährige Deutsche die Impfverweigerung mit Alkohol am Steuer. Die gesetzlichen Bestimmungen, welche das Autofahren im alkoholisierten Zustand verhindern sollen, seien vor allem dazu angetan, die andern Verkehrsteilnehmer vor Betrunkenen zu schützen, nicht die Betrunkenen selber. So verhalte es sich ebenfalls mit Impfvorgaben. Geimpft werden müssten, um primär die Allgemeinheit vor der Seuche zu schützen, nicht in erster Linie die Impfgegner. Der Trainer versteht vor allem nicht, weshalb die Impfpflicht eine Freiheitsbeschränkung sein soll. Wenn dem so wäre, müsse folgerichtig auch das Verbot des Autofahrens im angetrunkenen Zustand als Freiheitsbeschränkung qualifiziert werden, doziert Jürgen Klopp. In England, der Wirkungsstätte des deutschen Top-Trainers, wird derzeit die Diskussion um geimpfte und ungeimpfte Fussballspieler besonders heftig geführt (vgl. auch causasportnews vom 26. September 2021). Im FC Liverpool seien immerhin 99 Prozent der Fussball-Akteure geimpft, erklärte der Deutsche. Schauen wir mal, ob Jürgen Klopps an sich für jedermann klare Worte auch noch beim letzten Prozent von Impfgegnern in seinem Klub auf fruchtbaren Boden stossen. Klar sind seine Statements und hier sein nachvollziehbarer Vergleich bekanntlich allemal.

Fussball-Verletzung mit Positiv-Aspekt

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(causasportnews / red. / 5. Oktober 2021) So lautet die nüchtern angefasste, kürzlich verbreitete  Medienmitteilung: «Granit Xhaka hat sich das Innenband im rechten Knie gerissen. Er fällt für drei Monate aus. Ein Operation ist nicht notwendig.». – Courant normal im Fussball-Business also? Nicht ganz. Granit Xhaka ist immerhin einer der Leistungsträger des FC Arsenal London und zudem Captain der erfolgreichen Schweizer Fussball-Nationalmannschaft. Um ihn gab es in letzter Zeit allerdings einigen Wirbel. So weigerte er sich strikte, sich gegen «Corona» impfen zu lassen und trat als erklärter Impfgegner auf. Just in dem Moment, als darüber diskutiert wurde, die Schweizer Nationalmannschaft für eine Impfkampagne des Bundesamtes für Gesundheit zu verpflichten. Es kam noch schlimmer: Zu jenem Zeitpunkt wurde plötzlich bekannt, dass der 29jährige Mittelfeldspieler an «Corona» erkrankt sei! Womit sich dadurch dann auch das Thema einer Werbe-Impf-Kampagne mit dem Nationalteam und dem Aushängeschild des Teams, Granit Xhaka, erledigt hatte (vgl. auch causasportnews vom 7. September 2021). Am Wochenende muss das Schweizer Nationalteam in der WM-Qualifikation für die Endrunde in Katar 2022 gegen Nordirland wieder ran. Natürlich ohne den verletzten Captain Granit Xhaka. Nun ist zwar der Nationalcoach Murat Yakin im Zugzwang; er hat den Captain zu ersetzen. Allerding ist er aber auch einer Sorge enthoben: Im Vorfeld des weiteren WM-Qualifikationsprogramms mit dem diesjährigen Höhepunkt am 12. November gegen Europameister Italien wurde bis vor ein paar Tagen und bis zum Bekanntwerden der Verletzung des Mannschafts-Captains der an sich mögliche Einsatz des «Corona»-genesenen Schlüssel-Spielers kontrovers diskutiert. Es mehrten sich die Stimmen dergestalt, der zwar genesene Spieler sei zufolge seiner queren Haltung nicht für die nächsten Spiele der Nationalmannschaft zu berücksichtigen. Es waren jedoch auch Gegenmeinungen zu vernehmen. Diese Diskussion ist nun obsolet geworden. Granit Xhaka wird zufolge der erlittenen Verletzung bis Ende Jahr ausfallen. Soweit man einer Verletzung und den Folgen einen positiven Aspekt abgewinnen kann, ist er in diesem Fall offensichtlich und löst einige Probleme. Selbstverständlich ist eine Sportlerverletzung immer bedauerlich. Aber da sie nun schon einmal geschehen ist…Die Schweiz verfügt zudem über viele weitere gute Spieler; dem einen oder anderen wird durch diese Konstellation eine Chance eröffnet werden.

