Schlagwort-Archive: Ungetreue Geschäftsbesorgung

Millionengrab FIFA-Museum: Neues vor dem Fest der Liebe und Hiebe

Jogi Löw, deutscher Bundestrainer, an einer Veranstaltung des Swiss Sport Forum im FIFA World Football Museum

(causasportnews / red. / 22. Dezember 2020) Das bevorstehende Fest der Liebe, Weihnachten, gibt den Menschen guten Willens auch Gelegenheit, diesen jährlichen Höhepunkt des christlichen Lebens umzufunktionieren: Hiebe statt Liebe sind angesagt. Das gilt offensichtlich auch für den organisierten Weltfussball und insbesondere für die FIFA, die seit anfangs 2016 vom Fussball-Funktionär Gianni Infantino präsidiert wird. Sein Vorgänger, Joseph Blatter, hatte noch während seiner Amtszeit die Idee, den Fussball und sich selber unsterblich werden zu lassen. Was eignet sich dazu besser als ein Museum? So kam es, dass im Zürcher Enge-Quartier ein grandioses Museum mit der globalen Bezeichnung «FIFA World» errichtet und nach dem abrupten Abgang von Joseph Blatter aus der FIFA 2016 ausgerechnet von seinem Nachfolger zwei Tage nach dessen Amtsantritt eingeweiht wurde – ja, eingeweiht werden musste. Gianni Infantino machte nie einen Hehl daraus, dass er mit dem Museum nichts anfangen konnte; das war eben nicht seine, sondern die Idee seines Widersachers Joseph Blatter. FIFA World fand bei ihm anderswie statt. Jetzt, nach vier Jahren, hat die aktuelle FIFA-Administration gemerkt, dass das Museum zum Millionengrab mutiert. Grund genug also, um die ehemalige FIFA-Führung um Joseph Blatter auch juristisch zu behelligen. Aktuell mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Zürich wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Für das FIFA-Museum wurde mit dem Versicherungskonzern Swiss Life AG als Eigentümerin der Geschäftsliegenschaft ein Mietvertrag bis 2045 abgeschlossen. Kostenpunkt für die Miete: 360 Millionen Franken. In die Museumsinfrastruktur wurden 140 Millionen Franken investiert – es war der wohl teuerste und edelste Mieterausbau, den es auf dem Platz Zürich je gegeben hatte! Alles in allem wird FIFA World nach Ablauf des 30jährigen Mietvertrages rund eine halbe Milliarde Franken verschlungen haben. Obwohl das Museum keine Wünsche offen lässt und auch ansprechende Besucherzahlen verzeichnet, ist die Investition in dieses «Josep Blatter-Projekt» exorbitant. Die ganze Museums-Geschichte soll nun also von den Strafverfolgungsbehörden in Zürich aufgearbeitet werden. Allerdings mutet es seltsam an, dass die aktuelle FIFA-Führung erst jetzt dieses finanzielle Fiasko bemerkt haben will. Notorisch ist es zudem, dass sich die meisten Museen auf dieser Welt nicht oder kaum «rechnen». Niemand wird wohl mit nachvollziehbarer Begründung argumentieren können, ein Fussball-Museum sei mit der Zweckverfolgung der FIFA nicht in Einklang zu bringen. Im Vorfeld von Weihnachten mutet dieser strafrechtlich-motivierte Schlag aus dem FIFA-Hauptquartier eher wie ein Rachefeldzug gegen die ehemalige Administration mit Joseph Blatter an. Diese Vermutung ist wohl evident, wenn berücksichtigt wird, dass der als «Mann für’s Grobe» auf dem Zürcher «Sonnenberg» bekannte, stellvertretende Generalsekretär Alasdair Bell, ein Spezi von Gianni Infantino, sich in gewohnt degoutanter Art in dieser Angelegenheit gegenüber den Medien äusserte. Das Geld, das für das Museums-Projekt ausgegeben wurde und noch auszugeben sein wird, hätte auch anderweitig und sinnvoller in den Fussball gelenkt werden können, sagte er. Naja, da würde es im Weltfussball auch noch ein paar andere Ebenen mit Sparpotenzial geben, etwa bei den Salären der höchsten Funktionäre. Was die FIFA-Führung mit Präsident Gianni Infantino ignoriert: Auch diese Strafanzeige wird die Schweizer Steuerzahler letztlich wohl wieder Millionen kosten. Ebenfalls Geld, das zweifelsfrei sinnvoller eingesetzt werden könnte…

