Archiv für den Monat Oktober 2020

«COVID-19» und Sport: An den Resultaten lässt es sich erkennen…

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(causasportnews / red. / 31. Oktober 2020) Im zu Ende gehenden Monat lässt sich mit Blick auf «COVID-19» eine ernüchternde Bilanz ziehen: Die sog «zweite Welle» hat die Länder dieser Erde mit voller Wucht erfasst. Überall steigende Fallzahlen, rundum ein Desaster bei der Bekämpfung der Pandemie und panische Reaktionen seitens der Politik, der an sich die Aufgabe zukäme, der Seuche rigoros entgegen zu treten; zu agieren statt nur zu reagieren. Statt sich nach dem Abklingen der «ersten Welle» im Frühjahr/Sommer auf die von Fachleuten prognostizierte «zweite Welle» vorzubereiten, wurden die Expertenmeinungen in den Wind geschlagen und vor allem um Kompetenzen und politische Macht gerungen. Mit dem Resultat, dass uns «COVID-19» nun schlicht unvorbereitet trifft und die Politik hierauf konzeptlos reagiert. Dabei hätte die Zeit im Sommer genützt werden müssen, um der nun erneut aufgetretenen Bedrohung wirksam begegnen zu können. Die Wirtschaft, die man immer noch mit lauen Massnahmen zu schützen glaubt, wird mit diesem chaotischen, panischen Gebaren wohl kaum effizient gestützt werden können. Keine Linie, keine stringente Führung, kein Mut, kein Konzept, wie man diesem unsichtbaren Feind begegnen müsste – so wird nun etwa die Schweiz von «Corona» wiederum erneut voll getroffen. Es wird uns wiederum vorgeführt, dass ein Krieg mit einer lauen, weitgehend unqualifizierten Polit-Kaste, die vorwiegend auf Machterhalt bedacht ist, nicht zu gewinnen sein wird. Aber wie sagte es unlängst ein Zürcher Unternehmer: «Mit diesem Volk kann man eben keinen Krieg gewinnen». Das Verhalten des «Volkes» ist in der Tat so unverständlich wie gruslig; und das entlastet die kopf- und konzeptlos Reagierenden etwas. Die immer wieder pathetisch beschworene «Eigenverantwortung» der Bürgerinnen und Bürger ist nichts als ein schlechter Scherz, «Disziplin» ein Fremdwort, und «Solidarität» ist ein schön tönendes Relikt aus Wohlfühl-Zeiten. Dass nun (erneut) der wirtschaftliche Kollaps verhindert werden soll, ist zwar ein sinnvolles Ziel, aber tatsächlich wird die Bekämpfung der Seuche auf dem Altar des Wirtschaftlichen geopfert. Man will zwar die Pandemie bekämpfen und besiegen, jedoch nur so, dass die Wirtschaft keinen Schaden nimmt. Als ob der Schaden nicht schon voll angerichtet wäre – mit derzeit einem Heer von Arbeitslosen und Teil-Arbeitslosen sowie konkursiten Unternehmen; mit undurchdachten Finanzspritzen und dem Abwurf von «Helikoptergeld» wird versucht, wenigstens den Eindruck zu erwecken, dass alles gar nicht so schlimm sei. Dazu kommen geradezu dümmliche Aussagen von Politikerinnen und Politikern, unter denen es ebenso viele Ignoranten, Querulanten und Egoisten gibt wie in der Bevölkerung. Durchwegs lässt sich die Politik in der Krise von Interessenvertreterinnen und -vertretern jedwelcher Couleur zu Kompromissen zu Lasten der Pandemiebekämpfung nötigen. Die Wirtschaft treibt die Politik vor sich her. «Die Wissenschafter sind sehr wichtig für uns, aber sie regieren nicht die Schweiz», lässt sich etwa derzeit in den Medien der Schweizerische Gesundheitsminister zitieren. Die Experten sagen und warnen – die Regierenden ignorieren. Aber auch so war es schon immer: Ab und zu gibt es zudem bekanntlich auch heute noch Fälle, in denen Frauen nur ein bisschen schwanger werden.

In diesem Chaos und im Rahmen dieser Führungslosigkeit und Ignoranz werden Massnahmen angeordnet, die der aktuellen Situation nicht einmal ansatzweise gerecht werden. An den Resultaten kann man die Lage allerdings glasklar erkennen, könnte man frei nach dem Apostel Johannes die derzeitige Lage zusammenfassen. Katastrophale Zustände beherrschen nun die Schweiz, in Deutschland versucht Bundeskanzlerin Angela Merkel wenigstens das im Rahmen des politisch Möglichen mit Blick auf die Bekämpfung von «COVID-19» zu erreichen. Die in dieser Woche in Deutschland angeordneten Massnahmen, die das öffentliche Leben zwar herunterfahren, sind aber effizienter als das, was die Schweizer Politik trotz Warnrufen der Fachleute verordnet. Die Gesamtsituation in der Eidgenossenschaft ist derzeit schlicht katastrophal. An den Fallzahlen kann man das wahre Ausmass des Desasters erkennen; Schönfärberei dient nur noch zur Beruhigung der Lage.

