Archiv für den Monat Juli 2017

Umstrittener Provokateur als türkischer Fussball-Nationalcoach abgesetzt

(causasportnews / red. / 31. Juli 2017) Es war nur eine kurze Meldung, die jüngst um die Welt ging, doch die hatte es in sich: Fatih Terim, an den vor allem die schweizer Sportöffentlichkeit keine guten Erinnerungen hat, ist als Coach der türkischen Fussball-Nationalmannschaft abgesetzt worden. Der Grund für diesen Eklat soll ein Vorfall ausserhalb des Fussballs sein; gemunkelt wird, dass sich der 63-jährige Fatih Terim in einem Restaurant unflätig benommen haben soll. Der abgesetzte Trainer, der insgesamt dreimal Coach des türkischen Nationalteams war – zuletzt von 2013 bis zur jetzigen Entlassung –, galt als einer der Haupt-Provokateure und „Scharfmacher“ im Rahmen des WM-Barrage-Rückspiels vom 16. November 2015 in Istanbul. Nachdem die Schweiz die Türkei in jenem denkwürdigen Match aus dem Rennen für die WM-Endrunde 2006 in Deutschland geworfen hatte, wurden schweizer Nationalspieler und Offizielle von türkischen Spielern und Offiziellen übel attackiert; einer der Hauptakteure, welcher bereits im Vorfeld jenes Spiels äusserst unsportlich provoziert und die Ausschreitungen im Istanbuler Stadion mit angeheizt hatte, war eben Coach Fatih Terim. Die Folgen jener Nacht in Istanbul sind bekannt: Türkische Spieler und Offizielle, aber auch Schweizer, die sich gegen die türkischen Angriffe teils mehr als konsequent zur Wehr setzten, wurden wegen der geradezu kriegerischen Auseinandersetzungen in Istanbul von der FIFA hart sanktioniert. Und das schon seit jeher angespannte Verhältnis zwischen der Türkei und der Schweiz verschlechterte sich noch einmal markant (vgl. hierzu auch Causa Sport News vom 8. November 2016). Nach der Absetzung von Fatih Terim wartet auf seinen Nachfolger nun ein hartes Stück Arbeit: In der aktuellen Qualifikation für die WM-Endrunde nächstes Jahr in Russland liegen die Türken hinter Kroatien und Island zur Zeit lediglich auf dem dritten Platz.

Sorgt 1860 München bald für „Juristen-Futter“?

(causasportnews / red. / 27. Juli 2017) Sportlich brachte der jordanische Investor Hasan Ismaik seit seinem Einstieg als Financier dem Münchner Traditionsverein 1860 wenig Glück – der einstige Bundesliga-Klub stürzte unlängst sogar in die zweite Liga ab. Ob es den Klub ohne den Investor überhaupt noch geben würde, steht in den Sternen. Jedenfalls hat der Geschäftsmann seit 2011 einiges an Geld in den stets klammen Verein gepumpt. Der in Kuwait geborene, 40 Jahre alte Investor wird in München aber alles andere als ein Sympathieträger wahrgenommen. Das stete Gerangel um finanzielle Mittel und teils krude Entscheidungen des Jordaniers, der kürzlich sogar eine Beschwerde beim deutschen Bundeskartellamt zur Abschaffung der ungeliebten „50+1-Regel“ (vgl. zu dieser etwa Urs Scherrer/Remus Muresan/Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl., Zürich 2014, S. 386 f.) eingereicht hat – wohl um Investoreneinflüsse in Vereinen zu stärken – , hat zu immer grösserem Unmut bei den „Sechzigern“ geführt. Die Triebfeder des Zusammenwirkens zwischen Verein und dem immer unbeliebter gewordenen Investor dürfte vor allem in der permanenten, finanziellen Not des Klubs zu sehen sein. Der Verein wird die Kooperation mit ziemlicher Sicherheit jedoch bald beenden, jedenfalls wenn es nach dem obersten Vereinsorgan, der Hauptversammlung, geht. Dieses hat nämlich mit grosser Mehrheit einen aus rechtlicher Sicht Aufsehen erregenden Beschluss gefasst: Das Präsidium, die Exekutive des Vereins, ist von der Versammlung aufgefordert worden, den bestehenden Kooperationsvertrag zwischen dem Klub und Hasan Ismaiks Unternehmung aufzukündigen. So etwas gibt es im organisierten Sport kaum, nämlich, dass das höchste Vereinsorgan, das nach aussen grundsätzlich nicht handeln kann, der Exekutive, also dem Geschäftsführungsorgan, bezüglich eines Vertrags einen Auftrag erteilt. Kündigt das Präsidium den Kontrakt gemäss Versammlungsbeschluss, könnten dem Verein vom Geschäftsmann bzw. dessen Unternehmung allenfalls Vertragsverletzungen vorgeworfen werden. Wie sich diese Geschichte dann weiter entwickeln könnte, liegt auf der Hand: 1860 München würde wohl für „Juristen-Futter“ sorgen. Das letzte Kapitel in der Causa Hasan Ismaik / 1860 München würde dann wohl in den Gerichtssälen geschrieben.