Aber bald ist heilige Nacht, in der auch die verschiedenen Kostgänger auf der Erde sich wieder in Richtung Normalität bewegen werden. Einer in der Adventszeit eingereichten Strafanzeige wird allerdings das Fest der Liebe überdauern – und es wird im Weltfussball auch 2021 wieder gehauen und gestochen werden dürfen; alles (auch) auf Kosten des Schweizer Staates und der Schweizer Steuerzahler.

Strafuntersuchung gegen Gianni Infantino angezeigt

(causasportnews / red. / 10. Dezember 2020). Alle Drohungen und Verunglimpfungen der Schweizer Strafbehörden und der Justiz vom Zürcher «Sonnenberg», dem Sitz des Weltfussballverbandes FIFA, aus, waren wohl eher ein klassisches Eigentor. Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, hat sich durch die Muskelspiele aus der FIFA-Zentrale nicht beeindrucken lassen und sieht im Verhalten von FIFA-Präsident Gianni Infantino Anzeichen für ein strafbares Verhalten, wie er soeben bekannt gegeben hat. Es geht um ungetreue Geschäftsbesorgung mit Blick auf die Benutzung eines Privatjets von Surinam in die Schweiz durch den FIFA-Präsidenten und weiterer Privatpersonen. Die nicht protokollierten Treffen (an denen der FIFA-Präsident teilgenommen hatte und an welche er sich nicht mehr erinnert), mit dem ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber (an die er sich ebenfalls nicht mehr erinnert), sind nicht Gegenstand  dieses Verfahrensabschnittes.

Da im Privatjet nur Privatpersonen mitflogen (und nicht etwa auch Ex-Bundesanwalt Michael Lauber), liegt die Verfahrenskompetenz in der «Causa Privatjet» nun bei der Bundesanwaltschaft, welche über die Eröffnung des Strafverfahrens abschliessend entscheiden wird. Dass Stefan Keller deutliche Hinweise für ein strafbares Verhalten des FIFA-Präsidenten ausmacht und die Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen diesen als angezeigt qualifiziert, ist keine Überraschung. Es sind auch in diesem Komplex zuviele Ungereimtheiten und Widersprüche auszumachen, weshalb die Eröffnung der Strafuntersuchung durch die Bundesanwaltschaft nun aufgrund der Einschätzung von Stefan Keller als wahrscheinlich gilt. Da nützen auch die insbesondere medial orchestrierten Rechtfertigungsversuche von Gianni Infantino in letzter Zeit nichts. Die in diesem Zusammenhang seitens der FIFA gegen die Schweizer Untersuchungsbehörden und die Justiz inszenierte Kesseltreiben hat die aktuelle Entwicklung eher noch befeuert.

Für Gianni Infantino und weitere Betroffene gilt die Unschuldsvermutung.

Im Falle der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den FIFA-Präsidenten dürfte ein Entscheid der FIFA-Ethikkommission mit Spannung erwartet werden. Nach den üblichen Gepflogenheiten wäre Gianni Infantino als Präsident zumindest während der Dauer des Strafverfahrens kaum mehr zu halten.

Ein grobes „Foul-Spiel“ des ehemaligen FIFA-Generalsekretärs?

