Archiv für den Monat August 2016

Paralympic-Ausschluss Russlands auch 2018

(causasportnews / red. / 31. August 2016) Im Gegensatz zum Teil-Ausschluss der russischen Athletinnen und Athleten von den kürzlich zu Ende gegangenen Olympischen Spielen 2016 in Rio de Janeiro werden an den Paralympics vom 7. bis 18. September an gleicher Stätte überhaupt keine Russinnen und Russen teilnehmen. Der vom Internationalen Paralympics-Komitee (IPK) beschlossene Total-Ausschluss Russlands ist vom Internationalen Sport-Schiedsgerichtshof in Lausanne (CAS) bestätigt worden. Der Gerichtshof qualifizierte den Ausschluss der russischen Sportlerinnen und Sportler in Anbetracht des russischen „Staatsdopings“ als verhältnismässig und wies das entsprechende Begehren des Russischen Paralympischen Komitees (RPK) ab. Das IPK hatte die Mitgliedschaft des RPK ausgesetzt, was zugleich den Ausschluss der russischen Athletinnen und Athleten von den Paralympics bedeutete.

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Logo: Winter Paralympic Games 2018

Mit dem Entscheid des CAS dürfte die Entscheidung um die Teilnahme des russischen Teams an den Paralympics in Rio 2016 definitiv sein; dass in dieser Sache das Schweizerische Bundesgericht auf dem Wege des Einstweiligen Rechtsschutzes noch anders entscheiden würde, falls es überhaupt angerufen wird, ist nicht anzunehmen. Russland droht aber noch weiteres Ungemach: Auch an den Winter-Paralympics 2018 in Pyeongchang sollen keine russischen Athletinnen und Athleten an den Start gehen können. Das IPK hat die Mitgliedschaft des RBK auch für die Spiele in Korea ausgesetzt. Ob auch diesbezüglich der CAS angerufen wird und dann entscheiden muss, steht im Moment noch nicht fest.

„Neue Zürcher Zeitung“ muss FIFA-Berichterstattung korrigieren

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„Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ), 27/28. August 2016

(causasportnews / red. / 27. August 2016) Gegendarstellungen werden immer wieder verlangt, um geäusserte Tatsachenbehauptungen ins richtige Licht zu rücken. Im Bereich des Sports ist dies eher eine Ausnahme. Und wenn es die etablierteste Zeitung der Schweiz, die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) betrifft, kommt eine veröffentlichte Gegendarstellung fast einer kleinen Sensation gleich. Diese ist heute Tatsache geworden: Im Sportteil der NZZ findet sich eine Gegendarstellung des Internationalen Fussballverbandes (FIFA) und von Gianni Infantino, Präsident des Verbandes. Die abgedruckte Gegendarstellung bezieht sich auf ein gross aufgemachtes Interview der Zeitung mit dem Basler Strafrechtsprofessor Mark Pieth, der als Gewährsperson der Medien gilt, wenn es um Kritik am Weltfussballverband und an Gianni Infantino geht. Dieser hat sich dabei nicht nur weitgehend negativ und kritisch zu Vorkommnissen in der FIFA geäussert und dabei den neu gewählten Präsidenten ins Visier genommen, sondern offenbar auch einige Tatsachen unkorrekt dargestellt. Bezüglich dieser Tatsachen musste sich die NZZ mit dem Abdruck einer Gegendarstellung, einem Mittel des Persönlichkeitsschutzes; Art. 28g ff. ZGB, nun korrigieren lassen. So hatte der Interviewte u.a. gesagt, der neue FIFA-Präsident hätte eine Statutenänderung bezüglich Kompetenzregelungen in der FIFA veranlasst, um bestimmte Personen ihrer Unabhängigkeit zu berauben, was offenbar unzutreffend ist, ebenso die Aussage des Basler Professors, die Mitglieder der FIFA-Ethikkommission seien institutionell nicht mehr unabhängig. Die FIFA und Gianni Infantino verwahren sich mit der Gegendarstellung auch gegen die Äusserung von Mark Pieth, es habe wegen kritischer Äusserungen gegenüber dem Präsidenten Entlassungen in der FIFA gegeben. Entgegnet wurde auch der Aussage von Mark Pieth, der FIFA-Präsident habe Flüge unternommen und sei diesbezüglich einen Interessenkonflikt einzugehen bereit gewesen, weil Wladimir Putin und der Emir von Katar die Referenzpunkte gesetzt hätten. Alles in allem wehrten sich die FIFA und der FIFA-Präsident dagegen, dass die NZZ und Mark Pieth, letzterer übrigens vor nicht allzu langer Zeit mit seinem Basler Institut gut bezahlter Beauftragter der FIFA, diverse Tatsachen falsch dargestellt hätten. Weil die gesetzlichen Voraussetzungen bezüglich Publikation der Gegendarstellung offensichtlich gegeben waren, hat die NZZ diese in der heutigen Ausgabe veröffentlichen müssen und dürfte sich dabei an den Grundsatz erinnert haben: Nur wer sich nicht äussert, wird nicht widerlegt…

