Archiv für den Monat November 2017

Medaillenentzug und Doktorwürde

(causasportnews / red. / 27. November 2017) Im Sport ereignet sich immer wieder nicht Alltägliches und Bemerkenswertes. Anlässlich der Olympischen Spiele 2014 in Sotschi verblüfften die Bobfahrer von Russland 1 mit zwei Goldmedaillen. Nun sind Steuermann Alexander Subkow und seine Hinterleute das Edelmetall im Zweier- und im Viererbob wieder los. Im Zuge des flächendeckenden Dopingskandals im russischen Sport sind den Athleten die Olympiasiege vom Internationalen Olympischen Komitee (IOK) aberkannt worden. Im Viererbob heissen die „neuen“ Olympiasieger Lettland 1, im Zweierbob sind es Beat Hefti / Alex Baumann (Schweiz 1), welche nach dem Medaillenentzug der Russen „erben“. Ganz sicher können sich die Letten und die Schweizer ihrer nachträglichen Olympiasiege allerdings (noch) nicht sein. Es ist damit zu rechnen, dass die betroffenen Russen gegen die IOK-Entscheide beim Internationalen Sportschiedsgericht in Lausanne (CAS) klagen werden. Nebst den Bobfahrern hat das IOK Resultate weiterer Athletinnen und Athleten annulliert. Der Dopingskandal um russische Athletinnen und Athleten führt zur nicht gerade glücklichen Konstellation, dass Ergebnisse nun auf Jahre zurück korrigiert werden. Für den Sport und sein Glaubwürdigkeit ist das eher katastrophal, denn nach einem Wettkampf sollte das Publikum an sich definitiv wissen, wer Sieger und wer Besiegter ist. Der sportliche Wettbewerb wird seines Sinnes beraubt und seine Attraktivität (auch in der Werbewirtschaft) geschmälert, wenn der Sieger eines Wettkampfs erst nach Jahren feststeht. In jedem Fall können die Letten und die Schweizer im Moment aber erst verhalten jubeln.

Uneingeschränkt freuen darf sich aber ein anderer Schweizer Sportler, dem dank seiner Erfolge eine etwas ungewöhnliche Ehre zuteil geworden ist: Der über alle Zweifel erhabene Tennisstar Roger Federer ist von der Universität Basel mit der Ehrendoktorwürde (Dr. h.c.) ausgezeichnet worden. Die medizinische Fakultät ehrte den Basler für seine Fairness und dafür, dass er Menschen zu Bewegung und Aktivität animiere und so einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung leiste, heisst es in der „laudatio“. Auch wenn die Verleihung von Ehrendoktortiteln immer wieder Stirnerunzeln hervorruft, dürfte diese Auszeichnung kaum auf Kritik stossen, auch wenn die Begründung durchaus etwas speziell anmutet. In Bezug auf Ehrendoktorate scheint auch der akademische Forschergeist keine Grenzen zu kennen.

Tödlicher Unfall an Amateurradrennen: Freispruch in zweiter Instanz

(causasportnews / rbr. / 23. November 2017) Der Unfall an einem Amateurradrennen im Jahr 2014 hat (vorerst) keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Aargauer Strafgericht (eine Abteilung des Obergerichts des Kantons Aargau) hat mit Urteil vom 20. November 2017 einen Teilnehmer des Rennens von den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung und der mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.

Am 14. Juni 2014 ereignete sich anlässlich der „Radsporttage Gippingen“ (Kanton Aargau/Schweiz) ein schwerer Unfall. Ein teilnehmender Radrennfahrer touchierte bei einem Überholmanöver während einer Abfahrt den von ihm überholten Fahrer, worauf dieser und drei nach ihm folgende Fahrer stürzten. Einer der gestürzten Fahrer kollidierte mit einem Baum und verletzte sich dabei so schwer, dass er noch gleichentags verstarb. Die anderen drei Fahrer wurden teils schwer verletzt. Die Untersuchung ergab, dass der überholende Fahrer mit rund 70 km/h unterwegs gewesen war und mit einem seitlichen Abstand von maximal 30 cm überholt hatte.

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob gegen den Unfallverursacher Anklage wegen fahrlässiger Tötung gemäss Art. 117 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung (Art. 125 StGB). Das Bezirksgericht Zurzach schloss sich dieser Auffassung an und verurteilte den Beschuldigten im November 2016 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Busse von zweitausend Franken. Dagegen erhob dieser Berufung an das Strafgericht (Art. 398 ff. der Schweizerischen Strafprozessordnung, StPO). An beiden Verfahren beteiligten sich zudem die verletzten Unfallbeteiligten als sog. Privatkläger (Art. 118 StPO); sie verlangten vor der zweiten Instanz, wie die Staatsanwaltschaft, die Bestätigung des bezirksgerichtlichen Schuldspruchs.

