Archiv für den Monat November 2016

Bayern München und Swiss Olympic – Sport-Personalien ohne Überraschungen

(causasportnews / red. / 29. November 2016) Dass Uli Hoeness wiederum zum Präsidenten des FC Bayern München gewählt werden würde, war seit Monaten klar (vgl. auch Causa Sport News vom 13. Oktober 2016). Am vergangenen Freitag war es dann auch formell soweit: In der Jahreshauptversammlung des Münchner Top-Klubs wurde der ehemalige Spitzen-Fussballer mit über 7000 Stimmen bei nur 108 Gegenstimmen und 58 Enthaltungen zum obersten Repräsentanten des FC Bayern München nicht nur gewählt, sondern regelrecht gekrönt. Die jüngste, juristisch geprägte Vergangenheit hat Uli Hoeness in keinster Weise geschadet. Im Gegenteil. Die Massen haben ihm verziehen und seine neu aufgelegte missionarische Sendung mit einem überwältigenden Wahlergebnis legitimiert. Müssig zu hinterfragen, wie das kommen konnte. Weshalb verzeiht zum Beispiel das Fuss(ball)volk dem einen (juristisch) gefallenen Helden (Uli Hoeness) alles, dem andern (Franz Beckenbauer, der in keiner Weise strafrechtlich beschädigt ist) nichts (mehr)? Die Antwort scheint klar: Uli Hoeness hat seinen Kredit beim Fussballvolk (noch) keineswegs aufgebraucht, Franz Beckenbauer, ebenfalls im Münchner Fussball während Jahrzehnten ein Monument, offensichtlich schon. Der Grund für Sympathie und Antipathie weist immer die selbe Ursache auf: Auch einem Kaiser, der mehr für sich als für seine Untertanen wirkt, verzeiht das Volk nicht. Uli Hoeness hat es bis dato geschafft, das Volk zu überzeugen, dass er sich für Brot und Spiele verwendet, aber sein persönliches Wohl nicht im Vordergrund sieht.

Wenige Stunden vor der Wahl von Uli Hoeness zum Bayern-Präsidenten erfolgte auch in der Schweiz eine Wahl, die keinen Staub aufwirbelte, sondern erwartet wurde.

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copyright: René Kappeler, CH-8623 Wetzikon

Der bürgerliche Politiker Jürg Stahl, gestern vom Parlament zum Nationalratspräsidenten, zum „höchsten“ Schweizer, gewählt, schaffte an der Generalversammlung von „Swiss Olympic“, dem Dachverband des schweizer Sports (Zusammenschluss aller Sport-Fachverbände), die Wahl zum Präsidenten bereits im ersten Wahlgang. Festzuhalten bleibt, dass Jürg Stahl bei der Wahl zum obersten Sportfunktionär noch zwei (chancenlose) Gegenkandidaten hatte, als Nationalratspräsident war er aber gleichsam „gesetzt“. – Da unterlässt der organisierte schweizer Sport nichts, um zu unterstreichen, dass er u.a. politisch „neutral“ sei, so steht es auch ausdrücklich im ersten Artikel der Statuten von „Swiss Olympic“, um dann den höchsten Politiker der Schweiz zum obersten Sport-Funktionär des Verbandes zu küren. Wobei das Prozedere konkret umgekehrt verlief: Zuerst Wahl zum höchsten Sportfunktionär, danach die nur noch pro forma-Ernennung zum höchsten Politiker. Verhältnisse wie im vielgescholtenen Russland? Nun, der Sport sorgt bisweilen für Überraschungen, vor allem, wenn es um Personalien geht. Da fallen hehre Grundsätze auch einmal ausser Rang und Traktanden. Wie im „Fall“ von Jürg Stahl. Kaum jemand, auch nicht die sonst ethisch aufgeladenen Medien, fragt sich, wie der Sport auf höchster Ebene politisch neutral bleiben kann, wenn der oberste Sportfunktionär zugleich der höchste Politiker der Schweiz ist. Dass die Politik seit jeher den Sport für eigene Zwecke einsetzt, ist allerdings kein Novum, wie es die Geschichte immer wieder zeigt.

