Archiv für den Monat September 2020

Et tu, Robert Lewandowski?

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(causasportnews / red. / 28. September 2020) Die besten und teuersten Millionäre in kurzen Hosen bekunden oft Mühe, ihre finanziellen Belange so zu regeln, dass sie nicht nur finanziell ausgesorgt haben. Die Stars der Fussball-Szene umgeben sich nicht selten mit unqualifizierten Beratern und falschen Freunden, unfähigen Familienmitgliedern, dubiosen Treuhändern und Anwälten mit krimineller Energie und Steuerspezialisten von zweifelhaftem Ruf. Vor allem, um Steuern zu sparen oder diese am Fiskus vorbei zu schleusen, werden nicht selten internationale Gesellschafts-Konstrukte (z.B. Offshore-Gesellschaften und Trusts in Steueroasen) aufgebaut, welche den betroffenen Sportlern letztlich meistens schaden und lediglich den Beratern und Claqueuren dienen. Und oft fliegen diese aufwändigen Machwerke auf, und der Sportler hat sich wegen ein paar Millionen, welch er am Schluss auch noch verliert, vor den Straf-, Verwaltungs- und Zivilbehörden zu verantworten. Es könnten an dieser Stelle die Namen vieler Top-Fussballer mit einschlägigen Erfahrungen genannt werden; als Beispiel seien etwa Cristiano Ronaldo und Lionel Messi angeführt. Im Fussball-Top-Segment wird oft auch die Binsenwahrheit des menschlichen Zusammenlebens zur Fleisch gewordenen Realität: „Dein heutiger Freund ist Dein künftiger Feind“. Das gilt auch etwa im Verhältnis Fussballer – persönlicher Berater oder Manager. So erlebt es derzeit der Bayern-Star Robert Lewandowski, der sich längst mit einem Jugendfreund und früheren Manager, dem 48jährigen Cezary Kucharski, zumindest krass auseinander gelebt hat. Wie „Der Spiegel“ vor einer Woche berichtete, hat der frühere Berater des 32jährigen Polen, der als aussichtsreichster Kandidat für den Fussballer des Jahres 2020 gehandelt wird, den Torjäger des Münchner Klubs bzw. seine Unternehmung in Warschau verklagt, weil Robert Lewandowski unrechtmässig mehrere Millionen aus einer früheren, gemeinsam gehaltenen Vermarktungsfirma abgezweigt haben soll. Mit einem Schlag sind Finanzströme im Umfeld des Fussball-Stars manifest geworden, die ein Bild über die heute im Spitzen-Sport üblichen Vermarktungs-Usanzen vermitteln. Klar, dass es bei dem publizierten Vorgang auch um finanzielle Aspekte geht, welche die Steuerbehörden interessieren dürften. Die Darstellungen des deutschen Magazins sind in der Sache selber nur schwierig nachzuvollziehen, und evident ist, dass hier ein abgehalfteter Berater eine Abrechnung mit seinem früheren, kickenden Freund und Klienten vornimmt und entsprechend die Medien aufmunitioniert hat. Aber die bevorstehende gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Berater und Robert Lewandowski lässt auch vermuten, dass Rahmen und Inhalte der „Vermarktungsorganisation Robert Leandwowski“ alles andere als transparent gehalten worden sind. Offensichtlich sind bei den Aktivitäten steuerliche Aspekte mitentscheidend gewesen. Geht es nach dem „Spiegel“, der in der „Causa Robert Lewandowski“ in der neusten Ausgabe (26. September 2020) nachlegt, sieht es für den Bayern-Star nun alles andere als „rosig“ aus. Et tu, Robert Lewandowski, also? Die Zivilklage des ehemaligen Beraters gegen den Fussballspieler wird wohl einen gewichtigen Teil des Finanz-Konstrukts um die Sport-Wirtschaftsfigur Robert Lewandowski offenbaren. Es sei denn, der polnische Ausnahmekönner „kauft“ sich demnächst frei; doch auch dann bleibt wohl der Schaden in steuerlicher Hinsicht angerichtet.