Ehrlichkeit prägt jedenfalls den Sport. An den Resultaten lässt sich bekanntlich erkennen, ob Sportlerinnen und Sportler reüssieren oder nicht. Obwohl der Sport, wenn er überhaupt und dann vor leeren Zuschauerrängen stattfindet, derzeit nur noch ein künstliches Blasendasein fristet, ist es evident, dass er sich in der Agonie befindet (causasportnews vom 26. Oktober 2020). Wäre nicht der Glaube an das Wirtschaftliche die Triebfeder der aktuellen sportlichen Betätigung, würde er gar nicht mehr stattfinden. Der organisierte Sport wird nur noch mit staatlichem Interventionismus zu retten sein. Vor allem im Fussball und im Eishockey wird jetzt laut nach staatlicher Direkthilfe gerufen. Dieser Ruf wird zweifelsfrei erhöht werden, denn aufgrund wirtschaftlicher Kriterien (sic!) ist es zur Staatsaufgabe geworden, dass der organisierte und ehemals nur privat finanzierte Sport als Teil der Bespassungsindustrie am Leben erhalten werden soll. Nicht nur die Sicherung der Elementarbedürfnisse ist Sache des Staates; dieser hat auch dafür zu sorgen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger ausgiebig bespassen lassen können – in der Freizeit, im Urlaub, kulturell – und im Sport. «Bespassung» als Grundrecht also. Das alles ist aber nichts neues. Nicht nur «Brot» soll der Staat sichern, sondern auch für «Spiele» sorgen. «Panem et circenses» – auch diesbezüglich wiederholt sich die Geschichte.

Vor der Abstimmung zur «Konzernverantwortungs-Initiative» – Der Steilpass der FIFA

(causasportnews / red. / 28. Oktober 2020) Am 29. November stimmt die Schweizer Bevölkerung über eine Initiative ab, die ebenso umstritten wie unsicher bezüglich des Abstimmungsausgangs ist. Zu befinden ist über die sog. «Konzernverantwortungs-Initiative», welche Konzerne mit Sitz in der Schweiz verpflichten will, die Menschenrechte sowie internationale Umweltstandards auch ausserhalb der Schweiz zu respektieren. Falls diese Vorgaben nicht beachtet werden, können Konzerne für Verfehlungen im Ausland in der Schweiz zur Rechenschaft gezogen werden. Die Vorlage ist politisch äusserst umstritten und brisant. Linkskreise treten für eine Annahme der Initiative ein, das bürgerliche Lager stemmt sich eher dagegen, vor allem was die Klagemöglichkeit in der Schweiz anbelangt. Der Ausgang der Abstimmung dürfte knapp ausfallen, oder wie man es auf den Punkt bringen könnte: Die Vorlage steht auf der «Kippe».

Die Initiative wird als Novum in der Geschichte des Schweizerischen Bundesstaates qualifiziert. Das trifft allerdings nicht ganz zu. Mit Blick auf den organisierten, internationalen Sport sticht in diesem Zusammenhang Art. 3 der Statuten des Weltfussballverbandes FIFA, einem Verein mit Sitz in Zürich/Schweiz, ins Auge. Dort heisst es unter der Marginalie «Menschenrechte»: «Die FIFA bekennt sich zur Einhaltung aller international anerkannten Menschenrechte und setzt sich für den Schutz dieser Rechte ein.». Diese vor einigen Jahren mit viel Pathos in das Grundgesetz der FIFA eingefügte Bestimmung lässt seit jeher Raum für Interpretationen. Generell richten sich die Statuten eines Vereins an die Mitglieder der juristischen Person «Verein», hier an die 211 Mitgliederverbände der FIFA. Werden also in einem Staat die Menschenrechte verletzt und setzt sich der entsprechende Mitgliedsverband nicht für den Schutz dieser Rechte ein, fragt es sich etwa, ob in der Schweiz gegen die FIFA geklagt werden kann. Oder können sogar Dritte den Weltfussballverband in Zürich verklagen, falls in Ländern die Menschenrechte verletzt werden und die FIFA, bzw. die betreffenden Nationalverbände dagegen nichts unternehmen? Fragen über Fragen also sowohl gemäss Art. 3 der FIFA-Statuten als auch bezüglich der «Konzernveratwortungs-Initiative», sollte sie Ende November angenommen werden. Bis dato ist in der Schweiz aufgrund dieser Satzungsbestimmung gegen den Weltfussballverband FIFA noch niemand vor Gericht gezogen. Sollte die Initiative allerdings angenommen werden und die Klagemöglichkeit gegen Konzerne mit Sitz in der Schweiz künftig eingeräumt werden, könnte die zitierte FIFA-Bestimmung eine ganz andere Dimension erhalten. Die FIFA würde dann aber in einem konkreten Fall (mit einem gewissen Recht) wohl einräumen, dass die statutarische Bestimmung eher deklaratorischer Natur sei und keine Anspruchsgrundlage für Klagen abgebe.

Der Sport vor dem Total-Kollaps

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(causasportnews / red. / 26. Oktober 2020) Es wäre selbstverständlich wünschenswert und würde jeder Wunschvorstellung entsprechen, wenn die obige Überschrift zumindest mit einem Fragezeichen versehen werden könnte. Die Realität ist allerdings eine andere, im Allgemeinen und im Besonderen. «Corona» beschert der Welt und letztlich auch dem Sport, um den es sich an dieser Stelle jeweils direkt und indirekt geht, einen Total-Kollaps (Kollaps, aus dem Lateinischen «collabi», zusammenbrechen).

