Schlagwort-Archive: Tierquälerei

Prozessniederlagen für FIFA / Gianni Infantino, für den FC Sion / Christian Constantin und für Paul Estermann

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(causasportnews / red. / 18. Januar 2023) Derzeit hagelt es Gerichtsentscheide in teils brisanten Vorgängen im Sport: Der Weltfussballverband mit Gianni Infantino als Präsident an der Spitze verliert einen prestige-trächtigen Arbeitsrechts-Fall gegen den ehemaligen Generalsekretär und Finanzchef, Dr. Markus Kattner, am Zürcher Obergericht; der FC Sion mit dem streitbaren Präsidenten Christian Constantin taucht am Bezirksgericht Martigny gegen den ehemaligen Trainer und aktuellen Nationalcoach Murat Yakin, und der Springreiter Paul Estermann wird offenbar demnächst wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei rechtskräftig verurteilt sein (bis dann gilt für ihn die Unschuldsvermutung). In den beiden Vorgängen aus dem Fussball dürfte es bis zur rechtskräftigen Erledigung noch eine gewisse Zeit dauern: Gegen den Beschluss des Obergerichts Zürich hat die FIFA in der Forderungssache von Markus Kattner am Bundesgericht Beschwerde eingereicht; in der Angelegenheit des FC Sion (Olympique des Alpes SA) scheint es so sicher wie das Amen in der Kirche, dass Christian Constantin diese besondere Schmach einer Prozessniederlage nicht auf sich sitzen lassen wird.

«Causa Markus Kattner / FIFA»: Seit der fristlosen Entlassung des damaligen Generalsekretärs und Finanzchefs durch die FIFA 2016 liefern sich die beiden Parteien einen erbitterten Rechtsstreit. Es geht dabei darum, ob die Entlassung der Nummer 2 der FIFA damals zu Recht oder Zu Unrecht erfolgte. Zur Rechtfertigung der sofortigen Trennung machte die FIFA teils krude Gründe geltend; die gerichtliche Auseinandersetzung wird teils als persönlicher Rachefeldzug des amtierenden FIFA-Präsidenten, Gianni Infantino, angesehen. Nachdem das Arbeitsgericht Zürich Jahre brauchte, um festzustellen, dass die FIFA Gründe gehabt hätte, um das Arbeitsvertragsverhältnis mit Markus Kattner per sofort und gerechtfertigterweise zu beenden, drehte das Zürcher Obergericht den Entscheid und wies den Fall zur Festlegung der Folgen der nicht-gerechtfertigten Entlassung an das Arbeitsgericht Zürich zurück. Dieser Rückweisungsbeschluss der zweiten Zürcher Instanz wurde nun vom Weltfussballverband mit Beschwerde an das Bundesgericht gezogen, wo der Vorgang seit einigen Wochen pendent ist. Die Chancen der FIFA, den Rückweisungsbeschluss des Obergerichts Zürich noch abzuwenden, werden als eher gering angesehen. In diesem Fall der ungerechtfertigt erfolgten Entlassung müsste dann das Arbeitsgericht die (finanziellen) Folgen der ungerechtfertigten Entlassung des heute 52jährigen Markus Kattner festlegen. Es geht dabei um eine Entschädigung in der Höhe von rund zehn Millionen Schweizer Franken. Affaire à suivre also.