 

Verspätete Vertragsauflösung macht Fränk Schleck zum Dauermillionär

(causasportnews / red. / 25. August 2016) Einer der bis vor kurzem weltweit bestbezahlten Radprofessionals, der Luxemburger Fränk Schleck, bleibt zumindest für absehbare Zeit Millionär: Das Schweizerische Bundesgericht hat ein Urteil des Internationalen Sport-Schiedsgerichtshofs (CAS) in Lausanne bestätigt, wonach der ehemalige Rennstall von Fränk Schleck, Leopard AG, diesem bzw. seiner Firma Winfrank GmbH zwei Millionen Euro bezahlen muss. Ein Dopingtest beim Luxemburger fiel 2012 positiv aus. Im Januar 2013 wurde der Profi wegen Dopings suspendiert, jedoch erst ein halbes Jahr später löste der Arbeitgeber von Fränk Schleck die immer noch bestehenden Vertragsverhältnisse ausserordentlicherweise auf. Nach Auffassung des CAS erfolgte diese Auflösung verspätet. Eine ausserordentliche Vertragsauflösung habe umgehend zu erfolgen, falls ein ausserordentlicher Vertragsauflösungsgrund geltend gemacht werden soll. Das Sport-Schiedsgericht in Lausanne erkannte in dem nun vom höchsten Gericht der Schweiz bestätigten Urteil, dass der Rennstall mit dem langen Zuwarten das Recht auf vorzeitige Vertragsauflösung verwirkt habe, weshalb die vertragsgemäss vereinbarten Leistungen gegenüber dem Fahrer weiterhin geschuldet seien. Fränk Schleck wird sich somit am Ende seiner Radsport-GeldKarriere an diesen zusätzlichen zwei Millionen Euro erfreuen dürfen. Der Entscheid des Bundesgerichts bestätigt die seit langem herrschende Praxis, dass eine ausserordentliche Vertragsauflösung immer umgehend nach Entdeckung eines entsprechenden Auflösungsgrundes zu erfolgen hat, ansonsten Weiterzahlungsverpflichtungen drohen.

Olympia 2016 ist Geschichte – wie nachhaltig werden diese Spiele sein?

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Urheber: Agência Brasil Fotografias