Eines zeigt der unschöne Vorgang um den polnischen Super-Star: Von den gesellschaftsrechtlichen Konstrukten, die weltweit um Sportler aufgezogen werden, verliert die Hauptperson, um die sich (oft vermeintlich) alles dreht, regelmässig. Geradezu tödlich sind irgendwelche Unternehmenskonstrukte, die Übertragung von Werbe- und Persönlichkeitsrechten von Sportlern auf Firmen in Steueroasen oder verschleiernde Geldmittelflüsse zum Gegenstand haben. Hieb und stichfest ist die Sachlage nur dann, wenn die Vermarktung von Athleten vertraglich auch rechtlich und formal an seine Person geknüpft ist. Eine Vermarktung funktioniert nur dann einwandfrei, wenn z.B. Werbe- und Verwertungsverträge zwischen den entsprechenden Unternehmen und dem Sportler abgeschlossen werden. Zahlungen gehen so direkt an den Sportler und können und müssen von diesem auch entsprechend versteuert werden. Alles nach dem Grundsatz: Wer (gut) verdient, soll auch (angemessen) Steuern bezahlen.

Sportler verlieren nicht selten auch Geld durch krumme Anlagen oder bei Investitionen in dubiose Projekte. Einen solchen Schaden ist bei Robert Lewandowski (im Moment) nicht auszumachen. Im selben Heft, in dem das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ die „Causa Robert Lewandowski“ aufrollt, ist allerdings auch eine bemerkenswerte Meldung abgedruckt, die belegt, dass es in Finanzgeschäften auch ausserhalb des Sportes Ungkücksraben gibt. So musste der ehemalige Bundesfinanzminister und bekennende Schweiz-Hasser Peer Steinbrück kleinlaut eingestehen, dass er mit einem Aktien-Investment beim inzwischen kollabierten Zahlungsdienstleistungsunternehmen „Wirecard“ rund 30‘000 Euro verloren habe. Der konsequente Genosse mit offensichtlichem Hang zum Kapitalismus hätte sich besser vertrauensvoll an Schweizer Unternehmen und Banken gewendet…

Fussballstadion Zürich: „Klassenkampf“ (fast) entschieden

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(causasportnews / red. / 28. September 2020) Die Geschichte um ein neues, den modernen Bedürfnissen gerecht werdendes Fussballstadion auf dem „Hardturm-Areal“ in Zürich ist nach jahrelangem Hin und Her praktisch zu Ende geschrieben (vgl. dazu auch „Causa Sport“ 1/2020, 131 ff.). Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wurden am Wochenende erneut zur Urne gerufen, um über das privat finanzierte Projekt mit zwei Hochhäusern, einer Genossenschaftssiedlung und über 500 Wohnungen im Umfeld des Stadions abzustimmen. Bei diesem Urnengang ging es um den Gestaltungsplan, der von knapp 60 Prozent der Stimmberechtigten gutgeheissen wurde. Es war dies das letzte Plebiszit nach einer Reihe von in den letzten Jahren durchgeführten Abstimmungen. Die satte Zustimmung am Wochenende war offensichtlich das Resultat nach jahrelangem Gezerre, das von vielen Bürgerinnen und Bürgern als Zwängerei der Stadion-Gegnerschaft nach längst erfolgtem und entschiedenem „Klassenkampf“ wahrgenommen wurde. Dieser wird in der kommunistisch geprägten Zwinglistadt generell immer intensiver und auf allen Ebenen ausgetragen. So eben auch, wenn es um Sportstätten geht.

Das „Hardturm“-Stadion soll privat finanziert werden. Das ist einerseits eine positive Ausgangslage für eine Erfolgsgeschichte auch in einem rot-grünen Umfeld wie in Zürich. Andererseits mutiert ein solches Projekt bei dieser Ausgangslage zu einem Reizwort. Im Falle des „Hardturm“-Stadions wurde die Polarisierung im Abstimmungskampf offenkundig: Hier die Lobby der privilegierten Schrebergarten-Besitzer mit Sympathisanten, dort das Grosskapital, das den Sport als Wirtschaftsplattform nutzt und dabei die Umwelt und die Lebensgrundlagen der Menschen zerstört oder zumindest malträtiert. Aufgrund des klaren Abstimmungsresultates ist es nun aber evident, dass Zürich ein modernes Fussballstadion mit Rahmennutzung will. Die Gegner des Projektes haben diese Ausgangslage ignoriert, und man kann sie auch nicht mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Gallischen Dorfes von Asterix und Obelix vergleichen. Aber wie in jener Kommune wollen sie keineswegs aufgeben: Gegen die nun zu erteilenden Baubewilligungen sollen alle möglichen Rechtsbehelfe ergriffen werden, kündigten die Stadion-Gegner nach Bekanntwerden des Abstimmungsresultates umgehend an. So schnell wird auf dem berühmten „Hardturm“-Areal also nicht wieder Fussball gespielt werden können. Nach der Abstimmung vom Wochenende ist das Projekt nun aber „à la bonne route“ und dieser „Klassenkampf“ weitgehend entschieden. Er geht jedoch formell wohl in die Verlängerung.

