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Strafuntersuchung gegen Gianni Infantino angezeigt

(causasportnews / red. / 10. Dezember 2020). Alle Drohungen und Verunglimpfungen der Schweizer Strafbehörden und der Justiz vom Zürcher «Sonnenberg», dem Sitz des Weltfussballverbandes FIFA, aus, waren wohl eher ein klassisches Eigentor. Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, hat sich durch die Muskelspiele aus der FIFA-Zentrale nicht beeindrucken lassen und sieht im Verhalten von FIFA-Präsident Gianni Infantino Anzeichen für ein strafbares Verhalten, wie er soeben bekannt gegeben hat. Es geht um ungetreue Geschäftsbesorgung mit Blick auf die Benutzung eines Privatjets von Surinam in die Schweiz durch den FIFA-Präsidenten und weiterer Privatpersonen. Die nicht protokollierten Treffen (an denen der FIFA-Präsident teilgenommen hatte und an welche er sich nicht mehr erinnert), mit dem ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber (an die er sich ebenfalls nicht mehr erinnert), sind nicht Gegenstand  dieses Verfahrensabschnittes.

Da im Privatjet nur Privatpersonen mitflogen (und nicht etwa auch Ex-Bundesanwalt Michael Lauber), liegt die Verfahrenskompetenz in der «Causa Privatjet» nun bei der Bundesanwaltschaft, welche über die Eröffnung des Strafverfahrens abschliessend entscheiden wird. Dass Stefan Keller deutliche Hinweise für ein strafbares Verhalten des FIFA-Präsidenten ausmacht und die Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen diesen als angezeigt qualifiziert, ist keine Überraschung. Es sind auch in diesem Komplex zuviele Ungereimtheiten und Widersprüche auszumachen, weshalb die Eröffnung der Strafuntersuchung durch die Bundesanwaltschaft nun aufgrund der Einschätzung von Stefan Keller als wahrscheinlich gilt. Da nützen auch die insbesondere medial orchestrierten Rechtfertigungsversuche von Gianni Infantino in letzter Zeit nichts. Die in diesem Zusammenhang seitens der FIFA gegen die Schweizer Untersuchungsbehörden und die Justiz inszenierte Kesseltreiben hat die aktuelle Entwicklung eher noch befeuert.

Für Gianni Infantino und weitere Betroffene gilt die Unschuldsvermutung.

Im Falle der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den FIFA-Präsidenten dürfte ein Entscheid der FIFA-Ethikkommission mit Spannung erwartet werden. Nach den üblichen Gepflogenheiten wäre Gianni Infantino als Präsident zumindest während der Dauer des Strafverfahrens kaum mehr zu halten.