Allgemein: Die zweite «Welle» von «Corona» hat die Welt mit voller Wucht getroffen. In der Schweiz schnellen die Infektionszahlen in die Höhe; nur im Vatikan sind die Zahlen noch alarmierender. Konnte im Frühjahr noch das Überraschungsmoment der Pandemie als Entschuldigung für das Versagen vorwiegend der Politik bei der Bekämpfung des unsichtbaren Gegners ins Feld geführt werden, haben die politisch Verantwortlichen mit Blick auf die seit Monaten angekündigte nächste «Welle» schlicht nichts Notwendiges getan – und die Warnungen der Experten in den Wind geschlagen: Die Krise wurde ignoriert, heruntergespielt und verwaltet. Noch nie hat es ich so drastisch gezeigt, dass Politiker/innen nicht in der Lage sind, den Kampf gegen eine solche Pandemie effizient und nachhaltig zu führen. Hinzu kam und kommt eine katastrophale Kommunikation, welche weder ehrlich noch glaubwürdig war – und immer noch ist. Die Regierungen reagierten weltweit kopflos und panisch. Agieren war und ist für sie ein Fremdwort. Wie soll einer Bevölkerung nun vertrauenserweckend erklärt werden, dass Schutzmasken bei der Krisenbekämpfung wichtig sind, wenn man zuvor deren Wirksamkeit marginalisiert hat (weil schlicht keine vorhanden waren), wie das etwa der Schweizerische Bundesrat getan hat? Apropos Nutzeffekt von Schutzmasken: In der Medizin werden Masken seit Jahrzehnten verwendet – wohl eben, weil sie nutzlos sind…Dass beispielsweise im Kanton Zürich die verantwortliche Gesundheitsdirektorin in einer Panikreaktion für viel (Steuer-)Geld zwei Masken-Produktionsmaschinen gekauft hat, und diese Maschinen wegen technischer Schwierigkeiten bis heute keine einzige Maske produziert haben, ist geradezu ein Schulbeispiel einer Panikreaktion, die den entsprechenden Schluss auf das heutig Polit-Niveau zulässt. Die Verfolgung ideologischer Ziele scheint oft im Vordergrund zu stehen; in der Schweiz hat sich mit der Entschleunigung des gesellschaftlichen Lebens im Zuge von «Corona» die Hinwendung zu bereits vorhandenen kommunistischen Verhältnissen beschleunigt. Nach dem im März gesprochenen Geldsegen wird wohl demnächst wieder «Helikoptergeld» verteilt und demnächst ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden. Die Frage, wer das alles bezahlen soll, wird, wie in kommunistischen Verhältnissen üblich, nie hinterfragt, schon gar nicht einmal gestellt. Der Geldregen, der im Frühjahr auf die Schweiz niederprasselte, war teils ein Abbild der Verhältnisse im organisierten Fussball: Durch Geldgeschenke sichert man sich (Wähler-)Stimmen. Allerding ist festzuhalten, dass nicht nur «Corona» das Wirtschaftsleben weitgehend zum Erliegen gebracht hat, sondern diesbezüglich in Staat und Gesellschaft seit Jahren an potemkinschen Dörfern gezimmert und an des Kaisers neuen Kleidern gewoben worden ist. Die Wirtschaft war schon vor «COVID-19» in Teilbereichen eine Blase, die das Virus nun zum Platzen gebracht hat. Mit «Corona» lässt sich derzeit alles entschuldigen – auch  den Crash in wichtigen Bereichen der Wirtschaft. Die Situation präsentiert sich derzeit, nüchtern betrachtet, katastrophal – nicht nur mit Blick auf das Heer von Arbeitslosen. Dabei hat es sich im Kampf gegen das Virus gezeigt, dass die Demokratie als Staatsform lediglich ein Schönwetter-Konstrukt darstellt, dieses aber zur Krisenbewältigung absolut ungeeignet ist. Dass sich derzeit Bund und Kantone über Kompetenzen bezüglich notwendiger Massnahmen in den Haaren liegen und Diskussionen rund um den helvetischen Föderalismus geführt werden, statt zu handeln, sagt alles (auch in Deutschland ist der entsprechende Streit zwischen Bund und Ländern in vollem Gange; hier mischt auch noch die Justiz mit, und angeordnete Massnahmen werden von Gerichten wieder aufgehoben). Bedenklich ist etwa, dass Fachleute, die eine «Task-Force» bilden, die Schweizer Regierung und die Kantone zur Ergreifung von Massnahmen auffordern, jedoch diese Empfehlungen von der Politik ignoriert werden; das spricht für sich. Allerdings darf und muss in der Schweiz zu Gunsten der nun dem immer mehr dem Volkszorn ausgesetzten nationalen Regierung und der kantonalen Exekutiven ins Feld geführt werden, dass sie es mit dem «Volk» auch nicht leicht haben, wobei sie gewisse Verhaltensweisen in der Bevölkerung aber auch provoziert haben. Im «Volk» finden sich nicht wenige Ignoranten, Dilettanten, Querulanten und Egoisten, weshalb die Appelle an Vernunft, Eigenverantwortung und Disziplin weitgehend wirkungslos verpuffen. Direkt oder indirekt wird durch das Wahlvolk Druck auf die Regierenden ausgeübt, um zu erwirken, dass bei an sich dringlichen Massnahmen «pro libertate», zugunsten der individuellen Freiheit und mit Blick auf die Wirtschaft entschieden wird. Das Volk will Brot und Spiele! Die Politik hat jedenfalls das gesundheitliche Wohl des «Volkes» nicht primär im Auge, sondern wirtschaftliche und hedonistische  Aspekte prävalieren durchwegs. Die Wirtschaft mit ihren Lobbyisten, Mischlern und Mauschlern treibt die Politik auch mit Blick auf den Kampf gegen die unheimliche Seuche vor sich her. So lässt sich der unsichtbare Gegner jedenfalls nicht bezwingen, und es muss die heutige, allgemeine Lage in jeder Hinsicht als katastrophal qualifiziert werden.