Ermittlungen in der Fussball-Justiz-Tragödie: Jetzt geht’s los…

(causasportnews / red. / 25. September 2020) Bereits im Hochsommer wurde Stefan Keller, Präsident des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, als ausserordentlicher Bundesanwalt bestimmt und mit der Durchführung der Untersuchungen gegen den unehrenhaft aus dem Amt des Bundesanwalts katapultierten Michael Lauber sowie Gianni Infantino und den Jugendfreund des FIFA-Präsidenten, Rinaldo Arnold, betraut (causasportnews vom 25. August 2020). Das Schweizerische Parlament hat nun den erfahrenen Juristen formell als ausserordentlichen Staatsanwaltschaft in dieser „Causa Fussball“ bestätigt. Somit steht der Untersuchung, bei der es vor allem um nicht protokollierte Treffen zwischen dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber und dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino ging, nichts mehr im Wege. Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie um Begünstigung (Michael Lauber). Bezüglich Gianni Infantino und Rinaldo Arnold stehen Teilnahmen an den genannten Delikten im Fokus des Ermittlers. Für alle genannten Protagonisten und weitere in den Vorgang involvierte Personen gilt die Unschuldsvermutung. Obwohl der Sonder-Ermittler seine Tätigkeit bereits im Sommer aufgenommen hat, herrscht seither eisiges Schweigen. Jetzt dürfte Bewegung in den Vorgang kommen, weil der ausserordentliche Bundesanwalt nun mit dem uneingeschränkten Plazet des Parlamentes aktiv werden kann und sein Handeln politisch abgestützt ist. Ganz ohne Nebengeräusche ging der Bestätigungsakt von Stefan Keller in Bern allerdings nicht über die Bühne, was in dieser Fussball-Justiz-Tragödie auch ein Wunder gewesen wäre. So soll das Umfeld von FIFA-Präsident Gianni Infantino im Vorfeld der Bestellung von Stefan Keller Zweifel an seiner Befähigung gestreut haben; gegen die Eröffnung des Strafverfahrens gegen Gianni Infantino wurde in der FIFA-Zentrale gegen die zuständige Behörde zudem ein regelrechtes Kesseltreiben inszeniert (causasportnews vom 11. August 2020). Wie wenig Goodwill die FIFA allerdings auf politischer Ebene geniesst, wurde schliesslich im Beschlussfassungsergebnis des Parlaments sichtbar: Von 223 Stimmen erhielt der ausserordentliche Bundesanwalt satte 220 Stimmen.

Der Wertfaktor „Zuschauer/in“ im (Fussball-)Sport

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(causasportnews / red. / 24. September 2020) Ob man sich allmählich an den teilweisen oder gesamthaften Zuschauerausschluss in Sportstätten im Zeitalter von „Corona“, insbesondere im Zusammenhang mit Fussballspielen gewöhnt, ist eine Sache. Die andere Sache, die immer mehr Gesprächsstoff liefert, bildet der Umstand, dass offenbar nicht oder teils präsente Zuschauer/innen an Sportveranstaltungen durchaus einen Einfluss auf das Spielgeschehen, etwa über die Schiedsrichter, haben können. Sind dies also Wettbewerbsverzerrungen und falls ja: Sind diese hinzunehmen?

Der Einfluss von Zuschauern auf ein Spiel ist grundsätzlich unbestritten. Ein Fussball-Match ohne Zuschauer ist zwar eine relativ triste Sache; jedenfalls ist bei dieser Konstellation der Beeinflussungsfaktor bezüglich des Spiels gleich null. Werden bei einem Spiel allerdings ein paar hundert oder sogar mehrere tausend Zuschauer/innen zugelassen, kann der Wertfaktor „Zuschauer/in“ mit Blick auf das Spiel durchaus relevant werden. Zuschauermassen sind geeignet, etwa den Schiedsrichter zu beeinflussen. Sinnigerweise werden anlässlich der Fussballspiele seit dem Ausbruch der Pandemie die Video-Schiedsrichter (Video Assistant Referee, VAR) weniger bemüht; der Einfluss der Zuschauer auf den digitalen Spielrichter ist also evident. Derzeit laufen Untersuchungen in verschiedenen Ländern, um den Einfluss von Zuschauern auf den Spielverlauf zu untersuchen. Wahrscheinlich wird dereinst festgestellt werden, dass die Anzahl Zuschauer, die Zuschauer-Struktur sowie das Zuschauer-Verhalten an einem Spiel durchaus geeignet sind, das Spiel zu beeinflussen. Die zugelassenen Zuschauerzahlen sind von endogenen Faktoren, z.B. regionale Aspekte, allgemeine Pandemie-Lage am Austragungsort des Spiels) abhängig. Deshalb kann auch nicht von Wettbewerbsverzerrungen gesprochen werden. Auch hier gilt: Ungleichheiten gleichen sich (wieder) aus.

