(causasportnews / red. / 31. August 2016) Im Gegensatz zum Teil-Ausschluss der russischen Athletinnen und Athleten von den kürzlich zu Ende gegangenen Olympischen Spielen 2016 in Rio de Janeiro werden an den Paralympics vom 7. bis 18. September an gleicher Stätte überhaupt keine Russinnen und Russen teilnehmen. Der vom Internationalen Paralympics-Komitee (IPK) beschlossene Total-Ausschluss Russlands ist vom Internationalen Sport-Schiedsgerichtshof in Lausanne (CAS) bestätigt worden. Der Gerichtshof qualifizierte den Ausschluss der russischen Sportlerinnen und Sportler in Anbetracht des russischen „Staatsdopings“ als verhältnismässig und wies das entsprechende Begehren des Russischen Paralympischen Komitees (RPK) ab. Das IPK hatte die Mitgliedschaft des RPK ausgesetzt, was zugleich den Ausschluss der russischen Athletinnen und Athleten von den Paralympics bedeutete.

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Mit dem Entscheid des CAS dürfte die Entscheidung um die Teilnahme des russischen Teams an den Paralympics in Rio 2016 definitiv sein; dass in dieser Sache das Schweizerische Bundesgericht auf dem Wege des Einstweiligen Rechtsschutzes noch anders entscheiden würde, falls es überhaupt angerufen wird, ist nicht anzunehmen. Russland droht aber noch weiteres Ungemach: Auch an den Winter-Paralympics 2018 in Pyeongchang sollen keine russischen Athletinnen und Athleten an den Start gehen können. Das IPK hat die Mitgliedschaft des RBK auch für die Spiele in Korea ausgesetzt. Ob auch diesbezüglich der CAS angerufen wird und dann entscheiden muss, steht im Moment noch nicht fest.