Das internationale Sportschiedsgericht (Court of Arbitration for Sport, CAS) hat mit heutigem Urteil eine Berufung des SC YF Juventus gegen einen Entscheid der Amateur Liga (AL) gutgeheissen und die AL angewiesen, die 2. Mannschaft des SC YF Juventus in den Spielbetrieb der 2. Liga interregional zu integrieren.
Die AL hatte die Auffassung vertreten, dass die 2. Mannschaft des SC YF Juventus in der 2. Liga interregional 2015/16 nicht spielberechtigt sei und daher nicht in diese Liga aufsteigen könne; dies ungeachtet des Gruppensieges in der 2. Liga regional 2014/15 des Fussballverband Region Zürich (FVRZ). Das ursprüngliche Verbot der Teilnahme zweiter Mannschaften von Teams der Promotion League (oder höher) an der 2. Liga interregional war im Frühjahr 2014 mit Wirkung ab dem 1. Juli 2015 aufgehoben worden. Der SC YF Juventus vertrat daher die Auffassung, bereits für die am 1. Juli 2015 beginnende Saison 2015/16 über die entsprechende Spielberechtigung für die 2. Liga interregional zu verfügen, weshalb es ihm auch möglich sein müsse, in diese Spielklasse aufzusteigen, zumal den Regularien der AL nichts Gegenteiliges zu entnehmen war. Das CAS ist nun offenbar der Argumentation des SC YF Juventus gefolgt. „Leidtragender“ ist freilich der FC Regensdorf, der zwar sportlich nur den 2. Platz in der Gruppe 2 der 2. Liga regional des FVRZ erreichte, sich nach dem ursprünglichen Entscheid der AL jedoch vorübergehend als Aufsteiger – wenn auch lediglich „am grünen Tisch“ zu diesem gemacht – wähnen durfte. Das Urteil des CAS ist zunächst im Dispositiv ergangen, die Begründung steht noch aus.