Schwindende Reserven und schwindendes Vertrauen im Weltfussball

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(causasportnews / red. / 21. September 2020) Im Zuge von „Corona“ hielten die 211 Mitglieder des Weltfussballverbandes FIFA, ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in Zürich, kürzlich die alljährlich stattfindende Vereinsversammlung („Kongress“ genannt) als „Onlinekonferenz“ (Selbstankündigung) ab. Zwar ist diese Form der Durchführung nicht satzungs- und rechtskonform; doch das störte die Teilnehmer am virtuell ausgetragenen Schauspiel nicht gross, denn immerhin sollen jetzt 1,5 Milliarden Dollar an COVID-19 geschädigte Nationalverbände ausgeschüttet werden. Das war doch schon einmal eine frohe Botschaft aus der FIFA-Zentrale an die Mitglieder des Weltverbandes. Wer sollte sich hier an Formalitäten stören? Nicht gross berührte auch die Ankündigung, dass die FIFA wegen „Corona“ einen Verlust von immerhin 794 Millionen Dollar erleiden soll. Allerdings ist diese Position in zeitlicher Hinsicht relativ undurchsichtig. Thema des Kongresses war das Vereinsjahr 2019. COVID-19 hält die Welt allerdings erst seit Beginn dieses Jahres in Atem. Wie dem auch sei: Weil der Verband in einem Vierjahres-Zyklus geschäftet und kalkuliert, schlägt die Stunde der wirtschaftlichen Wahrheit erst nach der WM-Endrunde 2022 in Katar – sofern sie dann stattfindet. Das „Corona“-Jahr 2020 wird aber auf jeden Fall ein Loch in die immer noch prall gefüllten FIFA-Schatullen reissen; die angehäuften Reserven dürften schwinden.

Zentral anlässlich der Onlinekonferenz war die Position des aus juristischer Sicht unter Beschuss stehenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino. Auch in diesem digitalen Rahmen versuchte sich der Präsident zu rechtfertigen und echauffierte sich über die Dreistigkeit der Ermittlungsbehörde, gegen ihn ein Strafverfahren zu eröffnen und zu führen. Klar, dass Gianni Infantino innerhalb der „FIFA-Familie“, wie der Verband unter Freunden genannt wird, deswegen nicht ins Wanken geraten wird. Problematisch könnte es für den Walliser erst dann werden, falls die „Corona“-Pandemie andauert und der Weltverband die Krise in finanzieller Hinsicht zu spüren bekommt. Jedenfalls war anlässlich des 70. FIFA-Kongresses kein Wort davon zu hören und es wurde keine Forderung dergestalt erhoben, der FIFA-Präsident solle Platz für eine unbelastete Person machen – auch wenn offensichtlich ist, dass das Vertrauen in Gianni Infantino nicht grenzenlos ist. Oder auch geschwunden sein dürfte.

Ein Reinigungsprozess des Sportes in Gerichtssälen

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(causasportnews / red. / 18. September 2020) Auch wenn man sich allgemein in Durchhalteparolen übt, ist es trist geworden im Sport. Gemeint ist an dieser Stelle der Sport, wie er derzeit in den Medien dargestellt wird. Dort findet er praktisch nicht mehr statt – weil an Aktuellem kaum etwas läuft, es wenig Freudvolles oder Dramatisches zu berichten gibt und über den Sportveranstaltungen durchwegs das Damoklesschwert von „Corona“ hängt. Formel 1-Rennen und Tennisturniere bereiten im derzeitigen Erscheinungsmodus nur beschränkt Freude; auch Fussballspiele ohne oder mit kaum Zuschauern schmälern die Attraktivität dieses Zweiges der Bespassungs-Industrie. Im Moment ist glücklicherweise noch die Tour de France unterwegs. Zwar ist der Ruf des Radsports längst ramponiert (allgegenwärtiges Doping, sicher in der Vergangenheit!), doch in der aktuellen Not an der Medienfront frisst der Teufel eben Fliegen. „La grande boucle“ zum Notnagel der aktuellen Sport-Berichterstattung geworden.

Auf die Sportteile in den gedruckten und auf Sport-Magazin-Sendungen in den elektronischen Medien könnte realistischerweise verzichtet werden. Glücklicherweise läuft derzeit einiges ab in den Gerichtssälen dieser Welt; mit Protagonisten aus und mit Vorkommnissen rund um den Sport. Das Sportrecht in dieser Form hat sich in dieser Krisenzeit den Hauptplatz in der aktuellen Berichterstattung erobert.