«Causa Murat Yakin / FC Sion»: Im Moment scheint der Präsident des FC Sion, Christian Constantin, vom juristischen Fortune verlassen worden zu sein. Auf die Gerichte in «seinem» Kanton kann er sich jedenfalls offenbar nicht mehr verlassen. Vor ein paar Tagen wurde bekannt, dass der 66jährige Unternehmer in den Fussangeln eines steuerlichen Sponsoring-Tricks hängen geblieben ist (vgl. causasportnews vom 16. Januar 2023). Nun ging vor Weihnachten des letzten Jahres beim FC Sion (Olympique des Alpes SA) knüppeldicke Gerichts-Post im Entlassungsfall Murat Yakin ein. Der aktuelle Nationaltrainer wurde als Klubtrainer des FC Sion 2019 nach einem Zerwürfnis mit dem Klub-Präsidenten regelrecht unmöglich gemacht, was sich der Trainer nicht gefallen liess. Er beendigte den Trainervertrag per sofort und aus wichtigen Gründen. Das Vorliegen dieser Gründe wurden vom Klub bestritten. Das Bezirksgericht Martigny folgte jedoch den Argumenten von Murat Yakin. Im Gerichtsurteil wird u.a. von einem damals «bösartigen Klima» im Klub gesprochen. Die Folgen dieser aus der Sicht des damaligen Klub-Trainers gerechtfertigten, ausserordentlichen Vertragsbeendigung sind für den FC Sion finanziell einschneidend und bedeuten eine Schmach vor allem für Christian Constantin. Der Klub muss Murat Yakin fast 1,2 Millionen Schweizer Franken bezahlen. Diese frohe Botschaft erreichte den 48jährigen Nationalcoach Ende Dezember, nur ein paar Tage, nachdem die Schweizer Nationalmannschaft an der WM-Endrunde in Katar nicht gerade brilliert hatte und mit einer Kanterniederlage gegen Portugal (1:6) aus dem WM-Endrunden-Turnier flog. Das Urteil des Bezirksgerichts Martigny ist noch nicht rechtskräftig. Affaire à suivre also auch hier.

Wohl strafrechtlich erledigt dürfte hingegen die «Causa Paul Estermann» sein. In diesem unappetitlichen Fall von Tierquälerei hat sich der bald 60jährige Springreiter offenbar mit der Verurteilung abgefunden und will das letzte Urteil des Kantonsgerichts Luzern von Ende 2022 gemäss aktuellen Verlautbarungen nicht mehr an das Bundesgericht weiterziehen (vgl. insbesondere auch causasportnews vom 21. Dezember 2020, vom 22. Januar 2021 und vom 23. Juni 2021). Vom Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) soll der Reiter nun umgehend vorläufig gesperrt werden. Bis zum Entscheid einer definitiv verhängten Sperre (Vereinsstrafe) dürfte es dann allerdings noch einige Zeit dauern.

Trauriges und Unerfreuliches aus dem Pferdesport

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(causasportnews / red. / 8. Juni 2022) Er galt als Jockey-Legende, ritt souverän zu 5300 Siegen in seiner langen Karriere, die im Kindesalter begann und die er mit 59 Jahren, natürlich mit einem Sieg, beendete. Kürzlich verstarb der erfolgreichste Reiter in der Geschichte des Turf-Sports, Lester Piggott, in einem Genfer Spital im Alter von 86 Jahren. Der britische Gentleman-Reiter war ein sicherer Wert in seinem Metier. Wer bei den Wettanbietern das Geld gegen den unaufgeregten, fairen, aber ehrgeizigen englischen Jockey setzte, verlor dieses jeweils meistens mit Sicherheit. Lester Piggott war nicht nur ein herausragender Jockey, sondern auch ein erfolgreicher Trainer. Seine Karriere und sein Leben waren durchwegs skandalfrei; lediglich wegen Steuerhinterziehung kassierte der Ausnahmesportler dieser Sparte einmal eine kurze Gefängnisstrafe.