© Urs Scherrer

(causasportnews / red. / 20. Februar 2020) In die schillernde Welt des globalen Fussballs passte er perfekt und scheiterte letztlich, wie man in diesen Gefilden zu scheitern pflegt. Jérôme Valcke war von 2007 bis 2016 Generalsekretär des Weltfussballverbandes FIFA. Bereits vor seiner Wahl zur „Nr. 2“ im Verband war der 60jährige Franzose für die FIFA im Marketing tätig, verschwand dann aber vor seiner Wahl zum Generalsekretär für einige Zeit von der Bildfläche, nachdem er als verantwortlicher Marketingdirektor das Erstverhandlungsrecht des FIFA-Partners „Mastercard“ verletzt hatte und damit den Weg frei machte für „Visa“ und damit für einen neuen Sponsoring-Deal zwischen der FIFA und „Visa“; diese Konkurrenzunternehmung zu „Mastercard“ profitierte von den Aktivitäten von Marketingdirektor Jérôme Valcke, kostete die FIFA jedoch 90 Millionen Dollar (Schadenersatzzahlung an „Mastercard“ wegen Verletzung des Erstverhandlungsrechts von „Mastercard“). Kurz danach machte die FIFA 2007 den umtriebigen, für kurze Zeit (vermeintlich) in Ungnade gefallenen Fussball-Manager zum neuen Generalsekretär und Nachfolger von Urs Linsi, der sich demnächst in der „Sommermärchen-Affäre“ vor dem Schweizerischen Bundesstrafgericht verantworten muss (vgl. auch causasportnews vom 29. Januar 2020). Jérome Valcke folgt nun seinem Vorgänger in der FIFA auch auf dem juristischen Weg. Die Bundesanwaltschaft hat Jérôme Valcke wegen verschiedener Delikte angeklagt. Im Vordergrund steht der Tatbestand der passiven Bestechung; angeklagt worden ist er jedoch zudem wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung. Jérôme Valcke wird u.a. beschuldigt, unrechtmässige Vorteile erlangt zu haben, indem er gegen Einräumung nicht gebührender Vorteile die Vergabe von Medienrechten im Zusammenhang mit den Fussball-Weltmeisterschaften und „WM-Hauptproben“ 2018 bis 2030 bewirkt haben soll. Begünstigt worden ist gemäss Mitteilung der obersten, schweizerischen Anklagebehörde der nun Mitangeklagte Präsident des renommierten Fussballklubs Paris Saint-Germain und Geschäftsmann Nasser Al-Khelaifi, ein ehemaliger, katarischer Tennisspieler.Jérôme Valcke soll sich bei diesem Deal mit Medienrechten (zum Nachteil der FIFA und zu Gunsten von Nasser Al-Khelaifi) pflichtwidrig verhalten und unrechtmässig bereichert haben, was auch im wirtschaftlichen Umfeld des Sportes als „grobes Foul“ qualifiziert wird. Angeklagt ist zudem in diesem Komplex ein weiterer Geschäftsmann (für ihn und die beiden Mit-Angeklagten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung). Reminiszenz am Rande des Geschehens: Nicht erhärten liess sich in der Untersuchung der Vorwurf gegenüber Jérôme Valcke, er habe sich für seine Einflussnahme auf die Vergaben von Medienrechten durch die FIFA eine Luxusuhr schenken lassen…Diesbezüglich ist das Verfahren gegen Jérôme Valcke eingestellt worden.

Auch in diesem Fall drängt die Zeit – will heissen: Die Anklageerhebung erfolgte zum jetzigen Zeitpunkt auch deswegen, weil im letzten Quartal dieses Jahres die Verfolgungsverjährung eintritt. Die Bundesanwaltschaft hat sich auch deshalb zur Anklageerhebung gegen die drei Beschuldigten entschlossen, obwohl noch ein Ausstandsgesuch im Zusammenhang mit der Durchführung der Schlusseinvernahme in dieser „Causa“ behandelt werden muss. Dieser Entscheid könnte noch Einfluss auf das Verfahren haben.

Vom „Baur au Lac“ in die Untersuchungsmühlen

(causasportnewsd / red. / 10. Januar 2020) Das Luxus-Hotel „Baur au Lac“ zählt zu den nobelsten Adressen der Stadt Zürich. In diesem Hotel pflegten u.a. die Top-Fussballfunktionäre zu wohnen, falls sie in der Limmatstadt i.S. Weltfussball unterwegs waren (der Sitz des Weltfussballverbandes FIFA befindet sich ebenfalls in Zürich). Das war bis 2015 so; dann ereignete sich eine Wende, die alles andere als nobel zu bezeichnen war: Das Hotel an bester Lage am Zürichsee geriet weltweit in die Schlagzeilen, und entsprechende Bilder gingen um die Welt, als die Schweizer Behörden auf Ersuchen der Amerikaner in einer spektakulären, medial orchestrierten Aktion in den frühen Morgenstunden des 27. Mai 2015 sechs Fussball-Funktionäre im „Baur au Lac“ aus den Betten holten und abführten. Bis heute wirkt dieses Ereignis nachhaltig. Für die Schweiz und das Nobel-Hotel bedeutete diese Vorgehensweise allerdings ein bis heute nachwirkender Reputationsschaden. Für die Verhafteten war der Tapetenwechsel vom Hotel „Baur au Lac“ ins Untersuchungsgefängnis ein Schock; die Funktionäre waren sich sehr sicher und hätten nie daran gedacht, dass die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der als „sicher“ geltenden Schweiz derartige Folgen zeitigen könnte.