Gewaltbereitschaft in sportlichen Umfeldern auch gegen Polizei

od_symbolbild01(causasportnews / red. / 25. November 2016) Die Thematik ist nicht neu, akzentuiert sich aber immer mehr. Die Gewalt im Allgemeinen und auch die Gewaltbereitschaft etwa gegen Polizeikräfte nimmt Dimensionen an, die erschrecken, jedoch beispielsweise in der Stadt Zürich mit ihren herrschenden politischen Kräften und dem sonderbaren Verständnis einer offenen Gesellschaft nicht verwundern. Die allgemeinen Medienberichte nach jedem Wochenende ähneln je länger desto mehr Kriegsreportagen: Sachbeschädigungen, Saubannerzüge, Attacken von Vermummten, Angriffe auf im Einsatz befindliche Sanitäts- und Feuerwehrleute, Massenschlägereien, Messerstechereien, Angriffe gegen Leib und Leben unschuldiger Personen sowie Gewalt und Drohungen gegen die Repräsentanten des Staates. Die weiterhin zunehmende Gewaltbereitschaft, die sich auch permanent in Gewalt entlädt, ist ein Faktum. Und ein allgemeines Phänomen (in der Schweiz musste die Polizei innerhalb eines Jahres über 14000 Mal, wegen häuslicher Gewalt intervenieren; das sind immerhin 38 Fälle pro Tag). Der Sport macht vor dieser Entwicklung nicht halt. Im Gegenteil.

„Die Gewaltbereitschaft im Sport ist von 2013 bis 2015 massiv angestiegen. 2016 ist ein erklärbarer rückläufiger Trend ersichtlich. In der Stadt Zürich ist aufgrund des Wegfalls des Derbys Grasshoppers gegen den FC Zürich die Situation generell etwas entspannter. Dennoch besteht aufgrund des Vorhandenseins einer gewaltbereiten Kernszene ein immenses Gewaltpotenzial, wie z.B. am letzten Samstag beim Spiel GC-Thun“, sagt der Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich, Marco Cortesi. Der seit Jahrzehnten im Polizeidienst stehende Medienchef des städtischen Polizeikorps spricht unter anderem von gezielten Angriffen auf Polizistinnen und Polizisten in Zürich. Vor allem in den Jahren 2013 bis 2015 stellt er auch im „Fan“-Umfeld der Fussball- und Eishockeyklubs eine Radikalisierung fest; Neuerdings werden „Fans“ von Sportklubs vermehrt sogar dann gewalttätig, wenn „ihr“ Klub gar nicht im sportlichen Einsatz steht. So wurden kürzlich „Fans“ des FC Zürich (!) anlässlich eines Spiels des Zürcher Grasshoppers Klubs gegen den FC Thun gegen deren „Fans“ gewalttätig. Eine schwierige Situation für die Polizei. „Zum Teil wurden auch schwerste Verletzungen in Kauf genommen. Polizistinnen und Polizisten, die etwa in Zivilkleidung erkannt werden, werden immer wieder angegriffen und zum Teil verletzt “, sagt Marco Cortesi und verschweigt nicht, dass er selber auch schon angegriffen wurde und bei vorhersehbaren Ausschreitungen  mit Polizeischutz unterwegs ist.

Wie diesen Gewaltexzessen Einhalt geboten werden könnte, scheint ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Die Stadtpolizei Zürich betreibt diesbezüglich auch Ursachenforschung, etwa im Rahmen des Projektes „PIUS“ (Polizei im urbanen Spannungsfeld) unter Einbezug aussenstehender Spezialisten. Ein umsetzbares Rezept gegen die flächendeckende Gewalt und Gewaltbereitschaft scheint bisher nicht gefunden worden zu sein. Was seitens der Polizei niemand sagen kann, will und darf, scheint aber offenkundig: Solange in der Stadt Zürich derartige politische Verhältnisse herrschen, dürfte sich die urbane Gewaltspirale weiter drehen – auch im Zusammenhang mit dem Sport.

