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Sponsoring-Trick des Sion-Präsidenten verfängt vor Bundesgericht nicht

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(causasportnews / red. / 16. Januar 2023) Würde es den Preis für kreative Lösungen im organisierten Fussball-Geschäft geben, hätte ihn der umtriebige Präsident des FC Sion, Christian Constantin, regelmässig auf sicher. Der 66jährige Unternehmer und Paradiesvogel im Fussball geht, wenn es um «seinen» FC Sion geht, weder Kämpfen aller Art noch Auseinandersetzungen mit und gegen wen auch immer aus dem Wege. Wenn er es für notwendig erachtet, bemüht er auch die Gerichte. Noch in (schlechter) Erinnerung ist der weit über die Schweizer Landesgrenzen hinaus bekannt gewordene «Fall FC Sion». Nach einer Registrierungssperre des Weltfussballverbandes FIFA überzogen der FC Sion und die Basisgesellschaft des Klubs, die Olympique des Alpes SA, die Schweiz Liga, den Schweizerischen Fussball-Verband, den Europäischen Konföderationsverband (UEFA) und auch die FIFA ab 2011 gleich im Dutzend (erfolglos) mit Gerichtsverfahren (vgl. hierzu grundsätzlich Urs Scherrer / Kai Ludwig / Remus Muresan, Sportrecht, Eine Begriffserläuterung, 3. Aufl., 2014, 292 f.). Wenn sich eine Gelegenheit bietet und er sich ungerecht behandelt fühlt, marschiert der streitbare Christian Constantin vorne weg; er droht, schüchtert ein und setzt Druck auf – auch gegenüber Behörden und Gerichten. Das mag im kleinmassstäblichen Kanton Wallis, in dem dem potenten Architekten kaum jemand entgegentreten will und sich grundsätzlich niemand mit ihm anlegen möchte, teils verfangen; z.B. am Schweizerischen Bundesgericht wird jedoch zumindest versucht, einigermassen ausgewogen Recht zu sprechen, auch wenn es direkt oder indirekt um Christian Constantin geht.

In einem unlängst bekannt gewordenen Fall zog der Sion-Präsident mit seiner Unternehmung, Christian Constantin SA, vor dem höchsten Schweizer Gericht den Kürzeren und verlor gegen die Steuerbehörden einen Rechtsfall (es ist, das muss der guten guten Ordnung halber gesagt werden, allgemein schwierig, in Steuersachen vor den Gerichten zu reüssieren, auch am Bundesgericht). Die Christian Constantin SA überwies, so die Ausgangslage des Rechtsstreits, der Kapitalgesellschaft des FC Sion, der Olympique des Alpes SA, 3,7 Millionen Franken und setzte diesen Betrag als Sponsoring seiner Christian Constantin SA von den Steuern ab. Die Walliser Steuerbehörden akzeptierten das, obwohl der Betrag selbstverständlich alles andere als ein Sponsoring war und u.a. für Mieten im FC Sion, für Kost und Logis verschiedener Personen, für Fussballspieler, Anwaltskosten und Kosten für den Privatjet des Präsidenten (!) verwendet wurde. Aufgeflogen ist diese «kreative Lösung» von Christian Constantin nicht wegen der Walliser Steuerbehörden, die stramm zum Präsidenten des Fussballklubs hielten, sondern weil auch der Kanton Freiburg Anspruch auf einen Teil der Steuern von Christian Constantins Gesellschaft hat und gegen diese Sponsoring-Deklaration intervenierte. Es handle sich um eine «verdeckte Gewinnausschüttung», urteilte kürzlich das Bundesgericht, das dem Sponsoring-Trick eine Abfuhr erteilte. Demnach wird die Gesellschaft des Präsidenten und Unternehmers demnächst eine Nachzahlungsaufforderung der Steuerbehörden erhalten und diese Gewinnausschüttung versteuern müssen.

Die Drohung von Christian Constantin nach dem Bekanntwerden des Urteils, er lasse den FC Sion nun fallen und ziehe sich zurück, wird eigentlich von niemandem ernst genommen. Sie erfolgte in den letzten Jahren zu oft…