Im Modernen Fünfkampf sind die Folgen des Skandalritts der Deutschen Annika Schleu anlässlich der Olympischen Sommerspiele 2021 in Tokio noch nicht absehbar, vor allem mit Blick auf die Zukunft der Disziplin Reiten im Rahmen des Pentathlon. Zwar ist ein Verfahren wegen Vergehen gegen Tierschutzbestimmungen gegen die 32jährige Reiterin, welche ihr Pferd malträtiert hatte, was zu einem Aufschrei in der Öffentlichkeit führte, eingestellt worden. Doch nach dem Horror-Ritt der Fünfkämpferin in Tokio und ihrem brutalen, jedoch erfolglosen Einsatz von Gerte und Sporen geriet die Disziplin «Reiten» in diesem Kontext unter Druck. (causasportnews vom 7. November 2021). Bereits 2024 soll die Disziplin «Springreiten» durch eine «Hindernisdisziplin» (wohl durch den Schlamm und über Hindernisse) ersetzt werden. Das jedenfalls war seitens des Weltverbandes Union Internationale de Pentathlon Moderne (UIPM) zu vernehmen. Mit der Streichung des Springreitens beugt sich der Verband dem Shitstorm, der nach dem Skandalritt von Annika Schleu über den Modernen Fünfkampf fegte. So gesehen, haben ein paar Sekunden der Horror-Bilder aus Tokio genügt, um diese Sportart grundlegend zu «reformieren». Die Proteste der Athletinnen und Athleten gegen diese Neuerungen verpufften ungehört; ihnen hätte eine Reform des Springreitens genügt. Auch ohne das Reiten wird der Fünfkampf eine Randsportart bleiben, die so oder so kaum mehr ins Konzept von Olympischen Spielen passt. Gefragt sind vor allem Trendsportarten – und darunter ist der Moderne Fünfkampf zweifelsfrei nicht zu subsumieren. Der «vollständige Athlet» gemäss Idee der Olympia-Erfinder, der sich im Fünfkampf soll verwirklichen können, ist Geschichte.

Deutscher Pferdesport erneut im Negativ-Fokus

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(causasportnews / red. / 14. Januar 2022) Wahrscheinlich hängt es damit zusammen, dass der  organisierte Sport derzeit unter der «Corona»-Pandemie ächzt und der schönsten Nebensache der Welt, die längst, wie das Virus, zur Hauptsache mutiert ist, immer mehr die Schlagzeilen abhanden kommen. Deshalb wird etwa das Umfeld des Sportes in das gleissende Scheinwerferlicht der Medien gestellt. Notfalls werden zur Sicherung der Einschaltquoten «Wallraff-Methoden» angewendet, wie jetzt im soeben vom Kölner Privatsender RTL aufgedeckten Vorkommnis um den mehrfachen Olympiasieger Ludger Beerbaum, der sich mit Vorwürfen der Tierquälerei konfrontiert sieht. Ihm wird via Medien unerlaubtes «Barren» von Pferden vorgeworfen, was der erfolgreiche Reiter in Abrede stellt. Beim «Barren» sollen Pferde im Training durch Schläge mit einer Stange an die Beine dazu gebracht, bzw. entsprechend trainiert werden, die Beine beim Überspringen von Hindernissen so anzuheben, dass diese im Wettkampf ohne Berührungen derselben übersprungen werden. Heimlich aufgenommene Videos zeigen die vom 58jährigen Top-Reiter angewendeten Methoden, die seit Jahren grundsätzlich umstritten sind. Die konkrete Anwendung des «Barrens» wird von Ludger Beerbaum bestritten. Eine Journalistin hatte sich zwecks Recherchen auf der Anlage des Reiters als Praktikantin anstellen lassen. Der Reiter spricht von ehrverletzenden und verleumderischen Vorwürfen und will sich dagegen mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen. Für Ludger Beerbaum sind die angewendeten Methoden «erlaubtes Touchieren» der Pferdebeine.- Für den viermaligen Olympiasieger Ludger Beerbaum gilt die Unschuldsvermutung.

Wie dem auch sei: Ein halbes Jahr nach dem Skandal um die Deutsche Fünfkämpferin Annika Schleu, die anlässlich des Reitwettbewerbs an den Olympischen Spielen in Tokio im Wettkampf ihr Pferd malträtiert hatte (causasportnews vom 7. November 2021), ist der Deutsche Pferdesport in der «Causa Ludger Beerbaum» erneut in den Negativ-Fokus der Medien und damit der Öffentlichkeit geraten.

Nach dem Eklat um Annika Schleu: Nun Radfahren statt Reiten?

