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Europarecht begünstigt eine Fussball-«Super League»

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(causasportnews / red. / 29. August 2021) Weshalb sollen wohlhabende, europäische Top-Fussballklubs nicht noch wohlhabender werden und sich weiterhin mit weniger wohlhabenden Klubs im Rahmen der «cash cow» im europäischen Klub-Fussball, der Champions League, solidarisieren müssen? – Das ist die Grundidee von zwölf Top-Klubs in Europa, die im Frühjahr die Schaffung einer Elite-Liga ausserhalb des Fussball-Verbandswesens (konkret des Europäischen Kontinentalverbandes UEFA) anstrebten. Innert ein paar Tagen scheiterten sie allerdings (einstweilen) kläglich. Statt zwölf sezessionswillige Klubs waren und sind es nun nur noch drei (Real Madrid, FC Barcelona und Juventus Turin). Die Macht des Faktischen, die Potenz der UEFA, hatte die Sezession der Begüterten, zu denen etwa auch der FC Bayern München zählte, vorerst gebremst. Doch die drei verbliebenen Vereine der «Super League» haben ihr Vorhaben nicht aufgegeben. Im Gegenteil. Sie sind nach wie vor der Überzeugung, dass eine Top-Liga ausserhalb des organisierten Verbandswesens, sinnvoll ist und Zukunftschancen hat. Die ersten Abspaltungsbestrebungen wurden im Frühjahr, vor Beginn der Fussball-Europameisterschaft, vom europäischen Kontinentalverband noch abgeblockt; letztlich geht es darum, den Wert des Parade-Wettbewerbs im europäischen Fussball, die Champions League, nicht zu entwerten und die Fussball-Solidarität (die Schwachen machen die Starken stark und stärker, verbleiben aber im Wettbewerb) hochzuhalten. Von Solidarität mit den Schwächeren und Schwachen wollen die sezessionswilligen Klubs nichts (mehr) wissen und forcieren ihre Sezessions-Pläne weiter. Obwohl offiziell derzeit nur die drei genannten Klubs aktiv an der Geburt der «Super League» arbeiten, haben die Verbände, insbesondere die UEFA, und die Sezessions-Willigen schon einmal ihre Juristen in Stellung gebracht. Tendenziell herrscht die Meinung vor, dass das EU-Wettbewerbsrecht die Monopolstellung der UEFA mit Blick auf eine Verselbständigung der Besten und die Organisation eines Elite-Wettbewerbs alles andere als begünstigt. Allfällige UEFA-Sanktionen, die Rede war auch schon von Ausschluss der Klubs, die man an sich im Boot halten will, gegenüber den Abtrünnigen sind wohl null und nichtig. Letztlich dürfte das finale, juristische Wort in dieser Angelegenheit vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gesprochen werden. Das Europarecht begünstigt die Schaffung der Elite-Liga im europäischen Fussball zweifellos. Die Super-Klubs sind sich allerdings bewusst, dass sie für die Umsetzung ihrer Pläne auf den Goodwill der Fussball-Fans angewiesen sind. Ohne treues und zahlendes Publikum ist auch eine Eliteliga ein Papier-Tiger oder ein flügellahmes Marketing-Vehikel. Was die Gunst des Publikums anbelangt, liegen die Dinge noch im Argen. Das wollen die Klubs derzeit mit einer Charme- und Werbeoffensive ändern. PR-Aktivisten werden schon einmal in Stellung gebracht. Lediglich mit für sie begünstigenden Gerichtsurteilen werden die europäischen Top-Klubs die Sezession von der UEFA nicht bewerkstelligen können. Doch früher oder später wird die UEFA das Monopol im europäischen Klubfussball wohl nicht mehr für sich alleine beanspruchen können und die «Milch» der Fussball-cash cow «Champions League» (indirekt) mit den Besten der Besten teilen müssen.

Fussball-«Klassenkampf» dank der Fans (einstweilen) entschieden

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(causasportnews / red. / 22. April 2021) Seit nicht einmal einer Woche ist die Absonderungsliga mit dem sinnlichen Titel «European Super League» (ESL) der Fussball-Schocker des Jahres – oder sogar des Jahrzehnts. Zwölf europäische Top-Klubs haben den Aufstand gewagt und die Sezession vom organisierten Klubfussball der Verbände geprobt. Es bleibt beim Versuch: Der «Klassenkampf» der grosskapitalistischen Klubs, welche sich von jeglicher Fussball-Solidarität verabschieden wollten, ist zu Gunsten des sportlichen Proletariats ausgegangen – das Kapital hat eine Abfuhr erlebt; die Fans, das fussballerische Proletariat in den kapitalistischen Klubs, gaben den Ausschlag dafür, dass «arm» gegen «reich» obsiegte. Einmal mehr zeigte es sich, dass die «Kraft von der Strasse» auch im Sport-Klassenkampf den Ausschlag über Sieg und Niederlage geben kann.