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Rund um Vorgänge im Weltfussball laufen Ermittlungen, oder diese sind Gegenstände von aktuellen Verfahren (etwa am Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona).- In Deutschland wird derzeit der Strafprozess gegen den als „Doping-Arzt“ bezeichneten Sport-Mediziner Mark Schmidt und weitere Angeklagte geführt. Bezüglich des „Doping-Netzwerks“ des Erfurter Sport-Mediziners schaut seit Mitte dieser Woche nicht nur ganz Deutschland interessiert nach München (vgl. auch causasportnews vom 15. September 2020). Es wird mit Verurteilungen von Mark Schmidt und den Mitangeklagten gerechnet.- Ein Strafgericht in Paris hat soeben sein Urteil gegen den 87jährigen Ex-Präsidenten des Leichtathletik-Weltverbandes (IAAF), Lamine Diack, gefällt. Der langjährige, schillernde Spitzen-Funktionär aus Senegal ist wegen Doping-Vertuschungen, Schmiergeldzahlungen, Korruption und Geldwäscherei zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Jahre davon soll er absitzen, doch wegen seines Alters dürfte der Strafvollzug ausgesetzt werden. Der „Pate“, wie Lamine Diack genannt wird, will zudem auch in Berufung gehen. Der Apfel fällt übrigens nicht weit vom Stamm, auch in der „Causa Diack“ nicht: Der Sohn des ehemaligen IAAF-Funktionärs wurde in Abwesenheit mit fünf Jahren Haft bestraft. Insbesondere soll er Dopingsperren gegen russische Athleten im Vorfeld grosser, internationaler Sportwettkämpfe verhindert haben.

Wenn es an Aktualität mangelt, bleibt Zeit und Raum für Aufarbeitungen im Umfeld des Sportes. Ein offenbar sich aufdrängende Reinigungsprozesse in Gerichtssälen stehen im Fokus des Sport-Interesses. Die hässlichen Seiten des Sportes sind das Glück der aktuellen Medien-Berichterstattung.

Die strafrechtlichen Folgen der „Operation Aderlass“

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(causasportnews / red. / 15. September 2020) Vor eineinhalb Jahren wurde der deutsche Sportarzt Mark Schmidt im Zuge der „Operation Aderlass“ verhaftet; mit „Operation Aderlass“ werden die Untersuchungen und Ermittlungen in Österreich und in Deutschland zu den Dopingpraktiken des in Erfurt wohnhaften Arztes bezeichnet. Ab morgen steht der 42jährige Mediziner, der gemäss Anklage der Staatsanwaltschaft München mindestens 23 Sportler aus acht Nationen gedopt haben soll, mit vier Komplizen im Strafjustizzentrum München vor Gericht, und zwar im selben Gerichtssaal, in dem die NSU-Terroristin Beate Zschäpe verurteilt wurde (NSU = Nationalsozialistischer Untergrund). Der Prozess nimmt im Vorfeld des Verhandlungsbeginns fast die selben Dimensionen an wie der vor etwas mehr als zwei Jahre beurteilte „Fall Beate Zschäpe“. Allerdings wird die Angelegenheit bezüglich Mark Schmidt gemäss Einschätzung von Experten massiv hochgeschaukelt. Das Verfahren gegen den Arzt und die Mitangeklagten, für die alle die Unschuldsvermutung gilt, könnte ein Schauprozess werden. Doping-Netzwerke, wie sie vom an sich nicht unsympathischen Erfurter Sportarzt mitgeprägt wurden, sind immer attraktiv – insbesondere für die Medien. Für die Ermittlungserfolge nach der „Operation Aderlass“ liess sich der zuständige Staatsanwalt in München von der Öffentlichkeit bereits ausgiebig feiern. Zum Thema hielt er zwei grosse Pressekonferenzen ab; einer dieser Medienorientierungen wohnte zur Untermalung der Bedeutung der erzielten Fahndungserfolge auch Bayerns Justizminister Georg Eisenreich bei. Ist also in diesem Prozess der grosse juristische „Knall“ in der Dopingbekämpfung zu erwarten oder wird am Schluss des Verfahrens der Berg übrigbleiben, der eine Maus geboren hat? On verra. Sicher ist, dass der Beschuldigte nicht als Betrüger beispielsweise im Sinne der „Wirecard“-Ganoven zu qualifizieren ist, sondern Mark Schmidt wird eher als enthusiastischer, sportbegeisterter Fan eingestuft, für den das ganze Dopingsystem, das er geprägt hatte, ein nüchternes Geschäft, mit dem er seine Existenz sicherte, in einem von ihm geliebten Umfeld war. Reich geworden ist er mit seinen vermeintlich kriminellen Aktivitäten nicht. Für die „Behandlung“ eines Sportlers während einer ganzen Saison galt durchwegs der Standardsatz von 5000 Euro. Als das ganze System ausser Kontrolle geriet und der bereits abgeurteilte ehemalige österreichische Langläufer Johannes Dürr auspackte, wurde Mark Schmidt zu einer eher tragischen Figur in der Sportgeschichte. Was er tat, kann selbstverständlich nicht im Geringsten gutgeheissen werden. Vor allem mit den Eigenblut-Praktiken bei Athleten in verschiedenen Sportarten hat sich Mark Schmidt am Sport versündigt, wie Stimmen etwa aus dem katholischen Bayern weismachen wollen. Wie letztlich der Prozess ausgehen wird, dürfte mit Spannung erwartet werden. Sicher ist, dass auch nach einer wahrscheinlichen Verurteilung von Mark Schmidt der Kampf gegen die Dopingseuche weitergehen wird.