Und der Sport? Dieser wird bekanntlich geprägt durch Fussball, Fernsehen und Flaschenbier. Der Sport bedeutet also sportlich Aktivität, wirtschaftliches Bestreben und die Einbindung der Medien in das Sport-Business als Überbringer sportlicher Botschaften. Die Medien manifestieren in dieser Krise verstärkt vor allem die seit geraumer Zeit bestehende Orientierungslosigkeit. Interessengruppierungen und Ideologen aller Schattierung verschaffen sich Gehör. Die Medien-Konsumenten werden mit Kommentaren und Meinungen aus verschiedensten, medialen Küchen überhäuft und regelrecht desinformiert. Zu sagen und zu schreiben, was ist – das war einmal, vor allem zur Zeit von «Spiegel»-Gründer Rudolf Augstein. Der Zustand der Wirtschaft wird sich in nächster Zeit zweifelsfrei noch negativer als jetzt schon auf den organisierten Sport auswirken. Dieser befindet sich regelrecht in der «Agonie». Einmal ehrlich: Welche Unternehmung wird eine «Plattform Sport» so, wie sie sich derzeit präsentiert, noch werblich nutzen wollen? Vermitteln «Geisterspiele» in Mannschaftssportarten wirklich die dem Sport eigene Emotion? Ohne oder mit wenig Publikum ist «König Fussball» doch nichts anderes als ein wirtschaftlich nicht mehr nutzbares Spiel. Kein Event mehr, das bewegt und nur deshalb auch für die Werbewirtschaft attraktiv ist. Demnach eine blutleere, sterile Angelegenheit, die sich so auf lang Sicht nicht mehr vermarkten lässt. Nochmals ehrlich: Dass im Moment überhaupt noch Fussball-Wettbewerbe stattfinden, hängt, realistisch gesehen, nur noch einem dünnen, wirtschaftlich gesponnenen Faden. Im Moment zittern sich Fussball- oder Eishockey-Meisterschaften durch. Die Ungewissheit, wann «Corona»-befallene Mannschaften das nächste Spiel vor keinen oder wenigen Zuschauern austragen können, verhilft dem Sportbetrieb nicht gerade zu Glanz und Glanz und Gloria. Aktuell betrachtet ist er bereits kollabiert und wird nur noch aus wirtschaftlichen Gründen künstlich am Leben erhalten – aber kaum jemand will das eingestehen. Die Hoffnung stirbt zuletzt, obwohl sich die «Corona»-Ansteckungen bspw. in Sport-Mannschaften mehren und an einen geordneten, sportlichen Wettbewerb nicht mehr zu denken ist. Und das alles soll uns unter anderem die Dosis «Hoffnung» applizieren, dass der virale «Spuk» bald vorbei sein wird. Erst dann wird der Sport, in welchen Formen auch immer, eine Renaissance erleben; «Corona» wird auch den künftigen Sport jedoch zweifelsfrei prägen. Die Ungewissheit bleibt, weshalb sich derzeit auch kaum jemand mit den verschobenen Olympischen Spielen in Tokio, die in wenigen Monaten nachgeholt werden sollen, auseinandersetzen mag. Oder etwas mehr als in einem halben Jahr soll die Fussball-Europameisterschaft an zwölf Austragungsorten durchgeführt werden. Zwölf Austragungsorte ohne Publikum vielleicht? Hierzu hüllt sich der Europäisch Fussballverband (UEFA) in Schweigen. Auch die seit 2019 Qualifikationsspiele zur Fussball-WM-Endrunde 2022 in Katar sind derzeit kein Thema. Der Welt-Fussballverband FIFA darf sich plötzlich glücklich schätzen, dass die Endrunde in Katar erst zu jenem Jahresende stattfinden wird und nicht schon im Sommer 2022 ausgetragen werden muss. Dieses halbe Jahr könnte bezüglich Durchführung oder Nicht-Durchführung der WM-Endrunde entscheidend werden. So wartet auch die Sportwelt sowie der organisierte Sport, der im Moment faktisch so tot ist wie die gesamte, weltweite Bespassungsindustrie, darauf, dass es bald vorbei sein möge. In dieser Situation ist letztlich auch das Bonmot «Der Sport ist tot – es lebe der Sport» reiner Zynismus. Nobody knows…

(Autor: Prof. Dr. iur. Urs Scherrer)

