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Europarecht begünstigt eine Fussball-«Super League»

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(causasportnews / red. / 29. August 2021) Weshalb sollen wohlhabende, europäische Top-Fussballklubs nicht noch wohlhabender werden und sich weiterhin mit weniger wohlhabenden Klubs im Rahmen der «cash cow» im europäischen Klub-Fussball, der Champions League, solidarisieren müssen? – Das ist die Grundidee von zwölf Top-Klubs in Europa, die im Frühjahr die Schaffung einer Elite-Liga ausserhalb des Fussball-Verbandswesens (konkret des Europäischen Kontinentalverbandes UEFA) anstrebten. Innert ein paar Tagen scheiterten sie allerdings (einstweilen) kläglich. Statt zwölf sezessionswillige Klubs waren und sind es nun nur noch drei (Real Madrid, FC Barcelona und Juventus Turin). Die Macht des Faktischen, die Potenz der UEFA, hatte die Sezession der Begüterten, zu denen etwa auch der FC Bayern München zählte, vorerst gebremst. Doch die drei verbliebenen Vereine der «Super League» haben ihr Vorhaben nicht aufgegeben. Im Gegenteil. Sie sind nach wie vor der Überzeugung, dass eine Top-Liga ausserhalb des organisierten Verbandswesens, sinnvoll ist und Zukunftschancen hat. Die ersten Abspaltungsbestrebungen wurden im Frühjahr, vor Beginn der Fussball-Europameisterschaft, vom europäischen Kontinentalverband noch abgeblockt; letztlich geht es darum, den Wert des Parade-Wettbewerbs im europäischen Fussball, die Champions League, nicht zu entwerten und die Fussball-Solidarität (die Schwachen machen die Starken stark und stärker, verbleiben aber im Wettbewerb) hochzuhalten. Von Solidarität mit den Schwächeren und Schwachen wollen die sezessionswilligen Klubs nichts (mehr) wissen und forcieren ihre Sezessions-Pläne weiter. Obwohl offiziell derzeit nur die drei genannten Klubs aktiv an der Geburt der «Super League» arbeiten, haben die Verbände, insbesondere die UEFA, und die Sezessions-Willigen schon einmal ihre Juristen in Stellung gebracht. Tendenziell herrscht die Meinung vor, dass das EU-Wettbewerbsrecht die Monopolstellung der UEFA mit Blick auf eine Verselbständigung der Besten und die Organisation eines Elite-Wettbewerbs alles andere als begünstigt. Allfällige UEFA-Sanktionen, die Rede war auch schon von Ausschluss der Klubs, die man an sich im Boot halten will, gegenüber den Abtrünnigen sind wohl null und nichtig. Letztlich dürfte das finale, juristische Wort in dieser Angelegenheit vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gesprochen werden. Das Europarecht begünstigt die Schaffung der Elite-Liga im europäischen Fussball zweifellos. Die Super-Klubs sind sich allerdings bewusst, dass sie für die Umsetzung ihrer Pläne auf den Goodwill der Fussball-Fans angewiesen sind. Ohne treues und zahlendes Publikum ist auch eine Eliteliga ein Papier-Tiger oder ein flügellahmes Marketing-Vehikel. Was die Gunst des Publikums anbelangt, liegen die Dinge noch im Argen. Das wollen die Klubs derzeit mit einer Charme- und Werbeoffensive ändern. PR-Aktivisten werden schon einmal in Stellung gebracht. Lediglich mit für sie begünstigenden Gerichtsurteilen werden die europäischen Top-Klubs die Sezession von der UEFA nicht bewerkstelligen können. Doch früher oder später wird die UEFA das Monopol im europäischen Klubfussball wohl nicht mehr für sich alleine beanspruchen können und die «Milch» der Fussball-cash cow «Champions League» (indirekt) mit den Besten der Besten teilen müssen.

20, 4 Millionen Euro – auch für Real Madrid kein „Klacks“

(causasportnews / red. / 28. Mai 2019) 20,4 Millionen Euro sind kein „Klacks“, auch wenn Nutzniesser des Betrages der umsatzstärkste Fussballklub der Welt ist, Real Madrid. Rund 751 Millionen Euro haben die Madrilenen, denen es im Moment und seit dem Abgang von Star-Fussballer Cristiano Ronaldo sportlich nicht mehr so „rund“ läuft wie auch schon, in der Saison 2017/2018 umgesetzt, und nun kommen wahrscheinlich gleich nochmals 20,4 Millionen Euro dazu. Grund für den doch beträchtlichen, finanziellen Zustupf bildet ein Urteil eines Gerichts der Europäischen Union, das im Streitfall zwischen der EU-Kommission und den „Königlichen“, wie sie auch genannt werden, zu Gunsten des spanischen Traditionsklubs entschieden hat. Kern des Rechtsstreits, der von der unterlegenen EU-Kommission noch an den Europäischen Gerichtshof weiter gezogen werden kann, bildet ein staatlicher Beihilfevorgang, bei dem nach Auffassung der EU-Kommission die Stadt Madrid Real Madrid bei einem Grundstückdeal begünstig haben soll. Grundsätzlich soll sich auch ein Fussballklub keinen wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteil verschaffen, wenn es um staatliche Beihilfen geht. So auch nicht, wie im konkreten Fall, durch Immobilien-, bzw. Grundstückgeschäfte. Darüber wacht die EU-Kommission mit Argusaugen. Im konkreten Fall allerdings grundlos, wie das Gericht erkannte. Kurz vor dem Jahr 2000 verkauften die „Königlichen“ ihr Trainingsgelände an die Stadt Madrid und erhielten als Teil des Geschäfts ein Grundstück im Wert von gegen 600 000 Euro. Dieses Grundstück konnte allerdings nicht überbaut werden, und der Klub verkaufte es rund zehn Jahr später der Stadt. Den aktuell kalkulierten Kaufpreis von 22,7 Millionen Euro erachtete die EU-Kommission als zu hoch und die vereinbarte Zahlung als unerlaubte, staatliche Unterstützung sowie als Verstoss gegen Beihilfenbestimmungen. Dieser Meinung war das Gericht nicht und versetzte die EU-Kommission ins Unrecht. Es verneinte den Wettbewerbsvorteil von Real Madrid aus dem Grundstückkauf und späteren –verkauf zufolge des marktüblichen Preises (vgl. auch causasportnews vom 7. Juli 2016). Auf jeden Fall sind die Madrilenen nun, sollte es bei diesem Urteil bleiben, um 20,4 Millionen Euro reicher.