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(causasportnewes / red. 7. November 2021) Die Diskussionen um den Skandal-Ritt der Deutschen Modernen Fünfkämpferin Annika Schleu anlässlich der Olympischen Sommerspiele in Tokio reissen nicht ab. Es wird viel geredet und auch versucht, den Verzweiflungsumgang der 31jährigen Deutschen juristisch zu qualifizieren und aufzuarbeiten (causasportnews vom 29. Oktober 2021). Es wird aber auch gehandelt, wohl nicht ganz freiwillig allerdings. So dürfte es evident sein, dass Annika Schleu mit ihrem Verhalten, das durchwegs als Tierquälerei gewertet wird, dieser Sportart den Todesstoss versetzen wird. Wenigstens teilweise. Der «Pentathlon», wie dieser Wettbewerb in Anlehnung an das Griechische genannt wird (penta = fünf; fünf Disziplinen), bestehend aus den Sportarten Geländelauf, Schwimmen, Schiessen, Degenfechten und Springreiten, wird künftig wohl ohne die letztgenannte Sportart stattfinden. Das haben die betroffenen Sportverbände aufgrund der Publikumsreaktionen nach dem Ritt der Deutschen Athletin in Tokio realisiert. So will der Weltverband (Union Internationale de Pentathlon Moderne, UIPM) der Modernen Fünfkämpferinnen und -kämpfer das ins Kreuzfeuer der Kritik geratene Springreiten umgehend durch Radfahren ersetzen.

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Oder durch eine andere Disziplin. Diese Absichten sind nachvollziehbar, und nur so lässt sich wohl die vom Initianten der Olympischen Spiele der Neuzeit, Pierre de Coubertin (1863 – 1937), eingeführte Sportart im traditionellen Kontext noch retten. Was nachvollziehbar ist, denn es wird sich künftig etwa kaum mehr ein Sponsor finden lassen, der das Springreiten in dieser Form, das seit den Spielen von Tokio als Synonym für Tierquälerei gilt, als Werbeplattform wird nutzen wollen. Derartige Zusammenhänge sind den etablierten Verbands-Funktionären wohl bewusst. Weniger den Athletinnen und Athleten: Diese sind nach dem Bekanntwerden der geplanten Reform des Modernen Pentathlon bereits auf Konfrontationskurs mit den Verbänden, welche den Modernen Fünfkampf grundsätzlich retten wollen, gegangen. Grundsätzlich wäre es denkbar, etwa das umstrittene Zulosungssystem im Reiten abzuschaffen. Der Moderne Fünfkampf mit der Disziplin Springreiten ist nachhaltig kontaminiert. So werden sich letztlich die Kämpferinnen und Kämpfer dem kommerziellen Diktat, dem der Sport im Allgemeinen unterworfen ist, beugen – beugen müssen.

Folgen und Nachwehen eines Verzweiflungsritts

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(causasportnews / red. / 29. Oktober 2021) Er ist noch in schlechtester Erinnerung – der Verzweiflungsritt der Deutschen Fünfkämpferin Annika Schleu an den Olympischen Sommerspielen in Tokio (vgl. auch causasportnews vom 9. August 2021). Die 31jährige Athletin sah wie die sichere Olympiasiegerin in dieser anspruchsvollen Disziplin aus, als sie den abschliessenden Kampf gegen das ihr zugeloste Pferd «Saint Boy» innerhalb von ein paar Minuten verlor. Der Wallach wollte einfach nicht loslaufen, die Reiterin trat das Pferd mit den Sporen und schlug mit der Reitgerte zu. Trainerin Kim Raisner forderte die hilflos gewordene und verzweifelte moderne Fünfkämpferin auf: «Hau mal richtig drauf, hau richtig drauf». So machte sie ihre Reiterin noch zusätzlich scharf; und boxte das Tier zudem von hinten. Vier Hindernisse übersprang die malträtierte Kreatur schliesslich, dann verweigerte es die sportliche Arbeit total. In diesem Moment brach die Jury die Vorstellung nach endlos empfundenen Sekunden endlich ab. Dumm nur, dass die TV-Kameras das Drama unbestechlich festhielten und damit wohl das Ende der unter dem Deckmantel des Sportes stattfindende Volksbelustigung mit den vierbeinigen Sportgeräten einläuteten.