Erfolgreich unsympathischer FC Barcelona

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(causasportnews / red. / 24. August 2022) Wie schnell der Wind drehen kann: Während Jahrzehnten genoss der renommierte und erfolgreiche Klub FC Barcelona die Sympathien weit über Katalonien und Spanien hinaus, nicht nur wegen des langjährigen, altruistischen Zusammenwirkens mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen «unicef». Damit ist jetzt Schluss, zumindest für einen Moment. Die Ursache für diese emotionale Zäsur, die den Sympathieverlust bewirkt (hat), liegt natürlich im pekuniären Umfeld des Klubs. Dieser ist hoch verschuldete, und um das finanzielle Gleichgewicht nach Ligavorgaben zu erreichen, werden in der katalonischen Metropole auch nicht so feine Methoden angewandt (vgl. auch causasportnews vom 12. August 2022). Im Bestreben, die Neuzuzüge zu finanzieren und die Lohnliste gleichzeitig zu entlasten, kommen auch unorthodoxe, bzw. unfeine Methoden zur Anwendung. Weil die «Neuen» um jeden Preis gewollt sind und «Alte» sich aus langfristigen Verträgen nicht einfach so herausdrängen lassen wollen, wird ein probates Mittel im täglichen Arbeitskampf zu Hilfe genommen: Mobbing, im Sinne psychologischer Kriegsführung. In Barcelona wird dies seitens der Klubleitung praktiziert, und die «Barça»-Fans leisten ihre Beiträge auf den Tribünen, indem die Vertrags-Störefriede nach Möglichkeit gnadenlos ausgepfiffen und desavouiert sowie bei jeder sich bietenden Gelegenheit in den sozialen Netzwerken attackiert werden. Einen Psycho-Krieg ganz schlimmer Art hat der 31jährige Dänische Spieler Martin Braithwaite, gegen den die Klubleitung und die Fans eine konzentrierte Kampagne führen, um ihn von der Lohnliste wegzumobben, zu ertragen. Nicht die stilvolle, spanische Art, aber was soll’s. Nachdem zu Beginn der spanischen Meisterschaft 2022/23 der FC Barcelona im ersten Ligaspiel der Saison nicht über ein torloses Unentschieden hinauskam, klappte es in Spiel Nummer 2 umso besser: Neuzuzug Robert Lewandowski steuerte gleich zwei Tore zum 4:1-Sieg des «neuen» FC Barcelona gegen Real Sociedad San Sebastian bei. Das bedeutet derzeit Rang 5 in der Tabelle. Der bemitleidenswerte Martin Braithwaite war schon gar nicht mehr im Einsatz. «Barça ist besonders – besonders unsympathisch», titelte etwa die Zürcher «Sonntags-Zeitung» (14. August 2022). Aber eben, was soll’s: Im aktuellen Fussball zählt der Erfolg; der Rest ist vernachlässigbar. Das gilt auch dann, wenn es um Sympathien oder Antipathien geht; Empathie sei dabei einmal ganz auf der Seite gelassen. Müsste die Sympathie als relevanter Gradmesser im Spitzensport qualifiziert werden, wäre der über München hinaus nicht gerade von externen Liebesbezeugungen aller Art verwöhnte FC Bayern München («mir san mir») wohl ein ganz gewöhnlicher Fussballklub. Davon kann etwa der ehemalige Bayern- und derzeitige Barcelona-Spieler Robert Lewandowski ein Lied singen.

Sport Sponsoring – «pecunia non olet»

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(causasportnews / red. / 23. März 2022) In Kriegszeiten erlebt das Bonmot «pecunia non olet», das auf den römischen Kaiser Vespasian (verstorben 97 n. Chr.) zurückgeht, eine Renaissance. Wie jetzt wieder während des russischen Angriffskrieges, der seit einem Monat tobt. Aus der Sicht des Sportes steht unter den aktuellen Bedingungen das Sport-Sponsoring mit seinen diversen Facetten und Auswirkungen im Fokus. Unter den als durchwegs egoistisch qualifizierten Athletinnen und Athleten, gibt es noch Beispiele, welche das Gegenteil beweisen. Zum Beispiel der Star-Fussballer Robert Lewandowski, der sich von seinem chinesischen Sponsoring-Partner Huawei getrennt hat, weil dieser den Krieg Russlands gegen die Ukraine begünstigt. Der Torjäger des FC Bayern München mag das reichliche Geld, das ihm seit Jahren aus China zufliesst, nicht mehr annehmen; die Moral prävaliert. Der Telekommunikationskonzern hat damit sein bekanntestes Werbegesicht in Europa verloren. Zeichen setzen in dieser Richtung auch Fussball-Ikone David Beckham und seine Frau, das ehemalige «Spice Girl» Victoria. Vor allem aus der persönlichen Schatulle des Paares fliesst derzeit viel Geld in Richtung Ukraine. Selbstverständlich gibt es Sportlerinnen und Sportler zuhauf, die nun in diesem schrecklichen Krieg Gutes tun und nicht darüber sprechen. So verhält es sich wohl mit dem seit langer Zeit pausierenden Tennis-Ass Roger Federer. Der Schweizer ist nicht dafür bekannt, publikumswirksam Gutes zu tun. Im Moment sorgt er sich eh um sein Engagement mit der Schweizer Grossbank Credit Suisse (CS), die dem Maestro des Tennis-Sports seit 13 Jahren ungefähr eine Million Schweizer Franken jährlich in die Kasse spült. Die Probleme bei der schlecht geführten Grossbank werden seit Monaten allerdings immer grösser, Skandal reiht sich an Skandal, während die CS-Aktien immer mehr an Wert verlieren. Das hat mit Roger Federer natürlich nichts zu tun, doch wird zwischenzeitlich auch die Frage aufgeworfen, ob sich der über 40jährige Tennis-Star im sportlichen Vorruhestand diese Liaison mit der angeschlagenen Bank noch leisten kann. Dass sich ein Sportler diese Frage stellen muss, ob er sich weiterhin zu einem schlingernden Unternehmen bekennen und so auch einen Reputationsschaden des Sponsoring-Partners gefallen lassen will und kann, ist eine eher seltene Konstellation. Meistens ist es umgekehrt, dass sich ein Sponsoring-Geber von einem Sportler trennt, weil dieser aus welchen Gründen auch immer (es muss nicht immer Doping sein), in Ungnade gefallen ist. Zudem in der «Causa Roger Federer» auf eine Million Franken pro Jahr zu verzichten ist überdies eine Entscheidung, die wohl überlegt sein will. Derzeit sind mit Blick auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine wenigstens Oligarchen-Konten bei der CS kein Thema. Oder werden sie es doch noch? Positiv mutet zudem der Umstand an, dass Katar, an der CS beteiligt, derzeit von Bittstellern aus der ganzen Welt mit Blick auf Rohstoffe geradezu bedrängt wird. Nicht nur der grüne Deutsche Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck ist im energiesparenden Sonderflugzeug in Katar eingetroffen und hat sich vor den Herrschern in Doha in den Wüstenstaub geworfen. Dank und wegen des tobenden Krieges ist Katar als Energie-Alternative plötzlich salonfähig geworden. Eben, «pecunia non olet». Es ist wie eine Fata Morgana wie diese seit vier Wochen anhaltende Katastrophe die Welt umzukrempeln im Stande ist und welche Weltbilder nun zusammenkrachen! Wer hätte das gedacht, dass allen Unkenrufen gegen Katar zum Trotz, das Ende Jahr die Fussball-WM-Endrunde austragen wird, verstummen. Der Auftakt auf das freudigste Fussballereignis im Jahr 2022 bildet die Generalversammlung des Weltfussballverbandes FIFA, die am letzten März-Tag dieses Jahres stattfinden wird; in Katar natürlich. So läuft auch alles optimal für den erklärten Putin-Freund und FIFA-Präsidenten Gianni Infantino. Ja, was kümmert einen Sport-Funktionär das Geschwätz von gestern? So sah es schon der legendäre deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer. Damals wurde in der Tat noch nachhaltige Politik betrieben.