Zum zweiten Mal Anklage gegen Jan Ullrich – unbestimmter Verhandlungstermin

swisslaw2016_3332(causasportnews / red. / 23. November 2016) Grundsätzlich ist es nicht schlecht, wenn Gerichte in Strafsachen „Deals“ zwischen Anklage und Verteidigung nicht einfach „durchwinken“. Fast immer werden solche Absprachen nicht genehmigt, wenn die von den Parteien ausgehandelte und dem Gericht zur Genehmigung vorgeschlagene Strafe in den Augen von Justizia als zu milde betrachtet wird. Der ehemalige Rad-Professional Jan Ullrich scheint die berühmte Ausnahme von der Regel zu bestätigen. Nach seinem Unfall im Frühjahr 2014 im Kanton Thurgau hatte das Bezirksgericht Weinfelden den von Anklage und Verteidigung vorgelegten strafrechtlichen Abschluss 2015 nicht genehmigt und die Akten an die Untersuchungsbehörde zurückgewiesen. Verlangt wurden Zusatzabklärungen bezüglich der Geschwindigkeit, mit der Jan Ullrich vor dem Unfallereignis unterwegs war; ebenso wurden Erhebungen zur Fahr(un)fähigkeit des ehemaligen Rad-Stars gefordert. Diese Resultate scheinen zu Gunsten des bald 43jährigen ausgefallen zu sein. Vor allem wäre dann das Delikt nicht als „Raserunfall“ zu qualifizieren (dafür müsste eine Geschwindigkeit von mindestens 140 km/h nachgewiesen werden; die damalige Geschwindigkeit soll jedoch „nur“ 132 km/h betragen haben). In der neuen Anklageschrift wird dann auch eine leicht mildere Bewährungsstrafe als beim ersten Anlauf verlangt, ebenso eine tiefere Busse. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Bischofszell lautet auf vorsätzliche, grobe Verkehrsregelverletzung und mehrfaches vorsätzliches Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand. Noch ist unklar, wann die „Causa Ullrich“ am Bezirksgericht Weinfelden verhandelt wird. Wie das Gericht heute auf Anfrage bestätigte, ist noch kein Verhandlungstermin angesetzt worden. Offenbar als Folge dieses Unfalls mit dem entsprechenden, medialen Echo hat Jan Ullrich seinen Wohnsitz von der Schweiz (Scherzingen/Thurgau) nach Mallorca verlegt. Da Jan Ullrich stets zu seinen Verfehlungen gestanden ist und das Unrecht seines Verhaltens bedauert, kann dieser Domizilwechsel allerdings nicht als „Flucht vor der Justiz“ gewertet werden.

Höhere TV- und Marketing-Entschädigungen für Schweizer Fussball-Klubs

CHF(causasportnews / red. / 14. November 2016) Gemessen an den exorbitanten TV-Ertragszahlen z.B. im englischen Fussball muten die Summen, welche der professionelle Fussball in der Schweiz aus der TV-Rechtevermarktung generiert, geradezu bescheiden an. Aber immerhin steigt der TV- und Marketingerlös ab der Fussball-Saison 2017/18 von derzeit insgesamt 17,2 Millionen Franken auf doch 30,7 Millionen Franken. 24,1 Millionen Franken werden ab der Saison 2017/2018 auf die zehn Super League-Klubs der Swiss Football League (SFL) verteilt, 6,6 Millionen Franken an die zehn Klubs der Challenge League; dies wurde anlässlich der ordentlichen Generalversammlung der Professional-Liga am Wochenende bekannt gegeben. Der Sockelbetrag für die Super League-Klubs (das heisst, die in jedem Fall garantierte Auszahlungssumme) beträgt 1,8 Millionen Franken, für die Klubs der Challenge League 500 000 Franken. Der Schweizer Meister wird künftig aus dem TV-und Marketingvertrag 3,3 Millionen Franken erhalten (1,8 Millionen Sockelbetrag + 1,5 Millionen Franken Ranglistenprämie). Der Ranglisten-Erste der Challenge League erhält 800 000 Franken (500 000 Franken Sockelbetrag + 300 000 Franken Ranglistenprämie). Markant beim beschlossenen Verteilschlüssel ab der nächsten Saison ist der erhöhte Sockelbetrag, was Planungssicherheit für die Klubs bedeutet. Die Erhöhung der Auszahlungsbeträge aus dem TV- und Marketingvertrag kompensiert die teils sinkenden Erträge aus dem Ticketverkauf der Klubs. So schlägt sich die seit Jahren anhaltende Erfolgsserie des FC Basel diesbezüglich negativ in den Büchern vieler Klubs nieder. Etwas anders sieht es in der Challenge League aus, wenigstens derzeit. Der aus der Super League auf diese Saison hin abgestiegene FC Zürich sorgt für teils massiv höhere Zuschauerzahlen bei den Auswärtsspielen. Das dürfte sich jedoch auf den neuen Verteilschlüssel bezüglich der nächsten Saison nicht mehr auswirken, da der FC Zürich im Moment in der Challenge League einsam an der Spitze steht und wohl zum Ende der aktuellen Saison wieder in die oberste Spielklasse aufsteigen wird.