Von Olympia 2021 ist unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit nicht viel übriggeblieben, die Horrorbilder mit und um Annika Schleu, Kim Raisner und «Saint Boy» sind auch rund drei Monaten nach den Spielen in gegenwärtiger Erinnerung. Mehr noch: Der Vorfall hat eine Sportart demaskiert und wird mit Blick auf den Pferdesport nun wohl das gleiche Schicksal erleiden wie das Verbot von Tiervorstellungen in Zirkussen. Die fünf Minuten von Tokio haben in einer Zeit, in der Ethik das Mass aller Dinge ist, in der Öffentlichkeit mehr bewirkt als schon während Jahren geführte Diskussionen über den Sinn und Unsinn der Verwendung des Sportgerätes «Tier». Schliesslich verstehen die Menschen – richtigerweise – keinen Spass, wenn es um Tiere (und natürlich Kinder) geht. Die Verbände wehren sich zwar mit Händen und Füssen gegen die in ihren Augen ungerechtfertigte «Verteufelung» dieser Sportart, doch nahmen in Tokio wohl letztmals Pferde an Olympischen Spielen teil. Allerdings: On verra. Im «Fall Annika Schleu» spielte sich alles in der unmittelbaren und mittelbaren Öffentlichkeit ab. Nicht auszudenken ist allerdings, was die vermeintlichen Freunde der Pferde so alles mit ihren vierbeinigen Geräten im Verborgenen, gleichsam in den «Dark-Räumen» des Pferdesports, anstellen (vgl. dazu auch Causa Sport 1/2021, 82 ff.), auch wenn natürlich die wenigsten Reiterinnen und Reiter als Tierquälerinnen und -quäler zu qualifizieren sind und nicht zu verallgemeinern ist.

Auf ethischer Sicht dürfte der Pferdesport auf höchstem Niveau mittel- und langfristig kaum mehr zu retten sein. Die Moral ist in unserer ethisch aufgeladenen Welt stärker als das Recht. Deshalb interessieren die Strafverfahren der Potsdamer Staatsanwaltschaft, welche nach einer Strafanzeige des Deutschen Tierschutzbundes gegen die Reiterin sowie die Bundestrainerin wegen Tierquälerei angehoben wurden, derzeit nicht brennend. Das kann sich beispielsweise nach einem Schuldspruch gegen die Sportlerin und die Funktionärin rasch ändern. Schuldsprüche wären dann wohl definitiv die Sargnägel für den Pferdesport, der auch mit noch so drastischen Reglementsänderungen nicht mehr zu retten wäre. In den strafrechtlichen Fokus sind nach dem Horror-Ritt von Annika Schleu auch das Internationale Olympische Komitee (IOK) und der Internationale Pferdesport-Verband (FEI) geraten (IOK und FEI haben ihre Sitze in Lausanne/Schweiz). Die Folgen und Nachwehen der rund vierminütigen Vorstellung von Tokio sind jedenfalls verheerend.

Ein Kommunikations-Super-GAU als Folge reiterlichen Fehlverhaltens

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(causasportnews / red. / 13. August 2021) Damit musste die deutsche Fünfkämpferin Annika Schleu nach ihrem Horror-Ritt anlässlich der Olympischen Spiele in Tokio (vgl. auch causasportnews vom 9. August 2021) rechnen: In den «Social Media» schlägt ihr auch Tage nach dem Vorfall blanker Hass entgegen. Der Versuch, die Sachlage zu beschönigen, hat sich zu einem Total-Fiasko ausgeweitet.

Die 31jährige Reiterin hatte, aufgehetzt von Nationaltrainerin Kim Raisner, ihr Pferd mit der Gerte (Reitstock) traktiert und brutal geschlagen; die Trainerin schlug noch mit der Faust zu. Es nützte alles nichts, und der Traum von der olympischen Goldmedaille platzte umgehend auf dem Rücken der malträtierten Kreatur. Umgehend nach der Tat prasselte ein «Shitstorm» auf die Athletin nieder. Zwischenzeitlich hat sich Annika Schleu so geäussert, auf moderne Kommunikationsmittel zu verzichten, und dass es ihr wichtiger sei, sich öffentlich nicht mehr diesem Hass aussetzen zu müssen als über die sozialen Medien Sponsoren-Arbeit zu leisten.