„WM-Affäre“: DFB wird Status der Gemeinnützigkeit wohl behalten

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Finanzamt Frankfurt: (Wohl kein wirklicher) Ärger für den DFB

(causasportnews / red. / 26. Juli 2017) Die sog. „WM-Affäre“, in die der grösste Sportverband der Welt, der Deutsche Fussball-Bund (DFB), zwar verwickelt ist, die jedoch immer noch der vollständigen Aufklärung harrt, ist durch die Vorlage des DFB-Finanzberichts 2016 erneut befeuert worden. Das Finanzamt Frankfurt am Main beabsichtigt offenbar, dem Verband für das Jahr 2006 die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, was zu Steuernachforderungen in der Höhe von 26.2 Millionen Euro führen könnte. Offensichtlich undurchsichtige Geldmittelflüsse, angebliche „schwarze Kassen“ und nicht nachvollziehbare, verschleierte Zahlungen (ungeklärt ist immer noch die berühmt-berüchtigte Zahlung von 6,7 Millionen Euro; vgl. auch Causa Sport News vom 4. Mai 2017) sowie dubiose Darlehen sind offensichtlich der Grund dafür, dass die Finanzbehörde dem DFB, der die Austragung der Endrunde der Fussball-WM 2006 in Deutschland verantwortete, die steuerbegünstigende Gemeinnützigkeit aberkennen möchte. Nicht zuletzt, weil die Fakten um die pekuniären Belange im DFB nach wie vor nicht schlüssig geklärt sind und bisher keine Beweise vorliegen, dass das „Sommermärchen 2006“ gekauft sein könnte, begegnet der DFB der Problematik entspannt und verzichtet sogar auf Rückstellungen für steuerliche Risiken. Diese Haltung wird von Finanzexperten gestützt. Die forsche Ankündigung des Finanzamts wird tendenziell als Akt angesehen, um den Volkszorn zu besänftigen. Auch wenn der DFB letztlich ohne Kostenfolge aus dem Steuervorgang herauskommen sollte, hat die Affäre den DFB doch Millionen von Euro gekostet. Allein für den „Aufklärungs-Report“ einer beauftragten Anwaltskanzlei wurde die DFB-Kasse mit über 5 Millionen Euro belastet. Die Aufklärungsarbeiten im Allgemeinen sollen bis Ende 2016 zudem weitere zwei Millionen Euro gekostet haben.

Die Kostenfrage bei Hochrisikospielen

stapo_symbolbild03(causasportnews / red. / 24. Juli 2017) So brisant wie die Frage nach den Ursachen für Gewalt im Sport, insbesondere im Rahmen des Fussballs, ist diejenige nach der Kostentragung für Sicherheits- und Polizeidienste. Es entspricht einer notorischen Tatsache, dass diese Kosten in immer exorbitantere Höhen steigen, vor allem bei sog. Hochrisikospielen im Fussball. Über die Kostentragung im Allgemeinen sind zwei gegensätzliche Auffassungen auszumachen: Einerseits wird das Argument vertreten, derartige Aufwendungen müssten von den Veranstaltern von Sportanlässen (zum Beispiel Fussballklubs und/ oder -ligen) getragen werden, anderseits gibt es Stimmen, dass Sicherheits- und Polizeikosten der öffentlichen Hand überbürdert werden sollen; dabei wird etwa das Argument bemüht, bei den jährlichen Krawallen und Zerstörungen am 1. Mai würde ebenfalls der Staat mit diesen Kosten belastet. Für die Tragung von Sicherheits- und Polizeikosten bei Sportanlässen existieren vielfach gesetzliche Grundlagen. In diesen Fällen ist die Rechtslage grundsätzlich klar. Delikat ist sie hingegen in Fällen, in denen etwa erhöhte Polizeiaktivitäten notwendig sind – so eben auch bei „Hochrisikospielen“. Eine grundsätzliche Entscheidung zum Thema „Kostentragung bei Hochrisikospielen“ hat nun kürzlich in Deutschland das Verwaltungsgericht Bremen erlassen (Urteil vom 17. Mai 2017 / 2K 1191 / 16). Weiterlesen