Das Strafgericht hob nun die Verurteilung des Unfallverursachers auf und sprach ihn in sämtlichen Anklagepunkten frei. Um sich der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung schuldig zu machen, muss der Täter „pflichtwidrig unvorsichtig“ handeln (Art. 12 Abs. 3 StGB), mit anderen Worten eine Sorgfaltspflichtverletzung begehen. Das Strafgericht äusserte sich in dem Sinne, dass keine solche Sorgfaltspflichtverletzung vorliege. Wer an einem Radrennen teilnehme, so die Richter, setze sich einem gewissen Risiko aus. Mit diesem Ausgang des Rennens habe nicht gerechnet werden können. Zwar war für das Gericht erstellt, dass der Beschuldigte den vor ihm fahrenden Rennteilnehmer während des Überholmanövers berührt hatte. Es sei aber nur von einer leichten Berührung auszugehen, da der Beschuldigte andernfalls wohl selber ebenfalls gestürzt wäre. Hinweise auf einen Materialfehler am Rad des tödlich verunfallten Fahrers, der den Unfall verursacht haben könnte, machte das Gericht entgegen den Ausführungen der Verteidigung jedoch nicht aus.

Die schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor, soll den Parteien aber voraussichtlich noch in diesem Jahr zugestellt werden. Gegen das begründete Urteil steht sodann die Beschwerde in Strafsachen an das Schweizerische Bundesgericht offen (Art. 78 ff. des Bundesgerichtsgesetzes, BGG). Das Urteil des Strafgerichts ist also noch nicht rechtskräftig.

Mehr zu diesem Urteil in der Ausgabe 1/2018 von Causa Sport.

Bestätigung der Rechtswidrigkeit der Sanktionen nach Bridge-WM 2013

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Bild: Silsor

(causasportnews / red. / 17. November 2017) Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat im Fall der beiden deutschen Bridge-Spieler, die im Nachgang der Bridge-Weltmeisterschaft 2013 wegen behaupteter unerlaubter Spielmanipulationen mit langjährigen Sperren belegt worden waren, das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Köln) weitestgehend bestätigt. Im Ergebnis bleibt es demnach bei den zentralen Feststellungen des Kölner Gerichts, dass die gegen die Bridge-Spieler verhängten Sanktionen rechtswidrig und damit nichtig waren (siehe zum Urteil des LG Köln causasportnews vom 19. Juni 2017 sowie Causa Sport 2017, 141 ff.).

Die beiden Spieler hatten als Paar an der Bridge-WM 2013 teilgenommen und waren letztlich sogar Weltmeister in der Kategorie Senioren geworden. Da einer von den beiden Spielern während den relevanten Partien auffallend oft gehustet hatte, kamen die Disziplinarorgane des Bridge-Weltverbandes WBF zum Schluss, dass die beiden Spieler mittels eines „Husten-Codes“ unerlaubt kommuniziert und damit in unzulässiger Weise das Spiel manipuliert hätten. Das LG Köln hingegen erblickte in Bezug auf die verbandsinternen Verfahren sowohl zahlreiche sachverhaltliche als auch rechtliche Mängel und erklärte die Sanktionen für rechtswidrig. Das OLG Düsseldorf hat die entsprechenden Feststellungen nun – im Rahmen eines Berufungsverfahrens, das durch den Deutschen Bridge-Verband DBV angestrengt worden war – offenbar weitestgehend bestätigt (Urteil vom 15. November 2017; Az. VI U 8/17).

Polizeiliche Abklärungsmängel nach Fan-Exzessen

technology-2408300_1920 (causasportnews / red. / 15. November 2017) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, weil die Polizei im Zusammenhang mit einem Einsatz gegen gewalttätige Fussballfans ihren Untersuchungs- und Aufklärungspflichten nicht genügend nachgekommen ist (Beschwerde Nr. 47274/15, Urteil des EGMR vom 9. November 2017). Das entsprechende Verfahren war auf Vorfälle aus dem Jahr 2007 zurückzuführen, als es im Rahmen eines Erstligaspiels im Dezember zu Ausschreitungen zwischen rivalisierenden Anhängern der beteiligten Mannschaften gekommen war. Weiterlesen

Et tu Josephe?!