Es wäre wohl gescheiter gewesen, bei dieser Faktenlage für einmal «sorry» zu sagen. Stattdessen lässt sich die Deutsche in den Medien so zitieren: «Ich bin mir wirklich keiner Tierquälerei bewusst.». Und zur Komplettierung des Kommunikations-Super-GAU’s: «Ich habe das Pferd nicht extrem hart behandelt, ich hatte eine Gerte dabei, die vorher kontrolliert wurde. Genauso wie bei den Sporen.». Diese Aussage ist etwa so dümmlich, wie wenn man sich nach einem Autounfall unter Alkoholeinfluss ungefähr so äussern würde: «Der genossene Alkohol erfüllte alle Zertifizierungsvorgaben und wurde unter Berücksichtigung biologisch-relevanter Vorgaben produziert.». Die Reiterin gesteht einzig ein, dass es vielleicht sinnvoll gewesen wäre, den Ritt vorzeitig abzubrechen. Der «Fall Annika Schleu» hat neben der tierquälerischen Dimension des Vorgangs auch aufgezeigt, dass die Wirkung der sozialen Medien nicht unterschätzt werden darf. Und dass es durchaus Sinn machen kann, zu einem Fehler zu stehen, um des Volkes Zorn nicht noch zusätzlich zu schüren.

Bundesgericht entscheidet den «Fall Paul Estermann»

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(causasportnews / red. / 23. Juni 2021) Das war zu erwarten und erstaunt trotzdem: Das Kantonsgericht Luzern hat das Straf-Urteil der Vorinstanz (Bezirksgericht Willisau) weitgehend bestätigt, nun ist jedoch klar, dass der wegen Tierquälerei auch zweitinstanzlich verurteilte und bestrafte Top-Springreiter Paul Estermann doch noch am Schweizerischen Bundesgericht einen Freispruch erstreiten will (causasportnews vom 22. Januar 2021). Experten machen dem Luzerner Pferdesportler, der am 24. Juni 58jährig wird, allerdings keine allzu grossen Hoffnungen. Zu eindeutig und beweisbar scheinen die Verfehlungen des Springreiters, der seine Stellung als Kaderreiter nach der erstinstanzlichen Verurteilung Ende 2019 verloren hat, zu sein. Die Vorwürfe wegen Tierquälerei gegen Paul Estermann sind happig. Der Einsatz von Sporen und Peitschen gegenüber Pferden ist ein leides Thema im Pferdesport; im «Fall Paul Estermann» scheint zumindest die Verhältnismässigkeit bezüglich der gegenüber Pferden eingesetzten Zwangs-Mittel nicht mehr gewahrt gewesen zu sein. Nun liegt der unappetitliche Fall also am Bundesgericht in Lausanne (vgl. grundsätzlich zu diesem Vorgang Causa Sport 1/2021, 82 ff.: Misshandlungen und die spezielle Handhabung der «Omertà» im Pferdesport, Urteil und Kommentierung des verurteilenden Entscheids des Bezirksgerichtes Willisau/Luzern vom 20. November 2019); mit einem diese Sache abschliessenden Entscheid dürfte in nicht allzulanger Ferne gerechnet werden.

Obwohl der Betroffenen seit der Verurteilung wegen Tierquälerei 2019 durch das Bezirksgericht Willisau keinem Kader mehr angehört, ist er aus verschiedenen Gründen wieder wettkampfmässig aktiv. Das stösst aber auch auf Kritik, wie kürzlich anlässlich des CSIO in St. Gallen, als Paul Estermann recht erfolgreich am Wettkampf teilnahm, bzw. teilnehmen konnte. Es herrscht, nicht nur in Pferdesport-Kreisen, durchwegs die Meinung vor, dass eine definitive Verurteilung des Reiters auch das Ende der aktiven Laufbahn bedeuten müsse. Das Urteil des Bundesgerichts wird für den weiteren Werdegang des Sportlers von zentraler Bedeutung sein. Für den Pferdesport an sich dürfte es mehr als ein Fingerzeig werden.