«Bussen» nach verweigertem «Sponsorenlauf»

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(causasportnews / red. / 27. Januar 2022) In Sportvereinen werden diverse Möglichkeiten vorgesehen, um die an allen Ecken und Enden benötigten finanziellen Mittel zu beschaffen. Eine dieser Mittelbeschaffungsaktivitäten sind die sog. «Sponsorenläufe». Ein «Sponsorenlauf» ist ein Laufsportanlass, bei dem die Teilnehmenden mit Hilfe meist individuell akquirierter Sponsoren Geld für bspw. einen Verein oder ein Projekt sammeln, indem sie sich Sponsorenbeträge etwa für jeden gelaufenen Kilometer oder zurückgelegte Runde um den Sportplatz im Rahmen einer Zeitlimite zusichern lassen. Seit Jahren sind solche Anlässe feste Bestandteile des Vereinslebens diverser Sportvereine (in der Schweiz nach Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB, organisiert; in Deutschland gemäss § 55 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB). Nicht nur wegen «Corona» schwindet die Bereitschaft von jungen Sportlerinnen und Sportlern immer mehr, sich im Rahmen der Vereinsaktivitäten an den oft von Klubs angeordneten «Sponsorenläufen» zur Äufnung etwa klammer Klubkassen zu beteiligen. In letzter Zeit sind Fälle bekannt geworden, bei denen Vereinsmitglieder, die sich nicht dazu bereit erklärt oder sogar geweigert haben, «Sponsorenläufe» zu bestreiten, von den betroffenen Vereinen gebüsst worden sind. In den Medien fanden sich Artikel hierzu mit entsprechenden Überschriften: «Wer nicht rennt, zahlt eine Busse», oder ähnl.