Nichtamateur-Spielerinnen ab 500 Franken

Fussball Frauen Laenderspiel - USA - Schweiz

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(causasportnews / red. / 11. November 2016) Seit Beginn der Fussball-Saison 2016/17 dürfen im Schweizer Fussball auch Frauen als „Profis“ am Wettspielbetrieb teilnehmen bzw. den Professional-Status erlangen. Konkret bedeutet dies, dass im Frauenfussball auch Nichtamateur-Spielerinnen für die Nationalligen A und B sowie für die U-19-Teams qualifiziert werden, d.h., die Spielberechtigung erlangen, können. Allerdings sind vor der nun bald beginnenden Winterpause keine gesicherten Informationen erhältlich, die darüber Aufschluss geben würden, wie sich der neu eingeführte Status im Frauenfussball bis jetzt entwickelt hat. Vor allem fehlen Anhaltspunkte dazu, wie viele Frauen als Nichtamateure (Professional-Spielerinnen) am organisierten Wettkampfbetrieb teilnehmen.

Das Verbandsrecht kennt bezüglich Status der Spieler/innen zwei Kategorien: Amateure und Nichtamateure (Art. 138 / 139 Wettspielreglement des Schweizerischen Fussballverbandes, SFV). Schon bei der Terminologie herrschen Unsicherheiten und Wirrungen: Männliche Fussballspieler werden gemeinhin „Profis“ genannt, bei den Frauen möchte in dieser Beziehung eher niemand von „Professionellen“ sprechen. Nicht-professionellen Fussball betreibt (ein Mann oder eine Frau), wenn von einem Klub pro Monat nicht mehr als 500 Franken bezahlt werden (einem Amateur oder einer Amateurin dürfen lediglich effektive Auslagen ersetzt und Spesen in der Höhe von höchstens 500 Franken bezahlt werden). Verdient eine Frau oder ein Mann im Fussball über 500 Franken monatlich, besteht zwischen ihr/ihm und dem jeweiligen Klub ein Arbeitsvertragsverhältnis im Sinne von Art. 319 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts). Bei den Männern sind alle Spieler der Super-League und der Challenge League Profi-Spieler (Nichtamateur-Spieler). Bei diesen insgesamt 20 Klubs dürften insgesamt rund 500 Spieler arbeitsvertraglich mit einem Klub verbunden sein. Offensichtlich sind im Frauenfussball einige Nichtamateur-Spielerinnen tätig, jedoch sind hierzu in quantitativer Hinsicht vom SFV weder gesicherte Informationen erhältlich noch existieren beispielsweise Statistiken hierzu. Allerdings bestehen kaum Zweifel, dass einige Frauen-Fussballerinnen mehr als 500 Franken im Monat verdienen, also Nichtamateur-Spielerinnen sind.