Einsiedeln“Kein Geldsegen für den „schiefen Turm von Einsiedeln“

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(causasportnews / red. / 11. September 2020) COVID-19 macht es möglich: Die weltweite Pandemie und der damit verbundene Geldsegen für die Wirtschaft haben in der Schweiz noch nie dagewesene Ausmasse angenommen. Kaum wurde der „Lockdown“ im März dieses Jahres angeordnet, begann die Regierung, der Bundesrat, das Füllhorn über der Schweiz auszuschütten. Das „Prinzip FIFA“ (die Gunst des Wahlvolkes kann man sich insbesondere durch pekuniäre Grosszügigkeit sichern) erlebte in der Politik ein Novum. Der Bundesrat liess die Milliarden praktisch willkürlich und nach Lust und Laune über das Land niederregnen, und sobald auch das Parlament wieder einigermassen funktionsfähig wurde, versuchte dieses alles, um die Exekutive in Sachen Grosszügigkeit noch zu übertrumpfen. In der aktuellen Session der Eidgenössischen Räte (National- und Ständerat) nimmt das Geldverteilen noch intensivere Formen an. Das Parlament will sich die Ausgabenhoheit in schwierigen Zeiten weitgehend selber zurückerobern. Die Grosszügigkeit der Räte in Ausnahmesituationen soll sogar gesetzlich normiert werden, und klar ist, dass nun auch die Bespassungsindustrie flächendeckend alimentiert werden soll. Was nützt z.B. eine breite Unterstützung der Luftfahrtindustrie, wenn die Reisebranche kollabiert? Weil auch die Linken Grünen und sogar Öko-Aktivisten gerne in der Welt herumfliegen, muss nun auch alles, was mit Aviatik zusammenhängt, gestützt werden; so vor allem die Reiseveranstalter und Reisebüros. Von entscheidender Bedeutung für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ist schliesslich, dass die staatlich unterstützte Luftfahrtindustrie von der öffentlichen Hand mitgetragen Billigflüge anzubieten im Stande ist. Das Terrain für ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle ist geebnet.