Eishockey-Übetragungen durch „UPC“ wohl gesichert

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(c) UPC Schweiz

(causasportnews / red. / 21. Juli 2017) Zwar wird die schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) ihre Untersuchung gegen den Telekommunikationskonzern „UPC“ weiterführen (vgl. dazu auch Causa Sport News vom 13. Juni 2017), aber auf den Erlass von vorsorglichen Massnahmen verzichten. Noch ist nicht bekannt gegeben worden, ob der Rivale von „UPC“ im Sport-Pay-TV-Geschäft, „Swisscom“, der einen entsprechenden Antrag gestellt hat, in dieser Sache an das Bundesverwaltungsgericht gelangen will, doch scheint auch aus juristischer Sicht nun darüber Klarheit zu herrschen, dass die Spiele der Schweizer Eishockeyliga in der kommenden Saison 2017/18 über den Pay-TV-Kanal von „UPC“, „Mysports“, verbreitet werden. In der Untersuchung der Weko zur Vergabe der Eishockey-Übetrtragungsrechte steht die zentrale Frage im Mittelpunkt, ob sich „UPC“ einer unrechtmässigen Benachteiligung des damaligen Mitbewerbers „Swisscom“ schuldig gemacht hat, weil dem Rivalen kein Angebot für eine Sublizenzierung der erworbenen Eishockey-Rechte unterbreitet worden ist. Das angehobene Weko-Verfahren wird also seinen gewohnten Gang nehmen. Somit bleibt im Moment alles wie bisher: „UPC“ wird die Spiele der Eishockey-Professional-Liga zeigen, „Swisscom“, als Erwerberin der Fussball-Übertragungsrechte, die Fussballspiele der schweizerischen Professional-Fussball-Liga über den Sender „Teleclub“. Etwas Ballsport wird es künftig aber dennoch über den „UPC“-Sportkanal „Mysports“ zu sehen geben: „UPC“ hat die entsprechenden Rechte im Handball erworben.

Boris Becker: Prozess-Sieg nach juristischem Blackout

(causasportnews / red. / 20. Juli 2017) Die Gerüchte, Vermutungen, Geschichten und ein paar Fakten um Boris Beckers finanzielle Verhältnisse halten die (Sport-)Welt weiterhin in Atem. Wie es mit dem von einem Londoner Gericht für „pleite“ erklärten, ehemaligen Top-Star der internationalen Tennisszene weitergehen soll, ist derzeit ungewisser denn je (vgl. auch Causa Sport News vom 4. Juli 2017 und vom 5. Juli 2017). Jetzt sind jedoch Details zum Forderungsprozess, den der ehemalige Berater und Mentor von Boris Becker, Hans-Dieter Cleven, gegen die deutsche Sport-Ikone am Zuger Kantonsgericht angestrengt hat, bekannt geworden. Der frühere Metro-Manager hatte offenbar eine Forderungsklage in der Höhe von 40 Millionen Franken gegen seinen ehemaligen Schützling eingereicht – und nun im Verfahren eine veritable Prozess-Pleite erlitten. Boris Becker hat diesen Prozess schlicht und ergreifend gewonnen, auch wenn Hans-Dieter Cleven der Öffentlichkeit weismachen will, die Forderung sei geschuldet. Kann sein, aber die Forderung war offensichtlich nicht fällig gestellt worden. Ein juristischer Blackout also, den sich das Cleven-Lager geleistet hat. Jede(r) Jura-Student(in) weiss in der Regel allerspätestens nach den ersten beiden Semestern, dass eine Forderung nur dann einbringlich gemacht werden kann, wenn sie fällig ist. Ein Darlehen muss zumindest gekündigt werden, falls im Rahmen des Darlehensgeschäftes kein Fälligkeitstermin vereinbart worden ist. Das Urteil des Zuger Kantonsgerichts verschafft dem von Gläubigern derzeit arg bedrängten ehemaligen Tennis-Crack eine willkommene Atempause, auch wenn Hans-Dieter Cleven bereits erklären liess, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Für Boris Becker arbeitet im Moment vor allem die Zeit; und diese bekommt er in einem Berufungsprozess, den er – soweit die Aktenlage tatsächlich dem entspricht, was zu vernehmen ist – zudem kaum verlieren dürfte.