Geht das, stellt sich nun die Frage? Können Vereine büssen, da doch Bussen von Privatrechtssubjekten gar nicht ausgefällt werden können?- Das ist möglich, auch wenn es sich bei den «Bussen» nicht um eigentliche Bussen, wie sie etwa aus dem Strafrecht bekannt sind, handelt. Im Vereinswesen zählen «Bussen» zu den gängigen Sanktionsmitteln. Bei der Ausfällung solcher Sanktionen geht es nicht um die Ausübung klassischer und konventioneller Strafgewalt, sondern um die konkretisierende Gestaltung der Vereinsordnung im Rahmen des Vereins-Mitgliedschaftsverhältnisses, die notfalls mit Sanktions-Druck durchgesetzt werden soll. «Büssen»  Vereine, bezweckt die ausgefällte Sanktion, das fehlbare Vereinsmitglied wieder auf den konformen Vereinskurs zu bringen. «Bussen» im Privatrecht ähneln den Konventionalstrafen (Art. 160 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts, OR), sind es aber nicht. Eine übermässig hohe «Busse» kann jedoch nach den Regeln der Konventionalstrafe (Art. 363 Abs. 3 OR) herabgesetzt werden, notfalls vom angerufenen Gericht. Die «Bussen» im Vereins- und Verbandswesen, also im Privatrecht, sind in der Tat etwas speziell und von ihrer dogmatischen Abstützung her etwa mit den Betriebsstrafen im Arbeitsrecht vergleichbar. Vereinsstrafen, sollen sie konform und gesetzesmässig ausgefällt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer statutarischen Verankerung oder Grundlage; will heissen: Sind Vereinsstrafen als privatrechtliche Sanktionsmittel in den Regelwerken von Vereinen und Verbänden nicht vorgesehen, fehlt ihnen eine entsprechende statutarische oder reglementarische Grundlage (Legitimation). Die Maxime aus dem Strafrecht «nulla poena sine lege scripta» (keine Strafe ohne gesetzliche Grundlage) gilt im Vereinsrecht analog. Voraussetzung zur konformen Ausfällung von Sanktionen in Vereinen und Verbänden ist immer, dass die oder der Sportler/in, der oder die sanktioniert werden soll, dem jeweiligen Regelwerk unterstellt ist. Diese Unterstellung kann auf statutarischem (im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft) oder vertraglichem Weg (ausdrücklich durch Vertrag, z.B. durch einen Sportveranstaltungs-Teilnahmevertrag) bewirkt werden. Wer also in einem Verein oder Verband an einem «Sponsorenlauf» teilnehmen sollte, dies aber grundlos unterlässt, kann im Weigerungsfall nur dann gebüsst werden, wenn hierfür eine satzungsrechtliche oder vertragliche Grundlage existiert. Nicht gebüsst werden kann ein Vereinsmitglied, das physisch oder psychisch nicht in der Lage ist, eine derartige, sportliche Leistung zu vollbringen.

Segen und Fluch des Individual-Sponsorings

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(causasportnews / red. / 25. Januar 2022) In der schnelllebigen Sportwelt ist die «Affäre Novak Djokovic» längst in den Hintergrund getreten. Unaufgeregt plätschert derzeit das «Australian Open» vor sich her, das nach dem vorzeitigen Abgang der Weltranglisten-Nummer Eins der Hauptattraktion beraubt wurde. Nun schaut man in die Zukunft auch vor allem in Richtung der weiteren, bedeutenden Turniere auf dem Planeten. Im Vordergrund steht die Frage, wann und an welchen Wettkämpfen der 35jährige Serbe als erklärter Impfverweigerer und Verschwörungstheoretiker in diesem Jahr wird teilnehmen können, falls «Corona» weiterhin die Welt im Griff hält und er es ablehnt, sich impfen zu lassen. Das ist die sportliche Seite.

Das juristische, politische Gerangel um Novak Djokovic vor dem prestige-trächtigen Tennis-Turnier in «down under» hat vor allem eine wirtschaftliche Komponente manifest werden lassen. Im Sport geht es eben, wie hinlänglich bekannt, vor allem auch ums Geld, das in verschiedensten Facetten das Thema ist. Auch bezüglich Sponsoring. Not amused über die Eskapaden des serbischen Top-Sportlers sind beispielsweise etwa seine Sponsoren. Die «Causa Novak Djokovic» führt insbesondere vor Augen, welche Problematik individuelles Sponsoring mit sich bringt. Es kann für einen Sportler (oder eine Sportlerin) und für den Sponsor ein Segen sei, wenn sich eine entsprechende Werbe-Partnerschaft realisiert. Diese beinhaltet aber das Risiko, dass der gesponserte Sportler kraft seines Verhaltens oder seiner Auftritte zur «Hypothek» für den Sponsor wird, der es unter Umständen eher nicht (mehr) gerne sieht, wenn das beworbene Produkt oder die beworbene Dienstleistung mit dem renitent-schwurbelnden Sportler (oder Sportlerin) in intensivem Zusammenhang steht. Evident ist, dass Individual-Kooperationen im Sponsoring stets Risiken beinhalten, welche z.B. in Mannschafts-Sportarten als nicht einmal latent vorhanden zu qualifizieren sind (in einer gesponserten Fussball-Mannschaft spielt der einzelne Akteur bezüglich Sponsoring nicht eine derartige Bedeutung wie in einer Individual-Sportart).

So verwundert es nicht, dass nach den nicht gerade image-fördernden Eskapaden von Novak Djokovic (seine) Sponsoren von Weltruf murren und den Serben zum Rapport antreten lassen oder das eingegangene Sponsoring hinterfragen, so etwa «Lacoste» (der Bekleidungskonzern gehört zur Genfer Gruppe Maus Frères) oder der Luxus-Uhrenhersteller «Hublot» mit Sitz in Nyon am Genfersee (er gehört zum französischen LVMH-Konzern). Weitere Unternehmen, wie «Head» (Tennis-Rackets), «Peugeot» (Mobilitäts-Industriekonzern), «Asics» (Sport-Schuhe) oder «Raiffeisen International» (Österreichische Bank) sorgen dafür, dass der 35jährige Tennis-Krösus jährlich etwa 30 Millionen Dollar an Werbegeldern einstreichen kann. Sie alle halten den Ball im Moment i.S. Marketing mit Novak Djokovic mehr als flach.