Gegen zwei der damals verhafteten Funktionäre, Nicolas Leoz (Paraguay) und Eduardo Deluca (Argentinien), sind die im Nachgang zu den Verhaftungen angehobenen Strafverfahren beendet, bzw. abgeschlossen worden. Der 91jährige Paraguyaner verstarb im letzten Jahr, und gegen den 80 Jahre alten Argentinier wurde im Dezember des vergangenen Jahres ein noch nicht rechtskräftiger Strafbefehl erlassen. Der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung wurde als erfüllt angesehen. Beide ehemaligen Fussballfunktionäre hatten nach Auffassung der Schweizer Behörden Gelder des Fussballverbandes von Südamerika abgezweigt. Eduardo Deluca wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 36‘000 Franken und einer Busse von 5‘000 belegt. 16,4 Millionen Franken werden an den Verband zurückbezahlt; die Gelder sind von den Behörden auf Konten der beiden Funktionäre bei den Schweizer Banken Credit Suisse und Julius Bär beschlagnahmt worden.

Vorweihnächtliches Hauen und Stechen in der FIFA

Zürich-20150911-00421(causasportnews / red. / 15. Dezember 2019) Um den Weltfussballverband FIFA ist es seit geraumer Zeit ruhig geworden. Sicher auch deshalb, weil der amtierende FIFA-Präsident Gianni Infantino das Personal im Home of FIFA, in der Zentrale des Verbandes in Zürich, neu aufgestellt und sich von allen früheren Spitzenleuten getrennt hat (die Generalsekretärin, die „Nummer 2“ des Verbandes, ist zwar noch formell im Amt, jedoch seit geraumer Zeit wie vom Erdboden verschluckt). Vielleicht aber auch deshalb, weil am Zürichberg kommunikativ getreu dem Motto verfahren wird: „Nur wer nichts sagt wird nicht widerlegt oder nicht kritisiert“. Jetzt hat allerdings eine Meldung die Runde gemacht, die in der vorweihnachtlichen Stille aufhorchen lässt: Die FIFA will offenbar vom ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter und dem Ex-Top-Funktionär Michel Platini zwei Millionen Franken auf dem Klageweg zurückfordern, also wieder einmal ein Hauen und Stechen im Weltverband . Dieser Betrag, der offensichtlich von der FIFA als ungerechtfertigt erfolgte Zahlung qualifiziert wird, wurde seinerzeit unter der Ägide des Vorgängers von Gianni Infantino an Michel Platini, seit kurzer Zeit nach Ablauf seiner Sperre sanktionsrechtlich wieder ein freier Mann (vgl. auch causasportnews vom 14. Oktober 2019), ausbezahlt. Mit der von der FIFA bestätigten Klage dürfte auch bezweckt werden, Michel Platini als allfälligen, künftigen FIFA-Präsidenten zu verunmöglichen. Ein Präsident, der sich mit dem Verband in einem Rechtsstreit befindet, ist natürlich für das höchste Amt ebendieses Verbandes untragbar. Innerhalb der FIFA ist immer noch bestens bekannt, dass der ehemalige französische Star-Spieler an sich die Nachfolge von Joseph Blatter hätte antreten sollen. Wegen einer gegen Michel Platini ausgefällten Sperre wurde schliesslich der bis anhin praktisch unbekannte Gianni Infantino 2016 zum Präsidenten und Nachfolger von Joseph Blatter gewählt. Der Vorgang, der nun zu einer Zivilklage führt, hat auch strafrechtliche Dimensionen erfahren. Von den Strafverfolgungsbehörden wird seit längerer Zeit und immer noch ermittelt wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung gegen Joseph Blatter und Michel Platini.