Fussball-Trainer wegen „mangelnder Empathie“ entlassen

(causasportnews / red. / 14. Juli 2017) Ein ungewöhnlicher Fall aus dem Fussballsport lässt nicht nur Juristen aufhorchen. In der Tat hat sich in Spaniens Fussball kürzlich ein eigenartiger Vorgang ereignet. Dies jedoch nicht im Rahmen der Star-Ensembles von Real Madrid, CF Barcelona oder Atletico Madrid – im Brennpunkt steht vielmehr eine Begegnung unter zehn- und elfjährigen Jugendlichen. Dabei gewann der Klub C.D. Serranos aus Valencia das Spiel gegen Benicalap C sage und schreibe mit 25:0. Mit diesem Resultat hatte nun aber vor allem der Klubvorstand der Sieger (!) ein Problem: Weiterlesen

Ehemaliger UEFA-Präsident Michel Platini endgültig bis Ende 2019 gesperrt

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(causasportnews / rbr. / 7. Juli 2017) Michel Platini, einst ein Weltklassefussballer (u.a. Europameister 1984 mit Frankreich) und bis vor kurzem Präsident der europäischen Fussballkonföderation UEFA sowie Vizepräsident des Weltfussballverbands FIFA, bleibt bis Ende 2019 gesperrt. Das Schweizerische Bundesgericht hat mit Urteil vom 29. Juni 2017 seine Beschwerde gegen einen Schiedsspruch des Court of Arbitration for Sport (CAS) abgewiesen (BGer 4A_600/2016). Mit dem Urteil des Bundesgerichts geht für Michel Platini ein beinahe zweijähriger Prozessmarathon zu Ende, der insgesamt vier Instanzen beschäftigte. Weiterlesen

Sportpolitik via Inserat

(causasportnews / rbr. / 6. Juli 2017) Ein nicht ganz alltägliches Inserat fand sich in der gestrigen Ausgabe der „Neuen Zürcher Zeitung“ („NZZ“ vom 5. Juli 2017). Unter der Überschrift „Dear Football Family“ wandte sich eine Organisation namens „Turkish Anti-Corruption Platform“ (anticorruptionplatform.com) und (stopmatchfixingfenerbahce.com)  an die Leser/innen des Weltblattes. Sie monierte darin das Verhalten des türkischen Fussballverbands (TFF) gegenüber dem Klub Fenerbahçe Spor Kulübü Istanbul, welcher in der Süper Lig, der höchsten Leistungsklasse im türkischen Fussball, spielt.

Ohne Titel

Das Inserat in der NZZ vom 5. Juli.

Hintergrund des Inserats ist der Manipulationsskandal, welcher den türkischen Fussball in der Saison 2010/2011 erschütterte. Fenerbahçe, der spätere Meister, war damals in diverse manipulierte Spiele verwickelt. Aus dieser resultierte ein Ausschluss Fenerbahçes von sämtlichen von der UEFA organisierten Klubwettbewerben (insbesondere der UEFA Champions League und der UEFA Europa League) für insgesamt drei Jahre. Dieser Ausschluss Weiterlesen

Wenn aus Freunden Feinde werden

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Boris Becker 1994: Da war die Welt für den Tennis-Star noch in Ordnung (Bild: James Phelps)

(causasportnews / red. / 5. Juli 2017) Der Vorgang, wie er sich nun im „Fall Boris Becker“ ereignet, ist beileibe keine Seltenheit, doch weil es konkret um eine „Ikone“ des deutschen Sports geht, wirft die neueste Geschichte, die auch die Überschrift „Wie aus Freunden Feinde werden“ tragen könnte, hohe Wellen (vgl. auch Causa Sport News vom 4. Juli 2017). Neben dem Umstand, dass sich der ehemalige Tennis-Star an allen Ecken und Enden mit Geld- und anderen Forderungen konfrontiert sieht und er von einem Londoner Gericht als „zahlungsunfähig“ erklärt worden ist, wir nun dem „Casus Becker“ gleich auch noch ein menschliches Kapitel angefügt. Sein ehemaliger Manager, Berater, Geschäftspartner und Freund, der in Zug (Schweiz) ansässige Dr. Hans-Dieter Cleven, hat angekündigt, dass auch er gegenüber Boris Becker eine Forderung geltend mache, die er nun in den laufenden Verfahren eintreiben wolle. Weiterlesen