(causasportnews / red. / 23. August 2016) Die Olympischen Spiele 2016 in Rio de Janeiro sind Geschichte. Wie üblich nach einem solchen Grossanlass werden Schlüsse aller Art gezogen. Die Bandbreite der Kommentare zu Olympia 2016 reichen von „äusserst positiv“ (IOK) bis zur Frage, ob „Rio 2016“ die „schlechtesten Spiele“ (kritische Journalistenstimmen) hervorgebracht hat. Die Wahrheit dürfte irgendwo in der Mitte liegen. Geht es um Olympia, steht die Kernfrage im Raum, wie nachhaltig die Spiele sein würden. Das sog. „Schwellenland“ Brasilien hat die Aufgabe, einen derartigen Anlass unter erschwerten gesellschaftlichen und politischen Bedingungen durchzuführen, tendenziell gut gelöst. Der Grossanlass wird wohl auch mit Blick auf den Tourismus nachhaltig wirken, insbesondere auf Grund der TV-Bilder aus einer malerischen, faszinierenden Gegend, welche Touristen aus vielen Ländern der Welt animieren wird, sich die (landschaftlichen und anderen) Schönheiten vor Ort anzuschauen. Was die Überbelastung der Natur, die Verschmutzung von Wasser und Luft sowie die gravierende Armut von Teilen der Bevölkerung anbelangt, kann dies durch Wegschauen marginalisiert werden. Apropos Nachhaltigkeit: Dieser Terminus wird im Zusammenhang mit grossen Sportveranstaltungen immer wieder bemüht. Doch was derartige Events letztlich bewirken, ist schliesslich weder mess- noch nachvollziehbar. Grosso modo ist jedoch nach über zwei Wochen Spiele in Rio das Fazit zu ziehen, dass die Spiele nun glücklich „abgearbeitet“ worden sind – die Veranstaltung ging ohne irgendwelche nennenswerten Störungen über die Bühne; das Thema „Sicherheit“ und die latente Angst vor Terroranschlägen dämpften die Freude am Sport und am Anlass zu sehr. Hatten im Vorfeld die Diskussionen um das russische Staatsdoping die Szene beherrscht, ist die sportliche Nachhaltigkeit der Spiele eher als gering einzustufen. Zu viele Disziplinen und nicht weniger als 306 vergebene Medaillensätze verwässerten den sportlichen Wert von Olympia 2016. Lug und Trug gab es auch im Zusammenhang mit diesem Event – insbesondere neben den Sportplätzen: Allerdings warf die Verhaftung des IOK-Mitglieds Patrick Hickey in Rio kaum grosse Wellen, obwohl es um nicht zu bagatellisierende Korruption im Rahmen eines Ticket-Deals gehen soll. Ein derartiger Fall im organisierten Fussball hätte zu einem weltweiten medialen Aufschrei geführt. Aber das IOK ist eben nicht die FIFA – oder: Olympia kann dem Welt-Fussball einfach nicht das Wasser reichen. Deshalb ist die Final-Niederlage Deutschlands gegen Gastgeber Brasilien im Olympischen Fussballturnier für Deutschland kaum eine Träne wert. Der Sieg der Brasilianer konnte die Schmach der 1:7-Niederlage gegen Deutschland vor einem Jahr anlässlich der Fussball-WM auch nicht vollends vergessen machen.

Sportrechte: Weg vom Sportfernsehen, hin zum Internet

(causasportnews / red. / 18. August 2016) Noch vor dem Abschluss der Olympischen Spiele 2016 in Rio werden bereits Bilanzen gezogen – nicht nur solche sportlicher Art. Gross-Events, wie Olympische Spiele oder auch Fussball-Weltmeisterschaften, sind nicht nur sportliche Highlights, sondern ebenso gigantische Wirtschaftsfaktoren. Damit hängt die Vermarktung solcher Anlässe zusammen, wobei die Fernsehvermarktung im Vordergrund steht und den Organisatoren (in Rio ist es das Internationale Olympische Komitee, IOC) immer schwindelerregendere Beträge in die Kassen spült. Und ein Ende dieser Preisspirale ist kaum abzusehen. Oder doch? Bei Betrachtung der Angaben der amerikanischen TV-Kette NBC als zukunftsweisende Indikatoren, werden die Erlöse aus der Rechteverwertung an grossen Sportanlässen künftig zurückgehen. Sicher ist, dass sich das TV-Zuschauerverhalten verändert hat. In Rio sind bereits massive Einbrüche bei den TV-Zuschauerzahlen zu verzeichnen. Es wird von Zuschauereinbussen bis zu 30% gesprochen (so etwa bei den wichtigsten Marktteilnehmern, den Jungen). Die abgewanderten, ehemaligen TV-Konsumenten gelten jedoch als für die Vermarktung nicht verloren. Geändert hat sich aber insbesondere ihr Marktverhalten. Die Jungen wenden sich vor allem dem Internet zu. Tablets oder Smartphones ermöglichen ein Höchstmass an visueller Flexibilität. TV ist tendenziell das Medium der „Stubenhocker“ geworden. Dieser Trend scheint signifikant zu sein und dürfte das künftige Sport-Konsumverhalten der Menschen aufzeigen. Das Fernsehen wird kontinuierlich verlieren, das Internet dazu gewinnen. Alles in allem dürfte dieser Trend zu einer Preiskonsolidierung bezüglich des Produktes „Sport“ führen. Der (statische) Fernsehzuschauer scheint jedenfalls empfänglicher für Werbung zu sein als der (dynamische) Internet-Konsument. Dieselbe Werbefülle wie über das Fernsehen würde demnach über das Internet eher nicht zu verbreiten sein; im Internet lässt sich Werbung auch einfacher „wegdrücken“. Es kommt hinzu, dass die grossen Sportveranstalter immer mehr dazu übergehen, die Inhalte von Sportveranstaltungen selber zu produzieren und – von Werbepartnern begleitet – aufzubereiten. Bei der Betrachtung dieser Trendwende im Sport-Konsumverhalten könnten diejenigen Experten bald Recht bekommen, die schon seit geraumer Zeit von einem überteuerten „Produkt Sport“ sprechen. Ob der neue Internet-Konsument den abgewanderten TV-Zuschauer in wirtschaftlicher Hinsicht vollwertig wird ersetzen können, scheint zweifelhaft.