Auch der Bespassungszweig „Sport“ kann von der Ausgabenlaune der Politik profitieren. Es werden nun die pekuniären Schleusen geöffnet, um die ganze Sport- und Eventindustrie flächendeckend zu stützen. Die ganze Branche? Nein, es gibt Ausnahmen wie im Gallischen Dorf bei Asterix, vor allem in den Segmenten, welche bezüglich der Stimmlaunen der Bürgerinnen und Bürger keine grossen Rollen spielen. Das betrifft etwa das historisch bedeutsam Dorf Einsiedeln in der Innerschweiz, das durch das berühmte Benediktinerkloster weltbekannt (geworden) ist. In diesem Dorf steht auch ein aus dem finanziellen Lot geratener Turm, der „schiefe Turm von Einsiedeln“. So wird die vor 15 Jahren in Einsiedeln gebaute Grossschanze genannt. Seit dem Baubeginn ist diese Sportstätte mit vier Schanzen eine finanzielle Leidensgeschichte. Bei der Projektierung der ambitionierten Anlage ist mehr oder weniger vergessen gegangen, dass Sprungschanzen nicht nur Bau- sondern auch Betriebskosten verursachen. Auch heute noch. Die Schanzenbetreiber hangeln sich diesbezüglich von Jahr zu Jahr durch. Derzeit müssten zudem die vier Anlaufspuren der Schanzen dringend saniert werden. In der Verantwortung steht seit Jahren eine alteingesessen Familie, die kein grosse Lust zu verspüren scheint, die im Moment notwendigen, ein paar hunderttausend Franken bereit- oder sicherzustellen. Gemäss verschiedenen Berichten scheint die finanzielle Lage katastrophal zu sein, und offenbar muss mit einem baldigen Kollaps des Einsiedler Sprungschanzenprojekts gerechnet werden. Es sei denn, ein Einsiedler Mirakulix warte noch mit einem Zaubertrank auf, nachdem das reiche Kloster, welches den nordischen Skisport in Einsiedeln auf vielfältig weise unterstützt, kaum zu einem Sonderopfer bereit sein wird und der klerikale Support ausbleiben dürfte. Klar, Skispringen fasziniert die breiten Massen kaum mehr, und der Schweizer Mehrfach-Olympiasieger Simon Ammann taugt als Projekt-Zugpferd auch nur noch bedingt. An „Corona“-Gelder heranzukommen ist auch keine Option, da das Schanzen-Projekt in der Innerschweiz noch nie eine „cashcow“ war. So wird das Schicksal und der Weiterbestand des „schiefen Turms von Einsiedeln“ realistischerweise einzig von der Effizienz von Mirakulix‘ Zaubertrank abhängen. Sich derzeit auf das ausgabefreudige Parlament zu verlassen, wäre eine Illusion: Gelder für die seit Jahren klammen Sprungschanzen zu sprechen bringt in der Tat keine Wählerstimmen. Das Sprungschanzen-Projekt ist zweifelsfrei alles andere als „Corona“-geschädigt. Das ist allerdings auch in anderen Betriebszweigen, die gestützt werden, nicht anders…

Die Disqualifikation von Novak Djokovic: Wenn das fehlende Glück zum Pech wird

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(causasportnews / red. / 8. September 2020) Eines kann nicht behauptet werden: Dass die Weltnummer 1 im Tennis, Novak Djokovic, in dieser „Corona“-Saison über Gebühr vom Glück begünstigt worden wäre. Doch das Jahr ist noch nicht zu Ende, und jede Pechsträhne hat schliesslich auch einmal ein Ende.

Zuerst profilierte sich der 33jährige Serbe als Impfgegner, dann drückte er die unsägliche „Adria Tour“ durch und missachtete dabei – zusammen mit seinen Tennis-Weggefährten und dem teils speziellen Umfeld – alle Schutz- und Vorsichtsmassnahmen, feierte provozierend wilde Partys wie vor „Corona“ und infizierte sich schliesslich selber mit dem Virus. Mit seiner Frau, ebenfalls positiv auf COVID-19 getestet, landete er schliesslich in Quarantäne. Die „Adria Tour“ endete im Desaster und musste abgebrochen werden. Der Tennisstar hat also im Verlaufe des bisherigen Jahres alles getan, um seinen schon arg ramponierten Ruf noch stärker zu schädigen. Doch das war immer noch nicht alles. Am Sonntag bewies der cholerische Vollblut-Athlet, dem nicht gerade überbordende Feinfühligkeit nachgesagt wird, dass es noch schlimmer werden kann. Völlig unbeabsichtigt schmetterte ein frustrierter Novak Djokovic am US Open einen Ball weg und traf unglücklicherweise eine Linienrichterin, die vom hart geschlagenen Geschoss am Kopf getroffen wurde und zu Boden ging. Diese Bilder gingen um die Welt und schockierten. Das Verdikt gegen den Serben liess nach langen Diskussionen nicht auf sich warten: Disqualifikation und Turnierausschluss. War das eine gerechte Sanktion?, fragt sich nun nicht nur die Tennis-Welt. War es wohl nicht. Vielerorts wurde die Frage gestellt, ob etwa auch ein Roger Federer so bestraft worden wäre, wäre ihm dasselbe Missgeschick passiert. Wohl nicht, denn der Schweizer verfügt über masslose Sympathien und zeigt auch in Ausnahmesituationen kaum Nerven.