Teils ist auch schon die Frage gestellt worden, ob sich ein Sponsor Entgleisungen, wie nun von der Welt-Nummer-Eins praktiziert, gefallen lassen muss oder ein Sponsoring- Engagement in einem solchen Fall vorzeitig aus wichtigem Grund, wie praktisch jedes Vertragsverhältnis, ausserordentlicherweise (vorzeitig) ohne Folgen beendet werden darf. Das ist unter juristischen Gesichtspunkten wohl eher nicht möglich. Vielmehr sind dies eben die Tücken eines Individual-Sponsorings, und ein Geldgeber muss in dieser Sparte eher damit rechnen, dass sein Einzel-Webepartner für ihn problematisch oder untragbar werden könnte. Nicht jeder Sportler ist in Gottes Namen ein Roger Federer, der, im Moment sportlich inaktiv, werblich jedoch hyperaktiv, wohl selber kaum mehr weiss, für welche Produkte, Unternehmen und Dienstleistungen er wirbt. Für einen Sponsor ist eine solche Konstellation ideal, denn er hat kaum einen Image-Schaden zu befürchten, sollte der Sportler einmal den Weg von Irrungen und Wirrungen beschreiten oder vom konventionellen Weg abkommen. Wie delikat Individual-Sponsoring sein kann, belegt die Werbe-Angelegenheit V-Zug und Martina Hingis. Weil die ehemalige Weltklasse-Tennisspielerin 2008 in den Netzten der Dopingfahnder hängen blieb (es war ein lapidares Vergehen), distanzierte sich V-Zug sofort und öffentlich von der Gesponserten. Das trug den Zuger Haushaltmaschinen-Bauern viel Kritik ein. Von einem Sponsor wird auch etwas Treue zum Sportler erwartet, vor allem dann, wenn sich dessen Verfehlung als marginal erweist.

Mehr dazu in «Causa Sport» 1/2022; erscheint am 30. April 2022 – causasport.org

Führung durch Integration im FC Bayern München

Auszug aus der E-Mail des FC Bayern München eV vom 1. Dezember 2021 an seine Mitglieder

(causasportnews / red. / 3. Dezember 2021) Noch hat sich der Pulverdampf nach der denkwürdigen Jahreshauptversammlung des FC Bayern München vor einer Woche nicht verzogen, und noch immer versuchen die Verantwortlichen des Münchner Nobel-Klubs, die Folgen des Versammlungs- und Kommunikationsdesasters vom 25. November 2021 zu glätten (causasportnews vom 26. November 2021). Hat das Management beim Thema «zukünftiges Qatar Airways-Sponsoring» an der Zusammenkunft der Vereinsmitglieder noch gebockt und das Thema des Sponsoring-Vertrags des FC Bayern München mit der Airline Katars abgewimmelt, was einen Mitglieder- und Fan-Aufstand provozierte, sind nun aus dem Umfeld des Klubs, bzw. seitens der Klub-Führung, plötzlich versöhnliche Töne zu vernehmen. Die beigezogenen Kommunikations-Spezialisten haben offenbar auf die Gefahren der Gesprächs- und Behandlungs-Verweigerung anlässlich der Versammlung hingewiesen und insbesondere die Unglücksraben des Abends, Herbert Hainer (Präsident) und Oliver Kahn (Vorstandsvorsitzender) diesbezüglich sensibilisiert, dass Sportfunktionärs-Ämter nicht gleichzusetzen sind mit Führungsaufgaben in konventionellen Wirtschaftsunternehmen (Herbert Hainer bei «adidas») und Torhüter-Aktivitäten (eine angestammte Verhinderungs-Arbeit; Oliver Kahn). Haben die beiden Akteure im Bayern-Management den Antrag des Vereins-Mitglieds und Juristen Michael Ott in der Vereinsversammlung aus Kompetenzgründen noch schnöde abgebügelt, ist nun Harmonie in der «Bayern-Familie» angesagt. Beobachter reiben sich nicht wahnsinnig überrascht die Augen, dass nun durch die Klub-Exponenten öffentlich Abbitte geleistet wird (BILD-Zeitung: «Bayern Bosse geben Fehler zu» – nota bene ohne Ausrufezeichen). Den militantesten Mitgliedern, denen man die Diskussions-Bühne versagt hat, sollen nun in den «Vorgang Qatar Airways – Sponsoring» eingebunden werden. Dies gilt auch für den Antragsteller Michael Ott, der zuvor zweimal vor Gericht mit Eilanträgen in München gescheitert war. Damit wird in München ein alter Kommunikations-Lehrsatz aus der Mottenkiste des Krisenmanagements hervorgeklaubt: Mache Deine Feinde zu Weggefährten, in dem Du sie einbindest! Dass dies das Bayern-Top-Management vor und während der Hauptversammlung nicht realisiert hat, dürfte insbesondere mit (fehlender) Empathie und mangelnden Sensorien zusammenhängen. Ein cleverer Versammlungsleiter hätte den «Qatar-Deal» auch in irgendeiner Form behandelt, allenfalls konsultativ, und nicht in Versammlungs-Formalismus gemacht, auch wenn die von Michael Ott erwirkten Anträge von den angerufenen Gerichten abgelehnt wurden. Nach der Tat hält man oft auch an der Säbener Strasse in München Rat. Offiziell lässt der Klub jetzt verlauten, man wolle «miteinander einen Weg finden» und «wir haben Kontakt mit denen aufgenommen, deren Wortmeldungen nicht mehr berücksichtigt wurden». Die Lehre aus der Geschichte: Ist das Kind im Brunnen, gilt es vor allem, den Brunnen trocken zu legen…