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Anfassen verboten – mag ein Hintern auch noch so attraktiv sein…

(causasportnews / red. / 13. November 2017) Man mag gar nicht mehr hinhören, doch nun hat die «Weinstein-Welle» auch den Sport erfasst. Der Vorwurf richtet sich an den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter. „Et tu Josephe“ (auch du Joseph), also, hätte es in der Antike geheissen. Der in die Jahre gekommene Walliser soll der US-Fussballerin Hope Solo anlässlich einer FIFA-Gala vor fünf Jahren an den Po gegriffen haben (ohne ihr Einverständnis, versteht sich). Um diesbezüglich keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Falls dem so gewesen sein sollte, wäre dies natürlich nicht akzeptabel. Aber ein Vorwurf nach fünf Jahren? Und als Beschuldigung, die sich nicht wird verifizieren lassen? Und gerade von Hope Solo? „Si tacuisses philosophus mansisses“ (hättest du geschwiegen, wärst du ein(e) Philosoph(in) geblieben), muss man auch hier festhalten; auf Lateinisch lässt sich eben immer noch vieles schnörkellos und klar sagen. Wer Fehlverhalten anzuprangern hat, soll das umgehend tun – nicht nach Jahren jedenfalls. Doch ganz so schwarz und weiss sind die Verhältnisse, gerade in dieser etwas „schlüpfrigen“ Zone, nicht (immer). Denn  Weiterlesen

Der Sportverband als Geschädigter

dollar-2584746_1920(causasportnews / red. / 10. November 2017) Die erledigten und laufenden Verfahren in USA gegen Fussball-Funktionäre führen teils zu überraschenden, juristischen Ergebnissen. So etwa im Fall des ehemaligen Generalsekretärs des Verbandes der Cayman-Inseln, Costas Takkas. Dieser gehörte zu den Personen, die im Mai 2015 in Zürich verhaftet und von der Schweiz nach Amerika ausgeliefert worden waren. Dass nun der Funktionär aus Südamerika in New York zu einer 15monatigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, überrascht weniger, als die richterliche Entscheidung, wonach Costas Takkas dem Verband 3 Millionen Dollar Schadenersatz zu bezahlen hat. Weiterlesen

Fälle „Constantin sen. und jun.“ weiterhin unentschieden

(causasportnews / red. / 9. November 2017) Die Attacken des Präsidenten des FC Sion, Christian Constantin, und seines Sohnes, Barthélémy Constantin, gegenüber dem ehemaligen Schweizer Nationaltrainer und heutigen TV-Kommentator Rolf Fringer sind zwar von der Verbandsjustiz geahndet worden (vgl. auch Causa Sport News vom 12. Oktober 2017), sie sind allerdings noch nicht rechtskräftig entschieden. Sowohl Vater als auch Sohn Constantin haben gegen die ausgefällten Sanktionen rekurriert; bis zu einer Entscheidung der Rekurskammer der Swiss Football League (SFL) dürfte noch Weiterlesen

Olympische Spiele in der Schweiz: Bauen an einem „Luftschloss“

Unbenannt

Olympische Spiele in der Schweiz? Die Hoffnung stirbt zuletzt…

(causasportnews / red. / 7. November 2017) Kaum eine Stadt oder eine Region in Mitteleuropa kann sich mehr für die Austragung Olympischer Spiele erwärmen, doch in der Schweiz soll (wieder einmal) alles anders sein als anderswo. Die Metropole Sitten/Sion ist angetreten, um das Unmögliche möglich zu machen: Die Winter-Spiele 2026 sollen ins Wallis geholt werden (Causa Sport News, 8. März 2017). Ins Wallis? Nicht ganz. Die Kantone Waadt, Freiburg, Bern und Graubünden sollen die Träume der Walliser verwirklichen helfen. Auch wenn die Schneeverhältnisse in rund zehn Jahren wohl noch prekärer als heute sein werden, obwohl klar ist, dass Olympische Spiele alles andere als nachhaltig sind und von einer Schweizer Kandidaturstadt auch nicht zu finanzieren sind, wird am „Luftschloss Olympische Spiele Sion 2016“ kräftig weiter gebaut. Apropos Kosten: Weiterlesen

Verwirrendes und Verwirrliches um Sport-Lichtgestalt

night-2177769_1280_Leuchturm  (causasportnews / red. / 6. November 2017) Insbesondere zwei aktuelle Sport-Lichtgestalten kannte bzw. kennt Deutschland: Zum einen ist dies Franz Beckenbauer, zwischenzeitlich von „Kaiser Franz“ zum Buhmann und Geächteten geworden; zum andern der Wimbledon-Sieger von 1985, Boris Becker. Auch dieser „Promi“ aus dem Norden befindet sich derzeit im freien Fall, und männiglich fragt sich, ob „Bobele“, wie er vor allem von der Boulevard-Presse trotz aller persönlicher Widerwärtigkeiten immer noch liebevoll genannt wird, nicht bereits unten angelangt ist. Weiterlesen