Der (bis anhin erfolglose) Kampf der FIFA gegen den Präsidenten-Ermittler

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 21. Oktober 2020) Das war in der Strafsache gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino et alteri vorauszusehen. Kaum war der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, im Amt (vgl. auch causasportnews vom 25. August 2020), setzte seitens des Weltfussballverbandes FIFA sowie von Gianni Infantino, bzw. dessen Adlaten und Anwälten, ein juristisches Trommelfeuer gegen den Sonderermittler ein. Seit Stefan Keller vom Schweizerischen Parlament formell eingesetzt worden ist, gilt es für den FIFA-Präsidenten und andere Beschuldigte (darunter den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber) ernst; vergeblich ist bereits die Ernennung von Stefan Keller zum ausserordentlichen Staatsanwalt vom FIFA-Sitz aus torpediert und der Strafrechtler verunglimpft worden. Der versierte Jurist aus dem Kanton Obwalden wird nun zweifelsfrei alles daran setzen, um den Schleier über den Treffen von Gianni Infantino mit dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber zu lüften. Seit seiner Ernennung ist Stefan Keller immer noch den Angriffen insbesondere von FIFA-Claqueuren und Anwälten des Präsidenten ausgesetzt (vgl. causasportnews vom 11. August 2020). Vor allem wird seit Wochen unablässig aus dem Home of FIFA am Zürichberg gegen den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes aus allen juristischen und medialen Rohren «geschossen». Mit wenig Wirkung allerdings. Aller Attacken zum Trotz führt Stefan Keller die Untersuchungen vor allem gegen den FIFA-Präsidenten und den ehemaligen Bundesanwalt ungerührt sachlich fort. Die Anwälte der FIFA haben nun zudem eine empfindliche, juristische Niederlage einstecken müssen. Stefan Keller hat kürzlich verfügt, dass der vom Weltverband verlangte Partei-Status der FIFA diesem in der «Causa Infantino» nicht gewährt wird. Die FIFA sei durch das Strafverfahren gegen den Präsidenten nicht unmittelbar betroffen, weshalb eine Parteistellung des Weltverbandes nicht gewährt werde. Die Parteistellung im Verfahren hätte der FIFA etwa die Möglichkeiten eingeräumt, Verfahrensanträge zu stellen (um etwa das Verfahren gegen den Präsidenten zu verzögern) und Einsicht in die Akten zu nehmen. Damit wird nun nichts. Gianni Infantino wird sich ohne FIFA-Support dem Untersuchungsrichter stellen müssen. Weil der FIFA-Präsident ein Organ des Verbandes ist (Art. 55 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB), könnte auf ihn im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung dereinst auch zivilrechtlich Ungemach auf ihn zukommen. So heisst es in Abs. 3 von Art. 55 ZGB mit Blick auf die Organe von juristischen Personen: «Für ihr Verschulden sind die handelnden Personen (die Organpersonen, Red.) ausserdem persönlich verantwortlich.». Die FIFA könnte Gianni Infantino aufgrund des Rechtsverhältnisses zwischen ihm und der FIFA in diesem Fall durchaus auch belangen (gemäss Art. 398 des Schweizerischen Obligationenrechts, OR). Der Entscheid von Ermittler Stefan Keller, der FIFA im Strafverfahren gegen den Präsidenten den Partei-Status zu versagen, ist aus juristischer Optik jedenfalls nicht zu beanstanden. Natürliche und juristisch Personen sind eben strafrechtlich nicht deckungsgleich.

Josip Drmic: Sportlicher und juristischer Super-GAU

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(causasportnews / red. / 20. Oktober 2020) Das ist wohl die dramatischste Konstellation, mit der sich ein hochkotierter Fussballspieler konfrontiert sehen kann: Ein juristisches Verfahren aufgrund eines sportlichen Umstandes, den man zu gerne ungeschehen gemacht hätte. So ist es dem 28jährigen Schweizer Nationalspieler mit kroatischen Wurzeln und einem ebensolchen Pass, Josip Drmic, widerfahren. Auf die Spielsaison 2019/20 hin wechselte er vom Deutschen Klub Borussia Mönchengladbach zum Englischen Renommier-Verein Norwich City. Er unterschrieb bei den «Kanarienvögeln» in England einen Vertrag bis 2022. Bereits vor einigen Monaten ist der Stürmer in England aussortiert worden und trainiert nicht einmal mehr mit der Professional-Abteilung des Klubs, welcher derzeit in der zweiten Liga spielt. Zum sportlichen Pech gesellt sich dazu, dass Josip Drmic auch auf der sport-rechtlichen Ebene vom Glück verlassen worden zu sein scheint – ein sportlich-juristischer Super-GAU also. Der ablösefreie Wechsel des Spielers von Gladbach zu Norwich hat den ehemaligen Berater des in der Region des Zürichsees aufgewachsene Top-Fussballer jedenfalls bewogen, gegen Josip Drmic eine Forderungsklage am Landgericht Düsseldorf einzureichen. Satte 615’000 Euro Provision verlangt der Agent Sören Seidel vom Spieler als Provision für den Transfer von Deutschland nach England. Das entsprechende Zivilverfahren ist im Gange; über die Erfolgsaussichten lässt sich aufgrund der unklaren Sachverhaltsdarstellungen der Parteien, sofern sie sich überhaupt äussern, nicht einmal mutmassen. Zumindest scheint jedoch die Klage nicht aussichtslos zu sein. Für Josip Drmic ist diese Situation alles andere als aufbauend. Die Klubsuche, zu der das Management von Norwich City bei der im Sommer eröffneten Aussortierung geraten hat, gestaltet sich nicht nur wegen COVID-19 als schwierig. Und ein Gerichtsverfahren als Beklagter auf Grund eines Transfers, der sich als Flop erwiesen hat, durchstehen zu müssen, ist auch alles andere als erstrebenswert.

Verbands-Disharmonien – diesmal im DFB

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(causasportnews / red. / 19. Oktober 2020) Mit den derzeit nicht gerade berauschenden Leistungen der Deutschen Nationalmannschaft (genannt «Die Mannschaft») hat es nichts zu tun, dass es im Deutschen Fussball-Bund (DFB) rumort; genauer neben dem Spielfeld und an der Funktionärs-Spitze des grössten Sportverbandes der Welt. Auslöser der an die Öffentlichkeit getragenen Unstimmigkeiten und Machtkämpfe im Verband sind Hausdurchsuchungen, die in den letzten Tagen am DFB-Sitz in Frankfurt a. M. und in den Privatwohnungen verschiedener ehemaliger und aktueller Funktionäre des Verbandes durchgeführt wurden. Rund 200 Beamte sollen in Frankfurt und an verschiedenen Orten (betroffen waren die Privatwohnungen von Funktionären) im Einsatz gewesen sein. Das Grossaufgebot rechtfertigt sich insofern, als es seitens der zuständigen Behörden um Vorwürfe der Steuerhinterziehung geht. Im Fokus der Untersuchungen stehen offenbar Verträge bezüglich Bandenwerbung bei Heimspielen der Deutschen Nationalmannschaft. Die Zahlungen seitens der Schweizer Rechteverwertungsgesellschaft Infront in Zug an den DFB sollen zumindest teilweise am Fiskus vorbeigeschleust worden sein. Ob sich die Vermutung und Vorwürfe erhärten, wird sich zeigen. Bezüglich des DFB und der betroffenen Funktionäre (einer von ihnen soll der ehemalige, eher glücklose DFB-Präsident Reinhard Grindel sein, bei einer weiteren Person soll es sich um den ehemaligen Vizepräsidenten und ad interim-Präsidenten des Verbandes, Reinhard Rauball, handeln), gilt die Unschuldsvermutung.