Bayern-Hauptversammlung: «Qatar-Antrag» scheitert am Amtsgericht München

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(causasportnews / red. / 23. November 2021) Damit musste gerechnet werden: Das Amtsgericht München hat den Eilantrag des Juristen und Vereinsmitglieds des FC Bayern München, Michael Ott, i.S. Sponsor-Deal «Qatar Airways» abgewiesen. Der Rechtsreferendar am Landgericht Mainz wollte mit seinem Begehren sicherstellen, dass sein Antrag auf Beendigung des Sponsoring-Vertrags, der dem Münchner Nobel-Klub weiterhin mindestens 17 Millionen Euro jährlich einbringen soll, nach der Fussball-WM-Endrunde 2022 in Katar nicht mehr verlängert und an der Jahres-Hauptversammlung des Vereins am kommenden Donnerstag ordentlich vorgebracht und behandelt wird (causasportnews vom 15. November 2021). Das Gericht verneinte die fehlende Dringlichkeit des Antrags und äusserte sich wohl in der Sache selber nicht weiter. Michael Ott gelangte umgehend an die nächste Instanz (Landgericht München). Mit diesem Entscheid kommt das Amtsgericht dem FC Bayern München entgegen. Der Verein ist bestrebt, diesem Antrag des 28jährigen Juristen im Vorfeld der Hauptverhandlung möglichst wenig Gewicht einzuräumen. Die erstinstanzliche Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bedeutet, dass sich der FC Bayern München wenigstens im Moment die Feldüberlegenheit in diesem juristischen Spiel sichern konnte.

Ball auch juristisch flach halten im FC Bayern München

(causasportnews / red. / 22. November 2021) Es wäre übertrieben zu sagen, der FC Bayern München weise derzeit sportlich einen Super-Lauf auf. Trotz des Messias’ auf der Trainerbank. Aber gegen den FC Augsburg aus dem eigenen Bundesland darf man ja auch mal verlieren. Dennoch, die Bayern führen die Bundesliga-Tabelle immer noch an, wenn auch mit lediglich einem Punkt Vorsprung auf Borussia Dortmund. Ob das auch mit den Kader-Absenzen zu tun hat? Absenzen auch deshalb, weil sich einige Top-Akteure, die sich partout nicht impfen lassen wollen, immer wieder in die «Corona Quarantäne» begeben (müssen)?- In dieser Frage hielt sich das Bayern-Management bis vor kurzer Zeit bedeckt. Ball flach halten, wird das in der Kicker-Branche genannt. Jetzt ist den Bossen des Münchner Nobel-Klubs aber der Geduldsfaden gerissen. Nachdem bilaterales Einwirken auf renitente Spieler und stundenlange Einzelgespräche nicht gefruchtet haben und die Pleite in Augsburg wohl doch Auswirkungen bis nach München zeitigt, hat die Klub-Führung ein Machtwort gesprochen: Wer als ungeimpfter Fussball-Professional (Arbeitnehmer) in «Quarantäne» muss und deshalb dem Klub (Arbeitgeber) nicht zur Verfügung steht, soll künftig für die Zeit der Abwesenheit kein Salär mehr beziehen können. Joshua Kimmich, Serge Gnabry & Co. verstehen wohl nur die Sprache des Geldes. Selbstverständlich rufen solche Massnahmen die Juristen auf den Plan. Deutsche Arbeitsrechtler sind der Meinung, dass die verschuldete Hinderung an der Erbringung der Arbeitsleistung zur Lohneinstellung führen darf. So wäre es auch in der Schweiz: Muss ein Sportler, der sich weigert, sich impfen zu lassen, in Quarantäne, also verschuldeterweise an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert ist, muss mit pekuniären Konsequenzen rechnen. Wenn die Leistung auf dem Platz nicht mehr stimmt, erträgt es keinen Spass – auch nicht wenn es um «Corona» oder die Impf-Thematik geht.

