
(causasportnews / red. / 15. März 2023) Er wollte Medien-Recherchen und Veröffentlichungen über sein Alter verbieten lassen, sah sich in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt, ist nun aber kürzlich am Landgericht Frankfurt a.M. gescheitert: Youssoufa Moukoko, eines der Wunderkinder des Deutschen Fussballs und Garant für sportliche Superlativen aller Art, hat ein Gerichtsverfahren gegen das Deutsche Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» weitgehend verloren (Kostenauferlegung bezüglich des Verfahrens im Verhältnis 1/3 – 2/3 zu Lasten des Spielers), was bedeutet, dass das Hamburger Magazin (und die Medien im Allgemeinen) weiterhin über das Alter und die Herkunft des Klub- und Nationalmannschafts-Stürmers recherchieren und berichten dürfen. Und das mit guten Gründen. Das Gericht qualifizierte die Berichte des «Spiegels» als zulässige Verdachtsberichterstattung, und Zweifel aufgrund der Verdachtsmomenten dürften weiterhin geäussert werden; diesbezüglich erkannte das Gericht ein öffentliches Interesse an den Recherchen und Veröffentlichungen. Einige vom «Spiegel» getätigte Aussagen qualifizierte die Pressekammer des Gerichts allerdings als unzulässig. Grund für diese mediale Eskalation mit dem Finale vor dem Frankfurter Landgericht war ein Bericht des «Spiegels» im Zuge der Fussball-WM-Endrunde in Katar Ende des letzten Jahres. Das Hamburger Magazin recherchierte profund und äusserte in einem Bericht offensichtlich berechtigte Zweifel am Alter und an der Herkunft des begnadeten Fussballspielers, der, angeblich 18jährig, erstmals in der Deutschen Nationalmannschaft anlässlich der «Generalprobe» gegen Oman dabei war (vgl. auch causasportnews vom 27. Dezember 2022). Seither steht die Frage im Raum, ob der Stürmer von Borussia Dortmund am 20. November 2004 oder bereits am 19. Juli 2000 geboren wurde. Der Deutsche mit Wurzeln in Kamerun will seit der Veröffentlichung des «Spiegel»-Berichtes verbieten lassen, dass über sein Alter und seine Herkunft (Kamerun) berichtet wird; er betrachtet seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte als verletzt. Nach der Niederlage am Landgericht Frankfurt veröffentlichen nun die Medien (so etwa abgebildet in der Illustrierten «Bunte» vom 9. März 2023) eine Geburtsurkunde von Youssoufa Moukoko, in der das Geburtsdatum des Dortmund- und Nationalmannschafts-Stars ausgeschrieben wiedergegeben ist: «dix-neuf juillet deux mille» (19. Juli 2000).
Bei einem Fussballspieler ist das Alter in vielerlei Hinsicht von zentraler Bedeutung. Bis zum 21. Altersjahr verkörpert ein Athlet einen Marktwert, und bei einem Klubwechsel muss für ihn grundsätzlich eine Transferentschädigung (Ausbildungsentschädigung) bezahlt werden. Auch gibt es etwa zu beachtende Mindest-Altersbestimmungen im organisierten Fussball. Man könnte auch salopp sagen: Bei den Fussballspielern verhält es sich so wie bei den Gebrauchtwagen: Je älter, desto wertloser. Im konkreten Fall ist zudem von Bedeutung, wo Youssoufa Moukoko wann geboren wurde und wo er zuerst im Fussball aktiv und spielberechtigt war. Weniger «Fussball-relevant» mutet der Umstand an, dass offenbar auch umstritten ist, wer leiblicher Vater des Spielers ist. Diesbezüglich sind offenbar ebenfalls Zweifel angebracht. Klar ist zumindest, wer den begnadeten Spieler zur Welt gebracht hat: Mater semper certa est (die Mutter ist immer sicher) – oder fast immer; im rechtlichen Sinne mag das zutreffen.