Den Reizen des Frauenfussballs erlegen

(causasportnews / red. / 11. November 2019) Den Reizen des Fussballs und den damit verbundenen Annehmlichkeiten – Bekanntheitsgrad, gesellschaftlicher Status, Anerkennung, persönliche Motive – sind schon einige Menschen erlegen. Einer der bekanntesten Fälle ereignete sich im Umfeld des Ostschweizer Klubs FC Wil (heute in der Schweizerischen Challenge League spielend), als der damalige Präsident Andreas Hafen vor bald 20 Jahren seine damalige Arbeitgeberfirma UBS um einen satten Betrag von über 50 Millionen Franken erleichterte und dieses Geld mehrheitlich in den Fussball steckte. Als Präsident des Klubs war er plötzlich hoch angesehen, und mit dem Geld, das nicht in den FC Wil floss, optimierte er in zwielichtigen Umfeldern und in Nachtklubs seinen gesellschaftlichen Status; kurz nach seiner Verurteilung delinquierte er erneut und erleichterte einen Unternehmung, die ihm eine zweite Chance im Berufsleben gab, um ein paar hunderttausend Franken.

Ähnlich verhält es sich mit einem leitenden, ehemaligen Angestellten der renommierten Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG in Hallau/Schaffhausen. Dieser heute 58jährige Mann zweigte rund zwei Millionen aus der Kasse der Kellerei ab und liess das Geld weitgehend in die Frauenmannschaft des FC Neunkirch fliessen (vgl. auch causasportnews vom 8. März 2019); der fehlbare Rimuss-Angestellte war im FC Neunkirch als Spitzenfunktionär für den Frauenfussball verantwortlich. Die mit dem Geld fit getrimmten, kickenden Damen sorgten vor zwei Jahren für ein wahres Fussballmärchen, das bald einmal platzte wie andere Märchen im Fussball. Nun stand der ehemalige Kadermann der Kellerei und Funktionär des Fussballklubs vor dem Kantonsgericht Schaffhausen, das ihn wegen mehrfacher, ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 des Strafgesetzbuches; StGB) und mehrfacher Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) verurteilte und mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bestrafte. Sechs Monate muss der Beschuldigte, sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, absitzen, was er unbedingt vermeiden will, weil er zwischenzeitlich wieder einen Job gefunden hat und diesen verlieren könnte, falls er ins Gefängnis muss. Mitangeklagt in Schaffhausen war eine Unterstellte des ehemaligen Kadermanns, die damals ebenfalls in der Frauenmannschaft des FC Neunkirch mitwirkte. Ihr wurde vorgeworfen, ihrem damaligen Vorgesetzten bei den deliktischen Machenschaften geholfen zu haben. In dubio pro reo wurde sie vom Kantonsgericht freigesprochen.

Über die genauen Motive für die deliktischen Handlungen des Kellerei-Mitarbeiters und Fussballfunktionärs herrscht auch nach dem Strafprozess keine Klarheit. Sicher dürften es nicht die selben Beweggründe gewesen sein wie im „Fall Andreas Hafen“ im FC Wil. Während der ehemalige Präsident des FC Wil in Nachtlokalen den Champagner in Strömen fliessen liess, feierten die erfolgreichen Kickerinnen vom Rheinfall jeweils alkoholfrei – mit dem berühmten „Rimuss Party“, der immer noch an fast jedem Kindergeburtstag verwendet wird. Damen in Nachtklubs und Fussballerinnen sind schliesslich nicht aus dem selben Holz geschnitzt. Den Reizen des Frauenfussballs kann man dennoch erliegen – wie das Beispiel aus Schaffhausen zeigt.

Wenn Fussball-Protagonisten delinquieren…

img_2739(causasportnews / red. / 26. Oktober 2019) Entweder, der (Schweizer) Fussball ist lediglich von marginaler Bedeutung – oder man hat sich in dieser Sparte an einiges gewöhnt. Zu vermuten ist wohl beides.