Springreiter Paul Estermanns Verurteilung wegen mehrfacher Tierquälerei bestätigt

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(causasportnews / red. / 22. Januar 2021) Ende des vorletzten Jahres verurteilte das Bezirksgericht Willisau den bekannten Schweizer Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei (Art. 26 Abs. 1 lit. a Tierschutzgesetz), belegte ihn mit einer bedingten Geldstrafe und büsste ihn mit 4000 Schweizer Franken. Die erste Strafinstanz sah es am 20. November 2019 (Urteilsdatum) als erwiesen an, dass der erfolgreiche Pferde-Sportler zwei Pferden starke Peitschenhiebe, die mehr als nur Spuren hinterliessen und als Misshandlungen qualifiziert wurden, verabreicht hatte. Gegen die Verurteilung appellierte der Reiter (causasportnews vom 21. Dezember 2020). Das angerufene Luzerner Kantonsgericht bestätigte nun die Verurteilung des Reiters erwartungsgemäss und sprach ihn einzig wegen Vorfällen, die sich zwischen 2014 und 2017 ereignet hatten, frei. Die Berufungsinstanz erhöhte dennoch das Strafmass leicht; hingegen wurde die von der Vorinstanz ausgefällte Busse fallen gelassen.

Die Anklageschrift in der «Causa Paul Estermann» liest sich geradezu schockierend, weil gemäss Vorhalt zwei Pferde durch Peitschengebrauch des Reiters massiv malträtiert wurden. So soll Paul Estermann das Pferd «Castlefield Eclipse» im April 2016 übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch geschlagen haben, was beim geschundenen Tier zu Schwellungen und Blutungen geführt habe. Kurz vor diesem gravierenden Vorfall soll der Reiter gegenüber demselben Pferd massiv mit der Peitsche aktiv geworden sein. Zudem soll sich Paul Estermann eines Übergriffs am Pferd «Lord Pepsi» im Herbst 2015 schuldig gemacht haben. Für diese Quälereien ist der Reiter nun auch vom Kantonsgericht verurteilt worden. Bezüglich zweier weiterer Vorfälle gegen «Lord Pepsi» zwischen 2014 und 2017 wurde der Beschuldigte freigesprochen. Da das Berufungsurteil noch nicht rechtskräftig ist und nach Vorliegen der Begründung an das Schweizerische Bundesgericht gezogen werden kann, gilt für den erneut verurteilten Reiter nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Wird im Pferdesport gegenüber dem «Sportgerät Pferd» die Peitsche eingesetzt, überkommt den Betrachter seit jeher ein ungutes Gefühl; wer sich etwa das berühmte Pferdehindernisrennen in Aintree bei Liverpool anschaut, packt bei ausreichend vorhandener Empathie regelrecht das Grausen, wenn die Jockeys brutal auf ihre Pferde einschlagen oder die teils geschundenen Kreaturen aus diversen Gründen sogar tot zusammenbrechen – alles zum Gaudi der Spassgesellschaft. Es dürfte sich nur noch um eine Frage der Zeit handeln, bis der Einsatz der Peitsche gegenüber Pferden ganz verboten wird. Je schneller desto besser. Es war auch ein eher schleichender Prozess, bis das Schlagen von wehrlosen Kindern geächtet und schliesslich verboten wurde (aber es natürlich auch so nicht verhindert werden kann, gleich, wie die Dunkelziffer von meistens Gewalttätern in Partnerschaften hoch ist). Das Schlagen von Pferden ist bei exzessivem Gebrauch der Peitsche eine Tierquälerei. Die Integrität des Pferdes wird durch das Tierschutzgesetz geschützt – allerdings relativ lau. Der exzessive Gebrauch der Peitsche gegenüber der wehrlosen Kreatur «Pferd» gilt in diesem Fall als Misshandlung. So qualifizierte auch das Luzerner Kantonsgericht weitgehend die eingeklagten Taten von Paul Estermann als Misshandlungen und verurteilte ihn wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei. Das Urteil ist im Dispositiv (noch ohne Begründung) eröffnet worden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Berufungsinstanz, wie zuvor das Bezirksgericht Willisau, bei der Sachverhaltsfeststellung insbesondere auf einen Hauptzeugen abgestellt hat, der nota bene mit dem Verurteilten eine private Fehde ausgetragen hatte, was der ganzen Sachlage zusätzliche Brisanz verleiht. Auf die Begründung des Kantonsgerichts Luzern ist zu gegebener Zeit noch einzugehen. Das Urteil des erstinstanzlichen Bezirksgerichts Willisau wird in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport (1/2001, erscheint am 31. März 2021) wiedergegeben und kommentiert.