Im Zusammenhang mit dieser Aufsehen erregenden Steuerrazzia ist ein seit geraumer Zeit schwelender Machtkampf in der Führungsetage des DFB offen zu Tage getreten. DFB-Präsident Fritz Keller, vor ziemlich genau einem Jahr unbelastet und unbefleckt angetreten, das im Zuge zahlreicher Skandale und Wirrungen ins Schlingern geraten «DFB-Boot»  wieder auf Kurs zu bringen, scheint zumindest mit einigen aktuellen und ehemaligen DFB-Funktionären, unter ihnen der langjährige Spitzenfunktionär Rainer Koch und der aktuelle Generalsekretär Friedrich Curtius, nicht (mehr) kongruent zu ticken. Oder anders: Der ehemalige Präsident des SC Freiburg im Breisgau und Gastro-Unternehmer Fritz Keller will offenbar den in die Steuerhinterziehungsaffäre involvierten Funktionäre nicht bedingungslos den Rücken stärken. Er scheint vielmehr bestrebt zu sein, schonungslosen Aufschluss über alle «heiklen» Vorgänge im DFB zu erhalten. Das kommt beim Verbands-Establishment nicht gut an. Ein Mitarbeiter in der DFB-Zentral wird in der neusten Ausgabe des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» (43/20) wie folgt zitiert: «In einem Moment, in dem man erwartet, dass der Präsident sich vor seine Leute stellt, dreht er sich zu ihnen um und schiesst in die eigenen Reihen.». Der Machtkampf zwischen dem DFB-Präsidenten und einigen ehemaligen und aktuellen Spitzenfunktionären im Zuge der durch die Hausdurchsuchungen eskalierten Steuerhinterziehungs-Vorgänge manifestiert zumindest eine veritable Disharmonie im grössten Sportverband der Welt. Die Lage sieht für den DFB tatsächlich nicht optimal aus: Der Verband soll seit 2017 mit Steuernachzahlungen im Zusammenhang mit den Bandenwerbeverträge zwischen dem DFB und Infront von rund 15 Millionen Euro gerechnet haben. Der 63jährige Verbandspräsident Fritz Keller hat von diesem Betrag nun nicht nur Kenntnis genommen; er will nach der Steuerrazzia genau wissen, ob diese Fiskus-Nachforderungen berechtigt sind wer dafür innerhalb des DFB verantwortlich ist.

Ein (nicht) ganz gewöhnliches Fussballspiel

Deutschland – Schweiz, Stuttgart, 22. November 1950 © Deutscher Fussball Bund

(causasportnews / red. / 14. Oktober 2020) Es war an sich ein ganz gewöhnliches Fussballspiel – aber doch nicht ganz. In Köln standen sich am gestrigen 13. Oktober die Nationalteams Deutschlands und der Schweiz gegenüber. Allerdings «nur» in einem Freundschaftsspiel, das es in der konventionellen Form nicht mehr gibt. Heute werden auch Freundschaftsspiele «formatiert», d.h., es geht bei diesen Spielen um ein bisschen etwas – mehr also nur um die Ehre oder um Tests, wie das bis vor kurzer Zeit bei Freundschaftsspielen üblich war. Der Wettbewerb, bzw. das «Format», heisst heute «Nations League», und der Zufall will es, dass in der selben Spielgruppe Deutschland und die Schweiz gegeneinander anzutreten haben. Nicht, weil Deutschland selbstverständlich über das stärkere Nationalteam verfügt als die Eisgenossen, ist ein Match der Deutschen gegen die Schweizer immer etwas Besonderes. Der Hintergrund ist trotz der Apolitizität des (Fussball-)Sportes ein politischer. Die Schweiz und Deutschland sind Nachbarn, und immerhin leben und arbeiten geschätzte eine Million Deutsche, teils in den letzten Jahren eingebürgert, in der Schweiz. Von den Deutschen lassen sich die Schweizer je länger desto mehr die Welt erklären; die «Neue Zürcher Zeitung» hat sich zwischenzeitlich zum Publikationsorgan der Deutschen in der Schweiz gemausert. Selbstverständlich leben Schweizer und Deutsche in der Schweiz friedlich zusammen – und mögen sich recht gut, auch wenn der Schweizer seine Komplexe gegenüber dem Deutschen noch immer nicht vollständig abgelegt hat. In fussballerisch-politischer Hinsicht ist es als speziell zu werten, dass nach dem 2. Weltkrieg die Schweiz 1950 als erstes Land auf der Welt den deutschen Fussballern die Hand zur Versöhnung gereicht hat, was im ersten Freundschaftsspiel zwischen Deutschland und der Schweiz in Stuttgart sportlich besiegelt wurde. Auch wenn jenes Fussballspiel für die Schweiz verloren ging (1:0), bleibt diese Geste des Friedens seitens der Schweiz fünf Jahre nach Kriegsende offenbar für immer präsent. Der Deutsche Fussball-Bund (DFB) hat jenes Freundschaftsspiel bis heute nicht vergessen. Eine schöne Erinnerungen an die Schweiz bildet aber auch der Weltmeistertitel, den sich die Deutschen in der Schweizer Bundeshauptstadt 1954 überraschend und sensationell erspielt hatten – neun Jahre nach dem Ende des Krieges, der für Deutschland desaströs und mit einer Total-Niederlage geendet hatte. Somit war das gestrige Spiel in Köln, das 3:3 ausging, eben mehr als nur ein Freundschaftsspiel. Trotz zweimaligem Rückstand erkämpfte sich die Mannschaft von WM-Trainer Joachim Löw einen für Deutschland wichtigen Punkt in der Gruppe mit den weiteren Mannschaften Spaniens und der Ukraine. Weil Spanien in der Ukraine patzte, könnte Deutschland noch den Gruppensieg schaffen; für die Schweiz folgt auf dieses Ergebnis gegen Deutschland nun wohl der Abstieg. Evident war es allerdings, dass die deutsche National-Elf weiterhin nicht auf Touren kommt. Und das Unentschieden gegen die Schweiz bildet Munition für die Kritiker von Bundestrainer Joachim Löw. Diese werfen ein, der «wahre» Bundestrainer sei so oder so Hansi Flick gewesen, und ohne den jetzigen Bayern-Trainer als «Assistent» und eigentlicher «Schattentrainer» sei Joachim Löw auch das Glück abhanden gekommen. Wie dem auch sei: Mit dem gewaltigen Reservoir an Top-Spielern wird nun von der Deutschen Mannschaft eine gewaltige Steigerung erwartet. Oder die Tage von Joachim Löw als DFB-Bundestrainer könnten bald gezählt sein. Das gestrige Spiel der hochkotierten Deutschen gegen die klar schwächeren Schweizer lässt Raum für Interpretationen und Spekulationen. Auch in einem Freundschaftsspiel geht es heute eben um mehr als noch vor wenigen Jahren.

