
„Charity“-Fähigkeit von Franz Beckenbauer von der „BUNTE“ bildlich belegt. Copyright: BUNTE Entertainment Verlag GmbH
(causasportnews / red. / 28. Juli 2019) Die Geschichte um das „Sommermärchen, die grandiose Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland, bleibt weiterhin ein Mythos. Und bildet nach wie vor Gegenstand von juristischen Abklärungen, so auch der Schweizerischen Bundesanwaltschaft, die zwar im Moment hauptsächlich mit sich selber beschäftigt ist und deren oberster Repräsentant, Bundesanwalt Michael Lauber, im Herbst um seine Wiederwahl zittern muss; es geht u.a. um Treffen mit dem FIFA-Präsidenten, bezüglich derer ihn sein Gedächtnis im Stich lässt – und das ist schlecht so, zumal sich der Jurist in zahlreiche Widersprüche verheddert hat. Bei der juristischen Aufarbeitung des „Sommermärchens“ stehen vor allem Lichtgestalten des deutschen Fussballs, so die deutsche Fussball-Ikone Franz Beckenbauer, im nicht nur juristischen Fokus. Er ist wohl die zentrale Figur im Frage- und Antwortspiel, was es mit den 6,7 Millionen Euro auf sich hat, die auf verschlungenen Wegen global verschoben worden sind. Für was sind diese Gelder geflossen? Diese und andere Frage beschäftigen die Ermittlungsbehörden in der Schweiz und auch in weiteren Ländern seit Jahren. Antworten könnte wohl Franz Beckenbauer geben – doch darauf werden Ermittlungsbehörden und die Welt weiterhin warten müssen. Falls er sich überhaupt an die Fakten erinnert, was in dieser Branche nicht unbedingt selbstverständlich zu sein scheint – vgl. oben, die „Causa Lauber“. Jedenfalls wird nun dem „Kaiser“ seitens der schweizerischen Ermittlungsbehörden Vernehmungsunfähigkeit attestiert (vgl. auch causasportnews vom 22. Juli 2019); darunter lassen sich juristisch etwa alle markanten physischen und psychischen Schwächen eines Menschen subsumieren, die es diesem verunmöglichen, vor Behörden zu erscheinen und im Vollbesitz aller hierzu notwenigen körperlichen und geistigen Kräfte auszusagen. Das die rechtliche Dimension der Angelegenheit. So ist es selbstverständlich nicht widersprüchlich, dass sich „Kaiser Franz“ kürzlich an „seinem“ „Charity“-Golfturnier in Bad Griesbach im Rottal einigermassen fit und aufgeräumt seinen Gästen präsentierte. Wer an einer Golfveranstaltung dabei ist, Reden hält und sich seiner Klientel widmet (Sachfrage), kann durchaus im rechtlichen Sinne Einvernahmeunfähig bedeuten (Rechtsfrage). Sachverhalte und rechtliche Würdigungen sind also auseinander zu halten. „Charity“- und Einvernahmefähigkeit sind juristisch gesehen eben zwei ganz verschieden Ebenen – wie es der „Fall Beckenbauer“ zeigt. Das versteht jede(r) Jurist(in), wohl aber nicht jede(r) Nicht-Jurist(in). Wie dem auch sei. Die Sache mit der Einvernahmeunfähigkeit rechnet sich für den „Kaiser“ (wie sich auch „sein“ Golfturnier für die eigene Stiftung gelohnt hat: 166 000 Euro seien zusammen gekommen, berichteten Medien. Allerdings ein „Klacks“ im Verhältnis zu den 6,7 Millionen Euro, die sich im Rahmen des „Sommermärchens“ immer noch nicht zuordnen lassen). Fussball und Golf sind auch nicht Dasselbe: Ein Golfball ist schliesslich auch kleiner als das berühmte runde Leder.
Auf der (juristischen) Strecke in diesem Vorgang von internationaler Tragweite bleiben im Moment vier andere ehemalige Mitstreiter des zweifachen Fussball-Weltmeisters: Die drei ehemaligen deutschen Funktionäre Dr. Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt sowie der ehemalige Schweizer FIFA-Generalsekretär Dr. Urs Linsi. So, wie es derzeit aus juristischer Optik ausschaut, ist für sie das „Sommermärchen“ noch nicht ganz vorbei. Aber auch bezüglich dieser Fussball-Protagonisten wäre es wohl ein Märchen zu glauben, irgendjemand müsste für den eingangs geschilderten Geldmittelfluss von 6,7 Millionen Euro im Zusammenhang mit der WM-Endrunde 2006 in Deutschland die strafrechtliche Verantwortung übernehmen. Die Verjährung naht – und was wäre schon ein Märchen mit Realitätsbezug?