Kaum ein Insider der Fussball-Szene hat das Bestreben der renommierten Klubs, sich vom Verbandsfussball zu verabschieden, wirklich ernst genommen. Das blieb den Medien, die sich ob des Themas regelrecht ereiferten und diesen Vorgang kommentierten, als ginge es um den Beitritt der Schweiz zur oder um den Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der Europäischen Union, durchwegs verborgen. Wahrscheinlich war alles nur ein Test, um die Reaktionen auf Pläne, die durchaus einmal in die manifest gewordene Richtung gehen könnten, abzufühlen. Hätte das Projekt eine profunde, zielstrebige und insbesondere realitäts-ausgerichtete Umsetzung erfahren, wäre es nicht bereits nach ein paar Tagen seit Bekanntgabe der Pläne wieder eingestampft worden. Dass der Versuchs-Ballon nicht einmal eine Woche wie ein Damoklesschwert über dem Klubfussball schweben sollte, war wohl ein Teil des Marketings. Dafür spricht vor allem, dass sich die Protagonisten des kapitalistischen Projektes umgehend reumütig vor den mobilisierten Fans, die derzeit eh vom unmittelbaren Fussball ausgeschlossen sind, in den Staub geworfen und letztere um Verzeihung gebeten haben. Zu vieles bei diesem Wellenschlag schien geplant und alles andere als zufällig. Juristisch wäre die angedachte Liga zweifelsfrei nicht zu stoppen gewesen. Das schweizerische Kartellrecht hätte den in der Schweiz domizilierten Verbänden UEFA und FIFA den juristischen Dolchstoss versetzt. Bei derartigen Auswirkungen von Sport-Monopolbetrieben verstehen eidgenössische Behörden und Gerichte keinen Spass.

Die Niederlage des Kapitals bei diesem Aufstand des Klub-Proletariats war vorgezeichnet und von den Initianten der ESL wohl auch so einkalkuliert worden. Es sollte letztlich (nur) ein Zeichen gesetzt und sensibilisiert werden. Das ist gelungen. Die abtrünnigswilligen Klubs stemmten sich auf diese Weise wohl gegen die Verbände, vor allem gegen die UEFA, welche die internationalen Klub-Wettbewerbe immer mehr aufbläht und (wirtschaftliche) Solidarität über sportliche Leistungen zu stellen gewillt ist. Auch die FIFA könnte die Lehre aus dem Geschehenen ziehen und sich durchaus überlegen, ob die für den Weltfussballverband systemfremde «Klub-Weltmeisterschaft» in der Tat weitere, teilnehmende Klubs erträgt.

Sicher zu Unrecht ist gegenüber den sezessionswilligen Klubs der Vorwurf des pekuniär-egoistischen Verhaltens erhoben worden. Selbstverständlich geht es im kommerziellen Fussball immer um Finanzielles. Das leben die Verbands-Funktionäre, die sich selber ungeniert die Taschen füllen, durchwegs vor. Solidarität im Klubfussball fordern und sich individuell, insbesondere pekuniär, ideal positionieren, ist ein Modell, das in der Politik seit jeher verbreitet ist. Beispielsweise in der ehemaligen «DDR». Da liessen es sich Erich Honecker und seine roten Brüder in der SED und im Staatsrat gut gehen, während ein Grossteil des Volkes noch nie eine Banane von nahem gesehen hatte. Kommunismus predigen und Kapitalismus geniessen ist eben auch eine Eigenheit des Klassenkampfes, der in den letzten Tage im Fussball-Business in spezieller Art ausgetragen und vom Klub-Proletariat gewonnen wurde. Das Kapital hat eine wohl ausgewogen kalkulierte Niederlage erlitten. Doch, wie faltete Uli Hoeness damals die Fans der Bayern zusammen: «Was glaubt ihr eigentlich, wer euch alle finanziert?».

Der Wertfaktor „Zuschauer/in“ im (Fussball-)Sport

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(causasportnews / red. / 24. September 2020) Ob man sich allmählich an den teilweisen oder gesamthaften Zuschauerausschluss in Sportstätten im Zeitalter von „Corona“, insbesondere im Zusammenhang mit Fussballspielen gewöhnt, ist eine Sache. Die andere Sache, die immer mehr Gesprächsstoff liefert, bildet der Umstand, dass offenbar nicht oder teils präsente Zuschauer/innen an Sportveranstaltungen durchaus einen Einfluss auf das Spielgeschehen, etwa über die Schiedsrichter, haben können. Sind dies also Wettbewerbsverzerrungen und falls ja: Sind diese hinzunehmen?