Pferde-Quälerei-Fall Paul Estermann am Kantonsgericht Luzern

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(causasportnews / red. / 21. Dezember 2020) Die Vorwürfe gegenüber dem auch international äusserst erfolgreichen Schweizer Springreiter Paul Estermann waren und sind massiv: Zwei Pferde soll er misshandelt und verletzt haben; auch habe er sie in ihrer Würde beeinträchtigt, wird ihm vorgeworfen. Weil der bald 58jährige Spitzen-Sportler vor allem mit der Peitsche geradezu brutal umgegangen sein soll, wurde er 2019 vom Bezirksgericht Willisau wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt. Da der sportliche Druck auf den Reiter aufgrund dieser Verurteilung zu gross wurde, gab er bald nach dem erstinstanzlichen Urteil seinen Rückzug aus dem Elitekader der Springreiter bekannt, dies, um vor allem dem Pferde-Kader eine unbelastete Vorbereitung für die Olympischen Sommerspiele in Tokio zu ermöglichen (vgl. auch causasportnwes vom 26. November 2019). Sowenig, wie Paul Estermann das erstinstanzliche Urteil akzeptierte, gelangten allerdings auch die Olympischen Spiele in diesem Sommer in Japan zur Austragung. In einem halben Jahr sollten die um ein Jahr verschobenen Spiele aber stattfinden, was aufgrund der derzeitigen «COVID-19»-Lage jedoch als eher unwahrscheinlich erscheint; zudem steht Japan kaum mehr hinter der Gross-Veranstaltung in Tokio. Für den noch nicht rechtskräftig verurteilten Paul Estermann wird das alles so oder so nicht mehr von Belang sein, da eine Rückkehr ins Nationalkader der Springreiter auch nach einem Freispruch kaum ein Thema werden dürfte. Und ob ein solcher Freispruch realistisch ist, wird von Rechts-Experten eher bezweifelt. Zu klar sei die Faktenlage – und diese sieht für den Reiter nicht gerade positiv aus. Für Paul Estermann gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Mit Spannung wird nach kürzlich erfolgter Berufungsverhandlung das Urteil des Luzerner Kantonsgericht erwartet. Dieses soll im Verlaufe des Monats Januar 2021 bekannt gegeben werden.

„Fall Estermann“ und kein Ende

(causasportnews / red. / 16. Januar 2020) Es ist einer der unappetitlichsten Fälle aus dem Pferdesport der letzten Jahre – und die „Causa Estermann“ findet eine Fortsetzung, und zwar am Luzerner Kantonsgericht. Nach dem vernichtenden Urteil des Bezirksgerichts Willisau im November des vergangenen Jahres (vgl. auch causasportnews vom 23. und vom 26. November 2019), bei dem ein Schuldspruch des Springreiters Paul Estermann wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei resultierte, wäre es seitens des Verurteilten eine Option gewesen, den Entscheid in Rechtskraft erwachsen zu lassen, zumal Experten eher davon ausgingen, dass der Schuldspruch auch vor einer nächsten Instanz kaum mehr abzuwenden sein würde und sich der Reiter aufgrund des öffentlichen Drucks aus dem Elitekader der Schweizer Springreiter des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS) zurückzog. Nun ist doch eher überraschend bekannt geworden, dass der Top-Reiter die bedingt ausgefällte Geldstrafe und die Busse nicht akzeptieren würde und an die zweite Luzerner Instanz gelangt sei. Dort wird er versuchen, den Schuldspruch des Bezirksgerichts Willisau in einen Freispruch umzuwandeln. Paul Estermann wird vorgeworfen, gegenüber zwei Pferden im Training die Peitsch zu stark eingesetzt zu haben. Die skandalöse Geschichte um Attacken gegenüber der wehrlosen „Kreatur Pferd“ ist somit noch nicht zu Ende geschrieben. Sie hat auch dazu geführt, die Konformität der Verwendung von Tieren als Sportgeräte im Allgemeinen zu hinterfragen.