Startverzicht wegen rechtlicher Auseinandersetzung

(causasportnews / red. / 9. November 2016) Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem norwegischen Slalomspezialisten Henrik Kristoffersen und dem Skiverband Norwegens hat nun auch direkte Folgen für den Sport. Der Slalom-Weltcup-Sieger der letzten Saison hat seinen Startverzicht für den Weltcup-Slalom in Levi (Finnland) vom kommenden Wochenende angekündigt. Grund für diesen Schritt ist der Rummel, der nach Bekanntwerden seines Rechtsstreits mit dem norwegischen Verband um die Person des begnadeten Ski-Allrounders entfacht worden ist. Gemäss Medienberichten äusserte sich Henrik Kristoffersen dahingehend, dass „zuviel Lärm“ um ihn entstanden und es deshalb für ihn schwierig geworden sei, sich auf den Sport konzentrieren zu können. Der 22-jährige Norweger kämpft vor Gericht für das Recht, einen (lukrativen) individuellen Kopf-Sponsoringvertrag abschliessen zu können, wie dies auch seinem Team-Kollegen Aksel Lund Svindal gestattet worden sei. Der Verband Norwegens möchte die strittige Werbefläche der Athletinnen und Athleten mit dem Logo eines Verbands-Sponsors versehen (vgl. auch Causa Sport News vom 7. November 2016). Der Vertrag mit Aksel Lund Svindal und dem norwegischen Verband ist offenbar vor dem Abschluss der Sponsoringvereinbarung mit einer Telefongesellschaft unterzeichnet worden, weshalb diesem das Recht zum individuellen Kopf-Sponsoring nicht mehr entzogen werden könne, heisst es aus Kreisen des Verbandes. Henrik Kristoffersen hat sich im Rahmen einer Athletenvereinbarung verpflichtet, auf ein individuelles Kopf-Sponsoring zu verzichten bzw. dem Verband diese Werbefläche zu überlassen. Wie Aksel Lund Svindal möchte er nun aber diese Werbefläche selber vermarkten (und hierfür individuell entschädigt werden).

Türken und Schweizer können es nicht miteinander

(causasportnews / red. / 8. November 2016) Es ist fast wie sonst im Leben: Gewisse Menschen können „es“ nicht miteinander. Das gilt ab und zu auch für Staaten, beispielsweise für die Türkei und die Schweiz. Da besuchte der türkische Aussenminister Mevlüt Cavusoglu in der vergangenen Woche die Schweiz. Und was geschah? Das Treffen mit dem schweizerischen Aussenminister Didier Burkhalter strafte alle diejenigen (Politiker/innen) Lüge, welche die Beziehungen zwischen den beiden Ländern schönzureden pflegen. Die helvetischen Medien qualifizierten den Besuch des Türken und seine Äusserungen in der Schweiz als „Provokation“; dem hatte die offizielle Schweiz kaum etwas entgegen zu setzen. Der auch sonst an Peinlichkeiten kaum zu überbietende Soft-Diplomat Didier Burkhalter wurde in der gemeinsamen Medienkonferenz in Bern von seinem Amtskollegen regelrecht vorgeführt.