Euro-Triumph beschert Portugal ein politisches Nachspiel

Cristiano Ronaldo

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(causasportnews / red. / 16. August 2016) Der triumphale, unerwartete Sieg von Portugal an der Fussball-Europameisterschaft in Frankreich bedeutet offensichtlich nicht nur exzessive Freude und wiedererstarkter Nationalstolz, sondern sorgt auch für ein politisches Nachspiel, wie die „Neue Zürcher Zeitung“ kürzlich zu berichten wusste (Quelle: NZZ vom 12. August 2016, 24). Nach dem schwachen Start der Mannschaft Portugals ins Euro-Turnier erging seitens der Mineralöl- und Gasgesellschaft „Galp Energia“ eine Einladung u.a. an Politiker, die alles andere als meisterlich aufspielende Mannschaft vor Ort in Frankreich zu unterstützen – gleichsam als (nicht wörtlich zu verstehende) schlagfertige Fan-Truppe. Zu jenem Zeitpunkt sprach in und ausserhalb von Portugal niemand vom Europameister-Titel. Deshalb dachten sich wohl auch Politiker aus dem linken Regierungslager, welche der Einladung folgten (unter ihnen Staatssekretäre) nichts oder wenig dabei, sondern betrachteten die Einladung und die Reise nach Frankreich als vaterländische Pflicht zur Unterstützung des National-Teams. Ungeschickt nur, dass „Galp Energia“ sich mit dem Portugiesischen Staat wegen steuerlicher Belange seit geraumer Zeit im Clinch befindet und der im Finanzministerium für steuerliche Fragen zuständige Fernando Rocha Andrade die vom Energiekonzern gesponserte Reise nach Frankreich mitmachte. Jetzt, nach dem Vollerfolg von Ronaldo & Co., wird die Unterstützungsreise der sozialistischen Politiker naturgemäss politisch ausgeschlachtet. Die bürgerliche Opposition geisselt das Verhalten der reisenden, linken Staatsdiener, und auch die Strafjustiz sieht sich veranlasst, Ermittlungen wegen unerlaubter Vorteilsannahme aufzunehmen. Das alles wäre zweifelsfrei nicht geschehen, wenn Portugal nach den Gruppenspielen die Heimreise hätte antreten müssen. So sehen sich die betroffenen Politiker nach dem Erfolg Portugals in Frankreich gezwungen, in diese politische Verlängerung zu gehen; so, wie sich die Mannschaft Portugals ins Endspiel gezittert hatte. Die Lehre auch aus dieser Geschichte in einer ethisch aufgeladenen Welt: Was in vielen Ländern Europa undenkbar geworden ist (dass sich nämlich Politiker von Unternehmungen oder selbst Sportverbänden an Sportveranstaltungen einladen), gilt auch für Portugals Politiker: Vorteilsannahmen im Rahmen von Sportveranstaltungen  sind ein „Tabu“. Die Geschehnisse werfen noch die nicht uninteressante Frage auf, weshalb Politiker die besseren Fussballanhänger sein sollen. Die Lage um die patriotischen Fussballanhänger aus dem linken Lager wird sich wohl auch nicht markant entspannen, nachdem die auf Einladung von „Galp Energia“ nach Frankreich gereisten Politiker die Reisekosten auf Grund des öffentlichen Drucks selber übernommen haben.