Auf «Eis» gelegt: Beach-Volleyballerinen gewinnen gegen ihren Verband

(causasportnews / red. / pd.,13. Oktober 2020) Ein sowohl bemerkenswertes als auch wegweisendes Urteil hat das Landgericht Frankfurt am Main gefällt: Zwei professionell aktive Beach-Volleyballerinnen sind mit ihrer Schadenersatzklage gegen den zuständigen Sport-Fachverband durchgedrungen, weil dieser sie für internationale Wettkämpfe nicht mehr zugelassen und an ihrer Stelle andere Sportlerinnen nominiert hatte, obwohl die Klägerinnen teils sportlich erfolgreicher waren als ihre Konkurrentinnen. Es sind ihnen 17 000 US-Dollar insbesondere für entgangene Turnier-Preisgelder zugesprochen worden; das soeben bekanntgewordene Urteil vom 7. Oktober 2020 der 6. Zivilkammer (Aktenzeichen 2-06 O 457/19) ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden. Der beklagte Verband machte verschiedene Gründe geltend, weshalb die Sportlerinnen nicht mehr für internationale Wettbewerbe nominiert worden waren. So wurde etwa der Qualifikationsdruck um freie Turnierplätze ins Feld geführt, weshalb seitens des Verbandes eine Nominierungs-Konsolidierung mit neuen Teams angestrebt worden sei.

Nebst der Begründung in der Sache selber lässt die Entscheidung mit Blick auf die Zuständigkeitsfrage aufhorchen: Das Verfahren zur Beurteilung der Forderungsklage hätte an sich vor ein Schiedsgericht gebracht werden müssen. Die entsprechende Schiedsvereinbarung wurde nun allerdings von dem von den Klägerinnen angerufenen, staatlichen Gericht in Frankfurt als unwirksam qualifiziert, «weil sich die Klägerinnen nicht freiwillig der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen» hätten, so das Gericht. Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im «Fall Pechstein» ist bei Leistungssportlerinnen und -sportlern von einer unfreiwilligen Unterwerfung unter eine Schiedsgerichtsbarkeit auszugehen, wenn die Berufsathletinnen und -athleten «vor der Wahl stehen, eine Schiedsklausel anzunehmen, um durch die Ausübung ihres Sportes ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, oder sie nicht zu akzeptieren und damit vollständig auf ihren Lebensunterhalt durch Ausübung des Sports zu verzichten», begründete das Frankfurter Landgericht die Entscheidung betreffend der gerichtlichen Zuständigkeit weiter. Von einer unfreiwilligen Unterwerfung unter die Schiedsgerichtsbarkeit sei auch dann auszugehen, falls die Volleyballerinnen die Klauseln kritiklos unterzeichnet hätten, heisst es weiter in der Entscheidung. Klar war für das Gericht der Umstand, dass die Unterwerfung der von monopolistischen Sportverbänden verlangten Schiedsklauseln die rechtssuchende Sportlerin oder den Sportler benachteilige. Somit erklärte das Landgericht Frankfurt unmissverständlich, dass die im Sport durchwegs gängigen und verlangten Schiedsvereinbarungen grundsätzlich mit dem Erfordernis der unabhängigen Gerichtsbarkeit nicht in Einklang zu bringen seien.

«Causa Sport» (4/2020; http://www.causasport.org) wird auf dieses Urteil zurückkommen.