Die Türken und die Schweizer könnten sich allerdings näher stehen als man denkt: Immerhin hat die Türkei das schweizerische Zivilrecht rezipiert, und 1923 wurde im Vertrag von Lausanne die moderne Türkei besiegelt. Doch immer wieder werfen politische Vorgänge Schatten auf das Verhältnis der beiden Länder, so etwa, wenn es um den Genozid an den Armeniern geht oder wenn sich Präsident Recep Erdogan durch Verlautbarungen oder Aktionen aus der Schweiz missverstanden oder verletzt fühlt (so wurde im Frühjahr in Genf von der Türkei die Entfernung eines in den Augen der Türkei verunglimpfenden Bildes von Recep Erdogan in Genf verlangt). Die seit Jahren herrschenden Spannungen zwischen den beiden Ländern haben bzw. hatten auch Auswirkungen auf den Sport. In einer Woche jährt sich ein denkwürdiges Ereignis, das nie derart eskaliert wäre, falls zwischen der Schweiz und der Türkei ein „Normalzustand“ herrschen würde. Am 16. November 2005 wurde in Istanbul das WM-Barrage-Rückspiel zwischen der Türkei und der Schweiz bezüglich der WM-Teilnahme 2006 in Deutschland ausgetragen (P.S.: In Deutschland bilden die Türken eine der bedeutendsten Ausländerkolonien). Die Schweiz hatte das Hinspiel mit 2:0 Toren gewonnen; die Türken hätten für die Qualifikation für die WM-Endrunde 2006 z.B. mindestens 3:0 gewinnen müssen. Dank der Auswärtstor-Regelung schaffte die Türkei trotz des 4:2-Sieges den Sprung nach Deutschland nicht. Zweifelsfrei war das schlechte Verhältnis zwischen den beiden Ländern dann eine Ursache, dass die türkische Mannschaft und einige Offizielle völlig ausrasteten. Nach Spielende kam es zwischen türkischen und schweizerischen Spielern zu Ausschreitungen, wie sie in Fussballstadien unter Aktiven und Offiziellen noch selten zu sehen waren. Die äusserst gewalttätigen Ausschreitungen in Instanbul führten zu einer Fülle von Disziplinarverfahren, wie sie es der Weltfussballverband FIFA bis heute nie mehr erlebt hatte. Es setzte für die an den Auseinandersetzungen Beteiligten Sanktionen ab, doch die Schweiz nahm dennoch an der WM-Endrunde 2006 in Deutschland teil. Auch danach beruhigten sich die Gemüter nicht. Der Hass der Türken gegen Schweizer entlud sich in allen denkbaren Varianten. So wurde im Rahmen der WM-Endrunde in Deutschland der damalige Sportchef der „Neuen Zürcher Zeitung“, Felix Reidhaar, von einem türkischen Taxifahrer in Berlin regelrecht aus dem Auto geworfen, nachdem er mitbekommen hatte, dass es sich beim Journalisten um einen Schweizer handelte.- Die Lehre aus dieser Geschichte: Nicht alle können „es“ in der Tat miteinander, wie eingangs erwähnt. Und der Sport ist nicht immer völkerverbindend (wie immer wieder behauptet wird), sondern kann zum „Ventil“ für Spannungen und Auseinandersetzungen unter und zwischen den Menschen werden.

Henrik Kristoffersen will Recht auf Individualsponsor erstreiten

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copyright Henrik Kristoffersen Ski Racing AS, Made by Dunderverk

(causasportnews / red. / 7. November 2016) Der Winter naht – und damit rückt auch der Skisport ins Zentrum des Interesses. Dieser ist vor Rechtsstreitigkeiten nicht gefeit, wie der Fall des Amerikaners Bode Miller zeigt; der Top-Star geht gegen seinen ehemaligen Ski-Partner „Head“ vor, weil er seine Zukunft – sofern es denn im Skisport für den erfolgreichen Allrounder noch eine gibt – bei der Skifirma „Bomber“ sieht (vgl. auch Causa Sport News vom 31. Oktober 2016). Nun ist auch bekannt geworden, dass der Slalom-Weltcup-Sieger des letzten Winters, der Norweger Henrik Kristoffersen, vor Gericht zieht. Beklagter ist der Skiverband Norwegens. Der Verband verlangt von seinen Sportler, dass sie sich im Rahmen von Athletenvereinbarungen verpflichten, mit den jeweiligen Verbandssponsoren zu werben und auch den „Kopf“ dafür hergeben. Top-Sportler haben jedoch in der Regel die Möglichkeit, individuelle, meist lukrative Kopfsponsoringverträge abzuschliessen. Es kollidieren demnach regelmässig die Interessen des Verbandes (der die Werbung seiner Partner auch auf Helm und Mütze der Athletinnen und Athleten anbringen möchte und dabei von den Sponsoringpartnern entsprechend entschädigt wird) mit demjenigen der Sportlerinnen und Sportler, die im Skisport interessanten Werbeflächen selber vermarkten zu können. Henrik Kristoffersen hat zwar auf Grund des faktischen Zwangs zum Abschluss einer Athletenvereinbarung mit dem Verband formell auf die Individualvermarktung von Helm und Mütze verzichtet, ist nun aber offensichtlich doch nicht gewillt, diese Situation zu akzeptieren und hat deswegen den Skiverband Norwegens verklagt. Der Slalom-Spezialist könnte mit „Red Bull“ einen lukrativen Individual-Sponsoringvertrag abschliessen, so, wie es der andere Top-Ski-Sportler aus Norwegen, Aksel Lund Svindal, seit Jahren tut. Henrik Kristoffersen will zumindest gleich behandelt werden wie Aksel Lund Svindal. Das Gericht wird wohl eine Interessenabwägung (Verbandsinteressen contra Sportlerinteressen) vornehmen; dann dürfte jedoch im konkreten Fall auch die Frage der Gleichbehandlung von Individualathleten durch Sportverbände ein zentrales Thema der gerichtlichen Auseinandersetzung bilden.