 

 

Bundesgericht versagt Leichtathleten Olympia-Teilnahme

(causasportnews / red. / 10. August 2016) Obwohl die Olympischen Sommerspiele in Rio seit Tagen im Gang sind, beschäftigen sich immer noch Gerichte mit Begehren von Athleten um Zulassung zu den Wettkämpfen. Das Schweizerische Bundesgericht hat nun allerdings die Anträge zweier russischer Leichtathleten, der Stabhochspringerin Jelena Isinbajewa und des Hürdenspezialisten Sergei Shubenkow, abgewiesen, die auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Startberechtigung für Rio vor Gericht erstreiten wollten (Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts vom 8. August 2016; 4A_444/2016, 4 A_446/2016). Gemäss Bundesgericht hätten die Sportler nicht hinreichend glaubhaft machen können, dass sie die vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) vorgegebenen Anforderungen für eine Teilnahme an den Spielen von Rio erfüllt hätten. Das IOC habe die Liste der zugelassenen russischen Sportler zudem am 4. August 2016 abschliessend veröffentlicht. Das Bundesgericht wird die eingereichten Beschwerden zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden; vorgängig ging es lediglich um die Entscheidung im Rahmen vorsorglicher Massnahmen. Damit ist auf jeden Fall für die beiden Athleten das Thema „Teilnahme an den Spielen von Rio“ vom Tisch.

Die Entscheidungen des IOC sowie der Sportfachverbände im Nachgang zum Dopingskandal in Russland (siehe causasportnews vom 21. Juli 2016 und vom 26. Juli 2016) haben verschiedene Gerichte beschäftigt, so vor allem den Internationalen Schiedsgerichtshof (CAS) in Lausanne. Dabei wurden die Anordnungen des IOC und der Internationalen Sportfachverbände weitgehend geschützt. Einzig die Nichtnominierung von Athleten mit der Begründung, diese seien schon früher wegen Dopings sanktioniert worden, qualifizierte der CAS erwartungsgemäss als rechtswidrig: Ein Athlet, der in der Vergangenheit wegen Dopings bestraft worden sei und der die Strafe verbüsst habe, müsse deswegen keine weiteren Nachteile gewärtigen da dies sonst einer „Doppelbestrafung“ gleichkomme. Die entsprechenden Entscheidungen des CAS bezüglich der Schwimm-Weltmeisterin Julia Jefimowa und der Ruderer Anastassia Karabelschtschikowa und Ivan Podschiwalow dürfte als „Rio-Regel“ in die Sportrechtsgeschichte eingehen. Die Situation um die „Rio-Regel“ ähnelt der bereits früher als nicht rechtmässig erklärten „Osaka-Regel“ (Causa Sport 2012, 126 ff.). An die im Zusammenhang mit Dopingvergehen früher angewandte, jedoch längst aufgegebene „Kontaminationsregel“ (so etwa im Zusammenhang mit dem „Fall Gasser“) vermag sich heute kaum mehr jemand zu erinnern.