Auch in einer anderen «Causa» im Umfeld des FC Bayern München könnte es sein, dass der bis anhin flach gehaltene Ball doch noch an Fahrt gewinnt: Ein Mitglied des Vereins FC Bayern München hat fristgerecht zu Handen der Bayern-Hauptversammlung diese Woche einen Antrag eingereicht, wonach die Aktiengesellschaft des Vereins gezwungen werden soll, den bisherigen, lukrativen Sponsoring-Deal mit der Fluggesellschaft Qatar Airways nicht mehr zu verlängern (causasportnews vom 15. November 2021). Was die Münchner Klub-Oberen mit diesem Antrag zu tun gedenken, ist unklar; sie halten sich bedeckt. Auf die Nachfrage des Antragsstellers auf Zulassung des Antrags haben die Chefs an der Münchner Säbener Strasse bisher geschwiegen. Es wird vermutet, dass eben auch hier der Ball (juristisch) flach gehalten werden soll. In der Versammlung und mit entsprechender Stimmungsmache vor Ort ist es wohl einfach(er), den Antrag zu killen, vermutet der Antragsteller und Jurist. Er hat deshalb einstweiligen Rechtsschutz am zuständigen Gericht in München verlangt. Auf diese Weise soll das Bayern-Management schon vor der Hauptversammlung gezwungen werden, in dieser vor allem politisch heiklen Debatte Farbe zu bekennen. Das würde zweifelsfrei die Chancen vergrössern, dass der Antrag auf jeden Fall zugelassen wird und darüber einigermassen neutral befunden werden könnte. Affaire à suivre…

Olympia und Fussball: Von der Unmöglichkeit, das Rad der Zeit zurückzudrehen

Quelle: «Spiegel» 46/2021

(causasportnews / red. / 15. November 2021) Auch im Sport wünschte man sich ab und zu, die Zeit zurückdrehen zu können. Das gilt besonders für die beiden grossen Sportanlässe, die im Jahr 2022 stattfinden werden: Die Olympischen Winterspiele vom 4. – 20. Februar 2022 in Peking und die Fussball-WM-Endrunde vom 21. November – 18. Dezember 2022 in Katar. Je näher die grössten Sportveranstaltungen rücken, desto eher wird der Wunsch manifest, die entsprechenden Vergabeentscheide wären so nie gefallen. Weil eben das Rad der Zeit nicht zurückgedreht werden kann, wünschte sich nun ein Teil der Sportwelt, das Jahr 2022 ungeschehen machen zu können, frei nach dem Motto: «Wie schön wäre es, wenn 2022 bereits (Sport-)Geschichte wäre!».

Üblicherweise herrscht Vorfreude, wenn grosse Sportveranstaltungen anstehen. Nicht so bezüglich von Olympia in Peking. Im Zusammenhang mit China sind in der Welt nur Negativ-Meldungen zu registrieren, ganz zu schweigen von der katastrophalen Menschenrechtssituation und dem permanent auf die Bevölkerung niedersausenden Anti-Demokratie-Hammer des Regimes. Weil China für die Menschheit nicht nur ein wichtiger Handelspartner ist, wird trotz des von uns mitbefeuerten Klima-Desasters im Vielvölker-Staat und aufgrund des Umstandes, dass «Corona» wohl seinen Ursprung in diesem Land hat, über allem Unsäglichen der Mantel des Schweigens ausgebreitet. So werden im Februar 2022 die Olympischen Spiele eben regelrecht ertragen und durchgewürgt.

Unglücklich ist die Sternenkonstellation auch mit Blick auf die Fussball-WM-Endrunde in einem Jahr in Katar. Die Welt hofiert dem reichen Land auf dem Asiatischen Kontinent unentwegt, der schnöde Mammon bildet die oberste Maxime allen Handelns und Ertragens der Menschen ausserhalb des unsäglich reichen Zwergstaates. Katar kauft in der Welt alles zusammen, was sich zusammenkaufen lässt, seien es pekuniäre Assets, Fussball-Klubs, Fussballer-Beine oder Kunst im obersten Preissegment. Allmählich wird klar, welche Nationalmannschaften an der WM-Endrunde im Wüstenstaat teilnehmen werden, doch je näher der Anlass rückt, desto kritischer werden die Stimmen, teils auch aus Spielerkreisen; was verwundert. Die Millionäre in kurzen Hosen kümmern sich an sich hauptsächlich um sich, und es ist ihnen gleichgültig, was sich ausserhalb der Blase dieses  privilegierten Zirkels ereignet. In der aktuellen Ausgabe des Magazins «Der Spiegel» (46/2021) äussert der finnische Nationalmannschaft-Kapitän Tim Sparv sein Unbehagen, in einem Jahr in Katar spielen zu müssen – nicht zu «dürfen»… Im selben Heft befassen sich die «Spiegel»-Macher auch mit den Verbindungen des deutschen Vorzeige-Vereins «FC Bayern München». Dieser hält seit Jahren Trainingslager im Wüstenstaat ab und ist mit Katar auch anderweitig auf einigen Ebenen verflochten. Geradezu provokant, vor allem für die Fans, ist der langjährige Sponsoring-Deal der Münchner mit «Qatar Airways», der sinnigerweise bis 2023 Gültigkeit hat. Wenigstens eine Verlängerung der Kooperation will an der demnächst stattfindenden Hauptversammlung von Bayern München der 28jährige Michael Ott, Rechtsreferendar am Landgericht Mainz, verhindern. Er hat einen entsprechenden Antrag eingebracht, der die Exekutive des Vereins anhalten will, den Sponsoring-Vertrag, der dem Münchner Nobel-Klub jährlich 17 Millionen Euro in die Kasse spült, nicht mehr zu verlängern. Damit hat der Jung-Jurist einen Grossteil der Münchner Fans hinter sich, die sich schon mal in der «Allianz»-Arena in den Protest-Modus begeben haben: Die Top-Funktionäre Oliver Kahn und Herbert Hainer können sich schon einmal ausmalen, was in der Hauptversammlung auf sie zukommen wird. Allerdings rechnet letztlich niemand ernsthaft damit, dass der Antrag von Michael Ott durchkommen wird, auch wenn die polternde Stimme von Uli Hoeness, der die Fans zwischendurch in den Senkel zu stellen pflegte, fehlen wird. Aber das ganze Thema «Katar» wird sich eh entspannen, wenn die WM-Endrunde kurz vor Weihnachten im kommenden Jahr Sport-Geschichte sein wird.