Eine spektakuläre Erweiterung des FIS-Weltcup-Kalenders

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(causasportnews / red. / 3. Oktober 2021) Die Skirennen bilden seit Jahrzehnten in sportlicher und wirtschaftlicher Hinsicht eine wichtige Plattform der Sport-Entertainment-Branche. Mit Ausnahme einiger «Klassiker», die auch rege Publikum anziehen (so etwa die Rennen am «Lauberhorn» in Wengen oder am «Hahnenkamm» in Kitzbühel), funktioniert der Weltcup-Zirkus nur dank den TV-Übertragungen und der Verwertung der Rennen durch die neuen Medien. Der Internationale Skiverband (FIS) wartet nun mit einer spektakulären Neuerung und entsprechender Erweiterung des Weltcup-Kalenders auf. Nachvollziehbar ist von einem Zuschauermagneten die Rede. Ab der Saison 2022/23 werden Abfahrts-Rennen am berühmtesten Berg der Berge, dem Matterhorn im Wallis, durchgeführt. Der Beachtungsgrad der zur Austragung vorgesehenen Speed-Disziplinen dürfte vor allem für den Nobel-Touristenort im hinteren Mattertal eine weitere, praktisch unbezahlbare Werbung bedeuten. Das berühmte «Horu» (Horn), wie das Matterhorn von den Wallisern liebevoll genannt wird, ist der weltweit am meisten beachtete und auch fotografierte Berg. In dieser Umgebung hat der Schweizer Abfahrts-Olympiasieger von 2010 und ehemalige Speed-Spezialist, Didier Défago, eine Piste gestaltet, die Skisport spektakulär in pittoresker Umgebung garantiert. Erstmals in der Geschichte des Weltcups wird 2022/23 der Weltcupauftakt rund einen Monat früher als üblich stattfinden. Die Abfahrts- und Super-G-Wettbewerbe warten gleich mit zwei Superlativen auf: Noch nie ist in dieser Höhe zu einem Ski-Weltcup-Rennen gestartet worden, und noch nie gab es grenzüberschreitende Ski-Disziplinen. Gestartet wird unterhalb des kleinen Matterhorns in der Schweiz, das Ziel befindet sich auf italienischem Boden (im Skiresort Laghi Cime Bianche). Auch wenn dieses geplante und nun von der FIS autorisierte Spektakel eine Aufwertung des Ski-Weltcups bedeutet, bleibt ein Wermutstropfen: Die Rennen geben den Blick der TV-Zuschauerinnen und Zuschauer auf das Matterhorn vor allem von der Südseite her frei. Unschlagbar schön präsentiert sich das Matterhorn allerdings von Nord-Osten her. Dieser Umstand wird zu verschmerzen sein. Die Bilder von den Abfahrts- und Super-G-Rennen der Frauen und Männer am Matterhorn werden so oder so um die Welt gehen. Das bereits in rund einem Jahr zum vorgezogenen Saisonauftakt (dank der Schneesicherheit in der Matterhorn-Region), wenn die Organisatoren der Schweiz und Italiens alles für diese Wettbewerbe Erforderliche bis dann umsetzen können; woran nicht zu zweifeln ist. Schade allerding, dass das Sahnehäubchen einer Ski-Saison in einem Jahr und künftig bereits am Anfang des Winters serviert wird.