Strafverfahren gegen FC Thun-Spieler Sandro Wieser eingestellt

(causasportnews / rbr. / 8. August 2016) Anlässlich eines Meisterschaftsspiels der Schweizer Super League zwischen dem FC Aarau und dem FC Zürich am 9. November 2014 war es zu einem schweren Foul von Sandro Wieser (FC Aarau) an Gilles Yapi (FC Zürich) gekommen. Der gefoulte Spieler erlitt schwerste Knieverletzungen, worauf dieser sowie sein Arbeitgeber gegen Sandro Wieser Strafanzeige bzw. Strafantrag einreichten. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess gestützt darauf gegen Sandro Wieser am 30. April 2015 einen Strafbefehl (Art. 352 ff. der Schweizerischen Strafprozessordnung, StPO) wegen (eventual-)vorsätzlicher einfacher (Art. 123 Ziff. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, StGB) und fahrlässiger schwerer Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2 StGB). Gegen diesen Strafbefehl erhob Sandro Wieser am 12. Mai 2015 Einsprache i.S.v. Art. 354 StPO (vgl. CaS 2015, 215). Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies die Angelegenheit zur Durchführung des Hauptverfahrens an das erstinstanzliche Strafgericht (Bezirksgericht Aarau).

Zwischenzeitlich ist die Sache indessen ohne Urteilsspruch des Gerichts beendet worden. Wie der FC Zürich auf Anfrage hin mitteilte, haben Gilles Yapi als Privat- und Strafkläger sowie der FC Zürich (Betriebsgesellschaft FCZ AG) eine Vereinbarung mit Sandro Wieser abgeschlossen; diese Vereinbarung beinhaltete u.a. den Rückzug der Strafanzeige und der Strafanträge gegen Sandro Wieser. Das Vorliegen eines Strafantrags stellt bei den Antragsdelikten eine Prozessvoraussetzung dar, womit bei einem Rückzug auf die Sache nicht einzutreten ist. Bei Offizialdelikten (was für Art. 125 Abs. 2 StGB zutrifft) kann der Geschädigte zudem sein sog. Desinteresse an der Strafverfolgung erklären. Als Folge der beiden Erklärungen hat das Bezirksgericht Aarau das Verfahren eingestellt (Art. 329 Abs. 4 i.V.m. Art. 320 StPO). Demnach wurde nicht gerichtlich festgestellt, ob bzw. dass Sandro Wieser sich einer Körperverletzung gemäss StGB schuldig gemacht hat. Auch für den verletzten Spieler nahm der Vorfall übrigens ein glimpfliches Ende: Er ist bereits seit Längerem wieder in den Diensten des FC Zürich aktiv.

FIFA-Ethikkommission: Keine Verstösse von Gianni Infantino gegen Ethik-Kodex

Flag_of_FIFA.svg(causasportnews / red. / 5. August 2016) Nachdem gegen den FIFA-Präsidenten, Gianni Infantino, in den ersten Wochen seiner Amtszeit gleich mehrere Anzeigen bei der FIFA-Ethikkommission wegen verschiedenen behauptetern Verstössen gegen das Ethikreglement des Weltfussballverbandes eingereicht worden waren, hat die Kommission eine ex- und intensive Untersuchung der Vorwürfe vorgenommen. Die Untersuchungskammer der Kommission hat – zunächst im Rahmen von Voruntersuchungen, dann im Rahmen einer formellen Untersuchung – zahlreiche Personen befragt und erhebliches Unterlagenmaterial gesichtet. Die Kammer kam indessen zum Schluss, dass der FIFA-Präsident in Bezug auf keinen der untersuchten Sachverhalte Verstösse gegen das FIFA-Ethikreglement begangen habe. Der entsprechende Untersuchungsbericht wurde anschliessend auch von den beiden Vorsitzenden der rechtsprechenden Kammer der FIFA-Ethikkommission geprüft; diese bestätigten die Schlussfolgerungen der FIFA-Ermittler vollumfänglich. Damit ist der „Fall Infantino“ für die Ethikkommission des Fussballverbandes abgeschlossen.