Die Disqualifikation gegen Novak Djokovic war zweifelsfrei hart und lässt sich, gemessen am US-Micky Maus-Rechtssystem, zweifelsfrei rechtfertigen. Nach europäischen Massstäben dürfte die Sanktion zu einschneidend ausgefallen sein. Eine solche muss dem Verschulden (Vorwerfbarkeit) Rechnung tragen und hat verhältnismässig zu sein. Der Serbe hat mit dem Wegschlagen des Balles unglücklich agiert, und das Pech führte dazu, dass die Linienrichterin vom Ball getroffen wurde. Frei nach dem Zitat des ehemaligen Fussballspielers Jürgen „Kobra“ Wegmann: Zuerst hatten wir kein Glück, dann kam noch Pech dazu. Jedenfalls war der Volltreffer zu Lasten der Linienrichterin von Novak Djokovic keinesfalls beabsichtigt, was natürlich grundsätzlich keine Entschuldigung für die Unbeherrschtheit des Spielers ist und auch nicht für die Tat. Die ausgefällte Sanktion wurde jedoch dem Verschulden des Athleten nicht gerecht; ein gewisser Vorwurf ist ihm zu machen, doch das rechtfertigt eine derartige, einschneidende Sanktion nicht. Zum Verhängnis wurde Novak Djokovic zweifelsfrei sein „Vorleben“, das nicht gerade für ihn spricht. Dieses ist etwa bei Roger Federer als weitaus positiver zu qualifizieren. In Berücksichtigung des im Sanktionsrecht (etwa in der im Sport bedeutungsvollen Schweiz) herrschenden Verschuldensgrundsatzes lässt es sich nicht einfach tel quel argumentieren, Roger Feder wäre für dieselbe Tat milder bestraft worden. In Anwendung des Verschuldensprinzips wäre dem aber wohl so gewesen.

Die positiven Seiten von „Corona“

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(causasportnews / red. / 05. September 2020) Es fällt schwer, im Zusammenhang mit der „Corona“-Pandemie, verbunden mit allen Gefahren und Einschränkungen, diesem Wahnsinns-Phänomen etwas Gutes abzugewinnen. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang ebenfalls Profiteure und Gewinnler. Eine positive Seite von „Corona“ erleben im Moment auch etwa in Strafverfahren verwickelte Personen – bspw. diejenigen, die im internationalen Fussball in strafrechtlich relevante Vorgänge involviert sind, sei es als Zeugen, sei es als Beschuldigte. Zu ihnen ist der ehemalige FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke zu zählen, der Fussball-Globetrotter französischer Nationalität mit Wohnsitz in Spanien. Spanien befindet sich auf der aktuellen Liste der Länder mit erhöhtem „Corona“-Infektionsrisiko, was eine Einreise von Personen aus Spanien in die Schweiz zumindest massiv erschwert. So kam es, dass Jérôme Valcke vor ein paar Tagen bei der Bundesanwaltschaft in Bern hätte antraben sollen, um im „Fall Joseph Blatter / Michel Platini“ auszusagen (in diesem Vorgang geht es um die Zahlung der FIFA an den auf dem Weg zum FIFA-Olymp gestrauchelten UEFA-Präsidenten). Wegen der wütenden Pandemie konnte der ehemalige FIFA-Kadermann auf die Reise nach Bern jedoch verzichten (im Gegensatz zu dem in der Schweiz wohnhaften Franzosen Michel Platini, der in der Bundeshauptstadt befragt wurde und in den nächsten Tagen bei der Bundesanwaltschaft nochmals zu einer weiteren Befragungs-Runde wird erscheinen müssen). So wird sich dann wahrscheinlich die Lage auch am 14. September präsentieren, wenn Jérôme Valcke am Bundesstrafgericht in Bellinzona erscheinen sollte – dann als Beschuldigter wegen schwerer ungetreuer Geschäftsbesorgung und passiver Bestechung. Mit ihm ebenfalls als (Mit-)Beschuldigter muss, bzw. müsste, auch der Präsident des Top-Klubs Paris Saint-Germain FC, Nasser Al-Khelaifi, vor Schranken in der Schweizer Sonnenstube antreten. Es geht im Wesentlichen um die angeblich mehr als dubiose Vergabe von Sport-Fernsehrechten (für beide genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung). Der Präsident des französischen Top-Klubs liess zwar verlauten, er werde zum Termin am 14. September nach Bellinzona reisen; sicher ist jedoch auch das nicht – aus verschiedenen Gründen. Eher nicht am Bundesstrafgericht dürfte dann der ehemalig FIFA-Generalsekretär erscheinen – vor allem wegen „Corona“. Ein weiterer Fussball-Vorgang könnte sich so durch Zeitablauf erledigen. Letztlich wegen der Pandemie platzte auch der „Sommermärchen“-Prozess gegen Theo Zwanziger & Konsorten im März in Bellinzona definitiv; die Verfahren glitten in die Verjährung. Zumindest für einige Personen weist „Corona“ eben durchaus auch positive Aspekte auf.