Zum Olympia-Start: Leichtathletik im Elend

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(causasportnews / red. / 24. Juli) Kurz vor Beginn der Olympischen Sommerspiele in Tokio platzte im Schweizer Sport eine «Doping-Bombe»; als ob «Corona» nicht schon genug Probleme bereiten würde: Die Schweizer Medaillen-Hoffnung Kariem Hussein wurde (offenbar) wegen der Verwendung einer Gly-Coramin-Lutschtablette Doping-positiv getestet und gleich für neun Monate gesperrt. Der 32jährige Hürdenspezialist stand sofort zur Verfehlung und akzeptiert die ausgefällte Sanktion. Anlässlich eines Leichtathletik-Meetings in Langenthal Ende Juni lief der ausgebildete Arzt in die Doping-Falle und muss nun die Spiele in Tokio im Fernsehen verfolgen. Nebst dem Reputationsschaden hat der Hürdenläufer nach dem Doping-Befund massive, pekuniäre Einbussen zu gewärtigen. Der erfolgreiche Sportler, der in den letzten Jahren als «Marke» aufgebaut worden ist, dürfte wohl vor allem Sponsoringgelder verlustig gehen. Derzeit ist allerdings noch unklar, wie die teils attraktiven Sponsoring-Partner des Doping-Delinquenten, wie Nike, BMW oder Geberit, auf den Dopingfall reagieren werden. Der «Fall Kariem Hussein» manifestiert auch die Risiko-Problematik, wenn Sponsoren auf Individual-Athleten setzen.

Die Schweizer Leichtathletik stand im Vorfeld von Olympia unter keinem guten Stern: Die Medaillen-Hoffnung über 100 und 200 Meter, Alex Wilson, stellte in Atlanta (USA) über die beiden Distanzen gleich zwei Fabelrekorde auf: 9,84 Sekunden (über 100 Meter) und 19,89 Sekunden (über 200 Meter). Danach begannen die Diskussionen über die Rechtmässigkeit der erzielten Zeiten; von Manipulation und Betrug war und ist die Rede, und auch der Umgang des Athleten mit einem lebenslang gesperrten «Doping-Trainer» sorgte zumindest für gewaltige Negativ-Stimmung gegen das «Kraftpaket» mit Jamaika-Wurzeln. Tendenziell sieht es derzeit danach aus, als würden die vom 30jährigen Alex Wilson erzielten Zeiten nicht homologiert werden. Diese Ausgangslage ist wohl nicht gerade als ideal mit Blick auf Tokio zu werten.

Nichts zu tun mit Olympia 2020, ausgetragen 2021, hat eine andere, in der Westschweiz lebende Leichtathletik-Hoffnung ohne Schweizer Pass. Tolossa Chengere, ein begnadeter Langenstreckenläufer aus Äthiopien, versucht seit rund 20 Jahren, mit Tricks und Schlichs das Schweizer Bürgerrecht zu erlangen. Vor einer Woche liess der Zürcher «Tages-Anzeiger» diese «Bombe» platzen: Nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden sei, habe sich der Sportler, Jahrgang 1979 oder 1984, während Jahren gegen die Ausschaffung zur Wehr gesetzt. Bis jetzt erfolgreich; der Läufer befindet sich nach wie vor in der Schweiz. Seine Leistungen verschlechterten sich im Verlaufe der Jahre zusehends. Mit der Geschichte im «Tages-Anzeiger» vom 17. Juli 2021 wurden die Machenschaften, Betrügereien und Lügengebäude des Äthiopiers schonungslos angeprangert. Das alles unter dem für die linke Zeitung ungewohnt scharfen Titel «Das Lügenkonstrukt des Laufstars». Auch diese Geschichte ist für die Leichtathletik nicht gerade image-fördernd…