Sportler-Schlagzeilen ohne News- und „Nähr“-Wert

bunte2(causasportnews / red. / 2. November 2016) Im Dezember sind es bereits drei Jahre her, seit der ehemalige Formel 1-Champion Michael Schumacher beim Skifahren schwer verunglückt ist. Seither ist er aus der Öffentlichkeit verschwunden. Es ist nicht bekannt, wie es um den Gesundheitszustand des früheren Top-Sportlers steht. Sein Umfeld schirmt ihn total ab; Medien, die seine Persönlichkeitsrechte, vor allem seine Intimsphäre, verletzten, werden von Schumachers Management konsequent in die Schranken gewiesen. Michael Schumacher sorgt aber auch trotz seines Verschwindens aus der öffentlichen Wahrnehmung immer wieder für Schlagzeilen. Vor allem die Regenbogenpresse versucht kontinuierlich, das Thema „Michael Schumacher“ aktuell „am Kochen“ zu halten. Mit Michael Schumacher lässt sich Schlagzeilen machen. So vor allem die deutsche Illustrierte „Bunte“, die es trotz des Schweigens um den ehemaligen Ausnahme-Sportler fertig bringt, mit Schumacher-Geschichten auf Leser(innen)-Fang zu gehen. Süffige Ankündigungen suggerieren relevante News – konkret vor allem mit Blick auf den aktuellen Zustand Michael Schumachers –  doch an sich sind es Schlagzeilen ohne News- und „Nähr“ -Wert. Wie in der aktuellen Ausgabe der „Bunten“. Das Ehepaar Schumacher übergross auf dem Titelbild, danach das neue Faktum, dass der Name des Idols aus Firmenverzeichnissen gelöscht werde, was zur Schlussfolgerung führt: „Hat seine Familie ihn bereits aufgegeben?“. Und dann in noch grösseren Lettern: „Jetzt ordnen sie schon sein Erbe“. In Anbetracht des Umstandes, dass geschäftliche Aktivitäten der Situation des Stars anzupassen sind, wird, selbstverständlich in juristisch tendenziell unverfänglicher Frageform, unterschwellig angedeutet, Michael Schumacher sei aufgegeben worden und sein „Erbe“ werde, wie es in Todesfällen üblich ist, nun neu geordnet. –

Auf diese Weise wird heute der ohnehin serbelnde Regenbogen-Journalismus betrieben. Anhand von unspektakulären Fakten werden Folgerungen in Frageform in den Raum gestellt. Juristisch (Persönlichkeitsschutz) ist dies kaum zu beanstanden – doch die Botschaft verfängt. Wenn im Zusammenhang mit Michael Schumacher von seinem „Erbe“ die Rede ist (ein Terminus, der nun wirklich nur nach Todesfällen verwendet werden kann), soll die Leserschaft den Eindruck erhalten, der Zustand des Formel 1-Idols sei hoffnungslos. Ist er vielleicht auch. Aber auf diese Weise auf Leser(innen)-Fang zu gehen, ist schon eher grenzwertig. Auch juristisch.