Da wird der Präsident der Professionalabteilung „Swiss Football League“ (SFL) und Vize-Präsident des Dachverbandes (Schweizerischer Fussball-Verband, SFV), Heinrich Schifferle, wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 des Strafgesetzbuches, StGB) verurteilt, wie soeben bekannt wurde, – und niemand regt sich darüber gross auf. Auffallend zurückhaltend geben sich die Medien, die sich sonst bei jeder Kleinigkeit als über allem stehende Moralinstanz aufspielen (ein Schelm, der wegen der Verbindungen des Verurteilten zu den Medien Böses denkt…). In der Tat ist die Schweiz trotz immer wieder beachtenswerter Erfolge der Nationalmannschaft, die von den im Ausland spielenden Schweizern getragen wird, fussballerisch unbedeutend. Sicher kommt hinzu, dass Heinrich Schifferle ein ganz lieber Mensch ist – nicht so, wie viele tricksende und delinquierende Fussball-Funktionäre rund um den Globus, bei denen schon mal einige hundert Jahre Vorstrafen zusammen kommen oder welche von den Verbands-Selbstregulierungsgremien, so etwa die Ethikkommission des Weltfussballverbandes FIFA, aus dem Funktionärs-„Rennen“ genommen wurden und immer noch und immer wieder werden. Fussball-Organisationen und Funktionäre in diesem Segment haben nun einfach einmal einen schlechten Ruf. Damit scheint sich die Welt abgefunden zu haben; offensichtlich auch die Schweiz, wie die „Causa Schifferle“ zeigt.

Fakt ist, dass Heinrich Schifferle gemäss noch nicht rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Winterthur (Urteil vom 24. Oktober 2019; DG180 102-K) wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt und zu einer bedingten Geldstrafe von insgesamt 144 000 Franken verurteilt worden ist. Für einen Spitzenfunktionär im Professional-Sport, der verurteilt wird, weil er zwischen Dein (Arbeitgeber) und Mein (Privatinteressen als Arbeitnehmender) offensichtlich nicht oder zuwenig differenziert hat. Der Verurteilte hat in seinen Funktionärs-Eigenschaften mit Finanzen zu tun, er wird etwa gerühmt, einen brillanten TV-Vertrag für die Liga abgeschlossen zu haben. Deshalb ist er in seinen Fussball-Ämtern nicht mehr tragbar. Die Vorkommnisse sind derart gravierend, dass auch der Umstand, dass der Entscheid des Gerichts noch nicht rechtskräftig ist (dahinter verschanzt sich der organisierte Fussball, der sich nicht zur Thematik äussert) keine Rolle spielt. Von Bedeutung ist vor allem auch, dass seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Heinrich Schifferle seit Jahren eine „Schlammschlacht“ zwischen dem Beschuldigten und seinem früheren Arbeitgeber, einer wirtschaftlich potenten Unternehmung im Immobiliengeschäft in Winterthur, in der Öffentlichkeit ausgetragen wird. Wer privat nur schon Mühe hat, zwischen „Mein“ und „Dein“ zu unterscheiden, hat in einer Fussball-Funktion, in der wirtschaftliche Aspekte von grösster Bedeutung sind, nichts (mehr) verloren.

Eigentlich sollte der Betroffene selber zur Einsicht kommen, sich definitiv von allen Ämtern im Fussball zurückzuziehen. Dass der organisierte Fussball hier selber für klare Verhältnisse sorgt und sich seiner Aufsichtspflichten bewusst wird (erinnert sei etwa an Art. 65 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB), ist nicht anzunehmen. An Unappetitliches im Fussball hat man sich gewöhnt; innerhalb und ausserhalb des Sportes. Der Ruf des Fussballs ist global derart ramponiert, dass ein „Fall Schifferle“ deshalb wohl nicht mehr gross berührt. Die „Swiss Football League“ ist zudem mit einem Banken-Sponsor unterwegs, dessen das Unternehmen über Jahre prägender Chef Knall auf Fall abtreten musste und für Monate in Untersuchungshaft gesetzt wurde. Ein solcher Sponsor ist für einen integren Sport an sich nicht mehr tragbar. Aber: pecunia non olet! In der „Causa Schifferle“ geht es allerdings mehr als nur um den schnöden Mammon. Aber um was denn eigentlich, wenn nicht um die Glaubwürdigkeit und das Image des organisierten Fussballs? Der Fussball merkt dies spätestens dann, wenn sich Top-Unternehmen im Rahmen von Sponsoringaktivitäten, etc. nicht mehr in diesem Umfeld blicken lassen wollen.