Zunahme von Sportmanipulationen im Zusammenhang mit Wetten

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(causasportnews / red. / 12. Oktober 2020) Seit geraumer Zeit ist es eher ruhig um das Thema Sportmanipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten geworden. COVID-19 und das weltweit reduzierte sowie eingeschränkte Sportangebot haben nun aber dazu geführt, dass die Vorgänge aus dem Ruder laufen. Das will heissen: Verknappter Sport – verwildertes Sportwettenangebot. Bei den soeben zu Ende gegangenen French Open der Tennisspieler/innen untersuchen die französischen Strafverfolgungsbehörden derzeit zumindest eine Partie im Frauendoppel. Seit «Corona» wütet, spielt auch der Sportwettenmarkt verrückt. Will heissen: Es wird mehr manipuliert im Sport – mit Blick auf Sportwetten. Nicht die Wetten werden dabei beeinflusst, sondern der Sport, auf den dann gezielt gewettet wird. Die abgekarteten Spiele haben einen umtriebigen Schweizer Politiker dazu bewogen, mit einer Eingabe an den Europarat zu gelangen. Nationalrat Roland Rino Büchel ist stets präsent, wenn es gilt, die Integrität des Sportes zu schützen; er gehört zu den grössten Kritikern der «alten» FIFA unter Joseph Blatter. Notiz am Rande: Der St. Galler Politiker der Schweizerischen Volkspartei (SVP) nennt sich auch «Sportmanager»; allerdings ist für ihn seine frühere Tätigkeit bei der Zuger Rechte-Vermarktungsgesellschaft «Infront», zur Zeit von Roland Rino Büchel etwa als «ISL» auftretend, kein Ruhmesblatt. Aber in diesem vom Blatter-Neffen Philippe Blatter geführten Unternehmen, das wegen Unregelmässigkeiten soeben das langjährige, äusserst lukrative Mandat des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) verloren hat (vgl. auch causasportnews vom 23. Juni 2020), ist er wohl bezüglich dieses «heiklen» Segmentes im Sport sensibilisiert worden.

Der Aktionismus von Roland Rino Büchel in Strassburg dient dem ehrgeizigen Ostschweizer wohl am meisten persönlich. Die Situation im Sportwettenbereich bietet ihm auch in «Corona»-Zeiten die Gelegenheit zur Selbstdarstellung. Dass der Europarat das Problem wird lösen können, glaubt Roland Rino Büchel wohl selbst nicht. Wer denn? Sicher nicht die Sportverbände und -organisationen. Nach grossen Bestrebungen zum Integritätsschutz nach der Affäre «Robert Hoyzer» in Deutschland (2005, ein Jahr vor der Fussball-WM-Endrunde in Deutschland, das als «Sommermärchen» in die Sportgeschichte einging), hat der Integritätsschutz seitens des organisierten Sports in den letzten Jahren an Bedeutung und Aufmerksamkeit verloren. Nur die staatlichen Strafverfolgungsbehörden sind offensichtlich in der Lage, dieser für den Sport gewaltigen Bedrohung Herr zu werden. Aber das scheint aufgrund der Entwicklungen, die sich im Zeitalter von «Corona» noch akzentuiert haben, zu wenig zu sein. Der Ruf aus der politischen Schweiz nach Europa, und das aus dem Munde eines Anti-Europa-Parteivertreters, lässt den Schluss zu, dass der Kampf gegen den Integritätsverlust im Sport nur auf europäischer Ebene effizient geführt werden kann. Nach Auffassung von Roland Rino Büchel sind in diesem Segment längst die grossen, international aktiven Verbrechersyndikate tätig. Mit dieser Feststellung liegt er sicher nicht falsch – nur: Wie lässt sich diese Gefahr letztlich vom Sport abwenden?

Rausschmiss nach Lohnverzichts-Weigerung

(causasportnews / red. / 9. Oktober 2020) Im Zuge von «Corona» werden auch viele Klub-Kassen klammer und klammer. Oft werden deshalb, insbesondere im Fussball, nicht nur von den teils teuren Akteuren  Lohnverzichts-Erklärungen verlangt. Diese werden von diesen durchwegs sang- und klanglos hingenommen, doch es existieren auch Konstellationen, bei denen es die betroffenen Arbeitnehmer, teils selber wirtschaftlich unter Druck, schwer trifft und deshalb Lohnverzichte dornenvolle Angelegenheiten bilden. Wie die Dinge genau beim Deutschen Fussball-Weltmeister Kevin Grosskreutz liegen, kann derzeit nicht schlüssig nachvollzogen werden. Allein das Geld kann es aber nicht sein, was den 32jährigen Weltmeister von 2014 bewogen hat, bei seinem derzeitigen Klub, dem KFC Uerdingen 05 in der 3. Liga, nicht auf 30% seines Salärs zu verzichten. Die Reaktion des Vereins auf die Lohnverzichts-Weigerung liess jedoch nicht auf sich warten: Kevin Grosskreutz wurde fristlos entlassen. Natürlich zu Unrecht, denn ein aufgenötigter Lohnverzicht berechtigt einen Klub nicht, ein Arbeitsvertragsverhältnis ausserordentlicherweise zu beenden. Der smarte und kämpferische Top-Fussballspieler, der seine gefürchteten, polysportiven Fähigkeiten in den letzten Jahren auch ausserhalb des Sportfeldes mehrfach unter Beweis gestellt und durch die eine oder andere Aktion oder Attacke auf sich aufmerksam gemacht hat, versucht nun, die gesamten Lohnansprüche gegen Uerdingen gerichtlich durchzusetzen. Er wird wohl auch die ausserordentliche Kündigung des Arbeitsvertragsverhältnisses anfechten. Die Medien berichten süffisant und teils moralisch entrüstet über den neusten «Eklat» des so genannten «Skandal-Fussballers». Das stört den ehemaligen Weltmeister, der über Borussia Dortmund, Galatasaray Istanbul, den VfB Stuttgart und den SV Darmstadt 2018 beim KFC Uerdingen landete, nicht gross. Er kämpft wie gewohnt gradlinig um seine Rechte – im Moment, weil es unausweichlich scheint – auch vor Gericht. Bei guter, juristischer Chancenauswertung kann der Sieger in diesem Rechtsstreit, wie 2014 in Brasilien mit dem Deutschen WM-Team, nur Kevin Grosskreutz heissen.