Der Einfluss von Zuschauern auf ein Spiel ist grundsätzlich unbestritten. Ein Fussball-Match ohne Zuschauer ist zwar eine relativ triste Sache; jedenfalls ist bei dieser Konstellation der Beeinflussungsfaktor bezüglich des Spiels gleich null. Werden bei einem Spiel allerdings ein paar hundert oder sogar mehrere tausend Zuschauer/innen zugelassen, kann der Wertfaktor „Zuschauer/in“ mit Blick auf das Spiel durchaus relevant werden. Zuschauermassen sind geeignet, etwa den Schiedsrichter zu beeinflussen. Sinnigerweise werden anlässlich der Fussballspiele seit dem Ausbruch der Pandemie die Video-Schiedsrichter (Video Assistant Referee, VAR) weniger bemüht; der Einfluss der Zuschauer auf den digitalen Spielrichter ist also evident. Derzeit laufen Untersuchungen in verschiedenen Ländern, um den Einfluss von Zuschauern auf den Spielverlauf zu untersuchen. Wahrscheinlich wird dereinst festgestellt werden, dass die Anzahl Zuschauer, die Zuschauer-Struktur sowie das Zuschauer-Verhalten an einem Spiel durchaus geeignet sind, das Spiel zu beeinflussen. Die zugelassenen Zuschauerzahlen sind von endogenen Faktoren, z.B. regionale Aspekte, allgemeine Pandemie-Lage am Austragungsort des Spiels) abhängig. Deshalb kann auch nicht von Wettbewerbsverzerrungen gesprochen werden. Auch hier gilt: Ungleichheiten gleichen sich (wieder) aus.

Der kurze Prozess der Wettbewerbskommission mit dem FC Sion

(causasportnews / red. / 14. Juni 2020) Es war zu erwarten, doch es ging nun alles viel schneller und „schmerzloser“ als gedacht. Kurz vor Beginn der Wiederaufnahme der Meisterschaft in der obersten Spielklasse im Schweizer Fussball am kommenden Wochenende gab die Wettbewerbskommission „grünes Licht“ für die Fortsetzung und den Abschluss des Championnats 2019/2020: Der FC Sion hatte versucht, die Wiederaufnahme des Spielbetriebs mittels begehrter Massnahmen seitens der Wettbewerbshüter zu verhindern (vgl. auch causasportnews vom 6. Juni 2020), natürlich fühlte sich der Klub benachteiligt und durch das Fussball-Monopol geschädigt. Dieses Unterfangen erlebte nun ein jähes Ende; die Kommission watschte den Walliser Klub bzw. dessen Präsidenten, Christian Constantin, ab und sah im Beschluss der Swiss Football League (SFL) von Ende Mai, die Meisterschaft fortzusetzen, kein von der SFL zu verantwortender, wettbewerbswidriger Tatbestand. Es gehe dem FC Sion lediglich um Individualinteressen, verlautete nüchtern und sachlich aus Bern. Zwischenzeitlich hat der streitbare Präsident eingesehen, dass dem bevorstehenden Meisterschaftsbeginn mit juristischen Mitteln nicht beizukommen ist. Er werde die entsprechenden „Akten“ schliessen, liess er Medienvertreter wissen. Apropos Medien: Diese tragen zu einem grossen Teil Verantwortung dafür, dass das permanente allgemeine und juristische Querulieren aus dem Wallis immer wieder zu Unruhen und Gezänk im Schweizer Fussball führt. Das könnt auch zumindest eingeschränkt werden, wenn dem Präsidenten mit den speziellen Allüren nicht stets Plattformen zur Ausbreitung seiner kruden Weltanschauung, nicht nur in juristischer Hinsicht, geboten würden. Die Print-Medien füllen so in dieser auch für den Sport einschneidenden Phase der Ereignislosigkeit im Zuge von „Corona“ ihre Spalten. Letztlich alles zum Image-Schaden des Schweizer Professional-Fussballs.-

Auch wenn der Präsident des FC Sion nach diesem letzten juristischen „Dämpfer“ inzwischen temporär kleinlaut geworden ist, hat er bereits (nun noch weitere, bescheidene) juristisch Schritte gegen die im Zuge der Pandemie notwendig Spieler-Qualifikationspraxis der Verbände angekündigt (der Klub will nun für die Fortsetzung der Meisterschaft neue Spieler qualifizieren lassen). Gegen den FC Sion unpässliche Qualifikationsentscheide will Christian Constantin an das Rekursgericht der SFL ziehen; danach werde das Sport-Schiedsgericht in Lausanne (TAS) angerufen, droht er – so sieht allerdings juristische Hilflosigkeit im Moment auch aus Walliser Sicht aus…