Im Fokus der Vorwürfe und Untersuchungen standen vor allem diverse Flüge, die der FIFA-Präsident unternommen hatte und für die Dritte (darunter die UEFA, ein russischer Geschäftsmann und der katarische Staat) aufgekommen waren. Diesbezüglich wurden Vorwürfe der unerlaubten Annahme von Geschenken erhoben; zudem hätten diese Flüge zu Interessenskonflikten geführt. Die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission fand hierfür jedoch keine Belege bzw. erblickte keine Verstösse gegen die entsprechenden Bestimmungen des Ethikreglements. Zudem wies die Kammer darauf hin, dass, soweit in den fraglichen Zusammenhängen die FIFA-internen Vorschriften über die organisatorischen Details bei solchen Flügen nicht vollumfänglich eingehalten worden sein könnten, dies ohnehin keine Frage darstelle, die unter dem Ethik-Reglement zu prüfen sei. Vielmehr seien solche Aspekte – wenn überhaupt – im Rahmen der FIFA-internen Compliance-Mechanismen zu adressieren. Dasselbe gelte für den gegen Gianni Infantino erhobenen Vorwurf, er habe bestimmte prozedurale Vorgaben bei der Besetzung von Stellen im Büro des Präsidenten nicht vollumfänglich eingehalten. Und schliesslich hielt die FIFA-Ethikkommission auch mit Blick auf den Vorwurf, der FIFA-Präsident habe sich geweigert, den ihm von der FIFA vorgelegten Vertrag zu unterzeichnen, fest, dass dies kein Vorgang sei, der unter Ethik- bzw. unter vereinsstrafrechtlichen Gesichtspunkten relevant wäre (vgl. zum Wesen der Vereinsstrafe etwa Urs Scherrer/Remus Muresan/Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl. 2014, S. 362 f.).

Start zu Olympia – Russland gut vertreten

mqdefault(causasportnews / red. / 5. August 2016) Im Vorfeld zu den offiziell heute beginnenden Olympischen Spielen in Rio de Janeiro stand bis vor wenigen Stunden eine Frage im Zentrum jeglichen Interesses: Wieviele russische Athletinnen und Athleten werden nun an den Spielen teilnehmen? Trotz flächendeckenden, russischen Staatsdopings entschied sich das Internationale Olympische Komitee (IOC), von einer generellen Sperre aller russischen Sportlerinnen und Sportler abzusehen; den Sportfachverbänden wurde die Entscheidkompetenz zugewiesen, „saubere“ und „unsaubere“ Selektionierte auszusortieren oder durchzuwinken (vgl. auch causasportnews vom 26. Juli 2016). Das Resultat der Evaluation liegt nun vor: Von den für die Spiele selektionierten 387 Russinnen und Russen dürfen ab heute 271 starten. Entweder haben die Fachverbände problematische Bewerberinnen und Bewerber gleich selber zurückbeordert, oder der Internationale Schiedsgerichtshof in Lausanne hat entsprechende Begehren der von den betreffenden Fachverbänden nicht Berücksichtigten – mit Ausnahmen – abgewiesen. Trotz des erwiesenen Staatsdopings ist also Russland mit den nun zugelassenen Athletinnen und Athleten in Rio gut vertreten. Alles also „Halb so wild“, wie kürzlich die „Neue Zürcher Zeitung“ eher resignierend titelte. Nun wird der Fokus für die nächsten etwas mehr als zwei Wochen auf die Spiele gerichtet sein. Doping ist dann so weit weg wie Russland von Brasilien. Stunden vor der Eröffnungsfeier ist Olympia vom „courant normal“ erfasst. So sorgt einmal mehr Regel 40 der Olympischen Charta für Diskussionen. Rechtsexperten bezweifeln, ob es zulässig sein kann, dass private Sponsoren von Sportlerinnen und Sportler während der Dauer der Spiele nur dann mit ihren Klienten werben dürfen, falls diese Sponsoren auch „olympische Sponsoren“ sind. Aber auch das sind für Olympia nur marginale Probleme. Die Olympischen Spiele erfreuen sich grosser Beliebtheit und dürften auch künftig ein gefragtes Gut sein. So war kürzlich zu vernehmen, dass gemäss einer repräsentativen Umfrage 57% der Schweizer Bevölkerung eine Olympia-Kandidatur eines Schweizer Bewerbers bejahen würden. Für das Jahr 2026 ist eine entsprechende Kandidatur – allerdings für Winterspiele – ein Thema.